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NSU-Prozess: Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig

Die Journalisten Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler, haben dankenswerterweise über die Bundeszentrale für politische Bildung die Protokolle des NSU-Prozesses veröffentlicht. Da vom Prozess kein offizielles Protokoll gefertigt wurde, bildet diese Publikation tatsächlich ein Dokument der Zeitgeschichte und damit eine historische Quelle.

Es spielt dabei keine Rolle, dass die Wiedergabe des Prozessgeschehens stellenweise unvollständig erfolgte. Ich sehe auch keinen Mangel darin, dass die Herausgeber eindeutige politische Positionen beziehen. Man wird es nie allen recht machen können – so oder so nicht. Vor allem darf man nicht außer acht lassen, dass die Beweisaufnahme im NSU-Prozess regelmäßig etwas ganz anderes ergeben hat, als beispielsweise die Recherchen des AK-NSU, von Frau Muthesius, brain freeze, Thomas Moser und vielen anderen. Die Protokolle bilden in jedem Fall eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube für jeden zeitgeschichtlich Interessierten.

https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/293325/der-nsu-prozess-das-protokoll

Beeindruckt hat mich unter anderem das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig vom 396. Verhandlungstag. Zufällig hielt RAin Wierig ihr Plädoyer am 12. Dezember 2017, also an dem Tag, an welchem die Staatsanwaltschaft Meiningen das Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel eröffnete.

Wierigs Mandantin im NSU-Prozess war Aysen Tasköprü, eine Schwester des ermordeten Süleyman Tasköprü. Diese erklärte später außerhalb der Hauptverhandlung, dass sie sich von ihrer Anwältin hintergangen fühlte und beantragte, Angela Wierig von ihrem Mandat zu entbinden. Statt dessen wollte sie sich für den Rest des Verfahrens von der Nebenklage-Anwältin Gül Pinar vertreten lassen.

Am 22. Januar 2018 teilte Aysen Tasköprü dem Gericht per Telefax mit, dass sie auf eigenen Wunsch ihre Nebenklage zurückziehe. Sie begründete dies mit dem Plädoyer Wierigs und dem daraus hervorgegangenen Zerwürfnis mit ihrer Anwältin.

Hier nun auszugsweise das Plädoyer Angela Wierigs, gehalten am 12. Dezember 2017, dem 396. Verhandlungstag des NSU-Prozesses, Zitat:

“…Zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hat die Bundesanwaltschaft gesagt, es seien keine psychopathischen Mörder gewesen. Hierzu habe ich eine andere Meinung. Fakt ist, dass bereits das erste Mordopfer fotografiert wurde. Wobei sich die Frage stellt, ob zu diesem Zeitpunkt das Foto ausschließlich gemacht wurde, um im Bekennervideo eine Rolle zu spielen. Oder ob es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wichtig war, diesen Moment als eine Art Trophäe zu konservieren, wie es sich auch bei der letzten Tat in Heilbronn manifestierte. Dass keine weiteren offensichtlichen Trophäen gefunden wurden, spricht nicht unbedingt gegen die Annahme des generellen Trophäen-Nehmens über die Fotos der Opfer hinaus. Dieser Umstand ließe sich unschwer damit erklären, dass Alltagsgegenstände im Brandschutt der Frühlingsstraße nicht als solche mit Vorbesitzern erkennbar gewesen wären. Zu den weiteren Kriterien, die eine psychopathische Persönlichkeit ausmachen, haben wir in der Hauptverhandlung genügend Fakten erörtert. Es liegt im Auge des Betrachters, ob man diese Annahme teilen möchte. Was für diese Annahme spricht, ist die Tatsache, dass damit der fehlende Kitt im Beziehungsgeflecht zwischen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wäre.

Sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in erster Linie psychopathische Killer und Cleaner gewesen sein, so hat Beate Zschäpe deren mörderischen Neigungen die moralische Zuflucht des politischen Kampfes geboten. Und insofern betrachte ich nicht Ralf Wohlleben als das “Mastermind” des NSU – das Gehirn der Truppe war Beate Zschäpe. Die Frau mit der Botschaft. Ralf Wohlleben ist nur der, bei dem die Beweisaufnahme viele Fragen aufgeworfen hat. Und offenbar bin ich nicht allein mit meiner Ungewissheit, denn die Bundesanwaltschaft selbst nimmt einmal von ihm an, er habe mit unbedingter Gewalt im politischen Kampf gerechnet und sie befürwortet, um dann zu konstatieren, er habe den Marsch durch die Institutionen gewollt. Im Gegensatz zum Angeklagten Eminger – der sei für den Lösungsansatz durch Gewaltausübung gewesen.

Ralf Wohlleben sitzt aus einem einzigen Grund auf der Anklagebank. Und diesen Grund hat Carsten Schultze unsicher identifiziert, wobei er sich das Objekt seiner Identifizierung vorher – Zitat – “bestimmt 100 Mal” im Internet angesehen hat. Ich wage die Behauptung, dass eine so unsichere Angabe, mit der allen Beteiligten bekannten Fülle an unglücklichen Umständen – Stichwort: trügerisches Gedächtnis – in fast jedem anderen Verfahren als unzureichend für die Beweisführung eingestuft worden wäre. Die Bundesanwaltschaft flankt elegant über die Schwierigkeiten der Beweisführung, indem sie die unsichere Identifizierung der Ceska 83 durch Carsten Schultze gerade dafür heranzieht, das dies für die Wahrhaftigkeit der Angabe spricht. Und führt aus: “man müsste im Gegenteil skeptisch sein, wenn eine eindeutige Identifizierung stattgefunden hätte”. Dieses Argument überzeugt mich nicht. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem Carsten Schultze sicher, klar, unmissverständlich und eindeutig und sofort auf die Ceska 83 gezeigt hätte und die Reaktion “Skepsis” gewesen wäre. Weshalb auch der Umkehrschluss nicht gilt.

Und hinsichtlich des hier von mehreren Seiten vorgetragenen Arguments, eine Waffe mit Schalldämpfer sei dem einzigen Zweck gewidmet, Menschen zu töten: Das ist ein Scheinargument. Es gibt keinen solchen Erfahrungssatz. Wer sich einmal die Mühe macht, die Begriffe “Banküberfall” und “Schalldämpferwaffe” zu googeln, wird feststellen, dass die Verwendung einer Schalldämpferwaffe bei Banküberfällen durchaus üblich ist. Was auch Sinn ergibt. Wenn ein Warnschuss in die Decke abgegeben wird, soll schließlich nicht das ganze Viertel mitbekommen, dass gerade ein Überfall stattfindet. Und auf diesem wackligen Fundament der Waffenidentifizierung und eines Erfahrungssatzes, den es nicht gibt, beruht der Antrag der Bundesanwaltschaft, Herrn Wohlleben zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen.

Ich frage mich, ob auch der Bundesanwaltschaft bewusst war, auf welcher Basis sie ihren Beweis führte. Jedenfalls ist mir noch die Stimme von Oberstaatsanwalt Weingarten im Ohr, der in den Saal rief: “Wer wagt es da, noch etwas anderes zu denken.” Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich es unter keinen Umständen für ein Wagnis halte, zu denken. Ich halte es eher für gewagt, nicht zu denken. Und vor Gericht nicht zu denkern, sollte sich grundsätzlich verbieten. Insbesondere, wenn ein Verfahren so mit Emotionen befrachtet ist wie dieses. Da sind nicht nur die Taten selbst, die schlicht nur als pervers bezeichnet werden können; da ist in tragender Rolle das emotional belastende Moment des Nazi-Themas.

Das “Dritte Reich” ist seit fast drei Generationen Geschichte. Der Vorwurf aber, der Deutsche trage den Nationalsozialismus gleich einer Erbsünde ab Geburt in sich, ist überaus lebendig. Und offenbar manchmal auch zutreffend. Und bei jenen, wo er nicht zutreffend ist, herrscht oft eine tief verwurzelte, manchmal geradezu hysterische Furcht, sich diesem Vorwurf auszusetzen. Weshalb – so habe ich den Eindruck – es im Umgang mit Rechtsaußen des Öfteren an der Sachlichkeit fehlt. Vor Gericht aber bedarf es ständiger und sorgfältiger Abwägung, welche Vorwürfe emotional geprägt und welche auf leidenschaftslos geprägten Fakten basieren. Wenn eine Gesellschaft daran gemessen werden kann, wie sie mit den Schwächsten umgeht, dann kann ein Rechtsstaat daran gemessen werden, wie er mit dem politischen Gegner umgeht.

Mutet es merkwürdig an, wenn die Anwältin einer Hinterbliebenen Sachlichkeit anmahnt? Und nicht in die Emotionalität schlittert? Wie es hier so häufig geschehen ist. Das wäre nur dann anzunehmen, wenn es meiner Mandantin um Rache ginge. Doch darum geht es ihr nicht. Rache ist nichts, was ihr mit ihrem Schmerz hilft. Mit Emotionen hat meine Mandantin genug zu kämpfen. Was ihr helfen würde, wäre, die Wahrheit zu erfahren. Um es klar auszusprechen: Für meine Mandantin kann es hier kein gerechtes Urteil geben. Denn vieles, was ihr angetan wurde, ist überhaupt nicht justiziabel. Natürlich ist da zunächst der Verlust ihres Bruders: Eine Lücke wurde in ihr Leben gerissen, die sich nie wieder schließen wird. Und dann kam das Bekennervideo – und das, Frau Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Greger, war kein Stich ins Herz; da wurde ein Brustkorb gewaltsam geöffnet und das arme pumpende Herz herausgerissen, auf den Boden geworfen, bespuckt und mit Doc Martens darauf herumgesprungen. Die unfassbare Botschaft, dass Süleman ermordet wurde, weil er türkischer Abstammung war; im Leben meiner Mandantin spielte die ethnische Herkunft nie auch nur die geringste Rolle. Sie hat ihren Sohn dazu erzogen, auf die Frage, ob er Deutscher oder Türke sei, zu antworten: Ich bin ein Mensch.

Ich frage mich, ob all diesen wohlmeinenden Menschen, die im Laufe dieses Verfahrens, immer wieder den institutionellen Rassismus in seinen verschiedenen Ausprägungen und Erscheinungsformen angeprangert haben, bewusst war, was sie angerichtet haben. Natürlich gab es Ermittlungspannen. Die passieren immer wenn ermittelt wird. Weil Menschen ermitteln. Mit all ihren Eitelkeiten, Unzulänglichkeiten und manchmal auch schlichter Dummheit. Nur sollte man nie Bösartigkeit unterstellen, wenn Dummheit, Eitelkeit oder Unzulänglichkeit als Erklärung ausreichen. Ich möchte nur kurz an die Episode ereinnern, als ein Polizeibeamter auf die Wohnung stieß, in der Hans Martin Schleyer gefangen gehalten wurde. Der Hinweis, die Wohnung sei von einer Ausweisbeschafferin der RAF angemietet worden, wurde von der höheren Dienststelle schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Warum nicht, wurde nie abschließend geklärt. Allerdings findet sich unter den diversen Erklärungsversuchen für diese entsetzliche Ermittlungspanne, die den Tod eines Menschen zur direkten Folge hatte, nicht ein einziges Mal der Grund des institutionellen Rassismus.

(…)

Ist denn niemandem, der diesen Vorwurf erhoben hat, bewusst, dass damit die Hassbotschaft des NSU perpetuiert und konsolidiert wird? Das diese Vorwürfe bedeuten: Der NSU war nur die Speerspitze; der den Weg der Gewalt gewählt hatte, aber dessen Art zu denken in Deutschland weit verbreitet ist? Ausgerechnet bei der Polizei und den Ermittlungsbehörden weit verbreitet ist? Also gerade bei den Institutionen , von denen man sich Schutz vor Gewalt erhofft? In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch einen Gedanken: Ich kann mir nicht über alle Ermittlungsbeamten ein Urteil bilden. Jedenfalls aber über die Hamburger kann ich das. Weil ich Kontakt zu ihnen hatte. Und ich weiß, wie unendlich schwer sie die Vorwürfe des institutionellen Rassismus getroffen haben.

Ich weiß – wie Sie auch und wie jeder Polizeibeamte – , dass bei Tötungsdelikten der Täter meist im unmittelbaren Umfeld des Opfers zu finden ist. Insofern ist es überaus folgerichtig, im Umfeld des Opfers den Täter zu vermuten. Das ist kein institutioneller Rassismus, das sind Erfahrungssätze der Kriminologie. Ich weiß auch, dass die Ermittlungen in Hamburg in wirklich jede Richtung geführt wurden. Allein, es fehlten die Anhaltspunkte für eine heiße Spur in Richtung NSU. Was damit zusammenhängen mag, dass eine Tötungsserie wie die des NSU eben erstmals in Deutschland passiert ist. Und das gilt auch für die ersten Verdachtsmomente der Profiler – dort wurde ein rechtsextremer Hintergrund vermutet. Nur, auch dort: keine heiße Spur.

Hinsichtlich der weiteren Kritik, es sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden, dass Deutschland von einer rassistisch motivierten Mordserie heimgesucht wird. Stellen Sie sich bitte das Szenario vor: In der damalig bereits aufgeheizten Stimmung wird auf n-tv eine Pressekonferenz angekündigt. Sodann tritt ein Ermittler vor die Mikrofone und gibt kund, dass Migranten, die ein Kleingewerbe betreiben, offenbar im Fokus rassistisch motivierter Mordtaten stehen. Es seien bereits mehrere Taten bekannt, von den Tätern fehlt jede Spur, weitere Opfer sind zu befürchten. Falls jemand weiterführende Hinweise habe, möge er die unten eingeblendete Nummer anrufen, könne sich aber auch an jedes Polizeirevier wenden.

Ich denke nicht, dass ein solches Vorgehen zu ernst zu nehmenden Hinweisen geführt hätte. Ich bin mir aber sicher, dass Teile Hamburgs gebrannt hätten. Und ich halte die Möglichkeit von Ausschreitungen, Straßenschlachten und eventuell auch Toten für wahrscheinlich. Jedenfalls hätte ich nicht die Verantwortung übernehmen wollen, dieses Pulverfass zu zünden.

Zielführende Hinweise hätte ich noch am ehesten durch Informationen aus dem Umfeld des NSU erwartet. Um aber solche Informationen zu bekommen, musste man – zwingend – den Weg über V-Leute wählen. Auch dieses Vorgehen wurde zum Vorwurf gemacht.

In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein kurzes Wort zum viel beschworenen “Netzwerk”. Frei nach Benjamin Franklin: Selbstverständlich können drei Menschen ein Geheimnis bewahren. Wenn zwei von ihnen tot sind. Das hier dargestellte vermutete Unterstützer-Netzwerk des NSU hätte aus mehr Personen bestanden als ein dörflicher Männergesangsverein. Wenn so viele Personen von einem so monströsen Geheimnis wissen, halte ich es für ausgeschlossen, dass dieses Geheimnis über zehn Jahre lang durch sämtliche Alkoholabstürze, Bettgeflüster, persönliche Feindschaften oder schlicht durch die Möglichkeit, durch einen Deal der Strafverfolgung zu entgehen, gewahrt worden wäre. Ganz abgesehen von diesem altmodischen Gewissen, dass man Nazis generell abspricht, das aber bei dem einen oder anderen vielleicht doch zum Tragen gekommen wäre. Denn prinzipiell gegen jemanden etwas zu haben, ist etwas ganz anderes, als zu goutieren, dass diesem Jemand ins Gesicht geschossen wird.

Nach vier Jahren Verhandlung kann man, insbesondere durch die mediale Aufarbeitung des Prozesses, den Eindruck gewinnen, der NSU war lediglich durch den privaten und institutionellen Rassismus möglich. Was gewiss unzutreffend ist: Der NSU war möglich, weil ein höchst unglückliches Schicksal drei Menschen zusammengeführt hat, deren Wut, deren Hass, deren antisoziale Persönlichkeiten Mord und Terror über Deutschland brachten. Mit dem Ziel, Migranten die Botschaft zu vermitteln, dass Deutschland nicht ihre Heimat sei. Dass sie in Deutschland persona non grata seien. Unter diesem Aspekt war der NSU überaus erfolgreich. Die Botschaft an die Migranten, sie seien ihres Lebens nicht mehr sicher, ist zu meinem tiefsten Bedauern nicht mit dem NSU gestorben. Und diesmal sind es keine rechtsextremen Terroristen, die vermitteln, Deutschland sorge sich nur um die Deutschen, sondern es sind Anwälte und Journalisten. Ich kann im Namen meiner Mandantin nur appelieren, auch in der wohlmeinendsten Berichterstattung nicht die Herkunft eines Menschen als Erklärungsversuch heranzuziehen, wenn die Erklärungen fehlen. Das wäre auch das, was sich meine Mandantin für die Zukunft wünscht. Als Mensch wahrgenommen zu werden. Nicht als Opfer. Ihren Schmerz nicht von Menschen benutzen zu lassen, die ihre eigenen Ziele durchsetzen wollen und sich dabei anmaßen, für meine Mandantin zu sprechen.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1619 bis 1624)

NSU-Prozess – Wer uns aus der Seele spricht

Am 1. November 2018 hielten die RAe Sturm und Heer vor Jurastudenten  der Bucerius-Law-School einen Vortrag, über ihre Erfahrungen im NSU-Prozess.  Die anschließende Fragerunde leitete ein Student wie folgt ein, Zitat:

Student: Die entscheidende Frage die ich mir so gestellt hab am Anfang gerade bei ihren Ausführungen war ja, wie sie es eigentlich geschafft haben, dass die ganzen Leute jetzt straffrei davongekommen sind, die so gegen den Rechtststaat verstoßen haben und die Prinzipien so eigentlich mit Füßen getreten haben. Es kann doch nicht sein, dass wir vorher Ergebnisse veröffentlichen, das wir in einen Prozess reingehen mit feststehenden Ergebnissen und das im Endeffekt auch keine Konsequenzen hat für die Beteiligten.

RA Heer: Ich stimme Ihnen zu, dass kann nicht sein.

Student: Naja, letztendlich meine ich, die Idee wäre doch jetzt, wir ziehen los und treten Strafprozesse gegen all die Beteiligten los, die da so gegen verstoßen haben und das muss ja eigentlich auch soweit führen können, dass wir sagen, wir kriegen die Immunität der Politiker aufgehoben an den Stellen, weil das so grundlegend gegen unseren Rechtsstaat verstößt das wir sagen, das können wir hier nicht dulden

RA Heer: Ja dazu müssten bestimmte Verhaltensweisen erstmal strafbar sein, also nach dem StGB ja….” Zitat Ende – ab Minute 1:09:30

Mutige Aussage eines jungen Mannes, der das Herz auf dem richtigen Fleck trägt. Hoffe der wird zu einem Zeitpunkt Generalbundesanwalt, wenn die Behörde keinerlei politischen Zwängen mehr unterworfen ist. 

Abgesehen davon frage ich mich natürlich, was RA Heer mit seinen Antworten und seinem gesamten Vortrag sagen wollte. Was regt er sich vor den Studenten dann über “strafprozessuale Schweinerein” auf, wenn diese doch angeblich legal waren? Wer im Glashaus sitzt, wirft halt nicht gern mit Steinen. So siehts aus. 

roger fragt: “Kann man die Existenz des NSU belegen?” – aktualisiert am 21.08.2019 mit Replik von roger

Roger hatte hatte das interessante Thema in anderem Zusammenhang wie folgt aufgegriffen, Zitat:

@Kay-Uwe Hegr

„Die Existenz der terroristischen Vereinigung NSU wird von mir nicht in Frage gestellt.“

Du kannst die Existenz belegen?
Gründung, Mitglieder, Manifest der Ziele?
Aktivitäten 1998 bis 2011, die in dem Zeitraum auch als NSU registriert wurden und nicht erst nach 2011 „gefunden“?

Also da wärst du der erste.
Aber ohne Fakten keine Existenz.

Weder die Dienste hatten den Begriff NSU im Computer (was noch Schutzbehauptung sein kann) noch die Antifa in ihren publizierten rechten Sammelwerken in dieser Zeit. Letzteres wiegt schwer und ist eigentlich ein K.O.-Kriterium für irgendeine NSU-Existenz. Die haben jeden Pups und Feuerstein registriert und als Bedrohung publiziert. Ich hatte da mal durchgeblättert …

Es ist sogar noch einen Zacken schärfer.
Der NSU-Spendenbrief, nach 2011 „entdeckt“ wurde vom Verfassungsschutz de facto auf „Spender unbekannt“ kastriert. Die Schlapphüte arbeiteten dem OLG München in dieser Frage zu. Was wusste man über die Spender und den Vorgang. Natürlich eigentlich nichts. Aber man fand noch ein Art Deckblatt zur Vorgangsakte.
Zur Erinnerung:

„Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern liegt im Zusammenhang mit „Weißer Wolf“ Deckblattmeldung aus 2002 vor ANONYME SPENDE von 2.500 Euro soll bei „Weißem Wolf“ eingegangen sein … „Macht weiter so. Das Geld ist bei Euch gut aufgehoben.“… in Deckblattmeldung keine weitere Information dazu enthalten, auch keine weiteren Sachverhalte im genannten Zusammenhang …“

Die Großbuchstaben war ich.
Anonym ist jetzt kein Synonym für NSU, da sind wir uns doch einig?
Wenn ja, Spendenbeweis NSU tot.
Vom VS gemeuchelt … 😉” Zitat Ende

Ich möchte darauf gern antworten.

Es gibt glaubhafte  Zeugenaussagen aus denen hervorgeht, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe notfalls anstreben würden, den Gesamtstaat unter Anwendung von Gewalt umzustürzen, wenn sich ihre politischen Ziele nicht anderweitig verwirklichen ließen. Nun fallen diese Aussagen ausschließlich in die Zeit des THS bzw. die ersten Jahre nach dem Untertauchen.

Ich möchte hier einmal folgendes zu bedenken geben. Josef Fischers “Putztruppe” war nichts anderes als eine terroristische Vereinigung, um den Staat mit Gewalt zu bekämpfen. Hitler, Marx, Lenin, Mao, Pol Pot usw. hatten die Idee vom gewaltsamen Umsturz – also von der Revolution – bereits in jungen Jahren. Die RAF entstand aus dem revolutionären Geist der Jugend. Die antifa besteht aus gewaltbereiten Jugendlichen und verfolgt zumindest in Teilen  das Ziel, die Gesellschaftsordnung mit Gewalt umzustürzen.

Ich will das nicht gutheißen. Allerdings es ist generell das Privileg der Jugend, über den Umsturz und einer daraus erwachsenden neuen (scheinbar) gerechteren Welt zu philosophieren, bzw. auch tatkräftig dabei mitzuwirken. Verstehen kann das nur jemand, der selbst mal jung war und selbst solchen Träume – oder auch mehr – hatte.

Das man Jugendliche, welche im Vakuum der Wendezeit ohne echte Orientierung waren, hier mit Hilfe von viel Geld und Kreaturen wie dem V-Mann Otto auf die schiefe Bahn locken konnte, ist kein Wunder, sondern war kalkulierte Absicht. Nur um das mal deutlich zu machen. Der ehemalige LKA Präsident Kranz äußerte sich vor dem UA 5/1 dazu wie folgt, Zitat:

Vors. Abg. Marx: Da darf ich vielleicht gleich anknüpfen. Sie haben gesagt, Sie haben dann in der Sicherheitslage darauf hingewiesen, auf diese beiden Punkte wohl?

Herr Kranz: Nicht auf beide. Bei der ersten Geschichte hat er ja gesagt, ich weiß von nichts, mein Name ist Hase. Da hat er ja abgestritten, dass er da irgendwie involviert war. Zur selben Zeit hat das ganze LKA, einschließlich ich, keiner von uns hat gewusst, dass Thomas Dienel auf der Gehaltsliste steht mit 50.000 und unser aller Freund .Otto” mit 200.000. Das sind 3.000 € im Monat, die habe ich damals gerade so verdient. Das kriegt dann der vom Verfassungsschutz, der mir die Arbeit gemacht hat; der den Thüringer Heimatschutzverein gegründet hat und den ganzen Laden hochgezogen hat. Ich fasse es einfach heute noch nicht. ich darf gar nicht darüber nachdenken.

Vors. Abg. Marx: Schade, dass wir sie trotzdem fragen müssen.

Herr Kranz: Ich habe mich auch vorbereitet auf diesen Tag.

Vors. Abg. Marx: Sie haben sich dann darüber beschwert in dieser berühmten Lage.

Herr Kranz: Darüber habe ich mich beschwert und gesagt, das kann nicht sein, dass niemand was weiß, und wir haben keine Erkenntnisse. Da müssen Sie jetzt die Mitglieder fragen von der Sicherheitslage oder Herrn Roewer am besten.

Vors. Abg. Marx: Es gab dann aber keine Reaktionen, dass Herr Roewer vom Ministerium in Senkel gesteilt worden wäre?

Herr Kranz: Das gab es nicht, nein. Ich sage mal so, ich kann das ja nicht sagen. Es gab immer nur VierAugen- Gespräche mit Roewer. Ich kann dazu nichts sagen. Es gab dann regelmäßige entre nous, ein Tete-a-Tete. Ich war da ausgeschlossen. ich hätte gern – mein Ziel war ja immer, möglichst eng Verfassungsschutz und ich habe auch erwartet, dass vom Verfassungsschutz was kommt, habe auch wirklich gedacht, mein Gott, der hat doch V-Leute, der muss doch V-Leute haben. Dass es die Topleute sind, auf diese idiotische Idee bin ich gar nicht gekommen, muss ich sagen. Das war außerhalb meiner Denkweise. Wer züchtet schon Nattern an seiner Brust, um zuzugucken, wie die anderen die bekämpfen müssen. Das war schon eine sonderbare Zeit.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 7. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seite 137)

Ja, wer züchtet schon Nattern an seiner Brust und vor allem warum. Dazu noch ein kurzer Auszug aus der Vernehmung von Staatssekretär a.D. Prof. Lippert, die Jahre 1990 bis 1994 betreffend, Zitat:

Prof. Dr. Lippert: (…) 1993 – weiß ich noch – prallten an Thüringens Grenzen geplante Großveranstaltungen zum Heß-Geburtstag ab und Thüringen konnte seinerseits den benachbarten Hessen Amtshilfe anbieten, um entsprechende Aufmärsche dort zu vermeiden. Erkenntnisse über zentral geleitete militante rechtsextremistische Organisationsformen in Thüringen hatten wir meiner Erinnerung nach damals nicht….

(…)

Abg. König: Also für Sie sind Skinheads kein politischer, sondern ein wirrer Haufen, der politisch tief nicht verfestigt ist? .
Prof. Dr. Lippert: Ich würde mal sagen, sie sind anpolitisiert. Sie gehen nach Rechts und sind dort tätig, aber sie sind nicht führbar durch eine zentrale Organisation, jedenfalls damals nicht. Ich habe das nicht mehr weiter verfolgt. Damals war es das nicht. Das war, wie sich dann bei dem Ereignis Buchenwald zeigte, ein Haufen, der von irgendwoher kommt und irgendwo abgeschmettert wird und dann irgendwo hinfährt.
Abg. König: Dahinter steckt Ihren Erkenntnissen nach keinerlei Struktur oder Führung?
Prof. Dr. Lippert: Da hatten wir nicht die Erfahrung, dass da irgendwie eine strategische Komponente dahinter steckt. Anders war auf der anderen Seite der sogenannte schwarze Block, der damals auch versuchte, in Thüringen Fuß zu fassen. Da hat auch der Verfassungsschutz wesentliche Erkenntnisse geliefert im Rahmen der Sicherheitslage, wie wir dann auch der PKK berichtet haben so wie die anderen Sachen auch.

(…)

Abg. König: Sie sprechen von Demonstrationen, benannt haben Sie bisher die eine, den Rudolf-HeßAufmarsch. Welche weiteren Demonstrationen fallen Ihnen denn ein?
Prof. Dr. Lippert: In Erfurt teilweise am Anger, in Jena, in Weimar, überall, wo Gelegenheit war, wenn Sie Demonstrationen von Rechts meinen, fallen mir die ein. Wenn Sie von Links meinen, die Demonstrationen des “schwarzen Blocks”, die der Verfassungsschutz auch angekündigt hat. Sie wissen, was der “schwarze Block” war?
Abg. König: Nein.
Prof. Dr. Lippert: Aha, dann darf ich Sie aufklären: Das war eine mit Standort Göttingen und Berlin ausgerüstete Einheit, vermummt, aus den 70er-, 80er-Jahren, die Entglasungsriten durchgeführt hat, also ganze Straßenzüge entglast – Scheiben eingeschmissen, durchmarschiert, Körperverletzung. Da hat uns der Verfassungsschutz einmal einen wichtigen Hinweis gegeben und dadurch konnte ein größerer Schaden, ich glaube in Erfurt, ausgehend von Südthüringen, verhindert werden. Das weiß ich noch, weil das eine Leistung des Verfassungsschutzes war, ich glaube in der Amtszeit von Herrn Winkler noch.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 13. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seiten 47, 96, 103-105)

Festzustellen ist demnach, dass in Thüringen zwei – wahrscheinlich geheimdienstlich finanzierte – extremistische Strukturen aufgebaut wurden, welche sich gegenseitig wie die Luft zum atmen brauchen. Der “schwarze Block” und der “Thüringer Heimatschutz”. Ostdeutsche Jugend wurde demnach mit Hilfe von Geldern und personeller Unterstützung aus dem Westen radikalisiert, wobei das langfristige strategische Ziel auf der Hand liegt. Dieses Ziel muss noch vor der Wiedervereinigung definiert worden sein. Aber darauf werde ich hier nicht weiter eingehen.

Jedenfalls komme ich selbst aus den neuen Bundesländern. Ich bin selbst in einer Plattenbausiedlung aufgewachsen und war auch Mitglied in so einer ostdeutschen Jugendclique.

Hätte man uns einen “Otto”  mit ein paar hundertausend Mark auf den Hals geschickt, ja dann wären wir alle Nazis geworden. Wäre jemand mit Geld und Perspektiven von der antifa zu uns gekommen, dann hätten wir halt im schwarzen Block mitgemacht.  Zufall also, wohin  Jugendliche in der Wendezeit  in Ostdeutschland gerieten.  Ich empfinde übrigens durchaus Sympathien für den Jenaer Pfarrer König.  Wir hatten auch so einen Pfarrer und ich bin gern hingegangen.

Man hat die ostdeutsche Jugend also für höhere Ziele planmäßig missbraucht und in entgegengesetzten politischen Lagern radikalisiert.  Deswegen war die Gründung von Terrororganisationen im rechts- wie im linksradikalen ostdeutschen Milieu nur eine Frage der Zeit gewesen.  Wahrscheinlich gibt es bis heute (offiziell) unentdeckte Vereinigungen in beiden Lagern, welche als Ziel –  zumindest im Zuge des offenen geistigen Kontakts – die Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats durch Anwendung von Gewalt verfolgen.

Auf Basis meines bisherigen Vortrags kann also durchaus geschlussfolgert werden, dass es wahrscheinlicher ist das es einen NSU gab, als unwahrscheinlicher. Zur Erichtung einer konspirativen Terrororganisation braucht es auch keine Gründungsurkunde, sondern es reicht kollusives Zusammenwirken im Zuge des offenen geistigen Kontakts., Zitat:

“Erneut angesprochen auf den Komplex “Bombenbastler” aus Jena habe XX angegeben, er “würde jederzeit wieder als Kurier fungieren”, dies sehe er unter dem “Kameradschaftsaspekt”.  XX. sei davon ausgegangen, dass sich die in  “der Illegalität Lebenden” aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes nicht den Behörden stellen würden, Die drei “Bombenbastler” hätten sich schon auf der Stufe als “Rechtsterroristen” bewegt, die mit einer gewissen Zielsetzung eine Veränderung dieses Staates haben herbeiführen wollen, Auch XX. würde sich im Rahmen einer Revolution daran beteiligen [wollen], aber nur, wenn Gewalt das einzige mögliche Mittel sei, Zielvorstellungen zu erreichen”, XX. sei stolz, diesem Staat als Soldat dienen zu können, wenngleich er Deutschland nicht als seinen Staat definieren könne/wolle. Zum Aspekt Kuriertätigkeit habe XX. ergänzend geäußert, dass er davon ausgehe, von staatlichen Institutionen überwacht worden zu sein. XX, sei der Einzige gewesen, der sich bereiterklärt habe, die Kurierfunktion zu übernehmnen. XX. stehe zu dem was er getan habe und würde wieder Unterstützung leisten. Kameradschaft werde von XX. höher bewertet als staatliche Interessen. Er wiederhole, er würde wieder klassische Unterstützerfunktionen leisten.” Zitat Ende – (Quelle: vor langer Zeit im Netz gefunden)

Vorstehendes Zitat bestätigt jedenfalls meine Hypothese von der Existenz dieser Terrororganisation und das Zitat fügt sich darüber hinaus auch nahtlos in den Gesamtvortrag ein. Insofern ist hier auch der Bundesanwaltschaft zuzustimmen.

Was allerdings die Verbrechen angeht, welche dieser Terrororganisation zur Last gelegt werden, gibt es objektiv erhebliche Zweifel. Es ist ja nun keine Verschwörungstheorie mehr zu konstatieren, dass der Verdacht besteht, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermordet worden sind. Allein dieser Umstand hat Auswirkungen auf die Rekonstruktion der Geschehnisse, welche sich am 04.11.2011 in Zwickau bzw. am 25.04.2007 in Heilbronn ereigneten.

Kürzlich wies der AK-NSU mit Recht darauf hin, dass die Vernehmungen von BAW Diemer und OStAin beim BGH Greger zeigen, dass erhebliche Zweifel an den Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft auch bezüglich der Migrantenmorde mehr als berechtigt sind. Auch hier im Blog wurde das von Georg wiederholt thematisiert.  Bevor hierzu aber geschlussfolgert werden kann, muss zuerst einmal die detaillierte Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorliegen.  Denn möglicherweise haben sowohl BAW Diemer als auch OStAin beim BGH Greger aus strafprozessualen Erwägungen heraus, wichtige Tatsachen vor dem UA nicht preisgegeben.

Warten wir also ab lieber roger.

“Roger” antwortete am 21.08.2019 um 17.18 Uhr wie folgt, Zitat:

Vielleicht eine kurze Korrektur zur Überschrift.

Ich fragte nicht, ob es Belege zum NSU gibt, sondern behaupte, nein, gibt es nicht.
Das nicht als Annahme, sondern Ergebnisthese meiner Suche.
Die kann man gerne ernst nehmen, denn sie schließt die Antifaquellen ein.
Was die nicht in den Jahren 1998 bis 2011 zu Rechts veröffentlicht haben, das gab es auch nicht.

Warum ist das wichtig?
Weil die Anklage auf terroristische Vereinigung läuft.
Für den Tatbestand gibt es festgeschriebene Qualifikationstatbestände. Sind die nicht erfüllt, ist die Anklage schon formal falsch. Das OLG hätte die Klage gar nicht annehmen dürfen.
Weder werden im Fall NSU die Bedingungen, die die Verwendung des juristischen Begriffs TeVer verlangt, noch die Normkriterien, erfüllt.
Ein Beispiel für diese Kriterien, Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.

Da gibt es jetzt von 1998 bis 2011 wie viel, in der Zeit aktenkundig gemachte, Werbeauftritte eines NSU?
Null.
Das ist dann auch Null TeVer. Ohne adressierte Einschüchterung kein Terror.
Der nachgereichte Spendenbrief heilt dabei nichts.
Zu spät „gefunden“ und laut VS Meckpom anonym. Ein NSU ist aber nicht Status „anonym“ sondern Status „unbekannter NSU“.
Das kann ein VS schon noch unterscheiden.
Hat also wer im Nachgang im Spendenbrief/Postille weißer Wolf, rumgemalt …;-)

Zu diesem Nichts fehlt weiterhin, die zwingend notwendige Verbindung, dass es BMZ sind, die den Schweigeterror des NSU lautlos begehen.
Was hat sie zu Mitgliedern gemacht?
Das Video bestimmt nicht, was Anderes ist nicht da.
Die Mitgliedschaft ist allerdings zu beweisen, um jemanden dafür verurteilen zu können.

Aber nicht genug, es muss auch noch bewiesen werden, dass nur BMZ Mitglieder sind.
Wie immer sich, aus Sicht der Anklage, ein Mitglied qualifiziert von Unterstützern unterscheidet. Man muss beweisen, was macht ausschließlich, und nur, BMZ zu NSU-Mitgliedern.
Warum wichtig?
Weil, nur ein Mitglied mehr und Mundlos und Böhnhardt können nicht mehr als Mörder geführt werden. Ihre Mörderzuweisung lebt ausschließlich vom NSU-Video, nicht aber von Beweisen an Tatorten.
Zur Erinnerung, die Anklage verlautet, dass es der NSU war, Beweis Video. Der NSU wiederum ist laut Anklage „nur“ BMZ. Dann, so die Anklage, sind BMZ auch zwangsläufig die Mörder.
Dieser „logische Dreisatz“ ist der einzige „Beweis“!
Der wird von der BAW panisch gegen die Linken verteidigt, die mit ihren Phantasien zu NSU-Netzwerken noch nicht geschnallt haben, das dann der Prozess erledigt ist.

Das Problem, ein K oder L als Mitglied mehr und BMZKL sind gleichberechtigt im Topf.
Wer geschossen hat, wäre zu beweisen, M und B sind raus, weil nicht mehr alternativlos.
Revision lässt grüßen.
usw usw usw.

Die Urteilsbegründung wird den ganzen Schwindel nicht heilen können.
Sie wird den Schwindel verwässern oder kackfrech ins Gegenteil verkehren.

Es wird aber auch keinen geben, der den Rechtsstaat gegen diese Urteilsbegründung verteidigt.
Dann ist der Damm gebrochen und politische Rechtsprechung ohne Skrupel hat ihre Lex-NSU, ein Jagdschein für politisch korrekte Willkür im Namen des Volkes.
DDR reloaded, viel Spass …

Unbekanntes NSU-Mitglied bis heute auf freiem Fuß? – aktualisiert am 28.07.2019

So könnte man die Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammenfassen, welche ich aufgrund meiner Strafanzeige gegen Bundesanwalt Diemer erhielt. 

Da gegen BAW Diemer kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da mir nicht bekannt ist, dass die StA Karlsruhe die Bundesbürger öffentlich davor gewarnt hat, dass sich möglicherweise ein weiteres unbekanntes NSU-Mitglied auf freiem Fuß befindet und damit weitere Morde begehen könnte, halte ich es für meine Pflicht, die Replik in dieser Sache zu veröffentlichen, Zitat:

“Staatsanwaltschaft Karlsruhe  

xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxx

Akademiestraße 6-8

76133 Karlsruhe                            

520 Js xxxxx/19 – Ihr Schreiben vom 16.06.2019

Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxxxxxxxx,

Ihr Schreiben vom 16.06.2019 habe ich erhalten und bedanke mich für die Erläuterung der Rechtslage. Ihre Ausführungen bezüglich des von mir gegen Bundesanwalt Diemer geäußerten Verdachts der Rechtsbeugung, sind in hohem Maße nachvollziehbar. Meine diesbezüglich geäußerten Vermutungen haben sich damit als haltlos herausgestellt.

Ich erlaube mir jedoch auf Folgendes hinzuweisen. Sie schreiben, Zitat:

„Dies gilt auch soweit der Anzeigeerstatter in seiner Ergänzung der Strafanzeige nunmehr geltend gemacht hat, dass ein bisher unbekannter Dritter das Drehbuch zu dem NSU-Bekennervideo erstellt haben muss. Selbst wenn die Schlussfolgerung des Anzeigeerstatters stimmte….“ Zitat Ende

Wenn die von mir vorgetragenen Tatsachen stimmen würden – und Sie haben nichts Gegenteiliges behauptet – dann läuft ein bisher unbekanntes Mitglied der Terrororganisation NSU frei herum. Denn dass das Bekennervideo unter tätiger Mithilfe eines unbekannten Dritten erstellt worden ist – und das dieser unbekannte Dritte wie von mir dargelegt, eine Vielzahl weiterer Beweismittel in der Zwickauer Frühlingsstraße hinterlassen hat – war nicht Gegenstand im NSU-Strafprozess. Demzufolge kann es sich bei dieser Person nicht um einen der dort Verurteilten handeln. Auch ist das Bekennervideo nicht irgendein Beweismittel in Sachen NSU, sondern es ist nach Aussage des Bundesanwalts Diemer das Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft in Sachen NSU.

Nun ist es eine offensichtliche Tatsache, dass sich bis zum heutigen Tag NSU-Untersuchungsausschüsse mit der Thematik beschäftigen. Hunderte Beamte wurden bisher zu der Frage vernommen, wie es möglich sein konnte, dass die Terroristen über ein Jahrzehnt unentdeckt ihre Verbrechen verüben konnten. Die gleichlautende Antwort war sinngemäß immer, dass die strategischen Tarnhandlungen im Zuge der Tatplanungen und Begehungen nahezu perfekt waren, niemand also hätte etwas ahnen – und demzufolge auch niemand eher hätte eingreifen können.

Deswegen, sehr geehrter Herr xxxxxx  xxxxxxxxxxxx, irritiert mich Ihr Schreiben. Denn ich entnehme daraus, dass Sie gar nicht abstreiten und nicht einmal den Versuch unternehmen, die von mir behaupteten Tatsachen zu widerlegen. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass dem Bundesanwalt Diemer eine Schuld nicht nachzuweisen wäre und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.

Was aber, wenn ich tatsächlich Recht hätte mit den von mir behaupteten Tatsachen bezüglich der Existenz eines weiteren – bisher noch unbekannten – Mitglieds der Terrororganisation? Bestünde dann nicht die Gefahr weiterer Morde? Nunmehr beispielsweise aus Rache für die Verurteilung der Komplizin Zschäpe? Hat dieses weitere NSU-Mitglied möglicherweise Herrn Lübcke ermordet oder war an der Tatplanung beteiligt? Plant es vielleicht gar den Bundesanwalt Diemer oder andere Mitglieder der Bundesanwaltschaft zu ermorden?

Es kann doch nicht sein, dass der Staat selbst über mittlerweile 7 Jahre einen ungeheuren Aufwand betreibt, um die Hintergründe dieser Terrororganisation aufzuklären und dann, wenn er darauf hingewiesen wird, dass das BKA selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses unbekannten Mitglieds der Terrororganisation ermittelt hat, der Sache nicht weiter nachgeht. Damit würde dieser Staat dann doch die gleichen Fehler wieder begehen, welche die Mordserie erst ermöglichten.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Es geht hier nicht darum ob Bundesanwalt Diener sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Es geht darum, dass vom BKA eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ermittelt wurde, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße ein bisher unbekanntes NSU-Mitglied aufhältig gewesen sein muss, welches exponiert in die Erstellung des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft – nämlich des NSU-Bekennervideos – eingebunden war. Gesondert sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Andre Eminger handeln kann.

Die Aufklärung des Sachverhalts ist von hohem öffentlichen Interesse. Es besteht der begründete Verdacht, dass das bisher unbekannte NSU-Mitglied auch weiterhin Verbrechen begeht. Daraus folgt naheliegend ein weiterer Verdacht, nämlich dass die Terrororganisation mit der mutmaßlichen Ermordung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 – siehe hierzu Mordermittlungsvefahren der StA Meiningen 227 Js 22943/17 sowie wegen Beihilfe zum Mord 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18 – nicht untergegangen ist, sondern bis zum heutigen Tage fortbesteht.

Ich rege deswegen an, die von mir im Zusammenhang mit der Existenz eines weiteren unbekannten NSU-Mitglieds behaupteten Tatsachen inhaltlich zu prüfen und mich zu informieren, was an meinen Schlussfolgerungen falsch sein soll. Bitte setzen Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen”

Aktualisierung vom 28.07.2019

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.07.2019 geantwortet.  Darin enthalten ist eine im Fettdruck hervorgehobene Passage, welche als eine Art Gegendarstellung aufgefasst werden kann. Ich zitiere die Antwort der Staatsanwaltschaft deswegen wie folgt:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende

Den weiteren Inhalt bzw. meine Antwort darauf, behandle ich vorerst vertraulich. 

NSU-Prozess: Hat das Gericht Recht gebeugt?

Wie auf diesem Blog bereits hier veröffentlicht, hatte ich sowohl gegen die Mitglieder des Strafsenats im NSU-Prozess, als auch gegen die Rechtsanwälte der Zschäpe-Verteidigung, Strafanzeigen erstattet. Da das eine Verfahren eingestellt ist und das andere nicht eröffnet wurde, ist eine öffentliche Debatte darüber statthaft. Sie ist allerdings auch geboten, denn sowohl bei Rechtsbeugung als auch bei Parteiverrat handelt es sich um Sonderdelikte. NSU-Prozess: Hat das Gericht Recht gebeugt? weiterlesen

Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Michael Menzel aufgrund Mordverdachts an Böhnhardt/Mundlos

Heribert Prantl fragte am 4. August 2014 in der SZ, Zitat:

Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?“ Zitat Ende

Folgendes Anschreiben ging am 30.05.2018 per FAX an Dr. Kai Gniffke. Es gab bis dato [01.06.2018, 17:36] keine Reaktion zu diesem an und für sich sensationellen Sachverhalt. Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2017 gegen Michael Menzel aufgrund Mordverdachts an Böhnhardt/Mundlos weiterlesen