Bekir schreibt: “Alte als Versuchskaninchen? Irgendwo muss man ja anfangen und die ersten sind dann immer sozusagen Versuchskaninchen. Ohne gesichertes Wissen, einfach völlig ins Blaue hinein, sollte die Reihenfolge allerdings nicht festgelegt werden, gerade bei diesen extrem schnell zugelassenen Stoffen. Und die demonstrativ betonte Freiwilligkeit darf kein Feigenblatt dafür sein, besonders arglose Personengruppen zu überrumpeln.
„Wir wissen derzeit nicht, wie der Impfstoff bei Risikopatienten wirkt“ – „der Chef der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft kritisiert die Informations- [d.h. Studien-]lage über die Impfstoffe“, berichtete die WELT am 05.12.2020, [1].
Besonders pikant ist daher die fast zeitgleiche Empfehlung der STIKO beim RKI zur größten Gruppe von Risikopatienten: „Kommission empfiehlt, zuerst in Alten- und Pflegeheimen zu impfen“, meldete die ZEIT am 07.12.2020, [2].
Schaut man sich die Sache genauer an, wird es noch brisanter: Auf der „Gelben Liste“ (Medikamenten-Infos der Hersteller für die Ärzte) steht zum BioNTech/Pfizer-Impfstoff BNT162b2 unter „Gegenanzeigen“ gleich als erstes:
„Der Impfstoff darf nicht angewendet werden bei akuter Erkrankung mit Fieber oder bei Personen unter antikoagulativer Therapie, bei denen eine intramuskuläre Applikation kontraindiziert ist (es sei denn, der potenzielle Nutzen überwiegt eindeutig das Risiko der Verabreichung)“, [3].
Antikoagulanzien sind Gerinnungshemmer, die bei u. a. bettlägrigen alten Menschen nachvollziehbarerweise verstärkt zum Einsatz kommen. So hatten auch die Kollegen von Prof. Püschel in Hamburg im Frühjahr empfohlen, Corona-Risikopatienten schon ambulant Gerinnungshemmer zu geben – vorbeugend, weil zu befürchten ist, dass sie künftig auf Intensivstation landen, wo laut dieser Ärzte viele Corona-Patienten unter Embolien / Thrombosen leiden und auch daran versterben.
Soll ein Arzt demnach gem. Gelber Liste wenigstens darauf achten, ob „eine intramuskuläre Applikation kontraindiziert ist“ bei Menschen, die Gerinnungshemmer bekommen?
– Nein! … meint jedenfalls das RKI in seinem „Leitfaden für Ärzt:innen im Patient:innen- und Bürger:innengespräch“, 1. Auflage vom 21.12.2020, [4]: „Geimpft wird intramuskulär, nicht subkutan (auch bei Gerinnungsstörung/Antikoagulation): mit einer dünnen Nadel, vorsichtig und mit anschließender Kompression.“
Die absehbare 2. Auflage dieses buchstäblich nur „einseitigen“ Leitfadens wird wohl auf Dinge achten, die jetzt beim Durchimpfen der Alten anscheinend noch nicht so wichtig sind: „Zunächst wird es nicht erforderlich sein, dass Sie eine Impfbescheinigung für Ihre Patient:innen ausfüllen. In der zweiten Impfphase könnte es jedoch notwendig sein, dass Patient:innen mit bestimmten Vorerkrankungen ein ärztliches Zeugnis benötigen. Zunächst sollten Sie lediglich beratend für Ihre Patient:innen da sein und diese an die Impfzentren verweisen“ … steht eingangs unter „Allgemeine Informationen“.
Beruhigend, dass wenigstens noch ein paar Tipps gegen die allergrößte Gefahr gegeben werden:
„Beziehen Sie sich auf die Fakten, lassen Sie sich nach Möglichkeit auf keine Verschwörungstheorie-Diskussion ein: Sie müssen keine Ideologien widerlegen, sondern über die Corona-Schutzimpfung aufklären.“
Tja, da werden wir Verschwörungstheoretiker demnächst wohl den eingangs genannten Chef der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft in unseren Kreisen begrüßen dürfen…”
[1] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus221714088/Corona-Wissen-derzeit-nicht-wie-Impfstoff-bei-Risikopatienten-wirkt.html
[2] https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-12/staendige-impfkommission-coronavirus-impfung-pflege-altenheim
[3] https://www.gelbe-liste.de/nachrichten/zulassung-corona-impfstoff-bnt162b2-deutschland
[4] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Leitfaden-Arzt.pdf?__blob=publicationFile