Schriller Medien-Hype um Coronavirus bei Tönnies

Die Welt, die die Medien erschaffen, hat kaum etwas mit der Realität zu tun. Der Unterschied tritt gerade in diesen Tagen wieder einmal deutlich zu Tage: Es wird die Gefahr, die durch den Coronavirus ausgeht, maßlos übertrieben.

Inzwischen ist wissenschaftlich bewiesen, dass der Virus nur für alte oder sehr kranke Menschen gefährlich ist. Die restliche Bevölkerung merkt zum Großteil nicht einmal, dass sie den Virus hatte. Der Grund ist, dass das Immunsystem die Familie der Coronaviren bereits kennt. Deshalb “erkennt” unser Immunsystem auch den mutierten Virus und bekämpft ihn erfolgreich mit Antikörpern und Killerzellen. Dass 90% symptomlos bleiben, heißt, dass bereits eine “Kreuzimmunität” besteht. Nur Menschen mit geschwächten Immunsystem sind gefährdet.

Zum Beispiel gab es zwei US-Flugzeugträger, bei denen tausende Soldaten “infiziert” wurden, aber es gab kaum Erkrankte, keine Corona-Todesfälle. Der Grund ist, dass die Soldaten in guter körperlicher Verfassung waren. Aufgrund dessen, ist die Medienhysterie über die “Durchseuchung” der “Tönnies”-Mitarbeiter in Schlachthöfen völlig übertrieben. Kaum jemand der Arbeiter wird am Virus erkranken, geschweige denn am Coronavirus sterben.

Das Gegenteil der Medienhype ist wahr: Es ist sogar gut, dass eine “Herdenimmunität” hergestellt wird. Die gesunden Menschen sollen sich mit dem mutierten Coronavirus gegenseitig anstecken und immunisieren. Denn dann können die alten und schwer kranken Menschen aus ihrer fürchterlichen Lage befreit werden. Im Moment sind sie in Altenheimen und Krankenhäuser eingesperrt und von der Allgemeinheit isoliert. Diese Maßnahmen bringen die gebrechlichen Menschen zusätzlich in Lebensgefahr. Angesichts der Übersterblichkeit in Altersheimen erscheinen sie aber als notwendig.

Von den Kontaktsperren etc. für die Allgemeinheit haben die Risikogruppen nichts, da sie sowieso abgeschottet wurden. Deshalb verlängern die Maßnahmen der Regierung unnötig ihre Notlage. Die Skandalisierung der “Durchseuchung” verbunden mit der Aufrechterhaltung der Kontaktsperren verhindern eine zügige Herdenimmunität der gesunden Bevölkerung. Stattdessen plant die Regierung, die Bevölkerung mit einem durch die Zulassung durchgepeitschten Wirkstoff zu impfen. Dieses Vorgehen ist medizinisch nicht begründbar.

Was ist Gaslighting?

Das Wort “Gaslighting” bedeutet, dass Menschen nicht mehr ihrer eigenen Wahrnehmung trauen und sich von ihr abwenden. Stattdessen schließen sie sich einer “fremden” Wahrnehmung an, die z. B. von Familienmitgliedern stammt oder der “tagesschau”. Dabei spielt Gruppendruck eine große Rolle, auch wie vertrauenswürdig der Ursprung der “fremden” Wahrnehmung ist, zum Beispiel:

  • Die “Tagesschau” widerspricht der eigenen Wahrnehmung, was am 11. September 2001 in New York passierte. Der Fernseher sagt, dass drei Wolkenkratzer wegen Bürofeuer und zwei Flugzeugeinschlägen eingestürzt sind. Die eigene Wahrnehmung steht dagegen: Bei WTC 1, 2 zeigen Fernsehaufnahmen gewaltige Explosionen – ganz offensichtlich explodieren, pulverisieren sich die beiden Stahltürme innerhalb weniger Sekunden. Der dritte Wolkenkratzer, WTC 7, kollabierte zeitweise im freien Fall, genauso wie bei einer klassischen kontrollierten Sprengung, einer Implosion. Die meisten Menschen übernehmen aber die Wahrnehmung der “Tagesschau”, weil sie dem Medium trauen.
  • Die “Tagesschau” widerspricht der eigenen Wahrnehmung, dass der Coronavirus kein “Killervirus” ist. Die eigene Wahrnehmung ist, dass keine größere Gefahr besteht, als bei jeder anderen Grippewelle sonst auch. Es mussten nicht vermehrt Menschen aus dem eigenen Familien- und Bekanntenkreis sterben. Die “Tagesschau” vermittelt aber erfolgreich den Eindruck, durch hochgejazzte Zahlen und Prognosen aus der ganzen Welt, dass eine Sterbewelle unmittelbar bevorsteht, die zweite Welle kommt, die Bundesregierung hätte die Bevölkerung nochmal mit den Maßnahmen retten können. Zur Einordnung: Es gibt 7.800.000.000 Menschen auf der Welt, 450.000 Menschen starben bislang mit oder an dem Coronavirus. 2019 verhungerten 8.760.000 Menschen. Aufgrund der Coronamaßnahmen und der ausgelösten Wirtschaftskrise werden 2020 mehr Menschen verhungern. Die meisten Menschen befürworten die Maßnahmen, obwohl sie negativ betroffen sind.

Prof. Dr. Kreiß hält beeindruckende Rede bei Grundrechte-Demo

Die Rede hielt der Ökonomieprofessor Dr. Kreiß letzten Samstag in Ulm. Link auf Youtube. Er kritisierte den Regierungsvirologen Prof. Drosten, Bundeskanzlerin Merkel für ihre Falschaussagen und Fehlprognosen. Die Medien schüren zusätzlich die Angst in der Bevölkerung, obwohl nur Risikogruppen vom Coronavirus gefährdet sind. Die Profiteure sind Pharma-Lobby und große Investmenthäuser, die im Herbst “billig aufkaufen” können. “Man will die Kleinen und den Mittelstand kaputtmachen.” Großunternehmer werden gerettet und können angesichts hoher Arbeitslosigkeit die Löhne drücken. Die Macht wird konzentriert. Negativ betroffen sind in erster Linie arme Menschen, global gesehen sind darunter mehrheitlich Menschen mit nicht weißer Hautfarbe.

“Schon Ende Mai hatten die Milliardäre in den USA durch die Krise einen Vermögenszuwachs von 434 Milliarden Dollar erzielt. Gleichzeitig lebten Ende Mai in den USA 38 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze und 28 Millionen waren nicht krankenversichert.”
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Gunnar Kaiser: “Der große Bluff”

Der Philosoph Gunnar Kaiser bietet einen interessanten Video-Potcast auf youtube. Vor ein paar Tagen veröffentlichte er wieder eine hervorragende Analyse, genannt: “Der große Bluff”. Er vergleicht die unterschiedlichen Bewertungen der Politiker und Medienvertreter auf Hygiene-Demos und Demos gegen Rassismus. Damit wird die weitverbreitete Doppel-Moral von Politik und Medien sichtbar und, dass manche Unterstützer der Corona-Maßnahmen selber gar nicht an die Existenz des vielbeschworenen “Killervirus” glauben.  Link auf youtube.

Deswegen wird Polizeigewalt von Kollegen vertuscht

Im Moment demonstrieren viele Menschen gegen Polizeigewalt. Die Ermordung des schwarzen George Floyd durch einen weißen Polizisten brachte ein Problem in das Bewusstsein der Allgemeinheit: Ungerechtfertigte Polizeigewalt. Das Unrecht richtet sich allerdings nicht “nur” gegen Menschen mit schwarzer Hautfarbe, auch viele Weiße sind Opfer. Statt Rassismus, wo liegt dann das Problem? Verbrecher in Uniform werden von Kollegen geduldet. Es wird weggeschaut und später gelogen, dass sich die Balken biegen. Deswegen wird Polizeigewalt von Kollegen vertuscht weiterlesen

Generalstaatsanwaltschaft München gibt Beschwerde gegen die Nichteröffnung von Ermittlungen wegen Verdacht des Parteiverrats keine Folge

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat meine Beschwerde in vorstehender Sache zurückgewiesen, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dieser inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen war die Staatsanwaltschaft München I vorher auch ausgewichen.  Zur Erinnerung:

doch-kein-Ermittlungsverfahren-wg.-Parteiverrat

Im Schreiben der StA München I heißt es, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Es ist aber gerade keine Vermutung sondern eine Tatsache, dass sowohl  alle (Pflicht)Verteidiger Beate Zschäpes als auch alle Mitglieder des Tatgerichts davon Kenntnis hatten, dass ausgerechnet gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, nämlich den LKD Michael Menzel, ein Mordermittlungsverfahren in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geführt wird.  (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17) Dem tatverdächtigen Leitenden Polizeidirektor wird also vorgeworfen, er hätte zwei von drei Mitgliedern der im Mittelpunkt des Strafprozesses stehenden Terrororganisation NSU persönlich ermordet, oder dazu Beihilfe geleistet – die Selbstenttarnung des NSU mithin erst  dadurch bewirkt.

Es steht wohl vollkommen außer Frage, dass ein solches Mordermittlungsverfahren im Angesicht des damaligen Verfahrensstandes – und darüber hinaus auch heute noch, – regelrecht bizarr erscheint. “Übersehen” kann man es nicht.

Demzufolge ist es eine offenkundige Tatsache – und keine Vermutung -, dass weder die Mitglieder des Tatgerichts noch die Verteidiger Beate Zschäpes Interesse daran hatten, dass Mordermittlungsverfahren zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten  im Strafprozess zu prüfen. Und dass, obwohl den Strafverteidigern Beate Zschäpes und den Mitgliedern des  Tatgerichts aus ihrem Berufsalltag bekannt war, dass Mordermittlungsverfahren in überwiegender Mehrheit in eine Anklage, mit anschließender Verurteilung der dort Beschuldigten münden. Eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung befindet sich im gleichnamigen Abschnitt dieses Blogbeitrags:

http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/ 

Zweifellos herrschte also zwischen den Strafverteidigern Beate Zschäpes und dem Tatgericht ein Interessengleichklang zum Nachteil der Angeklagten. Ebenfalls eine Tatsache und keine Vermutung, Zitat Staatsanwalt Dr. Wegerich aus meiner Beschwerdeschrift:

“Verständigungen können grundsätzlich im Interesse der Mandanten liegen, gleichzeitig ist mit dem regelmäßig erfolgenden Geständnis auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht – einer anderen Partei – gedient. Es besteht das Risiko, dass sich ein möglicher Interessengleichlauf von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, zum Nachteil der Angeklagten auswirkt.” Zitat Ende

Beschwerde GStA München

Es ist naheliegend anzunehmen, dass das Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der mit der Höchststrafe bedrohten Angeklagten berücksichtigt werden sollte, um  das sogenannte Geständnis der Angeklagten nicht nachhaltig zu erschüttern. Was soll daran spekulativ sein? Man nenne mir auch nur einen anderen vernünftigen Grund dafür, dass im NSU-Strafprozess alles, aber auch alles was in der Lage gewesen wäre, die Anklage auch nur entfernt zu erschüttern, von Gericht und Verteidigung zusammen zu Lasten der Angeklagten aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses herausgehalten wurde!

Es ist aber ebenfalls eine Tatsache, dass nicht nur der Inhalt des Mordermittlungsverfahrens, sondern allein dessen (staatliche) Existenz, die Anklage nicht nur entfernt sondern fundamental erschüttert. Anders ausgedrückt sind die (Mord)Ermittlungsverfahren unvereinbar mit der Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft.  Auch das ist keine Spekulation, sondern liegt auf der Hand, und hätte zugunsten der mit der Höchstrafe bedrohten Angeklagten selbstverständlich berücksichtigt werden müssen. Darüber kann es überhaupt keine Diskussion geben.

Man stelle sich die Höchststrafe als Todesstrafe vor. Dann wird der unglaubliche Rechtsbruch, welchen Tatgericht und Zschäpe Verteidigung hier zusammen begangen haben noch deutlicher. Man tötet die Verurteilte ohne zu prüfen, ob das Ganze nicht auf einem gewaltigen Betrug (sprich verfassungsfeindliche Sabotage zur Tarnung mehrerer Morde) leitender Polizeibeamter und ihrer Komplizen basiert?! Obwohl der Staat diesen Verdacht selbst hegt!

Das Interessengleichklang zwischen den zehn erfahrenen Strafrechtlern von Tatgericht und Zschäpe-Verteidigung dahingehend geherrscht hat, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage gerichtete Mordermittlungsverfahren nicht zugunsten der Angeklagten im Strafprozess zu berücksichtigen, ist eine so offenkundige Tatsache, dass der Verdacht, “dass hier etwas nicht stimmen kann”, sich als geradezu unabdingbar aufdrängt.

Zu untersuchen war in diesem Zusammenhang nunmehr, auf welche Weise die Verteidigung Zschäpes hier der “anderen Partei Tatgericht” Beistand geleistet hat. Wer tiefer in die Problematik des kollusiven Zusammenwirkens im Zuge des offenen geistigen Kontakts einsteigen will, der kann dies hier tun:

http://www.zis-online.com/dat/artikel/2016_5_1012.pdf

Darüber hinaus sind die Indizien für ein Zusammenwirken von Verteidigung und Tatgericht zum Nachteil der Angeklagten aber auch offensichtlich. Um den Blogbeitrag nicht zu überdehnen, sei der Sachverhalt hier nur verkürzt analysiert. 

So äußerten sich die Altverteidiger  zum Wirken ihrer Kollegen und zum Agieren des Gerichts wie folgt, Zitat:

RA Stahl: Es beginnt mit dem bemerkenswerten Satz, dass am 31.08.2015, Herr Rechtsanwalt Borchert von der Kanzlei Grasel und Borchert – die es so nicht gibt wenn ich das anmerken darf -, den Vorsitzenden anrief und mitteilte, die Angeklagte Zschäpe hätte angedacht, sich in der Hauptverhandlung schriftlich zu äußern. Die Vorbereitung einer Erklärung würde aber einige Wochen dauern, usw.

RAin Sturm: Ich muss sagen, dass mich das gesamte Vorgehen, welches sich in seinem Ausmaß erst heute morgen infolge der Mitteilung des Vorsitzenden erschloss, fassungslos tatsächlich gemacht hat.

RA Stahl: Wenn man es so mauschelig vorbereitet, dass ein Geständnis verlesen werden kann, oder eine Äußerung zur Sache, was auch immer da jetzt kommen wird, dass ist inaktzeptabel in einem rechtsstaatlichen Verfahren.

RA Heer: Der Vorsitzende Richter hat uns drei als ordnungsgemäße Verteidiger bewusst von der Kommunikation mit dem neuen Verteidiger ausgeschlossen. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Egal ob Frau Zschäpe dies so möchte oder nicht. ” Zitat Ende

(Quelle: WDR-Doku “Die Zschäpe Anwälte im NSU-Prozess – Heer, Stahl und Sturm”, ab Minute 1:11:20)

Das sich die Strafverteidiger Borchert und Grasel quasi hinter dem Rücken der Altverteidiger in den Strafprozess “schlichen” und hinter dem Rücken der Altverteidiger und der Öffentlichkeit, zusammen mit dem Tatgericht ein geheimes “in-camera-Verfahren” führten, um der Angeklagten ein Geständnis zu ermöglichen, ist ebenfalls eine offenkundige Tatsache und keine Vermutung. Siehe auch NSU-Watch:

https://www.nsu-watch.info/2015/11/protokoll-243-verhandlungstag-10-november-2015/

Diese rechtliche Gratwanderung ließ sich indes gerade noch mit einem Interessengleichklang zwischen den Strafverteidigern Grasel und Borchert und dem Tatgericht zugunsten der Angeklagten kaschieren. Schließlich wollte man der Angeklagten (angeblich) nur ein ordentliches Geständnis ermöglichen. Das hätte Frau Zschäpe zwar jederzeit auch unter ihren Altverteidigern ablegen können, aber dann eben vor Gericht allein, was aus den bereits dargelegten Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe für die Anklage geendet hätte:

http://friedensblick.de/30400/warum-es-im-nsu-prozess-keine-deals-gegeben-haben-kann/

Die ganze Justizposse um die vorgeblichen oder tatsächlichen Strafverteidiger Grasel und Borchert – von den Altverteidigern selbst als “mauschelig und unvereinbar mit einem rechtsstaatlichen Verfahren” qualifiziert -, drohte allerdings aufzufliegen, als die Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt im November 2017 die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren eröffneten und bis heute führen.

Denn da der Staat nun selbst begründete und fundamentale Zweifel an den im NSU-Strafprozess bis dahin vorgetragenen Tathergangshypothesen hegte, ließ sich die Sichtweise, eines Interessengleichklangs zwischen dem Tatgericht und den Rechtsanwälten Grasel und Borchert zugunsten der Angeklagten nicht mehr plausibilisieren. Vielmehr drohte offenbar zu werden, dass die beiden sogenannten Strafverteidiger Grasel und Borchert  in Zusammenarbeit mit dem Tatgericht – Stichwort “geheimes in-camera-Verfahren” -,  der Mandantin wissentlich zu einem offensichtlich falschen Geständnis geraten hatten. Noch dazu hinter dem Rücken der Alt(pflicht)verteidiger, den RAe Heer, Sturm und Stahl.

Allein daraus ergeben sich bereits hinreichend belastende Indizien für Parteiverrat nach § 356 StGB. Zu fragen ist aber weiter, wo nun der Tatbeitrag der Altverteidiger liegen soll.

Dies ist einfach darzulegen. Denn die Stunde der Altverteidiger, sich nicht nur für die erlittenen Demütigungen – siehe Zitate oben – zu rächen, sondern gleichzeitig auch noch die Mandantin Zschäpe in einer quasi sensationellen Umkehr des bisherigen Prozessverlauf zu entlasten, bot sich durch die vorgenannten (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Meiningen und Erfurt.  Konnten sich die Altverteidiger Heer, Sturm und Stahl nunmehr  in ihrer ursprünglichen Verteidigungsstrategie bestätigt sehen, demzufolge der Mandantin unbedingtes Stillschweigen zu den Tatvorwürfen anzuraten gewesen wäre? Nein, dass konnten die Altverteidiger (verblüffenderweise) eben nicht. Georg hatte das Thema hier einmal angerissen:

http://friedensblick.de/13597/ueberfuehrte-wolfgang-heer-mandantin-zschaepe-der-brandstiftung/

Lügen haben eben des öfteren unerwartet kurze Beine.

Warum sollte Beate Zschäpe das Haus in der Frühlingstraße 26 in die Luft jagen, wenn Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt nicht mit dem Ziel losgefahren waren eine Bank auszurauben?Sondern vom  LKD Michael Menzel und seinen Komplizen ermordet  und die Leichen danach in einem Wohnmobil voller untergeschobener Beweismittel in Eisenach abgestellt und in Brand gesetzt wurden?! Verschwörungstheorie kann das nicht sein, denn Staatsanwaltschaften ermitteln nicht aufgrund von Verschwörungstheorien seit mehr als zwei Jahre u.a. gegen einen der ranghöchsten Polizisten Thüringens. 

Deutlich wird, dass alle 5 Strafverteidiger Beate Zschäpes, zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben und immer noch hoffen müssen (sic), dass die (Mord)Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Denn im Falle einer Verurteilung der dort Tatverdächtigen würde ein Wiederaufnahmeverfahren unausweichlich – mit üblen Konsequenzen für Tatgericht und Zschäpe-Verteidiger.

Kann es aber etwas Ehrloseres geben als “Strafverteidiger”, welche darauf hoffen (sic), dass sich Indizien, welche die Mandantin entlasten und ihr die Freiheit bringen würden, in Luft auflösen?! Die Strafverteidiger Beate Zschäpes haben ihre Mandantin im Geiste verraten. Sie stehen damit auf einer Stufe mit dem Arzt, welcher die lebensrettende Medizin wider besseren Wissens nicht verabreicht und insgeheim darauf hofft, dass die Patientin endlich stirbt. Auch das ist zweifellos keine Spekulation, sondern eine objektive Tatsache. Denn andernfalls hätten die Strafverteidiger Zschäpes im Angesicht der drohenden Höchststrafe die entsprechenden Anträge gestellt, um die Akten der (Mord)Ermittlungsverfahren in die Beweisaufnahme des Strafprozesses zu ziehen. Siehe auch:

http://friedensblick.de/29621/nsu-prozess-der-kaiser-ist-nackt/

Rechtsanwalt Scherzberg hatte diesbezüglich in seiner Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag ausgeführt, Zitat:

“”Der Verteidiger hat allein die Interessen seines Mandanten zu vertreten”, haben wir vor 10 Jahren formuliert. und zwar mit allen Mitteln, die das Gesetz ihm zulässt und die ihm sein Können gibt. Jede Konstruktion einer Verpflichtung eines Rechtsanwalts, gegen die Interessen des Mandanten an einem staatlichen Strafverfolgungsziel mitzuwirken, ist rechtsstaatswidrig.” Zitat Ende

(Quelle: “Vom (unmöglichen) Zustand der Strafverteidigung”, Eröffnungsrede zum 40. Strafverteidigertag, gehalten von RA Thomas Scherzberg, Seite 2 der PDF-Version)

Wobei die Verteidiger Zschäpes hier sogar in der komfortablen Lage waren, im Interesse der Mandantin an einem staatlichen Strafverfolgungsziel – nämlich den (Mord)Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Meiningen – mitzuwirken! 

Denklogisch ergibt sich daraus in dieser Phase des Strafprozesses, dass alle 5 Strafverteidiger Zschäpes zusammen mit dem Tatgericht darauf gehofft haben müssen, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren als gegestandslos eingestellt werden. Die sogenannten Strafverteidiger Zschäpes haben demzufolge nicht nur die Mandantin im Geiste verraten, sondern sie haben aus den dargelegten eigennützigen Gründen gemeinsam mit dem Tatgericht und der Anklage dafür gesorgt, dass das “Geständnis” der Mandantin nicht fundamental erschüttert werden konnte. Sie haben also Tatgericht und Anklage zum Nachteil der eigenen Mandantin in derselben Rechtssache beigestanden. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, 

Infolge meiner Beschwerde gegen die Nichteröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdacht des Parteiverrats gegen die Strafverteidiger Zschäpes, erhielt ich nun von der Generalstaatsanwaltschaft München praktisch dieselbe, aus vorgefertigten Textbausteinen bestehende “Begründung”, welche mir die Staatsanwaltschaft München I zuvor schon ausgefertigt hatte:

Beschwerde abgewiesen

Wie bereits oben zitiert  schrieb die Staatsanwaltschaft München I in ihrer Begründung, Zitat:

“Bloße Vermutungen rechtfertigen jedoch keine weiteren Ermittlungen. Zudem liegt ein Parteiverrat gemäß § 356 StGB nur dann vor, wenn ein Rechtsanwalt in einer ihm anvertrauten Angelegenheit in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand dient. Dies ist jedoch vorliegend nicht ersichtlich. Eine anwaltliche Schlechtleistung begründet grundsätzlich kein strafbares Verhalten. ” Zitat Ende

Allerdings hatte ich wie vorstehend dargelegt, nicht eine einzige Vermutung, sondern ausschließlich Tatsachen vorgetragen. Der erste Satz ist also bereits intellektuell unredlich und basiert lediglich auf ein paar aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Textfragmenten. Anschließend zitiert die StA München I den Gesetzestext, um das Ganze  dann mit einer falschen – weil objektiv rechtsfehlerhaften -, Tatsachenbehauptung abzuschließen.

Deswegen hatte ich dagegen Beschwerde erhoben. Nunmehr schreibt mir die Generalstaatsanwaltschaft doch tatsächlich  zurück, Zitat:

“Insofern wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen” Zitat Ende

Eine Art selbstinduzierende Verfahrenseinstellungsmaschinerie, welche die vorgetragenen Indizien mit keinem Wort entkräftet, oder auch nur zu einem Erklärungsversuch ansetzt, warum die vorgetragenen Tatsachen keine Indiztatsachen darstellen, bzw. warum es sich dabei nicht um Tatsachen sondern um Vermutungen handelt. Gerade von Juristen der Staatsanwaltschaften wäre in einer so brisanten Sache eine besondere Stichhaltigkeit in der Argumentation zu erwarten gewesen. Anzumerken ist hier nur, dass man auf diese Weise jede Strafanzeige der Welt gleich welchen Inhalts, in 5 Minuten abschmettern kann.  Einfach ohne Begründung behaupten, dass das Gesetz nicht verletzt wurden. Fertig.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Die Anzeigeerstatter sind in aller Regel keine Juristen. Auch ich bin keiner. Deswegen ist es durchaus denkbar, dass es objektive Gründe dafür geben mag, welche gegen die vorstehend dargelegte Geschehensauffassung sprechen. Umso einfacher wäre es also für die Volljuristen der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft gewesen, meine Strafanzeige bzw. die Beschwerde gegen den Bescheid der StA München I, in der Sache zu entkräften.  Da dies nicht erfolgt ist darf man schlussfolgern, dass auch diese beiden Staatsanwaltschaften darauf spekulieren, dass die (Mord)Ermittlungsverfahren bald eingestellt werden.

Denn was geschieht, wenn diese Verfahrenseinstellungen nicht erfolgen sollten, kann sich jeder selbst ausmalen. Da sich mittlerweile auch der 3. Strafsenat am BGH, das Bundesverfassungsgericht, der Generalbundesanwalt und die vorgenannten Münchner Staatsanwaltschaften schriftlich in der Sache festgelegt haben, ist es nicht ganz abwegig zu schlussfolgern, dass ein gewisser Druck auf den Staatsanwaltschaften in Meiningen und Erfurt lastet, die Sache zu Ende zu bringen. Die Zeit wird zeigen, wohin das alles führt.

Fox-Schwergewicht Sean Hannity kämpft für Öffnung der USA

Der Journalist Sean Hannity bot gestern Nacht eine Sendung, in der er für die Öffnung der USA warb. Dafür verglich er die Corona-Infizierten und -Todesfälle der einzelnen US-Bundesstaaten. Es gibt Staaten, die weniger oder keine Kontakt- und Ausgangssperren hatten, sowie Geschäfte offen ließen, als andere Staaten, die einen sehr restriktiven Kurs bis heute durchsetzen.

Quelle: Fox

CA: Kalifornien, FL: Florida, MI: Michigan, NY: New York, TX: Texas. Die Todesrate aller “Infizierten” (offenbar mit eingerechneter Dunkelziffer) ist in allen Staaten sehr gering und liegt zwischen 0,005% in Texas und 0,146% in New York! Gleichzeitig sind in Texas Restaurants, Friseure, Kirchen und Fitneßstudios offen, im Gegensatz zu New York. Die Dunkelziffer kommt daher, dass viele Menschen den Virus hatten, ohne zu erkranken, und Antikörper gebildet haben. Diese Antikörper können durch Tests festgestellt werden.

Des Weiteren zitierte Hannity eine Studie der Bank JP Morgan. Gemäß der Studie würde es keinen Unterschied machen, ob Bundesstaaten die einschneidenden Maßnahmen beendeten oder fortführten. Die Bank warnte stattdessen vor dem volkswirtschaftlichen Schaden der Einschränkungen und wachsenden humanen Opfern der Regierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel einer fortgesetzten Isolation alter und kranker Menschen.

Hierzulande werden Regierungskritiker als Vollidioten oder gar gefährliche Verschwörungstheoretiker angegriffen, wenn sie dasselbe sagen.

Wer hatte die Ausrüstung der überfallenen Polizisten Kiesewetter und Arnold?

Am 25. April 2007 schossen Unbekannte den Bereitschaftspolizisten Michele Kiesewetter (MK) und Martin Arnold (MA) in die Köpfe. Danach wären die Opfer beraubt worden, glaubt man der Sonderkommission (Soko) Parkplatz. Dagegen sprechen eine ganze Reihe von Widersprüchen, die von mir aufgelistet werden. Die Ungereimtheiten würden sich auflösen, wenn die Dienstwaffen und Ausrüstungsgegenstände gesichert wurden und im Besitz der Soko waren. Das würde nicht heißen, dass Polizisten auch für die Erschießung verantwortlich sind. Wer hatte die Ausrüstung der überfallenen Polizisten Kiesewetter und Arnold? weiterlesen

Italien – Übersterblichkeit auch durch Regierungsmaßnahmen verursacht?

Im vorherigen Artikel zitierte ich aus einer Analyse eines ehemaligen Referenten im Bundesinnenministerium. Die Maßnahmen der Regierung gegen den Coronavirus könnten zu tausenden Toten führen. Bestätigte sich diese Warnung bereits in Italien, wo die Einschränkungen noch viel härter als in Deutschland waren?
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Referent im Bundesinnenministerium: Merkels Corona-Maßnahmen können tausende Tote verursachen

Die Einschränkungen der Gesundheitsversorgung basieren auf der politischen Annahme, dass eine Welle von Coronakranken auf die Krankenhäuser zurollen würde. Diese Welle kam allerdings nie, trotzdem werden die Maßnahmen weitergeführt. Wegen der hohen Risiken warnte ein Referent im Bundesinnenministerium vor “Gefahr in Verzug”. Er verfasste mit 10 ausgewiesenen Gesundheitsexperten eine Analyse, aus der ich zitierte. Veröffentlicht wurde das Papier unter anderem vom Portal “Tichyseinblick“. Der inzwischen beurlaubte Referent war im „Referat KM 4: Schutz Kritischer Infrastrukturen” tätig.

Was dafür spräche ist: Laut “Euromono” ist es auf europäischer Ebene erst ab Ende März, Anfang April zu einer “Übersterblichkeit” gekommen! Die Sterblichkeit stieg erst ab Mitte März richtig an, genau in der Zeit als die einschneidenden Maßnahmen vieler europäischer Regierungen schon in Kraft waren. Daher ist die Frage:

Wieviele Menschen starben vorzeitig aufgrund einer nicht behandelten Vorerkrankung, die aufgrund der Corona-Maßnahmen schlechter behandelt wurde als zuvor oder nicht einmal diagnosiziert wurde? Wieviele starben aufgrund der Panikreaktion, keine Krankenhäuser trotz Beschwerden mehr aufzusuchen?

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