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Amtlich: Corona-Schnelltests zum vorbeugenden Infektionsschutz ungeeignet

Am 29. August 2022 kam der “Expertenrat der Bundesregierung zur COVID-19-Pandemie” zu seiner 26. Sitzung zusammen. Anwesend waren u.a. auch Gesundheitsminister Prof. Lauterbach und  Prof. Drosten.  Im Protokoll der Sitzung findet man einen bemerkenswerten Satz:

“Hinzu komme, dass der Antigen-Schnelltest die ersten 3 Tage falsch negativ ist und das Virus dadurch weitergetragen werde.” Zitat Ende

Die Schnelltests sind demnach zum vorbeugenden Infektionsschutz nicht zu gebrauchen. Schön dass die Bestätigung dieser (altbekannten) Tatsache, auch im Protokoll eines Gremiums der Bundesregierung festgehalten ist. Denn ein Schüler in Sachsen-Anhalt hatte bereits bei Testbeginn im April 2021, seine Schule mit dem Inhalt der Gebrauchsanweisung eines dort zum Einsatz kommenden Schnelltests konfrontiert, in welcher es gleichermaßen hieß:

“Wenn Sie Kontakt mit einer infizierten Person hatten, können Sie drei Tage später bereits den Nasentupfer Test durchführen” Zitat Ende

Der Schüler monierte also im April 2021 dasselbe, wie die Experten der Bundesregierung über ein Jahr später im August 2022. Nämlich dass man mit dem Einsatz derartiger Schnelltests in Schulen und Testzentren, die Ausbreitung des Corona-Virus noch beschleunigen würde, der Einsatz derartiger Tests also kontraproduktiv sei. (hier mehr dazu)

Schulleiter und Landesschulamt waren der undemokratischen Überzeugung,  eine Diskussion  über den Einsatz der (nutzlosen) Schnelltests wäre entbehrlich, denn deren Anwendung wäre von oben (sic) angewiesen. Dies ist besonders verwerflich, weil die Schulen den Eltern die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zur Kenntnisnahme und Einwilligung in das Testprozedere zuerst vorgelegt hatten.  (siehe hier)

Der Schüler – welcher letztendlich 200 Tage vom Unterricht ausgeschlossen blieb, nur weil er es sich wagte, die Eingangs zitierte Binse des Expertenrates der Bundesregierung, bereits bei Testbeginn im Frühjahr 2021 zu offenbaren -, verklagte seine Schule natürlich. Denn neben dem Schutz der eigenen Gesundheit, ging es dem Staat doch angeblich auch um den Schutz von vulnerablen Gruppen, welche durch den Einsatz der offensichtlich nutzlosen Tests an Leib und Leben gefährdet wären.

Die 7. Kammer des VG Magdeburg sprach indes dem Schüler – und damit allen Bürgern in Sachsen-Anhalt -. das Recht auf funktionierende Schnelltests grundsätzlich ab:

“Dem Kläger stand auch ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, die im Sinne des § 7 IfSG geeignet waren, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 bei dem gesunden oder asymptomatischen Kläger
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können, nicht zurSeite.” Zitat Ende (Urteil VG MD vom 15.05.2022, Az.: 7 A 150/21 MD)

und das OVG Sachsen-Anhalt hatte bereits im Herbst 2021 vernünftiges Denken beim vorbeugenden Infektionsschutz außer Kraft gesetzt, indem es dem Schüler  und damit allen Bürgern in Sachsen-Anhalt im Eilverfahren beschieden hatte:

“Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert.” Zitat Ende, Beschluss OVG LSA vom 22.09.2021; Az.: 4 M 190/21)

Ein bewusster Zirkelschluss und mithin eine wissentliche Beugung geltenden Rechts, denn die Sonderzulassungen der Schnelltests beruhten eben gerade auf deren Gebrauchsanweisungen:

„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf die gerichtliche Anfrage vom 25.11.2021 mit Schreiben vom 29.11.2021 auf die von ihm erteilte Sonderzulassung verwiesen, die auf der durch den Hersteller vorgenommenen Angabe der Zweckbestimmung im Sinne von § 3 Nr. 10 Medizinproduktegesetz
(MPG) beruht.” (Beschluss VG MD vom 22.12.2021, Az.: 7 B 303/21 MD)

§ 3 Nr. 10 MPG lautet :

Zweckbestimmung ist die Verwendung, für die das Medizinprodukt in (…) der Gebrauchsanweisung (…)  bestimmt ist.“ Zitat Ende

Fazit:

Der Einsatz von SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests während der COVID-19-Pandemie kann nicht zum Zweck des vorbeugenden Infektionsschutzes erfolgt sein. Sowohl Bundesregierung als auch Gerichte und Beamte haben wissentlich die Gesetze vernünftigen Denkens außer Kraft gesetzt, indem sie die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests und mithin die Angaben der Hersteller zum Einsatz derselben ignorierten.

Daraus folgt aber auch, dass es dem deutschen Staat zu keinem Zeitpunkt der Pandemie um die Eindämmung des Krankheitserregers SARS-CoV-2, und mithin gerade nicht um die Verhinderung von Todesfällen und schweren Erkrankungen gegangen sein kann. Der Einkauf von Schnelltests im Wert von zweistelligen Milliardenbeträgen ist demnach einer anderen Motivation geschuldet gewesen, mit Sicherheit aber nicht dem Bestreben, die Bevölkerung vor einer Gesundheitsgefahr zu schützen.

Bedeutsam sind diese Schlussfolgerungen deswegen, weil vorbeugender Infektionsschutz generell eine gute Sache ist, durch das Handeln des Staates während der COVID-19-Pandemie jedoch ad absurdum geführt wurde. Sollte ein Krankheitserreger mit kürzeren Inkubationszeiten und höherer Letalität eine pandemische Verbreitung erfahren, dann würde bei gleichermaßen missbräuchlichem Einsatz von Antigen-Schnelltests, ein Großteil der Bevölkerung versterben. 

Wahlbetrug in Sachsen-Anhalt

Die Seite der Landeswahlleiterin gibt tiefere Einblicke. Demnach haben sich 6 Prozent stramm-linker Wähler nummehr zur CDU bekannt.

Quelle

Erinnert mich an die letzten  US-Präsidentschaftswahlen, wo quasi über Nacht der demente Joe Biden phantastische Stimmzuwächse erzielte.  Ein computergestützer Algorithmus zum Machterhalt – kalt und emotionslos. Aber es gibt ja Jörg Schönenborn und der wird diese “Wählerwanderung” doch gewiss plausibilisieren.

Wer glaubt, dass die CDU über Nacht und im Widerspruch zu sämtlichen Umfragen – etwa dieser hier – über 10 Prozentpunkte vor der AfD die Landtagswahlen legal gewonnen hat, der glaubt auch, dass Magenkrebs mit Aspirin heilbar wäre.

Was speziell die CDU unter Merkel und Haseloff diesem Land angetan haben, bedarf keiner weiteren Erörterung. (siehe u.a. hier)

Im übrigen war ich in meinem Leben noch nie wählen und war auch in Sachsen-Anhalt nicht wahlberechtigt – bin also in der Sache nicht befangen, weil nicht persönlich betroffen.   Ich bin nicht mehr bereit ein Fragezeichen hinter die Überschrift zu setzen,  da ich solche “Wahlen” bereits unter Honecker erlebt habe.

Ministerpräsident Dr. Haseloff von der CDU – einer der verlogenen Totengräber der Demokratie

oder was den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Haseloff, mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Thüringens, Herrn Kemmerich verbindet.

Unvergessen Dr. Haseloffs verlogene Rede zur sog. Bundesnotbremse, also der Abschaffung vieler bürgerlicher Grundrechte, Zitat Haseloff:

Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt am Donnerstag in der Sondersitzung des Bundesrats. Die Länderkammer berate ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind“. Zitat Ende (Link)

Sprach’s und enthielt sich der Stimme!

(Link)

In der Tat hat der Ministerpräsident Dr. Haseloff damit einen “Tiefpunkt der förderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland” selbst geschaffen.

Ein paar Wochen später :

(Link)

Zitat daraus:

“Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Bundesregierung für schlechtere Umfragewerte in seinem Bundesland mitverantwortlich gemacht. Haseloff kritisierte in der »Welt am Sonntag« insbesondere das Gesetz zur Bundesnotbremse, mit dem der Bund in der Pandemiebekämpfung mehr Vollmachten auf Kosten der Länder erhalten hatte. »Schauen Sie auf die Umfragen vor und nach der Verabschiedung dieses Gesetzes.«” Zitat Ende

Was für eine arme Suppe! Nicht die Kanzlerin hat die Macht an sich gezogen, sondern feige Halunken wie der Ministerpräsident Haseloff und seine Vasallen von der CDU, haben die Macht freiwillig aus den Händen gegeben, um den Bürgern den Rechtsweg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts abzuschneiden und sich so der eigenen Verantwortung zu entledigen. 

Erinnert mich an den hier von der Lindner FDP:

http://friedensblick.de/29835/der-amtseid-des-thueringer-ministerpraesidenten-kemmerich/

Haseloff und Kemmerich, Totengräber der Demokratie im Geiste vereint!

Sachsen-Anhalt – Eindämmungsmaßnahmen und Impfungen lassen COVID-Todesfälle explodieren

Von März bis  31. Dezember 2020 wurden in Sachsen-Anhalt 30 479 Personen SARS-CoV-2 positiv getestet. 664 davon starben an oder mit SARS-CoV-2. Dies entspricht 1 Todesfall auf 46 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Vom 1. Januar bis zum 14. Februar 2021 waren in Sachsen-Anhalt dagegen 26303 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen zu verzeichnen, von denen 1 471 starben.  Dies entspricht 1 Todesfall auf 18 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Demzufolge hat es die Regierung  des Bundeslandes Sachsen-Anhalt unter Federführung  des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff fertiggebracht, trotz Eindämmungsmaßnahmen und parallel zur “Durchimpfung” der Altenheime, die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtzahl der “Corona-Fälle”  im Jahr 2021 geradezu explodieren zu lassen, – und gleichzeitig die Inzidenz von über 200 auf 82 zu senken.  Tatsache ist, dass in den ersten 6 Wochen des Jahres 2021, im Vergleich zu den “Corona-Fallzahlen” in Sachsen-Anhalt doppelt soviele SARS-CoV-2 Todesfälle zu verzeichnen sind, wie in den 10 Monaten zuvor! 

Offenkundig ist in Sachsen-Anhalt das Risiko für alte Menschen zu sterben, seit Beginn der Impfkampagne enorm gestiegen.  Anzumerken ist dabei, dass die Regierung des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff es kaum erwarten konnte, die Durchimpfung alter und oft dementer Menschen zu starten. Wir erinnern uns an den übereilten Impfbeginn am 26. Dezember 2020 , Zitat:

“Der Technische Leiter des Impfzentrums im Landkreis Harz hat den vorgezogenen Impfstart am Samstag verteidigt. „Es wurde immer gesagt: Bei Corona zählt jeder Tag“, sagte Immo Kramer der „Bild“-Zeitung vom Montag. „Wir hatten den Impfstoff am Samstag und waren bereit – warum sollten wir dann bis Sonntag warten? Das versteht kein Mensch.“

https://www.welt.de/vermischtes/article223263806/Sachsen-Anhalt-Spahn-irritiert-Leiter-erklaert-vorzeitigen-Impfbeginn.html

Selbstverständlich kenne ich den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität. Insofern kann das parallel zur Durchimpfung eingesetzte Massensterben natürlich auch andere Ursachen haben und zum Beispiel auch Folge der Eindämmungsmaßnahmen  sein. Normal ist es sicher nicht.