Alle Beiträge von Kay-Uwe Hegr

Die Lügenbeutel und Volksverräter von der FDP

Über das zerstörerische und demokratiefeindliche Wirken der FDP wurde bereits mehrmals berichtet, –  u.a. hier und hier.  Genau genommen ist das unselige Wirken dieser Partei auf die totale Delegitmierung des Staates gerichtet.

Unvergessen auch, dass die FDP-Fraktion im Bundestag kürzlich den “Rückbau” von Nordstream 2 gefordert hatte und kurze Zeit später, Nordstream 2 dann auch tatsächlich “rückgebaut” wurde. Wenn jemand ankündigt, seine eigene Frau zu ermorden und diese kurze Zeit später tatsächlich mit zertrümmertem Schädel aufgefunden wird, dann ist klar, wo die Ermittlungen der KriPo ansetzen.  Das eigene Volk zu verraten gehört indes geradezu zum guten Ton in diesem Staat, in welchem immer weniger Bürger gut und  gerne leben.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der sympathische Herr Buschmann, welcher in der aktuellen Aufführung den Justizminister spielen darf. Buschmann am 27.10.2021:

und Buschmann gegenüber der “Welt am Sonntag” am 02.10.2022, also rund ein Jahr später:

Da bleibt wirklich kein Auge trocken. Wer FDP wählt kann sicher sein, hinterher auf besonders dreiste Weise für dumm verkauft zu werden.

9000 Intensivbetten abgebaut – Lauterbach (SPD) vollendet was Spahn (CDU) begann

Die mehrjährige Corona-Gehirnwäsche, welche die im Sold der Pharmamafia stehenden Bundesregierungen dem deutschen Volk verabreichten, zeigt Wirkung. Nur mit äußerstem Widerwillen kann man sich heute noch mit der tausendfach analysierten Faktenlage beschäftigen. Und trotzdem ist dies notwendig, um die Urheber der bewussten Zerstörung des deutschen Gesundheitssystems zu überführen. 9000 Intensivbetten abgebaut – Lauterbach (SPD) vollendet was Spahn (CDU) begann weiterlesen

Hochgiftige Inhaltsstoffe in Pufferlösung der SARS-CoV-2-Schnelltests

Das österreichische Unternehmensbündnis “Wir-EMUs” hatte am gestrigen Donnerstag zur Pressekonferenz geladen, um die zweifellos sensationellen Ergebnisse einer Recherche zu den hochgiftigen Inhaltsstoffen der an den Schulen eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests zur Eigenanwendung vorzustellen. Hochgiftige Inhaltsstoffe in Pufferlösung der SARS-CoV-2-Schnelltests weiterlesen

Der Lauterbach des Jahres: “Woher kommen die Viren nach einer mRNA-Impfung?”

Herr Reitschuster war so nett, den neuesten Lauterbach ins Netz zu stellen:

Gesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach wörtlich, Zitat:

“Bei Geimpften ist es so, dass man oft schon Symptome hat, bevor man überhaupt ansteckend ist. Weil die Impfung führt dazu, dass sozusagen der Körper sehr schnell reagiert – noch wenig Viruslast – und dann erst kommen die Viren und dann steigt die Viruslast” Zitat Ende

Die spannende Frage ist demnach, woher denn die SARS-CoV-2-Viren im Zusammenhang mit der Impfung überhaupt kommen? Sind die schon im Impfstoff und müssen  sich im Körper nach der Impfung erstmal in ausreichendem Maße replizieren, um die “hohe Virenlast” zu bewirken? Wieso hat der Geimpfte dann aber auch “ohne hohe Virenlast” oft schon die Symptome einer COVID-19-Erkrankung? Oder kommen die Viren nach der Impfung vom Nachbarn, von den Russen oder einfach aus der Luft? 

Meiner Meinung nach dürfte SARS-CoV-2 im Zusammenhang mit der Impfung, überhaupt nicht bei Geimpften in Erscheinung treten, die SARS-CoV-2-Virenlast also auch nicht messbar sein. Denn bei den mRNA-Impfstoffen werden keine Krankheitserreger für den Aufbau des Impfschutzes genutzt.  

Ich gehe davon aus, dass diese Aussage des allseits beliebten Bundesgesundheitsminister noch Folgen haben wird. Denn wer will schon die Einschätzungsprärogative der Regierung in Sachen COVID-19 in Frage stellen? Sich mit diesen Tatsachenbehauptungen des Bundesgesundheitsministers befassen zu müssen, wird die Verwaltungsrichter sicher erfreuen. 

Sachsen-Anhalts Sozialministerium beschaffte unbrauchbare Schnelltests für Schulen ohne Ausschreibung von Spezialisten für Haargummis, Events, Gießereierzeugnissen, Beautyprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln

Wahrscheinlich können sich viele noch daran erinnern, wie vor einem Jahr quasi über Nacht, die Selbstanwendung sogenannter SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests für die Schüler in Deutschland  angeordnet wurde.  Wer sich nicht testen lassen wollte, der hatte seither keinen Zutritt mehr zur Schule.  Wer die Gebrauchsanweisungen der in Sachsen-Anhalt in Umlauf gebrachten Schnelltests las und Fragen stellte, dem wurde das Recht auf Antworten von den dortigen Gerichten abgesprochen. Sachsen-Anhalts Sozialministerium beschaffte unbrauchbare Schnelltests für Schulen ohne Ausschreibung von Spezialisten für Haargummis, Events, Gießereierzeugnissen, Beautyprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln weiterlesen

Warum Russland in der Ukraine die Initiative ergreifen musste – ein Blick hinter den Spiegel

Putin kopiert US-amerikanische Machtpolitik und handelt demnach aus Sicht der Amerikaner vollkommen richtig.  Ebenfalls gut nachzuvollziehen,  wer die maßgeblichen Politiker Deutschlands in den Sattel gehoben hat und aus welchen Gründen dies geschah.

 

Das geheuchelte Entsetzen über das Geschwätz des Herrn Lindners

Kann man einem FDP-Funktionär noch etwas glauben, welcher den frisch gewählten Ministerpräsidenten der eigenen Partei zum Rücktritt nötigt und damit den Weg für eine kommunistische Regierung ebnet?

Wieso also sollte es jetzt einen besonderen Skandal darstellen oder überhaupt nur erwähnenswert sein, dass Herr Lindner vor der Bundestagswahl  zum Thema Impfpflicht, eine zu seinen derzeitigen Äußerungen diametral entgegengesetzte Position vertrat?

Ja wenn die Leute so dämlich sind, und dem Lindner nach Thüringen noch irgendwas geglaubt haben, dann verdienen sie es auch nicht besser. Und gleichzeitig stellt sich die Frage, welchen Respekt ein Politiker wie Herr Lindner seinen Wählern im Innersten denn entgegenbringen soll. Nach meiner Auffassung  nämlich keinen.  Wahrscheinlich ist vielmehr, dass er einen Großteil seiner Wähler für unheilbar naiv hält. Und damit hätte er ja auch recht.

 

 

Steht Europa am Vorabend eines Impfreligionskrieges?

Die Parallelen sind doch verblüffend. Mit Beginn des 30jährigen Krieges im Jahre 1618 endete für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation die längste Friedensperiode seiner Geschichte. Auslöser waren die Streitigkeiten zwischen Protestanten und Katholiken in Böhmen, welche am 22. Mai 1618 im Fenstersturz zu Prag, und danach in einem gewaltsamen Aufstand der böhmischen Protestanten gipfelten, welcher deren Streitmacht bis vor den Kaisersitz nach Wien führte. Was der erzkonservative katholische Kaiser Matthias bzw. sein designierter Nachfolger Ferdinand, – zu diesem Zeitpunkt bereits König von Böhmen und damit Kurfürst in eigener Sache -, unmöglich hinnehmen konnten. 

Bis 1618 hatte der Augsburger Religionsfrieden von 1555 gehalten, welcher das friedliche Zusammenleben von Protestanten und Katholiken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ermöglichte. Der Kompromiss wurde aber noch zwischen kriegerfahrenen Verhandlungspartnern vereinbart -, und diese alten weis(ß)en Männer gab es 1618 kaum mehr.

Die heutige Lage weist frappierende Parallelen auf. Einerseits hat der Konflikt zwischen Impfbefürwortern und Gegnern quasi religiöse Züge angenommen, vollzieht sich weitestgehend losgelöst von wissenschaftlichen Fakten und ist damit für den Großteil der Menschen zu einer reinen Glaubensfrage verkommen. Gleichzeitig hat die längst Friedensperiode in der Geschichte Deutschland dafür gesorgt, dass maßgebliche Ämter oder Funktionen ausschließlich mit Personen besetzt sind, welche die Schrecken des Krieges nicht am eigenen Leib erfahren haben und die deswegen meinen, fundamentalistische Positionen in Sachen Impfpflicht nicht nur vertreten, sondern auch mit Gewalt durchsetzen zu dürfen. 

Wir sitzen also auf einem Pulverfass, welches dem von 1618 gleicht.  Nach meiner Auffassung kann nur die strikte Abkehr von jeder Form der Gewalt einen Flächenbrand verhindern. Damit sind vor allem die Spaziergänger und sonstigen Protestler gemeint, welche in täglich wachsender Zahl gegen Impfpflicht und sog. Eindämmungsmaßnahmen auf die Straße gehen, und dort oft auf  repressiv und bürgerfeindlich agierende Polizisten treffen.  Niemand sollte sich der Illusion hingeben, es hätte 1989 eine friedliche Revolution ohne Zustimmung der Machthaber in Ost und West gegeben und dergleichen wäre heutzutage problemlos wiederholbar. Jegliche Gewalt, – und sei sie emotional auch noch so nachvollziehbar -, ist zu unterlassen. Sonst Gnade uns Gott!

Präsident Weißrusslands bereits Mitglied beim Bündnis Seebrücke – bekommt er bald das Bundesverdienstkreuz?

Das Bündnis “Seebrücke” sollte jedem ein Begriff sein. Denn schließlich sind unter seinem Dach 267 Kommunen darin vereint, Flüchtlingen aus aller Welt ein menschenwürdiges Dasein zu sichern.

Bisher musste Seebrücke zur Verwirklichung seiner Ziele oft den gefährlichen Umweg über das Mittelmeer wählen. “Sea-Watch 3”“Open Arms” und “Ocean Viking” bzw. deren Besatzungen retten deswegen seit Jahren Flüchtlinge vor dem Ertrinken und übernehmen die verantwortungsvolle Aufgabe,  diese Menschen auf ihrem Weg in die Bundesrepublik Deutschland zu beraten.

Seebrücke definiert seine Ziele u.a. so, Zitat:

“Wir sind eine politische Bewegung, getragen vorwiegend von Einzelpersonen aus der Zivilgesellschaft. Jede*r, der*die unsere politischen Ziele unterstützt und sich beteiligen möchte, ist bereits Teil der Bewegung. Mit Demonstrationen und Protestaktionen auf dem Land und in der Stadt streiten wir mit unseren zahlreichen Lokalgruppen für eine solidarische und menschenrechtsbasierte Migrationspolitik – kurz: Weg von der Abschottung und hin zu Bewegungsfreiheit für alle Menschen!”

Seit kurzem engagiert sich der Präsident Weißrusslands Alexander Lukaschenko aufopferungsvoll im Sinne der politischen Ziele der “Seebrücke”. Herr Lukaschenko lässt Flüchtlinge nach Weißrussland  einfliegen und erspart ihnen so den gefährlichen Weg über das Meer. Dass der Mainstream dagegen hetzt und dieses honorige Handeln als “komplett skrupellos” einstuft, war zu erwarten. Schließlich kann es hier aber nicht darum gehen, die Flüchtlinge zum Spielball politischer Ränkespiele zu machen. Vielmehr muss die Gunst der Stunde genutzt, und so viele Flüchtlinge wie nur irgend möglich gerettet werden. Zusammen mit der katholischen Kirche wirkt Herr Lukaschenko über diplomatische Kanäle außerdem darauf hin, dass Polen den Flüchtlingen freies Geleit von der weißrussischen Grenze nach Deutschland gewährt.

Zweifellos ist der Präsident Weißrusslands damit Mitglied bei der “Seebrücke”.  Denn dort heißt es ja unmissverständlich: “Jede*r, der*die unsere politischen Ziele unterstützt und sich beteiligen möchte, ist bereits Teil der Bewegung.” Herr Lukaschenko kämpft zusammen mit der Seebrücke, der Bundeskanzlerin Merkel, dem Bundespräsidenten Steinmeier und Millionen deutscher Staatsbürger dafür, dass Deutschland endlich seine historische Schuld tilgt, und alle in irgendeiner Weise benachteiligten Menschen dieser Welt bei sich aufnimmt. Das Bundesverdienstkreuz ist Herrn Lukaschenko so gut wie sicher. Wer der Seebrücke spenden will, kann das gerne hier tun.

Beschluss Oberverwaltungsgericht – staatlich verordnete Medizinprodukte oder Arzneimittel müssen auch dann angewendet werden, wenn diese laut Packungsbeilage unwirksam oder schädlich sind

Friedensblick liegt ein Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 22. September 2021 vor (Az.: 4 M 190/21), in welchem in aller Deutlichkeit ausgeführt wird, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit der durch den Staat verordneten Einnahme oder Anwendung von Medizinprodukten oder Arzneimitteln, in  Sachsen-Anhalt nicht mehr existiert. Wörtlich heißt es auf Seite 5 des Beschlusses, Zitat:

Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, er fordere nur den Einsatz/die Verwendung von Tests, die lt. der Verbraucherinformation geeignet seien, bei asymptomatischen (Test)Personen den SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen, verkennt er, dass ihm dieser Anspruch – wie oben unter Ziffer 2. bereits ausgeführt – mit Blick auf § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG nicht zusteht, weil die von der Antragsgegnerin verwendeten Testkits eine Zulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG haben. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert. Dem tritt der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert entgegen;” Zitat Ende

Anhörungsrüge  wurde erteilt, Verfassungsbeschwerde wird ggf. erhoben, das Hauptsacheverfahren steht zeitnah an.

SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung sind zweifellos Medizinprodukte, welche ein stark verkürztes Zulassungsverfahren des BfArM durchlaufen, und im Anschluss daran eine Sonderzulassung erhalten haben. Die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln sind als untrennbarer Bestandteil der Produkte Teil des Zulassungsverfahrens. Das heißt,  wird für Medizinprodukte oder Arzneimittel für welche eine (Sonder)Zulassung beantragt wird und die einer Produktklasse angehören, für welche eine Gebrauchsanweisung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im (Sonder)Zulassungsverfahren keine Gebrauchsanweisung vorgelegt, erfolgt keine Zulassung! Mehr dazu u.a. hier und hier.

Auf das Wesentliche verkürzt liest sich der Beschluss der Richter Schmidt – gleichzeitig Vizepräsidentin des OVGs, Dr. Bechler und Schneider dann so:

“Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, (…) verkennt er, dass ihm dieser Anspruch (…) nicht zusteht. (…) Eine darüber hinausgehende Verpflichtung (…) , die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten oder Arzneimitteln zu lesen und die dort gezeigten Grenzen zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht,”

Es ist bereits prima facie unglaubhaft, dass die Angehörigen des 4. Senats des OVG LSA Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten ignorieren würden, wenn sie diese selbst einzunehmen bzw. an sich selbst anzuwenden hätten und bereits aus der Gebrauchsanweisung hervorginge, dass deren Anwendung nutzlos oder gar schädlich sei. Demzufolge kann es sich hier nicht um eine irrtümliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen durch das Gericht handeln, sondern es liegt eine bewusst fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts vor, welche offenkundig unvertretbar ist. Der Verdacht der Rechtsbeugung drängt sich geradezu unabdingbar auf.

Zudem drängt sich der Verdacht des Prozessbetrugs durch die Schule und deren Prozessbevollmächtigte, das Landesschulamt auf. Denn auch für diese gilt der Satz des ausgeschlossenen Dritten: “Etwas kann nicht es selbst und gleichzeitig sein Gegenteil sein”. Will sagen, Bildungsministerium, Landesschulamt und Schule können nicht zuerst Regelungen und Ausführungsbestimmungen zur verpflichtenden Kenntnisnahme der Gebrauchsanweisungen der Schnelltests und diesbezüglicher Fragen und Bedenken der Eltern und Schüler erlassen, und diesen Regelungen und Ausführungsbestimmungen dann gleichzeitig vor Gericht entgegentreten.

So hatten Schule und Landesschulamt von den Eltern der Schüler ausdrücklich gefordert, Kenntnis vom Inhalt der Gebrauchsanweisungen der an den Schulen in LSA eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zu nehmen:

Im vorliegenden Fall hatte zudem der Bildungsminister persönlich per handgezeichnetem Brief die Gebrauchsanweisungen des SARS-CoV-2-Schnelltests an die Beklagte und Antragsgegnerin, nämlich die Schule des Antragstellers/ Klägers via deren Prozessbevollmächtigte – das Landesschulamt – verschickt!  Auch heute noch abzurufen über folgenden Link: Gebrauchsanweisung dann ab Seite 5

Der Bildungsminister war es auch, welcher via Landesschulamt – also via Prozessbevollmächtigter der Beklagten und Antragsgegnerin -, den Schulen am 6. April 2021 u.a. schrieb: Zitat von Seite 2:

“Lehrkräfte müssen die Tests nicht bei den Kindern aktiv durchführen, sind aber gehalten, die Schüler bei der Durchführung der SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests zu beaufsichtigen und soweit notwendig behilflich zu sein und insbesondere die Videos abzuspielen bzw. die Anwendungsanleitungen vorzulesen” Zitat Ende

Im aktuellen “Rahmenplan-HIA-Schulen” führt das Bildungsministerium, welches gleichzeitig die Dienstaufsicht über die  Prozessbevollmächtigte der beklagten Schule inne hat aus, Zitat:

“Um Verunsicherungen entgegenzuwirken, ist geeignet auf die Fragen der Schüler einzugehen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Schulleiterbrief vom 8. April 2021 und die Hinweise des Referates für Schulpsychologie des Landesschulamtes.” Zitat Ende

Und dort, in den Hinweisen des Referates für Schulpsychologie heißt es unter “übergeordnete Prinzipien“, Zitat:

“Transparenz – Transparenz über das genaue Verfahren an ihrer Schule gibt Ihnen sowie den Schülern und deren Eltern Sicherheit, sie sorgt für Berechenbarkeit und Vertrauen in das notwendige Vorgehen” Zitat Ende

Offener Rechtsbruch also, welcher wahrscheinlich der Angst geschuldet ist, dass die anderen Eltern in Sachsen-Anhalt erfahren, dass ihre Kinder seit März diesen Jahres mit einer wertlosen Simulation vorbeugenden Infektionsschutzes gequält und traumatisiert werden, während anderorts die auf dem Rücken der Kinder ergaunerten Provisions-Millionen in den Kassen klingeln!

Der Blog Sciencefiles hatte den SARS-CoV-2-Schnelltests zur Eigenanwendung der Fa. Teda-Laukötter einen eigenen Beitrag gewidmet und war darin ebenfalls der Frage der Geeignetheit dieser Tests, beim Einsatz an ausschließlich asymptomatisch infizierten Schülern nachgegangen. Hier nachzulesen. 

Der Antragsteller hatte im vorliegenden Fall nun nichts weiter getan, als ohne Arglist – und weil er annahm, dass den Lehrkörper seiner Schule der Sachverhalt auch interessieren würde -, ab dem 26. März 2021 Fragen zu den an seiner Schule eingesetzten Schnelltests zu stellen.  Zu diesem Zeitpunkt, am 26. März 2021, waren diese Schnelltests zur Eigenanwendung auch noch nicht verpflichtend und es war auch nicht abzusehen, dass deren Anwendung später verpflichtend geregelt werden würde. Die Fragen welche der Antragsteller bzw. Kläger also an seine Schule gerichtet hatte, stellten auch aus dieser Perspektive keinerlei Provokation dar, sondern waren sachlich auf Grundlage der Gebrauchsanweisungen der Fa. Roche bzw. Teda-Laukötter, der Publikationen des RKI und später auch auf Grundlage der Berichterstattung der Tagesschau gestellt.

Die Fragen des Antragstellers/ Klägers wurden indes bis heute nicht beantwortet. Der Schulleiter schrieb, er werde den Sachverhalt nicht diskutieren, da die Schule hier auf Anweisung handele. Die Klassenlehrerin sah sich ausdrücklich nicht verpflichtet, entsprechende Mails weiterzuleiten. Daraufhin reichte der Schüler Klage ein und und beantragte im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz u.a., Zitat:

“…den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO zu verpflichten, die Fragen welche der Antragsteller zur Geeignetheit der vom Antragsgegner an seiner Schule eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Firmen Teda-Laukötter Technologie GmbH und Roche Deutschland Holding GmbH seit 26. März 2021 an den Antragsgegner gerichtet hat, wissenschaftlich plausibel zu beantworten, oder für den Antragsteller zum Zwecke des Besuchs der Sekundarschule “X” SARS-CoV- 2-Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen, welche im Sinne des § 7 IfSG geeignet sind, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 beim gesunden oder asymptomatischen Antragsteller mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können.”

Allein das die Antragsgegnerin die zweifellos berechtigten Fragen zur Sache seit 26. März 2021 nicht beantwortet, deutet mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass sie keine Antworten darauf hat! Der Kläger und Antragsteller demnach im Recht und seine Fragen und Bedenken zum Einsatz der Schnelltests berechtigt sind.

Um während der amtlich festgestellten tödlichen Pandemie Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen der Schüler abzuwenden, hätte das OVG die Pflicht gehabt, die Geeignetheit der Tests von Amts wegen zu prüfen, deren Weiterverwendung an den Schulen ggf. zu untersagen und anzuordnen, dass die Schulen Schnelltests einsetzen  müssen, welche SARS-CoV-2-Infektionen bei den ausschließlich asymptomatischen Schülern mit hinreichender Genauigkeit erkennen können. Statt dessen versucht das OVG die Reißleine zu ziehen und beschließt absurderweise, dass seitens der Behörden keine Verpflichtung bestünde, die Gebrauchsanweisungen der ungeeigneten Schnelltests zur Kenntnis zu nehmen! Ein Kind verhält sich so, welches die Realität ausblenden will und sich deswegen die Augen und Ohren zuhält. Mit dem Unterschied, dass ein Kind damit nicht die Gesundheit der Bevölkerung im Rahmen der Pandemiebekämpfung untergräbt.