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9000 Intensivbetten abgebaut – Lauterbach (SPD) vollendet was Spahn (CDU) begann

Die mehrjährige Corona-Gehirnwäsche, welche die im Sold der Pharmamafia stehenden Bundesregierungen dem deutschen Volk verabreichten, zeigt Wirkung. Nur mit äußerstem Widerwillen kann man sich heute noch mit der tausendfach analysierten Faktenlage beschäftigen. Und trotzdem ist dies notwendig, um die Urheber der bewussten Zerstörung des deutschen Gesundheitssystems zu überführen. 9000 Intensivbetten abgebaut – Lauterbach (SPD) vollendet was Spahn (CDU) begann weiterlesen

Beschluss Oberverwaltungsgericht – staatlich verordnete Medizinprodukte oder Arzneimittel müssen auch dann angewendet werden, wenn diese laut Packungsbeilage unwirksam oder schädlich sind

Friedensblick liegt ein Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 22. September 2021 vor (Az.: 4 M 190/21), in welchem in aller Deutlichkeit ausgeführt wird, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit der durch den Staat verordneten Einnahme oder Anwendung von Medizinprodukten oder Arzneimitteln, in  Sachsen-Anhalt nicht mehr existiert. Wörtlich heißt es auf Seite 5 des Beschlusses, Zitat:

Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, er fordere nur den Einsatz/die Verwendung von Tests, die lt. der Verbraucherinformation geeignet seien, bei asymptomatischen (Test)Personen den SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen, verkennt er, dass ihm dieser Anspruch – wie oben unter Ziffer 2. bereits ausgeführt – mit Blick auf § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG nicht zusteht, weil die von der Antragsgegnerin verwendeten Testkits eine Zulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG haben. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert. Dem tritt der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert entgegen;” Zitat Ende

Anhörungsrüge  wurde erteilt, Verfassungsbeschwerde wird ggf. erhoben, das Hauptsacheverfahren steht zeitnah an.

SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung sind zweifellos Medizinprodukte, welche ein stark verkürztes Zulassungsverfahren des BfArM durchlaufen, und im Anschluss daran eine Sonderzulassung erhalten haben. Die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln sind als untrennbarer Bestandteil der Produkte Teil des Zulassungsverfahrens. Das heißt,  wird für Medizinprodukte oder Arzneimittel für welche eine (Sonder)Zulassung beantragt wird und die einer Produktklasse angehören, für welche eine Gebrauchsanweisung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im (Sonder)Zulassungsverfahren keine Gebrauchsanweisung vorgelegt, erfolgt keine Zulassung! Mehr dazu u.a. hier und hier.

Auf das Wesentliche verkürzt liest sich der Beschluss der Richter Schmidt – gleichzeitig Vizepräsidentin des OVGs, Dr. Bechler und Schneider dann so:

“Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, (…) verkennt er, dass ihm dieser Anspruch (…) nicht zusteht. (…) Eine darüber hinausgehende Verpflichtung (…) , die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten oder Arzneimitteln zu lesen und die dort gezeigten Grenzen zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht,”

Es ist bereits prima facie unglaubhaft, dass die Angehörigen des 4. Senats des OVG LSA Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten ignorieren würden, wenn sie diese selbst einzunehmen bzw. an sich selbst anzuwenden hätten und bereits aus der Gebrauchsanweisung hervorginge, dass deren Anwendung nutzlos oder gar schädlich sei. Demzufolge kann es sich hier nicht um eine irrtümliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen durch das Gericht handeln, sondern es liegt eine bewusst fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts vor, welche offenkundig unvertretbar ist. Der Verdacht der Rechtsbeugung drängt sich geradezu unabdingbar auf.

Zudem drängt sich der Verdacht des Prozessbetrugs durch die Schule und deren Prozessbevollmächtigte, das Landesschulamt auf. Denn auch für diese gilt der Satz des ausgeschlossenen Dritten: “Etwas kann nicht es selbst und gleichzeitig sein Gegenteil sein”. Will sagen, Bildungsministerium, Landesschulamt und Schule können nicht zuerst Regelungen und Ausführungsbestimmungen zur verpflichtenden Kenntnisnahme der Gebrauchsanweisungen der Schnelltests und diesbezüglicher Fragen und Bedenken der Eltern und Schüler erlassen, und diesen Regelungen und Ausführungsbestimmungen dann gleichzeitig vor Gericht entgegentreten.

So hatten Schule und Landesschulamt von den Eltern der Schüler ausdrücklich gefordert, Kenntnis vom Inhalt der Gebrauchsanweisungen der an den Schulen in LSA eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zu nehmen:

Im vorliegenden Fall hatte zudem der Bildungsminister persönlich per handgezeichnetem Brief die Gebrauchsanweisungen des SARS-CoV-2-Schnelltests an die Beklagte und Antragsgegnerin, nämlich die Schule des Antragstellers/ Klägers via deren Prozessbevollmächtigte – das Landesschulamt – verschickt!  Auch heute noch abzurufen über folgenden Link: Gebrauchsanweisung dann ab Seite 5

Der Bildungsminister war es auch, welcher via Landesschulamt – also via Prozessbevollmächtigter der Beklagten und Antragsgegnerin -, den Schulen am 6. April 2021 u.a. schrieb: Zitat von Seite 2:

“Lehrkräfte müssen die Tests nicht bei den Kindern aktiv durchführen, sind aber gehalten, die Schüler bei der Durchführung der SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests zu beaufsichtigen und soweit notwendig behilflich zu sein und insbesondere die Videos abzuspielen bzw. die Anwendungsanleitungen vorzulesen” Zitat Ende

Im aktuellen “Rahmenplan-HIA-Schulen” führt das Bildungsministerium, welches gleichzeitig die Dienstaufsicht über die  Prozessbevollmächtigte der beklagten Schule inne hat aus, Zitat:

“Um Verunsicherungen entgegenzuwirken, ist geeignet auf die Fragen der Schüler einzugehen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Schulleiterbrief vom 8. April 2021 und die Hinweise des Referates für Schulpsychologie des Landesschulamtes.” Zitat Ende

Und dort, in den Hinweisen des Referates für Schulpsychologie heißt es unter “übergeordnete Prinzipien“, Zitat:

“Transparenz – Transparenz über das genaue Verfahren an ihrer Schule gibt Ihnen sowie den Schülern und deren Eltern Sicherheit, sie sorgt für Berechenbarkeit und Vertrauen in das notwendige Vorgehen” Zitat Ende

Offener Rechtsbruch also, welcher wahrscheinlich der Angst geschuldet ist, dass die anderen Eltern in Sachsen-Anhalt erfahren, dass ihre Kinder seit März diesen Jahres mit einer wertlosen Simulation vorbeugenden Infektionsschutzes gequält und traumatisiert werden, während anderorts die auf dem Rücken der Kinder ergaunerten Provisions-Millionen in den Kassen klingeln!

Der Blog Sciencefiles hatte den SARS-CoV-2-Schnelltests zur Eigenanwendung der Fa. Teda-Laukötter einen eigenen Beitrag gewidmet und war darin ebenfalls der Frage der Geeignetheit dieser Tests, beim Einsatz an ausschließlich asymptomatisch infizierten Schülern nachgegangen. Hier nachzulesen. 

Der Antragsteller hatte im vorliegenden Fall nun nichts weiter getan, als ohne Arglist – und weil er annahm, dass den Lehrkörper seiner Schule der Sachverhalt auch interessieren würde -, ab dem 26. März 2021 Fragen zu den an seiner Schule eingesetzten Schnelltests zu stellen.  Zu diesem Zeitpunkt, am 26. März 2021, waren diese Schnelltests zur Eigenanwendung auch noch nicht verpflichtend und es war auch nicht abzusehen, dass deren Anwendung später verpflichtend geregelt werden würde. Die Fragen welche der Antragsteller bzw. Kläger also an seine Schule gerichtet hatte, stellten auch aus dieser Perspektive keinerlei Provokation dar, sondern waren sachlich auf Grundlage der Gebrauchsanweisungen der Fa. Roche bzw. Teda-Laukötter, der Publikationen des RKI und später auch auf Grundlage der Berichterstattung der Tagesschau gestellt.

Die Fragen des Antragstellers/ Klägers wurden indes bis heute nicht beantwortet. Der Schulleiter schrieb, er werde den Sachverhalt nicht diskutieren, da die Schule hier auf Anweisung handele. Die Klassenlehrerin sah sich ausdrücklich nicht verpflichtet, entsprechende Mails weiterzuleiten. Daraufhin reichte der Schüler Klage ein und und beantragte im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz u.a., Zitat:

“…den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO zu verpflichten, die Fragen welche der Antragsteller zur Geeignetheit der vom Antragsgegner an seiner Schule eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Firmen Teda-Laukötter Technologie GmbH und Roche Deutschland Holding GmbH seit 26. März 2021 an den Antragsgegner gerichtet hat, wissenschaftlich plausibel zu beantworten, oder für den Antragsteller zum Zwecke des Besuchs der Sekundarschule “X” SARS-CoV- 2-Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen, welche im Sinne des § 7 IfSG geeignet sind, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 beim gesunden oder asymptomatischen Antragsteller mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können.”

Allein das die Antragsgegnerin die zweifellos berechtigten Fragen zur Sache seit 26. März 2021 nicht beantwortet, deutet mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass sie keine Antworten darauf hat! Der Kläger und Antragsteller demnach im Recht und seine Fragen und Bedenken zum Einsatz der Schnelltests berechtigt sind.

Um während der amtlich festgestellten tödlichen Pandemie Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen der Schüler abzuwenden, hätte das OVG die Pflicht gehabt, die Geeignetheit der Tests von Amts wegen zu prüfen, deren Weiterverwendung an den Schulen ggf. zu untersagen und anzuordnen, dass die Schulen Schnelltests einsetzen  müssen, welche SARS-CoV-2-Infektionen bei den ausschließlich asymptomatischen Schülern mit hinreichender Genauigkeit erkennen können. Statt dessen versucht das OVG die Reißleine zu ziehen und beschließt absurderweise, dass seitens der Behörden keine Verpflichtung bestünde, die Gebrauchsanweisungen der ungeeigneten Schnelltests zur Kenntnis zu nehmen! Ein Kind verhält sich so, welches die Realität ausblenden will und sich deswegen die Augen und Ohren zuhält. Mit dem Unterschied, dass ein Kind damit nicht die Gesundheit der Bevölkerung im Rahmen der Pandemiebekämpfung untergräbt.

Lüge als faschistisches Staatsprinzip – Allzeittief bei Auslastung der Intensivstationen – Gesundheitsminister Spahn spricht trotzdem aktuell von “Verschärfung der Situation”

Irgendwann muss auch mal gut sein, denn nochmal werde ich mir von Spahn und Konsorten Silvesterfeuerwerk nicht mit der grotesken Begründung verbieten lassen, aufgrund von “Corona” könne das Gesundheitssystem “möglicherweise” , nicht mit den durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehenden Verletzungen fertig werden. Lüge als faschistisches Staatsprinzip – Allzeittief bei Auslastung der Intensivstationen – Gesundheitsminister Spahn spricht trotzdem aktuell von “Verschärfung der Situation” weiterlesen

Staatsgeheimnis Länderstudie “COVID-Schulen” – absurd niedrige Inzidenzen – Impfung für Schüler überflüssig wie ein Kropf

Laut einem Bericht von t-online vom 26. Juli 2021, geben die Länder eine Studie zu COVID-19 an Schulen nicht heraus.

Die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde liest sich bizarr, denn Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.”

Weiter heißt es bei t-online, Zitat:

“t-online hat alle Kultusministerien angefragt und um Antwort bis Montag, 14 Uhr, gebeten: Hat Ihr Bundesland Einwände gegen die Herausgabe der angefragten Informationen? Geantwortet hat bis Ablauf der Frist keines. Das Abtauchen haben die Länder offenbar untereinander vereinbart.” Zitat Ende

Gestützt auf das Hamburger Transparenzgesetz hatte ein Vater zweier Schüler die Offenlegung beantragt.

https://www.facebook.com/sichereBildung/photos/a.117319030170462/288190839749946/

Friedensblick wurden in diesem Zusammenhang Informationen zugespielt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit das Ergebnis der COVID-Schulen-Studie vorwegnehmen. 

Demnach geht von den Schülern in Bezug auf COVID-19  nicht einmal der Hauch einer Gefahr aus und schon gar keine Gefahren, welche über den Gesundheitsgefahren  der Jahre vor 2020 liegen. Überspitzt könnte man formulieren, dass von den teilnehmenden, ausschließlich gesunden oder asymptomatischen Schülern, nicht einer auch nur einen Schnupfen hatte, welcher sich auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückführen ließe.

Dies ergibt sich aus den Daten, welche im Zuge eines Modelprojekts zwischen dem Burgenlandkreis und der Uni Halle-Wittenberg erhoben wurden und Friedensblick für den Erhebungszeitraum vom 15. März 2021 bis 16 April 2021 vorliegen.

Quelle

Nun sollte man annehmen, dass derjenige, welcher über 102 000 Schnelltests an Minderjährigen im Rahmen eines Modelprojektes mit der Uni Halle-Wittenberg durchführt, ein Interesse daran hat zu ergründen, welche Gefahr denn tatsächlich von den infizierten  Schülern für diese selbst und für deren Kontaktpersonen ausgeht.

In vorliegenden Fall war eine solche Analyse auch ohne großen Aufwand zu leisten, denn wie gezeigt, waren von 102 000 Schnelltests im Erfassungszeitraum lediglich 8 (doppelt) positiv. Deswegen war es naheliegend, in dieser Sache nochmals beim Burgenlandkreis nachzufragen, u.a. wie folgt, Zitat:

“Bei wie vielen der 8 doppelt positiv getesteten Schülern manifestierten sich im Verlauf der Quarantäne COVID-19 Krankheitssymptome?”

bzw.

“Wie viele Aufsichtspersonen/ Erziehungsberechtigte/ Haushaltsangehörige, welche entweder die Betreuung der unter 1. erfassten Schüler während der Quarantäne gewährleisteten, und/oder dauerhaft mit diesen in einem Haushalt lebten bzw. leben , erkrankten im Verlauf der gegen diese Kinder und Jugendlichen verhängten Quarantäne selbst an COVID-19?” Zitat Ende

Die vollständige Anfrage kann hier abgerufen werden.

Die Antwort des Burgenlandkreises ist indes verblüffend, Zitat:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht.” Zitat Ende

Die vollständige Antwort des Burgenlandkreises kann hier abgerufen werden. Die abweichenden Zahlenangaben im Bescheid beruhen auf der ursprünglich gestellten Anfrage, welche sich nur auf die Daten von Mitte bis Ende März 2021 bezog. Dieser Umstand ist jedoch für die Beantwortung der Fragen unerheblich.

In den Quarantänebescheiden werden den Schülern bzw. deren Eltern nämlich verpflichtende Auflagen wie folgt erteilt, Zitat:

“Bis zum Ende der Quarantäne muss Ihr Kind:

  • zweimal täglich Körpertemperatur messen
  • täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten  und Kontakten zu weiteren Personen führen” Zitat Ende

Und zwar aus folgendem, eigentlich nachvollziehbaren Grund, welcher in den Quarantänebescheiden ebenfalls benannt wird, Zitat:

“Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um festzustellen, ob sich das Ansteckungsrisiko realisiert hat und damit tatsächlich das Risiko einer Weiterverbreitung des Erregers in der Bevölkerung besteht, ….”

Der Staat droht also seit über einem Jahr damit, dass Kinder bei Nichtbefolgen der Anordnungen in gesonderten Einrichtungen isoliert werden. Derselbe Staat macht u.a. “Symptomtagebücher” für die Kinder zur Pflicht, welchen er auf Grundlage der Quartantänebescheide die Grundrechte abschneidet. Im Weiteren  behauptet dieser Staat, die vorgenannten Anordnungen seien notwendig um festzustellen, ob von den auf diese Weise eingesperrten Kindern tatsächlich eine Gefahr im Sinne der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 ausgeht.

Und wenn es dann konkret zu werden droht, die Aufklärung des Sachverhalts also nicht nur geboten, sondern mit Leichtigkeit und ohne jeden größeren Aufwand zu leisten wäre, dann verhöhnt derselbe Staat seine jüngsten Bürger und deren Eltern mit  Aussagen wie dieser:

“Diese Daten werden im Symptomtagebuch während der Quarantäne vom Patienten bzw. den Eltern des Kindes geführt und im Gesundheitsamt in der Fallakte abgelegt. Es erfolgt eine Einzelfallberatung. Eine statistische Auswertung erfolgt nicht

also nicht einmal in 8 “Fällen” im Rahmen eines Modelprojekts macht man sich die “Mühe”, gründet damit die Basis, um zehntausende gesunde Kinder auch weiterhin einsperren zu können.

Natürlich wäre das weitaus mildere und deswegen gebotene Mittel, über die tatsächliche Gefährdung durch angeblich oder tatsächlich SARS-CoV-2-postiv getestete Kinder, eine gesonderte Statistik zu führen. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Schutz des Kindeswohls, sondern auch daraus, dass der Staat über ein Jahr Zeit dafür hatte, die in den Quarantäneverordnungen angegebenen Aufklärungsziele, auch in der Realität zu erforschen. 

Da hier keine Beweislastumkehr besteht, der Staat unseren Kindern die Grundrechte abschneidet und deswegen auch begründungs- und darlegungspflichtig ist, gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Annahme, dass von allen Schülern, welche im Burgenlandkreis am Modelprojekt teilnahmen, keiner auch nur einen Schnupfen entwickelte, welcher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zurückzuführen gewesen wäre.

Und dies führt auf direktem Weg zu der naheliegenden Vermutung, dass sich Hamburger Behörden genau aus diesem Grund weigern, die selbst erhobenen Zahlen zu veröffentlichen.  Wie man aus dem Bescheid des Burgenlandkreises vom 5. Mai 2021 ersehen kann, war eine Veröffentlichung der im Modelprojekt erhobenen Daten für den 15. Juli 2021 geplant. Meines Wissens ist diese ganzheitliche Präsentation jedoch bisher ebenfalls nicht erfolgt.

Am 7. Mai 2021 antwortete die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Funke in dieser Sache. Aus der Antwort der Landesregierung lassen sich Rückschlüsse auf die Anzahl der teilnehmenden Schüler ziehen (Beantwortung der Frage 3a), Zitat:

“An 79 Schulen im Burgenlandkreis wurden regelmäßig Testungen mit „Lolli‐Tests“ durchgeführt. Freiwillig haben sich in der ersten Testwoche (11. KW) insgesamt 22.612 Schülerinnen und Schüler testen lassen und in der 12. KW bereits 26.138. Ab der dritten Woche sind die Testungen Zugangsvoraussetzung für den Schulbesuch gewesen.” Zitat Ende

Die Anzahl der teilnehmenden Schüler steigt also im Verlauf des Modelprojekts kontinuierlich an. Für eine grob überschlägige Schätzung der im Laufe des Modelprojekts an den Schulen des Burgenlandkreises  ermittelten Inzidenz, wird  hier die Anzahl der teilnehmenden Schüler einmal auf 25 000 pro Woche festgesetzt, wobei dieser Wert bereits ab der ersten Woche dauerhaft überschritten war. Teilt man nun die 8 festgestellten Infektionsfälle gleichmäßig auf die 4 Wochen andauernde Studie auf – also 2 Infektionsfälle pro Woche – dann ergibt sich daraus eine durchschnittliche Inzidenz von 8 in den Schulen des Burgenlandkreises, für den Zeitraum vom 15. März bis 16 April 2021.

Unterstellt man einmal gedankenexperimentell, dass alle 8 Positivfälle innerhalb nur einer Testwoche auftraten, dann läge die maximale Inzidenz in dieser einen Woche bei 32, während sie in den anderen 3 Wochen bei 0 gelegen hätte.

Diese – immerhin amtlich unter wissenschaftlicher Begleitung – , an den Schulen des Burgenlandkreises festgestellten Inzidenzen,  sind jedoch geradezu absurd niedrig, wenn man einmal die amtlich bestätigte Inzidenz, außerhalb der Schulen gegenüberstellt. Der Burgenlandkreis war im Erhebungszeitraum nämlich der Landkreis mit der höchsten Inzidenz in Sachsen-Anhalt. Siehe hierhierhierhier und hier mit einem Überblick der amtlichen Inzidenzkennzahlen im Abstand von je einer Woche.

Herrschte am Beginn des Modelprojekts – 15. März – außerhalb der Schulen noch eine Inzidenz von 211, so stieg diese im Laufe des Modelprojekts kontinuierlich auf 379 am Ende der Studie – 16. April – an.

Konkret lauten die amtlichen Zahlen für den Burgenlandkreis außerhalb der Schulen – nicht durch Massentestung ermittelt!:

  • 15. März  – Inzidenz 211
  • 22. März – Inzidenz 216
  • 1. April – Inzidenz 345
  • 7. April – Inzidenz  259
  • 16. April – Inzidenz 379

während in den Schulen mit einer Massentestung an praktisch allen Schülern, lediglich eine Inzidenz von durchschnittlich 8 festgestellt wurde. Wobei erschwerend hinzukommt, dass nicht einer der positiv getesteten Schülern auch nur einen Schnupfen davontrug oder seine Eltern bzw. Aufsichtspersonen infizierte!

Aber selbst wenn jemand einen Schnupfen oder Husten davongetragen hätte, so ist nicht im Entferntesten zu Erblicken, wieso in Schulen weiterhin getestet werden sollte, wieso asymptomatische oder gesunde Schüler bei positiven Testergebnissen ihre Grundrechte entzogen werden und einer Quarantäne unterworfen werden sollten, bzw. aus welchen Gründen Schüler in- und außerhalb der Schulen überhaupt Masken tragen sollten.

Mit Infektionsschutz hat dies selbst nach den amtlich ermittelten Daten nicht das Geringste zu tun. Insofern erschließt sich auch die Begründung der Hamburger Bildungsbehörde, warum die in Hamburg in diesem Zusammenhang erhobenen Daten nicht herausgegeben werden könnten nicht, Zitat:

“Andere Bundesländer könnten verärgert darüber sein. Informationen müssten nicht herausgegeben werden, “wenn deren Bekanntmachung die Beziehungen zu einem anderen Land oder zum Bund gefährden würde”, teilt die Bildungsbehörde mit.” Zitat Ende

Zu erwarten ist vielmehr, dass alle Länder unabhängig voneinander Daten erhoben haben, welche die vorab gezeigten Ergebnisse und daraus resultierenden Schlussfolgerungen bestätigen. Denn warum sollte sich SARS-CoV-2 in Hamburger Schulen anders ausbreiten, als in den Schulen Sachsen-Anhalts, Bayerns oder NRWs?!

Den Regierungen von Bund und Ländern droht demnach ein Supergau. Es ist deswegen zu erwarten, dass der Staat alles unternehmen wird, um die Wahrheit zu unterdrücken. Letztendlich Bedarf es auch keiner weiteren Erörterung, dass die vorgelegten Zahlen eine Impfpflicht für Schüler ad absurdum führen. 

 

Tatsächlich ist nicht das System dumm und fadenscheinig – sondern Helges Publikum bei den “Strandkorbkonzerten”

Oder was kommt als nächstes?! Helge tritt vor 2000, mittels Filtern belüfteter Plastikboxen mit eingebauten Klarsichtscheiben auf, aus denen heraus ihm dumme und fadenscheinige Menschen in der Erwartung zusehen,  trotz der “Corona-Restriktionen” für ihr Geld bespaßt zu werden?

Selbstverständlich ist während der “Pandemie” auch lachen unter der Maske, im Strandkorb oder während der Isolation in den eigenen vier Wänden erlaubt. Nur ist es nicht mehr ansteckend, weil die Voraussetzungen für nonverbale Kommunikation damit größtenteils wegfallen.

Bei einem Publikum, welches von den Schergen der Gesundheits- und Ordnungsämter flankiert wird, welche ernsthaft der Meinung sind, dass die häusliche Absonderung Gesunder im Falle einer “Infektion”, ein geradezu großzügiges Entgegenkommen der Behörden darstellt, Zitat:

“Das Gesundheitsamt hat als Rechtsfolge  die häusliche Absonderung angeordnet, damit bleibt es noch weit (!) unter der legal möglichen Absonderung und Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.”

kann entspannte Heiterkeit im Sinne eines Gemeinschafterlebnisses vom Künstler schlicht nicht mehr erzeugt werden. Man stelle sich einmal den folgenden Auftritt Helges unter dem bedrückenden Einfluss der allgegenwärtig unverblümt angedrohten Restriktionen vor. Jedes befreite Lachen würde im Halse stecken bleiben:

Ich habe Hochachtung vor Menschen, welche als Clowns verkleidet versuchen, den bedauernswerten und meist unheilbar kranken Geschöpfen auf Kinderkrebsstationen, ein wenig Freude in den erdrückenden Alltag zu bringen. Dies ist nicht nur eine Kunst und harte Arbeit, sondern insbesondere auch für den Künstler ungeheuer belastend, wahrscheinlich sogar hochgradig traumatisierend.

Der Gipfel der Zumutung ist aber, dass ein Publikum welches physisch vollkommen gesund ist, eine vergleichbare Dienstleistung durch Kauf der Eintrittskarten von einem Künstler wie Helge Schneider erwartet.

Auf der einen Seite also ein Publikum, welches sich im herrschenden Corona-Wahn auf das Trefflichste eingerichtet und arrangiert hat und welches es nunmehr nach “Bespaßung” im “angemessenen Rahmen (hier Strandkorb)” gelüstet, um sich derart aufgerichtet, dem Wahn der Zeit auf das Komfortabelste hingeben zu können.

Auf der Bühne dagegen mit Helge Schneider ein Künstler, welcher wahrscheinlich im Inneren ein solches Publikum ablehnt, dies aber natürlich nicht sagen darf.

Denn ins Hier und Heute übertragen müsste es ja heißen:

“”Herr Vandenberg ihr Testergebnis ist da. Wie soll ich’s Ihnen klarmachen? “Sie sind Corona-positiv”. … Überrascht?”” und Vandenberg darauf: “Nö, dass hatte ich schon erwartet”.

Tja, was will man machen?!…. bei den alltäglich gewordenen Verlosungen von Infektionsverdachten.

Während die Nummer in Bezug zur Krebserkrankung die Geldgeilheit und oft fehlende Empathie der behandelnden Ärzte, gegenüber ihren nachvollziehbar mit der Situation überforderten Patienten auf’s Korn nimmt, darf man aktuell den Menschen – und also auch den Patienten -, eine erhebliche Mitschuld daran geben, weil sie sich geradezu bereitwillig von der Pharmaindustrie und von Ärzten und Beschäftigten des Gesundheitssystems derart entwürdigend behandeln – neudeutsch “abziehen” – lassen. Die wenigstens leisten  Widerstand.  Hier einer der seltenen Beiträge zu diesem Thema. Wie üblich machen (fast) alle – auch Helges Publikum – solange mit, bis alles mühsam Aufgebaute zerstört ist. Hinterher will dann wieder kaum einer etwas gewusst oder mitgetan haben.

Unter dem Einfluss der alltäglichen Gehirnwäsche setzen sich Menschen zum Schutz vor Viren  nun also tatsächlich in Strandkörbe (sic) – einige haben bestimmt zusätzlich noch Masken getragen -, weil sie sich ernsthaft einbilden, andernfalls andere Menschen oder sich selbst in Lebensgefahr bringen zu können. Und selbst wenn sie einem derartig irrsinnigen Glauben nicht anhängen, so tun sie doch dabei mit, diesen Wahnsinn durch ihr Handeln in der Gesellschaft zu implementieren, indem sie im Strandkorb Platz nehmen um sich unter diesen Bedingungen von Helge bespaßen zu lassen.

Ein solches Publikum erstickt bereits dem ersten Anschein nach jedes Aufkommen unverkrampfter Gedanken.  Humor wird zum Kraftakt – siehe Kinderkrebsstation –  mit dem Unterschied, dass der Künstler hier von einem physisch gesunden Publikum psychisch vergewaltigt – also praktisch für Geld zum “Lustigsein” genötigt werden soll -, und auf diese Weise letztendlich ebenfalls traumatisiert endet.

Abschließend noch ein Fundstück zur sogenannten Presse. Auch hier war Helge seiner Zeit voraus. Genial der Mann und schade, dass es so enden muss.

Jedermann kann ein “Testzentrum” errichten und 35 Euro pro Test mit der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen

Momentan arbeitslos? Du kannst Deine Miete nicht mehr bezahlen? Dein Restaurant ist pleite?  Kein Problem!

Gehe über Los, eröffne ein “Testzentrum”, und kassiere pro Test 35 Euro von der kassenärztlichen Vereinigung.  Solltest Du in NRW wohnen, kannst Du Deinen Antrag für das Testzentrum auch bei uns herunterladen:

Antrag_auf_Beantragung_als_Leistungserbringung_NRW_final

Denn eine Erklärung für diesen selbstinduzierenden (Schnelltest)Irrsinn liegt wahrscheinlich darin, dass heute in Deutschland jeder ein “Testzentrum” eröffnen kann, der das 18 Lebensjahr vollendet, und ein sauberes Führungszeugnis hat. Eine GbR reicht dazu völlig aus und ist mit Gewerbeanmeldung an einem Tag aus dem Boden zu stampfen.

Hiernach kann man eine Genehmigung einholen, und sich danach mit einem Campingtisch und ein paar Schnelltests auf die Straße stellen und die Leute animieren, sich testen zu lassen. Noch besser, man findet irgendein Geschäft welches Kunden nur mit negativem Testergebnis hereinlässt und bietet seine Dienste davor an.  Oder ein “Modellprojekt”, an welchem teilzunehmen man sein Interesse bekundet. Dann wird man mit seinem Testzentrum auch auf der Seite der Stadt verlinkt.

Der Clou ist nun, das man für jeden durchgeführten Schnelltest 35 Euro bei der kassenärztlichen Vereinigung abrechnen darf. Also nicht etwa als Arzt, sondern beispielsweise als arbeitsloser Schauspieler, Friseur oder Maurer.

Sollten hier Leser nicht wissen, wie sie die nächste Miete bezahlen sollen. Mein Tip: Schnell zum Schnelltester umsatteln und bei nur 10 Tests am Tag hat man 340 Euro Rohertrag in der Tasche, wenn man pro Test im Großhandel 1 Euro bezahlt. 

In Remscheid z.B. gibt es momentan 70 “Testzentren”. Eine Auswahl davon hier:

https://remscheid.de/146380100000147851.php

beispielweise, Zitat:

“Im Testzentrum der VM Handelsgesellschaft mbH (Geschäftsführer ist Eren Dogantekin, Ansprechpartner ist Volkan Bozkaya), Burgerstraße 17 in 42589 Remscheid, E-Mail geschützte E-Mail-Adresse als Grafik, lässt sich online ein Termin über https://www.bergisches-testzentrum.com buchen. Die allgemeinen Öffnungszeiten lauten: Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr, Samstag 10 bis 18 Uhr und optional auch Sonntag, 10 bis 14 Uhr. Testungen erfolgen auch ohne Terminabsprachen.

Der Corona Walk-In des Düsseldorfer Labors Zotz/Klimas bietet auf der oberen Alleestraße an der „Zange“ die kostenfreien Bürgerschnelltests an. Seine regelmäßigen Öffnungszeiten sind montags bis samstags von 8 bis 17 Uhr.

Das Testzentrum von Medicare (Betreiber: Masod Kamaly) in der Hochstraße 6-8 in 42853 Remscheid hat für die kostenfreien Bürgertestungen wie folgt geöffnet: montags – samstags von 9 – 18 Uhr, sonntags geschlossen. Das gilt auch für die anstehenden Feiertage. Terminbuchungen sind zeitnah unter https://www.covid-testzentrum.de/remscheid online buchbar.

Im Testzentrum Möbel Knappstein (Neuenkamper Straße 71, 42855 Remscheid) sind die kostenfreien Bürgertests mit Termin (online buchbar unter https://testzentrum-drivein-knappstein.de) und ohne Termin möglich. Es wird ein Drive In und ein Walk In betrieben. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag: 9 – 18 Uhr.

Das Testzentrum Remscheid-Lüttringhausen der Ansari & Gier Medien GbR in der Richard-Koenigs-Straße1 in 42899 Remscheid hat diese regulären Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr, Samstag von 10 – 16 Uhr, Sonntag und Feiertage von 11 – 16 Uhr. Ein kostenfreier Bürgerschnelltest ist auch ohne Termin möglich, es wird aber ein Termin empfohlen, um Wartezeiten zu verhindern. Die Terminvergabe ist unter https://remscheid-testzentrum.de möglich. Kontakt für Rückfragen unter der Rufnummer 6906099 oder per E-Mail unter geschützte E-Mail-Adresse als Grafik.” Zitat Ende

Die Geldgier der Leute wird also die Inzidenz dauerhaft oben halten, ohne das die Regierung noch irgendwas dazu tun muss. Ein Volk testet sich selbst in den Untergang.  

Übrigens, sollte tatsächlich jemand mit den typischen COVID-19 Symptomen vor einem solchen “Testzentrum” auftauchen, so ist dieser zurückzuweisen und darf wegen der Infektionsgefahr NICHT getestet werden! Das macht den Wahnsinn komplett.

Ungeheuerliches Urteil – Müssen jetzt in Weimar alle sterben?

Das Amtsgericht Weimar hat ein ungeheuerliches Urteil gesprochen und angeordnet, Zitat:

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
hat das Amtsgericht Weimar durch …
im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Amtsgericht-Weimar-9-F-148-21-EAO-Beschluss-anonym-2021-04-08_online (1)

In Anbetracht der ungeheuren Infektionsgefahr welche sich daraus ergibt, sollten alle Bewohner Weimar so schnell wie möglich verlassen, um dem praktisch sicheren Tode zu entgehen.  Kliniken und Krankenhäusern der Stadt – sofern vom Gesundheitsminister Spahn noch nicht vollständig ruiniert -, droht zweifellos nächste Woche der vollständige Zusammenbruch, durch eine noch nie gesehene Welle schwerer COVID-19 Erkrankungen!

Rette sich also wer kann solange noch Zeit dazu ist!

Sachsen-Anhalt – Eindämmungsmaßnahmen und Impfungen lassen COVID-Todesfälle explodieren

Von März bis  31. Dezember 2020 wurden in Sachsen-Anhalt 30 479 Personen SARS-CoV-2 positiv getestet. 664 davon starben an oder mit SARS-CoV-2. Dies entspricht 1 Todesfall auf 46 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Vom 1. Januar bis zum 14. Februar 2021 waren in Sachsen-Anhalt dagegen 26303 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen zu verzeichnen, von denen 1 471 starben.  Dies entspricht 1 Todesfall auf 18 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Demzufolge hat es die Regierung  des Bundeslandes Sachsen-Anhalt unter Federführung  des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff fertiggebracht, trotz Eindämmungsmaßnahmen und parallel zur “Durchimpfung” der Altenheime, die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtzahl der “Corona-Fälle”  im Jahr 2021 geradezu explodieren zu lassen, – und gleichzeitig die Inzidenz von über 200 auf 82 zu senken.  Tatsache ist, dass in den ersten 6 Wochen des Jahres 2021, im Vergleich zu den “Corona-Fallzahlen” in Sachsen-Anhalt doppelt soviele SARS-CoV-2 Todesfälle zu verzeichnen sind, wie in den 10 Monaten zuvor! 

Offenkundig ist in Sachsen-Anhalt das Risiko für alte Menschen zu sterben, seit Beginn der Impfkampagne enorm gestiegen.  Anzumerken ist dabei, dass die Regierung des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff es kaum erwarten konnte, die Durchimpfung alter und oft dementer Menschen zu starten. Wir erinnern uns an den übereilten Impfbeginn am 26. Dezember 2020 , Zitat:

“Der Technische Leiter des Impfzentrums im Landkreis Harz hat den vorgezogenen Impfstart am Samstag verteidigt. „Es wurde immer gesagt: Bei Corona zählt jeder Tag“, sagte Immo Kramer der „Bild“-Zeitung vom Montag. „Wir hatten den Impfstoff am Samstag und waren bereit – warum sollten wir dann bis Sonntag warten? Das versteht kein Mensch.“

https://www.welt.de/vermischtes/article223263806/Sachsen-Anhalt-Spahn-irritiert-Leiter-erklaert-vorzeitigen-Impfbeginn.html

Selbstverständlich kenne ich den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität. Insofern kann das parallel zur Durchimpfung eingesetzte Massensterben natürlich auch andere Ursachen haben und zum Beispiel auch Folge der Eindämmungsmaßnahmen  sein. Normal ist es sicher nicht.

Wegen Corona: “Nicht mehr so laut reden” – um Ansteckungsrisiko zu senken – Inzidenz auf den Balearen nach 300 Maßnahmen von 5 auf 245 gestiegen

Nein, leider kein Witz. Die Bürger der Balearen sollen zukünftig nicht mehr so laut reden , weil dadurch das Risiko von Infektionen mit dem angeblich so tödlichen Virus – durchschnittliche Mortalität laut WHO bei 0,23% (sic) -, erhöht wird.

Warum dieser Irrsinn auch für deutsche Bürger relevant sein sollte, ist schnell erklärt.  Denn der für die “Maßnahme” verantwortlich zeichnende “Corona-Experte” der Balearenregierung, ein Dr. Arranz, ist das mallorquinische Pendant zu Tierarzt Dr. Wieler und Konsorten von der Regierungsbehörde Robert-Koch-Institut.

Dr. Arranz hat es fertig gebracht, die Bürger der Balearen mit über 300 “Corona-Maßnahmen” zu terrorisieren. Stand Ende August 2020.

Das Resultat aller dieser “Corona-Maßnahmen” war aber eine geradezu aberwitzige Steigerung der Inzidenz.

Zwei Fallzahlen seien in diesem Zusammenhang herausgestellt. Die 14-Tage-Inzidenz bei Einführung der allgemeinen Maskenpflicht am 21. Mai und bei Einführung der totalen Maskenpflicht am 13. Juli 2020.

Am 21. Mai waren laut amtlicher spanischer Statistik auf den Balearen innerhalb der letzten 14 Tage 8 “Corona-Fälle” auf 100 000 Einwohner gemeldet worden. Die Intensivstationen der Insel standen leer. Todesfälle wurden keine gemeldet.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_112_COVID-19.pdf

Es kommt aber noch besser. Am 13. Juli waren laut amtlicher Statistik auf den Balearen innerhalb der letzten 7 Tage nur 3 von 100 000  und innerhalb der letzten 14 Tage 5 von 100 000 Bewohnern positiv getestet worden.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_162_COVID-19.pdf

Und an diesem 13. Juli führte Dr. Arranz die totale Maskenpflicht mitten im südlichen Hochsommer ein. Wir erinnern uns:

Damit niemand denkt, dass der Wahnsinn nicht durchgesetzt wurde:

Die Rettungsschwimmer trugen tatsächlich die gesamte Saison über Masken am Strand!

Infolge aller “Corona-Maßnahmen” – ich bin fast geneigt in direkter Folge aller Corona-Maßnahmen zu schreiben,  – stieg die 7- Tage -Inzidenz auf den Baleraren bis 13. November 2020 von 3 auf 111 und die 14-Tage-Inzidenz von 5 auf sagenhafte 245.

https://www.mscbs.gob.es/profesionales/saludPublica/ccayes/alertasActual/nCov/documentos/Actualizacion_250_COVID-19.pdf

Und das führt doch wohl zu der zwingenden Schlussfolgerung, dass sämtliche “Corona-Maßnahmen” vollkommen sinnlos sind! Denn trotz penibler Einhaltung bzw. äußerst brutaler Durchsetzung der Maßnahmen, stieg die Inzidenz auf den Balearen praktisch unerklärlich weiter, in geradezu schwindelerregende Höhen. Und ein Virus verhält sich auf den Balearen nicht anders als in Deutschland oder dem Rest der Welt.

Das aber heißt, genau vor diesem Szenario werden in absehbarer Zeit auch in Deutschland der Tierarzt Wieler und sein Komplize Prof. Drosten stehen. Und auch diese beiden werden Mangels vernünftiger Erklärungen für die auch weiterhin steigende Inzidenz – denn sobald hier Vernunft ins Spiel käme säßen beide im Gefängnis -, zu immer absurderen Maßnahmen gezwungen sein.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann in Deutschland das Sprechen ganz verboten und unter Strafe gestellt wird. Und auch das ist leider kein Witz. Demonstrationen könnten dann immerhin noch lautlos stattfinden.

 

Kinderarzt Dr. Janzen über die Vergewaltigung der Kinder durch den Maskenzwang

Das Video wurde von youtube offenbar nur deswegen gelöscht, weil es erhebliche Zweifel an der Zweckmäßigkeit der staatlich verordneten Maskenpflicht für Kinder weckt.  Übrigens, in Hamburg gilt die Maskenpflicht schon für 3-jährige Kinder. In Sachsen-Anhalt müssen sogar 2-jährige Kinder beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.

Kontakt zu Dr. Janzen bitte hier klicken