Alle Beiträge von Kay-Uwe Hegr

COVID 19 – Indikatoren für den Tod

Die Zeitschrift “The Lancet” hat gestern – am 11. März 2020 – auf ihrer Website, eine meiner Meinung nach bahnbrechende Studie über den klinischen Verlauf und die Todesursachen bei einer kritischen Erkrankung an COVID-19 veröffentlicht. COVID-19 ist die offizielle Bezeichnung einer derzeit pandemisch auftretenden Erkrankung. Diese wird durch das im Januar 2020 in der gleichnamigen Stadt identifizierte Wuhan-Coronavirus hervorgerufen, welches mittlerweile die offizielle Bezeichung SARS-CoV-2 trägt.

https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(20)30566-3/fulltext

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930566-3

Demnach verstarben von 191 stationär behandelten an COVID-19 erkrankten Patienten 54.

Sensationell ist nun der emprirische Nachweis, dass wesentliche Labormarker bei Personen welche einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, bereits bei Ausbruch der Erkrankung eine genaue Prognose der Überlebenswahrscheinlichkeit ermöglichen.

Die folgende Abbildung aus vorgenannter Studie – Seite 8 PDF – verdeutlicht die Problematik:

Bei den Markern:

  • starke Verringerung der Anzahl der Lymphozyten
  • starke Erhöhung der Menge des im Körper gespeicherten Eisens
  • verstärkte Bildung des Enzyms Lactatdehydrogenase
  • signifikant stärkere Ausschüttung von Interleukin-6

waren bereits ab dem 4. Tag der Erkrankung signifikante Unterschiede zwischen den später Versterbenden bzw. Genesenden zu erkennen.

Die Verlegung der Patienten auf die Intensivstation erfolgte jedoch durchschnittlich erst am 12. Tag der Erkrankung – mithin 8 Tage nach den ersten aussagekräftigen Laborwerten.  Im Angesicht der Überlastung der Intensivstationen durch exponentielles Ansteigen kritischer Fälle ist deswegen abzusehen, dass bei kritischen Krankheitsverläufen die Werte der vorgenannten Marker darüber entscheiden werden, ob eine intensivmedizinische Behandlung überhaupt erfolgt.

Der Vollständigkeit halber sei hier nochmals darauf hingewiesen, dass über 80 Prozent der an COVID-19 Erkrankten lediglich milde Symptome ausbilden. Niemand muss also in Panik verfallen. Wer allerdings bereits am 1. Tag  einer Erkrankung Husten und Fieber gleichzeitig bekommt, sollte die Sache ernst nehmen. Siehe dazu auch die Grafik auf Seite 7 (PDF) der vorgenannten Studie.

Der Amtseid des Thüringer Ministerpräsidenten Kemmerich

Der neue Thüringer Ministerpräsident Kemmerich schwor bei Amtseinführung am 05.02.2020:

“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen, und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”

Im Video hier ab Minute 2.15 zu sehen:

Eine Nacht drüber geschlafen und schon vergessen, Motto: “Was geht mich mein Amtseid von gestern an. Juristisch eh bedeutungsloses Gequatsche und das Volk kann mir den Buckel runterrutschen.”

Schande! Er hatte die Wahl angenommen.

“Politische Regime ändern?” – bedenkenswerte Betrachtung von Thierry Meyssan auf voltairenet

Eine interessante Perspektive eröffnet Thierry Meyssan in seinem aktuellen Beitrag, Zitat:

Republikanische Tugend

Dann stellt sich also die Frage nach den Qualitäten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren eines demokratischen oder nicht demokratischen politischen Regimes erforderlich sind. Bereits im 16. Jahrhundert hatte Machiavelli diese Frage mit dem Prinzip der “Tugend” beantwortet. Folglich darf man die Tugend nicht als Moral irgendeiner Art verstehen, sondern eine Form der Selbstlosigkeit, die es einem ermöglicht, sich um das öffentliche Interesse zu kümmern, ohne zu versuchen, irgendeinen persönlichen Profit daraus zu ziehen; eine Qualität, die nahezu dem gesamten politischen Personal des Westens heute zu fehlen scheint.

Machiavelli wird oft als Denker der Rücksichtslosigkeit in der Politik zitiert und als Manipulator beschrieben. Natürlich war er kein naiver Mann, sondern ein Mann, der dem Prinzen beibrachte, wie er seine Macht nutzen kann, um über seine Feinde zu triumphieren, und wie man seine Macht nicht missbraucht.

Wir wissen nicht, wie man Tugend entwickeln kann, aber wir wissen, was sie verschwinden lässt: Wir haben nur mehr Respekt für diejenigen, die Geld haben, wir empfinden keinen Respekt mehr vor denen, die sich dem öffentlichen Interesse widmen. Schlimmer noch: Wenn wir jemanden finden, der sich dem öffentlichen Interesse widmet, denken wir, dass er reich ist. Wenn wir uns jedoch an tugendhafte politische Persönlichkeiten erinnern, wissen wir, dass sie nur dann reich waren, wenn sie ein Vermögen geerbt oder Geld verdient hatten, bevor sie in die Politik eintraten, also waren sie es in der Regel nicht.

Gene Sharps Arbeit und die Erfahrung der bunten Revolutionen zeigen uns, dass wir, egal welches politische Regime uns regiert, immer die Führer haben, die wir verdienen. Kein Regime kann ohne die Zustimmung seines Volkes bestehen.

Deshalb sind wir kollektiv für den Mangel an Tugend unserer Führer verantwortlich. Mehr noch als unsere Institutionen zu verändern, müssen wir uns daher ändern und andere nicht mehr nach der Dicke ihres Portefeuilles betrachten, sondern vor allem nach ihrer Tugend.” Zitat Ende – weiterlesen hier:

https://www.voltairenet.org/article209080.html

In der Tat müssten wir unsere eigenen Positionen selbst(kritisch) verändern, um in der Folge den angeblichen oder tatsächlichen Missständen unserer Zeit entgegenwirken zu können. Wir müssten zuerst einmal einer Entfremdung vom eigenen Staatswesen in uns selbst entgegenwirken, um es überhaupt durchfühlen zu können. Denn ohne Emotion, ohne Zuneigung zum eigenen Staat, wird dieser zu einem (scheinbar) seelenlosen und (scheinbar) volksfeindlichen Überbau. Obwohl seine Bediensteten zuerst einmal auch (nur) Mitbürger sind.

Was aber ist tatsächlich zu beobachten. Wird von den maßgeblichen Wortführern einer angeblichen Opposition, die vorgeben die Missstände im Staat aktiv bekämpfen zu wollen, die Entfremdung der Bürger vom Staat nicht noch auf die Spitze getrieben? Dies mag eine gewagte Hypothese sein, welche sicherlich einer generellen Überprüfung bedarf.

Allerdings mag es mir so scheinen, als ob die Wortführer einer angeblichen Opposition, im übertragenen Sinne lediglich virtuelle Kaffeefahrten für enttäuschte Zeitgenossen organisieren, bei welchen anstatt Heizdecken Bücher verkauft werden, die zur Wahrheitsfindung wenig bis nichts beitragen, dafür aber die Entfremdung vom Staat vorantreiben. Es also tatsächlich ganz im Sinne  Thierry Meyssans, nicht um die Abschaffung vermeintlicher oder echter Missstände geht, sondern nur darum, mit diesen Missständen Geld zu verdienen.  Demnach handelt es sich um  Geschäftsmodelle, welche sicher keine Tugenden im Sinne Machiavellis darstellen.

Zum Abschluss stellt Thierry Meyssan dann auch die berechtigte Frage, Zitat:

Und jetzt?

Heute leben wir in einer Zeit, die an die Französische Revolution erinnert: Die Gesellschaft ist wieder in Stände gespalten. Auf der einen Seite die Führer, die seit ihrer Geburt gewählt wurden, dann Kleriker, die ihre soziale Moral über die Medien aushändigen, und schließlich ein Dritter Stand, der mit Tränengas und LBD (Defence Bullet Launcher) zurückgestoßen wird. Aber es gibt derzeit keinen Grund, für die Heimat zu sterben, angesichts der Interessen der tausend sich in Davos treffenden Wirtschaftsführer.

Auf jeden Fall suchen die Völker überall nach neuen Formen der Regierungsführung, im Einklang mit ihrer Geschichte und ihren Bestrebungen.” Zitat Ende – ganzer Beitrag auf voltairenet:

https://www.voltairenet.org/article209080.html

Staatsanwaltschaft München I eröffnet kein Ermittlungsverfahren wegen Parteiverrats gegen die Verteidiger Beate Zschäpes (Update vom 29.01.2020) (Update vom 10.02.2020)

Mit Schreiben vom 15.01.2020 teilte mir die Staatsanwaltschaft München I mit, dass sie aufgrund meiner Strafanzeige vom 23.12.2019, unter dem Aktenzeichen 235 Js 103811/20 ein Ermittlungsverfahren  führt. Dieses richtet sich gegen die Strafverteidiger Wolfgang Stahl, Anja Sturm, Matthias Grasel, Hermann Borchert und Wolfgang Heer mit dem Tatvorwurf, die Vorgenannten hätten ihre Mandantin Beate Zschäpe im NSU-Strafprozess an Gericht und Anklage verraten.

Ermittlungsverfahren Parteiverrat

Die Staatsanwaltschaft hält damit nunmehr zumindest einen Anfangsverdacht für begründet. Wobei ergänzend hinzuzufügen ist, dass dieselbe Staatsanwaltschaft es aufgrund meiner Strafanzeige aus 2018 in derselben Sache noch abgelehnt hatte, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass Beate Zschäpe mit Hilfe ihres Pflichtverteidigers Grasel, im Juli 2015 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gegen ihre Pflichtverteidiger Heer, Sturm und Stahl erstattete.  Offensichtliches Ziel dieser Strafanzeige war es damals, den vorgenannten (Alt)Pflichtverteidigern nach Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens das Vertrauen dergestalt entziehen zu können, dass das Tatgericht um eine Entpflichtung nicht herumgekommen wäre.  Dieser Plan scheiterte indes, weil die Staatsanwaltschaft damals eben kein Ermittlungsverfahren eröffnete, weil die Aussagen der Altverteidiger eben keine Straftat, sondern eine strafprozessuale Selbstverständlichkeit bildeten.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-07/nsu-prozess-beate-zschaepe-anzeige-pflichtverteidiger-keine-ermittlung

Die Eröffnung des aktuellen Ermittlungsverfahrens wegen Parteiverrats, stützt im übrigen auch meine Verfassungsbeschwerde in derselben Sache. Allerdings erreichte die Eröffnungsmitteilung das BVerfG erst nach dem Beschluss, die Beschwerde nicht anzunehmen.

http://friedensblick.de/29695/verfassungsbeschwerde-wurde-ins-verfahrensregister-eingetragen/

Denn der Straftatbestand des § 356 StGB begründet ein sogenanntes Sonderdelikt, bei welchem eben nicht nur die Rechte der Mandantin, sondern auch die (Grund)Rechte aller anderen Bürger  verletzt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat

Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, derartige Ermittlungsverfahren würden von den Staatsanwaltschaften “nur zum Schein geführt”. Tatsächlich würde man die Akten irgendwo verstauben lassen.  Hier wäre zu fragen, was der Staat mit einer solchen Strategie gewinnen würde. Solange die Ermittlungsverfahren offen sind, solange besteht auch ein Tatverdacht, welcher sich nicht einfach als Verschwörungstheorie abqualifizieren lässt. Welche Auswirkungen das auf die Praxis hat, habe ich am Beispiel des Rockerprozesses dargelegt.

http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/

Es ist demzufolge sehr wahrscheinlich, dass der Staat alles unternimmt, um die laufenden Ermittlungsverfahren aus sachlichen Gründen zur Einstellung zu bringen.  Dafür aber muss er gezwungenermaßen auch tatsächlich ermitteln. Beispielsweise halte ich es für ausgeschlosssen, dass Mordermittlungsverfahren aufgrund einer politischen Weisung eingestellt werden. Denn zum einen wäre das dann im  Fall des Mordermittlungsverfahrens schon lange vor Prozessende geschehen. Zum anderen wird sich kein Politiker bei entsprechender Beweislage dazu hinreißen lassen, mutmaßliche Mörder zu decken, indem er politischen Druck auf die Staatsanwaltschaft ausübt.

Solange die Ermittlungsverfahren offen sind, kann ich mich in der Sache selbst nicht äußern. Es gibt in der Tat viel Neues zu berichten, aber das muss warten.

Update vom 29.01.2020

Mit Schreiben vom 25.01.2020 teilte mir die Staatsanwaltschaft München mit, dass sie kein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Parteiverrats gegen  die Strafverteidiger Beate Zschäpes eröffnet.

doch kein Ermittlungsverfahren wg. Parteiverrat

Offenbar handelt es sich damit beim Schreiben vom 15.01.2020 – siehe oben – um einen Schreibfehler.

Ich möchte mich vorerst weiterhin nicht zum Inhalt meiner Strafanzeige bzw. dazu äußern, welche Gründe die Staatsanwältin dafür anführte, kein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Denn erstaunlicherweise hat man mir diesmal das Recht zugestanden, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.  Was bei meiner ersten Strafanzeige im Januar nicht der Fall war.

Update vom 10.02.2020

Gegen die vorgenannte Verfügung der Staatsanwaltschaft München I habe ich heute Beschwerde eingelegt. Statistisch gesehen wird solchen Beschwerden nur in wenigen Fällen statt gegeben.

 

Verfassungsbeschwerde am 19.12.2019 ins Verfahrensregister eingetragen und am 15.01.2020 nicht zur Entscheidung angenommen (Update vom 24.01.2020)

Meine Verfassungsbeschwerde

http://friedensblick.de/29658/nsu-verfahren-verfassungsbeschwerde-eingelegt/

ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2171/19 in das Verfahrensregister eingetragen und dem Zweiten Senat zur Entscheidung vorgelegt worden.

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2171-19

Die Kammer kann die Annahme der Beschwerde ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Update vom 24.01.2020

Die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfGs hat am 15.01.2020 entschieden, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

2 BvR 2171-19 nicht zur Entscheidung angenommen

NSU-Verfahren: Verfassungsbeschwerde eingelegt

Im Mai diesen Jahres hatte ich mich mit der Frage beschäftigt, ob das Tatgericht im NSU-Strafprozess geltendes Recht gebeugt hat.

http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/

Damals hatte ich angekündigt auch der Frage nachzugehen, ob die (Pflicht)Verteidiger der Angeklagten Zschäpe sich der strafbaren Schlechtverteidigung nach § 356 StGB  schuldig gemacht haben könnten. Tatsächlich hat mich diese Thematik ein halbes Jahr gebunden.  Infolge meiner Recherchen habe ich schließlich am 30.11.2019 Verfassungsbeschwerde erhoben.

Kurz zur Vorgeschichte.

Ich bin zur Überzeugung gelangt, dass die in der 1. Instanz des NSU-Strafprozesses begangenen fundamentalen Rechtsverstöße, von der (Pflicht)Verteidigung Beate Zschäpes nicht im Revisionsverfahren zugunsten der Mandantin vorgebracht werden können.

http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/

Denn damit würden sich die (Pflicht)Verteidiger selbst der strafbaren Schlechtverteidigung überführen, ihre Zulassungen als Rechtsanwälte verlieren und der Mandantin gegenüber schadensersatzpflichtig werden.

Zuerst wird in der Hauptverhandlung der 1. Instanz gegen geltendes Recht verstoßen, indem fundamentale beweiserhebliche Tatsachen nicht zugunsten Beate Zschäpes berücksichtigt werden. Danach ist es der Revidentin aus den vorgenannten Gründen in der 2. Instanz auch noch verunmöglicht, die in der 1. Instanz begangenen Rechtsverstöße im Revisionsverfahren vorzubringen.  Das Rechtsstaatsprinzip ist außer Kraft.

Deswegen stellte ich beim Revisonsgericht folgenden Antrag und stellte diesen an jedes Mitglied des Senats zu.  Die ausführliche Begründung lasse ich hier beiseite, deswegen nur Seite 1 von 13.

Seite 1 Antrag BGH

Mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 – Posteingang 2. November 2019 -, teilte mir der Vorsitzende des 3. StS am BGH mit, dass Eingaben von nicht am Prozess beteiligten Personen nach den Vorgaben der StPO nicht berücksichtigt werden können.

Daraufhin legte ich am 07.11.2019 sofortige Beschwerde ein.

3.StS BGH sofortige Beschwerde – 071119

Die Antwort des 3. StS am BGH erfolgte am 26. November 2019. Auch mein Schreiben vom 7. November (sofortige Beschwere) würde nichts daran ändern, dass nur Verfahrensbeteiligte den Inhalt der Revisionsbegründung zu bestimmen hätten.

Allerdings hatte ich garnicht moniert, keinen Einfluss auf die Revisionsbegründung zu haben. Ich hatte beantragt, Frau Zschäpe von den in der 1. Instanz begangenen Rechtsverstößen in Kenntnis zu setzen und es ihr damit überhaupt zu ermöglichen, diese in ihrer Revisionsbegründung geltend zu machen.  Ich hatte mithin eine absolute Selbstverständlichkeit beantragt – nämlich Frau Zschäpe ihr Recht auf ein faires Verfahren nicht abzuschneiden.

Im letzten Absatz meiner sofortigen Beschwerde hatte ich bereits deutlich gemacht, dass  sich die Haltung des 3. StS am BGH , nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Denn wenn man so mit einer Frau Zschäpe verfährt, dann ist doch zu fragen, welchen Bürger es als nächsten trifft.

Da ich mit einer Antwort auf meine sofortige Beschwerde nicht rechnen konnte und zudem nicht wusste, ob mir dieses Rechtsmittel überhaupt zustand, hatte ich bereits nach Eingang der 1. Antwort damit begonnen, mich mit einer Verfassungsbeschwerde in der Sache zu befassen.  Dafür hatte ich ab Posteingang 02. November einen Monat Zeit. Diese Frist wäre also am 1. Dezember abgelaufen.

Es ist eigentlich nicht zu stemmen, sich innerhalb eines Monats soweit in das  Staats- und Verfassungsrecht einzuarbeiten, dass man in die Lage versetzt wird, eine rechtsfehlerfreie Verfassungsbeschwerde aufzusetzen. Dafür sind dann eigentlich die Fachanwälte oder andere rechtskundige Mitbürger da. Allerdings hatte offenbar gerade wieder mal niemand Zeit – nicht mal gegen ordentliche Bezahlung. Mit dem Ergebnis meiner eigenen Arbeit bin ich also den Umständen entsprechend ganz zufrieden.

Ich reichte am 30. November 2019 Verfassungsbeschwerde ein, wobei es in dieser nur noch um die Verletzung meiner eigenen Grundrechte in dieser Sache geht. Als eine Art Leitsatz könnte man formulieren, dass erst der Respekt vor den Grundrechten anderer Menschen, die Grundlage für die Wahrung der eigenen Grundrechte bildet. Wobei es sich bei der Menschenwürde und dem  Verbot staatlicher Willkür  sogar um Menschenrechte handelt.

Die Verfassungsbeschwerde umfasst 12 Seiten Text und 41 Seiten Anlagen.  Um den Vortrag nicht zu überdehnen, füge ich hier nur die 1. Seite ein.  Zur eigentlichen Begründung komme ich danach.

Seite 1 VB

Die Antwort des Bundesverfassungsgerichtes erfolgte mit Schreiben vom 3. Dezember 2019.

Antwort des BVerfG vom 031219

Bemerkenswerterweise handelt es sich aber ersichtlich garnicht um eine Antwort des Verfassungsgerichts (Judikative), sondern um eine Antwort, welche von einer Beamtin der Exekutive verfasst und mit dem Siegel des Bundesverfassungsgerichts beglaubigt wurde. Dem Bundesverfassungsgericht hat meine Beschwerde ersichtlich nicht vorgelegen.

Man beachte auch die Wortwahl.  Das Schreiben des 3. StS am BGH “dürfte” keinen Hoheitsakt darstellen. Das Revisionsverfahren einer Frau Zschäpe “dürfte” mich in meinen Rechten nicht verletzten. Und deswegen – wegen dieser Spekualtionen einer Beamtin, welche dem Bundesverfassungsgericht garnicht angehört, wurde meine Verfassungsbeschwerde in das allgemeine Register verschoben. Man stelle sich das vergleichsweise mal beim Landgericht vor. Die Klage gelangt nicht zum Richter, sondern wird von einer Angehörigen der Exekutive für unzulässig erklärt. Sehr interessant das Ganze.

Ohne auf diese Merkwürdigkeiten einzugehen, habe ich mich am 12. Dezember 2019 ergänzend geäußert.  Den Inhalt des Schreibens stelle ich hier vollständig ein.  Ich bitte dabei zu beachten, dass der Text für den nicht mit der Sache vorbefassten Leser eine Reihe von Fragen aufwirft, welche ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde beantwortet habe.  Es ist aber in einem Blogbeitrag nicht zu leisten, auf jedes Details umfassend einzugehen. Trotzdem bietet meine Antwort in komprimierter Form einen brauchbaren Überblick und damit einen Ansatz, den Sachverhalt gedanklich weiter zu verdichten.

Ich antwortete also am 12. Dezember 2019 ergänzend wie folgt:

An das

Bundesverfassungsgericht 

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe 

Verfassungsbeschwerde – AR 8041/19

Sehr geehrte Frau Waldmann,

Ihren Zulässigkeitsbedenken möchte ich wie folgt entgegentreten.

Es geht im Kern um einen Akt der verfassungsfeindlichen Sabotage in Verbindung mit der Ermordung deutscher Bürger durch die Polizei. Der Verdacht ist auch begründet, denn die Staatsanwaltschaften in Erfurt und Meiningen ermitteln seit nunmehr 2 Jahren in der Sache, u.a. gegen einen Leitenden Kriminaldirektor. Verfassungsfeindliche Sabotage aber impliziert bereits dem Wortlaut nach die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts um Abhilfe zu schaffen. Denn es liegt im Wesen eines verfassungsfeindlichen Sabotageaktes, den staatlichen Behörden und den Bürgern eine verfassungskonforme Anwendung geltender Grundrechte vorzugaukeln, obwohl das Rechtsstaatsprinzip tatsächlich ausgehebelt ist. Es herrscht aufgrund der fortgesetzten Tatbegehung auch Gefahr im Verzug. Ich rufe das Bundesverfassungsgericht also auch an um zu verhindern, dass die Täter vollendete Tatsachen schaffen können.

Die am verfassungsfeindlichen Sabotageakt beteiligten Polizisten haben zuerst die Exekutive selbst, und danach am 21.11.2011, über den Innenausschuss des Deutschen Bundestages auch die Legislative getäuscht. Objektive Indizien welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Mord hinweisen, wurden in objektive Indizien welche mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Selbstmord hinweisen verfälscht. In der Folge hat einer der Tatverdächtigen, der Leitende Kriminaldirektor Menzel, auch noch die Bundesanwaltschaft getäuscht. Seine Lügen bilden das Fundament der Anklage im sogenannten NSU-Strafprozess. Der Tatverdächtige hat nach Eröffnung der Hauptverhandlung als Zeuge demzufolge auch noch die 3. Gewalt im Staate – nämlich die Judikative getäuscht. Die Gewaltenteilung ist damit im gesamten NSU-Verfahren durch einen Akt der verfassungsfeindlichen Sabotage außer Kraft gesetzt worden.

Der verfassungsfeindliche Sabotageakt betrifft alle Bürger – also auch mich und auch Beate Zschäpe. Geschützte Rechtsgüter sind hier eben nicht nur die Grundrechte einer Beate Zschäpe, sondern geschütztes Rechtsgut ist auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat selbst.

Es besteht der begründete Verdacht, dass kriminelle Strukturen in Teilen der Exekutive auf diese Weise mindestens drei Morde begehen und anderen anhängen konnten. Dieselben Beamten könnten somit auch 10 oder 20 Morde begehen und anderen Personen oder Personengruppen anhängen. Das dahinterstehende Prinzip der Tatbegehung ist simpel und ohne größeren personellen Aufwand zu leisten. Dies habe ich der Staatsanwaltschaft detailliert dargelegt.

Infolge des verfassungsfeindlichen Sabotageaktes befindet sich die zwischenzeitlich verurteilte Beate Zschäpe in einem abgeschotteten staatlichen Kraftfeld, einer vom Volk entkoppelten Parallelwelt. Denn es gibt für den Bürger keine Möglichkeit, der auf solche Weise zum Objekt des NSU-Strafprozesses Herabgewürdigten, fundamentale entlastende Umstände gegen den Willen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Also ist Frau Zschäpe faktisch nicht in der Lage, zur Wahrung ihrer Rechte aus sich selbst heraus, auf den Gang des Verfahrens Einfluss zu nehmen.

Die daraus resultierende konkrete Verletzung meiner Grundrechte – und darüber hinaus die Verletzung der Grundrechte aller Bürger dieses Staates -, hatte ich in meiner Verfassungsbeschwerde vom 30.11.2019, u.a. im Abschnitt 3.2. ebenfalls bereits deutlich gemacht. Der vollständige Ausfall des öffentlich-rechtlichen Instituts der Pflichtverteidigung im NSU-Strafprozess, berechtigt im Zusammenhang mit der offensichtlichen Duldung dieses Ausfalls durch die Teilnehmer des 40. Strafverteidigertags zu der Annahme, dass den Angeklagten in Staatsschutzprozessen, keine Mindeststandards von Straf(pflicht)verteidigung gewährt werden, dass diese Tatsache der Strafverteidigerzunft auch bekannt ist und von ihr als „Selbstverständlichkeit“ (sic) mitgetragen wird. Ich muss daher annehmen, dass mir dieses durch Art. 2 Abs 1 GG gewährte Grundrecht auf effektiven Pflichtverteidigerbeistand nur scheinbar garantiert ist, und bei politischen Verfahren ohne Widerstand der Strafverteidigerzunft außer Kraft gesetzt werden kann.

Grundrechte sind aber Abwehrrechte der Bürger gegen das staatliche Gewaltmonopol. Sie stehen eben nicht nur einer Beate Zschäpe zu, sondern darüber hinaus allen anderen Bürgern auch. Und nichts verkörpert diese (Abwehr)Grundrechte so konkret, wie das öffentlich-rechtliche Institut der Pflichtverteidigung, geradezu Sinnbild, für die Abwehr staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen.

Demzufolge sind alle Bürger – also auch ich – betroffen, wenn eine derartige tragende rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit vom Staat willkürlich außer Kraft gesetzt wird. Denn auch mir würde im Fall entsprechender Strafverfolgungsmaßnahmen, ein solcher Pflichtverteidiger auch gegen meinen Willen beigeordnet.

Zusätzlich hatte ich im 5. Abschnitt meiner Verfassungsbeschwerde ausgeführt, Zitat:

Das heißt, eine pflichtgemäß agierende Pflichtverteidigung hätte den verfassungsfeindlichen Sabotageakt im Strafprozess selbst offenbart und damit wirkungslos gemacht. Das zuerst im Zuge der verfassungsfeindlichen Sabotage die Ausgangssachverhalte von den Tätern als falsche Tatsachen in der Beweisaufnahme des Strafprozesses verankert werden konnten, mag noch erklärbar sein. Dass aber gleichzeitig dann auch noch alle Verfahrensbeteiligten wider besseren Wissens, den durch couragierte Staatsbürger enttarnten Anschlag auf die tragenden Säulen unseres Rechtsstaates ignorierten, also nicht zugunsten der Angeklagten berücksichtigten, obwohl dieser die Höchststrafe drohte, kann kein Zufall sein.

Daraus folgt, dass es sich nicht um eine irrtümliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen durch den Staat handeln kann, sondern um eine bewusste rechtsfehlerhafte Anwendung, welche schlechterdings unvertretbar ist. Die gezeigte Handhabung des Rechts steht deswegen außerhalb der Gesetzlichkeit. Allen rechtsverkürzenden Auswirkungen staatlichen Handelns – hier Mord/ verfassungsfeindliche Sabotage, gekoppelt mit dem Verweigern von Mindeststandards von Strafverteidigung-, muss aber ein gerichtlicher Rechtsbehelf zur Seite stehen. Und zwar nicht nur auf dem Papier – wie in der mit Anlage 1 beigefügten Antwort des 3. StS am BGH – sondern in der Realität! Und genau das ist hier nicht der Fall.“ Zitat Ende (siehe Verfassungsbeschwerde vom 30.11.2019, Seite 11)

Diese Lage ist deswegen für mich – und darüber hinaus auch für die anderen Bürger dieses Staates – nicht hinnehmbar. Denn auf diese Weise kann der Staat nicht nur wahllos und ungestraft seine Bürger ermorden, sondern er kann genauso wahllos jeden x-beliebigen Bürger für Verbrechen, welche der Staat begangen hat, verurteilen und für alle Zeiten ins Gefängnis werfen.

Der Staat könnte auf diese Weise auch wieder Konzentrationslager errichten und auf die Beschwerde von Bürgern dagegen antworten, dass die Grund- und Menschenrechtsverletzungen der Inhaftierten deswegen keinen Anlass zur Verfassungsbeschwerde böten, weil der beschwerdeführende Bürger selbst ja frei, also „nicht verfahrensbeteiligt“ (sic) – und deswegen in seinen Grundrechten nicht direkt verletzt sei. Und genau aus diesem Grund stellt auch die Antwort des 3. Strafsenats einen grundrechtsverletzenden hoheitlichen Akt dar. Der Bürger soll nach Auffassung des 3. StS am BGH tatenlos dabei zusehen müssen, wie anderen Mitbürgern die Grund- und Menschenrechte abgeschnitten werden, weil dies die Strafprozessordnung gebiete. Die StPO kann weder über dem Grundgesetz noch über der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen.

Die Antwort des 3. StS am BGH ist aber nicht nur in Anbetracht der deutschen Geschichte nicht hinnehmbar. Ein solches Prozedere richtet sich gegen die (Mit)Menschlichkeit an sich und zerstört damit den Zusammenhalt des demokratischen Rechtsstaates im Kern. Eine derartige – quasi erzwungene – Entfremdung der Bürger vom eigenen Staat bildet den Nährboden für die Diktatur, welche unter Menschlichkeit zuerst die Entrechtung und in Folge auch die Tötung des politischen Gegners versteht. Schon deswegen ist die von mir erhobene Verfassungsbeschwerde zulässig.

Ich muss auch nicht zuwarten, bis sich innerhalb des Staates Strukturen manifestiert haben, welche dann die Grundlage für die Begehung weiterer Verbrechen bilden. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Der 3. StS am BGH ist zweifellos Teil der öffentlichen Gewalt. Der 3. Strafsenat am BGH verfügt auch über genug Spezialwissen in dieser Sache, denn die Angehörige des 3. Strafsenats, Richterin am BGH Dr. Spaniol, hat ein Buch mit dem Titel: „Das Recht auf Verteidigerbeistand im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention“ verfasst. Schon aus dem Buchtitel ergibt sich, dass die deutsche Strafprozessordnung nicht über dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen kann.

Der Staat weiß auch um den Verfassungsbruch und versucht auf eine besonders perfide Art, die Bürger in dieser Sache zu seinen Komplizen zu machen. Denn der Staat macht den am Verfahren unbeteiligten Bürgern beim NSU-Strafprozess ein quasi unwiderstehliches Angebot. Die Grund- und Menschenrechtsverletzungen betreffen im Kern eine Beschuldigte, welche selbst einem zutiefst menschenverachtenden Weltbild anhängt. Man könnte bei oberflächlicher Betrachtung nämlich durchaus zu der Auffassung gelangen, dass Frau Zschäpe nur das widerfährt, was sie und ihre Komplizen selbst für andere vorgesehen hatten. Der Gerechtigkeit in diesem Fall also selbst dann Genüge getan wird, wenn Frau Zschäpe vom Staat die Grund- und Menschenrechte abgeschnitten werden. Der Bürger darf dieses Angebot des Staates jedoch nicht annehmen, es sei denn um den Preis seiner eigenen schrittweisen Entrechtung.

Das Bundesverfassungsgericht hat selbst zutreffend ausgeführt, Zitat:

Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung, die auf eine generelle Vernachlässigung von Grundrechten hindeutet oder wegen ihrer Wirkung geeignet ist, von der Ausübung von Grundrechten abzuhalten. Eine geltend gemachte Verletzung hat ferner dann besonderes Gewicht, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes oder einem geradezu leichtfertigen Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen beruht oder rechtsstaatliche Grundsätze kraß verletzt.“ Zitat Ende (Beschluss vom 08.02.1994 – 1 BvR 1693/92)

Genau dies aber trifft zweifellos auf die geschilderte Lage zu. Die Grundrechte sind durch einen verfassungsfeindlichen Sabotageakt generell verletzt. Alle Bürger sind betroffen – also auch ich. Allen Bürgern steht damit der Weg zur Verfassungsbeschwerde offen – also auch mir. An der Aufklärung der Verbrechen, welche der Terrororganisation NSU zur Last gelegt werden, besteht zweifellos auch ein gesteigertes öffentliches Interesse.

Meine besondere Berechtigung zu dieser Verfassungsbeschwerde ergibt sich indes aus dem Umstand, dass ich die Details der konkreten Tatbegehung und die verdeckte Sinnstruktur des verfassungsfeindlichen Sabotageaktes, dem Staat gegenüber offengelegt habe. Die informierten Behörden und Institutionen verfügten jedoch de facto nicht über die Macht, dem gemeinschaftlichen rechtsverletzenden Handeln von Teilen der Exekutive, dem Tatgericht und der Pflichtverteidigung im NSU-Strafprozess, aus eigener Kraft ein Ende zu setzen und damit das Vertrauen der Bürger in den Bestand des Rechtsstaatsprinzips wieder herzustellen. Dies kann nur das Bundesverfassungsgericht leisten. Entweder wie von mir beantragt, oder auf andere Weise.

Sollten Sie ergänzenden Sachvortrag oder weitere Ausführungen für erforderlich halten, wird um einen Hinweis gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Kay-Uwe Hegr

 

 

 

 

 

 

NSU-Prozess: Der Kaiser ist nackt!

Am 1. Oktober 2019 wurde in Berlin das Urteil im sogenannten “Rockerprozess” gesprochen.  Die BZ schreibt dazu unter anderem, Zitat: 

“Dann der Hammer: Die als Mörder Verurteilten bekommen jeweils mindestens zwei Jahre Knast erlassen! Mögliche Fehler der Polizei beim Schutz des Opfers kommen den Killern als sogenannte „Vollstreckungslösung“ zugute!

Fehler bei der Polizei?

Seit Juli 2018 läuft gegen drei Berliner Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren. Der schlimme Verdacht: Totschlag durch Unterlassen! Die Polizei soll wider besseren Wissens das Opfer nicht gewarnt haben! Stand des Verfahrens? „Läuft“, sagt Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Er fügt hinzu: „Die Staatsanwaltschaft hält es für falsch, dass etwaiges Fehlverhalten von Polizeibeamten jetzt den Angeklagten zugute kommen soll.“ Zitat Ende

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/wettbuero-mord-in-reinickendorf-urteile-im-prozess-acht-rocker-zu-lebenslanger-haft-verurteilt

Demzufolge wurde in einem der größten Strafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin strafmildernd berücksichtigt, welches “läuft”.

Das heißt, keiner der dort tatverdächtigen Polizisten wurde bisher verurteilt. Gegen keinen dieser tatverdächtigen Polizisten wurde Anklage erhoben, keiner vom Dienst suspendiert. Für alle tatverdächtigen Polizisten gilt also die Unschuldsvermutung! Aber trotzdem wurde dieses Ermittlungsverfahren in der Beweisaufnahme des Rockerprozesses erörtert und trotzdem wurde es strafmildernd berücksichtigt! 

Und beim NSU-Prozess?! Da “liefen” zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung sogar 2 Ermittlungsverfahren, nämlich ein Mordermittlungsverfahren gegen den Leitenden Kriminaldirektor Menzel mit dem Vorwurf, zwei von drei Mitgliedern der Terrororganisation NSU entweder eigenhändig ermordet, oder zumindest Beihilfe dazu geleistet zu haben.  Und ein weiteres Ermittlungsverfahren, welches sich gegen 12 Zeugen der Thüringer NSU-Untersuchungsausschüsse  5/1 und 6/1 richtet und diesen Zeugen Falschaussagen im Zusammenhang mit der Vertuschung der Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vorwirft.

http://friedensblick.de/28147/staatsanwaltschaft-ermittelt-seit-2017-gegen-michael-menzel-aufgrund-mordverdachts-an-boehnhardtmundlos/

Damit stellt sich die Frage, wieso ein “laufendes” Ermittlungsverfahren im Rockerprozess strafmildernd berücksichtigt wurde, während Ermittlungsverfahren mit offensichtlich weitaus brisanteren Sachverhalten, im NSU-Strafprozess nicht zugunsten der Angeklagten berücksichtigt – sondern wider besseren Wissens von allen Verfahrensbeteiligten totgeschwiegen wurden.

Das hier etwas nicht stimmen kann, ist für jeden Bürger offensichtlich.  Die sogenannten Straf(pflicht)verteidiger der mittlerweile Verurteilten Beate Zschäpe mögen sich noch so viel Mühe geben der Öffentlichkeit weiszumachen, dass sie ihren öffentlich-rechtlichen Pflichten nachgekommen sind. Sie sind im übertragenen Sinne genauso nackt wie der 6. Strafsenat des OLGs München.

Es wird sich zeigen, inwieweit der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof einer solchen Vergewaltigung unseres Rechtsstaats Einhalt gebietet. Wahrscheinlich kann er das garnicht. Dies aber würde dann zur Kernfrage führen, welche uns alle seit Jahren bewegt. Was hat das alles noch mit demokratischer Rechtssprechung zu tun, oder haben wir alle am Ende ein falsches Verständnis von Demokratie?

Senator Ron Wyden, Mitglied im Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten, Zitat:

“Das amerikanische Volk sollte wissen wann der Präsident einen amerikanischen Staatsbürger töten kann und wann nicht. Und doch ist es fast so, als ob es zwei Gesetze in Amerika gäbe. Die Amerikaner wären sehr überrascht wenn sie wüssten, wie groß der Unterschied sein kann, zwischen dem, was sie für die Aussage eines Gesetzes halten und seiner geheimen Interpretation.” Zitat Ende

Es wird sich in den nächsten Monaten auch zeigen, ob der 6. Strafsenat am OLG München und die Pflichtverteidiger Beate Zschäpes, über eine Interpretation des Grundgesetzes verfügen, von welcher das Deutsche Volk keine Kenntnis hat.

Von hilflosen Versuchen die Realität zu verbiegen – Der Abschlussbericht des Thüringer NSU-UA 6/1

Nun ist er also da, der langerwartete Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses 6/1.

https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/1-Hauptmenue/6-Service_und_Kontakt/3-Presse/1-Pressemitteilungen/Dokumente/DRS607612_klein4.pdf

Am Erscheinungstag hatte ich über die Suchfunktion als Erstes “Funkgerät” eingegeben. Angezeigt werden 14 Treffer. So heißt es im Abschlussbericht unter RN 1069, Zitat: Von hilflosen Versuchen die Realität zu verbiegen – Der Abschlussbericht des Thüringer NSU-UA 6/1 weiterlesen

“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” – auf jeden Fall lesenswert

Nachdem im Beitrag

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/

nur brain freeze wirklich auf das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Wierig einging, ansonsten jedoch heftige Kritik an der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” selbst geübt wurde, möchte ich dieser Kritik noch einmal gesondert entgegentreten.

“Freigeist” kommentierte dort u.a. wie folgt, Zitat:

“Historische Quelle? Dokument der Zeitgeschichte?
Das ist in meine Augen völliger Unsinn! Hier versuchen nur die genannten Personen zum wiederholten Male persönliches Kapital aus der NSU Geschichte zu ziehen. Hier geht es darum nochmal Kohle zu verdienen und um sonst nichts. Siehe hierzu auch die schon vorher erschienen Bücher von „Professor Schultz“ wie zB. „Der Terror von Rechts und das Versagen des Staates“. Nichts Investigatives, nichts Schlaues, nur sinnloses nachplapppern von Dingen, die schon hundertmal woanders genauso gesagt wurden und teilweise sogar erwiesenermaßen falsch sind.

Beim Münchener NSU Prozess gab es keine Tonbandaufnahmen, keine Videomitschnitte und keine Gerichtsprotokollanten! Punkt! Es handelt sich um Mitschriften, die nach Gutdünken ausgewählt und verkürzt wurden. Natürlich spielt es da eine ganz entscheidende Rolle, welche politischen Positionen und Absichten die Herausgeber haben.” Zitat Ende

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/#comment-9268

Nur ein grob skizzierter konkreter Sachverhalt als Replik.

Der KriPo-Beamte Andre P. sollte Beate Zschäpe vernehmen, nachdem diese sich am 08.11.2011 den Behörden stellte. Frau Zschäpe machte von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, unterhielt sich aber trotzdem mit dem Beamten.  Dieser fertigte in der Folge einen Vermerkt dieser Unterhaltung. Am 17. Verhandlungstag wurde Andre  P. als Zeuge im NSU-Prozess vernommen und sagte dort u.a. wie folgt aus, Zitat:

“Sie sagte, sie sei sechs Tage unterwegs gewesen, aber seit dem Brand am Freitag bis zum Dienstag bei der Polizei in Jena waren es ja nur fünf Tage” Zitat Ende

Die Autoren des Buches setzten unter diese Aussage in Klammern und Kursivschrift folgende Anmerkung, Zitat:

“Zschäpe floh am 4. November 2011 aus Zwickau und stellte sich am 8. November 2011 der Polizei” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 58)

Nun ist der Sachverhalt schon bekannt.  Der AK-NSU berichtete von der Vernehmung Andre P.’s  vor dem NSU-UA in Sachsen.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/06/21/nsu-sachsen-zschaepe-stellte-sich-nach-6-tagen-flucht-nicht-4-sondern-6-tage/

Allerdings ist der Informationsgehalt im Buch “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” doch erheblich erweitert. Der Zeuge irrt bei seiner Aussage nicht, sondern ist sich darüber im Klaren, dass Zschäpes Aussage im Widerspruch zur Tathergangshypothese der Anklage steht.  Zusätzlich fragt der Vorsitzende Richter Götzl in diesem Zusammenhang mehrere Male beim Zeugen nach, in welchem (Wach)Zustand sich Frau Zschäpe bei diesem Gespräch befunden habe.  Zschäpes Auftreten wurde vom Zeugen mit: “nicht schläfrig, nicht sprunghaft, ein wenig nervös und angespannt aber gut konzentriert” beschrieben.

Demzufolge ist es naheliegend anzunehmen, dass Frau Zschäpe bei diesem ersten Behördenkontakt nichts verwechselt hat. Auch ist klar, dass der Zeuge P. nichts verwechselt oder sich versprochen hat. Die Kommentierung der Autoren halte ich für überflüssig – es könnte der Eindruck entstehen, dass der Leser belehrt und auf dem “richtigen (Denk)Weg” gehalten werden soll.  Aber andererseits hat die Beweisaufnahme des Prozesses genau das ergeben – nämlich das Beate Zschäpe nur 4 Tage auf der Flucht war. Also bitteschön. Warum sollten die Autoren im Rückblick nicht schon an dieser Stelle darauf hinweisen dürfen.

Fakt ist, dass hier objektiv nichts “geglättet”, “verkürzt” oder sonstwie manipulativ beeinflusst wurde! Der Sachverhalt bildet ein gut dokumentiertes Indiz ab, welches die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Beate Zschäpe am 04.11.2011 nicht in Zwickau anwesend war.

Um bei diesem Punkt zu bleiben. Es gibt ja weitere Indizien welche dafür sprechen, dass Frau Zschäpe am 04.11.2011 entweder nicht in der Frühlingsstraße anwesend war, oder aber zumindest mit den ihr zur Last gelegten Handlungen nichts zu tun hatte. Da ist z.B. der Versand des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft, also der Versand des Bekennervideos.  Frau Zschäpe gesteht in ihrer Erklärung einen Versandweg, welchen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewählt haben kann – nämlich den Einwurf von 15 oder 16 großformatigen Briefsendungen in den Briefkasten vor dem Haus in der Frühlingsstraße. Bemerkenswerterweise hatte ihr das jedoch die Bundesanwaltschaft in der Anklage nicht vorgeworfen. Womit sich bei mir die Frage stellte, welchen “Versandweg” für Sendungen der Terrororganisation aus dem Jenseits – siehe Patria-Versand – denn nun die Bundesanwaltschaft favorisierte.

Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, Frau Zschäpe hätte mit den Katzenkörben und den Briefsendungen zusammen das Haus verlassen, nachdem sie die vorher gelegte “Luntenspur” vom Hausflur aus, mit dem Feuerzeug in Brand gesetzt hatte. In der Folge war Frau Zschäpe der Versand des Bekennervideos wichtiger als ihre Katzen, sodass sie diese im Hauseingang der Nr. 22 abstellte, um danach die Briefe in einen  Briefkasten einzuwerfen, welcher sich nicht in der Frühlingsstraße befunden haben kann.

( “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seite 1516)

Ich bin ja nicht der Einzige, welcher sich Gedanken darüber gemacht hat, wie die Inbrandsetzung mit Explosionsfolge denn nun von Frau Zschäpe tatsächlich bewerkstelligt wurde. Auch hier bin ich im Protokoll auf in meinen Augen Bemerkenswertes gestoßen, ohne direkt danach gesucht zu haben, Der Sachverständige Dr. Setzensack wurde sowohl beim AK-NSU als auch bei NSU-Watch und auf diesem Blog von Georg bereits gewürdigt. Er sagte im Strafprozess am 74. Verhandlungstag aus und seiner Aussage war u.a. zu entnehmen, Zitat:

“Die Menge ist schwer zu schätzen. Man kommt auf eine absolute Untergrenze von fünf Litern raus. Ansonsten könnte man diese Druckschäden nicht erklären. Als Obergrenze würde ich 20 Liter schätzen, aber das ist wirklich äußerst ungenau. Also, dies hier ein anderer Fall. Dort sind 35 Liter verschüttet worden. So hat es in Zwickau nicht ausgesehen.”

(…)

Verteidiger Stahl: Mich interessiert nur das Zeitfenster: Wie viel Zeit nach Ausbringung des Brandlegungsmittels zur Verfügung steht, ohne dass es zur Explosion kommt.

Sachverständiger Dr. Setzensack: Bei einer durchgehenden Luntenspur wäre die Explosion etwa drei bis vier Sekunden nach der Entzündung gekommen. Wenn ich eine unterbrochene Luntenspur habe, dauert es etwas länger, vielleicht zehn Sekunden. Für eine Brandstiftung würde ich statt Benzin lieber Diesel benutzen, weil da keine Gefahr besteht, sich durch eine Explosion zu verletzen.” Zitat Ende

(“Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 270/271)

Das man besser Diesel als Benzin benutzen sollte, ist ein Rat vom Fachmann für Kenner, welcher zukünftig sicher berücksichtigt werden wird.  Jedenfalls hätte Beate Zschäpe also zuerst die Katzenkörbe mit den Katzen, sowie ihre Tasche mit den Bekennervideos, und zwei Flaschen Sekt  im Hausflur abstellen müssen. Zitat aus ihrer Erklärung:

“Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

Also zusätzlich noch 15 großformatige Umschläge mit Bekennervideos in die Tasche gepackt.

Dann ist sie zurückgegangen, hat in verschiedenen Räumen der Wohnung zwischen 5 und 20 Liter Benzin ausgegossen. Hat zum Schluss mit dem Benzinrest eine Luntenspur bei geöffneter Wohnungstür gelegt. Dann muss sie die Wohnungstür geschlossen, die Luntenspur mit dem Feuerzeug angezündet haben. Ist danach die Treppe runtergerannt, hat unten Katzenkörbe und Tasche mit Sekt und Bekennervideos aufgenommen, ist damit durch die Haustür nach draußen gelangt – und in Folge den bekannten Zeuginnen auf der Frühlingsstraße in die Arme gelaufen.

Beate Zschäpe lässt sich allerdings in ihrer durch RA Grasel verlesenen Erklärung wie folgt ein, Zitat:

“Ich nahm mein Feuerzeug, entzündete dies und hielt die Flamme an das Benzin, das sich auf dem Boden verbreitet hatte. Das Benzin fing sofort Feuer, und dieses schoss geradezu durch den gesamten Raum.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 821)

Ich lasse das einmal unkommentiert so stehen, obwohl dazu viel zu sagen wäre. Eine lesenswerte Kritik findet sich beim AK-NSU:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/12/30/aeusserungen-des-brandgutachters-frank-d-stolt-aus-der-ard-doku-die-akte-zschaepe-gegenueber-dem-arbeitskreis-nsu/

Auf jedenfall hat das Protokoll auch hier dazu beigetragen, dass ich überhaupt ein konkretes Verständnis dafür entwickeln konnte, was die Anklage Beate Zschäpe vorgeworfen hat.  Manchmal dauert es halt etwas länger, bis sich herausstellt, wie es wirklich war.

https://friedensblick.de/22021/wtc-7-der-dritte-turm-die-sprengung-die-keine-sein-darf/

Aber das ist den Autoren des Protokolls nicht anzulasten. Die haben nur das wiedergegeben, was in der Beweisaufnahme des Prozesses zu diesem Thema vorgetragen wurde. Ich finde nicht, dass hier in dieser Sache irgenwie manipulativ oder “geglättet” protokolliert wurde. Man kann ja auch kein Buch mit 100 000 Seiten veröffentlichen, denn das wäre nicht mehr zu handhaben.

Weiter! Am 27. Verhandlungstag vernahm das Gericht die Zeugin Nadine R.  NSU-Watch hatte dazu etwas gebracht und auch das Protokoll vermerkt nur wenig mehr, Zitat:

Zeugin Nadine R.: Ich bin an dem Tag gegen 15 Uhr mit dem Auto stadtauswärts gefahren. und in die Frühlingsstraße eingebogen. Hundert Meter vor mir war überall weißer Rauch. Ich bin stehen geblieben und ausgestiegen, um zu sehen was passiert ist. Ich sah Flammen und hörte es Knistern. In dem Moment kam die Frau Zschäpe um die Ecke. Ich habe sie angesprochen weil ich erschrocken bin. Ich rief: “Hinter Ihnen brennts. Haben Sie das nicht gemerkt? Wir müssen die Feuerwehr alarmieren!” Da hat sie sich erschrocken und blitzartig umgedreht. Und ist in die Richtung aus der sie gekommen ist wieder zurückgelaufen.

Vorsitzender Richter Götzl: Hat Frau Zschäpe was geantwortet?

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.

Vorsitzender Richer Götzl: Sie haben ausgesagt: “Ich dachte mir, das wird sie wohl nicht allein schaffen, ihre Oma da rauszuholen.”

Zeugin Nadine R.: Stimmt, das habe ich gedacht.

Vorsitzender Richter Götzl: Ist Ihnen an Frau Zschäpe etwas aufgefallen?

Zeugin Nadine R.: Nein, nichts Außergewöhliches.

Vorsitzender Richter Götzl: An ihrem Gesichtsausdruck vielleicht?

Zeugin Nadine R.: Eigentlich war es ein freundlicher Gesichtsausdruck, entspannt. Er passte nicht zur Situation, man sah ja hinten schon Rauch.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 108)

Ein Art entspanntes Erschrecken also – aber geschenkt. Wichtig erscheint hier etwas ganz anderes. Denn Beate Zschäpe hatte ja in ihrer Erklärung gestanden, dass, Zitat:

“Bevor ich dieses Benzin verschüttete, begab ich mich zur Nachbarin, Frau Erber, um sie zu warnen und zu veranlassen, das Haus zu verlassen. Ich hatte mir überlegt, ihr mitzuteilen, dass es in meiner Wohnung brenne und sie sofort das Haus verlassen müsse. Ich hätte sie notfalls auch mit sanfter Gewalt hinaus begleitet, falls sie uneinsichtig gewesen wäre und nicht hätte gehen wollen. Hätte sie sich gesträubt, und wäre sie nicht mitgegangen, dann hätte ich mein Vorhaben abbrechen müssen. Was ich dann gemacht hätte, weiß ich nicht – das Abfackeln der Wohnung wäre schließlich nicht möglich gewesen. Ich klingelte mehrfach an der Eingangstür, ohne dass sie die Tür öffnete. Ich klingelte auch bei den übrigen Bewohnern, ohne Reaktion. Niemand war zu Hause. Ich bemerkte, dass die Eingangstür nicht eingerastet war und begab mich zur Wohnungstür der Frau Erber. Ich wartete geschätzte ein bis zwei Minuten und klopfte und klingelte mehrfach. Nachdem ich keine Geräusche vernahm und die Tür nicht geöffnet wurde, begab ich mich wieder in meine Wohnung. Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 819/820)

nach Brandlegung unten angekommen aber, Zitat Nadine R.:

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.” Zitat Ende

Ja wie denn das? Die Quittung für diesen geballten Stuss der Verteidigung hat ja Frau Zschäpe auch kassiert.  In der mündlichen Urteilsbegründung heißt es dann folgerichtig, Zitat:

“Frau Zschäpe lässt sich dahingehend ein, sie sei zum Zeitpunkt des Anzündens sicher gewesen, dass Frau Erber nicht zu Hause in ihrer Wohnung gewesen sei (…) Die Einlassung Frau Zschäpes ist nicht glaubhaft. Es sei hinsichtlich der Geschädigten Erber nur auf die glaubhaften Angaben der Zeugin R. hingewiesen, der gegenüber die Angeklagte kurz nach der Tat die Anwesenheit  der Geschädigten in der Wohnung angesprochen hat. Daraus ist ersichtlich, dass sie von der Anwesenheit Frau Erbers ausging. (…) Der bedingte Tötungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der Geschädigten Erber…” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1848/1849)

Den Ausführungen des Vorsitzenden Richters bei der mündlichen Urteilsbegründung ist auch in Bezug auf die im Haus befindlichen Handwerker zuzustimmen. Das von Beate Zschäpes Strafverteidigern ausgearbeitete Geständnis, auch in diesem Punkt eine Ungeheuerlichkeit gegenüber der Mandantin.

Bei mir im Haus wohnt auch ein alter Mann. Der ist über 90. Nicht schwerhörig und überaus rüstig. Wir haben ein herzliches Verhältnis, aber niemand im Haus würde auf die Idee kommen, der wäre nur deswegen nicht zu Hause, weil er die Tür nach mehrmaligem Klingeln nicht öffnet. Natürlich öffnet er in der Regel – aber eben ab und zu auch mal nicht. So wie das nicht nur bei alten Menschen vorkommt, sondern bei jedem anderen Menschen  auch. Und diese banale Lebenswirklichkeit wird auch nicht durch den Genuss von zwei Flaschen Sekt außer Kraft gesetzt oder verzerrt! Das wussten die Rechtsanwälte Grasel und Borchert auch.

Eine schöne Zusammenfassung wurde übrigens beim AK-NSU erstellt.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2017/09/12/saure-gurken-zeit-die-wege-der-katzen-frauen/

Im Rückblick sind über die Jahre doch an der einen oder anderen Stelle gute Beiträge auf Basis von weitergereichtem Aktenmaterial enstanden.  Wobei die Gastautorin auch selbst wichtige Dokumente  “ausgegraben” hatte.

Fazit:

Das die Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft Fragen aufwerfen, lässt sich auch der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” entnehmen. Die Sachverhaltsdarstellungen der Bundesanwaltschaft überzeugen weder das eine, noch das andere Lager – wenn auch aus ganz verschiedenen Gründen.

Wahrscheinlich wissen weder Beate Zschäpe noch die Bundesanwaltschaft, was sich am 04.11.2011 in Zwickau tatsächlich ereignet hat. Die schriftliche Begründung des Urteils wird auch deswegen interessant, weil die Inbrandsetzung der Wohnung und der Versand des Bekennervideos ja Folge der Ereignisse von Eisenach gewesen sein sollen – und dies zweifellos auch zutrifft – aber möglicherweise anders als behauptet.

Denn die Staatsanwaltschaft Meiningen ermittelt seit Ende 2017 wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ein Teil dieses Mordermittlungsverfahrens bildet auch der Banküberfall auf die dortige Sparkasse. Die schwache – und aus der praktischen Lebenswirklichkeit  heraus nicht nachvollziehbare Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft zu Zwickau -, korrespondiert demzufolge mit den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Eisenach. Überspannt wird das Ganze durch ein wahrscheinlich falsches, und zudem wider besseren Wissens selbstbelastendes Geständnis Beate Zschäpes.

Auch hier der Hinweis, dass es sich dabei nicht um Verschwörungstheorien handeln kann, denn weisungsgebundene Staatsanwaltschaften ermitteln nicht wegen Verschwörungstheorien, sondern nur dann, wenn zumindest ein Anfangsverdacht gegeben ist. Deswegen ist dem Abgeordneten Kellner auch nicht zuzustimmen, wenn er in der FAZ ausführt, Zitat:

Nimmt man die Erkenntnisse der Justiz – zum Beispiel im Zschäpe-Prozess – und anderer Untersuchungsausschüsse hinzu, hat der Untersuchungsausschuss 6/1 darüber hinaus zwar viele Theorien und Spekulationen, aber nur wenige belastbare neue Erkenntnisse erbracht“. Zitat Ende

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/cdu-kritik-an-thueringer-nsu-untersuchungsausschusses-16386811.html

Ja, wenn man sich drückt, naheliegende Schlussfolgerungen aus den eigenen Ermittlungsergebnissen zu ziehen, dann kommt am Ende natürlich wenig dabei raus. Immerhin wird auch aufgrund der Erkenntnisse, welche die Ermittlungen des UA 6/1 erbracht haben, gegen Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen 12 Zeugen des Untersuchungsausschusses u.a. wegen verabredeten Falschaussagen. Die Thüringer Staatsanwaltschaften müssen also die Arbeit des Untersuchungsausschusses 6/1 erledigen,

Und bitte hierbei auch beachten, dass in Thüringen ein Ministerpräsident der Partei “Die Linke” regiert. Einer Partei also, welche sich dem antifaschistischen Engagement in ganz besonderer Weise verpflichtet fühlt, und welche deswegen Verschwörungstheorien in Sachen NSU, auch in ganz besonderer Weise entgegentritt. Deswegen kommt mir die Konstellation -“weisungsgebundene Staatsanwaltschaft unter politischer Führung der Partei Die Linke” – persönlich sehr entgegen, denn damit ist klar, dass der Sachverhalt restriktiv geprüft, und trotzdem zumindest ein Anfangsverdacht bejaht wurde.  Und das zeigt, dass auch die Partei “Die Linke” eine demokratische Partei ist.

“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” bildet mindestens eine wertvolle Ergänzung für jeden, welcher sich mit dem NSU-Komplex befasst hat oder befassen möchte. Zweifellos ein historisches Dokument, welches auch im Sinne der Aufklärung im Internet, wertvolle Informationen für das Verständnis der prozessualen Abläufe liefert. Aber um das beurteilen zu können, muss man wesentliche Teile der Publikation auch gelesen haben. Die Protokolle bilden die prozessualen  Abläufe eben nicht nur einseitig ab, sondern ermöglichen aus politisch linker Perspektive ein Verständnis dafür, auf welche Weise das  Urteil sich aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses ergab. Geschichtsschreibung war ja zu keinem Zeitpunkt apolitisch, sondern immer auch durch die persönliche Perspektive der Berichtenden geprägt.

Warum sich im Strafprozess beispielweise die Bundesanwaltschaft dagegen verwehrt hatte, dass Tonaufnahmen ihrer Plädoyers durch das Gericht gefertigt werden, bringt Bundesanwalt Diemer am 374. Verhandlungstag auf den Punkt, Zitat:

“Ich möchte nochmal auf die Missbrauchsgefahr zurückkommen. Ich bin davon überzeugt, dass die Tonaufnahme binnen kürzester Zeit im Internet stehen würde. Das ist ansich nichts Schlimmes, wenn es in Gänze rezipiert würde, dann könnte sich nämlich jeder ein objektives Bild machen. Stattdessen wird jeder Berichterstatter irgendein Zitat aus dem Mitschnitt verwenden” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 1507)

Bei so einer Auffassung darf man konstatieren, dass “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” auch ein Akt des Widerstands gegen das Vergessen ist. Immerhin stehen für die Authentizität des Inhalts, gleich vier renommierte Journalisten mit ihrem Namen ein. Und das was  möglicherweise tatsächlich zu kurz kam, findet man ausführlichst in anderen Quellen:  Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft, Wortprotokolle der Untersuchungsausschüsse, Fotos von Journalisten usw.

Ich bin gespannt, wie das Gericht sein Urteil schriftlich begründet und ob es dabei gelingt, eine Reihe offener Fragen zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

NSU-Prozess: Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig

Die Journalisten Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler, haben dankenswerterweise über die Bundeszentrale für politische Bildung die Protokolle des NSU-Prozesses veröffentlicht. Da vom Prozess kein offizielles Protokoll gefertigt wurde, bildet diese Publikation tatsächlich ein Dokument der Zeitgeschichte und damit eine historische Quelle.

Es spielt dabei keine Rolle, dass die Wiedergabe des Prozessgeschehens stellenweise unvollständig erfolgte. Ich sehe auch keinen Mangel darin, dass die Herausgeber eindeutige politische Positionen beziehen. Man wird es nie allen recht machen können – so oder so nicht. Vor allem darf man nicht außer acht lassen, dass die Beweisaufnahme im NSU-Prozess regelmäßig etwas ganz anderes ergeben hat, als beispielsweise die Recherchen des AK-NSU, von Frau Muthesius, brain freeze, Thomas Moser und vielen anderen. Die Protokolle bilden in jedem Fall eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube für jeden zeitgeschichtlich Interessierten.

https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/293325/der-nsu-prozess-das-protokoll

Beeindruckt hat mich unter anderem das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig vom 396. Verhandlungstag. Zufällig hielt RAin Wierig ihr Plädoyer am 12. Dezember 2017, also an dem Tag, an welchem die Staatsanwaltschaft Meiningen das Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel eröffnete.

Wierigs Mandantin im NSU-Prozess war Aysen Tasköprü, eine Schwester des ermordeten Süleyman Tasköprü. Diese erklärte später außerhalb der Hauptverhandlung, dass sie sich von ihrer Anwältin hintergangen fühlte und beantragte, Angela Wierig von ihrem Mandat zu entbinden. Statt dessen wollte sie sich für den Rest des Verfahrens von der Nebenklage-Anwältin Gül Pinar vertreten lassen.

Am 22. Januar 2018 teilte Aysen Tasköprü dem Gericht per Telefax mit, dass sie auf eigenen Wunsch ihre Nebenklage zurückziehe. Sie begründete dies mit dem Plädoyer Wierigs und dem daraus hervorgegangenen Zerwürfnis mit ihrer Anwältin.

Hier nun auszugsweise das Plädoyer Angela Wierigs, gehalten am 12. Dezember 2017, dem 396. Verhandlungstag des NSU-Prozesses, Zitat:

“…Zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hat die Bundesanwaltschaft gesagt, es seien keine psychopathischen Mörder gewesen. Hierzu habe ich eine andere Meinung. Fakt ist, dass bereits das erste Mordopfer fotografiert wurde. Wobei sich die Frage stellt, ob zu diesem Zeitpunkt das Foto ausschließlich gemacht wurde, um im Bekennervideo eine Rolle zu spielen. Oder ob es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wichtig war, diesen Moment als eine Art Trophäe zu konservieren, wie es sich auch bei der letzten Tat in Heilbronn manifestierte. Dass keine weiteren offensichtlichen Trophäen gefunden wurden, spricht nicht unbedingt gegen die Annahme des generellen Trophäen-Nehmens über die Fotos der Opfer hinaus. Dieser Umstand ließe sich unschwer damit erklären, dass Alltagsgegenstände im Brandschutt der Frühlingsstraße nicht als solche mit Vorbesitzern erkennbar gewesen wären. Zu den weiteren Kriterien, die eine psychopathische Persönlichkeit ausmachen, haben wir in der Hauptverhandlung genügend Fakten erörtert. Es liegt im Auge des Betrachters, ob man diese Annahme teilen möchte. Was für diese Annahme spricht, ist die Tatsache, dass damit der fehlende Kitt im Beziehungsgeflecht zwischen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wäre.

Sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in erster Linie psychopathische Killer und Cleaner gewesen sein, so hat Beate Zschäpe deren mörderischen Neigungen die moralische Zuflucht des politischen Kampfes geboten. Und insofern betrachte ich nicht Ralf Wohlleben als das “Mastermind” des NSU – das Gehirn der Truppe war Beate Zschäpe. Die Frau mit der Botschaft. Ralf Wohlleben ist nur der, bei dem die Beweisaufnahme viele Fragen aufgeworfen hat. Und offenbar bin ich nicht allein mit meiner Ungewissheit, denn die Bundesanwaltschaft selbst nimmt einmal von ihm an, er habe mit unbedingter Gewalt im politischen Kampf gerechnet und sie befürwortet, um dann zu konstatieren, er habe den Marsch durch die Institutionen gewollt. Im Gegensatz zum Angeklagten Eminger – der sei für den Lösungsansatz durch Gewaltausübung gewesen.

Ralf Wohlleben sitzt aus einem einzigen Grund auf der Anklagebank. Und diesen Grund hat Carsten Schultze unsicher identifiziert, wobei er sich das Objekt seiner Identifizierung vorher – Zitat – “bestimmt 100 Mal” im Internet angesehen hat. Ich wage die Behauptung, dass eine so unsichere Angabe, mit der allen Beteiligten bekannten Fülle an unglücklichen Umständen – Stichwort: trügerisches Gedächtnis – in fast jedem anderen Verfahren als unzureichend für die Beweisführung eingestuft worden wäre. Die Bundesanwaltschaft flankt elegant über die Schwierigkeiten der Beweisführung, indem sie die unsichere Identifizierung der Ceska 83 durch Carsten Schultze gerade dafür heranzieht, das dies für die Wahrhaftigkeit der Angabe spricht. Und führt aus: “man müsste im Gegenteil skeptisch sein, wenn eine eindeutige Identifizierung stattgefunden hätte”. Dieses Argument überzeugt mich nicht. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem Carsten Schultze sicher, klar, unmissverständlich und eindeutig und sofort auf die Ceska 83 gezeigt hätte und die Reaktion “Skepsis” gewesen wäre. Weshalb auch der Umkehrschluss nicht gilt.

Und hinsichtlich des hier von mehreren Seiten vorgetragenen Arguments, eine Waffe mit Schalldämpfer sei dem einzigen Zweck gewidmet, Menschen zu töten: Das ist ein Scheinargument. Es gibt keinen solchen Erfahrungssatz. Wer sich einmal die Mühe macht, die Begriffe “Banküberfall” und “Schalldämpferwaffe” zu googeln, wird feststellen, dass die Verwendung einer Schalldämpferwaffe bei Banküberfällen durchaus üblich ist. Was auch Sinn ergibt. Wenn ein Warnschuss in die Decke abgegeben wird, soll schließlich nicht das ganze Viertel mitbekommen, dass gerade ein Überfall stattfindet. Und auf diesem wackligen Fundament der Waffenidentifizierung und eines Erfahrungssatzes, den es nicht gibt, beruht der Antrag der Bundesanwaltschaft, Herrn Wohlleben zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen.

Ich frage mich, ob auch der Bundesanwaltschaft bewusst war, auf welcher Basis sie ihren Beweis führte. Jedenfalls ist mir noch die Stimme von Oberstaatsanwalt Weingarten im Ohr, der in den Saal rief: “Wer wagt es da, noch etwas anderes zu denken.” Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich es unter keinen Umständen für ein Wagnis halte, zu denken. Ich halte es eher für gewagt, nicht zu denken. Und vor Gericht nicht zu denkern, sollte sich grundsätzlich verbieten. Insbesondere, wenn ein Verfahren so mit Emotionen befrachtet ist wie dieses. Da sind nicht nur die Taten selbst, die schlicht nur als pervers bezeichnet werden können; da ist in tragender Rolle das emotional belastende Moment des Nazi-Themas.

Das “Dritte Reich” ist seit fast drei Generationen Geschichte. Der Vorwurf aber, der Deutsche trage den Nationalsozialismus gleich einer Erbsünde ab Geburt in sich, ist überaus lebendig. Und offenbar manchmal auch zutreffend. Und bei jenen, wo er nicht zutreffend ist, herrscht oft eine tief verwurzelte, manchmal geradezu hysterische Furcht, sich diesem Vorwurf auszusetzen. Weshalb – so habe ich den Eindruck – es im Umgang mit Rechtsaußen des Öfteren an der Sachlichkeit fehlt. Vor Gericht aber bedarf es ständiger und sorgfältiger Abwägung, welche Vorwürfe emotional geprägt und welche auf leidenschaftslos geprägten Fakten basieren. Wenn eine Gesellschaft daran gemessen werden kann, wie sie mit den Schwächsten umgeht, dann kann ein Rechtsstaat daran gemessen werden, wie er mit dem politischen Gegner umgeht.

Mutet es merkwürdig an, wenn die Anwältin einer Hinterbliebenen Sachlichkeit anmahnt? Und nicht in die Emotionalität schlittert? Wie es hier so häufig geschehen ist. Das wäre nur dann anzunehmen, wenn es meiner Mandantin um Rache ginge. Doch darum geht es ihr nicht. Rache ist nichts, was ihr mit ihrem Schmerz hilft. Mit Emotionen hat meine Mandantin genug zu kämpfen. Was ihr helfen würde, wäre, die Wahrheit zu erfahren. Um es klar auszusprechen: Für meine Mandantin kann es hier kein gerechtes Urteil geben. Denn vieles, was ihr angetan wurde, ist überhaupt nicht justiziabel. Natürlich ist da zunächst der Verlust ihres Bruders: Eine Lücke wurde in ihr Leben gerissen, die sich nie wieder schließen wird. Und dann kam das Bekennervideo – und das, Frau Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Greger, war kein Stich ins Herz; da wurde ein Brustkorb gewaltsam geöffnet und das arme pumpende Herz herausgerissen, auf den Boden geworfen, bespuckt und mit Doc Martens darauf herumgesprungen. Die unfassbare Botschaft, dass Süleman ermordet wurde, weil er türkischer Abstammung war; im Leben meiner Mandantin spielte die ethnische Herkunft nie auch nur die geringste Rolle. Sie hat ihren Sohn dazu erzogen, auf die Frage, ob er Deutscher oder Türke sei, zu antworten: Ich bin ein Mensch.

Ich frage mich, ob all diesen wohlmeinenden Menschen, die im Laufe dieses Verfahrens, immer wieder den institutionellen Rassismus in seinen verschiedenen Ausprägungen und Erscheinungsformen angeprangert haben, bewusst war, was sie angerichtet haben. Natürlich gab es Ermittlungspannen. Die passieren immer wenn ermittelt wird. Weil Menschen ermitteln. Mit all ihren Eitelkeiten, Unzulänglichkeiten und manchmal auch schlichter Dummheit. Nur sollte man nie Bösartigkeit unterstellen, wenn Dummheit, Eitelkeit oder Unzulänglichkeit als Erklärung ausreichen. Ich möchte nur kurz an die Episode ereinnern, als ein Polizeibeamter auf die Wohnung stieß, in der Hans Martin Schleyer gefangen gehalten wurde. Der Hinweis, die Wohnung sei von einer Ausweisbeschafferin der RAF angemietet worden, wurde von der höheren Dienststelle schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Warum nicht, wurde nie abschließend geklärt. Allerdings findet sich unter den diversen Erklärungsversuchen für diese entsetzliche Ermittlungspanne, die den Tod eines Menschen zur direkten Folge hatte, nicht ein einziges Mal der Grund des institutionellen Rassismus.

(…)

Ist denn niemandem, der diesen Vorwurf erhoben hat, bewusst, dass damit die Hassbotschaft des NSU perpetuiert und konsolidiert wird? Das diese Vorwürfe bedeuten: Der NSU war nur die Speerspitze; der den Weg der Gewalt gewählt hatte, aber dessen Art zu denken in Deutschland weit verbreitet ist? Ausgerechnet bei der Polizei und den Ermittlungsbehörden weit verbreitet ist? Also gerade bei den Institutionen , von denen man sich Schutz vor Gewalt erhofft? In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch einen Gedanken: Ich kann mir nicht über alle Ermittlungsbeamten ein Urteil bilden. Jedenfalls aber über die Hamburger kann ich das. Weil ich Kontakt zu ihnen hatte. Und ich weiß, wie unendlich schwer sie die Vorwürfe des institutionellen Rassismus getroffen haben.

Ich weiß – wie Sie auch und wie jeder Polizeibeamte – , dass bei Tötungsdelikten der Täter meist im unmittelbaren Umfeld des Opfers zu finden ist. Insofern ist es überaus folgerichtig, im Umfeld des Opfers den Täter zu vermuten. Das ist kein institutioneller Rassismus, das sind Erfahrungssätze der Kriminologie. Ich weiß auch, dass die Ermittlungen in Hamburg in wirklich jede Richtung geführt wurden. Allein, es fehlten die Anhaltspunkte für eine heiße Spur in Richtung NSU. Was damit zusammenhängen mag, dass eine Tötungsserie wie die des NSU eben erstmals in Deutschland passiert ist. Und das gilt auch für die ersten Verdachtsmomente der Profiler – dort wurde ein rechtsextremer Hintergrund vermutet. Nur, auch dort: keine heiße Spur.

Hinsichtlich der weiteren Kritik, es sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden, dass Deutschland von einer rassistisch motivierten Mordserie heimgesucht wird. Stellen Sie sich bitte das Szenario vor: In der damalig bereits aufgeheizten Stimmung wird auf n-tv eine Pressekonferenz angekündigt. Sodann tritt ein Ermittler vor die Mikrofone und gibt kund, dass Migranten, die ein Kleingewerbe betreiben, offenbar im Fokus rassistisch motivierter Mordtaten stehen. Es seien bereits mehrere Taten bekannt, von den Tätern fehlt jede Spur, weitere Opfer sind zu befürchten. Falls jemand weiterführende Hinweise habe, möge er die unten eingeblendete Nummer anrufen, könne sich aber auch an jedes Polizeirevier wenden.

Ich denke nicht, dass ein solches Vorgehen zu ernst zu nehmenden Hinweisen geführt hätte. Ich bin mir aber sicher, dass Teile Hamburgs gebrannt hätten. Und ich halte die Möglichkeit von Ausschreitungen, Straßenschlachten und eventuell auch Toten für wahrscheinlich. Jedenfalls hätte ich nicht die Verantwortung übernehmen wollen, dieses Pulverfass zu zünden.

Zielführende Hinweise hätte ich noch am ehesten durch Informationen aus dem Umfeld des NSU erwartet. Um aber solche Informationen zu bekommen, musste man – zwingend – den Weg über V-Leute wählen. Auch dieses Vorgehen wurde zum Vorwurf gemacht.

In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein kurzes Wort zum viel beschworenen “Netzwerk”. Frei nach Benjamin Franklin: Selbstverständlich können drei Menschen ein Geheimnis bewahren. Wenn zwei von ihnen tot sind. Das hier dargestellte vermutete Unterstützer-Netzwerk des NSU hätte aus mehr Personen bestanden als ein dörflicher Männergesangsverein. Wenn so viele Personen von einem so monströsen Geheimnis wissen, halte ich es für ausgeschlossen, dass dieses Geheimnis über zehn Jahre lang durch sämtliche Alkoholabstürze, Bettgeflüster, persönliche Feindschaften oder schlicht durch die Möglichkeit, durch einen Deal der Strafverfolgung zu entgehen, gewahrt worden wäre. Ganz abgesehen von diesem altmodischen Gewissen, dass man Nazis generell abspricht, das aber bei dem einen oder anderen vielleicht doch zum Tragen gekommen wäre. Denn prinzipiell gegen jemanden etwas zu haben, ist etwas ganz anderes, als zu goutieren, dass diesem Jemand ins Gesicht geschossen wird.

Nach vier Jahren Verhandlung kann man, insbesondere durch die mediale Aufarbeitung des Prozesses, den Eindruck gewinnen, der NSU war lediglich durch den privaten und institutionellen Rassismus möglich. Was gewiss unzutreffend ist: Der NSU war möglich, weil ein höchst unglückliches Schicksal drei Menschen zusammengeführt hat, deren Wut, deren Hass, deren antisoziale Persönlichkeiten Mord und Terror über Deutschland brachten. Mit dem Ziel, Migranten die Botschaft zu vermitteln, dass Deutschland nicht ihre Heimat sei. Dass sie in Deutschland persona non grata seien. Unter diesem Aspekt war der NSU überaus erfolgreich. Die Botschaft an die Migranten, sie seien ihres Lebens nicht mehr sicher, ist zu meinem tiefsten Bedauern nicht mit dem NSU gestorben. Und diesmal sind es keine rechtsextremen Terroristen, die vermitteln, Deutschland sorge sich nur um die Deutschen, sondern es sind Anwälte und Journalisten. Ich kann im Namen meiner Mandantin nur appelieren, auch in der wohlmeinendsten Berichterstattung nicht die Herkunft eines Menschen als Erklärungsversuch heranzuziehen, wenn die Erklärungen fehlen. Das wäre auch das, was sich meine Mandantin für die Zukunft wünscht. Als Mensch wahrgenommen zu werden. Nicht als Opfer. Ihren Schmerz nicht von Menschen benutzen zu lassen, die ihre eigenen Ziele durchsetzen wollen und sich dabei anmaßen, für meine Mandantin zu sprechen.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1619 bis 1624)