Archiv der Kategorie: Entfremdung vom Staat

Die Lügenbeutel und Volksverräter von der FDP

Über das zerstörerische und demokratiefeindliche Wirken der FDP wurde bereits mehrmals berichtet, –  u.a. hier und hier.  Genau genommen ist das unselige Wirken dieser Partei auf die totale Delegitmierung des Staates gerichtet.

Unvergessen auch, dass die FDP-Fraktion im Bundestag kürzlich den “Rückbau” von Nordstream 2 gefordert hatte und kurze Zeit später, Nordstream 2 dann auch tatsächlich “rückgebaut” wurde. Wenn jemand ankündigt, seine eigene Frau zu ermorden und diese kurze Zeit später tatsächlich mit zertrümmertem Schädel aufgefunden wird, dann ist klar, wo die Ermittlungen der KriPo ansetzen.  Das eigene Volk zu verraten gehört indes geradezu zum guten Ton in diesem Staat, in welchem immer weniger Bürger gut und  gerne leben.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der sympathische Herr Buschmann, welcher in der aktuellen Aufführung den Justizminister spielen darf. Buschmann am 27.10.2021:

und Buschmann gegenüber der “Welt am Sonntag” am 02.10.2022, also rund ein Jahr später:

Da bleibt wirklich kein Auge trocken. Wer FDP wählt kann sicher sein, hinterher auf besonders dreiste Weise für dumm verkauft zu werden.

Staatsgeheimnis Länderstudie “COVID-Schulen” – absurd niedrige Inzidenzen – Impfung für Schüler überflüssig wie ein Kropf

Laut einem Bericht von t-online vom 26. Juli 2021, geben die Länder eine Studie zu COVID-19 an Schulen nicht heraus.

Die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde liest sich bizarr, denn Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.”

Weiter heißt es bei t-online, Zitat:

“t-online hat alle Kultusministerien angefragt und um Antwort bis Montag, 14 Uhr, gebeten: Hat Ihr Bundesland Einwände gegen die Herausgabe der angefragten Informationen? Geantwortet hat bis Ablauf der Frist keines. Das Abtauchen haben die Länder offenbar untereinander vereinbart.” Zitat Ende

Gestützt auf das Hamburger Transparenzgesetz hatte ein Vater zweier Schüler die Offenlegung beantragt.

https://www.facebook.com/sichereBildung/photos/a.117319030170462/288190839749946/

Friedensblick wurden in diesem Zusammenhang Informationen zugespielt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis der COVID-Schulen-Studie vorwegnehmen. 

Demnach geht von den Schülern in Bezug auf COVID-19  nicht einmal der Hauch einer Gefahr aus und schon gar keine Gefahren, welche über den Gesundheitsgefahren  der Jahre vor 2020 liegen. Überspitzt könnte man formulieren, dass von den teilnehmenden, ausschließlich gesunden oder asymptomatischen Schülern, nicht einer auch nur einen Schnupfen hatte, welcher sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückführen ließe.

Dies ergibt sich aus den Daten, welche im Zuge eines Modelprojekts zwischen dem Burgenlandkreis und der Uni Halle-Wittenberg erhoben wurden und Friedensblick für den Erhebungszeitraum vom 15. März 2021 bis 16 April 2021 vorliegen.

Quelle

Nun sollte man annehmen, dass derjenige, welcher über 102 000 Schnelltests an Minderjährigen im Rahmen eines Modelprojektes mit der Uni Halle-Wittenberg durchführt, ein Interesse daran hat zu ergründen, welche Gefahr denn tatsächlich von den infizierten  Schülern für diese selbst und für deren Kontaktpersonen ausgeht.

In vorliegenden Fall war eine solche Analyse auch ohne großen Aufwand zu leisten, denn wie gezeigt, waren von 102 000 Schnelltests im Erfassungszeitraum lediglich 8 (doppelt) positiv. Deswegen war es naheliegend, in dieser Sache nochmals beim Burgenlandkreis nachzufragen, u.a. wie folgt, Zitat:

“Bei wie vielen der 8 doppelt positiv getesteten Schülern manifestierten sich im Verlauf der Quarantäne COVID-19 Krankheitssymptome?”

bzw.

“Wie viele Aufsichtspersonen/ Erziehungsberechtigte/ Haushaltsangehörige, welche entweder die Betreuung der unter 1. erfassten Schüler während der Quarantäne gewährleisteten, und/oder dauerhaft mit diesen in einem Haushalt lebten bzw. leben , erkrankten im Verlauf der gegen diese Kinder und Jugendlichen verhängten Quarantäne selbst an COVID-19?” Zitat Ende

Die vollständige Anfrage kann hier abgerufen werden.

Die Antwort des Burgenlandkreises ist indes verblüffend, Zitat:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht.” Zitat Ende

Die vollständige Antwort des Burgenlandkreises kann hier abgerufen werden. Die abweichenden Zahlenangaben im Bescheid beruhen auf der ursprünglich gestellten Anfrage, welche sich nur auf die Daten von Mitte bis Ende März 2021 bezog. Dieser Umstand ist jedoch für die Beantwortung der Fragen unerheblich.

In den Quarantänebescheiden werden den Schülern bzw. deren Eltern nämlich verpflichtende Auflagen wie folgt erteilt, Zitat:

“Bis zum Ende der Quarantäne muss Ihr Kind:

  • zweimal täglich Körpertemperatur messen
  • täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten  und Kontakten zu weiteren Personen führen” Zitat Ende

Und zwar aus folgendem, eigentlich nachvollziehbaren Grund, welcher in den Quarantänebescheiden ebenfalls benannt wird, Zitat:

“Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um festzustellen, ob sich das Ansteckungsrisiko realisiert hat und damit tatsächlich das Risiko einer Weiterverbreitung des Erregers in der Bevölkerung besteht, ….”

Der Staat droht also seit über einem Jahr damit, dass Kinder bei Nichtbefolgen der Anordnungen in gesonderten Einrichtungen isoliert werden. Derselbe Staat macht u.a. “Symptomtagebücher” für die Kinder zur Pflicht, welchen er auf Grundlage der Quartantänebescheide die Grundrechte abschneidet. Im Weiteren  behauptet dieser Staat, die vorgenannten Anordnungen seien notwendig um festzustellen, ob von den auf diese Weise eingesperrten Kindern tatsächlich eine Gefahr im Sinne der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 ausgeht.

Und wenn es dann konkret zu werden droht, die Aufklärung des Sachverhalts also nicht nur geboten, sondern mit Leichtigkeit und ohne jeden größeren Aufwand zu leisten wäre, dann verhöhnt derselbe Staat seine jüngsten Bürger und deren Eltern mit  Aussagen wie dieser:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht

also nicht einmal in 8 “Fällen” im Rahmen eines Modelprojekts macht man sich die “Mühe”, gründet damit die Basis, um zehntausende gesunde Kinder auch weiterhin einsperren zu können.

Natürlich wäre das weitaus mildere und deswegen gebotene Mittel, über die tatsächliche Gefährdung durch angeblich oder tatsächlich SARS-CoV-2-postiv getestete Kinder, eine gesonderte Statistik zu führen. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Schutz des Kindeswohls, sondern auch daraus, dass der Staat über ein Jahr Zeit dafür hatte, die in den Quarantäneverordnungen angegebenen Aufklärungsziele, auch in der Realität zu erforschen. 

Da hier keine Beweislastumkehr besteht, der Staat unseren Kindern die Grundrechte abschneidet und deswegen auch begründungs- und darlegungspflichtig ist, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass von allen Schülern, welche im Burgenlandkreis am Modelprojekt teilnahmen, keiner auch nur einen Schnupfen entwickelte, welcher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückzuführen gewesen wäre.

Und dies führt auf direktem Weg zu der naheliegenden Vermutung, dass sich Hamburger Behörden genau aus diesem Grund weigern, die selbst erhobenen Zahlen zu veröffentlichen.  Wie man aus dem Bescheid des Burgenlandkreises vom 5. Mai 2021 ersehen kann, war eine Veröffentlichung der im Modelprojekt erhobenen Daten für den 15. Juli 2021 geplant. Meines Wissens ist diese ganzheitliche Präsentation jedoch bisher ebenfalls nicht erfolgt.

Am 7. Mai 2021 antwortete die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Funke in dieser Sache. Aus der Antwort der Landesregierung lassen sich Rückschlüsse auf die Anzahl der teilnehmenden Schüler ziehen (Beantwortung der Frage 3a), Zitat:

“An 79 Schulen im Burgenlandkreis wurden regelmäßig Testungen mit „Lolli‐Tests“ durchgeführt. Freiwillig haben sich in der ersten Testwoche (11. KW) insgesamt 22.612 Schülerinnen und Schüler testen lassen und in der 12. KW bereits 26.138. Ab der dritten Woche sind die Testungen Zugangsvoraussetzung für den Schulbesuch gewesen.” Zitat Ende

Die Anzahl der teilnehmenden Schüler steigt also im Verlauf des Modelprojekts kontinuierlich an. Für eine grob überschlägige Schätzung der im Laufe des Modelprojekts an den Schulen des Burgenlandkreises  ermittelten Inzidenz, wird  hier die Anzahl der teilnehmenden Schüler einmal auf 25 000 pro Woche festgesetzt, wobei dieser Wert bereits ab der ersten Woche dauerhaft überschritten war. Teilt man nun die 8 festgestellten Infektionsfälle gleichmäßig auf die 4 Wochen andauernde Studie auf – also 2 Infektionsfälle pro Woche – dann ergibt sich daraus eine durchschnittliche Inzidenz von 8 in den Schulen des Burgenlandkreises, für den Zeitraum vom 15. März bis 16 April 2021.

Unterstellt man einmal gedankenexperimentell, dass alle 8 Positivfälle innerhalb nur einer Testwoche auftraten, dann läge die maximale Inzidenz in dieser einen Woche bei 32, während sie in den anderen 3 Wochen bei 0 gelegen hätte.

Diese – immerhin amtlich unter wissenschaftlicher Begleitung – , an den Schulen des Burgenlandkreises festgestellten Inzidenzen,  sind jedoch geradezu absurd niedrig, wenn man einmal die amtlich bestätigte Inzidenz, außerhalb der Schulen gegenüberstellt. Der Burgenlandkreis war im Erhebungszeitraum nämlich der Landkreis mit der höchsten Inzidenz in Sachsen-Anhalt. Siehe hierhierhierhier und hier mit einem Überblick der amtlichen Inzidenzkennzahlen im Abstand von je einer Woche.

Herrschte am Beginn des Modelprojekts – 15. März – außerhalb der Schulen noch eine Inzidenz von 211, so stieg diese im Laufe des Modelprojekts kontinuierlich auf 379 am Ende der Studie – 16. April – an.

Konkret lauten die amtlichen Zahlen für den Burgenlandkreis außerhalb der Schulen – nicht durch Massentestung ermittelt!:

  • 15. März  – Inzidenz 211
  • 22. März – Inzidenz 216
  • 1. April – Inzidenz 345
  • 7. April – Inzidenz  259
  • 16. April – Inzidenz 379

während in den Schulen mit einer Massentestung an praktisch allen Schülern, lediglich eine Inzidenz von durchschnittlich 8 festgestellt wurde. Wobei erschwerend hinzukommt, dass nicht einer der positiv getesteten Schülern auch nur einen Schnupfen davontrug oder seine Eltern bzw. Aufsichtspersonen infizierte!

Aber selbst wenn jemand einen Schnupfen oder Husten davongetragen hätte, so ist nicht im Entferntesten zu Erblicken, wieso in Schulen weiterhin getestet werden sollte, wieso asymptomatische oder gesunde Schüler bei positiven Testergebnissen ihre Grundrechte entzogen werden und einer Quarantäne unterworfen werden sollten, bzw. aus welchen Gründen Schüler in- und außerhalb der Schulen überhaupt Masken tragen sollten.

Mit Infektionsschutz hat dies selbst nach den amtlich ermittelten Daten nicht das Geringste zu tun. Insofern erschließt sich auch die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde, warum die in Hamburg in diesem Zusammenhang erhobenen Daten nicht herausgegeben werden könnten nicht, Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.” Zitat Ende

Zu erwarten ist vielmehr, dass alle Länder unabhängig voneinander Daten erhoben haben, welche die vorab gezeigten Ergebnisse und daraus resultierenden Schlussfolgerungen bestätigen. Denn warum sollte sich SARS-CoV-2 in Hamburger Schulen anders ausbreiten, als in den Schulen Sachsen-Anhalts, Bayerns oder NRWs?!

Den Regierungen von Bund und Ländern droht demnach ein Supergau. Es ist deswegen zu erwarten, dass der Staat alles unternehmen wird, um die Wahrheit zu unterdrücken. Letztendlich Bedarf es auch keiner weiteren Erörterung, dass die vorgelegten Zahlen eine Impfpflicht für Schüler ad absurdum führen. 

 

Wahlbetrug in Sachsen-Anhalt

Die Seite der Landeswahlleiterin gibt tiefere Einblicke. Demnach haben sich 6 Prozent stramm-linker Wähler nummehr zur CDU bekannt.

Quelle

Erinnert mich an die letzten  US-Präsidentschaftswahlen, wo quasi über Nacht der demente Joe Biden phantastische Stimmzuwächse erzielte.  Ein computergestützer Algorithmus zum Machterhalt – kalt und emotionslos. Aber es gibt ja Jörg Schönenborn und der wird diese “Wählerwanderung” doch gewiss plausibilisieren.

Wer glaubt, dass die CDU über Nacht und im Widerspruch zu sämtlichen Umfragen – etwa dieser hier – über 10 Prozentpunkte vor der AfD die Landtagswahlen legal gewonnen hat, der glaubt auch, dass Magenkrebs mit Aspirin heilbar wäre.

Was speziell die CDU unter Merkel und Haseloff diesem Land angetan haben, bedarf keiner weiteren Erörterung. (siehe u.a. hier)

Im übrigen war ich in meinem Leben noch nie wählen und war auch in Sachsen-Anhalt nicht wahlberechtigt – bin also in der Sache nicht befangen, weil nicht persönlich betroffen.   Ich bin nicht mehr bereit ein Fragezeichen hinter die Überschrift zu setzen,  da ich solche “Wahlen” bereits unter Honecker erlebt habe.

Ministerpräsident Dr. Haseloff von der CDU – einer der verlogenen Totengräber der Demokratie

oder was den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Haseloff, mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Thüringens, Herrn Kemmerich verbindet.

Unvergessen Dr. Haseloffs verlogene Rede zur sog. Bundesnotbremse, also der Abschaffung vieler bürgerlicher Grundrechte, Zitat Haseloff:

Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt am Donnerstag in der Sondersitzung des Bundesrats. Die Länderkammer berate ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind“. Zitat Ende (Link)

Sprach’s und enthielt sich der Stimme!

(Link)

In der Tat hat der Ministerpräsident Dr. Haseloff damit einen “Tiefpunkt der förderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland” selbst geschaffen.

Ein paar Wochen später :

(Link)

Zitat daraus:

“Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Bundesregierung für schlechtere Umfragewerte in seinem Bundesland mitverantwortlich gemacht. Haseloff kritisierte in der »Welt am Sonntag« insbesondere das Gesetz zur Bundesnotbremse, mit dem der Bund in der Pandemiebekämpfung mehr Vollmachten auf Kosten der Länder erhalten hatte. »Schauen Sie auf die Umfragen vor und nach der Verabschiedung dieses Gesetzes.«” Zitat Ende

Was für eine arme Suppe! Nicht die Kanzlerin hat die Macht an sich gezogen, sondern feige Halunken wie der Ministerpräsident Haseloff und seine Vasallen von der CDU, haben die Macht freiwillig aus den Händen gegeben, um den Bürgern den Rechtsweg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts abzuschneiden und sich so der eigenen Verantwortung zu entledigen. 

Erinnert mich an den hier von der Lindner FDP:

http://friedensblick.de/29835/der-amtseid-des-thueringer-ministerpraesidenten-kemmerich/

Haseloff und Kemmerich, Totengräber der Demokratie im Geiste vereint!

Wegen Corona: “Nicht mehr so laut reden” – um Ansteckungsrisiko zu senken – Inzidenz auf den Balearen nach 300 Maßnahmen von 5 auf 245 gestiegen

Nein, leider kein Witz. Die Bürger der Balearen sollen zukünftig nicht mehr so laut reden , weil dadurch das Risiko von Infektionen mit dem angeblich so tödlichen Virus – durchschnittliche Mortalität laut WHO bei 0,23% (sic) -, erhöht wird.

Warum dieser Irrsinn auch für deutsche Bürger relevant sein sollte, ist schnell erklärt.  Denn der für die “Maßnahme” verantwortlich zeichnende “Corona-Experte” der Balearenregierung, ein Dr. Arranz, ist das mallorquinische Pendant zu Tierarzt Dr. Wieler und Konsorten von der Regierungsbehörde Robert-Koch-Institut.

Dr. Arranz hat es fertig gebracht, die Bürger der Balearen mit über 300 “Corona-Maßnahmen” zu terrorisieren. Stand Ende August 2020.

Das Resultat aller dieser “Corona-Maßnahmen” war aber eine geradezu aberwitzige Steigerung der Inzidenz.

Zwei Fallzahlen seien in diesem Zusammenhang herausgestellt. Die 14-Tage-Inzidenz bei Einführung der allgemeinen Maskenpflicht am 21. Mai und bei Einführung der totalen Maskenpflicht am 13. Juli 2020.

Am 21. Mai waren laut amtlicher spanischer Statistik auf den Balearen innerhalb der letzten 14 Tage 8 “Corona-Fälle” auf 100 000 Einwohner gemeldet worden. Die Intensivstationen der Insel standen leer. Todesfälle wurden keine gemeldet.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_112_COVID-19.pdf

Es kommt aber noch besser. Am 13. Juli waren laut amtlicher Statistik auf den Balearen innerhalb der letzten 7 Tage nur 3 von 100 000  und innerhalb der letzten 14 Tage 5 von 100 000 Bewohnern positiv getestet worden.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_162_COVID-19.pdf

Und an diesem 13. Juli führte Dr. Arranz die totale Maskenpflicht mitten im südlichen Hochsommer ein. Wir erinnern uns:

Damit niemand denkt, dass der Wahnsinn nicht durchgesetzt wurde:

Die Rettungsschwimmer trugen tatsächlich die gesamte Saison über Masken am Strand!

Infolge aller “Corona-Maßnahmen” – ich bin fast geneigt in direkter Folge aller Corona-Maßnahmen zu schreiben,  – stieg die 7- Tage -Inzidenz auf den Baleraren bis 13. November 2020 von 3 auf 111 und die 14-Tage-Inzidenz von 5 auf sagenhafte 245.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_250_COVID-19.pdf

Und das führt doch wohl zu der zwingenden Schlussfolgerung, dass sämtliche “Corona-Maßnahmen” vollkommen sinnlos sind! Denn trotz penibler Einhaltung bzw. äußerst brutaler Durchsetzung der Maßnahmen, stieg die Inzidenz auf den Balearen praktisch unerklärlich weiter, in geradezu schwindelerregende Höhen. Und ein Virus verhält sich auf den Balearen nicht anders als in Deutschland oder dem Rest der Welt.

Das aber heißt, genau vor diesem Szenario werden in absehbarer Zeit auch in Deutschland der Tierarzt Wieler und sein Komplize Prof. Drosten stehen. Und auch diese beiden werden Mangels vernünftiger Erklärungen für die auch weiterhin steigende Inzidenz – denn sobald hier Vernunft ins Spiel käme säßen beide im Gefängnis -, zu immer absurderen Maßnahmen gezwungen sein.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann in Deutschland das Sprechen ganz verboten und unter Strafe gestellt wird. Und auch das ist leider kein Witz. Demonstrationen könnten dann immerhin noch lautlos stattfinden.

 

Lockdown in Sachsen-Anhalt – seit März 78 Todesfälle durch Corona und 21 000 Todesfälle durch andere Ursachen

Mittlerweile neigt sich das Jahr dem Ende zu und die deutsche Datenbasis in Sachen COVID-19 wird damit immer belastbarer. Vergleichsweise könnten wir uns auch die Datenbasis der John-Hopkins-Universität vornehmen, welche in diesem Augenblick (30. Oktober 2020, 14.37 Uhr MEZ) die weltweiten COVID-19 Todesfälle seit Januar diesen Jahres mit 1182908 beziffert.  Eine gewaltige Zahl welche unser Verstand emotional kaum mehr zu verarbeiten in der Lage ist und die hier natürlich in Relation zur Gesamtzahl der anderen weltweiten Todesfälle seit Januar 2020 gesetzt werden müsste.

Es ist deswegen viel effektiver und näher an unserer Alltagswirklichkeit, sich mit (Todes)Zahlen auseinanderzusetzen, welche sich in einem für uns auch emotional, weil fassbaren Rahmen bewegen -, und außerdem einen geografischen und politischen Bezug aufweisen. Hier bietet sich das relativ kleine Bundesland Sachsen-Anhalt auch deshalb an, weil es nicht wie NRW, Sachsen oder Bayern Corona-Patienten aus dem Ausland (Tschechien/ Belgien) auf seinen Intensivstationen betreut.  Immerhin kann dadurch in diesen Bundesländern eine nennenswerte Zahl der 400 000 Kurzarbeiter des deutschen Gesundheitswesens, wieder einer geregelten (Vollzeit)Arbeit nachgehen

Tatsache ist aber, dass die Hilfe für unsere Nachbarn, die Aussagekraft der Zahlen des deutschen Intensivregisters, bezüglich der tatsächlichen Gefährdung der deutschen Bevölkerung verfälscht. Regional arbeiten deutsche Intensivstationen nicht deswegen an ihren Kapazitätsgrenzen, weil besonders viele positiv getestete deutsche Patienten dort eingeliefert wurden, sondern weil besonders viele schwere COVID-19 Fälle unserer europäischen Nachbarn behandelt werden. Das dies eine Selbstverständlichkeit ist, bedarf keiner weiteren Erörterung, aber die Verantwortlichen sollen dann nicht so tun, als ob in Deutschland der medizinische Notstand wegen Corona drohe.

Sachsen-Anhalt bietet also für eine Analyse der tatsächlichen Corona-Gefahrenlage günstige Voraussetzungen, weil die Statistik des Intensivregisters nicht durch ausländische Belegungen verfälscht wird und die tatsächlichen Corona-Sterbefälle in einem Bereich liegen, welcher noch nicht ins mathematisch Abstrakte abgleitet, sondern uns in seiner Bedeutung auch emotional durchdringt.

Die aktuelle Pressemitteilung (Stand 29.10.2020; 15.28 Uhr) des zuständigen Ministeriums beziffert die amtlich festgestellten Corona-Sterbefälle in Sachsen-Anhalt für den Zeitraum von März bis Oktober auf 78. (sic)

In 8 Monaten oder rund 240 Tagen starben also in Sachsen-Anhalt 78 Personen an oder mit SARS-CoV-2.

Zurückhaltend geschätzt starben im selben Zeitraum in Sachsen-Anhalt 21000 Personen an anderen Ursachen. Dies ergibt das monatliche Mittel der Sterbefälle der letzten 29 Jahre. Durchschnittlich starben in den letzten 29 Jahren in Sachsen-Anhalt jährlich 31459 Personen. ( Quelle )

Wer das taggenau und gegebenenfalls auch für andere Bundesländer nachprüfen möchte, kann das gerne hier ab Seite 74 tun.

Demzufolge haben wir in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt der letzten acht Monate die Situation, dass unter 269 Todesfällen lediglich 1 Corona-Sterbefall amtlich festgestellt wurde.  Anders ausgedrückt starben in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt der letzten 8 Monate täglich (sic) mehr Personen – nämlich 87 – an anderen Ursachen, als alle in dieser Zeit erfassten Corona-Toten – nämlich 78 – zusammen. 

Es ist also tatsächlich irre, dass COVID-19 in Sachsen-Anhalt überhaupt jemand irgendeine Bedeutung zumisst. Und dieser Irrsinn lässt sich noch auf eine andere Art deutlich machen.

Denn die oben eingeblendete Grafik der Sterbefälle der letzten 29 Jahre zeigt überaus signifikante Schwankungen der Todeszahlen. So starben 1991 in Sachsen-Anhalt 9159 Menschen mehr, als im Jahr 2004. In den letzten 29 Jahren schwankt demzufolge die Mortalität in Sachsen-Anhalt um einen Mittelwert von 33605 Todesfällen, bis zu 4580 Todesfälle nach oben oder nach unten. Da Sachsen-Anhalt nur 2,2 Millionen Einwohner hat, ist eine jährliche Schwankungsbreite von 4580 Toten besonders beachtlich.

Hat man in den vergangenen 29 Jahren aus Sachsen-Anhalt je etwas dazu vernommen? Wurden in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung  irgendwelche Maßnahmen in Jahren getroffen, in welchen ein signifikantes Ansteigen der Todesfälle im vierstelligen Bereich zu verzeichnen war?

Es ist an intellektueller Unredlichkeit nicht mehr zu unterbieten, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts wegen 78 Todesfällen durch oder mit SARS-CoV-2, eine außerordentliche Gefahrenlage für die Bevölkerung unterstellt und am 2. November einen Lockdown verordnet, während sie in den Vorjahren bei Exzessmortalität im vierstelligen Bereich solche Maßnahmen nicht ergriff.

Die Sterbefälle durch Corona sind also auch in dieser Beziehung in Sachsen-Anhalt derartig geringfügig, dass man sich tatsächlich die Frage vorlegen muss, ob diejenigen, welche diese Maßnahmen angeordnet haben, noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Vernünftiges Handeln im Sinne einer tatsächlich nicht vorhandenen Bedrohung durch SARS-CoV-2, ist heute jedenfalls auszuschließen.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung kommt bereits in der Präambel zu dem Zirkelschluss, dass, Zitat:

“Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen” Zitat Ende

Nun, hat man dem Bürger nicht genau das auch im März diesen Jahres – also vor 8 Monaten erzählt? Ein Blick in das neu geschaffene Intensivregister entlarvt die Prognose der Regierung:

Es gibt kein exponentielles Wachstum bei der Auslastung der Intensivstationen. Die rot unterlegte Kurve der Corona-(Test)Fälle findet keinen Niederschlag in der Gesamtbelegung. Auch hier wieder der Hinweis, dass Patienten, welche aus dem Ausland zur Behandlung in deutsche Krankenhäuser verbracht werden, gesondert aufgeführt werden müssten. Wahrscheinlich würde sich dann ein ähnlich harmloses Bild ergeben, wie dies für Sachsen -Anhalt der Fall ist.

Stand 30.10.2020, 13 Uhr, waren in Sachsen-Anhalt lediglich 25 (sic) von insgesamt 730 intensivmedizinisch behandelten Patienten auch Corona-positiv getestet worden.  Die Gesamtzahl der in Sachsen-Anhalt vefügbaren Betten – ohne Notreserve -, war demzufolge zu 2,5 Prozent mit Corona-positiv getesteten Patienten belegt, was grafisch im Intensivregister wie folgt dargestellt wird:

Fazit

In Anbetracht der äußerst geringen absoluten (Corona)Fallzahlen für Sachsen-Anhalt, nämlich 78 Tote durch oder mit SARS-CoV-2, während im Vergleichzeitraum ca. 21000 Menschen an anderen Todesursachen verstarben, sowie eine intensivmedizinische Behandlung von lediglich 25 Corona-positiv getesteten Patienten, drängt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Coronaverordnung als geradezu unabdingbar auf.  Das die CDU geführte Landesregierung die Frechheit besitzt, ein vom Oberverwaltungsgericht am 27. Oktober 2020 gestopptes Beherbergungsverbot

bereits einen Tag später (sic) via Ministerpräsidentenkonferenz erneut zu beschließen – siehe Verordnung vom 30. Oktober 2020 -, hat es in der deutschen Rechtsgeschichte so wahrscheinlich noch nie gegeben. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat das Grundgesetz durch Aushebelung der Gewaltenteilung gebrochen.

Generalstaatsanwaltschaft München gibt Beschwerde gegen die Nichteröffnung von Ermittlungen wegen Verdacht des Parteiverrats keine Folge

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat meine Beschwerde in vorstehender Sache zurückgewiesen, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dieser inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen war die Staatsanwaltschaft München I vorher auch ausgewichen.  Zur Erinnerung:

doch-kein-Ermittlungsverfahren-wg.-Parteiverrat

Im Schreiben der StA München I heißt es, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Es ist aber gerade keine Vermutung sondern eine Tatsache, dass sowohl  alle (Pflicht)Verteidiger Beate Zschäpes als auch alle Mitglieder des Tatgerichts davon Kenntnis hatten, dass ausgerechnet gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, nämlich den LKD Michael Menzel, ein Mordermittlungsverfahren in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geführt wird.  (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17) Dem tatverdächtigen Leitenden Polizeidirektor wird also vorgeworfen, er hätte zwei von drei Mitgliedern der im Mittelpunkt des Strafprozesses stehenden Terrororganisation NSU persönlich ermordet, oder dazu Beihilfe geleistet – die Selbstenttarnung des NSU mithin erst  dadurch bewirkt.

Es steht wohl vollkommen außer Frage, dass ein solches Mordermittlungsverfahren im Angesicht des damaligen Verfahrensstandes – und darüber hinaus auch heute noch, – regelrecht bizarr erscheint. “Übersehen” kann man es nicht.

Demzufolge ist es eine offenkundige Tatsache – und keine Vermutung -, dass weder die Mitglieder des Tatgerichts noch die Verteidiger Beate Zschäpes Interesse daran hatten, dass Mordermittlungsverfahren zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten  im Strafprozess zu prüfen. Und dass, obwohl den Strafverteidigern Beate Zschäpes und den Mitgliedern des  Tatgerichts aus ihrem Berufsalltag bekannt war, dass Mordermittlungsverfahren in überwiegender Mehrheit in eine Anklage, mit anschließender Verurteilung der dort Beschuldigten münden. Eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung befindet sich im gleichnamigen Abschnitt dieses Blogbeitrags:

http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/ 

Zweifellos herrschte also zwischen den Strafverteidigern Beate Zschäpes und dem Tatgericht ein Interessengleichklang zum Nachteil der Angeklagten. Ebenfalls eine Tatsache und keine Vermutung, Zitat Staatsanwalt Dr. Wegerich aus meiner Beschwerdeschrift:

“Verständigungen können grundsätzlich im Interesse der Mandanten liegen, gleichzeitig ist mit dem regelmäßig erfolgenden Geständnis auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht – einer anderen Partei – gedient. Es besteht das Risiko, dass sich ein möglicher Interessengleichlauf von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, zum Nachteil der Angeklagten auswirkt.” Zitat Ende

Beschwerde GStA München

Es ist naheliegend anzunehmen, dass das Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten berücksichtigt werden sollte, um  das sogenannte Geständnis der Angeklagten nicht nachhaltig zu erschüttern. Was soll daran spekulativ sein? Man nenne mir auch nur einen anderen vernünftigen Grund dafür, dass im NSU-Strafprozess alles, aber auch alles was in der Lage gewesen wäre, die Anklage auch nur entfernt zu erschüttern, von Gericht und Verteidigung zusammen zu Lasten der Angeklagten aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses herausgehalten wurde!

Es ist aber ebenfalls eine Tatsache, dass nicht nur der Inhalt des Mordermittlungsverfahrens, sondern allein dessen (staatliche) Existenz, die Anklage nicht nur entfernt sondern fundamental erschüttert. Anders ausgedrückt sind die (Mord)Ermittlungsverfahren unvereinbar mit der Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft.  Auch das ist keine Spekulation, sondern liegt auf der Hand, und hätte zugunsten der mit der Höchstrafe bedrohten Angeklagten selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Darüber kann es überhaupt keine Diskussion geben.

Man stelle sich die Höchststrafe als Todesstrafe vor. Dann wird der unglaubliche Rechtsbruch, welchen Tatgericht und Zschäpe Verteidigung hier zusammen begangen haben noch deutlicher. Man tötet die Verurteilte ohne zu prüfen, ob das Ganze nicht auf einem gewaltigen Betrug (sprich verfassungsfeindliche Sabotage zur Tarnung mehrerer Morde) leitender Polizeibeamter und ihrer Komplizen basiert?! Obwohl der Staat diesen Verdacht selbst hegt!

Das Interessengleichklang zwischen den zehn erfahrenen Strafrechtlern von Tatgericht und Zschäpe-Verteidigung dahingehend geherrscht hat, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage gerichtete Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der Angeklagten im Strafprozess zu berücksichtigen, ist eine so offenkundige Tatsache, dass der Verdacht, “dass hier etwas nicht stimmen kann”, sich als geradezu unabdingbar aufdrängt.

Zu untersuchen war in diesem Zusammenhang nunmehr, auf welche Weise die Verteidigung Zschäpes hier der “anderen Partei Tatgericht” Beistand geleistet hat. Wer tiefer in die Problematik des kollusiven Zusammenwirkens im Zuge des offenen geistigen Kontakts einsteigen will, der kann dies hier tun:

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_5_1012.pdf

Darüber hinaus sind die Indizien für ein Zusammenwirken von Verteidigung und Tatgericht zum Nachteil der Angeklagten aber auch offensichtlich. Um den Blogbeitrag nicht zu überdehnen, sei der Sachverhalt hier nur verkürzt analysiert. 

So äußerten sich die Altverteidiger  zum Wirken ihrer Kollegen und zum Agieren des Gerichts wie folgt, Zitat:

RA Stahl: Es beginnt mit dem bemerkenswerten Satz, dass am 31.08.2015, Herr Rechtsanwalt Borchert von der Kanzlei Grasel und Borchert – die es so nicht gibt wenn ich das anmerken darf -, den Vorsitzenden anrief und mitteilte, die Angeklagte Zschäpe hätte angedacht, sich in der Hauptverhandlung schriftlich zu äußern. Die Vorbereitung einer Erklärung würde aber einige Wochen dauern, usw.

RAin Sturm: Ich muss sagen, dass mich das gesamte Vorgehen, welches sich in seinem Ausmaß erst heute morgen infolge der Mitteilung des Vorsitzenden erschloss, fassungslos tatsächlich gemacht hat.

RA Stahl: Wenn man es so mauschelig vorbereitet, dass ein Geständnis verlesen werden kann, oder eine Äußerung zur Sache, was auch immer da jetzt kommen wird, dass ist inaktzeptabel in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

RA Heer: Der Vorsitzende Richter hat uns drei als ordnungsgemäße Verteidiger bewusst von der Kommunikation mit dem neuen Verteidiger ausgeschlossen. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Egal ob Frau Zschäpe dies so möchte oder nicht. ” Zitat Ende

(Quelle: WDR-Doku “Die Zschäpe Anwälte im NSU-Prozess – Heer, Stahl und Sturm”, ab Minute 1:11:20)

Das sich die Strafverteidiger Borchert und Grasel quasi hinter dem Rücken der Altverteidiger in den Strafprozess “schlichen” und hinter dem Rücken der Altverteidiger und der Öffentlichkeit, zusammen mit dem Tatgericht ein geheimes “in-camera-Verfahren” führten, um der Angeklagten ein Geständnis zu ermöglichen, ist ebenfalls eine offenkundige Tatsache und keine Vermutung. Siehe auch NSU-Watch:

https://www.nsu-watch.info/2015/11/protokoll-243-verhandlungstag-10-november-2015/

Diese rechtliche Gratwanderung ließ sich indes gerade noch mit einem Interessengleichklang zwischen den Strafverteidigern Grasel und Borchert und dem Tatgericht zugunsten der Angeklagten kaschieren. Schließlich wollte man der Angeklagten (angeblich) nur ein ordentliches Geständnis ermöglichen. Das hätte Frau Zschäpe zwar jederzeit auch unter ihren Altverteidigern ablegen können, aber dann eben vor Gericht allein, was aus den bereits dargelegten Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe für die Anklage geendet hätte:

http://friedensblick.de/30400/warum-es-im-nsu-prozess-keine-deals-gegeben-haben-kann/

Die ganze Justizposse um die vorgeblichen oder tatsächlichen Strafverteidiger Grasel und Borchert – von den Altverteidigern selbst als “mauschelig und unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren” qualifiziert -, drohte allerdings aufzufliegen, als die Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt im November 2017 die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren eröffneten und bis heute führen.

Denn da der Staat nun selbst begründete und fundamentale Zweifel an den im NSU-Strafprozess bis dahin vorgetragenen Tathergangshypothesen hegte, ließ sich die Sichtweise, eines Interessengleichklangs zwischen dem Tatgericht und den Rechtsanwälten Grasel und Borchert zugunsten der Angeklagten nicht mehr plausibilisieren. Vielmehr drohte offenbar zu werden, dass die beiden sogenannten Strafverteidiger Grasel und Borchert  in Zusammenarbeit mit dem Tatgericht – Stichwort “geheimes in-camera-Verfahren” -,  der Mandantin wissentlich zu einem offensichtlich falschen Geständnis geraten hatten. Noch dazu hinter dem Rücken der Alt(pflicht)verteidiger, den RAe Heer, Sturm und Stahl.

Allein daraus ergeben sich bereits hinreichend belastende Indizien für Parteiverrat nach § 356 StGB. Zu fragen ist aber weiter, wo nun der Tatbeitrag der Altverteidiger liegen soll.

Dies ist einfach darzulegen. Denn die Stunde der Altverteidiger, sich nicht nur für die erlittenen Demütigungen – siehe Zitate oben – zu rächen, sondern gleichzeitig auch noch die Mandantin Zschäpe in einer quasi sensationellen Umkehr des bisherigen Prozessverlauf zu entlasten, bot sich durch die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Meiningen und Erfurt.  Konnten sich die Altverteidiger Heer, Sturm und Stahl nunmehr  in ihrer ursprünglichen Verteidigungsstrategie bestätigt sehen, demzufolge der Mandantin unbedingtes Stillschweigen zu den Tatvorwürfen anzuraten gewesen wäre? Nein, dass konnten die Altverteidiger (verblüffenderweise) eben nicht. Georg hatte das Thema hier einmal angerissen:

http://friedensblick.de/13597/ueberfuehrte-wolfgang-heer-mandantin-zschaepe-der-brandstiftung/

Lügen haben eben des öfteren unerwartet kurze Beine.

Warum sollte Beate Zschäpe das Haus in der Frühlingstraße 26 in die Luft jagen, wenn Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt nicht mit dem Ziel losgefahren waren eine Bank auszurauben?Sondern vom  LKD Michael Menzel und seinen Komplizen ermordet  und die Leichen danach in einem Wohnmobil voller untergeschobener Beweismittel in Eisenach abgestellt und in Brand gesetzt wurden?! Verschwörungstheorie kann das nicht sein, denn Staatsanwaltschaften ermitteln nicht aufgrund von Verschwörungstheorien seit mehr als zwei Jahre u.a. gegen einen der ranghöchsten Polizisten Thüringens. 

Deutlich wird, dass alle 5 Strafverteidiger Beate Zschäpes, zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben und immer noch hoffen müssen (sic), dass die (Mord)Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Denn im Falle einer Verurteilung der dort Tatverdächtigen würde ein Wiederaufnahmeverfahren unausweichlich – mit üblen Konsequenzen für Tatgericht und Zschäpe-Verteidiger.

Kann es aber etwas Ehrloseres geben als “Strafverteidiger”, welche darauf hoffen (sic), dass sich Indizien, welche die Mandantin entlasten und ihr die Freiheit bringen würden, in Luft auflösen?! Die Strafverteidiger Beate Zschäpes haben ihre Mandantin im Geiste verraten. Sie stehen damit auf einer Stufe mit dem Arzt, welcher die lebensrettende Medizin wider besseren Wissens nicht verabreicht und insgeheim darauf hofft, dass die Patientin endlich stirbt. Auch das ist zweifellos keine Spekulation, sondern eine objektive Tatsache. Denn andernfalls hätten die Strafverteidiger Zschäpes im Angesicht der drohenden Höchststrafe die entsprechenden Anträge gestellt, um die Akten der (Mord)Ermittlungsverfahren in die Beweisaufnahme des Strafprozesses zu ziehen. Siehe auch:

http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/

Rechtsanwalt Scherzberg hatte diesbezüglich in seiner Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag ausgeführt, Zitat:

“”Der Verteidiger hat allein die Interessen seines Mandanten zu vertreten”, haben wir vor 10 Jahren formuliert. und zwar mit allen Mitteln, die das Gesetz ihm zulässt und die ihm sein Können gibt. Jede Konstruktion einer Verpflichtung eines Rechtsanwalts, gegen die Interessen des Mandanten an einem staatlichen Strafverfolgungsziel mitzuwirken, ist rechtsstaatswidrig.” Zitat Ende

(Quelle: “Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung”, Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag, gehalten von RA Thomas Scherzberg, Seite 2 der PDF-Version)

Wobei die Verteidiger Zschäpes hier sogar in der komfortablen Lage waren, im Interesse der Mandantin an einem staatlichen Strafverfolgungsziel – nämlich den (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen – mitzuwirken! 

Denklogisch ergibt sich daraus in dieser Phase des Strafprozesses, dass alle 5 Strafverteidiger Zschäpes zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben müssen, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren als gegestandslos eingestellt werden. Die sogenannten Strafverteidiger Zschäpes haben demzufolge nicht nur die Mandantin im Geiste verraten, sondern sie haben aus den dargelegten eigennützigen Gründen gemeinsam mit dem Tatgericht und der Anklage dafür gesorgt, dass das “Geständnis” der Mandantin nicht fundamental erschüttert werden konnte. Sie haben also Tatgericht und Anklage zum Nachteil der eigenen Mandantin in derselben Rechtssache beigestanden. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, 

Infolge meiner Beschwerde gegen die Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des Parteiverrats gegen die Strafverteidiger Zschäpes, erhielt ich nun von der Generalstaatsanwaltschaft München praktisch dieselbe, aus vorgefertigten Textbausteinen bestehende “Begründung”, welche mir die Staatsanwaltschaft München I zuvor schon ausgefertigt hatte:

Beschwerde abgewiesen

Wie bereits oben zitiert  schrieb die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Begründung, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Allerdings hatte ich wie vorstehend dargelegt, nicht eine einzige Vermutung, sondern ausschließlich Tatsachen vorgetragen. Der erste Satz ist also bereits intellektuell unredlich und basiert lediglich auf ein paar aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Textfragmenten. Anschließend zitiert die StA München I den Gesetzestext, um das Ganze  dann mit einer falschen – weil objektiv rechtsfehlerhaften -, Tatsachenbehauptung abzuschließen.

Deswegen hatte ich dagegen Beschwerde erhoben. Nunmehr schreibt mir die Generalstaatsanwaltschaft doch tatsächlich  zurück, Zitat:

“Insofern wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen” Zitat Ende

Eine Art selbstinduzierende Verfahrenseinstellungsmaschinerie, welche die vorgetragenen Indizien mit keinem Wort entkräftet, oder auch nur zu einem Erklärungsversuch ansetzt, warum die vorgetragenen Tatsachen keine Indiztatsachen darstellen, bzw. warum es sich dabei nicht um Tatsachen sondern um Vermutungen handelt. Gerade von Juristen der Staatsanwaltschaften wäre in einer so brisanten Sache eine besondere Stichhaltigkeit in der Argumentation zu erwarten gewesen. Anzumerken ist hier nur, dass man auf diese Weise jede Strafanzeige der Welt gleich welchen Inhalts, in 5 Minuten abschmettern kann.  Einfach ohne Begründung behaupten, dass das Gesetz nicht verletzt wurden. Fertig.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die Anzeigeerstatter sind in aller Regel keine Juristen. Auch ich bin keiner. Deswegen ist es durchaus denkbar, dass es objektive Gründe dafür geben mag, welche gegen die vorstehend dargelegte Geschehensauffassung sprechen. Umso einfacher wäre es also für die Volljuristen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft gewesen, meine Strafanzeige bzw. die Beschwerde gegen den Bescheid der StA München I, in der Sache zu entkräften.  Da dies nicht erfolgt ist darf man schlussfolgern, dass auch diese beiden Staatsanwaltschaften darauf spekulieren, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden.

Denn was geschieht, wenn diese Verfahrenseinstellungen nicht erfolgen sollten, kann sich jeder selbst ausmalen. Da sich mittlerweile auch der 3. Strafsenat am BGH, das Bundesverfassungsgericht, der Generalbundesanwalt und die vorgenannten Münchner Staatsanwaltschaften schriftlich in der Sache festgelegt haben, ist es nicht ganz abwegig zu schlussfolgern, dass ein gewisser Druck auf den Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt lastet, die Sache zu Ende zu bringen. Die Zeit wird zeigen, wohin das alles führt.

Weil wenn die Krise größer wird – Wolfgang Schäuble im Glück?

Nun hat Wolfgang Schäuble die ersehnte Krise und mit ihr wachsen die Fähigkeiten der Regierungen, die Welt nach ihren Vorstellungen und am Bürger vorbei umzugestalten, https://youtu.be/u8YVhFCGVLY

Die Handlanger der globalen Finanzmafia in den Parlamenten wittern heute ihre Chance, die Kadaver der eurpäischen Nationalstaaten in ein paar Monaten auszuweiden – grad so, wie sie es im und nach dem 1. Weltkrieg taten. Natürlich ist Herr Schäuble ein Demokrat, aber nicht in dem Sinne, was der Bürger darunter  versteht, https://youtu.be/u8YVhFCGVLY?t=126 Weil wenn die Krise größer wird – Wolfgang Schäuble im Glück? weiterlesen

Rechtsanwältin Beate Bahner zwangspsychiatrisiert

Obwohl ich die Auffassung von Frau Bahner, bei COVID-19 handele es sich lediglich um eine harmlose Grippe nicht teile,  erinnert mich die Vorgehensweise der Behörden in ihrem Fall doch fatal an die Methoden der Bolschewisten im kommunistischen Sowjetrußland der 1920iger Jahre. Deswegen sehe ich mich gezwungen, die aktuelle Sprachnachricht von Frau Barmer hier zu teilen, siehe youtube.