Archiv der Kategorie: Tiefer Staat

BILD fordert: “Coronaverbrecher des Staates vor Gericht stellen”

Der Vertrag zwischen der EU und Fa. Biontech vom 20.11.2020, zum Einkauf der gesundheitsschädigenden Spritzbrühe, irreführend als Impfstoff deklariert, wurde veröffentlicht. Er kann hier eingesehen werden.

Auf den Seiten 48 unten/ 49 oben heißt es:

“Der teilnehmende (EU) Mitgliedsstaat erkennt zudem an, dass die langfristige Wirkung und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit unbekannt sind, dass entsprechend Nebenwirkungen vom Impfstoff verursacht werden können, die derzeit unbekannt sind.” Zitat Ende

Der Verdacht schwerster Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit der Bürger und die Grundfesten unserer Demokratie steht damit im Raum.  BILD will die Lufthoheit über die Debatte behalten und fordert vollkommen korrekt, die Verbrecher vor Gericht zu stellen. Dem ist Nichts hinzuzufügen.

 

NSU – Staatsanwaltschaft Meiningen stellt weitere Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat nunmehr auch die Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (Az.: 227 Js 14076/19) und wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord gegen zwei weitere Beamte der KPS-Eisenach (Az.: 227 Js 20232/18) eingestellt.

Bemerkenswert ist die geradezu absurde Einstellungsbegründung in Sachen verfassungsfeindlicher Sabotage.

Einstellung 227 Js 14076-19 wg verfassungsfeindlicher Sabotage

Denn die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Begründung paradoxer Weise mit keinem Wort auf den Tatvorwurf der verfassungsfeindlichen Sabotage ein.  Schließlich ging es in diesem Ermittlungsverfahren nicht um die Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, sondern um den Mechanismus, mit welchem u.a. der Innenausschuss des Deutschen Bundestages und auch die Staatsanwaltschaft Meiningen selbst – hier u.a. StA Waßmuth – dazu gezwungen wurden, objektiven Ermittlungsergebnissen eine diametral entgegengesetzte Bedeutung zuzumessen.

Warum hat die Staatsanwaltschaft Meiningen  ein solches Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnet, wenn nicht einmal der leiseste Verdacht auf einen solchen verfassungsfeindlichen Sabotageakt vorlag? Und wenn sich die zweifellos zum Zeitpunkt der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens vorliegenden Verdachtsgründe als haltlos herausgestellt haben, warum führt die Staatsanwaltschaft dazu nichts aus?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit deswegen, weil ihr das so von vorgesetzter Stelle angewiesen wurde.  Und im Windschatten des grassierenden Corona-Wahns lässt sich sowas auch en passant erledigen. Die Menschen – auch die Beamten der Staatsanwaltschaften -, haben andere Sorgen. Ein mutmaßlicher begangener verfassungsfeindlicher Sabotageakt wäre auch längst verjährt.

Für Morde gibt es solche Verjährungsfristen allerdings nicht.  Die Begründung zur Einstellung des letzten Mordermittlungsverfahrens ist ebenfalls keine. 

Einstellung 227 Js 20232 – 18 wg Beihilfe zum Mord

Da auch dieses Mordermittlungfsverfahren von der Staatsanwaltschaft nicht grundlos eröffnet wurde, die Schwelle zur Eröffnung eines solchen Mordermittlungsverfahrens in so einer brisanten Sache zudem außerordentlich hoch lag, ist es naheliegend anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft sachliche Gründe für die Verfahrenseinstellung nicht kennt.

Zunächst bleibt einmal abzuwarten wie lange es dauert, bis sich auch in Deutschland in Sachen Corona die Vernunft Bahn gebrochen hat. Danach werde ich selbstverständlich in der Sache öffentlich antworten.

Verweilverbot macht transnationale Marionetten sichtbar

Es darf zu keinen Situationen kommen, in welchen auch schlichte Gemüter realisieren, dass für Menschen mit intaktem Immunsystem von SARS-CoV-2 und seinen Mutationen  keine Gefahr ausgeht.

Deswegen haben sich nun auch in Deutschland etliche Gemeinden entschlossen, den Bürger mit weiteren Schikanen zu überziehen, welche mittlerweile offensichtlich den Verdacht der Körperverletzung im Amt begründen. Denn wer auf die Idee kommt, Joggern bei Ausübung ihres Sports das Tragen einer Maske zu verordnen, ist entweder kriminell oder geisteskrank.

https://www1.wdr.de/nachrichten/verweilverbot-maskenpflicht-nrw-100.html

Interessant ist das kurze Verfallsdatum des vorstehenden WDR-Berichts von Cengiz Ünal. Denn dieser durfte am 28. Februar 2021 im vorgenannten WDR-Beitrag tatsächlich der absurden Frage nachgehen, ob die Ansteckungsgefahr “draußen” niedriger als “drinnen” ist. Ausweislich Screenshot bleibt solcherlei Blödsinn dem Gebührenzahler aber nur 10 Tage – nämlich bis zum 7. März 2021 erhalten.

Deutlich wird, das niemand – nichtmal der dümmste (oder dreisteste) WDR Mitarbeiter -, irgendeine Antwort auf die Frage hat, warum Jogger Masken tragen sollten.

In der  FAZ ging indes eine Ursula Scheer der Frage nach, was Goethe wohl zum “Verweilverbot” eingefallen wäre, da selbiges doch offensichtlich nicht mit dem Frühlingsspaziergang harmoniert.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verweilverbot-in-duesseldorf-was-haette-goethe-dazu-gesagt-17222121.html

Welch geistige Pirouetten die Journaille heutzutage drehen muss, um die letzten verbliebenen Leser mit “schöngeistigem” Gedankenmüll über die banale Tatsache hinwegzutäuschen, dass Goethe dazu

” Er aber, sag”s ihm, er kann mich im Arsche lecken.”

geäußert, und weder Verweilverbot noch “Pflicht” zum Masken tragen befolgt hätte.

Wer nun meint, der ganze Irrsinn wäre den kranken Köpfen der Verantwortlichen in Düsseldorf oder Hamburg entsprungen, der irrt.  Ich hatte bereits im August letzten Jahres auf diesem Blog festgehalten, wo die “Akzeptanz” von “Verweilgeboten” und “totaler Maskenpflicht” am lebenden (Versuchs)Menschen unter realistischen Diktaturbedingungen getestet wurde.

http://friedensblick.de/30716/angebliches-risikogebiet-mallorca-ueber-die-totale-maskenpflicht-in-die-tyrannei/

Zitat daraus:

“Die Einwohner durften ihre Wohnungen nur in nach Altersgruppen festgelegten Zeitfenstern verlassen. Die Gemeinden durften nicht verlassen werden. Baden im Meer war verboten. Schwimmen dagegen nicht. Also Schwimmen als Sport war erlaubt, aber niemand durfte im Meer „plantschen“. Wer schwamm durfte sich hinterher nicht an den Strand setzen, sondern er musste dort stehen!” Zitat Ende

Eine vortreffliche Dokumentation des dort herrschenden Wahnsinns:

Die Rettungsschwimmer hatten selbst im Hochsommer Angst sich am Strand zu infizieren. Die trugen die Masken auch bei 45 Grad im Schatten am Strand, obwohl der in einen Backofen verwandelt war. Zum Vergleich – Masken soll man mit 60 Grad waschen um sie von SARS-CoV-2 zu sterilisieren. Der Sand an den Stränden der Balearen heizt sich im Hochsommer und bei Windstille locker auf diese Temperaturen auf, von der dort vorherrschenden denaturierenden Sonnenstrahlung mal abgesehen. Ich habe mich selbst freundlich mit Rettungsschwimmern dort am Strand und unter diesen Bedingungen unterhalten. Fakt ist, das man durchtrainierte und gesunde Menschen zu einem solch tatsächlichen Martyrium nur dann bringen kann, wenn Biologie als Unterrichtsfach quasi abgeschafft wurde.

https://www.welt.de/debatte/kolumnen/Maxeiner-und-Miersch/article125257509/Die-Gruenen-stehlen-unseren-Kindern-Zukunftswissen.html

Jedenfalls gibt es hier seit 4. November 2020 den Entwurf eines weiteren Beitrags mit dem Titel:

“Sind die Balearen das Testgebiet zur Schaffung eines europäischen Polizeistaats”

Ich bin bis jetzt (glücklicherweise) nicht dazu gekommen, diese Hypothese umfangreich zu begründen. Glücklicherweise deswegen, weil mittlerweile deutlich wird, dass ein solcher Verdacht begründet ist. Demzufolge werden die Fäden in dieser Sache im Hintergrund von Beginn an durch zentrale Schaltstellen der Macht gezogen. Dies mag vielen als banale Tatsache erscheinen, muss indes erst einmal Punkt für Punkt bewiesen werden. Und das ist ohne tatsächlich erlebte internationale Erfahrungen unmöglich. Denn der übergroße Anteil der Bürger Düsseldorfs hat von der Entstehungsgeschichte des allgegenwärtigen Corona- Maßnahme-Terrors sicher keine Vorstellung.

So auch bei der neuesten Verarsche des RKI – und leider kann man das nicht mehr anders bezeichnen:

https://www.merkur.de/welt/urlaub-corona-rki-deutschland-studie-touristen-urlaub-reisen-italien-frankreich-spanien-ferien-90221202.html

Immerhin reisten im Sommer 2020 noch mehrere Millionen deutsche Touristen auf die Balearen. Und siehe da, Ende September 2020 ergab die empirische Auswertung der Daten:

Und wer genau hat nun die Hysterie im letzten Jahr verbreitet, den Tourismus wider besseren Wissens als Treiber des “Infektionsgeschehens” gebrandmarkt?! Auf wessen Veranlassung wurden Hotels und Gastronomie in Deutschland grundlos an die Wand gefahren? Auf wessen Veranlassung erstellt das Auswärtige Amt die Liste seiner “Risikogebiete” und warum standen die Balearen im vergangenen Jahr auf dieser Liste, obwohl nicht eine einzige “Corona-Infektion”, dort auf deutsche Touristen zurückzuführen war?!

Der Tierarzt Dr. Wieler vom RKI mag heute noch so laut “haltet den Dieb” rufen. Er wird sich am Ende zu verantworten haben.

Interessant ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, wann und wie lange die “Eindämmungsmaßnahmen” auf den Balearen bzw. in Spanien beschlossen wurden. Denn damit war schon im letzten Jahr klar, wie lange die Bundeskanzlerin mit Unterstützung des RKI und der Ministerpräsidenten der Länder, den deutschen Bürger hinhalten wird.

https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/lokales/2020/10/29/84975/spanisches-parlament-stimmt-fur-alarmzustand-bis-mai.html

Ende Oktober 2020 für eine Verlängerung des “Corona-Alarmzustandes” bis Mai 2021 gestimmt! Satte 6 Monate “Alarmzustand” non stop! Klarer Verfassungsbruch übrigens, denn die spanische Verfassung legitimiert solche Maßnahmen nach den Erfahrungen mit der Franco-Diktatur für maximal 2 Monate.

Auch bei Enteignungen von Wohnungseigentümern geht man auf den Balearen aus Sicht der hiesigen Befürworter mit gutem Beispiel voran. Schließlich gibt es bedingt durch die “Eindämmungsmaßnahmen” dort jetzt tausende Obdachlose:

https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/immobilien/2021/03/03/88317/regierung-von-immobilien-enteignet-ungenutzte-immobilien.html

800 “Objekte” stehen auf der Enteigungsliste der Balearen-Regierung, weil 4000 Personen auf einer Warteliste für Sozialwohnungen stehen. Da gewinnt der Begriff “sozialer Wohnungsbau” doch auch in der Realität endlich mal die “neue” Bedeutung, welche auch der Berliner Senat, Teile der Hamburger Stadtverwaltung bzw. die Partei der “Grünen” in Deutschland da hinein interpretieren.

Zumindest ist der gut beraten, welcher in Zeiten des deutschen Corona-Irrsinns, auch immer ein Auge auf das von den Balearen ausgehende  Initial  hat.  Demzufolge liegt die Vermutung nahe, dass ein Machtzentrum außerhalb der Regierungen mit diesem “Spiel über Bande” versucht, die demokratischen Verfassungen der europäischen Nationalstaaten systematisch auszuschalten.

Indes wächst in Gefahr das Rettende auch:

https://www.n-tv.de/panorama/Texas-und-Mississippi-beenden-Corona-Massnahmen-article22397910.html 

Ein Triumph des gesunden Menschenverstandes über den grassierenden Corona-Wahnsinn, welcher zweifellos auch für Europa Bedeutung hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Muss der Münchner NSU-Prozess neu aufgerollt werden?

von Gabriele Muthesius

Das nach fünfjähriger Dauer am 11. Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess ergangene Urteil lautete lebenslänglich für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – überdies wurde besondere Schwere der Schuld festgestellt – sowie auf Haftstrafen von zweieinhalb bis zehn Jahren für ihre vier Mitangeklagten.

Die am 21. April 2020 – 650 Tage später und nur 36 Stunden, bevor das Verfahren wegen Fristüberschreitung hätte neu eröffnet werden müssen – vom Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Münchner Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, und seinen beisitzenden Kollegen präsentierte, 3025 Seiten umfassende Urteilsbegründung, die der Autorin seit kurzem vorliegt, darf durchaus als Bestätigung der zentralen Kritikpunkte interpretiert werden, die im Hinblick auf den Prozess, das Urteil sowie die mangelhafte behördliche Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes von der Verteidigung, den Opferfamilien (Nebenklägern) und in den Medien vielfach geltend gemacht worden sind. (Einiges davon hatte ich in einem Blättchen-Beitrag unmittelbar nach der Urteilsverkündung zusammengetragen.)

So liefert das Urteil zu allen dem NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zur Last gelegten Verbrechen – zehn Morde, zwei Sprengstoffattentate und 15 Raubüberfälle – so minutiöse Tatvorbeitungs- und -hergangsdarstellungen, als wären die Richter quasi unmittelbare Beobachter der Vorgänge gewesen. So heißt es etwa zur „Tat zulasten von Enver Şimşek in Nürnberg am 09. September 2000“ (sogenannter erster NSUMord): „Am 09. September 2000 kurz vor 13:00 Uhr stand das Opfer auf der Ladefläche seines Transporters, den er hinter seinem mobilen Blumenverkaufsstand in der Liegnitzer Straße geparkt hatte. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt traten an die geöffnete Schiebetür an
der Beifahrerseite des Transporters heran, um Enver Şimşek zu töten. […] Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan gab Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos […] sofort und für das Opfer vollkommen unerwartet mit der Pistole Ceska 83 Kaliber 7,65 mm mit der Waffennummer 034678 […] vier Schüsse auf Kopf und Körperzentrum des Geschädigten ab, um diesen zu töten. […] Der andere der beiden Männer gab mit der Pistole Bruni Modell 315 Kaliber 6,35 mm mit der Waffennummer 012289 mindestens einen Schuss in Richtung des Kopfes des Geschädigten ab.“ ( Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken) Und zum „Anschlag in der Probsteigasse in Köln im Dezember 2000/Januar 2001“ (Sprengstoffattentat) heißt es: „Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt […] die Aufgabe, vor Ort in Köln tätig zu werden. […] Einer von beiden betrat, während der andere vor dem Laden wartete, am späten Nachmittag mit einem Weidenkorb, in dem sich der Sprengsatz, versteckt in einer metallenen Christstollendose befand, den Laden
und traf dort auf den Ladeninhaber […]. Um einen Einkauf vorzutäuschen, sammelte er einige Lebensmittel in dem Laden ein und legte diese in den Weidenkorb zu der roten, weihnachtlich mit Sternen verzierten Christstollendose mit der Sprengvorrichtung. […] Unter dem Vorwand, sein vergessenes Portemonnaie aus der nahegelegenen Wohnung holen und umgehend zurückkehren zu wollen, stellte der Täter den Korb […] an der Kasse des Ladengeschäfts ab […] und begab sich zu seinem wartenden Mittäter.“ (Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken.) Und so weiter und so fort.

Gedeckt durch die Beweisaufnahmen im Prozess selbst sind diese Darstellungen in ihrem Kernpunkt, dem Tatvorwurf gegenüber Mundlos und Böhnhardt, hingegen in keinem einzigen Fall. Denn für alle 27 mutmaßlichen NSU-Tatorte konnten die Ermittler (Bundeskriminalamt) keine forensischen Nachweise (Fingerabdrücke, DNA) für die physische Anwesenheit von Mundlos und Böhnhardt zu den Tatzeitpunkten erbringen und die Anklagebehörde (Bundesanwaltschaft) vulgo im Prozess auch nicht vorlegen. Dasselbe gilt für Zeugenaussagen und erstellte Phantombilder. Eine in der deutschen Kriminalgeschichte singuläre Serie (siehe ausführlich Blättchen-Ausgabe 10/2017).

Dass Richter Götzl auf ein stenografisches Protokoll der Hauptverhandlung ebenso verzichtete wie auf eine Bandaufzeichnung der 438 Verhandlungstage ist zwar, so Annette
Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung (SZ), eine „Praxis aus der Zeit, als die Strafprozessordnung entstand: Das war 1877“, aber so ist leider nicht „offiziell“ feststellbar, wie oft in diesem Prozess der Begriff „Verfassungsschutz“ zur Sprache kam. „[…] tausendfach“, meint jedenfalls Tom Sundermann (DIE ZEIT) mit Verweis auf die zahlreichen „Gelegenheiten, bei denen Sicherheitsbehörden und Ermittler gepatzt haben“ und „Situationen, in denen die drei untergetauchten Rechtsextremisten mutmaßlich rechtzeitig hätten gefasst werden können“. Weitgehend protokolliert haben die Verhandlungen dagegen die Prozessbeobachter der SZ; die vier Bände mit zusammen 1860 Seiten samt einem zusätzlichen Materialband wurden im Jahre 2018 publiziert. Darinnen immerhin um die 90 Verhandlungstage mit direkten Bezügen zum Verfassungsschutz – inklusive des Sachverhalts, dass sich am Tatort des 6. Juni 2006 in Kassel, wo Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde, zum Tatzeitpunkt mit Andreas Temme ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes aufgehalten hat. Temme selbst war im Münchner Prozess mehrfach vernommen worden. Doch in der voluminösen Urteilsbegründung von Götzl und Kollegen kommen der Begriff „Verfassungsschutz“ und der Name Temme überhaupt nicht vor. Es dürften nicht zuletzt Ungereimtheiten wie diese sein, die Nebenkläger wie deren Anwälte
erneut zu teils geharnischter Kritik am gesamten Prozess veranlasst haben. Die Urteilsbegründung hätte Ergebnisse des Verfahrens „bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen“ und gezeigt, dass die Richter „kein Interesse an einer Aufklärung hatten“. Nach deutscher Rechtspraxis steht der Nebenklage im Falle einer Täterverurteilung allerdings kein Recht auf Revision zu.

Revision eingelegt hat indes die Bundesanwaltschaft und zwar gegen das aus deren Sicht mit bloß zweieinhalb Jahren zu niedrige Urteil gegen Zschäpes Mitangeklagten André Eminger, das Neonazis am 11. Juli 2018 im Gerichtssaal mit Johlen begrüßt hatten. Götzl und Kollegen hatten Eminger in vier von fünf Anklagepunkten freigesprochen und aus dem Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt – jenen Mann, der 13 Jahre lang Vertrauter von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewesen war. Der hatte dem Trio unter seinem Namen eine Wohnung angemietet, hatte Einkäufe erledigt, den beiden Uwes auch mal seine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellte, ihnen dreimal zu einem (angemieteten) Wohnmobil verholfen und vieles andere mehr. Daher erläuterte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft, die gegen Eminger zwölf Jahre beantragt hatte: Es sei nicht glaubhaft, dass Eminger die ganze Zeit lang quasi nur neben dem NSU-Trio „hergetrottet“ sei, ohne Fragen zu stellen. Etwa: „Wovon lebt ihr eigentlich, warum im Untergrund, und was macht ihr eigentlich den ganzen Tag lang?“ Doch genau so sah es offenbar der Götzl-Senat und attestierte jetzt: „Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen
Verbundenheit eröffneten (sic! – G.M.) für den Angeklagten Eminger jedoch keine tiefgehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen.“ Und daraus schloss „der Senat, dass der Angeklagte Eminger bei lebensnaher Betrachtung davon
ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“.

Das abenteuerlichste Konstrukt freilich komponierten Götzl und Kollegen mit Ihrer Begründung der unmittelbaren Beteiligung von Zschäpe an den Mundlos und Böhnhardt zugeschriebenen Verbrechen und damit zum Nachweis ihrer direkten Mittäterschaft sowie des verhängten Urteils lebenslänglich, mit besonderer Schwere der Schuld – und zwar mit der ebenso feinsinnigen wie sophistischen Anschuldigung, dass gerade Zschäpes offenkundige
Abwesenheit von allen Tatorten den Kern ihrer Mittäterschaft bilde. Oder in bestem Juristendeutsch: „Gemäß dem gemeinsam gefassten Tatkonzept und der gemeinsam durchgeführten konkreten Tatplanung wäre die Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe am Tatort und die Begehung einer tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung dort durch sie planwidrig gewesen. Vielmehr waren nach diesem Konzept gerade ihre Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne und ihr Aufenthalt in oder im Nahbereich der jeweiligen Wohnung geradezu Bedingung dafür, dass die jeweiligen Taten überhaupt begangen werden konnten. Denn nur durch die örtliche Aufteilung der Angeklagten Zschäpe einerseits sowie Uwe
Mundlos’ und Uwe Böhnhardts andererseits war gesichert, dass die von allen drei Personen gewollte Legendierung der Wohnung erfolgt und dass der festgestellte ideologische Zweck der Gewalttaten letztendlich erreicht werden würde. Da die Schaffung eines sicheren Rückzugsraums und die Erreichung des ideologischen Zwecks der Tatserie bei der Angeklagten Zschäpe als auch bei den beiden Männern Bedingung für die Begehung einer Tat war, hatte die Angeklagte Zschäpe durch das Erbringen ihres Tatbeitrags bestimmenden Einfluss auf das ‚Ob‘ der Taten, also ob sie überhaupt begangen wurden.“ Auf vergleichbare Weise begründete der Senat auch Zschäpes direkten Einfluss auf das „Wo“, „Wann“ und
„Wie“ der Tatausführungen.

Dass eine solche Interpretation der juristischen Tatbestände der Mittäterschaft und der Beihilfehandlung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) seiner Auffassung nach eklatant widerspreche, hat Zschäpe-Anwalt Mattias Grasel bereits in seinem Schlussvortrag während des Prozesses ausgeführt und begründet. Revision gegen das Urteil eingelegt haben neben Grasel auch Zschäpes ursprüngliche Pflichtverteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer mit einen Schriftsatz sowie Wolfgang Stahl mit einem eigenen gesonderten.

Schnell weitergehen wird es deswegen nun aber nicht. Mit einer Entscheidung des BGH über Annahme oder Ablehnung der Revisionen rechnen Experten erst in ungefähr zwei Jahren. Erst dann wird man wissen, ob der NSU-Prozess neu aufgerollt werden muss.

Ursprünglich erschienen am 20. Juli 2020 in Das Blättchen 15/2020

Deswegen wird Polizeigewalt von Kollegen vertuscht

Im Moment demonstrieren viele Menschen gegen Polizeigewalt. Die Ermordung des schwarzen George Floyd durch einen weißen Polizisten brachte ein Problem in das Bewusstsein der Allgemeinheit: Ungerechtfertigte Polizeigewalt. Das Unrecht richtet sich allerdings nicht “nur” gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe, auch viele Weiße sind Opfer. Statt Rassismus, wo liegt dann das Problem? Verbrecher in Uniform werden von Kollegen geduldet. Es wird weggeschaut und später gelogen, dass sich die Balken biegen. Deswegen wird Polizeigewalt von Kollegen vertuscht weiterlesen

Thomas Moser schreibt aufrüttelnden Bericht vom Amri-Untersuchungsausschuss

Thomas Moser ist einer der wenigen investigativen und kritischen Journalisten. Als einziger berichtet er bei “Telepolis” über die Hintergründe des Anschlages im berliner Breitscheidplatz, die der Untersuchungsausschuss des Bundestages gerade aufdeckt. Es geht darum, ob der (angebliche) Einzeltäter Amri alleine war oder den Anschlag zusammen mit weiteren Terroristen beging. Die Bundestagsabgeordneten haben eine konkrete Person in Verdacht, die offenbar von den Behörden geschont wird. Handelt es sich um einen Informanten der Geheimdienste oder um eine Vertrauensperson der Polizei? Das alles erinnert stark an den NSU-Komplex, als dutzende Untersuchungsausschüsse vergeblich solchen Fragen nachgingen.

Im Gegensatz zu den Informanten des Geheimdienstes, konnten Abgeordnete niemals die Identitäten der „Vertrauenspersonen“ der Polizei erfahren. Der thüringer Ausschuss warnte daher vor einem

„… intolerablen kontrollfreien Raum im Bereich der Exekutive. Im Gegensatz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch den Verfassungsschutz unterliegt der Einsatz von VP im Rahmen von Strafverfahren keinerlei parlamentarischer Kontrolle. Dies ist umso schwerwiegender, als auch keinerlei richterliche Kontrolle ausgeübt wird.“ (Landtag, Thüringen, zweiter NSU-UA, Abschlussbericht, 29.08.19, S. 1858)

Während der Lektüre seines Artikels fragte ich mich, wann die Bundestagsabgeordneten von der Regierung wieder “eingefangen” werden. Im Moment ist das “Entsetzen” im Ausschuss über die Vorgänge in den Behörden groß. Am Ende des Tages wird es allerdings wieder so sein, wie beim NSU-Komplex zu beobachten war: Nachdem die erste Empörungswelle abgeklungen ist, werden die Abgeordneten den Behörden nur “Pannen” vorwerfen und sie gleichzeitig von “Mitwirkung”, “Mitwisserschaft” und “Vertuschung freisprechen. Den Behörden wird ein “Persilschein” ausgestellt. Bestes Beispiel ist der damalige Vorsitzende des ersten NSU-Untersuchungsausschusses Sebastian Edathy (SPD).

Edathy: “Keinerlei Indizien” für staatliche NSU-Unterstützung!?!

roger fragt: “Kann man die Existenz des NSU belegen?” – aktualisiert am 21.08.2019 mit Replik von roger

Roger hatte hatte das interessante Thema in anderem Zusammenhang wie folgt aufgegriffen, Zitat:

@Kay-Uwe Hegr

„Die Existenz der terroristischen Vereinigung NSU wird von mir nicht in Frage gestellt.“

Du kannst die Existenz belegen?
Gründung, Mitglieder, Manifest der Ziele?
Aktivitäten 1998 bis 2011, die in dem Zeitraum auch als NSU registriert wurden und nicht erst nach 2011 „gefunden“?

Also da wärst du der erste.
Aber ohne Fakten keine Existenz.

Weder die Dienste hatten den Begriff NSU im Computer (was noch Schutzbehauptung sein kann) noch die Antifa in ihren publizierten rechten Sammelwerken in dieser Zeit. Letzteres wiegt schwer und ist eigentlich ein K.O.-Kriterium für irgendeine NSU-Existenz. Die haben jeden Pups und Feuerstein registriert und als Bedrohung publiziert. Ich hatte da mal durchgeblättert …

Es ist sogar noch einen Zacken schärfer.
Der NSU-Spendenbrief, nach 2011 „entdeckt“ wurde vom Verfassungsschutz de facto auf „Spender unbekannt“ kastriert. Die Schlapphüte arbeiteten dem OLG München in dieser Frage zu. Was wusste man über die Spender und den Vorgang. Natürlich eigentlich nichts. Aber man fand noch ein Art Deckblatt zur Vorgangsakte.
Zur Erinnerung:

„Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern liegt im Zusammenhang mit „Weißer Wolf“ Deckblattmeldung aus 2002 vor ANONYME SPENDE von 2.500 Euro soll bei „Weißem Wolf“ eingegangen sein … „Macht weiter so. Das Geld ist bei Euch gut aufgehoben.“… in Deckblattmeldung keine weitere Information dazu enthalten, auch keine weiteren Sachverhalte im genannten Zusammenhang …“

Die Großbuchstaben war ich.
Anonym ist jetzt kein Synonym für NSU, da sind wir uns doch einig?
Wenn ja, Spendenbeweis NSU tot.
Vom VS gemeuchelt … 😉” Zitat Ende

Ich möchte darauf gern antworten.

Es gibt glaubhafte  Zeugenaussagen aus denen hervorgeht, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe notfalls anstreben würden, den Gesamtstaat unter Anwendung von Gewalt umzustürzen, wenn sich ihre politischen Ziele nicht anderweitig verwirklichen ließen. Nun fallen diese Aussagen ausschließlich in die Zeit des THS bzw. die ersten Jahre nach dem Untertauchen.

Ich möchte hier einmal folgendes zu bedenken geben. Josef Fischers “Putztruppe” war nichts anderes als eine terroristische Vereinigung, um den Staat mit Gewalt zu bekämpfen. Hitler, Marx, Lenin, Mao, Pol Pot usw. hatten die Idee vom gewaltsamen Umsturz – also von der Revolution – bereits in jungen Jahren. Die RAF entstand aus dem revolutionären Geist der Jugend. Die antifa besteht aus gewaltbereiten Jugendlichen und verfolgt zumindest in Teilen  das Ziel, die Gesellschaftsordnung mit Gewalt umzustürzen.

Ich will das nicht gutheißen. Allerdings es ist generell das Privileg der Jugend, über den Umsturz und einer daraus erwachsenden neuen (scheinbar) gerechteren Welt zu philosophieren, bzw. auch tatkräftig dabei mitzuwirken. Verstehen kann das nur jemand, der selbst mal jung war und selbst solchen Träume – oder auch mehr – hatte.

Das man Jugendliche, welche im Vakuum der Wendezeit ohne echte Orientierung waren, hier mit Hilfe von viel Geld und Kreaturen wie dem V-Mann Otto auf die schiefe Bahn locken konnte, ist kein Wunder, sondern war kalkulierte Absicht. Nur um das mal deutlich zu machen. Der ehemalige LKA Präsident Kranz äußerte sich vor dem UA 5/1 dazu wie folgt, Zitat:

Vors. Abg. Marx: Da darf ich vielleicht gleich anknüpfen. Sie haben gesagt, Sie haben dann in der Sicherheitslage darauf hingewiesen, auf diese beiden Punkte wohl?

Herr Kranz: Nicht auf beide. Bei der ersten Geschichte hat er ja gesagt, ich weiß von nichts, mein Name ist Hase. Da hat er ja abgestritten, dass er da irgendwie involviert war. Zur selben Zeit hat das ganze LKA, einschließlich ich, keiner von uns hat gewusst, dass Thomas Dienel auf der Gehaltsliste steht mit 50.000 und unser aller Freund .Otto” mit 200.000. Das sind 3.000 € im Monat, die habe ich damals gerade so verdient. Das kriegt dann der vom Verfassungsschutz, der mir die Arbeit gemacht hat; der den Thüringer Heimatschutzverein gegründet hat und den ganzen Laden hochgezogen hat. Ich fasse es einfach heute noch nicht. ich darf gar nicht darüber nachdenken.

Vors. Abg. Marx: Schade, dass wir sie trotzdem fragen müssen.

Herr Kranz: Ich habe mich auch vorbereitet auf diesen Tag.

Vors. Abg. Marx: Sie haben sich dann darüber beschwert in dieser berühmten Lage.

Herr Kranz: Darüber habe ich mich beschwert und gesagt, das kann nicht sein, dass niemand was weiß, und wir haben keine Erkenntnisse. Da müssen Sie jetzt die Mitglieder fragen von der Sicherheitslage oder Herrn Roewer am besten.

Vors. Abg. Marx: Es gab dann aber keine Reaktionen, dass Herr Roewer vom Ministerium in Senkel gesteilt worden wäre?

Herr Kranz: Das gab es nicht, nein. Ich sage mal so, ich kann das ja nicht sagen. Es gab immer nur VierAugen- Gespräche mit Roewer. Ich kann dazu nichts sagen. Es gab dann regelmäßige entre nous, ein Tete-a-Tete. Ich war da ausgeschlossen. ich hätte gern – mein Ziel war ja immer, möglichst eng Verfassungsschutz und ich habe auch erwartet, dass vom Verfassungsschutz was kommt, habe auch wirklich gedacht, mein Gott, der hat doch V-Leute, der muss doch V-Leute haben. Dass es die Topleute sind, auf diese idiotische Idee bin ich gar nicht gekommen, muss ich sagen. Das war außerhalb meiner Denkweise. Wer züchtet schon Nattern an seiner Brust, um zuzugucken, wie die anderen die bekämpfen müssen. Das war schon eine sonderbare Zeit.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 7. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seite 137)

Ja, wer züchtet schon Nattern an seiner Brust und vor allem warum. Dazu noch ein kurzer Auszug aus der Vernehmung von Staatssekretär a.D. Prof. Lippert, die Jahre 1990 bis 1994 betreffend, Zitat:

Prof. Dr. Lippert: (…) 1993 – weiß ich noch – prallten an Thüringens Grenzen geplante Großveranstaltungen zum Heß-Geburtstag ab und Thüringen konnte seinerseits den benachbarten Hessen Amtshilfe anbieten, um entsprechende Aufmärsche dort zu vermeiden. Erkenntnisse über zentral geleitete militante rechtsextremistische Organisationsformen in Thüringen hatten wir meiner Erinnerung nach damals nicht….

(…)

Abg. König: Also für Sie sind Skinheads kein politischer, sondern ein wirrer Haufen, der politisch tief nicht verfestigt ist? .
Prof. Dr. Lippert: Ich würde mal sagen, sie sind anpolitisiert. Sie gehen nach Rechts und sind dort tätig, aber sie sind nicht führbar durch eine zentrale Organisation, jedenfalls damals nicht. Ich habe das nicht mehr weiter verfolgt. Damals war es das nicht. Das war, wie sich dann bei dem Ereignis Buchenwald zeigte, ein Haufen, der von irgendwoher kommt und irgendwo abgeschmettert wird und dann irgendwo hinfährt.
Abg. König: Dahinter steckt Ihren Erkenntnissen nach keinerlei Struktur oder Führung?
Prof. Dr. Lippert: Da hatten wir nicht die Erfahrung, dass da irgendwie eine strategische Komponente dahinter steckt. Anders war auf der anderen Seite der sogenannte schwarze Block, der damals auch versuchte, in Thüringen Fuß zu fassen. Da hat auch der Verfassungsschutz wesentliche Erkenntnisse geliefert im Rahmen der Sicherheitslage, wie wir dann auch der PKK berichtet haben so wie die anderen Sachen auch.

(…)

Abg. König: Sie sprechen von Demonstrationen, benannt haben Sie bisher die eine, den Rudolf-HeßAufmarsch. Welche weiteren Demonstrationen fallen Ihnen denn ein?
Prof. Dr. Lippert: In Erfurt teilweise am Anger, in Jena, in Weimar, überall, wo Gelegenheit war, wenn Sie Demonstrationen von Rechts meinen, fallen mir die ein. Wenn Sie von Links meinen, die Demonstrationen des “schwarzen Blocks”, die der Verfassungsschutz auch angekündigt hat. Sie wissen, was der “schwarze Block” war?
Abg. König: Nein.
Prof. Dr. Lippert: Aha, dann darf ich Sie aufklären: Das war eine mit Standort Göttingen und Berlin ausgerüstete Einheit, vermummt, aus den 70er-, 80er-Jahren, die Entglasungsriten durchgeführt hat, also ganze Straßenzüge entglast – Scheiben eingeschmissen, durchmarschiert, Körperverletzung. Da hat uns der Verfassungsschutz einmal einen wichtigen Hinweis gegeben und dadurch konnte ein größerer Schaden, ich glaube in Erfurt, ausgehend von Südthüringen, verhindert werden. Das weiß ich noch, weil das eine Leistung des Verfassungsschutzes war, ich glaube in der Amtszeit von Herrn Winkler noch.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 13. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seiten 47, 96, 103-105)

Festzustellen ist demnach, dass in Thüringen zwei – wahrscheinlich geheimdienstlich finanzierte – extremistische Strukturen aufgebaut wurden, welche sich gegenseitig wie die Luft zum atmen brauchen. Der “schwarze Block” und der “Thüringer Heimatschutz”. Ostdeutsche Jugend wurde demnach mit Hilfe von Geldern und personeller Unterstützung aus dem Westen radikalisiert, wobei das langfristige strategische Ziel auf der Hand liegt. Dieses Ziel muss noch vor der Wiedervereinigung definiert worden sein. Aber darauf werde ich hier nicht weiter eingehen.

Jedenfalls komme ich selbst aus den neuen Bundesländern. Ich bin selbst in einer Plattenbausiedlung aufgewachsen und war auch Mitglied in so einer ostdeutschen Jugendclique.

Hätte man uns einen “Otto”  mit ein paar hundertausend Mark auf den Hals geschickt, ja dann wären wir alle Nazis geworden. Wäre jemand mit Geld und Perspektiven von der antifa zu uns gekommen, dann hätten wir halt im schwarzen Block mitgemacht.  Zufall also, wohin  Jugendliche in der Wendezeit  in Ostdeutschland gerieten.  Ich empfinde übrigens durchaus Sympathien für den Jenaer Pfarrer König.  Wir hatten auch so einen Pfarrer und ich bin gern hingegangen.

Man hat die ostdeutsche Jugend also für höhere Ziele planmäßig missbraucht und in entgegengesetzten politischen Lagern radikalisiert.  Deswegen war die Gründung von Terrororganisationen im rechts- wie im linksradikalen ostdeutschen Milieu nur eine Frage der Zeit gewesen.  Wahrscheinlich gibt es bis heute (offiziell) unentdeckte Vereinigungen in beiden Lagern, welche als Ziel –  zumindest im Zuge des offenen geistigen Kontakts – die Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats durch Anwendung von Gewalt verfolgen.

Auf Basis meines bisherigen Vortrags kann also durchaus geschlussfolgert werden, dass es wahrscheinlicher ist das es einen NSU gab, als unwahrscheinlicher. Zur Erichtung einer konspirativen Terrororganisation braucht es auch keine Gründungsurkunde, sondern es reicht kollusives Zusammenwirken im Zuge des offenen geistigen Kontakts., Zitat:

“Erneut angesprochen auf den Komplex “Bombenbastler” aus Jena habe XX angegeben, er “würde jederzeit wieder als Kurier fungieren”, dies sehe er unter dem “Kameradschaftsaspekt”.  XX. sei davon ausgegangen, dass sich die in  “der Illegalität Lebenden” aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes nicht den Behörden stellen würden, Die drei “Bombenbastler” hätten sich schon auf der Stufe als “Rechtsterroristen” bewegt, die mit einer gewissen Zielsetzung eine Veränderung dieses Staates haben herbeiführen wollen, Auch XX. würde sich im Rahmen einer Revolution daran beteiligen [wollen], aber nur, wenn Gewalt das einzige mögliche Mittel sei, Zielvorstellungen zu erreichen”, XX. sei stolz, diesem Staat als Soldat dienen zu können, wenngleich er Deutschland nicht als seinen Staat definieren könne/wolle. Zum Aspekt Kuriertätigkeit habe XX. ergänzend geäußert, dass er davon ausgehe, von staatlichen Institutionen überwacht worden zu sein. XX, sei der Einzige gewesen, der sich bereiterklärt habe, die Kurierfunktion zu übernehmnen. XX. stehe zu dem was er getan habe und würde wieder Unterstützung leisten. Kameradschaft werde von XX. höher bewertet als staatliche Interessen. Er wiederhole, er würde wieder klassische Unterstützerfunktionen leisten.” Zitat Ende – (Quelle: vor langer Zeit im Netz gefunden)

Vorstehendes Zitat bestätigt jedenfalls meine Hypothese von der Existenz dieser Terrororganisation und das Zitat fügt sich darüber hinaus auch nahtlos in den Gesamtvortrag ein. Insofern ist hier auch der Bundesanwaltschaft zuzustimmen.

Was allerdings die Verbrechen angeht, welche dieser Terrororganisation zur Last gelegt werden, gibt es objektiv erhebliche Zweifel. Es ist ja nun keine Verschwörungstheorie mehr zu konstatieren, dass der Verdacht besteht, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermordet worden sind. Allein dieser Umstand hat Auswirkungen auf die Rekonstruktion der Geschehnisse, welche sich am 04.11.2011 in Zwickau bzw. am 25.04.2007 in Heilbronn ereigneten.

Kürzlich wies der AK-NSU mit Recht darauf hin, dass die Vernehmungen von BAW Diemer und OStAin beim BGH Greger zeigen, dass erhebliche Zweifel an den Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft auch bezüglich der Migrantenmorde mehr als berechtigt sind. Auch hier im Blog wurde das von Georg wiederholt thematisiert.  Bevor hierzu aber geschlussfolgert werden kann, muss zuerst einmal die detaillierte Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorliegen.  Denn möglicherweise haben sowohl BAW Diemer als auch OStAin beim BGH Greger aus strafprozessualen Erwägungen heraus, wichtige Tatsachen vor dem UA nicht preisgegeben.

Warten wir also ab lieber roger.

“Roger” antwortete am 21.08.2019 um 17.18 Uhr wie folgt, Zitat:

Vielleicht eine kurze Korrektur zur Überschrift.

Ich fragte nicht, ob es Belege zum NSU gibt, sondern behaupte, nein, gibt es nicht.
Das nicht als Annahme, sondern Ergebnisthese meiner Suche.
Die kann man gerne ernst nehmen, denn sie schließt die Antifaquellen ein.
Was die nicht in den Jahren 1998 bis 2011 zu Rechts veröffentlicht haben, das gab es auch nicht.

Warum ist das wichtig?
Weil die Anklage auf terroristische Vereinigung läuft.
Für den Tatbestand gibt es festgeschriebene Qualifikationstatbestände. Sind die nicht erfüllt, ist die Anklage schon formal falsch. Das OLG hätte die Klage gar nicht annehmen dürfen.
Weder werden im Fall NSU die Bedingungen, die die Verwendung des juristischen Begriffs TeVer verlangt, noch die Normkriterien, erfüllt.
Ein Beispiel für diese Kriterien, Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.

Da gibt es jetzt von 1998 bis 2011 wie viel, in der Zeit aktenkundig gemachte, Werbeauftritte eines NSU?
Null.
Das ist dann auch Null TeVer. Ohne adressierte Einschüchterung kein Terror.
Der nachgereichte Spendenbrief heilt dabei nichts.
Zu spät „gefunden“ und laut VS Meckpom anonym. Ein NSU ist aber nicht Status „anonym“ sondern Status „unbekannter NSU“.
Das kann ein VS schon noch unterscheiden.
Hat also wer im Nachgang im Spendenbrief/Postille weißer Wolf, rumgemalt …;-)

Zu diesem Nichts fehlt weiterhin, die zwingend notwendige Verbindung, dass es BMZ sind, die den Schweigeterror des NSU lautlos begehen.
Was hat sie zu Mitgliedern gemacht?
Das Video bestimmt nicht, was Anderes ist nicht da.
Die Mitgliedschaft ist allerdings zu beweisen, um jemanden dafür verurteilen zu können.

Aber nicht genug, es muss auch noch bewiesen werden, dass nur BMZ Mitglieder sind.
Wie immer sich, aus Sicht der Anklage, ein Mitglied qualifiziert von Unterstützern unterscheidet. Man muss beweisen, was macht ausschließlich, und nur, BMZ zu NSU-Mitgliedern.
Warum wichtig?
Weil, nur ein Mitglied mehr und Mundlos und Böhnhardt können nicht mehr als Mörder geführt werden. Ihre Mörderzuweisung lebt ausschließlich vom NSU-Video, nicht aber von Beweisen an Tatorten.
Zur Erinnerung, die Anklage verlautet, dass es der NSU war, Beweis Video. Der NSU wiederum ist laut Anklage „nur“ BMZ. Dann, so die Anklage, sind BMZ auch zwangsläufig die Mörder.
Dieser „logische Dreisatz“ ist der einzige „Beweis“!
Der wird von der BAW panisch gegen die Linken verteidigt, die mit ihren Phantasien zu NSU-Netzwerken noch nicht geschnallt haben, das dann der Prozess erledigt ist.

Das Problem, ein K oder L als Mitglied mehr und BMZKL sind gleichberechtigt im Topf.
Wer geschossen hat, wäre zu beweisen, M und B sind raus, weil nicht mehr alternativlos.
Revision lässt grüßen.
usw usw usw.

Die Urteilsbegründung wird den ganzen Schwindel nicht heilen können.
Sie wird den Schwindel verwässern oder kackfrech ins Gegenteil verkehren.

Es wird aber auch keinen geben, der den Rechtsstaat gegen diese Urteilsbegründung verteidigt.
Dann ist der Damm gebrochen und politische Rechtsprechung ohne Skrupel hat ihre Lex-NSU, ein Jagdschein für politisch korrekte Willkür im Namen des Volkes.
DDR reloaded, viel Spass …

Unbekanntes NSU-Mitglied bis heute auf freiem Fuß? – aktualisiert am 28.07.2019

So könnte man die Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammenfassen, welche ich aufgrund meiner Strafanzeige gegen Bundesanwalt Diemer erhielt. 

Da gegen BAW Diemer kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da mir nicht bekannt ist, dass die StA Karlsruhe die Bundesbürger öffentlich davor gewarnt hat, dass sich möglicherweise ein weiteres unbekanntes NSU-Mitglied auf freiem Fuß befindet und damit weitere Morde begehen könnte, halte ich es für meine Pflicht, die Replik in dieser Sache zu veröffentlichen, Zitat:

“Staatsanwaltschaft Karlsruhe  

xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxx

Akademiestraße 6-8

76133 Karlsruhe                            

520 Js xxxxx/19 – Ihr Schreiben vom 16.06.2019

Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxxxxxxxx,

Ihr Schreiben vom 16.06.2019 habe ich erhalten und bedanke mich für die Erläuterung der Rechtslage. Ihre Ausführungen bezüglich des von mir gegen Bundesanwalt Diemer geäußerten Verdachts der Rechtsbeugung, sind in hohem Maße nachvollziehbar. Meine diesbezüglich geäußerten Vermutungen haben sich damit als haltlos herausgestellt.

Ich erlaube mir jedoch auf Folgendes hinzuweisen. Sie schreiben, Zitat:

„Dies gilt auch soweit der Anzeigeerstatter in seiner Ergänzung der Strafanzeige nunmehr geltend gemacht hat, dass ein bisher unbekannter Dritter das Drehbuch zu dem NSU-Bekennervideo erstellt haben muss. Selbst wenn die Schlussfolgerung des Anzeigeerstatters stimmte….“ Zitat Ende

Wenn die von mir vorgetragenen Tatsachen stimmen würden – und Sie haben nichts Gegenteiliges behauptet – dann läuft ein bisher unbekanntes Mitglied der Terrororganisation NSU frei herum. Denn dass das Bekennervideo unter tätiger Mithilfe eines unbekannten Dritten erstellt worden ist – und das dieser unbekannte Dritte wie von mir dargelegt, eine Vielzahl weiterer Beweismittel in der Zwickauer Frühlingsstraße hinterlassen hat – war nicht Gegenstand im NSU-Strafprozess. Demzufolge kann es sich bei dieser Person nicht um einen der dort Verurteilten handeln. Auch ist das Bekennervideo nicht irgendein Beweismittel in Sachen NSU, sondern es ist nach Aussage des Bundesanwalts Diemer das Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft in Sachen NSU.

Nun ist es eine offensichtliche Tatsache, dass sich bis zum heutigen Tag NSU-Untersuchungsausschüsse mit der Thematik beschäftigen. Hunderte Beamte wurden bisher zu der Frage vernommen, wie es möglich sein konnte, dass die Terroristen über ein Jahrzehnt unentdeckt ihre Verbrechen verüben konnten. Die gleichlautende Antwort war sinngemäß immer, dass die strategischen Tarnhandlungen im Zuge der Tatplanungen und Begehungen nahezu perfekt waren, niemand also hätte etwas ahnen – und demzufolge auch niemand eher hätte eingreifen können.

Deswegen, sehr geehrter Herr xxxxxx  xxxxxxxxxxxx, irritiert mich Ihr Schreiben. Denn ich entnehme daraus, dass Sie gar nicht abstreiten und nicht einmal den Versuch unternehmen, die von mir behaupteten Tatsachen zu widerlegen. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass dem Bundesanwalt Diemer eine Schuld nicht nachzuweisen wäre und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.

Was aber, wenn ich tatsächlich Recht hätte mit den von mir behaupteten Tatsachen bezüglich der Existenz eines weiteren – bisher noch unbekannten – Mitglieds der Terrororganisation? Bestünde dann nicht die Gefahr weiterer Morde? Nunmehr beispielsweise aus Rache für die Verurteilung der Komplizin Zschäpe? Hat dieses weitere NSU-Mitglied möglicherweise Herrn Lübcke ermordet oder war an der Tatplanung beteiligt? Plant es vielleicht gar den Bundesanwalt Diemer oder andere Mitglieder der Bundesanwaltschaft zu ermorden?

Es kann doch nicht sein, dass der Staat selbst über mittlerweile 7 Jahre einen ungeheuren Aufwand betreibt, um die Hintergründe dieser Terrororganisation aufzuklären und dann, wenn er darauf hingewiesen wird, dass das BKA selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses unbekannten Mitglieds der Terrororganisation ermittelt hat, der Sache nicht weiter nachgeht. Damit würde dieser Staat dann doch die gleichen Fehler wieder begehen, welche die Mordserie erst ermöglichten.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Es geht hier nicht darum ob Bundesanwalt Diener sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Es geht darum, dass vom BKA eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ermittelt wurde, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße ein bisher unbekanntes NSU-Mitglied aufhältig gewesen sein muss, welches exponiert in die Erstellung des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft – nämlich des NSU-Bekennervideos – eingebunden war. Gesondert sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Andre Eminger handeln kann.

Die Aufklärung des Sachverhalts ist von hohem öffentlichen Interesse. Es besteht der begründete Verdacht, dass das bisher unbekannte NSU-Mitglied auch weiterhin Verbrechen begeht. Daraus folgt naheliegend ein weiterer Verdacht, nämlich dass die Terrororganisation mit der mutmaßlichen Ermordung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 – siehe hierzu Mordermittlungsvefahren der StA Meiningen 227 Js 22943/17 sowie wegen Beihilfe zum Mord 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18 – nicht untergegangen ist, sondern bis zum heutigen Tage fortbesteht.

Ich rege deswegen an, die von mir im Zusammenhang mit der Existenz eines weiteren unbekannten NSU-Mitglieds behaupteten Tatsachen inhaltlich zu prüfen und mich zu informieren, was an meinen Schlussfolgerungen falsch sein soll. Bitte setzen Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen”

Aktualisierung vom 28.07.2019

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.07.2019 geantwortet.  Darin enthalten ist eine im Fettdruck hervorgehobene Passage, welche als eine Art Gegendarstellung aufgefasst werden kann. Ich zitiere die Antwort der Staatsanwaltschaft deswegen wie folgt:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende

Den weiteren Inhalt bzw. meine Antwort darauf, behandle ich vorerst vertraulich. 

Lauschaktion ging weiter, nachdem Trump als Präsident eingeschworen war

Einer der Trump-Anwälte Jay Sekulow gab dem Sender “foxnews” ein Interview. Er unterstrich, dass Anfang Januar 2017 für das FBI feststand, dass das “Steele-Dossier” nicht belastbar war, die Informationen hätten nur “minimal” bestätigt werden können. FBI-Chef Comey versicherte dies Donald Trump kurz vor seiner Vereidigung, Mitte Januar, persönlich.

Sieben Wochen davor wurde jedoch mithilfe des FBI eine Abhörgenehmigung gegen einen früheren Trump-Berater erneuert und einen Tag vor der Vereidigung von Trump, nochmals, und Wochen später wieder! Diese Abhörgenehmigungen basierten im wesentlichen auf dem “Steele-Dossier”.

Für Sekulow erhärtet sich daher der Verdacht, dass es sich nicht um Gegenspionage handelte, sondern darum einen missliebigen Präsidenten auszuhorchen (“political opposition research”). Der Fox-Journalist Sean Hannity fasst zusammen:

“Was passiert, wenn Du weißt, dass das Dossier von den Demokraten bestellt wurde und die Informationen falsch sind, und Du sagst dies nicht dem Richter bei vier verschiedenen Gelegenheiten. Wenn ich der Richter wäre, dann wäre ich darüber ziemlich wütend.”

Sekulow fügte hinzu, dass alle vor Gericht gehörten Personen vereidigt waren. 

https://www.youtube.com/watch?time_continue=1552&v=bcHYbVTzq2I