Teil 7. Tatrekonstruktion und operative Fallanalyse

Noch am Tattag schrieb Joachim T., dass beide Opfer sitzend aufgefunden wurden und „im Dienstfahrzeug sitzend erschossen“1 wurden. Welche Spuren könnten ihm den Eindruck vermittelt haben, dass beide Opfer im Wagen saßen, als sie überfallen wurden? Die Spurensicherung kam gegen 14:45 am Tatort an. Sie durchsuchten den Tatort und dokumentierten die Funde sichergestellter Beweismittel.

Die Hülsen lagen neben dem Opferfahrzeug. Gleichfalls fanden noch am Tattag die Spurentechniker zwei Projektile: Sie entdeckten bei der Absuche des Tatortbereichs, dass an einer kleinen Stelle die Lasur an der Trafowand beschädigt war. Es wurde vom Projektil verursacht, welches gegen die Wand des Trafohauses flog. Es prallte ab und fiel in einen darunter liegenden Lichtschacht. Kerstin K. bemerkte das zweite Projektil, welches seitlich im Fahrersitz einschlug und dort steckte.

Nachstellung der Auffindesituation

Am 01. Mai 2007 rekonstruierte die Soko-alt die Auffindesituation der Opfer. Dazu lud die Soko Joachim T. und den neckarsulmer Polizisten Jörg H. ein. Kerstin K. war nicht dabei, obwohl sie mit Joachim T. am Tatort zuerst eintraf und Jörg H. erst kurz darauf hinzukam. Zwei weitere Beamte “spielten nach, wie die Opfer gefunden wurden:

  • Entgegen der ursprünglichen Darstellung von Joachim T. saß “Arnold” nicht auf dem Beifahrersitz. Stattdessen liegt er neben dem Beifahrersitz auf dem Boden, die Füße erhöht auf dem Schweller. Wie kam Joachim T. am Tattag darauf, dass Arnold auf dem Beifahrersitz sitzend angegriffen wurde, wenn er ihn gar nicht sitzend aufgefunden hatte?

  • “Kiesewetter” sitzt auf dem Fahrersitz: Eine Polizistin hängt auf den Fotos kopfüber aus dem Fahrerraum, samt Arme und Oberkörper. Ihr Kopf baumelte auf den Fotos nicht frei herunter, und folgt den Gesetzen der Schwerkraft, sondern liegt unnatürlich auf dem Schweller auf. Der Kopf hing also nicht frei aus der geöffneten Türe heraus, sondern fand mittig auf dem Schweller Halt.

Fallanalyse und Rekonstruktion

Auf Grundlage der Ermittlungen erstellte das Landeskriminalamt (LKA) am 21. Mai 2007 eine „Vorläufige Rekonstruktion des Tathergangs und fallanalytische Bewertung“. Die Fallanalysten führten folgende Anhaltspunkte für eine sitzende Pausensituation beider Polizisten an:

  • Kiesewetter saß bei Auffindung noch auf dem Fahrersitz.

  • Nachdem sie aus dem Wagen geborgen wurde, und neben dem Streifenwagen lag, fotografierte der Spurentechniker ihr „angebissenes Brötchen“ und Handy, welches unmittelbar neben ihrer Hand lag. In ihrem Magen gab es aber keine unverdauten Speisereste. Die Obduzenten schlossen eine Nahrungsaufnahme „unmittelbar vor der Tat“2 aus. Daher gingen die Analytiker davon aus, dass beim Todesschuss sie das „am Vormittag angegessene Brötchen in der Hand hält und beabsichtigt dieses vollends zu verspeisen.“ Das Handy könnte von ihr ebenfalls „bereitgelegt/-gehalten“ worden sein.

  • Auf beiden vorderen Sitzflächen lagen jeweils eine nicht ausgedrückte Zigarrette. Sie wären während des Angriffs von den Händen auf die Sitze „offenbar einfach nur runtergefallen“.3 Wie konnte es passieren, dass sie durch die Umlagerungen der Opfer nicht von den Sitzflächen heruntergezogen wurden?

Zum Zeitpunkt des Angriffs saß MK im Auto, mit bereitgelegten Handy und Brötchen. Währenddessen rauchte sie.

Der konkrete Tatablauf

MK und MA parkten neben dem Trafohaus ihren Streifenwagen. Zwei Täter schlichen sich von hinten an ihren Wagen an. Das Trafohaus bot „die Möglichkeiten zur (unauffälligen) Annäherung”4. Dann schossen die Schützen unvermittelt und nahezu gleichzeitig seitlich auf die im Wagen sitzenden Polizisten. Die Opfer bemerkten den Angreifer an der Fahrertüre nicht, da beide im Moment der Schussabgaben zum Schützen an der Beifahrertür schauten.5 Beide Türen waren geöffnet, die Fenster heruntergekurbelt.

Quelle: © OpenStreetMap-Mitwirkende6

Umlagerung der Opfer diente Raub der Ausrüstungsgegenstände

MK verblieb immer auf dem Fahrersitz, auch als ihre Dienstwaffe und Ausrüstung geraubt wurde. Der Angreifer drehte dafür ihren leblosen Körper zuerst in Richtung Arnold, um an ihren seitlichen Gürtelinhalt zu kommen, kurzzeitig lehnten die Opfer gegeneinander. Dann drehte der Angreifer den leblosen Körper zu sich. Deshalb hing ihr Oberkörper zuletzt aus der geöffneten Fahrertür heraus.

Täter hob Arnold aus seinem Sitz

Nach der Schussabgabe packte der Angreifer den Griff seiner Dienstwaffe. Er konnte sie aber nicht aus dem Hoster ziehen, weil sie durch einen Sicherungsbügel am Holster befestigte war. Statt einen Knopf zu drücken und die Verriegelung zu öffnen, reißt der Angreifer die Waffe gewaltsam aus dem Holster. Das Kunstleder des Sicherungsbügels löste sich vom Gelenkscharnier, welches am Holster angeschraubt war. Dazu war eine Kraftanstrengung von 50 kg Zugkraft notwendig. Die Fallanalyse erklärt den Vorgang:

Der Angreifer packte Arnolds Dienstwaffe und zerrte an ihr. Dadurch fällt Arnold seitlich um und liegt in Seitenlage auf dem Beifahrersitz. Der Kopf liegt auf der Sitzfläche, die Hüfte ragt aus dem Fahrzeug heraus, die Füße verbleiben in der Fußablage. Nachdem sich die Waffe aus dem Holster gewaltsam löst, „rutscht [Arnold] im weiteren Verlauf vollends aus dem Fahrzeug heraus und kommt dort höchstwahrscheinlich in Rückenlage zum Liegen. Die Beine verbleiben hierbei im Fußraum.“7

Die Beschädigung am Sicherheitsbügel des Holsters von Arnold ist allerdings auch mit seiner Umlagerung erklärbar: Als er in den Rettungshubschrauber getragen wurde, könnten die Ersthelfer am Sicherheitsbügel des leeren Holsters zugepackt haben. Aufgrund seines Körpergewichts von 86,5 kg8 wäre ein Abreißen nachvollziehbar. Auch seine Schulterklappe wurde abgerissen und am Tatort aufgefunden.

Was wurde geraubt?

Es fehlten neben Kiesewetters Dienstwaffe, die komplette Ausrüstung: Das Ersatzmagazin, das dienstliche Taschenmesser, die Taschenlampe, das Reizstoffsprühgerät, die Handschuhe und ihre Handschließe. Bei Arnold fehlte lediglich die Dienstwaffe, ab 2008 auch sein privat genutztes Taschenmesser. Insgesamt waren in den drei geraubten Magazinen 39 Patronen, Kaliber 9 mm.9

Riskanter Fluchtweg der Täter – da kein unmittelbarer Rückzugsraum vorhanden

Die Täter mussten „zunächst eine Örtlichkeit ohne Publikumsverkehr (auf)suchen und sich irgendwo hinbegeben, wo sie sich reinigen – und ggf. umziehen können.“10 Die Schwierigkeit war allerdings, dass kein „unmittelbarer Rückzugsraum“ besteht. Außerdem sind „alle denkbaren Fluchtwege (…) als nicht besonders geeignet anzusehen, dies gilt vor allem für den Umstand, wenn sich die Täter beschmutzt haben und damit optisch einer (Blut)Tat zuzuordnen sind.“ Es bestand also die Gefahr, dass die flüchtenden Täter in Tatortnähe von Zeugen gesehen wurden.

Keine gezielte Hinrichtung der Opfer, aber Bezug zum Tatort

In der operativen Fallanalyse steht, dass eine „Exekution“ „eher auszuschließen“ wäre, weil die Angreifer nur jeweils einen Schuss auf die Opfer abgaben, keine „Todessicherung durch weitere Schüsse“ vornahmen. Die zwei Täter griffen die Polizisten aufgrund „Überlegenheitsbedürfnisse bzw. in der Wiedergutmachung erfahrener Unterlegenheit“ an und beraubten sie, im Sinne: „Wir nehmen Euch das weg, wodurch ihr euch uns gegenüber immer überlegen gefühlt habt”. Die Täter machten negative Erfahrungen mit der Polizei, darunter fallen beispielweise Kontrollen von Bereitschaftspolizisten oder auch „individuelle Aktionen einzelner Beamter“. Es gibt einen „zeitlichen und geografischen Zusammenhang“ zum Tatort. Es handelte sich um eine geplante Tat. Die Täter dachten sich: „Wenn die heute Mittag wieder kommen sind sie dran…!” Daher: „Die Täter dürften insoweit der örtlichen kriminellen Szene zuzuordnen sein, (…).“ Staatsanwalt Meyer-Manoras betonte, bezugnehmend auf die Analyse im Jahr 2010, dass „zwei männliche Täter“11aus „grundsätzlichem Ressentiment gegenüber der Polizei“ den Überfall begingen. Die Ausrüstungsgegenstände wurden geraubt, „um ihr Selbstwertgefühl zu steigern.“

Ungereimtheiten

  • Angreifer hebt Arnold aus dem Sitz

Das LKA erstellte am 21. Mai zusammen mit der Fallanalye eine „ergänzende Lichtbildmappe zur Rekonstruktion“12. Zwei Personen “spielen” in einem baugleichen BMW nach, wie der Angreifer die Waffe aus Arnolds Holster zerrte. Dies wurde fotografisch dokumentiert. Die Fotos (sollen) veranschaulichen, wie der Kopf Arnolds während des Waffenraubes auf dem Beifahrersitz kam und dort eine Blutlache verursachte. Gleichzeitig war aber die Schwierigkeit, die Blutlache mit der Auffindesituation Arnolds zu verbinden: Arnold lag außerhalb des Beifahrersitzes auf den Boden, nur seine Füße waren im Fußraum. Wie konnte das LKA das Problem lösen und die zwei Sachverhalte verbinden?

Verschiedene Fotos zeigen, wie der Angreifer die Waffe des im Wagen sitzenden Arnolds packt. Dann zeigt ein Foto den auf dem Beifahrersitz liegenden Arnold: Er ist in Seitenlage, die Füße sind im Fußraum. Sein Kopf befindet sich aber über der Mittelkonsole und nicht über dem Beifahrersitz. Dazu im Gegensatz steht in der Fallanalyse, dass Arnolds Kopf während des Waffenraubes „über die Sitzfläche kommt oder dort ggf. aufliegt“. Die Rekonstruktion widerlegte diese Darstellung. Um das Gesicht über die Sitzfläche zu bekommen, hätte der Rumpf so weit aus dem Fahrzeug ragen müssen, dass Arnold aus dem Fahrzeug hätte fallen müssen. Es war dem LKA unmöglich, ihren Ablauf des Waffenraubes “nachzuspielen”. Gegen die Rekonstruktion steht auch die Aussage des Ersthelfers Jörg H.: Ein Kollege hätte Arnolds Beine im Rahmen der ersten Hilfe „auf den Bodenholm der Beifahrerseite aufgelegt“13.

Die ausgedrückte Kippe Arnolds lag auf der Beifahrerseite auf Höhe der Hinterachse, genauso wie zwei seiner Hemdknöpfe, die von seinem Hemd abgerissen wurden.14 Warum lagen die Gegenstände nicht neben der Beifahrertüre, wenn er vorne saß?

  • DNA-Untersuchungsergebnisse

In der Fallanalyse werden Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung zitiert: Am Hemd Arnolds (linker Ärmel sowie Brust- und Bauchbereich) befand sich Blut von MK. Die Funde werden folgendermaßen erklärt: Während der Schussabgabe auf Kiesewetter lag der Arm von Arnold „quer zur Körperlängsachse auf dem Bauch“15. Durch den Kopfschuss spritzte das Blut in dem Moment auf die Bekleidung Arnolds. Weitere Blutspuren entstanden, als MK ihrer Ausrüstungsgegenstände beraubt wurde. Ihr Mörder schob dafür ihre Leiche gegen MA. Sie lehnte „mit dem Kopf im Bereich der linken Schulterseite des Opfers A.“, der „ebenfalls mit dem Kopf-/Schulterbereich zur Mittelkonsole hin gekippt ist.“ Es gibt Ungereimtheiten, die ignoriert wurden:

An der Kleidung Kiesewetters befand sich kein Blut von MA, obwohl beide während der Umlagerung gegeneinander gelehnt gewesen wären. Aufgrund seiner blutenden Kopfwunde hätte allerdings sein Blut an ihrer Kleidung sein müssen, was nicht der Fall war. Sein Blut war in erster Linie auf der Fußablage hinter dem Beifahrersitz, sowie auf der Sitzfläche des Beifahrersitzes. Arnolds Blut konnte weder am Fahrersitz, noch an der Mittelkonsole festgestellt werden. Eine weitere Ungereimtheit:

Kiesewetters Hose und Hemd waren blutdurchtränkt, allerdings nicht die Sitzfläche und der Fußraum der Fahrerseite. Wie ist das möglich, wenn sie doch während des Angriffs und Raubes immer auf dem Fahrersitz verblieben wäre? Genau umgekehrt ist es bei Arnold: Auf der Sitzfläche des Beifahrersitzes ist eine Blutlache, in der auch Blut Kiesewetters festgestellt wurde, aber seine Hose ist sauber.

Ergebnisse der Schmauchgutachten am 15. Mai 2008

Schmauch befand sich auf der Fahrerseite weder an der Nackenstütze, noch am Türrahmen. An Kiesewetters Hemd gab es ebenfalls keinen Schmauch.16 Daher schloss das Schmauchgutachten einen Nahschuss aus. Der Täter muss mindestens 60 bis 90 cm entfernt gestanden sein. Im Gegensatz dazu befand sich an ihrer rechten Hand drei und an der linken Hand vier Schmauchteile. Der Befund wird von Ermittlern im NSU-Prozess damit erklärt, dass Schmauchteile im Fahrzeuginneren „herumvagabundiert”17 wären. Bei Arnold handelte es sich um einen Nahschuss, weil an seinem Hemdkragen Schmauch war, genauso wie an seiner rechten Hand. Gegen diesen Befund muss eingewendet werden, dass auch auf der Beifahrerseite weder an der Nackenstütze, noch am Türrahmen Schmauch gefunden werden konnte.

Tatablauf wird nicht bei Aktenzeichen XY-ungelöst dargestellt

Die Rekonstruktion der Soko-alt wurde am 28. Mai 2008 bei Aktenzeichen XY-ungelöst filmisch nicht entsprechend dargestellt: Die Soko-Leitung, in Absprache mit Staatsanwalt Meyer-Manoras, schlug folgenden Handlungsablauf vor: Da nicht „Täterwissen“ preisgeben werden dürfte, sollte „nicht gezeigt werden (…), dass die Polizeibeamten -sitzend im Streifenfahrzeug- erschossen wurden.“18 Die Vorgabe lautete: Der Zuschauer sollte lediglich sehen, wie Angreifer mit gezogenen Waffen die im Wagen sitzenden MK und MA bedrohen. Dann wären zwar Schüsse zu hören, die eigentliche Erschießung sollte aber nicht gezeigt werden, stattdessen aufhorchende „Gleisarbeiter“, die „dann ihre Arbeit bzw. ihren Weg fortsetzen.“ Dann sollten die Opfer außerhalb des Wagens beraubt werden.

Das zdf hielt sich an diese Vorgabe: Nach den Schüssen zieht der Mörder MK aus dem Auto heraus, legt sie auf den Boden ab, dreht sie um und raubt die Handschellen. Dann geht es damit weiter, dass ein Radfahrer MK neben dem Streifenwagen liegen sah und die Polizei benachrichtigte. So wird sie dann auch aufgefunden. Im Studio war Soko-alt Chef Frank Huber anwesend, er kommentierte: „Kollegen mit denen man zuvor noch Kontakt hatte, lagen nun blutüberströmt mit Kopfschüssen neben dem Fahrzeug.“19

Anstelle Täterwissen preiszugeben, könnte die Soko-alt verhindert haben, dass ihre Version der Beraubung Kiesewetters und Arnolds nachgespielt wurde. Hätten die Schauspieler nachgewiesen, dass der Raub so nicht hätte stattfinden können? Das Problem könnte etwa gewesen sein, dass die sitzende Kiesewetter mit ihrem Rücken den Gürtel samt Taschen an den Fahrersitz drückte.

Für Clemens Binninger wurden beide Opfer außerhalb des Streifenwagens entwaffnet

Offensichtlich war dem früheren Bundestagsabgeordneten und Polizisten Clemens Binninger (CDU) nicht bekannt, dass die Opfer innerhalb des Streifenwagens ausgeraubt worden wären. Stattdessen beschrieb er den Raub derart, dass die Opfer erst aus dem Fahrzeug gezogen und auf den Boden abgelegt wurden. Danach erfolgte der Raub. Die beiden Personen, die die Umlagerung vornahmen, hätten sich dabei mit Blut der Opfer verschmieren müssen.20 21

Schusskanalverlauf

Die Rechtsmedizin erstellte am 30. Mai 2008 ein Gutachten über den Schusskanalverlauf. Die Grundlage war ein Auftrag der Soko vom 15. Oktober 2007 in der gefragt wurde, ob die „Standorte der beiden schießenden Täter“ bestimmt werden könnten, auch ihre „Schussentfernung“. Eine Frage war auch, welche „Sitzpositionen bzw. die Kopfstellung die Opfer“ hatten.22 Die Soko ging also weiterhin davon aus, dass die Opfer während des Angriffs gesessen wären. Die Rechtsmedizin führte dementsprechend den Auftrag aus und veranschaulichte den Angriff anhand verschiedener Grafiken:

  • Arnold traf das Projektil, als er auf dem Beifahrersitz saß. Er drehte im Moment der Schussabgabe seinen Oberkörper samt Kopf nach rechts zur B-Säule. Das Projektil traf ihn vorne rechts im Gesicht. In seiner Gerichtsaussage betonte Prof. Dr. Wehner: „Martin Arnold muss sich dem Täter zugewandt haben.”23 Das Projektil wurde allerdings im Kopf abgelenkt und trat am Hinterkopf zum Großteil wieder aus. Es schlug seitlich in den Fahrersitz ein.24 Der Winkel zwischen Ein- und Ausschuss lag bei ca. 155°, oder alternativ vom geraden Durchschuss (180°) – 35° abweichend. Das rettete ihn sein Leben, da dass Projekt nicht das Stammhirn durchschlug.

  • MK sitzt auf den Grafiken auf dem Fahrersitz. Sie drehte ihren Kopf gleichfalls nach rechts. Das Projektil durchschlug ihren Kopf, flog durch den Fahrerraum und verursachte eine Kerbe an der Wand des Trafohauses. Der gerade Schusskanal ging von oben nach unten, das Projektil schlug auf 42 cm Höhe in der Wand des Trafohaus ein.

  • Das Projektil, welches MK traf, flog haarscharf am Brustkorb Arnolds vorbei. Dies war (wenn überhaupt) nur dann möglich, wenn folgende Punkte erfüllt gewesen wären: Er lehnte sich beim Schuss gegen seinen Sitz, sein Kopf befand sich auf Höhe der B-Säule und der Beifahrersitz war ganz nach hinten verschoben. Es wird aber behauptet, das beide Schüsse fast gleichzeitig abgefeuert wurden, und beide Opfer sich dem Angreifer auf der Beifahrerseite zugewandt hätten. In diesem Fall hätte Arnold aber das Projektil treffen müssen, welches MK tötete. Dies veranschaulicht sogar eine Grafik der Gerichtsmedizin.25

  • Der Arnold-Angreifer muss Rechtshänder gewesen sein: Wenn ein Linkshänder auf Arnold geschossen hätte, dann wäre er bei der Schussabgabe zwischen A- und B-Säule der Beifahrerseite gestanden. Damit wäre er in der direkten Schussbahn des anderen Schützen gewesen und getroffen worden. Abgesehen davon gingen die Schützen ein großes Risiko ein: Sie schossen jeweils in die Richtung, wo der andere stand. Seit Ende 2011 wird behauptet, dass der Schütze, der auf Arnold feuerte, Uwe Böhnhardt gewesen wäre, Problem: Böhnhardt war Linkshänder. Nach Wehners Berechnungen wäre der Kiesewetter Todesschütze „wahrscheinlich etwa 190 cm groß“26 gewesen. Problem: Uwe Mundlos war 180 cm groß.

Das bw LKA erstellte am 22. Mai 2009 eine zweite Fallanalyse. Obwohl das rechtsmedizinische Gutachten inzwischen vorlag, kam das LKA mehr oder weniger zum gleichen Ergebnis. Das LKA bemerkte nicht die Ungereimtheiten oder ignorierte sie.

Neue Artikelserie über heilbronner Polizistenüberfall http://friedensblick.de/31833/neue-artikelserie-ueber-heilbronner-polizistenueberfall/
Einführung http://friedensblick.de/31840/einfuehrung-der-tiefe-staat-im-mordfall-kiesewetter/
Teil 1 https://friedensblick.de/31849/teil-1-michele-kiesewetter-und-martin-arnold-waren-bei-der-bereitschaftspolizei-boeblingen/
Teil 2 http://friedensblick.de/31864/teil-2-einsaetze-ihrer-beweissicherungs-und-festnahmeeinheit-523-im-tatzeitraum/
Teil 3 http://friedensblick.de/31873/teil-3-die-vorgeschichte-des-polizistenmordes/
Teil 4 http://friedensblick.de/31876/teil-4-der-tatort-theresienwiese-in-heilbronn-umschlagszentrum-des-menschenhandels/
Teil 5 http://friedensblick.de/31884/teil-5-entdeckung-durch-den-radfahrer-peter-s-gegen-1408/
Teil 6 http://friedensblick.de/31889/teil-6-reaktion-der-heilbronner-polizei/
Teil 7 http://friedensblick.de/31899/teil-7-tatrekonstruktion-und-operative-fallanalyse/
Teil 8 http://friedensblick.de/31915/teil-8-welche-einsaetze-fanden-am-tattag-in-heilbronn-und-neckarsulm-statt/
Teil 9 http://friedensblick.de/31923/teil-9-wie-reagierten-die-bereitschaftspolizisten/

1O. 21, S. 15, Anzeigenaufnahme vom 25.04.07

2O. 13, S. 359

3O. 13, S. 281, „Vorläufige Rekonstruktion des Tathergangs und fallanalytische Bewertung“, 21.05.07

4O. 1, S. 52

5Vgl. O. 13, S. 282

6www.openstreetmap.org/copyright

7O. 13, S. 283 ff.: „Oberkörper und Kopf verschieben sich dergestalt, dass der Kopf über die Sitzfläche kommt oder dort ggf. aufliegt; hierbei zeigt das Gesicht in Richtung der Sitzfläche. (…) Der Rumpf des Opfers A. rutscht im weiteren Verlauf vollends aus dem Fahrzeug heraus und kommt dort höchstwahrscheinlich in Rückenlage zum Liegen. Die Beine verbleiben hierbei im Fußraum.“

8O. 21, S. 37, Schreiben vom 03.05.07: Er war 176 cm groß und 86,5 kg schwer. Sie war 177 cm groß, 64,9 kg schwer.

9Vgl. O. 30, S. 228, Bundeskriminalblatt Nr. 100/2007

10O. 13, S. 285, „Vorläufige Rekonstruktion des Tathergangs und fallanalytische Bewertung“, 21.05.07

11O. 35, S. 227, Schreiben vom 06.11.10

12O. 13, S. 295, „Vorläufige Rekonstruktion des Tathergangs und fallanalytische Bewertung“, 21.05.07

13O. 2, S. 491, Vermerk von Jörg H. 30.04.07: „Seine Beine waren kurz zuvor von einem Kollegen auf den Bodenholm der Beifahrerseite aufgelegt worden.“

14O.13, S. 111

15O. 13, S. 282, operative Fallanalyse vom den 21.05.07

16Ordner 28, S. 46 ff. – Obwohl die Untersuchungsanträge schon am 26.4.07, 29.4.07, 01.05.07, 07.05.07 und 15.10.07 gestellt wurden, stammt das Gutachten vom 15.05.08: „An der linken Schulter des Hemdes waren keine Schmauchantragungen vorhanden. Ein Schuss aus dem relativen Nahbereich ist daher eher unwahrscheinlich.“

17NSU-Watch, 77.Verhandlungstag, 22.01.14, https://www.nsu-watch.info/2014/01/protokoll-77-verhandlungstag-22-januar-2014/

18O. 3, S. 333, Schreiben der Soko-alt an zdf-Redaktion am 20.03.08

19Youtube, Aktenzeichen XY-ungelöst, Ausstrahlung am 28.05.08, https://youtu.be/3twk8BgEaaY?t=2926 – Die Aufzeichnung ist inzwischen gelöscht worden, daher Ausweichkanal: https://www.dailymotion.com/video/x2nvcw2

20Bundestag, NSU-UA, Anlage 32, 51. Sitzung, 09.03.17, S. 117, Frage ging an Bundesanwalt Diemer: „Genau, wenn sie sich drüberbeugen müssen, wenn sie die Kol­legen oder die Getöteten aus dem Fahrzeug zie­hen, an die rechte Seite greifen müssen, wo die Waffe hängt und, und, und.“

21Bundestag, NSU-UA, Anlage 19, 35. Sitzung, 20.10.16, S. 93, Frage ging an LKA-Ermittler Klaus B.: „Halten Sie es für denkbar oder für sogar wahrscheinlich, dass – und da wird Kraftanstrengung gebraucht, und die werden aus dem Fahrzeug gezogen, und am Kop­pel wird gerissen – – halten Sie es für denkbar, dass die beiden Personen – oder wer auch immer die beiden Kollegen entwaffnet hat – sich auf­grund derer stark blutenden Wunden selber auch im Oberkörper oder an der Hand mit Blut ver­schmiert haben?“

22O. 13, S. 186, Rechtsmedizinisches Gutachten vom 30.05.08

23Stuttgarter Zeitung, „NSU-Prozess“, 22.01.14, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nsu-prozess-aktuell-zeugenbefragung-wird-fortgesetzt.692d5e95-1c5b-4947-9bd0-17730b2361b6.html

24Vgl. O. 13, S. 196, S. 202

25Vgl. 13, S. 198, Rechtsmedizinisches Gutachten vom 30.05.08

26Stuttgarter Zeitung, „NSU-Prozess“, 22.01.14, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nsu-prozess-aktuell-zeugenbefragung-wird-fortgesetzt.692d5e95-1c5b-4947-9bd0-17730b2361b6.html

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