Archiv der Kategorie: Demokratie & Frieden in Gefahr

Generalstaatsanwaltschaft München gibt Beschwerde gegen die Nichteröffnung von Ermittlungen wegen Verdacht des Parteiverrats keine Folge

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat meine Beschwerde in vorstehender Sache zurückgewiesen, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dieser inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen war die Staatsanwaltschaft München I vorher auch ausgewichen.  Zur Erinnerung:

doch-kein-Ermittlungsverfahren-wg.-Parteiverrat

Im Schreiben der StA München I heißt es, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Es ist aber gerade keine Vermutung sondern eine Tatsache, dass sowohl  alle (Pflicht)Verteidiger Beate Zschäpes als auch alle Mitglieder des Tatgerichts davon Kenntnis hatten, dass ausgerechnet gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, nämlich den LKD Michael Menzel, ein Mordermittlungsverfahren in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geführt wird.  (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17) Dem tatverdächtigen Leitenden Polizeidirektor wird also vorgeworfen, er hätte zwei von drei Mitgliedern der im Mittelpunkt des Strafprozesses stehenden Terrororganisation NSU persönlich ermordet, oder dazu Beihilfe geleistet – die Selbstenttarnung des NSU mithin erst  dadurch bewirkt.

Es steht wohl vollkommen außer Frage, dass ein solches Mordermittlungsverfahren im Angesicht des damaligen Verfahrensstandes – und darüber hinaus auch heute noch, – regelrecht bizarr erscheint. “Übersehen” kann man es nicht.

Demzufolge ist es eine offenkundige Tatsache – und keine Vermutung -, dass weder die Mitglieder des Tatgerichts noch die Verteidiger Beate Zschäpes Interesse daran hatten, dass Mordermittlungsverfahren zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten  im Strafprozess zu prüfen. Und dass, obwohl den Strafverteidigern Beate Zschäpes und den Mitgliedern des  Tatgerichts aus ihrem Berufsalltag bekannt war, dass Mordermittlungsverfahren in überwiegender Mehrheit in eine Anklage, mit anschließender Verurteilung der dort Beschuldigten münden. Eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung befindet sich im gleichnamigen Abschnitt dieses Blogbeitrags:

http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/ 

Zweifellos herrschte also zwischen den Strafverteidigern Beate Zschäpes und dem Tatgericht ein Interessengleichklang zum Nachteil der Angeklagten. Ebenfalls eine Tatsache und keine Vermutung, Zitat Staatsanwalt Dr. Wegerich aus meiner Beschwerdeschrift:

“Verständigungen können grundsätzlich im Interesse der Mandanten liegen, gleichzeitig ist mit dem regelmäßig erfolgenden Geständnis auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht – einer anderen Partei – gedient. Es besteht das Risiko, dass sich ein möglicher Interessengleichlauf von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, zum Nachteil der Angeklagten auswirkt.” Zitat Ende

Beschwerde GStA München

Es ist naheliegend anzunehmen, dass das Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten berücksichtigt werden sollte, um  das sogenannte Geständnis der Angeklagten nicht nachhaltig zu erschüttern. Was soll daran spekulativ sein? Man nenne mir auch nur einen anderen vernünftigen Grund dafür, dass im NSU-Strafprozess alles, aber auch alles was in der Lage gewesen wäre, die Anklage auch nur entfernt zu erschüttern, von Gericht und Verteidigung zusammen zu Lasten der Angeklagten aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses herausgehalten wurde!

Es ist aber ebenfalls eine Tatsache, dass nicht nur der Inhalt des Mordermittlungsverfahrens, sondern allein dessen (staatliche) Existenz, die Anklage nicht nur entfernt sondern fundamental erschüttert. Anders ausgedrückt sind die (Mord)Ermittlungsverfahren unvereinbar mit der Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft.  Auch das ist keine Spekulation, sondern liegt auf der Hand, und hätte zugunsten der mit der Höchstrafe bedrohten Angeklagten selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Darüber kann es überhaupt keine Diskussion geben.

Man stelle sich die Höchststrafe als Todesstrafe vor. Dann wird der unglaubliche Rechtsbruch, welchen Tatgericht und Zschäpe Verteidigung hier zusammen begangen haben noch deutlicher. Man tötet die Verurteilte ohne zu prüfen, ob das Ganze nicht auf einem gewaltigen Betrug (sprich verfassungsfeindliche Sabotage zur Tarnung mehrerer Morde) leitender Polizeibeamter und ihrer Komplizen basiert?! Obwohl der Staat diesen Verdacht selbst hegt!

Das Interessengleichklang zwischen den zehn erfahrenen Strafrechtlern von Tatgericht und Zschäpe-Verteidigung dahingehend geherrscht hat, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage gerichtete Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der Angeklagten im Strafprozess zu berücksichtigen, ist eine so offenkundige Tatsache, dass der Verdacht, “dass hier etwas nicht stimmen kann”, sich als geradezu unabdingbar aufdrängt.

Zu untersuchen war in diesem Zusammenhang nunmehr, auf welche Weise die Verteidigung Zschäpes hier der “anderen Partei Tatgericht” Beistand geleistet hat. Wer tiefer in die Problematik des kollusiven Zusammenwirkens im Zuge des offenen geistigen Kontakts einsteigen will, der kann dies hier tun:

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_5_1012.pdf

Darüber hinaus sind die Indizien für ein Zusammenwirken von Verteidigung und Tatgericht zum Nachteil der Angeklagten aber auch offensichtlich. Um den Blogbeitrag nicht zu überdehnen, sei der Sachverhalt hier nur verkürzt analysiert. 

So äußerten sich die Altverteidiger  zum Wirken ihrer Kollegen und zum Agieren des Gerichts wie folgt, Zitat:

RA Stahl: Es beginnt mit dem bemerkenswerten Satz, dass am 31.08.2015, Herr Rechtsanwalt Borchert von der Kanzlei Grasel und Borchert – die es so nicht gibt wenn ich das anmerken darf -, den Vorsitzenden anrief und mitteilte, die Angeklagte Zschäpe hätte angedacht, sich in der Hauptverhandlung schriftlich zu äußern. Die Vorbereitung einer Erklärung würde aber einige Wochen dauern, usw.

RAin Sturm: Ich muss sagen, dass mich das gesamte Vorgehen, welches sich in seinem Ausmaß erst heute morgen infolge der Mitteilung des Vorsitzenden erschloss, fassungslos tatsächlich gemacht hat.

RA Stahl: Wenn man es so mauschelig vorbereitet, dass ein Geständnis verlesen werden kann, oder eine Äußerung zur Sache, was auch immer da jetzt kommen wird, dass ist inaktzeptabel in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

RA Heer: Der Vorsitzende Richter hat uns drei als ordnungsgemäße Verteidiger bewusst von der Kommunikation mit dem neuen Verteidiger ausgeschlossen. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Egal ob Frau Zschäpe dies so möchte oder nicht. ” Zitat Ende

(Quelle: WDR-Doku “Die Zschäpe Anwälte im NSU-Prozess – Heer, Stahl und Sturm”, ab Minute 1:11:20)

Das sich die Strafverteidiger Borchert und Grasel quasi hinter dem Rücken der Altverteidiger in den Strafprozess “schlichen” und hinter dem Rücken der Altverteidiger und der Öffentlichkeit, zusammen mit dem Tatgericht ein geheimes “in-camera-Verfahren” führten, um der Angeklagten ein Geständnis zu ermöglichen, ist ebenfalls eine offenkundige Tatsache und keine Vermutung. Siehe auch NSU-Watch:

https://www.nsu-watch.info/2015/11/protokoll-243-verhandlungstag-10-november-2015/

Diese rechtliche Gratwanderung ließ sich indes gerade noch mit einem Interessengleichklang zwischen den Strafverteidigern Grasel und Borchert und dem Tatgericht zugunsten der Angeklagten kaschieren. Schließlich wollte man der Angeklagten (angeblich) nur ein ordentliches Geständnis ermöglichen. Das hätte Frau Zschäpe zwar jederzeit auch unter ihren Altverteidigern ablegen können, aber dann eben vor Gericht allein, was aus den bereits dargelegten Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe für die Anklage geendet hätte:

http://friedensblick.de/30400/warum-es-im-nsu-prozess-keine-deals-gegeben-haben-kann/

Die ganze Justizposse um die vorgeblichen oder tatsächlichen Strafverteidiger Grasel und Borchert – von den Altverteidigern selbst als “mauschelig und unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren” qualifiziert -, drohte allerdings aufzufliegen, als die Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt im November 2017 die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren eröffneten und bis heute führen.

Denn da der Staat nun selbst begründete und fundamentale Zweifel an den im NSU-Strafprozess bis dahin vorgetragenen Tathergangshypothesen hegte, ließ sich die Sichtweise, eines Interessengleichklangs zwischen dem Tatgericht und den Rechtsanwälten Grasel und Borchert zugunsten der Angeklagten nicht mehr plausibilisieren. Vielmehr drohte offenbar zu werden, dass die beiden sogenannten Strafverteidiger Grasel und Borchert  in Zusammenarbeit mit dem Tatgericht – Stichwort “geheimes in-camera-Verfahren” -,  der Mandantin wissentlich zu einem offensichtlich falschen Geständnis geraten hatten. Noch dazu hinter dem Rücken der Alt(pflicht)verteidiger, den RAe Heer, Sturm und Stahl.

Allein daraus ergeben sich bereits hinreichend belastende Indizien für Parteiverrat nach § 356 StGB. Zu fragen ist aber weiter, wo nun der Tatbeitrag der Altverteidiger liegen soll.

Dies ist einfach darzulegen. Denn die Stunde der Altverteidiger, sich nicht nur für die erlittenen Demütigungen – siehe Zitate oben – zu rächen, sondern gleichzeitig auch noch die Mandantin Zschäpe in einer quasi sensationellen Umkehr des bisherigen Prozessverlauf zu entlasten, bot sich durch die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Meiningen und Erfurt.  Konnten sich die Altverteidiger Heer, Sturm und Stahl nunmehr  in ihrer ursprünglichen Verteidigungsstrategie bestätigt sehen, demzufolge der Mandantin unbedingtes Stillschweigen zu den Tatvorwürfen anzuraten gewesen wäre? Nein, dass konnten die Altverteidiger (verblüffenderweise) eben nicht. Georg hatte das Thema hier einmal angerissen:

http://friedensblick.de/13597/ueberfuehrte-wolfgang-heer-mandantin-zschaepe-der-brandstiftung/

Lügen haben eben des öfteren unerwartet kurze Beine.

Warum sollte Beate Zschäpe das Haus in der Frühlingstraße 26 in die Luft jagen, wenn Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt nicht mit dem Ziel losgefahren waren eine Bank auszurauben?Sondern vom  LKD Michael Menzel und seinen Komplizen ermordet  und die Leichen danach in einem Wohnmobil voller untergeschobener Beweismittel in Eisenach abgestellt und in Brand gesetzt wurden?! Verschwörungstheorie kann das nicht sein, denn Staatsanwaltschaften ermitteln nicht aufgrund von Verschwörungstheorien seit mehr als zwei Jahre u.a. gegen einen der ranghöchsten Polizisten Thüringens. 

Deutlich wird, dass alle 5 Strafverteidiger Beate Zschäpes, zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben und immer noch hoffen müssen (sic), dass die (Mord)Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Denn im Falle einer Verurteilung der dort Tatverdächtigen würde ein Wiederaufnahmeverfahren unausweichlich – mit üblen Konsequenzen für Tatgericht und Zschäpe-Verteidiger.

Kann es aber etwas Ehrloseres geben als “Strafverteidiger”, welche darauf hoffen (sic), dass sich Indizien, welche die Mandantin entlasten und ihr die Freiheit bringen würden, in Luft auflösen?! Die Strafverteidiger Beate Zschäpes haben ihre Mandantin im Geiste verraten. Sie stehen damit auf einer Stufe mit dem Arzt, welcher die lebensrettende Medizin wider besseren Wissens nicht verabreicht und insgeheim darauf hofft, dass die Patientin endlich stirbt. Auch das ist zweifellos keine Spekulation, sondern eine objektive Tatsache. Denn andernfalls hätten die Strafverteidiger Zschäpes im Angesicht der drohenden Höchststrafe die entsprechenden Anträge gestellt, um die Akten der (Mord)Ermittlungsverfahren in die Beweisaufnahme des Strafprozesses zu ziehen. Siehe auch:

http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/

Rechtsanwalt Scherzberg hatte diesbezüglich in seiner Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag ausgeführt, Zitat:

“”Der Verteidiger hat allein die Interessen seines Mandanten zu vertreten”, haben wir vor 10 Jahren formuliert. und zwar mit allen Mitteln, die das Gesetz ihm zulässt und die ihm sein Können gibt. Jede Konstruktion einer Verpflichtung eines Rechtsanwalts, gegen die Interessen des Mandanten an einem staatlichen Strafverfolgungsziel mitzuwirken, ist rechtsstaatswidrig.” Zitat Ende

(Quelle: “Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung”, Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag, gehalten von RA Thomas Scherzberg, Seite 2 der PDF-Version)

Wobei die Verteidiger Zschäpes hier sogar in der komfortablen Lage waren, im Interesse der Mandantin an einem staatlichen Strafverfolgungsziel – nämlich den (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen – mitzuwirken! 

Denklogisch ergibt sich daraus in dieser Phase des Strafprozesses, dass alle 5 Strafverteidiger Zschäpes zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben müssen, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren als gegestandslos eingestellt werden. Die sogenannten Strafverteidiger Zschäpes haben demzufolge nicht nur die Mandantin im Geiste verraten, sondern sie haben aus den dargelegten eigennützigen Gründen gemeinsam mit dem Tatgericht und der Anklage dafür gesorgt, dass das “Geständnis” der Mandantin nicht fundamental erschüttert werden konnte. Sie haben also Tatgericht und Anklage zum Nachteil der eigenen Mandantin in derselben Rechtssache beigestanden. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, 

Infolge meiner Beschwerde gegen die Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des Parteiverrats gegen die Strafverteidiger Zschäpes, erhielt ich nun von der Generalstaatsanwaltschaft München praktisch dieselbe, aus vorgefertigten Textbausteinen bestehende “Begründung”, welche mir die Staatsanwaltschaft München I zuvor schon ausgefertigt hatte:

Beschwerde abgewiesen

Wie bereits oben zitiert  schrieb die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Begründung, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Allerdings hatte ich wie vorstehend dargelegt, nicht eine einzige Vermutung, sondern ausschließlich Tatsachen vorgetragen. Der erste Satz ist also bereits intellektuell unredlich und basiert lediglich auf ein paar aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Textfragmenten. Anschließend zitiert die StA München I den Gesetzestext, um das Ganze  dann mit einer falschen – weil objektiv rechtsfehlerhaften -, Tatsachenbehauptung abzuschließen.

Deswegen hatte ich dagegen Beschwerde erhoben. Nunmehr schreibt mir die Generalstaatsanwaltschaft doch tatsächlich  zurück, Zitat:

“Insofern wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen” Zitat Ende

Eine Art selbstinduzierende Verfahrenseinstellungsmaschinerie, welche die vorgetragenen Indizien mit keinem Wort entkräftet, oder auch nur zu einem Erklärungsversuch ansetzt, warum die vorgetragenen Tatsachen keine Indiztatsachen darstellen, bzw. warum es sich dabei nicht um Tatsachen sondern um Vermutungen handelt. Gerade von Juristen der Staatsanwaltschaften wäre in einer so brisanten Sache eine besondere Stichhaltigkeit in der Argumentation zu erwarten gewesen. Anzumerken ist hier nur, dass man auf diese Weise jede Strafanzeige der Welt gleich welchen Inhalts, in 5 Minuten abschmettern kann.  Einfach ohne Begründung behaupten, dass das Gesetz nicht verletzt wurden. Fertig.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die Anzeigeerstatter sind in aller Regel keine Juristen. Auch ich bin keiner. Deswegen ist es durchaus denkbar, dass es objektive Gründe dafür geben mag, welche gegen die vorstehend dargelegte Geschehensauffassung sprechen. Umso einfacher wäre es also für die Volljuristen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft gewesen, meine Strafanzeige bzw. die Beschwerde gegen den Bescheid der StA München I, in der Sache zu entkräften.  Da dies nicht erfolgt ist darf man schlussfolgern, dass auch diese beiden Staatsanwaltschaften darauf spekulieren, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden.

Denn was geschieht, wenn diese Verfahrenseinstellungen nicht erfolgen sollten, kann sich jeder selbst ausmalen. Da sich mittlerweile auch der 3. Strafsenat am BGH, das Bundesverfassungsgericht, der Generalbundesanwalt und die vorgenannten Münchner Staatsanwaltschaften schriftlich in der Sache festgelegt haben, ist es nicht ganz abwegig zu schlussfolgern, dass ein gewisser Druck auf den Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt lastet, die Sache zu Ende zu bringen. Die Zeit wird zeigen, wohin das alles führt.

Fox-Schwergewicht Sean Hannity kämpft für Öffnung der USA

Der Journalist Sean Hannity bot gestern Nacht eine Sendung, in der er für die Öffnung der USA warb. Dafür verglich er die Corona-Infizierten und -Todesfälle der einzelnen US-Bundesstaaten. Es gibt Staaten, die weniger oder keine Kontakt- und Ausgangssperren hatten, sowie Geschäfte offen ließen, als andere Staaten, die einen sehr restriktiven Kurs bis heute durchsetzen.

Quelle: Fox

CA: Kalifornien, FL: Florida, MI: Michigan, NY: New York, TX: Texas. Die Todesrate aller “Infizierten” (offenbar mit eingerechneter Dunkelziffer) ist in allen Staaten sehr gering und liegt zwischen 0,005% in Texas und 0,146% in New York! Gleichzeitig sind in Texas Restaurants, Friseure, Kirchen und Fitneßstudios offen, im Gegensatz zu New York. Die Dunkelziffer kommt daher, dass viele Menschen den Virus hatten, ohne zu erkranken, und Antikörper gebildet haben. Diese Antikörper können durch Tests festgestellt werden.

Des Weiteren zitierte Hannity eine Studie der Bank JP Morgan. Gemäß der Studie würde es keinen Unterschied machen, ob Bundesstaaten die einschneidenden Maßnahmen beendeten oder fortführten. Die Bank warnte stattdessen vor dem volkswirtschaftlichen Schaden der Einschränkungen und wachsenden humanen Opfern der Regierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel einer fortgesetzten Isolation alter und kranker Menschen.

Hierzulande werden Regierungskritiker als Vollidioten oder gar gefährliche Verschwörungstheoretiker angegriffen, wenn sie dasselbe sagen.

Italien – Übersterblichkeit auch durch Regierungsmaßnahmen verursacht?

Im vorherigen Artikel zitierte ich aus einer Analyse eines ehemaligen Referenten im Bundesinnenministerium. Die Maßnahmen der Regierung gegen den Coronavirus könnten zu tausenden Toten führen. Bestätigte sich diese Warnung bereits in Italien, wo die Einschränkungen noch viel härter als in Deutschland waren?
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Referent im Bundesinnenministerium: Merkels Corona-Maßnahmen können tausende Tote verursachen

Die Einschränkungen der Gesundheitsversorgung basieren auf der politischen Annahme, dass eine Welle von Coronakranken auf die Krankenhäuser zurollen würde. Diese Welle kam allerdings nie, trotzdem werden die Maßnahmen weitergeführt. Wegen der hohen Risiken warnte ein Referent im Bundesinnenministerium vor “Gefahr in Verzug”. Er verfasste mit 10 ausgewiesenen Gesundheitsexperten eine Analyse, aus der ich zitierte. Veröffentlicht wurde das Papier unter anderem vom Portal “Tichyseinblick“. Der inzwischen beurlaubte Referent war im „Referat KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen” tätig.

Was dafür spräche ist: Laut “Euromono” ist es auf europäischer Ebene erst ab Ende März, Anfang April zu einer “Übersterblichkeit” gekommen! Die Sterblichkeit stieg erst ab Mitte März richtig an, genau in der Zeit als die einschneidenden Maßnahmen vieler europäischer Regierungen schon in Kraft waren. Daher ist die Frage:

Wieviele Menschen starben vorzeitig aufgrund einer nicht behandelten Vorerkrankung, die aufgrund der Corona-Maßnahmen schlechter behandelt wurde als zuvor oder nicht einmal diagnosiziert wurde? Wieviele starben aufgrund der Panikreaktion, keine Krankenhäuser trotz Beschwerden mehr aufzusuchen?

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Bayerischer Rundfunk verunglimpft Regierungskritiker

Die persönliche Verunglimpfung des politischen Gegners ist ein erfolgreiches Instrument, um seine eigene Position durchzusetzen. Da die Regierungsparteien direkten Zugriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, können die Angriffe beliebig gestaltet werden.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel lieferte der Bayerische Rundfunk (BR): Ende Januar 2020 beschimpfte der BR in einem Video Personen, bei denen der Coronavirus “alle Vernunft zerstört”. Das Virus würde doch “bei den Infizierten harmlos” verlaufen, aber: “Rechte youtuber kriegen sich vor lauter Endzeit-Psychosen gar nicht mehr ein.”

Mitte März wird Video gelöscht

“Dennoch haben wir das Video gelöscht, nicht heimlich, sondern im Rahmen unserer normalen journalistischen Sorgfalt. Der Grund: Die Faktenlage hat sich geändert. Handlungsempfehlungen, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Kommentars richtig waren, sind heute nicht mehr richtig.” (BR)

Dementsprechend werden seitdem diese Personen als “Verschwörungstheoretiker” und “Rechte” angegriffen, die die Maßnahmen der Regierung kritisieren, z. B.:

“Verschwörungstheoretiker und Rechte nutzen die Corona-Krise, um Stimmung gegen die Maßnahmen der Staatsregierung zu machen. Skurrile Theorien zum Virus scheinen ihnen dafür ein willkommenes Werkzeug zu sein. Das zeigen Recherchen von BR und NN.” (BR)

Die öffentlich-rechtlichen Medien versagen auf der ganzen Linie ihrem Auftrag nachzukommen, objektiv zu berichten, indem beide Seiten gleichberechtigt zu Wort kommen. Stattdessen folgt man einfach der Linie der Regierung.

COVID 19 – Europäische Union verbreitet Fakenews und verunglimpft Thierry Meyssan als Verräter

Auf voltairenet erschienen in den letzten Wochen mehrere aufschlussreiche Beiträge zu den Hintergründen der Coronakrise.  Insbesondere geht es dabei um die Rolle des US-Militärs, welches im Zusammenspiel mit der Pharmaindustrie und der Impfmafia um Bill Gates, Europa eine zur Seuchenbekämpfung vollkommen sinnlose Massenquarantäne aufgezwungen haben soll.

Nur um das gleich an den Anfang zu stellen: Selbst die WHO gibt ganz offen zu, dass Reise- und Handelsbeschränkungen noch nie zur Eindämmung einer Pandemie geführt haben. Warum also wird die europäische Reisebranche mit hunderten Milliarden Umsatz und Millionen von Arbeitnehmern systematisch zerstört?

https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/reisebeschraenkungen-101.html

Wer hat es letztendlich zu verantworten, dass die Bürger Europas auf die bekannte Weise drangsaliert und eingesperrt werden? Wer hat es zu verantworten, dass den Bürgern Europas Vorschriften gemacht werden, welche höchstens im Kindergarten indiziert sind, mündige Staatsbürger aber verhöhnen?

Die Völker Europas erinnern mich heute (leider) täglich an die sprichwörtlichen Esel, welchen Karotten vor die Nase gehalten werden, ohne dass sie diese je erreichen könnten. Der deutsche Esel bekommt gerade die scheinbar besonders leckere Möhre “Merkel: bin kurz davor aufzugeben” gezeigt.

https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-das-bild-protokoll-nerven-krimi-um-die-corona-regeln-70492006,view=conversionToLogin.bild.html

Dabei ist Merkel nur einer von vielen Köpfen am Hals der Kreatur, welche sich Europäische Volkspartei (EVP) schimpft und welche zusammen mit ihrem siamesischen Zwilling, der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), den Prozess der Zerstörung Europas über Regierungsbeteiligungen in den einzelnen Nationalstaaten synchronisiert. 

Der deutsche Michel hofft also auf etwas, was in der Sache selbst überhaupt keine Wirkung entfalten wird, egal ob das Ereignis eintritt oder nicht. Und den meisten Völkern Europas geht es nicht anders. Denn auch deren politische Parteien gehören zur vorgenannten  “Familie”. Jeden Tag dutzende neue Versprechen. “Wir lockern in zwei Wochen vielleicht das, wir lockern vielleicht dies – aber natürlich nur wenn dieses oder jenes Ereignis eintritt” Jeden Tag bekommt der Esel neue Karotten vor die Nase gehängt und jeden Tag gewöhnt er sich ein bisschen mehr an den Betrug.  Bleibt zu hoffen, dass genug Bürger das schäbige Spiel durchschauen, ehe es zu spät ist. 

Thierry Meyssan hat auf voltairenet Hintergründe  des Ganzen schlaglichtartig beleuchtet. Er ist dabei auch der interessanten Frage nachgegangen, wer ursächlich dafür verantwortlich zeichnet,  mittels der künstlich erzeugten Coronakrise, die Lebensgrundlage der Europäer zu  zerstören.

Demnach ersannen Dr. Hatchett und Dr. Mecher im Jahr 2006  im Auftrag von Verteidigungsminister Donald Rumsfeld einen Plan, dass Prozedere, welches im Falle eines Angriffs mit Biowaffen für das US-Militär vorgesehen war, auf die Zivilbevölkerung auszudehnen. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die von der New York Times veröffentlichte Korrespondenz, hier insbensondere die zweite Mail auf Seite 73 des folgenden Dokuments. Sie stammt vom 12. März 2020 und hat eindeutigen Bezug zur vorstehend angesprochenen Planung des Massenarrestes für europäische Bürger.

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Weiterführendes beim voltairenet,  in der NYT und bei Kaiser Health News:

https://www.voltairenet.org/article209794.html

https://www.voltairenet.org/article209812.html

https://www.nytimes.com/2020/04/11/us/politics/coronavirus-red-dawn-emails-trump.html

https://www.nytimes.com/2020/04/22/us/politics/social-distancing-coronavirus.html

https://khn.org/news/red-dawn-breaking-bad-officials-warned-about-safety-gear-shortfall-early-on-emails-show/

Von besonderem Interesse ist dabei, dass einer der Urheber des (militärischen) Massenarrestes für Zivilisten, nämlich Dr Hatchett, heute das CEPI, die globale Koordinierungsgruppe für Impfstoffinvestitionen leitet,

https://cepi.net/about/whoweare/

welches, Zitat voltairenet:

“vom Davos Forum rund um die Gates Foundation gegründet wurde. Er war der Erste, welcher die COVID-19 Epidemie einem “Krieg” (sic) gleichsetzte” Zitat Ende.

Das der Kopf des militärischen Massenarrestes für Zivilisten gleichzeitig der Kopf der zentralen Koordinierungsgruppe für Impfstoffinvestitionen ist, führt zu der naheliegenden Annahme, dass Frau von der Leyen von den kranken Ideen dieses “Experten” inspiriert ist:

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-697081.html

Infolge einer ganzen Reihe von kritischen Berichten zu COVID-19 auf voltairenet, wird Thierry Meyssan offenbar jetzt von der EU-Propaganda als Verräter – also nicht mehr “nur” als Verschwörungstheoretiker – verunglimpft, Zitat voltairenet:

Laut dieser offiziellen Website der Europäischen Union ist das Voltaire-Netzwerk eine Bande von Verrätern, die von Russland bezahlt wird, und die beschuldigt wird, die US-Armee zu diffamieren.” Zitat Ende 

https://www.voltairenet.org/article209828.html

Wer das voltairenet kennt weiß, dass Herr Meyssan ein Ehrenmann und tadelloser Journalist ist, der getroffene (EU)Hund also genau deswegen bellt. Immerhin wird dabei einmal deutlich, woher die Haltungsjournalisten ihre “Richtlinien” erhalten.

https://euvsdisinfo.eu

Erich Honecker würde vor Neid erblassen.

Vitamin D – Mangel mitverantwortlich für Coronatote

Es gibt eine wissenschaftliche Untersuchung der “Queen Elizabeth Hospital Foundation Trust und der Universität von East Anglia”, dass Vitamin D – Mangel am Tod mit/durch den Coronavirus mitverantwortlich ist. Bei den Verstorbenen wurde ein Mangel an Vitamin D festgestellt:
“Results: The mean level of vitamin D (average 56mmol/L, STDEV 10.61) in each country was strongly associated with the number of cases/1M (mean 295.95, STDEV 298.73 p=0.004, respectively with the mortality/1M (mean 5.96, STDEV 15.13, p < 0.00001).
Discussion: Vitamin D levels are severely low in the aging population especially in Spain, Italy and Switzerland. This is also the most vulnerable group of population for COVID-19.
Conclusions: We believe, that we can advise Vitamin D supplementation to protect against SARS-CoV2 infection.”
https://www.researchsquare.com/article/rs-21211/v1 Vitamin D – Mangel mitverantwortlich für Coronatote weiterlesen

Deswegen löscht Youtube WHO-kritische Videos

Es werden bei der Videoplattform “youtube” immer wieder Videos gelöscht, die der “offiziellen” Darstellung widersprechen. Heute las ich bei “Fox“, dass es eine Direktive gibt:

“Letzte Woche sagte die Vorstandsvorsitzende von Youtube Susan Wojcicki CNN, dass “alles, was gegen die Ratschläge der Weltgesundheitsorganisation [WHO] geht, eine Verletzung unserer Firmengrundsätze sein würde.”

Last week, YouTube CEO Susan Wojcicki told CNN that “anything that would go against World Health Organization [WHO] recommendations would be a violation of our policy.”

Fox-Schwergewicht Tucker Carlson: Coronavirus doch nicht so gefährlich, Kontaktsperre ist es nicht wert

Der Moderater Tucker Carlsen bietet eine der meistgesehenen US-Politikjournale im Sender “Fox” an. Er zitierte in seiner gestrigen Show die Ergebnisse einer Untersuchung der Ärzte Dan Erickson und Artin Massihi, die in Kalifornien tätig sind. Youtube nahm ihr Video einfach von ihrer Platform, nachdem es millionenfach gesehen wurde! Es hat sich allerdings schon weit verbreitet, siehe turnto23 beispielsweise. Nach ihrer Untersuchung beträgt die Todesrate von Covid-“Infizierten” lediglich 0,03%.

Dr. Dan Erickson and Dr. Artin Massihi testeten tausende ihrer Patienten, 6,5% waren positiv, aber: Die allermeisten “Infizierten” erkrankten nicht und tauchten deshalb auch nicht in den offiziellen Statistiken auf. Daher sank die Tödlichkeit von Covid in ihrem Distrikt auf nur noch 0,03%!

Diese Zahlen würden auch in anderen US-Staaten bestätigt: Im Bundesland New York wären 39% aller 649.000 getesteten Personen positiv, mit 19.410 Toten. 39% aller Einwohner von New York sind hochgerechnet 7,5 Millionen “Infizierte”. Das würde eine Totesrate von nur noch 0,1% machen. Das wäre bei Grippewellen normal. Dr. Dan Erickson and Dr. Artin Massihi sehen daher keine wissenschaftliche Begründung der einschneidenden Maßnahmen mehr.

Außerdem zeigt Tucker auf, dass in Kalifornien Krankenhäuser unterbeschäftigt sind und teilweise leerstehen, weil der normale Betrieb unterbrochen wurde. Die “Welle” kam aber nicht.  Daher sieht Tucker nicht mehr den Sinn der Kontaktsperre und kritisiert auch den Chefvirologen der weißen Hauses Anthony Fauci, der hundertausende Covid-Tote vorhersagt. Fauci wird medial als “Stimme der Vernunft” im weißen Haus gelobt.

Prof. Dr. Kreiß warnt vor gewollter Weltwirtschaftskrise

Hallo Herr Lehle,

ich glaube, jetzt kommt eine langjährige Bereinigungskrise mit hoher Arbeitslosigkeit, starken gesellschaftlichen Verwerfungen und vielen heftigen Konflikten auf verschiedenen Ebenen. Keine V-Formation (kurzer starker Abschwung und dann wider starker Aufschwung), sondern starker Abschwung und dann nur langsame Erholung bzw. langes Bleiben unter dem Niveau von 2019, zumindest bzw. vor allem im Euro-Raum. Die Zeiten von vor 2020, v.a. was Freiheit, Miteinander und Wohlstand anlangt, werden wir viele Jahre nicht wieder sehen. Es ist die stärkste ökonomische, gesellschaftliche und politische Zäsur seit 1945. Wir werden noch lange den Zuständen des Jahres 2019 nachtrauern.

Herzliche Grüße

Christian Kreiß Prof. Dr. Kreiß warnt vor gewollter Weltwirtschaftskrise weiterlesen