“Trump-Anhänger” bei der Arbeit:
hier auch:
Na dann. Frohes Neues allerseits.
Die Einstellungsverfügung wurde an eine alte Wohnanschrift geschickt. Deswegen hat es ein Weilchen gedauert, bis der Posteingang bei mir zu verzeichnen war.
Staatsanwaltschaft Erfurt Verfügung v. 071020
Ich möchte die Einstellungsgründe vorerst nicht kommentieren. In meinen letzten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte ich mehrfach angeregt, die dort anhängigen Ermittlungsverfahren mit dem vom Tatvorwurf her bedeutsameren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Meiningen zusammenzulegen. Denn beide Ermittlungsverfahren sind der Sache nach untrennbar miteinander verknüpft.
Nach meinem Dafürhalten ist es auch eine unnötige Belastung der Ressourcen der Staatsanwaltschaften, dass die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Falschaussagen vor dem Untersuchungsausschuss 6/1 von beiden Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander geführt werden. Aber ich kenne die internen Abläufe und Absprachen natürlich nicht und kann mich da auch irren.
Soweit ist es also gekommen in diesem Staat:
Der Bundestagsabgeordnete trug keine Maske, sein Attest wurde von der Berliner Polizei nicht aktzeptiert. Soweit so schlecht.
Einerseits ist im Video zu sehen, dass ein Abgeordneter des Deutschen Volkes – also ein ordentlicher Angehöriger der Legislative – von der Exekutive brutal misshandelt wird. Das allein ist schon widerlich.
Aber das ein Abgeordneter welcher Immunität genießt,
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460
durch den Einsatz unmittelbarer körperlicher Gewalt durch die Polizei zu Boden gebracht und also misshandelt wird, ist eine Ungeheuerlichkeit. Denn das Nichttragen einer Maske stellt keine Straftat, sondern wenn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wie unverhältnismäßig das brutale Vorgehen der Berliner Polizei aber tatsächlich ist, eröffnet sich schlaglichtartig vor dem Hintergrund der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz. Denn es ist eine offensichtliche Tatsache, dass der Infektionsschutz erst durch das Vorgehen der brutal agierenden Polizeibeamten ad absurdum geführt wurde – und eben noch nicht deswegen, weil der Bundestagsabgeordnete keine Maske trug.
Die unmittelbare körperliche Nähe der Polizeibeamten in Verbindung mit der Anwendung körperlicher Gewalt – schnelles Atmen, Schreien, Anfassen etc. – hätte alle daran beteiligten Personen durchseucht, wenn auch nur eine davon infiziert gewesen wäre.
Und das führt automatisch zur nächsten Schlussfolgerung. Denn keiner der dort so brutal vorgehenden Polizeibeamten war innerlich davon überzeugt, dass von SARS-CoV-2 für ihn persönlich irgendeine Gefahr ausgehen würde. Sonst hätten die den Bundestagsabgeordneten nämlich garnicht nicht angefasst, sondern selbst Distanz gewahrt. Niemand von denen ist schließlich lebensmüde.
Denkt man das aber weiter, dann drängt sich der starke Verdacht auf, dass die aus purer Lust an der Ausübung von Gewalt gegen vermeintliche oder tatsächliche politische Gegner so vorgehen. Wohin uns das führen wird kennen wir in Deutschland ja nun zur Genüge.
von Gabriele Muthesius
Das nach fünfjähriger Dauer am 11. Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess ergangene Urteil lautete lebenslänglich für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – überdies wurde besondere Schwere der Schuld festgestellt – sowie auf Haftstrafen von zweieinhalb bis zehn Jahren für ihre vier Mitangeklagten.
Die am 21. April 2020 – 650 Tage später und nur 36 Stunden, bevor das Verfahren wegen Fristüberschreitung hätte neu eröffnet werden müssen – vom Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Münchner Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, und seinen beisitzenden Kollegen präsentierte, 3025 Seiten umfassende Urteilsbegründung, die der Autorin seit kurzem vorliegt, darf durchaus als Bestätigung der zentralen Kritikpunkte interpretiert werden, die im Hinblick auf den Prozess, das Urteil sowie die mangelhafte behördliche Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes von der Verteidigung, den Opferfamilien (Nebenklägern) und in den Medien vielfach geltend gemacht worden sind. (Einiges davon hatte ich in einem Blättchen-Beitrag unmittelbar nach der Urteilsverkündung zusammengetragen.)
So liefert das Urteil zu allen dem NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zur Last gelegten Verbrechen – zehn Morde, zwei Sprengstoffattentate und 15 Raubüberfälle – so minutiöse Tatvorbeitungs- und -hergangsdarstellungen, als wären die Richter quasi unmittelbare Beobachter der Vorgänge gewesen. So heißt es etwa zur „Tat zulasten von Enver Şimşek in Nürnberg am 09. September 2000“ (sogenannter erster NSUMord): „Am 09. September 2000 kurz vor 13:00 Uhr stand das Opfer auf der Ladefläche seines Transporters, den er hinter seinem mobilen Blumenverkaufsstand in der Liegnitzer Straße geparkt hatte. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt traten an die geöffnete Schiebetür an
der Beifahrerseite des Transporters heran, um Enver Şimşek zu töten. […] Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan gab Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos […] sofort und für das Opfer vollkommen unerwartet mit der Pistole Ceska 83 Kaliber 7,65 mm mit der Waffennummer 034678 […] vier Schüsse auf Kopf und Körperzentrum des Geschädigten ab, um diesen zu töten. […] Der andere der beiden Männer gab mit der Pistole Bruni Modell 315 Kaliber 6,35 mm mit der Waffennummer 012289 mindestens einen Schuss in Richtung des Kopfes des Geschädigten ab.“ ( Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken) Und zum „Anschlag in der Probsteigasse in Köln im Dezember 2000/Januar 2001“ (Sprengstoffattentat) heißt es: „Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt […] die Aufgabe, vor Ort in Köln tätig zu werden. […] Einer von beiden betrat, während der andere vor dem Laden wartete, am späten Nachmittag mit einem Weidenkorb, in dem sich der Sprengsatz, versteckt in einer metallenen Christstollendose befand, den Laden
und traf dort auf den Ladeninhaber […]. Um einen Einkauf vorzutäuschen, sammelte er einige Lebensmittel in dem Laden ein und legte diese in den Weidenkorb zu der roten, weihnachtlich mit Sternen verzierten Christstollendose mit der Sprengvorrichtung. […] Unter dem Vorwand, sein vergessenes Portemonnaie aus der nahegelegenen Wohnung holen und umgehend zurückkehren zu wollen, stellte der Täter den Korb […] an der Kasse des Ladengeschäfts ab […] und begab sich zu seinem wartenden Mittäter.“ (Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken.) Und so weiter und so fort.
Gedeckt durch die Beweisaufnahmen im Prozess selbst sind diese Darstellungen in ihrem Kernpunkt, dem Tatvorwurf gegenüber Mundlos und Böhnhardt, hingegen in keinem einzigen Fall. Denn für alle 27 mutmaßlichen NSU-Tatorte konnten die Ermittler (Bundeskriminalamt) keine forensischen Nachweise (Fingerabdrücke, DNA) für die physische Anwesenheit von Mundlos und Böhnhardt zu den Tatzeitpunkten erbringen und die Anklagebehörde (Bundesanwaltschaft) vulgo im Prozess auch nicht vorlegen. Dasselbe gilt für Zeugenaussagen und erstellte Phantombilder. Eine in der deutschen Kriminalgeschichte singuläre Serie (siehe ausführlich Blättchen-Ausgabe 10/2017).
Dass Richter Götzl auf ein stenografisches Protokoll der Hauptverhandlung ebenso verzichtete wie auf eine Bandaufzeichnung der 438 Verhandlungstage ist zwar, so Annette
Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung (SZ), eine „Praxis aus der Zeit, als die Strafprozessordnung entstand: Das war 1877“, aber so ist leider nicht „offiziell“ feststellbar, wie oft in diesem Prozess der Begriff „Verfassungsschutz“ zur Sprache kam. „[…] tausendfach“, meint jedenfalls Tom Sundermann (DIE ZEIT) mit Verweis auf die zahlreichen „Gelegenheiten, bei denen Sicherheitsbehörden und Ermittler gepatzt haben“ und „Situationen, in denen die drei untergetauchten Rechtsextremisten mutmaßlich rechtzeitig hätten gefasst werden können“. Weitgehend protokolliert haben die Verhandlungen dagegen die Prozessbeobachter der SZ; die vier Bände mit zusammen 1860 Seiten samt einem zusätzlichen Materialband wurden im Jahre 2018 publiziert. Darinnen immerhin um die 90 Verhandlungstage mit direkten Bezügen zum Verfassungsschutz – inklusive des Sachverhalts, dass sich am Tatort des 6. Juni 2006 in Kassel, wo Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde, zum Tatzeitpunkt mit Andreas Temme ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes aufgehalten hat. Temme selbst war im Münchner Prozess mehrfach vernommen worden. Doch in der voluminösen Urteilsbegründung von Götzl und Kollegen kommen der Begriff „Verfassungsschutz“ und der Name Temme überhaupt nicht vor. Es dürften nicht zuletzt Ungereimtheiten wie diese sein, die Nebenkläger wie deren Anwälte
erneut zu teils geharnischter Kritik am gesamten Prozess veranlasst haben. Die Urteilsbegründung hätte Ergebnisse des Verfahrens „bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen“ und gezeigt, dass die Richter „kein Interesse an einer Aufklärung hatten“. Nach deutscher Rechtspraxis steht der Nebenklage im Falle einer Täterverurteilung allerdings kein Recht auf Revision zu.
Revision eingelegt hat indes die Bundesanwaltschaft und zwar gegen das aus deren Sicht mit bloß zweieinhalb Jahren zu niedrige Urteil gegen Zschäpes Mitangeklagten André Eminger, das Neonazis am 11. Juli 2018 im Gerichtssaal mit Johlen begrüßt hatten. Götzl und Kollegen hatten Eminger in vier von fünf Anklagepunkten freigesprochen und aus dem Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt – jenen Mann, der 13 Jahre lang Vertrauter von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewesen war. Der hatte dem Trio unter seinem Namen eine Wohnung angemietet, hatte Einkäufe erledigt, den beiden Uwes auch mal seine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellte, ihnen dreimal zu einem (angemieteten) Wohnmobil verholfen und vieles andere mehr. Daher erläuterte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft, die gegen Eminger zwölf Jahre beantragt hatte: Es sei nicht glaubhaft, dass Eminger die ganze Zeit lang quasi nur neben dem NSU-Trio „hergetrottet“ sei, ohne Fragen zu stellen. Etwa: „Wovon lebt ihr eigentlich, warum im Untergrund, und was macht ihr eigentlich den ganzen Tag lang?“ Doch genau so sah es offenbar der Götzl-Senat und attestierte jetzt: „Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen
Verbundenheit eröffneten (sic! – G.M.) für den Angeklagten Eminger jedoch keine tiefgehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen.“ Und daraus schloss „der Senat, dass der Angeklagte Eminger bei lebensnaher Betrachtung davon
ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“.
Das abenteuerlichste Konstrukt freilich komponierten Götzl und Kollegen mit Ihrer Begründung der unmittelbaren Beteiligung von Zschäpe an den Mundlos und Böhnhardt zugeschriebenen Verbrechen und damit zum Nachweis ihrer direkten Mittäterschaft sowie des verhängten Urteils lebenslänglich, mit besonderer Schwere der Schuld – und zwar mit der ebenso feinsinnigen wie sophistischen Anschuldigung, dass gerade Zschäpes offenkundige
Abwesenheit von allen Tatorten den Kern ihrer Mittäterschaft bilde. Oder in bestem Juristendeutsch: „Gemäß dem gemeinsam gefassten Tatkonzept und der gemeinsam durchgeführten konkreten Tatplanung wäre die Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe am Tatort und die Begehung einer tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung dort durch sie planwidrig gewesen. Vielmehr waren nach diesem Konzept gerade ihre Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne und ihr Aufenthalt in oder im Nahbereich der jeweiligen Wohnung geradezu Bedingung dafür, dass die jeweiligen Taten überhaupt begangen werden konnten. Denn nur durch die örtliche Aufteilung der Angeklagten Zschäpe einerseits sowie Uwe
Mundlos’ und Uwe Böhnhardts andererseits war gesichert, dass die von allen drei Personen gewollte Legendierung der Wohnung erfolgt und dass der festgestellte ideologische Zweck der Gewalttaten letztendlich erreicht werden würde. Da die Schaffung eines sicheren Rückzugsraums und die Erreichung des ideologischen Zwecks der Tatserie bei der Angeklagten Zschäpe als auch bei den beiden Männern Bedingung für die Begehung einer Tat war, hatte die Angeklagte Zschäpe durch das Erbringen ihres Tatbeitrags bestimmenden Einfluss auf das ‚Ob‘ der Taten, also ob sie überhaupt begangen wurden.“ Auf vergleichbare Weise begründete der Senat auch Zschäpes direkten Einfluss auf das „Wo“, „Wann“ und
„Wie“ der Tatausführungen.
Dass eine solche Interpretation der juristischen Tatbestände der Mittäterschaft und der Beihilfehandlung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) seiner Auffassung nach eklatant widerspreche, hat Zschäpe-Anwalt Mattias Grasel bereits in seinem Schlussvortrag während des Prozesses ausgeführt und begründet. Revision gegen das Urteil eingelegt haben neben Grasel auch Zschäpes ursprüngliche Pflichtverteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer mit einen Schriftsatz sowie Wolfgang Stahl mit einem eigenen gesonderten.
Schnell weitergehen wird es deswegen nun aber nicht. Mit einer Entscheidung des BGH über Annahme oder Ablehnung der Revisionen rechnen Experten erst in ungefähr zwei Jahren. Erst dann wird man wissen, ob der NSU-Prozess neu aufgerollt werden muss.
Ursprünglich erschienen am 20. Juli 2020 in Das Blättchen 15/2020
Die Generalstaatsanwaltschaft München hat meine Beschwerde in vorstehender Sache zurückgewiesen, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dieser inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen war die Staatsanwaltschaft München I vorher auch ausgewichen. Zur Erinnerung:
doch-kein-Ermittlungsverfahren-wg.-Parteiverrat
Im Schreiben der StA München I heißt es, Zitat:
“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende
Es ist aber gerade keine Vermutung sondern eine Tatsache, dass sowohl alle (Pflicht)Verteidiger Beate Zschäpes als auch alle Mitglieder des Tatgerichts davon Kenntnis hatten, dass ausgerechnet gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, nämlich den LKD Michael Menzel, ein Mordermittlungsverfahren in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geführt wird. (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17) Dem tatverdächtigen Leitenden Polizeidirektor wird also vorgeworfen, er hätte zwei von drei Mitgliedern der im Mittelpunkt des Strafprozesses stehenden Terrororganisation NSU persönlich ermordet, oder dazu Beihilfe geleistet – die Selbstenttarnung des NSU mithin erst dadurch bewirkt.
Es steht wohl vollkommen außer Frage, dass ein solches Mordermittlungsverfahren im Angesicht des damaligen Verfahrensstandes – und darüber hinaus auch heute noch, – regelrecht bizarr erscheint. “Übersehen” kann man es nicht.
Demzufolge ist es eine offenkundige Tatsache – und keine Vermutung -, dass weder die Mitglieder des Tatgerichts noch die Verteidiger Beate Zschäpes Interesse daran hatten, dass Mordermittlungsverfahren zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten im Strafprozess zu prüfen. Und dass, obwohl den Strafverteidigern Beate Zschäpes und den Mitgliedern des Tatgerichts aus ihrem Berufsalltag bekannt war, dass Mordermittlungsverfahren in überwiegender Mehrheit in eine Anklage, mit anschließender Verurteilung der dort Beschuldigten münden. Eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung befindet sich im gleichnamigen Abschnitt dieses Blogbeitrags:
http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/
Zweifellos herrschte also zwischen den Strafverteidigern Beate Zschäpes und dem Tatgericht ein Interessengleichklang zum Nachteil der Angeklagten. Ebenfalls eine Tatsache und keine Vermutung, Zitat Staatsanwalt Dr. Wegerich aus meiner Beschwerdeschrift:
“Verständigungen können grundsätzlich im Interesse der Mandanten liegen, gleichzeitig ist mit dem regelmäßig erfolgenden Geständnis auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht – einer anderen Partei – gedient. Es besteht das Risiko, dass sich ein möglicher Interessengleichlauf von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, zum Nachteil der Angeklagten auswirkt.” Zitat Ende
Es ist naheliegend anzunehmen, dass das Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten berücksichtigt werden sollte, um das sogenannte Geständnis der Angeklagten nicht nachhaltig zu erschüttern. Was soll daran spekulativ sein? Man nenne mir auch nur einen anderen vernünftigen Grund dafür, dass im NSU-Strafprozess alles, aber auch alles was in der Lage gewesen wäre, die Anklage auch nur entfernt zu erschüttern, von Gericht und Verteidigung zusammen zu Lasten der Angeklagten aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses herausgehalten wurde!
Es ist aber ebenfalls eine Tatsache, dass nicht nur der Inhalt des Mordermittlungsverfahrens, sondern allein dessen (staatliche) Existenz, die Anklage nicht nur entfernt sondern fundamental erschüttert. Anders ausgedrückt sind die (Mord)Ermittlungsverfahren unvereinbar mit der Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft. Auch das ist keine Spekulation, sondern liegt auf der Hand, und hätte zugunsten der mit der Höchstrafe bedrohten Angeklagten selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Darüber kann es überhaupt keine Diskussion geben.
Man stelle sich die Höchststrafe als Todesstrafe vor. Dann wird der unglaubliche Rechtsbruch, welchen Tatgericht und Zschäpe Verteidigung hier zusammen begangen haben noch deutlicher. Man tötet die Verurteilte ohne zu prüfen, ob das Ganze nicht auf einem gewaltigen Betrug (sprich verfassungsfeindliche Sabotage zur Tarnung mehrerer Morde) leitender Polizeibeamter und ihrer Komplizen basiert?! Obwohl der Staat diesen Verdacht selbst hegt!
Das Interessengleichklang zwischen den zehn erfahrenen Strafrechtlern von Tatgericht und Zschäpe-Verteidigung dahingehend geherrscht hat, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage gerichtete Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der Angeklagten im Strafprozess zu berücksichtigen, ist eine so offenkundige Tatsache, dass der Verdacht, “dass hier etwas nicht stimmen kann”, sich als geradezu unabdingbar aufdrängt.
Zu untersuchen war in diesem Zusammenhang nunmehr, auf welche Weise die Verteidigung Zschäpes hier der “anderen Partei Tatgericht” Beistand geleistet hat. Wer tiefer in die Problematik des kollusiven Zusammenwirkens im Zuge des offenen geistigen Kontakts einsteigen will, der kann dies hier tun:
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_5_1012.pdf
Darüber hinaus sind die Indizien für ein Zusammenwirken von Verteidigung und Tatgericht zum Nachteil der Angeklagten aber auch offensichtlich. Um den Blogbeitrag nicht zu überdehnen, sei der Sachverhalt hier nur verkürzt analysiert.
So äußerten sich die Altverteidiger zum Wirken ihrer Kollegen und zum Agieren des Gerichts wie folgt, Zitat:
RA Stahl: Es beginnt mit dem bemerkenswerten Satz, dass am 31.08.2015, Herr Rechtsanwalt Borchert von der Kanzlei Grasel und Borchert – die es so nicht gibt wenn ich das anmerken darf -, den Vorsitzenden anrief und mitteilte, die Angeklagte Zschäpe hätte angedacht, sich in der Hauptverhandlung schriftlich zu äußern. Die Vorbereitung einer Erklärung würde aber einige Wochen dauern, usw.
RAin Sturm: Ich muss sagen, dass mich das gesamte Vorgehen, welches sich in seinem Ausmaß erst heute morgen infolge der Mitteilung des Vorsitzenden erschloss, fassungslos tatsächlich gemacht hat.
RA Stahl: Wenn man es so mauschelig vorbereitet, dass ein Geständnis verlesen werden kann, oder eine Äußerung zur Sache, was auch immer da jetzt kommen wird, dass ist inaktzeptabel in einem rechtsstaatlichen Verfahren.
RA Heer: Der Vorsitzende Richter hat uns drei als ordnungsgemäße Verteidiger bewusst von der Kommunikation mit dem neuen Verteidiger ausgeschlossen. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Egal ob Frau Zschäpe dies so möchte oder nicht. ” Zitat Ende
(Quelle: WDR-Doku “Die Zschäpe Anwälte im NSU-Prozess – Heer, Stahl und Sturm”, ab Minute 1:11:20)
Das sich die Strafverteidiger Borchert und Grasel quasi hinter dem Rücken der Altverteidiger in den Strafprozess “schlichen” und hinter dem Rücken der Altverteidiger und der Öffentlichkeit, zusammen mit dem Tatgericht ein geheimes “in-camera-Verfahren” führten, um der Angeklagten ein Geständnis zu ermöglichen, ist ebenfalls eine offenkundige Tatsache und keine Vermutung. Siehe auch NSU-Watch:
https://www.nsu-watch.info/2015/11/protokoll-243-verhandlungstag-10-november-2015/
Diese rechtliche Gratwanderung ließ sich indes gerade noch mit einem Interessengleichklang zwischen den Strafverteidigern Grasel und Borchert und dem Tatgericht zugunsten der Angeklagten kaschieren. Schließlich wollte man der Angeklagten (angeblich) nur ein ordentliches Geständnis ermöglichen. Das hätte Frau Zschäpe zwar jederzeit auch unter ihren Altverteidigern ablegen können, aber dann eben vor Gericht allein, was aus den bereits dargelegten Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe für die Anklage geendet hätte:
http://friedensblick.de/30400/warum-es-im-nsu-prozess-keine-deals-gegeben-haben-kann/
Die ganze Justizposse um die vorgeblichen oder tatsächlichen Strafverteidiger Grasel und Borchert – von den Altverteidigern selbst als “mauschelig und unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren” qualifiziert -, drohte allerdings aufzufliegen, als die Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt im November 2017 die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren eröffneten und bis heute führen.
Denn da der Staat nun selbst begründete und fundamentale Zweifel an den im NSU-Strafprozess bis dahin vorgetragenen Tathergangshypothesen hegte, ließ sich die Sichtweise, eines Interessengleichklangs zwischen dem Tatgericht und den Rechtsanwälten Grasel und Borchert zugunsten der Angeklagten nicht mehr plausibilisieren. Vielmehr drohte offenbar zu werden, dass die beiden sogenannten Strafverteidiger Grasel und Borchert in Zusammenarbeit mit dem Tatgericht – Stichwort “geheimes in-camera-Verfahren” -, der Mandantin wissentlich zu einem offensichtlich falschen Geständnis geraten hatten. Noch dazu hinter dem Rücken der Alt(pflicht)verteidiger, den RAe Heer, Sturm und Stahl.
Allein daraus ergeben sich bereits hinreichend belastende Indizien für Parteiverrat nach § 356 StGB. Zu fragen ist aber weiter, wo nun der Tatbeitrag der Altverteidiger liegen soll.
Dies ist einfach darzulegen. Denn die Stunde der Altverteidiger, sich nicht nur für die erlittenen Demütigungen – siehe Zitate oben – zu rächen, sondern gleichzeitig auch noch die Mandantin Zschäpe in einer quasi sensationellen Umkehr des bisherigen Prozessverlauf zu entlasten, bot sich durch die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Meiningen und Erfurt. Konnten sich die Altverteidiger Heer, Sturm und Stahl nunmehr in ihrer ursprünglichen Verteidigungsstrategie bestätigt sehen, demzufolge der Mandantin unbedingtes Stillschweigen zu den Tatvorwürfen anzuraten gewesen wäre? Nein, dass konnten die Altverteidiger (verblüffenderweise) eben nicht. Georg hatte das Thema hier einmal angerissen:
http://friedensblick.de/13597/ueberfuehrte-wolfgang-heer-mandantin-zschaepe-der-brandstiftung/
Lügen haben eben des öfteren unerwartet kurze Beine.
Warum sollte Beate Zschäpe das Haus in der Frühlingstraße 26 in die Luft jagen, wenn Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt nicht mit dem Ziel losgefahren waren eine Bank auszurauben?Sondern vom LKD Michael Menzel und seinen Komplizen ermordet und die Leichen danach in einem Wohnmobil voller untergeschobener Beweismittel in Eisenach abgestellt und in Brand gesetzt wurden?! Verschwörungstheorie kann das nicht sein, denn Staatsanwaltschaften ermitteln nicht aufgrund von Verschwörungstheorien seit mehr als zwei Jahre u.a. gegen einen der ranghöchsten Polizisten Thüringens.
Deutlich wird, dass alle 5 Strafverteidiger Beate Zschäpes, zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben und immer noch hoffen müssen (sic), dass die (Mord)Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Denn im Falle einer Verurteilung der dort Tatverdächtigen würde ein Wiederaufnahmeverfahren unausweichlich – mit üblen Konsequenzen für Tatgericht und Zschäpe-Verteidiger.
Kann es aber etwas Ehrloseres geben als “Strafverteidiger”, welche darauf hoffen (sic), dass sich Indizien, welche die Mandantin entlasten und ihr die Freiheit bringen würden, in Luft auflösen?! Die Strafverteidiger Beate Zschäpes haben ihre Mandantin im Geiste verraten. Sie stehen damit auf einer Stufe mit dem Arzt, welcher die lebensrettende Medizin wider besseren Wissens nicht verabreicht und insgeheim darauf hofft, dass die Patientin endlich stirbt. Auch das ist zweifellos keine Spekulation, sondern eine objektive Tatsache. Denn andernfalls hätten die Strafverteidiger Zschäpes im Angesicht der drohenden Höchststrafe die entsprechenden Anträge gestellt, um die Akten der (Mord)Ermittlungsverfahren in die Beweisaufnahme des Strafprozesses zu ziehen. Siehe auch:
http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/
Rechtsanwalt Scherzberg hatte diesbezüglich in seiner Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag ausgeführt, Zitat:
“”Der Verteidiger hat allein die Interessen seines Mandanten zu vertreten”, haben wir vor 10 Jahren formuliert. und zwar mit allen Mitteln, die das Gesetz ihm zulässt und die ihm sein Können gibt. Jede Konstruktion einer Verpflichtung eines Rechtsanwalts, gegen die Interessen des Mandanten an einem staatlichen Strafverfolgungsziel mitzuwirken, ist rechtsstaatswidrig.” Zitat Ende
(Quelle: “Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung”, Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag, gehalten von RA Thomas Scherzberg, Seite 2 der PDF-Version)
Wobei die Verteidiger Zschäpes hier sogar in der komfortablen Lage waren, im Interesse der Mandantin an einem staatlichen Strafverfolgungsziel – nämlich den (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen – mitzuwirken!
Denklogisch ergibt sich daraus in dieser Phase des Strafprozesses, dass alle 5 Strafverteidiger Zschäpes zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben müssen, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren als gegestandslos eingestellt werden. Die sogenannten Strafverteidiger Zschäpes haben demzufolge nicht nur die Mandantin im Geiste verraten, sondern sie haben aus den dargelegten eigennützigen Gründen gemeinsam mit dem Tatgericht und der Anklage dafür gesorgt, dass das “Geständnis” der Mandantin nicht fundamental erschüttert werden konnte. Sie haben also Tatgericht und Anklage zum Nachteil der eigenen Mandantin in derselben Rechtssache beigestanden. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen,
Infolge meiner Beschwerde gegen die Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des Parteiverrats gegen die Strafverteidiger Zschäpes, erhielt ich nun von der Generalstaatsanwaltschaft München praktisch dieselbe, aus vorgefertigten Textbausteinen bestehende “Begründung”, welche mir die Staatsanwaltschaft München I zuvor schon ausgefertigt hatte:
Wie bereits oben zitiert schrieb die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Begründung, Zitat:
“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende
Allerdings hatte ich wie vorstehend dargelegt, nicht eine einzige Vermutung, sondern ausschließlich Tatsachen vorgetragen. Der erste Satz ist also bereits intellektuell unredlich und basiert lediglich auf ein paar aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Textfragmenten. Anschließend zitiert die StA München I den Gesetzestext, um das Ganze dann mit einer falschen – weil objektiv rechtsfehlerhaften -, Tatsachenbehauptung abzuschließen.
Deswegen hatte ich dagegen Beschwerde erhoben. Nunmehr schreibt mir die Generalstaatsanwaltschaft doch tatsächlich zurück, Zitat:
“Insofern wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen” Zitat Ende
Eine Art selbstinduzierende Verfahrenseinstellungsmaschinerie, welche die vorgetragenen Indizien mit keinem Wort entkräftet, oder auch nur zu einem Erklärungsversuch ansetzt, warum die vorgetragenen Tatsachen keine Indiztatsachen darstellen, bzw. warum es sich dabei nicht um Tatsachen sondern um Vermutungen handelt. Gerade von Juristen der Staatsanwaltschaften wäre in einer so brisanten Sache eine besondere Stichhaltigkeit in der Argumentation zu erwarten gewesen. Anzumerken ist hier nur, dass man auf diese Weise jede Strafanzeige der Welt gleich welchen Inhalts, in 5 Minuten abschmettern kann. Einfach ohne Begründung behaupten, dass das Gesetz nicht verletzt wurden. Fertig.
Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die Anzeigeerstatter sind in aller Regel keine Juristen. Auch ich bin keiner. Deswegen ist es durchaus denkbar, dass es objektive Gründe dafür geben mag, welche gegen die vorstehend dargelegte Geschehensauffassung sprechen. Umso einfacher wäre es also für die Volljuristen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft gewesen, meine Strafanzeige bzw. die Beschwerde gegen den Bescheid der StA München I, in der Sache zu entkräften. Da dies nicht erfolgt ist darf man schlussfolgern, dass auch diese beiden Staatsanwaltschaften darauf spekulieren, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden.
Denn was geschieht, wenn diese Verfahrenseinstellungen nicht erfolgen sollten, kann sich jeder selbst ausmalen. Da sich mittlerweile auch der 3. Strafsenat am BGH, das Bundesverfassungsgericht, der Generalbundesanwalt und die vorgenannten Münchner Staatsanwaltschaften schriftlich in der Sache festgelegt haben, ist es nicht ganz abwegig zu schlussfolgern, dass ein gewisser Druck auf den Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt lastet, die Sache zu Ende zu bringen. Die Zeit wird zeigen, wohin das alles führt.
Auf NSU-Leaks erschien gestern ein lesenswerter Beitrag mit dem Titel “Mandantenverrat durch die Verteidigung bei Zschäpe und bei Ernst?”.
Im weiteren Verlauf schlussfolgert der Verfasser:
“So so, die Staatsanwaltschaft erpresste also ein Geständnis, und brach den Deal dann dennoch?” Zitat Ende
Eine interessante Frage. Das Problem welches sich bereits zu Zeiten der Hexenprozesse aus Sicht der Anklage stellte: Wie bringe ich die Angeklagten dazu etwas zu gestehen, von dem die Angeklagten keine Ahnung haben können. Und zwar weil es entweder – wie die “Tatvorwürfe” bei der Hexenverfolgung – nicht existiert, die Angeklagten also auch keine konkrete Vorstellung davon haben konnten, was sie denn überhaupt gestehen sollten. Oder aber, weil die Angeklagte wie im Fall Zschäpe –, wahrscheinlich garnicht dabei war, also objektiv ebenfalls nicht in der Lage war etwas zu gestehen, von dem sie keine detaillierte Vorstellung haben kann.
Die angeblich durch Hexerei verursachten Folgen waren real existent, die auslösenden – durch die Angeklagten angeblich mittels Hexerei bewirkten Mechanismen existierten jedoch nicht. Es gab also objektiv keinen Begründungszusammenhang zwischen den (angeblichen) Folgen (Unwetter, unerklärliche Krankheiten etc.) und der vom Gericht unterstellten Begehungsweise der Straftat. Denn diese Begehungsweise – nämlich Hexerei – existiert nicht. Demzufolge konnte diese von den Angeklagten auch dann nicht „gestanden“ oder überhaupt „erklärt“ werden, wenn man sie 20 Jahre eingekerkert und bis an die Grenze des Todes gefoltert hätte.
An dieser Stelle muss die Anklage gezwungenermaßen scheitern, weil weder Folter noch Druck durch überlange Haft dazu geeignet sind, derartige nicht existente oder nicht erlebte Sachverhalte, aus den jeweiligen Angeklagten herauszupressen. Eine “Hexe” welche nicht gestand war aber freizulassen.
Deswegen wurden im Mittelalter dann beispielsweise Verwandte der Angeklagten oder Spitzel des Gerichts zur angeblichen Hexe geschickt, um zuerst einmal deren Vertrauen zu erschleichen. Um ihr danach vorgeben zu können, was sie zu gestehen habe wenn sie ihr Leben retten wolle. Eine bewusste Irreführung, denn der einzige Weg heil aus der Sache rauszukommen war schon damals, den Mund zu halten und überhaupt nichts zu sagen. Denn “gestand” die Unglückliche, wurde sie natürlich trotzdem verbrannt – der “Deal” wurde gebrochen bzw. war von vornherein nicht in der Absicht unterbreitet worden, ihn je einzuhalten – , siehe Eingangszitat von NSU-Leaks.
Aufschluss darüber, auf welche Weise im mittelalterlichen Inquisitionsprozess die bedauernswerten Angeklagten dazu gebracht wurden, aus heutiger Sicht schwachsinnige Tatvorwürfe durch ein Geständnis oder eine Einlassung zur Sache zuzugeben, gibt der etwa 1486 erschienene „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum) von Heinrich Kramer.
In dieser hinterlistigen und gemeinen Handlungsanweisung für (Inquisitions)Richter, wird aus den bereits genannten Gründen davon abgeraten, die Angeklagten zu foltern, Zitat:
„Der Richter sei jedoch nicht darauf aus, jemanden peinlich befragen zu lassen. Denn peinliche Fragen und Folterungen werden nur verhängt beim Versagen anderer Beweise. Und deshalb suche er nach anderen Beweisen. Findet er sie nicht und hält er aufgrund der Glaubhaftigkeit daran fest, dass der Beschuldigte schuldig sei, aber aus Furcht die Wahrheit leugnet, so greife er unterdessen zu guten und bisweilen listigen Maßnahmen, während die Freunde jener Person ihn zu bewegen suchen, die Wahrheit zu sagen. Und er soll seine Sorgfalt daran setzen, die Wahrheit aus seinem Munde zu bekommen und die Angelegenheit nicht zu beschleunigen. Denn das häufige Nachdenken, das Unglück des Kerkers und die wiederholten Belehrung seitens erfahrener Männer machen den Beschuldigten zur Angabe der Wahrheit (sic) geneigt. Wenn man nun entsprechend auf den Angezeigten gewartet und ihm in entsprechender Weise Zeit gewährt hat und der Beschuldigte vielfach belehrt worden ist, mögen der Bischof und der Richter nach Erwägung aller Punkte im guten Glauben annehmen, dass der Beschuldigte die Wahrheit leugnet und ihn der peinlichen Befragung mäßig aussetzen, jedoch ohne Blutvergießen, wobei ihnen bekannt ist, dass die peinlichen Fragen trügerisch und erfolglos sind.“ Zitat Ende
und weiter
„Die dritte Vorsichtregel: Wenn sie immer noch in ihrer Verstocktheit verharrt und er die Gefährten verhört hat, die gegen und nicht für sie ausgesagt haben, oder auch, wenn er dies nicht getan hat, dann besorge er einen anderen, vertrauenswürdigen Mann, von dem er weiß, dass er der in Haft gehaltenen nicht unsympathisch ist, sondern gleichsam ein Freund und Gönner, der an irgendeinem Abend bei der Hexe eintritt, die Gespräche hinzieht und schließlich, wenn er nicht zu den Komplizen gehört, vorgibt, es sei viel zu spät für die Rückkehr und im Kerker bei ihr bleibt, wo sie dann auch in der Nacht in gleicher Weise miteinander sprechen. Wenn er aber zu den Komplizen gehört, dann unterhalten sie sich miteinander beim Essen und Trinken über die begangenen Dinge. Und dann sei angeordnet, dass außerhalb des Kerkers an einer geeigneten Stelle Spitzel zuhören und ihre Worte sammeln, wenn nötig mit Schreiber.“ Zitat Ende
(Quelle: „Der Hexenhammer“ von Heinrich Kramer, kommentierte Neuübersetzung, 6. Auflage 2006; Deutscher Taschenbuch Verlag München; Seiten 689, 717/718)
Es gibt im Hexenhammer eine genaue mehrstufige Anleitung dafür, wie man Angeklagte ohne Folter dazu überredet, den Kopf freiwillig in die Schlinge zu stecken und etwas zu gestehen, was tatsächlich überhaupt nicht existiert. In diesem Zusammenhang ist es sehr aufschlussreich, wie die Herren Rechtsanwälte Grasel und Borchert, „diese vertrauenswürdigen Männer, gleichsam Gönner und Freunde“(sic), ins Leben der Beate Zschäpe traten. Gibt ja genug Zeitungsberichte dazu. Und das „Geständnis“ in Form der autorisierten Verteidigererklärung, verfasst vom „väterlichen Freund“, passt ja dann inhaltlich auch voll zum Blindflug aller an seiner Ausarbeitung Beteiligten.
Mit einem Deal im Sinne des Gesetzes hat das allerdings nicht das Geringste zu tun. Grundlage einer solchen Verständigung kann in einer Demokratie nur ein glaubhaftes Geständnis sein, welches an die realen Ereignisse anknüpft und nicht an die phantastischen Vorgaben, welche Dritte dazu gemacht haben. Wiederholt verwiesen sei in diesem Zusammenhang auf die seit Jahren laufenden (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen, deren schiere Existenz bereits unvereinbar mit dem Geständnis Beate Zschäpes und den Einlassungen der anderen Beschuldigten ist.
Auf voltairenet erschienen in den letzten Wochen mehrere aufschlussreiche Beiträge zu den Hintergründen der Coronakrise. Insbesondere geht es dabei um die Rolle des US-Militärs, welches im Zusammenspiel mit der Pharmaindustrie und der Impfmafia um Bill Gates, Europa eine zur Seuchenbekämpfung vollkommen sinnlose Massenquarantäne aufgezwungen haben soll.
Nur um das gleich an den Anfang zu stellen: Selbst die WHO gibt ganz offen zu, dass Reise- und Handelsbeschränkungen noch nie zur Eindämmung einer Pandemie geführt haben. Warum also wird die europäische Reisebranche mit hunderten Milliarden Umsatz und Millionen von Arbeitnehmern systematisch zerstört?
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/reisebeschraenkungen-101.html
Wer hat es letztendlich zu verantworten, dass die Bürger Europas auf die bekannte Weise drangsaliert und eingesperrt werden? Wer hat es zu verantworten, dass den Bürgern Europas Vorschriften gemacht werden, welche höchstens im Kindergarten indiziert sind, mündige Staatsbürger aber verhöhnen?
Die Völker Europas erinnern mich heute (leider) täglich an die sprichwörtlichen Esel, welchen Karotten vor die Nase gehalten werden, ohne dass sie diese je erreichen könnten. Der deutsche Esel bekommt gerade die scheinbar besonders leckere Möhre “Merkel: bin kurz davor aufzugeben” gezeigt.
Dabei ist Merkel nur einer von vielen Köpfen am Hals der Kreatur, welche sich Europäische Volkspartei (EVP) schimpft und welche zusammen mit ihrem siamesischen Zwilling, der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), den Prozess der Zerstörung Europas über Regierungsbeteiligungen in den einzelnen Nationalstaaten synchronisiert.
Der deutsche Michel hofft also auf etwas, was in der Sache selbst überhaupt keine Wirkung entfalten wird, egal ob das Ereignis eintritt oder nicht. Und den meisten Völkern Europas geht es nicht anders. Denn auch deren politische Parteien gehören zur vorgenannten “Familie”. Jeden Tag dutzende neue Versprechen. “Wir lockern in zwei Wochen vielleicht das, wir lockern vielleicht dies – aber natürlich nur wenn dieses oder jenes Ereignis eintritt” Jeden Tag bekommt der Esel neue Karotten vor die Nase gehängt und jeden Tag gewöhnt er sich ein bisschen mehr an den Betrug. Bleibt zu hoffen, dass genug Bürger das schäbige Spiel durchschauen, ehe es zu spät ist.
Thierry Meyssan hat auf voltairenet Hintergründe des Ganzen schlaglichtartig beleuchtet. Er ist dabei auch der interessanten Frage nachgegangen, wer ursächlich dafür verantwortlich zeichnet, mittels der künstlich erzeugten Coronakrise, die Lebensgrundlage der Europäer zu zerstören.
Demnach ersannen Dr. Hatchett und Dr. Mecher im Jahr 2006 im Auftrag von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld einen Plan, dass Prozedere, welches im Falle eines Angriffs mit Biowaffen für das US-Militär vorgesehen war, auf die Zivilbevölkerung auszudehnen. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die von der New York Times veröffentlichte Korrespondenz, hier insbensondere die zweite Mail auf Seite 73 des folgenden Dokuments. Sie stammt vom 12. März 2020 und hat eindeutigen Bezug zur vorstehend angesprochenen Planung des Massenarrestes für europäische Bürger.
Weiterführendes beim voltairenet, in der NYT und bei Kaiser Health News:
https://www.voltairenet.org/article209794.html
https://www.voltairenet.org/article209812.html
https://www.nytimes.com/2020/04/11/us/politics/coronavirus-red-dawn-emails-trump.html
https://www.nytimes.com/2020/04/22/us/politics/social-distancing-coronavirus.html
Von besonderem Interesse ist dabei, dass einer der Urheber des (militärischen) Massenarrestes für Zivilisten, nämlich Dr Hatchett, heute das CEPI, die globale Koordinierungsgruppe für Impfstoffinvestitionen leitet,
https://cepi.net/about/whoweare/
welches, Zitat voltairenet:
“vom Davos Forum rund um die Gates Foundation gegründet wurde. Er war der Erste, welcher die COVID-19 Epidemie einem “Krieg” (sic) gleichsetzte” Zitat Ende.
Das der Kopf des militärischen Massenarrestes für Zivilisten gleichzeitig der Kopf der zentralen Koordinierungsgruppe für Impfstoffinvestitionen ist, führt zu der naheliegenden Annahme, dass Frau von der Leyen von den kranken Ideen dieses “Experten” inspiriert ist:
https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-697081.html
Infolge einer ganzen Reihe von kritischen Berichten zu COVID-19 auf voltairenet, wird Thierry Meyssan offenbar jetzt von der EU-Propaganda als Verräter – also nicht mehr “nur” als Verschwörungstheoretiker – verunglimpft, Zitat voltairenet:
“Laut dieser offiziellen Website der Europäischen Union ist das Voltaire-Netzwerk eine Bande von Verrätern, die von Russland bezahlt wird, und die beschuldigt wird, die US-Armee zu diffamieren.” Zitat Ende
https://www.voltairenet.org/article209828.html
Wer das voltairenet kennt weiß, dass Herr Meyssan ein Ehrenmann und tadelloser Journalist ist, der getroffene (EU)Hund also genau deswegen bellt. Immerhin wird dabei einmal deutlich, woher die Haltungsjournalisten ihre “Richtlinien” erhalten.
Erich Honecker würde vor Neid erblassen.
Erwartungsgemäß hat der 6. Strafsenat des OLGs-München nur einen Tag vor Fristablauf – also 93 Wochen nach dem Ende der Hauptverhandlung der 1. Instanz -, die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Strafprozess vorgelegt.
Es dürfte den Strafverteidigern objektiv unmöglich sein, innerhalb eines Monats 3025 Seiten durchzulesen und analytisch für die Begründung der Revision auszuwerten, Mit demokratischer Rechtssprechung wie sie der Bürger versteht und mit dem Recht auf ein faires Verfahren, ist dies bereits dem ersten Anschein nach unvereinbar. Quasi als Kompensation gibt es für die “Teilnahmeberechtigten” des Strafprozesses eine ganze Reihe von Unsicherheiten außerhalb des strafprozessualen Geschehens.
Weder Tatgericht noch Revisionsgericht noch Anklage noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, den LKD Michael Menzel, seit Ende 2017 wegen Verdachts des Mordes an zwei von drei Mitgliedern der terroristischen Vereinigung NSU und wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage ermittelt wird. (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17)
Zweifellos ist es eine herausragende journalistische “Meisterleistung” von Faktenfinder und Co, über ein derartig brisantes Verfahren mehr als zwei Jahre nicht berichtet zu haben. Immerhin können die Staatsanwaltschaften so ohne öffentlichen Druck ermitteln, und das versöhnt mich mittlerweile mit dieser Art von Pseudojournalismus.
Weitere Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage richten sich gegen (ehemalige) Angehörige der KPS-Eisenach. (Az. StA-Meiningen 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18)
Ergänzend ist mitzuteilen, dass ich mit Schreiben vom 28.02.2020 Strafanzeige gegen den LKD Michael Menzel und den POR Thomas Gubert wegen Verdachts des versuchten Mordes an den Einsatzkräften der Feuerwehr, im Zusammenhang mit dem am 4. November 2011 durch die Polizei veranlassten Löscheinsatz gestellt habe. Die Bewertung der Staatsanwaltschaft Meiningen bzw. das Aktenzeichen dazu liegen noch nicht vor.
Weder Tat- noch Revisionsgericht noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit Ende 2017 gegen 12 Zeugen des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/1 wegen uneidlicher Falschaussagen im Zusammenhang mit der Aufklärung der Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die (mutmaßlichen) Falschaussagen lassen sich auch als Beihilfe zum Mord interpretieren, sodass ich im Falle einer Verjährung sofort die entsprechende Strafanzeige neu stellen werde. (Az. StA Erfurt 525 Js 40761/17)
Des weiteren hatte die Staatsanwaltschaft München I innerhalb von nur 10 Tagen, mit einer objektiv rechtsfehlerhaften Begründung meine Strafanzeige gegen die Verteidiger Beate Zschäpes wegen des Verdachts des Parteiverrats, als gegenstandslos zurückgewiesen. Dagegen habe ich diesmal Beschwerde eingelegt. Weil die Sache doch von erheblichem öffentlichen Interesse ist, verlinke ich hier die Einleitung dieser Beschwerde:
Selbstverständlich sind auch die zuständigen Rechtsanwaltskammern über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sofern sich Weiterungen – insbesondere zur Beschwerde – ergeben, werde ich diese hier veröffentlichen.
Eine weitere Untiefe, welche im Fahrwasser der Urteilsbegründung liegt, stellt der Mord an Michele Kiesewetter und der Mordversuch an Martin Arnold dar. Diesbezüglich hatte ich Strafanzeige wegen Beihilfe gegen den LKD Michael Menzel beim Generalbundesanwalt erstattet, wobei sich die Behörde offensichtlich weigert, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zu eröffnen bzw. die Nichteröffnung eines solchen Ermittlungsverfahrens entsprechend zu begründen. Näheres dazu hier:
Die Frist ist mittlerweile abgelaufen. Trotzdem werde ich noch bis Ende Mai zuwarten, ehe ich dann ganz im Sinne Dr. Diemers weiteres veranlasse.
Letztendlich stellen jedoch all die vorgenannten Verfahren lediglich Nebenkriegsschauplätze dar, welche sich automatisch im Zuge der fortschreitenden Durchdringung des Sachverhalts öffneten. Schließlich habe ich neue Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen immer zeitnah den Behörden mitgeteilt und eben nicht hier auf dem Blog veröffentlicht. Es sei deswegen darauf hingewiesen, dass die Hauptstoßrichtung meiner Recherchen von Beginn an eine andere war, als es hier den Anschein erweckt.
Betrachtet man die Facetten des NSU-Komplexes, so erscheinen der Strafprozess und die jetzt vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung lediglich als wichtige Sequenzen unter vielen. Es erfüllt mich mit brennender Neugier zu erforschen, inwieweit die Mitglieder des Tatgerichts in der Lage waren die notwendige Denkleistung aufzubringen, um das von ihnen (mit) errichtete offizielle NSU-Kartenhaus auszubalancieren.
Nun hat Wolfgang Schäuble die ersehnte Krise und mit ihr wachsen die Fähigkeiten der Regierungen, die Welt nach ihren Vorstellungen und am Bürger vorbei umzugestalten, https://youtu.be/u8YVhFCGVLY
Die Handlanger der globalen Finanzmafia in den Parlamenten wittern heute ihre Chance, die Kadaver der eurpäischen Nationalstaaten in ein paar Monaten auszuweiden – grad so, wie sie es im und nach dem 1. Weltkrieg taten. Natürlich ist Herr Schäuble ein Demokrat, aber nicht in dem Sinne, was der Bürger darunter versteht, https://youtu.be/u8YVhFCGVLY?t=126 Weil wenn die Krise größer wird – Wolfgang Schäuble im Glück? weiterlesen
Obwohl ich die Auffassung von Frau Bahner, bei COVID-19 handele es sich lediglich um eine harmlose Grippe nicht teile, erinnert mich die Vorgehensweise der Behörden in ihrem Fall doch fatal an die Methoden der Bolschewisten im kommunistischen Sowjetrußland der 1920iger Jahre. Deswegen sehe ich mich gezwungen, die aktuelle Sprachnachricht von Frau Barmer hier zu teilen, siehe youtube.