Archiv der Kategorie: Beweismittel-Manipulation?

Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel und KHK Michael Lotz ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits am 30. Dezember 2020 bzw. am 7. Januar 2021, die Einstellung der Mordermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Michael Menzel (Az.: 227 Js  22943/17) und Michael Lotz (Az.: 227 Js 9836/18) in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verfügt. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich wurden aber zeitlich verzögert am 5. und 10. Februar 2021 erstellt, sodass ich erst jetzt davon  Kenntnis erhalten habe.

Ich hatte die Einstellung der Ermittlungsverfahren seit längerem erwartet. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist dann aber doch bemerkenswert.  Deutlich wird auch, dass ich Herrn Menzel im Gegensatz zu Herrn Lotz nicht wegen Mordes angezeigt hatte. Damit stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft diesen (Anfangs)Mordverdacht zuerst selbst bejaht, ein solches Verfahren dann über 3 Jahre als Mordermittlungsverfahren offenhält, und schließlich mit einer Begründung schließt, welche sowohl die ursprünglich in 2017 vorgetragenen Verdachtsgründe, als auch die (objektiven und damals neuen) Tatsachen aus Mitte 2018 mit keinem Wort erwähnt.  Denn das was ursprünglich 2017 zur Strafanzeige gegen Herrn Menzel geführt hatte, war zwar offensichtlich geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Mordes zu begründen. Aber aus Sicht der neuen, objektiven und leicht nachvollziehbaren  Tatsachen aus 2018, handelte es sich dabei nur noch um ein feines Details bzw. um ein belastendes Indiz unter Vielen, welches für sich genommen sicher keine Grundlage für die weitere Offenhaltung dieser Mordermittlungsverfahren über das Jahr 2018 hinaus gerechtfertigt hätte. 

Mit anderen Worten sah die Staatsanwaltschaft selbst einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Michael Menzel gegeben, und eröffnete zu meiner Verwunderung ein Mordermittlungsverfahren, obwohl ich dieses Delikt ausdrücklich nicht benennen wollte,  Danach hält die Staatsanwaltschaft dieses Mordermittlungsverfahren 3 Jahre offen und stellt dann mit einer Begründung ein, welche mit keinem Wort darauf eingeht, warum der von der Staatsanwaltschaft selbst unterstellte Anfangsverdacht für Mord im konkreten Sinne der Strafanzeige nicht zutreffen sollte.  

Insofern erscheint es also naheliegend zu vermuten, dass politische Erwägungen diese taktischen Entscheidungen beeinflusst haben könnten. Tatsächlich ist es so, dass man mit dieser Art Universaleinstellungsbegründung praktisch jede Strafanzeige in Sachen NSU zurückweisen könnte, ohne überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

Trotzdem ist es eine Tatsache, dass ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft selbst der Wille zur Aufklärung vorhanden gewesen sein muss. Sonst hätte man dort nicht solche Verfahren eröffnet und über 3 Jahre gegen einen der höchsten Beamten Thüringens offengehalten. Insofern bin ich der Staatsanwaltschaft dankbar.

Hier die Einstellungsvefügungen:

StA Mei Einstellung Menzel

StA Mei Einstellung Lotz

 

 

Teil 10) Damaliger sächsischer Landespolizeipräsident Merbitz: Mordwaffe Kiesewetter am 09.11.11 gefunden

In Teil 2 meiner Artikelserie über die Arbeit des zweiten parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses (PUA) des Bundestages stellte ich die Aussagen verschiedener Polizisten dar, dass die Tatwaffen des Heilbronner Polizistenüberfalls (“Radom” und “Tokarew”) und der Ceska-Mordserie (“Ceska”) erst am 09.11.11 im Brandschutt vor Zschäpes Wohnung in Zwickau gefunden wurden. Inzwischen fand ich eine weitere Aussage, die diese Darstellung stützt.

Bernd Merbitz war im November 2011 der Landespolizeipräsident des Freistaats Sachsen. Dem thüringer PUA sagte er am 1. Juli 2013, dass er über die zwickauer Waffenfunde erst am Abend des 09.11.11 informiert wurde. An dem Tag wurde im Brandschutt eine Ceska mit Schalldämpfer gefunden. Er betont: Gleichzeitig wurde ja dann auch die Waffe gefunden, mit der die Polizeibeamtin Kiesewetter erschossen wurde.” 

Herr Merbitz:
Das war – gehen wir noch mal zurück, 2011 im November, 10.11. Am 9. November rief mich abends in meiner Funktion als Landespolizeipräsident der Leiter der Polizeidirektion Zwickau, der Herr Georgie, an und sagte mir, wir haben jetzt gerade noch eine Pressekonferenz gegeben, dass wir Waffen gefunden haben nach dem gesprengten Haus.

Ich möchte auch voranstellen, ich habe auch davon, dass es in Zwickau eine Explosion in einem Haus gab, auch den Zeitraum vorher zur Kenntnis bekommen. Aber niemand hätte irgendwo geglaubt, dass es dann solche Dimensionen annimmt, denn in der Regel ist es so, dass es entweder Fahrlässigkeit, Suizid oder irgendeinen Arbeitsunfall dort gab.

Aber im Nachhinein nach den Untersuchungen, wo Waffen gefunden wurden, da hatte mich am Abend des 9. der Herr Georgie angerufen und hat gesagt, jetzt haben wir die Pressekonferenz gegeben und wir haben weitere Waffen gefunden. Da habe ich gesagt, es werden wahrscheinlich nicht die letzten sein. Um die Öffentlichkeit auch darüber zu informieren, müsst ihr morgen eine Nachmeldung machen, dass weitere Waffen gefunden wurden, auch an die Presse. Da sagte er zu mir, aber wir haben jetzt eine Waffe gefunden mit Schalldämpfer. Dort habe ich ihm gesagt, lass es bitte nicht wahr sein. Er sagte, ja, es ist eine Ceska. Nun war es aber auch nicht …

Die ganzen Ermittlungen zu den Tötungsdelikten, wo die gleiche Waffe immer verwendet wurde, das war in der Polizei bekannt, aber diese Ermittlungsrichtung war eine ganz andere. Ich habe darauf zu ihm gesagt: Ich werde mich jetzt ans Bundeskriminalamt wenden, habe an dem Abend auch noch den BKA-Präsidenten Jörg Ziercke angerufen und habe ihm gesagt, wir schaffen es nicht mehr mit der Untersuchung, ihr müsst uns bei der Untersuchung der Waffen helfen. Und ich sagte, wir haben auch eine Waffe gefunden mit Schalldämpfer, eine Ceska. Er hat analog das Gleiche zu mir gesagt, das BKA hat auch die ganze Nacht durchgearbeitet.

Und jetzt kommen wir zu dem Begriff NSU. Ich habe mich am nächsten Tag nach Zwickau begeben. Dort wurde mir die CD, die gefertigt wurde, die dort vorlag, die gesichert wurde am Tatort, auch vorgespielt. Dort bin ich auch das erste Mal mit dem Begriff NSU konfrontiert worden. Dann war natürlich die Sache klar, wir hatten auch das Ergebnis. Am 11. hat dann der GBA das Verfahren auch übernommen.” (Thüringer Landtag, 42. Sitzung am 1. Juli 2013, Wortprotokoll, S. 23)

“Es war alles schlimm. Es war alles schlimm, was passiert war, hier mit den Banküberfällen, dann das Zusammentreffen mit der Polizei, ich fasse das kurz, mit dem Wohnwagen, die Explosion in Zwickau und das, was wir gefunden hatten. Es passte schon in ein Bild, wo man sagen muss, das ist nicht einfach nur ein Banküberfall, das ist nicht einfach nur, dass ein Haus weggesprengt wurde, sondern dann kam der ernüchternde Moment und das ist ja nun jedem, wenn man über die Ceska, die Waffe Ceska, die uns viel in die Irre auch geführt hat. Gleichzeitig wurde ja dann auch die Waffe gefunden, mit der die Polizeibeamtin Kiesewetter erschossen wurde. 

Dann bekommen Sie dieses, und das ist jetzt das über die Jahre, diese Waffe, einen Schalldämpfer und eine Ceska, die musste geprüft werden, aber das ist im Moment, und das sage ich auch in aller Deutlichkeit, ich saß dann erst mal bestimmt 20 Minuten da und habe gesagt, was, wenn das diese Waffe ist, die noch untersucht werden muss, was ist hier eigentlich passiert, was man rational überhaupt nicht nur in einem gewissen Umfang fassen kann. Es hatte ja nun, weil wir auch hier im Freistaat Sachsen sind, die ganze Bundesrepublik plötzlich ergriffen mit der Feststellung, dass es auch diese Waffe ist. Die Frage, wie es dazu gekommen ist, müssen wir uns nicht nur im Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen stellen, sondern die müssen wir uns generell stellen.” (ebd, S. 38)

Immer mehr deutet darauf hin, dass der Brandsachverständige der zwickauer Polizei Frank Lenk die Unwahrheit sagte. Laut ihm hätte er die Kiesewetter Mordwaffe “Radom” am 05.11.11 gefunden und zwar in der Wohnung!

Im Ermittlungsordner “Bd 11 Ass W01 bis W11” (Link auf  fdik.org, S. 282 ff.) ist ein Foto der Auffindesituation der Mordwaffe “Radom” zu sehen. Auch das Foto vermag nicht die Darstellung von Frank Lenk zu belegen, eher zu schwächen. Obwohl er die Waffe in der Wohnung gefunden hätte, ist unterhalb der Waffe lediglich Brandschutt zu sehen, kein Fussbodenbelag. Das gleiche bei der Waffe “Walther”, die im hinteren Bereich der Wohnung gefunden worden wäre. Darüber hinaus ist deutlich zu sehen, dass beide Waffen von der Sonne angestrahlt werden. Auf der anderen Seite war die Wohnung durch die Baggerarbeiten verwüstet und teilweise das Dach abgedeckt gewesen. Deshalb beweisen diese beiden Fotos gar nichts.

Auf der anderen Seite die Schusswaffe “ERMA-WERKE” tatsächlich innerhalb der Wohnung fotografiert worden, da sie im Foto vor einen Wandtresor gehalten wird.  

Teil 2) Leiter Kripo Zwickau Bernd Hoffmann: Tatwaffen Heilbronner Polizistenüberfall erst am 09.11. gefunden

In bzw. an Zschäpes zwickauer Wohnung sicherte am 05. und 06.11.11 der sächsische Polizist Frank Lenk drei Schusswaffen, die jedoch laut ihm (angeblich) ohne Dokumentation vor Ort einfach abtransportiert worden wären. Damit hätte die Polizei gegen elementare Gebote der Beweismittel-Sicherung verstoßen. Was könnte hinter dieser Ungereimtheit stecken?  

Der Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages legte sich fest, dass eine der Tatwaffen des Heilbronner Polizistenüberfalls am 05.11.11 in Zschäpes Wohnung gefunden worden wäre, am 06.11.11 die zweite im Schutthaufen vor ihrer Wohnung.

Dabei spricht die Aussage des hochrangigen zwickauer Polizisten Bernd Hoffmann gegen diese Darstellung, laut ihm wären elf Waffen allesamt erst am 09.11. sichergestellt worden! Seine Darstellung würde die Ungereimtheiten in den Akten erklären, zum Beispiel die logischen Brüche in den Durchnummerierung (W1-W11) der Waffen.

Handelt es bei der fehlenden Dokumentation der Beweismittel-Sicherung nur um eine Schutzbehauptung? Will der entscheidene Zeuge Frank Lenk damit vertuschen, dass er am 05.-06.11. noch gar keine Waffen gefunden hatte?
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Teil 8) Mike Wenzel und Kiesewetters schnittfeste Handschuhe

In den letzten Teilen beleuchtete ich die (beruflichen) Verbindungen von thüringer Polizisten zu Rechtsextremen, zur organisierten Kriminalität und zum heilbronner Polizistenüberfall. Dabei fiel zum Teil der Name Michael Menzel, der von 1998 bis 2001 Chef der saalfelder Kriminalpolizei gewesen war. In dieser Position war er auch Vorgesetzter des Onkels der 2007 ermordeten Polizistin Michele Kiesewetter (MK) gewesen.

Menzel meldete am Nachmittag des 04.11.2011 den Fund der beim Überfall entwendeten Kiesewetter-Dienstwaffe nach Baden-Württemberg, obwohl die Waffe erst gegen Mitternacht identifiziert wurde. Könnte es sich statt um einen Kommunikationsfehler, um Vorwissen handeln? Wusste Menzel, dass die Kiesewetter-Waffe im Wohnmobil war? Könnte er es gewusst haben, weil die saalfelder Polizei möglicherweise in den Besitz der beim Polizistenübefall geraubten Gegenstände gelangt sein könnte und sie den toten Böhnhardt/Mundlos untergeschoben haben könnte?  Teil 8) Mike Wenzel und Kiesewetters schnittfeste Handschuhe weiterlesen

Vorwissen über kommende Funde von NSU-Beweismitteln würde Ungereimtheiten erklären

Die Ermittlungsakten geben Auskunft über verschiedene Beweismittel, die im Wohnmobil und in der Wohnung des sogenannten NSU-Trios (Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe) gefunden wurden. Dazu bestehen in den Ermittlungsakten Ungereimtheiten, die sich nochmals durch Widersprüche in den Aussagen von Polizeibeamten vergrößerten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Thüringen (th-PUA) befragte die Beamten, die bei der Spurensicherung eingesetzt waren.

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Vorsicht Fehlerteufel eingeschlichen: Unbekannte Person 33 ist ungleich berechtigte Person 33

Dank eines Hinweis von Kay-Uwe Hegr bin ich auf einen Fehler aufmerksam geworden, den ich in den kommenden Tagen in (alten) Artikel ausbessern werde:

Ich schrieb, dass die “unbekannte Person 33” identisch wäre mit der bekannten “Person 33”, die eine (berechtigte) DNA-Spur auf den Kiesewetter-Handschellen hinterließ. Das stimmt nicht! Sie werden in den Ermittlungsakten zwar beide als “Person 33” bezeichnet, ihr DNA-Profil ist jedoch unterschiedlich!

Was ich ausbessern werde, ist durchgestrichen:

“An den Handschellen von Michele Kiesewetter waren weder DNA noch Fingerabdrücke von Böhnhardt/Mundlos/Zschäpe, stattdessen gab es DNA der anfangs unbekannten Person 24Diese Person hinterließ mehrmals ihre DNA an Geldbanderolen der ausgeraubten Bank in Eisenach, die im Wohnmobil gefunden worden wären. In den Akten wird sie als unbekannte Person 33 bezeichnet.  Später wurden aus diesen zwei unbekannten Personen eine einzige berechtigte Person des Landeskriminalamtes Sachsen.

„Der nachträgliche Vergleich dieses DNA-Musters mit den am 27.01.12 vom LKA Sachsen übersandten Mustern von Berechtigten erbrachte eine Übereinstimmung mit der Person 33 (…).“ (nsu-leaks)

Statt dem durchgestrichenen, werde ich schreiben:

Die unbekannte Person 24 wurde nachträglich einer berechtigten Person 33 zugeordnet. Als “berechtigt” werden die Polizisten bezeichnet, die mit den Beweismitteln arbeiteten, im Rahmen der Spurensicherung.

Wanderte die Handschelle von Michele Kiesewetter aus dem Eisenacher Wohnmobil in Zschäpes Zwickauer Wohnung?

Am 25.05.2007 überfielen Unbekannte die Polizeistreife von Michele Kiesewetter und Martin Arnold in der Heilbronner  Theresienwiese. Die Täter entwendeten u. a. Kiesewetters Handschelle. Diese Handschelle wurde am 04.11.11 zuerst im Wohnmobil gefunden, neben den gleichfalls erschossenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Heute lautet die offizielle Darstellung, dass sie im Brandschutt vor Zschäpes Zwickauer Wohnung gefunden worden wäre. Die Hintergründe sind ungeklärt. Wanderte die Handschelle von Michele Kiesewetter aus dem Eisenacher Wohnmobil in Zschäpes Zwickauer Wohnung? weiterlesen

Klärung von Ungereimtheiten bzgl. “NSU-Wohnmobil”

Die Privatperson Kay-Uwe Hegr untersuchte in einem unglaublichen Kraftakt, in tausenden Stunden Arbeit die Zeugenaussagen, die im zweiten thüringer NSU-Untersuchungsausschuss gefallen sind, nach ihrer Plausibilität und Glaubwürdigkeit. Dadurch erzielte er Erkenntnisse über den Verlauf des Polizeieinsatzes am 04.11.11 in Stregda gegen die (angeblichen) Bankräuber Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Folgende Ungereimtheiten können als geklärt gelten. Klärung von Ungereimtheiten bzgl. “NSU-Wohnmobil” weiterlesen

Gab es drei Heckler und Koch Schusswaffen im NSU-Wohnmobil?

Gestern schrieb ich über einen Eintrag im Einsatzverlaufsprotokoll, dass eine Heckler und Koch – Waffe um 16:28 im Wohnmobil gefunden wurde, die noch nicht identifiziert war. Heute lese im Wortprotokoll des thüringer Untersuchungsausschusses, dass bereits um 14:45 eine andere Heckler und Koch Pistole gefunden wurde und eine weitere um 23:11. Problem: Asserviert sind nur zwei Heckler und Koch Waffen.

Dorothea Marx (SPD):

“(…) Dann möchte ich noch mal mit den Akten diese Tatsache untermauern, dass diese erste geborgene Pistole eben auch die von dem Polizeibeamten/dem Kollegen von Frau Kiesewetter gewesen ist. Im Einsatzverlaufsbericht der Kriminalpolizeistation Eisenach vom damals – das ist das Band 8, Blatt 125 LPI Gotha, da steht noch mal drin: Am 04.11.2011, 14.45 Uhr, Frau Mi. von der Tatortgruppe übergibt an Kriminalhauptmeister Kö. eine aus dem Wohnmobil geborgene Pistole Heckler & Koch, dann kommt die Nummer. (…)”

“(…) und die Waffe, die vermeintlich oder tatsächlich auf dem Tisch gelegen hat, die dann später der Michele Kiesewetter zugeordnet worden ist, ist laut dem Einsatzverlaufsbericht am 04.11.2011 erst um 23.11 Uhr gesichert worden. Da wollte ich Sie noch mal fragen: Diese haben Sie auch entgegengenommen?

Herr Kö.:

Ja, das ist richtig.”

Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen!

Während ich die Analyse von Kay-Uwe Hegr studierte, fiel mir ein Zitat aus einem amtlichen Dokument ins Auge. Die Linken-Abgeordnete Katharina König zitierte aus dem polizeilichen Einsatzverlaufprotokoll. Dort protokolliert die Polizei ihre Aktivitäten und Ermittlungsergebnisse:

“Aus dem Einsatzablaufprotokoll, das wir haben, das ist Band 9 LPI Gotha, geht hervor, dass um 16.28 Uhr die Waffe Arnold, nein, nicht die Waffe Arnold, sondern eine Waffe Heckler und Koch gefunden wird. Da ist aber noch nicht bekannt, wem die Waffe gehört. Da ist natürlich die Identifizierung noch nicht gelaufen usw. usf. Sind Sie sich sicher, dass Sie am Einsatzort erfahren haben, dass eine Tatwaffe, die dem Mord an Michele Kiesewetter zuzuordnen ist, gefunden wurde?

Herr Ba.:
Also spätestens vor dem Dienstende habe ich es gewusst. Entweder war es auf der Dienststelle oder halt in Stregda.”

Im Einsatzverlaufsprotokoll steht also, dass eine Waffe der Marke Heckler und Koch im Wohnmobil um 16:28 gefunden wurde. Diese amtliche Feststellung ist außergewöhnlich, aus folgenden Gründen: Einsatzverlaufsprotokoll: Dienstwaffe Arnold erst 16:28 aus NSU-Wohnmobil geborgen! weiterlesen