Hochgiftige Inhaltsstoffe in Pufferlösung der SARS-CoV-2-Schnelltests

Das österreichische Unternehmensbündnis “Wir-EMUs” hatte am gestrigen Donnerstag zur Pressekonferenz geladen, um die zweifellos sensationellen Ergebnisse einer Recherche zu den hochgiftigen Inhaltsstoffen der an den Schulen eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen Schnelltests zur Eigenanwendung vorzustellen.

Die Aufzeichung dieser Pressekonferenz hatte innerhalb der letzten 24 Stunden 160 000 Zugriffe allein auf youtube. Dies zeigt das große Interesse vieler Eltern, welche seit Beginn der nur als kriminell zu bezeichenden Testkampagne an den Schulen, in großer Sorge um das Wohl ihrer Kinder sind.

Auszug aus der toxikologischen Bewertung, Zitat:

“Zusammenfassend gibt es für (1) klare Hinweise darauf, dass es sich hier um eine potentiell genotoxische Substanz handelt, die in kleinsten Konzentrationen die DNA des Menschen verändern kann. Kinder mit dieser Chemikalie allein hantieren zu lassen ist eine grobe Fahrlässigkeit, da durch unsachgemäße Handhabung die Kinder bleibende Schäden in ihrem Erbgut erleiden können, die späterhin zu Krebs oder metabolischen Erkrankungen führen.” Zitat Ende

https://youtu.be/Jteqn8FqKWE?t=318

Tatsache ist, dass sich auch in Deutschland Landesschulämter und damit Schulen weigern, die Gebrauchsanweisungen dieser Schnelltests zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Die Verwaltungsgerichte unterstützen sie dabei. (Klick)

Bezüglich der im verlinkten Schreiben des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt zitierten Beweisvermutung des Oberverwaltungsgerichts, Zitat:

„Eine darüberhinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen der Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert.” Zitat Ende,

ist  im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von undeklarierten hochwirksamen Giften in den Schnelltests festzustellen, dass jedwede Sonderzulassung offensichtlich rechtswidrig erteilt wurde, sofern damit die Selbstanwendung der Schnelltests durch Kinder – oder im weiteren Sinne durch Laien – gestattet wird. 

Während also hochgiftige Inhaltsstoffe in den Gebrauchsanweisungen der Schnelltests garnicht erst deklariert werden, verweigern die Behörden mit Rückendeckung der Verwaltungsgerichte zusätzlich noch eine zweckbestimmte Anwendung. Dies aber hat zwangsläufig bereits jetzt zu einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vieler Kinder geführt. Ich gehe mittlerweile von vorsätzlichem Handeln der Schulen, Behörden und Verwaltungsgerichte zum Nachteil unserer Kinder aus. 

 

 

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