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Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel und KHK Michael Lotz ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits am 30. Dezember 2020 bzw. am 7. Januar 2021, die Einstellung der Mordermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Michael Menzel (Az.: 227 Js  22943/17) und Michael Lotz (Az.: 227 Js 9836/18) in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verfügt. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich wurden aber zeitlich verzögert am 5. und 10. Februar 2021 erstellt, sodass ich erst jetzt davon  Kenntnis erhalten habe.

Ich hatte die Einstellung der Ermittlungsverfahren seit längerem erwartet. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist dann aber doch bemerkenswert.  Deutlich wird auch, dass ich Herrn Menzel im Gegensatz zu Herrn Lotz nicht wegen Mordes angezeigt hatte. Damit stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft diesen (Anfangs)Mordverdacht zuerst selbst bejaht, ein solches Verfahren dann über 3 Jahre als Mordermittlungsverfahren offenhält, und schließlich mit einer Begründung schließt, welche sowohl die ursprünglich in 2017 vorgetragenen Verdachtsgründe, als auch die (objektiven und damals neuen) Tatsachen aus Mitte 2018 mit keinem Wort erwähnt.  Denn das was ursprünglich 2017 zur Strafanzeige gegen Herrn Menzel geführt hatte, war zwar offensichtlich geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Mordes zu begründen. Aber aus Sicht der neuen, objektiven und leicht nachvollziehbaren  Tatsachen aus 2018, handelte es sich dabei nur noch um ein feines Details bzw. um ein belastendes Indiz unter Vielen, welches für sich genommen sicher keine Grundlage für die weitere Offenhaltung dieser Mordermittlungsverfahren über das Jahr 2018 hinaus gerechtfertigt hätte. 

Mit anderen Worten sah die Staatsanwaltschaft selbst einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Michael Menzel gegeben, und eröffnete zu meiner Verwunderung ein Mordermittlungsverfahren, obwohl ich dieses Delikt ausdrücklich nicht benennen wollte,  Danach hält die Staatsanwaltschaft dieses Mordermittlungsverfahren 3 Jahre offen und stellt dann mit einer Begründung ein, welche mit keinem Wort darauf eingeht, warum der von der Staatsanwaltschaft selbst unterstellte Anfangsverdacht für Mord im konkreten Sinne der Strafanzeige nicht zutreffen sollte.  

Insofern erscheint es also naheliegend zu vermuten, dass politische Erwägungen diese taktischen Entscheidungen beeinflusst haben könnten. Tatsächlich ist es so, dass man mit dieser Art Universaleinstellungsbegründung praktisch jede Strafanzeige in Sachen NSU zurückweisen könnte, ohne überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

Trotzdem ist es eine Tatsache, dass ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft selbst der Wille zur Aufklärung vorhanden gewesen sein muss. Sonst hätte man dort nicht solche Verfahren eröffnet und über 3 Jahre gegen einen der höchsten Beamten Thüringens offengehalten. Insofern bin ich der Staatsanwaltschaft dankbar.

Hier die Einstellungsvefügungen:

StA Mei Einstellung Menzel

StA Mei Einstellung Lotz

 

 

Bundestags-Abgeordnete lassen sich parteiübergreifend mit zweifelhafter Aussage von Polizisten Michael Lotz abspeisen

Der zweite NSU-Untersuchungausschuss des Bundestages stellt sich parteiübergreifend hinter die katastrophalen Todes-Ermittlungen der Polizei und propagiert einen (angeblichen) erweiterten Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Eine große Ungereimtheit betrifft die Todestfeststellung von Uwe Böhnhardt. Er lag im Gang des Wohnmobils mit dem Gesicht zum Boden, verschüttet von Brandschutt. Er wurde nach dem Auffinden über eine Stunde lang medizinisch nicht untersucht, sein Tod nicht festgestellt. Das würde für Täterwissen der Polizei sprechen. Bundestags-Abgeordnete lassen sich parteiübergreifend mit zweifelhafter Aussage von Polizisten Michael Lotz abspeisen weiterlesen

NSU: Dritter Schuss widerlegt offizielle Darstellung zum Ableben Böhnhardts, Mundlos

Laut der Streifenpolizisten Uwe Seeland und Frank Mayer hätten sie 3 Schüsse gehört, als sie sich am 04.11.11 einem Wohnmobil in Stregda näherten. Der Ermittlungsbericht des damaligen Einsatzleiters Michael Menzel erwähnt jedoch nur zwei Schussgeräusche. Vor Ort hätten die Polizisten nur von zwei Schüssen berichtet, bezeugten führende Ermittler vor dem thüringer NSU-Untersuchungsausschuss. Erst als am 18.11. eine dritte Hülse im Wohnmobil gefunden wurde, wurde der dritte Schuss in die offizielle Darstellung aufgenommen. Doch fehlt bis heute das Projektil und der dazugehörige Schussdefekt. Dem dritten Schussgeräusch ist kein tatsächlich stattgefundener Schuss zuordbar. Das Geräusch muss also andere Gründe haben. Kann sich das Projektil im Kopf von Uwe Böhnhardt befinden, in dem sechs Munitionsstücke festgestellt wurden? Aber laut offizieller Darstellung hätte Mundlos Böhnhardt mit einer Pumgun in den Kopf geschossen. NSU: Dritter Schuss widerlegt offizielle Darstellung zum Ableben Böhnhardts, Mundlos weiterlesen

NSU: Böhnhardt, Mundlos wurden erschossen, keine Selbstmorde!

Zum Schauer-Märchen, wie die (angebliche) terroristische Kleinstzelle NSU zufälligerweise am 04.11.11 aufflog, gehört der “Selbstmord” von Uwe Mundlos. Die Beweise setzen sich stattdessen zu einer schlüssigeren Darstellung zusammen: Mundlos und Böhnhardt wurden erschossen. Damit würden sich die entscheidenden Fragen stellen: Wer sind die Täter und werden sie staatlich gedeckt? NSU: Böhnhardt, Mundlos wurden erschossen, keine Selbstmorde! weiterlesen