Die mehrjährige Corona-Gehirnwäsche, welche die im Sold der Pharmamafia stehenden Bundesregierungen dem deutschen Volk verabreichten, zeigt Wirkung. Nur mit äußerstem Widerwillen kann man sich heute noch mit der tausendfach analysierten Faktenlage beschäftigen. Und trotzdem ist dies notwendig, um die Urheber der bewussten Zerstörung des deutschen Gesundheitssystems zu überführen. 9000 Intensivbetten abgebaut – Lauterbach (SPD) vollendet was Spahn (CDU) begann weiterlesen
Archiv der Kategorie: Regierungsmaßnahmen
Warum vernachlässigte Bundesregierung Intensiv-Kapazitäten in Krankenhäusern?
Warum sinken die Aufnahmekapazitäten in Intensivstationen in Krankenhäusern, obwohl die Anzahl belegter Betten ungefähr gleich hoch ist? AfD-Bundestagsabgeordnete fragten im September 2021, mit welchen Maßnahmen die Regierung dieser “Entwicklung der Anzahl betreibbarer Intensivbettenkapazitäten in Vorbereitung auf den Herbst bzw. Winter 2021/2022 entgegenzuwirken” gedenkt. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/323/1932393.pdf
Die Antwort fasse ich zusammen:
Für die Bundesregierung gab es damals noch kein Problem, weil es ja immer noch genug Intensivbetten gäbe, daher: “Im Hinblick auf die bestehenden Reservekapazitäten im Rahmen der 7-Tage-Notfallreserve sieht die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf, den Ausbau weiterer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten zu fördern.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesregierung die Impfung gegen COVID-19 die entscheidende Maßnahme zur Pandemiebewältigung im kommenden Herbst und Winter 2021/2022.”
Gesundheitsminister Spahn für Generalstreik von Pflegepersonal, trotz “Jahrhundertpandemie”
Ich bin Mitglied im Telegram-Kanal “Pflege- und Krankenhauspersonal für Aufklärung”. Dort beschreiben Ärzte, Intensivpfleger und Pfleger teilweise ausbeuterische Zustände in Krankenhäusern und Alternheimen. Es geht zunehmend Personal ab, aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Der Pflegenotstand ist seit Jahren bekannt und verschärft sich zunehmend. Gesundheitsminister Spahn für Generalstreik von Pflegepersonal, trotz “Jahrhundertpandemie” weiterlesen
Beschluss Oberverwaltungsgericht – staatlich verordnete Medizinprodukte oder Arzneimittel müssen auch dann angewendet werden, wenn diese laut Packungsbeilage unwirksam oder schädlich sind
Friedensblick liegt ein Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 22. September 2021 vor (Az.: 4 M 190/21), in welchem in aller Deutlichkeit ausgeführt wird, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit der durch den Staat verordneten Einnahme oder Anwendung von Medizinprodukten oder Arzneimitteln, in Sachsen-Anhalt nicht mehr existiert. Wörtlich heißt es auf Seite 5 des Beschlusses, Zitat:
Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, er fordere nur den Einsatz/die Verwendung von Tests, die lt. der Verbraucherinformation geeignet seien, bei asymptomatischen (Test)Personen den SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen, verkennt er, dass ihm dieser Anspruch – wie oben unter Ziffer 2. bereits ausgeführt – mit Blick auf § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG nicht zusteht, weil die von der Antragsgegnerin verwendeten Testkits eine Zulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG haben. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert. Dem tritt der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert entgegen;” Zitat Ende
Anhörungsrüge wurde erteilt, Verfassungsbeschwerde wird ggf. erhoben, das Hauptsacheverfahren steht zeitnah an.
SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung sind zweifellos Medizinprodukte, welche ein stark verkürztes Zulassungsverfahren des BfArM durchlaufen, und im Anschluss daran eine Sonderzulassung erhalten haben. Die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln sind als untrennbarer Bestandteil der Produkte Teil des Zulassungsverfahrens. Das heißt, wird für Medizinprodukte oder Arzneimittel für welche eine (Sonder)Zulassung beantragt wird und die einer Produktklasse angehören, für welche eine Gebrauchsanweisung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im (Sonder)Zulassungsverfahren keine Gebrauchsanweisung vorgelegt, erfolgt keine Zulassung! Mehr dazu u.a. hier und hier.
Auf das Wesentliche verkürzt liest sich der Beschluss der Richter Schmidt – gleichzeitig Vizepräsidentin des OVGs, Dr. Bechler und Schneider dann so:
“Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, (…) verkennt er, dass ihm dieser Anspruch (…) nicht zusteht. (…) Eine darüber hinausgehende Verpflichtung (…) , die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten oder Arzneimitteln zu lesen und die dort gezeigten Grenzen zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht,”
Es ist bereits prima facie unglaubhaft, dass die Angehörigen des 4. Senats des OVG LSA Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten ignorieren würden, wenn sie diese selbst einzunehmen bzw. an sich selbst anzuwenden hätten und bereits aus der Gebrauchsanweisung hervorginge, dass deren Anwendung nutzlos oder gar schädlich sei. Demzufolge kann es sich hier nicht um eine irrtümliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen durch das Gericht handeln, sondern es liegt eine bewusst fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts vor, welche offenkundig unvertretbar ist. Der Verdacht der Rechtsbeugung drängt sich geradezu unabdingbar auf.
Zudem drängt sich der Verdacht des Prozessbetrugs durch die Schule und deren Prozessbevollmächtigte, das Landesschulamt auf. Denn auch für diese gilt der Satz des ausgeschlossenen Dritten: “Etwas kann nicht es selbst und gleichzeitig sein Gegenteil sein”. Will sagen, Bildungsministerium, Landesschulamt und Schule können nicht zuerst Regelungen und Ausführungsbestimmungen zur verpflichtenden Kenntnisnahme der Gebrauchsanweisungen der Schnelltests und diesbezüglicher Fragen und Bedenken der Eltern und Schüler erlassen, und diesen Regelungen und Ausführungsbestimmungen dann gleichzeitig vor Gericht entgegentreten.
So hatten Schule und Landesschulamt von den Eltern der Schüler ausdrücklich gefordert, Kenntnis vom Inhalt der Gebrauchsanweisungen der an den Schulen in LSA eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zu nehmen:
Im vorliegenden Fall hatte zudem der Bildungsminister persönlich per handgezeichnetem Brief die Gebrauchsanweisungen des SARS-CoV-2-Schnelltests an die Beklagte und Antragsgegnerin, nämlich die Schule des Antragstellers/ Klägers via deren Prozessbevollmächtigte – das Landesschulamt – verschickt! Auch heute noch abzurufen über folgenden Link: Gebrauchsanweisung dann ab Seite 5
Der Bildungsminister war es auch, welcher via Landesschulamt – also via Prozessbevollmächtigter der Beklagten und Antragsgegnerin -, den Schulen am 6. April 2021 u.a. schrieb: Zitat von Seite 2:
“Lehrkräfte müssen die Tests nicht bei den Kindern aktiv durchführen, sind aber gehalten, die Schüler bei der Durchführung der SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests zu beaufsichtigen und soweit notwendig behilflich zu sein und insbesondere die Videos abzuspielen bzw. die Anwendungsanleitungen vorzulesen” Zitat Ende
Im aktuellen “Rahmenplan-HIA-Schulen” führt das Bildungsministerium, welches gleichzeitig die Dienstaufsicht über die Prozessbevollmächtigte der beklagten Schule inne hat aus, Zitat:
“Um Verunsicherungen entgegenzuwirken, ist geeignet auf die Fragen der Schüler einzugehen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Schulleiterbrief vom 8. April 2021 und die Hinweise des Referates für Schulpsychologie des Landesschulamtes.” Zitat Ende
Und dort, in den Hinweisen des Referates für Schulpsychologie heißt es unter “übergeordnete Prinzipien“, Zitat:
“Transparenz – Transparenz über das genaue Verfahren an ihrer Schule gibt Ihnen sowie den Schülern und deren Eltern Sicherheit, sie sorgt für Berechenbarkeit und Vertrauen in das notwendige Vorgehen” Zitat Ende
Offener Rechtsbruch also, welcher wahrscheinlich der Angst geschuldet ist, dass die anderen Eltern in Sachsen-Anhalt erfahren, dass ihre Kinder seit März diesen Jahres mit einer wertlosen Simulation vorbeugenden Infektionsschutzes gequält und traumatisiert werden, während anderorts die auf dem Rücken der Kinder ergaunerten Provisions-Millionen in den Kassen klingeln!
Der Blog Sciencefiles hatte den SARS-CoV-2-Schnelltests zur Eigenanwendung der Fa. Teda-Laukötter einen eigenen Beitrag gewidmet und war darin ebenfalls der Frage der Geeignetheit dieser Tests, beim Einsatz an ausschließlich asymptomatisch infizierten Schülern nachgegangen. Hier nachzulesen.
Der Antragsteller hatte im vorliegenden Fall nun nichts weiter getan, als ohne Arglist – und weil er annahm, dass den Lehrkörper seiner Schule der Sachverhalt auch interessieren würde -, ab dem 26. März 2021 Fragen zu den an seiner Schule eingesetzten Schnelltests zu stellen. Zu diesem Zeitpunkt, am 26. März 2021, waren diese Schnelltests zur Eigenanwendung auch noch nicht verpflichtend und es war auch nicht abzusehen, dass deren Anwendung später verpflichtend geregelt werden würde. Die Fragen welche der Antragsteller bzw. Kläger also an seine Schule gerichtet hatte, stellten auch aus dieser Perspektive keinerlei Provokation dar, sondern waren sachlich auf Grundlage der Gebrauchsanweisungen der Fa. Roche bzw. Teda-Laukötter, der Publikationen des RKI und später auch auf Grundlage der Berichterstattung der Tagesschau gestellt.
Die Fragen des Antragstellers/ Klägers wurden indes bis heute nicht beantwortet. Der Schulleiter schrieb, er werde den Sachverhalt nicht diskutieren, da die Schule hier auf Anweisung handele. Die Klassenlehrerin sah sich ausdrücklich nicht verpflichtet, entsprechende Mails weiterzuleiten. Daraufhin reichte der Schüler Klage ein und und beantragte im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz u.a., Zitat:
“…den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO zu verpflichten, die Fragen welche der Antragsteller zur Geeignetheit der vom Antragsgegner an seiner Schule eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Firmen Teda-Laukötter Technologie GmbH und Roche Deutschland Holding GmbH seit 26. März 2021 an den Antragsgegner gerichtet hat, wissenschaftlich plausibel zu beantworten, oder für den Antragsteller zum Zwecke des Besuchs der Sekundarschule “X” SARS-CoV- 2-Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen, welche im Sinne des § 7 IfSG geeignet sind, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 beim gesunden oder asymptomatischen Antragsteller mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können.”
Allein das die Antragsgegnerin die zweifellos berechtigten Fragen zur Sache seit 26. März 2021 nicht beantwortet, deutet mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass sie keine Antworten darauf hat! Der Kläger und Antragsteller demnach im Recht und seine Fragen und Bedenken zum Einsatz der Schnelltests berechtigt sind.
Um während der amtlich festgestellten tödlichen Pandemie Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen der Schüler abzuwenden, hätte das OVG die Pflicht gehabt, die Geeignetheit der Tests von Amts wegen zu prüfen, deren Weiterverwendung an den Schulen ggf. zu untersagen und anzuordnen, dass die Schulen Schnelltests einsetzen müssen, welche SARS-CoV-2-Infektionen bei den ausschließlich asymptomatischen Schülern mit hinreichender Genauigkeit erkennen können. Statt dessen versucht das OVG die Reißleine zu ziehen und beschließt absurderweise, dass seitens der Behörden keine Verpflichtung bestünde, die Gebrauchsanweisungen der ungeeigneten Schnelltests zur Kenntnis zu nehmen! Ein Kind verhält sich so, welches die Realität ausblenden will und sich deswegen die Augen und Ohren zuhält. Mit dem Unterschied, dass ein Kind damit nicht die Gesundheit der Bevölkerung im Rahmen der Pandemiebekämpfung untergräbt.
Warum die Bundeskanzlerin das Volk mit einem “Mega-Lockdown” für dumm verkaufen will
Die folgende grafische Darstellung gab es interaktiv und tagesaktuell bis irgendwann Mitte Dezember 2020 beim DIVI-Intensivregister. Da diese Grafik auf den ersten Blick die Lüge von der Überlastung der Intensivstationen durch COVID-19-Fälle entlarvt, verzichteten die Roßtäuscher dort fortan auf die grafischen Widerlegung ihrer kruden Verschwörungstheorien.
Indes zeigt die Grafik, was uns mit außerordentlich hoher Wahrscheinlichkeit im Mai erwartet. Nämlich ein radikaler Rückgang der positiven “Corona”-Testergebnisse mit Einsetzen der warmen Jahreszeit. Genauso wie die Grippe jedes Jahr im Mai in Mitteleuropa verschwand, – bis sie sich schließlich in 2020 komplett in Luft auflöste und durch COVID-19 substituiert wurde -, genauso wird nächsten Monat SARS-CoV-2 bis zum Herbst auf Tauchstation gehen, und mit ihm auch COVID-19.
Was also liegt aus Sicht der Bundeskanzlerin und ihrer Berater näher, als diese Welle per “MEGA-Lockdown” selbst zu reiten und sich ganz im Sinne der alten Pharaonen im Zuge einer totalen Sonnenfinsternis, vom dummgehaltenen Volk anbeten zu lassen. Grad so, als ob die Kanzlerin mit einer Handbewegung die Verdunklung der Sonne, oder aktuell eben das “grassierende” Corona-Virus gestoppt, und so den Fluch vom deutschen Volk genommen hätte.
Sachsen-Anhalt – Eindämmungsmaßnahmen und Impfungen lassen COVID-Todesfälle explodieren
Von März bis 31. Dezember 2020 wurden in Sachsen-Anhalt 30 479 Personen SARS-CoV-2 positiv getestet. 664 davon starben an oder mit SARS-CoV-2. Dies entspricht 1 Todesfall auf 46 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.
Vom 1. Januar bis zum 14. Februar 2021 waren in Sachsen-Anhalt dagegen 26303 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen zu verzeichnen, von denen 1 471 starben. Dies entspricht 1 Todesfall auf 18 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.
Demzufolge hat es die Regierung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt unter Federführung des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff fertiggebracht, trotz Eindämmungsmaßnahmen und parallel zur “Durchimpfung” der Altenheime, die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtzahl der “Corona-Fälle” im Jahr 2021 geradezu explodieren zu lassen, – und gleichzeitig die Inzidenz von über 200 auf 82 zu senken. Tatsache ist, dass in den ersten 6 Wochen des Jahres 2021, im Vergleich zu den “Corona-Fallzahlen” in Sachsen-Anhalt doppelt soviele SARS-CoV-2 Todesfälle zu verzeichnen sind, wie in den 10 Monaten zuvor!
Offenkundig ist in Sachsen-Anhalt das Risiko für alte Menschen zu sterben, seit Beginn der Impfkampagne enorm gestiegen. Anzumerken ist dabei, dass die Regierung des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff es kaum erwarten konnte, die Durchimpfung alter und oft dementer Menschen zu starten. Wir erinnern uns an den übereilten Impfbeginn am 26. Dezember 2020 , Zitat:
“Der Technische Leiter des Impfzentrums im Landkreis Harz hat den vorgezogenen Impfstart am Samstag verteidigt. „Es wurde immer gesagt: Bei Corona zählt jeder Tag“, sagte Immo Kramer der „Bild“-Zeitung vom Montag. „Wir hatten den Impfstoff am Samstag und waren bereit – warum sollten wir dann bis Sonntag warten? Das versteht kein Mensch.“
Selbstverständlich kenne ich den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität. Insofern kann das parallel zur Durchimpfung eingesetzte Massensterben natürlich auch andere Ursachen haben und zum Beispiel auch Folge der Eindämmungsmaßnahmen sein. Normal ist es sicher nicht.
Besuchsverbot und Isolation töten Senioren in Altersheimen
Anhand der europäischen Sterbedaten untersuchte Manuel Eckert die Über- bzw. Untersterblichkeit in verschiedenen Staaten. Dabei schneidet Schweden gut ab, allerdings gab es im Zeitraum April bis Mitte Juni eine Übersterblichkeit, die nicht allein mit der Überalterung erklärt werden kann. Es starben in den Monaten April bis Mitte Juni etwa 5.000 Menschen mehr als im Vergleichszeitraum der Vorjahre. Während der momentan laufenden sogenannten “zweiten Welle” gibt es diese Übersterblichkeit jetzt aber nicht mehr. Was macht Schweden anders? Besuchsverbot und Isolation töten Senioren in Altersheimen weiterlesen
Leopoldina: Steigende Fallzahlen könnten zu erhöhten Krankenstand und Sterblichkeit führen
Seit Monaten verfolge ich die gleichbleibende Auslastung der belegten Betten (21.600 belegte Betten, 20.000 freie Betten (inklusive Notreserve) in den Intensivstationen der Krankenhäuser. https://www.intensivregister.de/#/intensivregister
Obwohl es dort seit Mitte September immer mehr positiv getestete Schwerkranke gibt, führt der Anstieg zu keinen dementsprechenden Ausschlag bei den belegten Betten. Das heißt: Die “Covid-Patienten” fingen sich den Virus erst in der Intensivstation ein. Sie leiden an anderen Erkrankungen, die überhaupt erst zu der intensivmedizinischen Behandlung führten! Warum werden die Schwerkranken nicht von der Bundesregierung ausreichend geschützt?
In einer Erklärung der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina wurde dieser Fakt jetzt auch bestätigt: Dort wird eine “Fortsetzung der Exponentialfunktion bis Ende November 2020″ grafisch veranschaulicht, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Diese steigende Anzahl von positiv-getesteten Menschen “kann” zu einer Überlastung der Krankenhäuser führen:
“Seit einigen Wochen ist ein dramatischer Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in Europa zu verzeichnen (siehe Abbildungen 1 und 2) . Am 21. Oktober 2020 hat die Anzahl neuer Infektionen innerhalb von 24 Stunden in Deutschland erstmals die Marke von 10.000 überstiegen. Dieser Anstieg ist aufgrund der hohen Fallzahlen an vielen Orten nicht mehr kontrollierbar. Dies kann eine beträchtliche Zahl von Behandlungsbedürftigen in den Krankenhäusern und einen starken Anstieg der Sterbezahlen zur Folge haben (siehe Abbildung 3). Eine solche Entwicklung findet in mehreren Nachbarstaaten bereits statt.” https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_Gemeinsame_Erklaerung_zur_Coronavirus-Pandemie.pdf
Wenn es irgendein wirkliches Anzeichen einer Überlastung gäbe, hätten sie es sicher in ihrer Erklärung reingepackt.
Schweden verteidigt den Corona-Sonderweg
bekir: “Schwedens relativ hohe Zahl an Corona-infiziertenToten im Spätwinter / Frühjahr wird von unseren Massenmedien meist verkürzend mit Schwedens Sonderweg (kein Lockdown, mehr Eigenverantwortung der Bürger) in Verbindung gebracht – mit der überwiegend nur angedeuteten (aber dennoch sehr publikumswirksamen) Unterstellung, ein Lockdown von Schulen und Straßencafés hätte zu weniger Toten (in den Altersheimen!) geführt.
So hält es abermals aktuell der FOCUS: https://www.focus.de/gesundheit/news/experten-zweifeln-an-these-staatsepidemiologe-tegnell-hat-erklaerung-fuer-die-vielen-corona-toten-in-schweden_id_12458247.html Schweden verteidigt den Corona-Sonderweg weiterlesen
Polizeiführung lässt Demonstrationszüge nicht losgehen
Die Begründung der Polizeiführung ist, dass die Mindestabstände von 1,50 Meter nicht eingehalten werden. Durch die Absperrungen der Demonstrationszüge wird allerdings verursacht, dass sich die Demonstranten noch mehr aufstauen. Die Veranstalter appellieren, dass die Mindestabstände eingehalten werden, es Mund- Nasenschutz aufgesetzt wird. Es dürfen Personen nur bis zu 10 Personen aus einem Haushalt zusammenstehen.
Die Situation darf sich nicht weiter zuspitzen
Polizisten gehen in die sich aufstauenden Menschenmengen und errichten neue Barrikaden. Die Polizei droht, die Veranstaltung aufzulösen.
Live-Streams:
Demo gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Berlin, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Hier ist ein live-stream, der noch nicht abgebrochen ist: Carsten Lahn: https://www.youtube.com/watch?v=b77DctviRaY