Archiv der Kategorie: Nicht aufgeklärter Terror

Muss der Münchner NSU-Prozess neu aufgerollt werden?

von Gabriele Muthesius

Das nach fünfjähriger Dauer am 11. Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess ergangene Urteil lautete lebenslänglich für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – überdies wurde besondere Schwere der Schuld festgestellt – sowie auf Haftstrafen von zweieinhalb bis zehn Jahren für ihre vier Mitangeklagten.

Die am 21. April 2020 – 650 Tage später und nur 36 Stunden, bevor das Verfahren wegen Fristüberschreitung hätte neu eröffnet werden müssen – vom Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Münchner Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, und seinen beisitzenden Kollegen präsentierte, 3025 Seiten umfassende Urteilsbegründung, die der Autorin seit kurzem vorliegt, darf durchaus als Bestätigung der zentralen Kritikpunkte interpretiert werden, die im Hinblick auf den Prozess, das Urteil sowie die mangelhafte behördliche Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes von der Verteidigung, den Opferfamilien (Nebenklägern) und in den Medien vielfach geltend gemacht worden sind. (Einiges davon hatte ich in einem Blättchen-Beitrag unmittelbar nach der Urteilsverkündung zusammengetragen.)

So liefert das Urteil zu allen dem NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zur Last gelegten Verbrechen – zehn Morde, zwei Sprengstoffattentate und 15 Raubüberfälle – so minutiöse Tatvorbeitungs- und -hergangsdarstellungen, als wären die Richter quasi unmittelbare Beobachter der Vorgänge gewesen. So heißt es etwa zur „Tat zulasten von Enver Şimşek in Nürnberg am 09. September 2000“ (sogenannter erster NSUMord): „Am 09. September 2000 kurz vor 13:00 Uhr stand das Opfer auf der Ladefläche seines Transporters, den er hinter seinem mobilen Blumenverkaufsstand in der Liegnitzer Straße geparkt hatte. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt traten an die geöffnete Schiebetür an
der Beifahrerseite des Transporters heran, um Enver Şimşek zu töten. […] Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan gab Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos […] sofort und für das Opfer vollkommen unerwartet mit der Pistole Ceska 83 Kaliber 7,65 mm mit der Waffennummer 034678 […] vier Schüsse auf Kopf und Körperzentrum des Geschädigten ab, um diesen zu töten. […] Der andere der beiden Männer gab mit der Pistole Bruni Modell 315 Kaliber 6,35 mm mit der Waffennummer 012289 mindestens einen Schuss in Richtung des Kopfes des Geschädigten ab.“ ( Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken) Und zum „Anschlag in der Probsteigasse in Köln im Dezember 2000/Januar 2001“ (Sprengstoffattentat) heißt es: „Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt […] die Aufgabe, vor Ort in Köln tätig zu werden. […] Einer von beiden betrat, während der andere vor dem Laden wartete, am späten Nachmittag mit einem Weidenkorb, in dem sich der Sprengsatz, versteckt in einer metallenen Christstollendose befand, den Laden
und traf dort auf den Ladeninhaber […]. Um einen Einkauf vorzutäuschen, sammelte er einige Lebensmittel in dem Laden ein und legte diese in den Weidenkorb zu der roten, weihnachtlich mit Sternen verzierten Christstollendose mit der Sprengvorrichtung. […] Unter dem Vorwand, sein vergessenes Portemonnaie aus der nahegelegenen Wohnung holen und umgehend zurückkehren zu wollen, stellte der Täter den Korb […] an der Kasse des Ladengeschäfts ab […] und begab sich zu seinem wartenden Mittäter.“ (Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken.) Und so weiter und so fort.

Gedeckt durch die Beweisaufnahmen im Prozess selbst sind diese Darstellungen in ihrem Kernpunkt, dem Tatvorwurf gegenüber Mundlos und Böhnhardt, hingegen in keinem einzigen Fall. Denn für alle 27 mutmaßlichen NSU-Tatorte konnten die Ermittler (Bundeskriminalamt) keine forensischen Nachweise (Fingerabdrücke, DNA) für die physische Anwesenheit von Mundlos und Böhnhardt zu den Tatzeitpunkten erbringen und die Anklagebehörde (Bundesanwaltschaft) vulgo im Prozess auch nicht vorlegen. Dasselbe gilt für Zeugenaussagen und erstellte Phantombilder. Eine in der deutschen Kriminalgeschichte singuläre Serie (siehe ausführlich Blättchen-Ausgabe 10/2017).

Dass Richter Götzl auf ein stenografisches Protokoll der Hauptverhandlung ebenso verzichtete wie auf eine Bandaufzeichnung der 438 Verhandlungstage ist zwar, so Annette
Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung (SZ), eine „Praxis aus der Zeit, als die Strafprozessordnung entstand: Das war 1877“, aber so ist leider nicht „offiziell“ feststellbar, wie oft in diesem Prozess der Begriff „Verfassungsschutz“ zur Sprache kam. „[…] tausendfach“, meint jedenfalls Tom Sundermann (DIE ZEIT) mit Verweis auf die zahlreichen „Gelegenheiten, bei denen Sicherheitsbehörden und Ermittler gepatzt haben“ und „Situationen, in denen die drei untergetauchten Rechtsextremisten mutmaßlich rechtzeitig hätten gefasst werden können“. Weitgehend protokolliert haben die Verhandlungen dagegen die Prozessbeobachter der SZ; die vier Bände mit zusammen 1860 Seiten samt einem zusätzlichen Materialband wurden im Jahre 2018 publiziert. Darinnen immerhin um die 90 Verhandlungstage mit direkten Bezügen zum Verfassungsschutz – inklusive des Sachverhalts, dass sich am Tatort des 6. Juni 2006 in Kassel, wo Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde, zum Tatzeitpunkt mit Andreas Temme ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes aufgehalten hat. Temme selbst war im Münchner Prozess mehrfach vernommen worden. Doch in der voluminösen Urteilsbegründung von Götzl und Kollegen kommen der Begriff „Verfassungsschutz“ und der Name Temme überhaupt nicht vor. Es dürften nicht zuletzt Ungereimtheiten wie diese sein, die Nebenkläger wie deren Anwälte
erneut zu teils geharnischter Kritik am gesamten Prozess veranlasst haben. Die Urteilsbegründung hätte Ergebnisse des Verfahrens „bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen“ und gezeigt, dass die Richter „kein Interesse an einer Aufklärung hatten“. Nach deutscher Rechtspraxis steht der Nebenklage im Falle einer Täterverurteilung allerdings kein Recht auf Revision zu.

Revision eingelegt hat indes die Bundesanwaltschaft und zwar gegen das aus deren Sicht mit bloß zweieinhalb Jahren zu niedrige Urteil gegen Zschäpes Mitangeklagten André Eminger, das Neonazis am 11. Juli 2018 im Gerichtssaal mit Johlen begrüßt hatten. Götzl und Kollegen hatten Eminger in vier von fünf Anklagepunkten freigesprochen und aus dem Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt – jenen Mann, der 13 Jahre lang Vertrauter von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewesen war. Der hatte dem Trio unter seinem Namen eine Wohnung angemietet, hatte Einkäufe erledigt, den beiden Uwes auch mal seine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellte, ihnen dreimal zu einem (angemieteten) Wohnmobil verholfen und vieles andere mehr. Daher erläuterte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft, die gegen Eminger zwölf Jahre beantragt hatte: Es sei nicht glaubhaft, dass Eminger die ganze Zeit lang quasi nur neben dem NSU-Trio „hergetrottet“ sei, ohne Fragen zu stellen. Etwa: „Wovon lebt ihr eigentlich, warum im Untergrund, und was macht ihr eigentlich den ganzen Tag lang?“ Doch genau so sah es offenbar der Götzl-Senat und attestierte jetzt: „Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen
Verbundenheit eröffneten (sic! – G.M.) für den Angeklagten Eminger jedoch keine tiefgehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen.“ Und daraus schloss „der Senat, dass der Angeklagte Eminger bei lebensnaher Betrachtung davon
ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“.

Das abenteuerlichste Konstrukt freilich komponierten Götzl und Kollegen mit Ihrer Begründung der unmittelbaren Beteiligung von Zschäpe an den Mundlos und Böhnhardt zugeschriebenen Verbrechen und damit zum Nachweis ihrer direkten Mittäterschaft sowie des verhängten Urteils lebenslänglich, mit besonderer Schwere der Schuld – und zwar mit der ebenso feinsinnigen wie sophistischen Anschuldigung, dass gerade Zschäpes offenkundige
Abwesenheit von allen Tatorten den Kern ihrer Mittäterschaft bilde. Oder in bestem Juristendeutsch: „Gemäß dem gemeinsam gefassten Tatkonzept und der gemeinsam durchgeführten konkreten Tatplanung wäre die Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe am Tatort und die Begehung einer tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung dort durch sie planwidrig gewesen. Vielmehr waren nach diesem Konzept gerade ihre Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne und ihr Aufenthalt in oder im Nahbereich der jeweiligen Wohnung geradezu Bedingung dafür, dass die jeweiligen Taten überhaupt begangen werden konnten. Denn nur durch die örtliche Aufteilung der Angeklagten Zschäpe einerseits sowie Uwe
Mundlos’ und Uwe Böhnhardts andererseits war gesichert, dass die von allen drei Personen gewollte Legendierung der Wohnung erfolgt und dass der festgestellte ideologische Zweck der Gewalttaten letztendlich erreicht werden würde. Da die Schaffung eines sicheren Rückzugsraums und die Erreichung des ideologischen Zwecks der Tatserie bei der Angeklagten Zschäpe als auch bei den beiden Männern Bedingung für die Begehung einer Tat war, hatte die Angeklagte Zschäpe durch das Erbringen ihres Tatbeitrags bestimmenden Einfluss auf das ‚Ob‘ der Taten, also ob sie überhaupt begangen wurden.“ Auf vergleichbare Weise begründete der Senat auch Zschäpes direkten Einfluss auf das „Wo“, „Wann“ und
„Wie“ der Tatausführungen.

Dass eine solche Interpretation der juristischen Tatbestände der Mittäterschaft und der Beihilfehandlung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) seiner Auffassung nach eklatant widerspreche, hat Zschäpe-Anwalt Mattias Grasel bereits in seinem Schlussvortrag während des Prozesses ausgeführt und begründet. Revision gegen das Urteil eingelegt haben neben Grasel auch Zschäpes ursprüngliche Pflichtverteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer mit einen Schriftsatz sowie Wolfgang Stahl mit einem eigenen gesonderten.

Schnell weitergehen wird es deswegen nun aber nicht. Mit einer Entscheidung des BGH über Annahme oder Ablehnung der Revisionen rechnen Experten erst in ungefähr zwei Jahren. Erst dann wird man wissen, ob der NSU-Prozess neu aufgerollt werden muss.

Ursprünglich erschienen am 20. Juli 2020 in Das Blättchen 15/2020

Thomas Moser schreibt aufrüttelnden Bericht vom Amri-Untersuchungsausschuss

Thomas Moser ist einer der wenigen investigativen und kritischen Journalisten. Als einziger berichtet er bei “Telepolis” über die Hintergründe des Anschlages im berliner Breitscheidplatz, die der Untersuchungsausschuss des Bundestages gerade aufdeckt. Es geht darum, ob der (angebliche) Einzeltäter Amri alleine war oder den Anschlag zusammen mit weiteren Terroristen beging. Die Bundestagsabgeordneten haben eine konkrete Person in Verdacht, die offenbar von den Behörden geschont wird. Handelt es sich um einen Informanten der Geheimdienste oder um eine Vertrauensperson der Polizei? Das alles erinnert stark an den NSU-Komplex, als dutzende Untersuchungsausschüsse vergeblich solchen Fragen nachgingen.

Im Gegensatz zu den Informanten des Geheimdienstes, konnten Abgeordnete niemals die Identitäten der „Vertrauenspersonen“ der Polizei erfahren. Der thüringer Ausschuss warnte daher vor einem

„… intolerablen kontrollfreien Raum im Bereich der Exekutive. Im Gegensatz zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch den Verfassungsschutz unterliegt der Einsatz von VP im Rahmen von Strafverfahren keinerlei parlamentarischer Kontrolle. Dies ist umso schwerwiegender, als auch keinerlei richterliche Kontrolle ausgeübt wird.“ (Landtag, Thüringen, zweiter NSU-UA, Abschlussbericht, 29.08.19, S. 1858)

Während der Lektüre seines Artikels fragte ich mich, wann die Bundestagsabgeordneten von der Regierung wieder “eingefangen” werden. Im Moment ist das “Entsetzen” im Ausschuss über die Vorgänge in den Behörden groß. Am Ende des Tages wird es allerdings wieder so sein, wie beim NSU-Komplex zu beobachten war: Nachdem die erste Empörungswelle abgeklungen ist, werden die Abgeordneten den Behörden nur “Pannen” vorwerfen und sie gleichzeitig von “Mitwirkung”, “Mitwisserschaft” und “Vertuschung freisprechen. Den Behörden wird ein “Persilschein” ausgestellt. Bestes Beispiel ist der damalige Vorsitzende des ersten NSU-Untersuchungsausschusses Sebastian Edathy (SPD).

Edathy: „Keinerlei Indizien“ für staatliche NSU-Unterstützung!?!

Unbekanntes NSU-Mitglied bis heute auf freiem Fuß? – aktualisiert am 28.07.2019

So könnte man die Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammenfassen, welche ich aufgrund meiner Strafanzeige gegen Bundesanwalt Diemer erhielt. 

Da gegen BAW Diemer kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da mir nicht bekannt ist, dass die StA Karlsruhe die Bundesbürger öffentlich davor gewarnt hat, dass sich möglicherweise ein weiteres unbekanntes NSU-Mitglied auf freiem Fuß befindet und damit weitere Morde begehen könnte, halte ich es für meine Pflicht, die Replik in dieser Sache zu veröffentlichen, Zitat:

“Staatsanwaltschaft Karlsruhe  

xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxx

Akademiestraße 6-8

76133 Karlsruhe                            

520 Js xxxxx/19 – Ihr Schreiben vom 16.06.2019

Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxxxxxxxx,

Ihr Schreiben vom 16.06.2019 habe ich erhalten und bedanke mich für die Erläuterung der Rechtslage. Ihre Ausführungen bezüglich des von mir gegen Bundesanwalt Diemer geäußerten Verdachts der Rechtsbeugung, sind in hohem Maße nachvollziehbar. Meine diesbezüglich geäußerten Vermutungen haben sich damit als haltlos herausgestellt.

Ich erlaube mir jedoch auf Folgendes hinzuweisen. Sie schreiben, Zitat:

„Dies gilt auch soweit der Anzeigeerstatter in seiner Ergänzung der Strafanzeige nunmehr geltend gemacht hat, dass ein bisher unbekannter Dritter das Drehbuch zu dem NSU-Bekennervideo erstellt haben muss. Selbst wenn die Schlussfolgerung des Anzeigeerstatters stimmte….“ Zitat Ende

Wenn die von mir vorgetragenen Tatsachen stimmen würden – und Sie haben nichts Gegenteiliges behauptet – dann läuft ein bisher unbekanntes Mitglied der Terrororganisation NSU frei herum. Denn dass das Bekennervideo unter tätiger Mithilfe eines unbekannten Dritten erstellt worden ist – und das dieser unbekannte Dritte wie von mir dargelegt, eine Vielzahl weiterer Beweismittel in der Zwickauer Frühlingsstraße hinterlassen hat – war nicht Gegenstand im NSU-Strafprozess. Demzufolge kann es sich bei dieser Person nicht um einen der dort Verurteilten handeln. Auch ist das Bekennervideo nicht irgendein Beweismittel in Sachen NSU, sondern es ist nach Aussage des Bundesanwalts Diemer das Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft in Sachen NSU.

Nun ist es eine offensichtliche Tatsache, dass sich bis zum heutigen Tag NSU-Untersuchungsausschüsse mit der Thematik beschäftigen. Hunderte Beamte wurden bisher zu der Frage vernommen, wie es möglich sein konnte, dass die Terroristen über ein Jahrzehnt unentdeckt ihre Verbrechen verüben konnten. Die gleichlautende Antwort war sinngemäß immer, dass die strategischen Tarnhandlungen im Zuge der Tatplanungen und Begehungen nahezu perfekt waren, niemand also hätte etwas ahnen – und demzufolge auch niemand eher hätte eingreifen können.

Deswegen, sehr geehrter Herr xxxxxx  xxxxxxxxxxxx, irritiert mich Ihr Schreiben. Denn ich entnehme daraus, dass Sie gar nicht abstreiten und nicht einmal den Versuch unternehmen, die von mir behaupteten Tatsachen zu widerlegen. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass dem Bundesanwalt Diemer eine Schuld nicht nachzuweisen wäre und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.

Was aber, wenn ich tatsächlich Recht hätte mit den von mir behaupteten Tatsachen bezüglich der Existenz eines weiteren – bisher noch unbekannten – Mitglieds der Terrororganisation? Bestünde dann nicht die Gefahr weiterer Morde? Nunmehr beispielsweise aus Rache für die Verurteilung der Komplizin Zschäpe? Hat dieses weitere NSU-Mitglied möglicherweise Herrn Lübcke ermordet oder war an der Tatplanung beteiligt? Plant es vielleicht gar den Bundesanwalt Diemer oder andere Mitglieder der Bundesanwaltschaft zu ermorden?

Es kann doch nicht sein, dass der Staat selbst über mittlerweile 7 Jahre einen ungeheuren Aufwand betreibt, um die Hintergründe dieser Terrororganisation aufzuklären und dann, wenn er darauf hingewiesen wird, dass das BKA selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses unbekannten Mitglieds der Terrororganisation ermittelt hat, der Sache nicht weiter nachgeht. Damit würde dieser Staat dann doch die gleichen Fehler wieder begehen, welche die Mordserie erst ermöglichten.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Es geht hier nicht darum ob Bundesanwalt Diener sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Es geht darum, dass vom BKA eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ermittelt wurde, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße ein bisher unbekanntes NSU-Mitglied aufhältig gewesen sein muss, welches exponiert in die Erstellung des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft – nämlich des NSU-Bekennervideos – eingebunden war. Gesondert sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Andre Eminger handeln kann.

Die Aufklärung des Sachverhalts ist von hohem öffentlichen Interesse. Es besteht der begründete Verdacht, dass das bisher unbekannte NSU-Mitglied auch weiterhin Verbrechen begeht. Daraus folgt naheliegend ein weiterer Verdacht, nämlich dass die Terrororganisation mit der mutmaßlichen Ermordung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 – siehe hierzu Mordermittlungsvefahren der StA Meiningen 227 Js 22943/17 sowie wegen Beihilfe zum Mord 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18 – nicht untergegangen ist, sondern bis zum heutigen Tage fortbesteht.

Ich rege deswegen an, die von mir im Zusammenhang mit der Existenz eines weiteren unbekannten NSU-Mitglieds behaupteten Tatsachen inhaltlich zu prüfen und mich zu informieren, was an meinen Schlussfolgerungen falsch sein soll. Bitte setzen Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen”

Aktualisierung vom 28.07.2019

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.07.2019 geantwortet.  Darin enthalten ist eine im Fettdruck hervorgehobene Passage, welche als eine Art Gegendarstellung aufgefasst werden kann. Ich zitiere die Antwort der Staatsanwaltschaft deswegen wie folgt:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende

Den weiteren Inhalt bzw. meine Antwort darauf, behandle ich vorerst vertraulich. 

Einführung in das Ungeheuerliche – Geheimdienstliche Manipulationen in Terrorfällen

Eine Lese- und Verbreitungsempfehlung

Es ist manchmal frustrierend, Bekannten und Freunden verständlich zu machen, in welchem Ausmaß im NSU-Komplex von Ermittlungsbehörden offensichtlich Beweise unterschlagen, gefälscht oder ganz erfunden worden sind. Es handelt sich dabei eben um schwerverdauliche Kost für jeden, der daran glauben will, dass solche Dinge von den Beteiligten mit einem Minimum an Ehrlichkeit und Gesetzestreue gehandhabt werden. Eine Person, die daran Zweifel sät, muss damit rechnen, dass man sie schräg anschaut. Es ist eben weniger belastend, einen Einzelnen zu belächeln, der seine neugierige Nase in diesen unglaublichen Fall gesteckt hat, als sich einem ungeheuerlichen Verdacht gegen Amtsträger und Institutionen der Republik zu stellen. Einführung in das Ungeheuerliche – Geheimdienstliche Manipulationen in Terrorfällen weiterlesen

Oktoberfest Bombe: So wurde Aufklärung medial sabotiert

Teil 1 und 2 der Buch-Zusammenfassung “Oktoberfest, das Attentat” veranschaulichten Versagen und Vertuschung der Bundesanwaltschaft – sie hätte die Aufgabe den schlimmsten Terroranschlag der Bundesrepublik aufzuklären. Dieser Teil 3 zeigt das Zusammenspiel mit Medien, welches Ermittlungen zunichte machte. Es konnte damit die öffentliche Meinung manipuliert werden. Oktoberfest Bombe: So wurde Aufklärung medial sabotiert weiterlesen

War die Oktoberfest-Bombe eine NATO-Gladio-Aktion?

Nachdem die geheime NATO-“Gladio”-Gruppe “Bund Deutscher Jugend” wegen Terror-Verdachts aufgelöst wurde (Friedensblick), gab es offenbar eine strategische Neuausrichtung:

“An Stelle einer zentralen rechten Organisation wurde ein Netz von verflochtenen Gruppierungen geschaffen.” (dossier)

Es scheint, dass seitdem militante Gruppen bis heute indirekt durch den Einsatz von bezahlten Informanten (V-Leuten) gegründet, mitfinanziert und mit Waffen versorgt werden. War die Oktoberfest-Bombe eine NATO-Gladio-Aktion? weiterlesen

Buch-Zusammenfassung: “Oktoberfest, das Attentat”, Teil 2

Die Darstellung der Bundesanwaltschaft ist, dass die Münchner Bombe vom Oktoberfest 1980 das Werk eines Einzeltäters war. In seinem Buch “Oktoberfest, Das Attentat” weist Autor Ulrich Chaussy auf die dünne Beweislage gegen Köhler hin und den Versuch, ein “Monster” aus ihm zu machen. Buch-Zusammenfassung: “Oktoberfest, das Attentat”, Teil 2 weiterlesen

Buch-Zusammenfassung: “Oktoberfest, das Attentat”, Ulrich Chaussy, Teil 1

Der Münchner Journalist Ulrich Chaussy untersucht seit Jahrzehnten das Oktoberfest-Attentat und veröffentlichte seine neuesten Erkenntnisse 2014 in Buchform: “Oktoberfest, das Attentat”. Darin zitiert Ulrich Chaussy aus Ermittlungsakten, die ihm zugespielt wurden, und aus Gesprächen mit Zeugen und Ermittlern. Dieser Artikel fasst die Inhalte zusammen, alle Angaben von Seitenzahlen beziehen sich auf das Buch. Buch-Zusammenfassung: “Oktoberfest, das Attentat”, Ulrich Chaussy, Teil 1 weiterlesen

Film “Der blinde Fleck” zeigt Vertuschung: Oktoberfest-Attentat, NSU

Dem Bayerischen Rundfunk (BR) ist hoch anzurechnen, sich an ein “heißes Eisen” heran-zu-trauen. Heiß – weil es die sogenannten “Pannen” filmisch darstellt, die während der Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat (1980) gemacht wurden. Der Thriller “der blinde Fleck” setzt schlüssig die Fakten zu einer plausiblen Erklärung zusammen: Die Hintermänner hinter dem (angeblichen) Einzeltäter Gundolf Köhler sollten geschützt werden, das Terror-Netzwerk vertuscht und zwar von Staats wegen! Der Film basiert auf den Recherchen des investigativen Journalisten Ulrich Chaussy. Es ergeben sich Parallelen zur gegenwärtigen Staats-Affäre um das Netzwerk “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) und dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Film “Der blinde Fleck” zeigt Vertuschung: Oktoberfest-Attentat, NSU weiterlesen