Verfassungsbeschwerde am 19.12.2019 ins Verfahrensregister eingetragen und am 15.01.2020 nicht zur Entscheidung angenommen (Update vom 24.01.2020)

Meine Verfassungsbeschwerde

http://friedensblick.de/29658/nsu-verfahren-verfassungsbeschwerde-eingelegt/

ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2171/19 in das Verfahrensregister eingetragen und dem Zweiten Senat zur Entscheidung vorgelegt worden.

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2171-19

Die Kammer kann die Annahme der Beschwerde ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Update vom 24.01.2020

Die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfGs hat am 15.01.2020 entschieden, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

2 BvR 2171-19 nicht zur Entscheidung angenommen

3 Gedanken zu „Verfassungsbeschwerde am 19.12.2019 ins Verfahrensregister eingetragen und am 15.01.2020 nicht zur Entscheidung angenommen (Update vom 24.01.2020)“

    1. Ja, in 99% der Fälle.

      Finde ich trotzdem bemerkenswert was da steht. Durch verfassungsfeindliche Sabotageakte entstehen mir keine schweren Nachteile, bzw. die Durchsetzung der durch die verfassungsfeindlichen Sabotageakte verletzten Rechte erscheint nicht angezeigt.

      Der Richter am BVerfG Huber war übrigens bis November 2010 Innenminister in Thüringen. Er stammt aus Bayern.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_M._Huber

      1. ich halte es für bedenklich, dass der wahlausschuss des bundestags richter beim verfassungsgericht wählt und politiker berufen kann, die vorher minister waren.

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