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NSU – Staatsanwaltschaft Meiningen stellt weitere Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat nunmehr auch die Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (Az.: 227 Js 14076/19) und wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord gegen zwei weitere Beamte der KPS-Eisenach (Az.: 227 Js 20232/18) eingestellt.

Bemerkenswert ist die geradezu absurde Einstellungsbegründung in Sachen verfassungsfeindlicher Sabotage.

Einstellung 227 Js 14076-19 wg verfassungsfeindlicher Sabotage

Denn die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Begründung paradoxer Weise mit keinem Wort auf den Tatvorwurf der verfassungsfeindlichen Sabotage ein.  Schließlich ging es in diesem Ermittlungsverfahren nicht um die Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, sondern um den Mechanismus, mit welchem u.a. der Innenausschuss des Deutschen Bundestages und auch die Staatsanwaltschaft Meiningen selbst – hier u.a. StA Waßmuth – dazu gezwungen wurden, objektiven Ermittlungsergebnissen eine diametral entgegengesetzte Bedeutung zuzumessen.

Warum hat die Staatsanwaltschaft Meiningen  ein solches Ermittlungsverfahren überhaupt eröffnet, wenn nicht einmal der leiseste Verdacht auf einen solchen verfassungsfeindlichen Sabotageakt vorlag? Und wenn sich die zweifellos zum Zeitpunkt der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens vorliegenden Verdachtsgründe als haltlos herausgestellt haben, warum führt die Staatsanwaltschaft dazu nichts aus?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit deswegen, weil ihr das so von vorgesetzter Stelle angewiesen wurde.  Und im Windschatten des grassierenden Corona-Wahns lässt sich sowas auch en passant erledigen. Die Menschen – auch die Beamten der Staatsanwaltschaften -, haben andere Sorgen. Ein mutmaßlicher begangener verfassungsfeindlicher Sabotageakt wäre auch längst verjährt.

Für Morde gibt es solche Verjährungsfristen allerdings nicht.  Die Begründung zur Einstellung des letzten Mordermittlungsverfahrens ist ebenfalls keine. 

Einstellung 227 Js 20232 – 18 wg Beihilfe zum Mord

Da auch dieses Mordermittlungfsverfahren von der Staatsanwaltschaft nicht grundlos eröffnet wurde, die Schwelle zur Eröffnung eines solchen Mordermittlungsverfahrens in so einer brisanten Sache zudem außerordentlich hoch lag, ist es naheliegend anzunehmen, dass die Staatsanwaltschaft sachliche Gründe für die Verfahrenseinstellung nicht kennt.

Zunächst bleibt einmal abzuwarten wie lange es dauert, bis sich auch in Deutschland in Sachen Corona die Vernunft Bahn gebrochen hat. Danach werde ich selbstverständlich in der Sache öffentlich antworten.