Die Aussage von Ralf Wohlleben schützt den tiefen Staat

Ralf Wohlleben ist Angeklagter im NSU-Prozess. Zwei Jahre nach Prozessbeginn verlas er Ende 2015 eine Erklärung in der er verschiedene Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen sich zurückwies. Ihm war nicht bekannt, dass das Trio die Verbrechen begangen hätte, einen NSU erwähnte er nicht ein einziges Mal. Wegen seiner (angeblichen) Ahnungslosigkeit erhellten seine Ausführungen nicht die Hintergründe. Ähnlich wie bei der vorherigen Erklärung von Beate Zschäpe werden offensichtlich Geheimdienste und Polizei geschont. Seine Erklärung liegt als Wortprotokoll dank der Mitschrift von “Querläufer” vor.

Laut Ralf Wohlleben wäre er nicht die “zentrale Figur” während der “Flucht” des Trios gewesen. Nachdem in der Garage von Beate Zschäpe eine Bombenwerkstatt ausgehoben wurde, fahndete die Polizei nach dem Trio. Wohlleben hätte lediglich das Fluchtauto gestellt.

“Ich habe mein Auto verliehen, doch dies ist nicht schwerwiegend gewesen. Dazu habe ich einen Betrag zur Flucht getragen, doch wie die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift mich als zentrale Figur da stellt, weise ich zurück. Denn ich habe nicht maßgeblich die drei im Untergrund unterstützt.”

Konspirative Telefongespräche

Desweiteren hätte er konspirative Telefongespräche mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geführt. Damit stützt Wohlleben indirekt einen wichtigen Baustein der Anklage. Über ein “verschlüsselten System” hätte er von einer Telefonzelle aus mit ihnen gesprochen.

“Ich habe danach über ein verschlüsseltes System von einer Telefonzelle aus mit Böhnhardt und Mundlos telefoniert.”

Diese Darstellung ist nur teilweise richtig. Entgegen der dargestellten Konspiration unterhielten sich offenbar Wohlleben und Böhnhardt während der “Flucht” auch mit ihren eigenen Handys oder Telefonen. Diese Anrufe wurden sogar seitens der Polizei aufgezeichnet, die Gesprächsinhalte ließ die Staatsanwaltschaft Gera jedoch löschen. Insbesondere die Standorte der Handymasten, in die sich Böhnhardts Handy einloggte, verrieten der Polizei, wo sich das Trio aufhielt.

“FAKT liegen die Verbindungsdaten von Böhnhardts Handy vor. Bei den Gesprächspartnern handelt es sich um die wichtigsten Fluchthelfer von Uwe Böhnhardt und den anderen Beiden. Allein mit André K. wurden 23 Gespräche geführt. Er gilt laut Bundeskriminalamt als Schlüsselperson bei der Flucht des Trios. Der nächste auf der Liste: Ralf Wohlleben. Er ist angeklagt, dem Trio eine Mordwaffe besorgt zu haben. Mit ihm wurden nicht weniger als zwölf Gespräche geführt. (…) Die Fahnder aber sehen darin keinen Ermittlungsansatz.” (mdr)

Clemens Binninger, ehem. CDU-Obmann im Bundestagsuntersuchungsausschuss und Polizist, kommentierte, dass es ihm ein “Rätsel” wäre, warum man diese Chance der Lokalisierung Böhnhardts nicht nützte.

Ralf Wohllebens Aussage scheint die Anomalie vertuschen zu wollen, dass Uwe Böhnhardt vom …

“… 26.1.1998 bis zum 17.3.1998 ganze 123 Telefonate mit seinem eigenen Handy führte, ohne dass das Trio verhaftet wurde”. (nsu-leaks)

Wohllebens zweimal gemachte Aussage macht daher keinen Sinn, Uwe Böhnhardt hätte sich lieber erschossen, als festgenommen zu werden. Deswegen hätte er eine Schusswaffe gewollt. Die Angst Böhnhardts vor einer Festnahme kann also nicht allzu groß gewesen, ansonsten hätte er aufgehört, sein eigenes Handy bei der “Flucht” zu benützen. Genauso wie Beate Zschäpe stützt Wohlleben indirekt die Version der Bundesanwaltschaft, Böhnhardt und Mundlos hätten am 04.11.11 Selbstmord begangen.

Kein Spitzel gewesen

In staatsschützender Weise macht Ralf Wohlleben den Anschein, dass das Trio und er besorgt gewesen wäre, von einem Informanten (V-Mann) des Geheimdienstes verraten zu werden. Er betont ausdrücklich für sich, dass er kein “Spitzel” gewesen wäre. Dagegen steht jedoch, dass an der sogenannten “Flucht” des Trios Informanten der Geheimdienste beteiligt waren. Wurden sie gezielt eingesetzt, weil man sich auf sie verlassen konnte? Zum Teil stammten sie aus seiner unmittelbaren persönlichen Umgebung. Es ist schwer vorstellbar, dass Ralf Wohlleben nichts von der Spitzeltätigkeit seiner damaligen Freundin wusste.

“Wir sind damals ausgegangen, dass die Szene mit Spitzeln durchsetzt war. Ich selbst war nie Spitzel.”

“In einen Park in Zwickau habe ich über die Enttarnung von Tino Brandt mit den dreien gesprochen. Sie fragten mich ob Brandt etwas über ihren Aufenthaltsort vertraten hätte, darüber wurde diskutiert.”

Andreas Rachhausen

Der Fluchtwagen Wohllebens hatte eine Panne, als das Trio am 05.02.98 zu Thomas Starke nach Chemnitz fuhr. Andreas Rachhausen, alias “Alex”, “der für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz spitzelte” (haskala), holte das Pannenfahrzeug am 11.2.98 zurück. Ralf Wohlleben “weiß” nicht mehr, warum ausgerechnet ein V-Mann half, sein Auto abzuschleppen.

“Da habe ich erfahren dass das Auto verunfallt ist, von der Polizei geschnappt wurden, aber dann wieder laufen gelassen wurden. Dann habe ich erfahren wo mein Auto steht und das am Hinterrad der Schlüssel liegt. Dies ist in Sachsen gewesen. Wie dann Rachhausen dabei war bei der Abschleppung meines Autos, weiß ich nicht mehr. (…)

Im NSU-Prozess sagte Herr Rachhausen aus, dass er “einen Anruf bekommen” hätte, “von André Kapke, der ihn gefragt habe, ob er ein leistungsstarkes Fahrzeug habe mit Anhängerkupplung”. Er hätte dann zusammen mit Ralf Wohlleben, den er nur vom sehen her kannte, den Wagen abtransportiert. Davon hätte er “niemandem erzählt”. Für seine Spitzeltätigkeit erhielt er bis Mitte Januar 1998 Geld. (nsu-watch)

Der Darstellung von Rachhausen widerspricht vor Gericht Jürgen Helbig, ein weiterer Helfer Wohllebens.

Jürgen Helbig

Laut Wohllebens Aussage hätte er kurz nach dem Untertauchen des Trios in Helbigs Wohnung geschlafen, aus Angst vor Hausdurchsuchungen. Sie kannten sich aus gemeinsamen Zeiten im Kinderheim.

“Ich habe die Nacht bei Jürgen Helbig verbracht, da ich dachte es komme zu Hausdurchsuchungen, und ich komm dann in Erklärungsnot.

1998 arbeitete Helbig einer einer “Baufirma”, “wo der ehemalige Kohleofen war.” (nsu-watch) Sein damaliger Chef, “der Conny und der Rachhausen (…) haben den Pkw von Ralf dann zurückgeholt.” (nsu-leaks)

Der Richter im NSU-Prozess Manfred Götzl konfrontierte Herrn Rachhausen mit der Aussage von “Conny”: Ralf Wohlleben hätte ihn gefragt, zusammen mit Herrn Rachhausen, den er nicht kannte, das Auto abzuholen.

Götzl fragte Rachhausen, ob er die Firma “Conny Co.” kennen würde. Erst verneinte er. Mit der Aussage von “Conny” konfrontiert, verhedderte er sich in Widersprüche und gab schließlich vor, sich nicht mehr zu erinnern:

Götzl: „Kennen Sie Conny Co.?“ Rachhausen verneint das. Dann hält Götzl aus einer polizeilichen Vernehmung vom 31.5.2012 vor:

Die einzige Situation, an die er sich erinnere, sei gewesen, als ihn der Ralf Wohlleben gebeten habe, sein Auto, einen defekten Peugeot abzuholen; das Auto habe der Mutter gehört, aber Wohlleben habe es genutzt; er habe das mit einem Rachhausen aus Rudolstadt abgeholt, den habe er vorher nicht gekannt. Rachhausen: „Da bin ich platt.“

Der Vorhalt weiter: Den Namen Rachhausen habe ihm erst Helbig gesagt, er habe Rachhausen danach nie wieder gesehen; sie seien mit einem Mercedes dahin gefahren.

Der Vorhalt weiter: Den Namen Rachhausen habe ihm erst Helbig gesagt, er habe Rachhausen danach nie wieder gesehen; sie seien mit einem Mercedes dahin gefahren.

Darauf sagt Rachhausen, da könne man mal sehen, was das menschliche Gehirn mit Erinnerungen machen könne, wenn das stimme. Götzl sagt, es gehe hier um Rachhausens Erinnerungen. Er habe ja das, was seine Erinnerung sei, dargelegt, so Rachhausen.” (nsu-watch)

Jürgen Helbig berichtete, dass er im Jahr 1998 im Auftrag Wohllebens als Kurier aktiv war:

“Klemke fragt, wieviele Kurierfahrten He. gemacht habe. He. sagt drei, zählt auf: Zwickau, Felsenkeller. Dann macht er eine Pause, schnauft und berichtigt sich auf zwei.

Klemke sagt, bei der Übergabe Felsenkellerstraße habe er erst angegeben, einen Beutel mit Sachen übergeben zu haben, später sei es ein Paket gewesen. He. antwortet, es ein Paket in einem Plastik-Beutel gewesen, der oben nochmal zu gewesen sei, so richtig wisse er das nicht mehr, es sei so lange her. (…)

Er habe den Beutel von Wohlleben oder S. bekommen, das wäre ihm vorher auch so gesagt worden, von dem Uwe am Telefon. Er sei dann zu Wohlleben gegangen, habe da nachgefragt und dann (später) den Beutel bekommen und hingefahren.  (nsu-watch)

Götzl bittet He. weiter zu beschreiben, die einzelnen Telefonaten und die Aufträge. He. erzählt, er hätte beispielsweise mal einen Tüte nach Zwickau gefahren, zum McDonalds-Parkplatz an der Autobahn A4. Er hätte den Auftrag bekommen, zur Telefonzelle zu gehen, da wurde ihm gesagt, er würde von Wohlleben eine Tüte bekommen und die habe er dann mit seinem Privat-PKW, einem Toyota gefahren. Auf dem Parkplatz selbst sollte er warten, dann wäre jemand auf ihn zugekommen und der hätte das übernommen, „und das wars.“ Diese Person hätte er nicht gekannt, ein Name sei nicht gefallen, dieser hätte nur He. mit seinem Vornamen angesprochen.”

Desweiteren übermittelte er Informationen an Ralf Wohlleben. Das bestätigen abgehörte Telefonate. Ein Verbindungsmann des BKA in der Schweiz sagte im NSU-Prozess aus:

“Er erhielt vom LKA Thüringen die Anfrage einen Telefonanschluss nachzuvollziehen, von welchem aus die Thüringer Behörde am 11. April 1998 einen Anruf auf dem Telefon von Jürgen H. registrierte. (…)
Bei der anrufenden Person handelte es sich nach Ausgabe von H. um Uwe Mundlos. Dieser gab durch, dass er „eine Nachricht an den Ralf“ habe, dass dieser am „Montag um 14 Uhr an dem Treffpunkt wie vor zwei Wochen“ sein solle. Und vorher bei „Böhnis Eltern“ vorbei gehen oder aber „Klamotten kaufen“ solle. (nsu-watch)

Im Jahr 1999 begann Helbig seine Bundeswehrzeit, die laut seiner Prozessaussage vom 22.1.1999 bis zum 22.11.1999 dauerte. Im Mai 1999 war Helbig 23 Jahre (mdr).

Er wurde vom Militärischen Abschirmdienst (MAD), dem Geheimdienst der Bundeswehr befragt und packte aus. Daraufhin scheinen seine Aktivitäten für Wohlleben abzubrechen. An seiner Stelle scheint ab 1999 verstärkt Carsten Schultze zu treten.

“Götzl fragt weiter nach dem Zusammentreffen mit dem MAD. He. sag, da wäre es um die Kurierfahrten und Verbindungen mit der rechten Szene gegangen. Der Richter fragt, was von He. erwartet wurde. Es sei erwartet worden, dass er, He., in der Zeit seiner Bundeswehr keine rechten Aktionen mache. MAD sei ja dafür da, die innere Sicherheit bei Bundeswehr sicherzustellen, da sei es es um sein Person allgemein gegangen. Was He. dazu gesagt hätte? Dieser antwortet, man hätte ihn gefragt, ob er wieder helfen würde, da habe er mit Ja geantwortet. Auf die Frage „Weiteres?“ schweigt der Zeuge. (…)

He. gab an, dass er keine Kuriertätigkeiten mehr mehr gemacht hätte, aber als Kontaktperson, Nachrichtenmittler stand er weiterhin zur Verfügung. Götzl fragt dazu, wie das ausgesehen hätte. He. antwortet, dass ihm in der Telefonzelle was gesagt wurde und er habe das weitergereicht. Vorhalt zum MAD: Konkret angesprochen auf die Bombenbastler gab He. an, er würde jederzeit wieder als Kurier agieren.”

Zielfahner observierten 1998 zeitweise Jürgen Helbig und hörten sein Telefon ab. Diese Überwachung hätte jedoch keine Hinweise auf den Aufenthaltsort des Trios ergeben, auch keine neuen Ermittlungsansätze. Für die Zielfahnder wäre nur klar geworden, dass Helbig beim Untertauchen helfen würde, indem er als Kontaktmann des Trios zu Wohlleben fungierte. Helbig wurde aber erst Ende Mai 1999 in einer Kaserne der Bundeswehr dazu befragt.

“Befragt wurde Helbig erst am 27.05.1999 in der Kaserne in Mellrichstadt. In dieser Befragung bestätigte er Kontakte zu Böhnhardt im April 1998 (…).”

“In seiner Vernehmung sagte Helbig aus, dass er von Wohlleben gebeten worden wäre, bei der Flucht zu helfen.”

Im NSU-Prozess sagte Helbig aus, dass die Zielfahnder über seine Kuriertätigkeit informiert waren und ihm sogar Observationsaufnahmen zeigten, die während der Übergabe stattfanden. Die Fotos wären von einem Hubschrauber aus aufgenommen worden!

“Der Richter fragt nach den Inhalten dieser Gespräche. H. antwortet, das LKA habe ihm Vorhaltungen gemacht wegen der Kuriertätigkeiten, sie wüssten das von Zwickau, von der Felsenkellerstraße und das mit Frau Zschäpes Wohnung. Götzl fragt, was die wollten. (…)

Götzl wendet sich wieder der Befragung durch das LKA zu, ob denn zur Sprache gekommen wäre, woher die Informationen stammten. He. antwortet, sie hätten ihn beschattet, hätten ihm Bilder vom Parkplatz bei Zwickau gezeigt, mit der Person, der er das übergeben habe.

Er wäre ja beobachtet worden, nach Zwickau hätten sie ihm mit dem Hubschrauber verfolgt.” (nsu-watch)

Es fragt NK-RAin von der Behrens. Sie fragt noch einmal nach der Verfolgung durch den Hubschrauber zum McDonalds-Parkplatz und danach, was die Bilder, die das LKA H. 1999 vorgelegt habe, gezeigt hätten.

He. sagt, sein Auto und Wohlleben und das Bild der Übergabe. Das LKA habe zu ihm gesagt „Sie konnten noch so schnell fahren, wir sind schon hinterhergekommen“. Das Foto vom Parkplatz sei aus einem Hubschrauber aufgenommen worden. (ebd)

Daraufhin hätte Helbig mit der Kuriertätigkeit aufgehört, nur aus Trotz hätte er dem MAD gesagt, da er dazu weiter bereit sei.

“Kuhn fragt, welches Risiko er gemeint habe, wenn er davon sprach, es sei ihm zu riskant weiterzumachen. He. sagt, er habe Angst gehabt, dafür bestraft zu werden. Er wäre ja beobachtet worden, nach Zwickau hätten sie ihm mit dem Hubschrauber verfolgt.”

Die thüringer Polizisten berichteten dem Untersuchungsausschuss nichts darüber, dass Helbig während seiner Kuriertätigkeit beobachtet worden wäre. Im Abschlussbericht schreiben die thüringer Parlamentarier verwundert:

“Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass Herr Helbig bei seiner Vernehmung vor dem OLG München im Mai 2014 geäußert haben soll, dass ihm von den ihn damals aufsuchenden Beamten Bilder der Übergabe in Zwickau vorgelegt worden sein sollen.

Ihm sei gesagt worden, diese seien von einem Hubschrauber aus geschossen worden. Auch sei ihm bedeutet worden er sei bei seiner Kurierfahrt von der Übergabe mit Wohlleben bis nach Zwickau beschattet worden.

Weder der Zeuge Jürgen Dressler noch der Zeuge Sven Wunderlich haben gegenüber dem Ausschuss hierzu Ausführungen gemacht. Auch ist dem Untersuchungsausschusskeine entsprechende Observationsmaßnahme des Herrn Helbig unter Einsatz von Hubschraubern bekannt. Fotos finden sich hiervon in den Akten genauso wenig. Andererseits ist auch kein Grund ersichtlich, warum Herr Helbig hier falsche Angaben machen sollte. “

Auch eine Aktennotiz von Zielfahnder Sven Wunderlich macht misstrauisch. Dort steht, dass “durch eine Vielzahl weiterer TKÜ-Maßnahmen festgestellt” wurde, dass Helbig nach Abhören der Nachrichten auf seinem Anrufbeantworter Wohlleben informierte.

Es sind in der Notiz zwei Anrufe vom 20.04. und 22.04. aufgelistet, die aus Telefonzellen in Chemnitz kamen. “Ralf” soll am “Treffpunkt zwei” sein. Der Polizei war also bekannt, dass die Anrufe aus Chemnitz kamen. Dagegen steht die Aussage der thüringer Ermittler, dass ihnen erst Mitte 1999 klar wurde, dass sich das Trio in Chemnitz aufhalten würde. Davor hätte es nur eine Vermutung gegeben.

Darüberhinaus schreibt Wunderlich in seiner Notiz über eine der Kuriertätigkeiten Helbigs, als der auf der Zwickauer Autobahnraststätte eine Tüte einer Person aushändigte! Die Sachen hätte ein Mann übernommen, der den Spitznamen “der Lange” trug.

“Hierbei soll es in der weiteren Folge zu Kontaktaufnahmen und Übergaben an einem Parkplatz der BAB 4 in der Nähe von Jena gekommen sein. Dabei erschien vermutlich eine Person mit einem kleinen PKW, welche in einer anderen TKÜ mit der “Lange” bezeichnet wurde.” (nsu-leaks)

“Anmerkung: die bisherige Aktenauswertung ergab keine Erkenntnisse über die Identifizierung der Person mit Spitzname “der Lange“. (nsu-leaks)

Juliane W., alias „Jule“

Desweiteren half beim Untertauchen die damalige Freundin Wohllebens, Juliane W. Vor Gericht konnte sie sich an kaum etwas erinnern. Sie war V-Frau „Jule“!

Ausgerechnet eine Informantin war mit einer Vollmacht von Beate Zschäpe ausgestattet, erhielt deren Hausschlüssel von der Hausverwaltung und holte verschiedene Sachen ab. Interessant ist auch, dass sie einen “Conny Ko.” zum Freundeskreis Wohllebens dazuzählt.

“Am Tag der der Flucht des Trios aus Jena sollen Böhnhardt und ein Volker H. zu Julia W. in die Berufsschule gelkommen sein und ihr gesagt haben, dass sie mit nach Erfurt fahren soll. Ralf Wohlleben würde die Verhaftung drohen, erzählt die Zeugin zu Beginn ihrer Vernehmung. Sie sei dann mit “dem Volker” im Auto von Mundlos nach Erfurt zu “Ralf” gefahren. Was genau diesem dort gesagt wurde, bleibt im Dunkeln. Ich weiß das nicht mehr. Ich kann das heute nicht mehr sagen”, sind zwei ihrer der häufigsten Antworten.

Sie erinnert sich dann noch, dass sie später an diesem Tag noch in die Wohnung des Mundlos gegangen sei. “Das ist mir so gesagt worden”, kam auf die Frage: “Warum?” Wer genau ihr damals diese Anweisung gab, auch das bleibt ein Geheimnis. In Frage könnten nur Wohlleben oder Volker H. kommen, räumt die 32.jährige aber ein.

Auch ein möglicher Besuch der Zeugin am Tag der Flucht in der Wohnung von Zschäpe bleibt weiter im Ungewissen. Sie erinnere sich daran, mit einer blauen Mülltüte aus der Wohnung gekommen zu sein, erzählt die junge Frau. Da sei wahrscheinlich Kleidung drin gewesen. (…) Bedeutende Details waren nicht zu erfahren, die 32-Jährige erinnert sich fast nur an Dinge, die ohnehin schon bekannt sind.” (ta)

“Götzl hält einen Vermerk vor, demzufolge Juliane Wa. beim KDD erschienen sei, sich mit einer formlosen Vollmacht von Zschäpe legitimiert habe und deren Wohnungsschlüssel habe abholen wollen, weil Zschäpe im Urlaub weile. Wenn das in den Akten so stehe, dann werde das stimmen.

Götzl hält weiter vor, dass Wa. angegeben habe, sie habe Zschäpe länger nicht gesehen und die Vollmacht an der Wohnungstür vorgefunden; als die Schlüsselübergabe verweigert worden sei, sei Kapke erschienen und habe gesagt, dass er die Übergabe der Schlüssel an Wa. über seinen Anwalt erzwingen würde. “ (nsu-watch)

“Es sei ein ständiger Wechsel gewesen, es sei auch mal eine Anke He. bei ihnen gewesen, Sindy He., Conny Ko., ganz normale Freunde.” (ebd)

“Jule” soll den Schlüssel zur Wohnung von Uwe Mundlos besessen und der Polizei geöffnet haben. Daraufhin stellten sie die Mundlos Eltern im Beisein von Ralf Wohlleben zur Rede, weil “Jule” sie zuvor anlog, es hätte keine Durchsuchung gegeben. 

“Als sie von Nachbarn ihres Sohnes erfahren habe, dass doch eine Durchsuchung in der Wohnung ihres Sohnes stattgefunden habe und eine junge Frau, die Juliane W., sogar die Wohnung aufgeschlossen haben soll, sei sie mit ihrem Mann zu Ralf Wohlleben und dessen Freundin gefahren und hätten sie zur Rede gestellt.

Juliane W. hätte zur Begründung, warum sie gelogen habe, gesagt, sie habe die Eltern nicht verunsichern wollen. Erst am Sonnabend hätten sie aus der Zeitung die Bestätigung erhalten, dass Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der Polizei gesucht werden.” (dka-kanzlei)

Die Idee, sie als Informanten anzuwerben, kam vom Zielfahnder Wunderlich.

“Götzl hät weiter vor: Juliane Wa. wird als Kurier zur Überbringung von EC-Karten an ihren Sohn vorgeschlagen durch Wunderlich. Das habe sie abgelehnt, fragt Götzl die Zeugin. Zeugin: Nein, das weiß ich wirklich nicht mehr. (nsu-watch)

Der damalige thüringer Geheimdienstbeamte Norbert Wießner konnte sich die vielen Quittungen nicht erklären, die “Jule” trotz ihrer (angeblichen) informellen Unergiebigkeit erhielt.

Der Zeuge Norbert Wießner gab an, die damalige Freundin von Ralf Wohlleben sei nicht angeworben worden, sondern es sei lediglich ein Kontakt gepflegt worden. Das erste Treffen sei zusammen mit Herrn Wunderlich von der Zielfahndung gemacht worden, aber es habe sich um eine Gewährsperson des TLfV gehandelt. Der Hinweis sei von Herrn Wunderlich gekommen, da das TLKA selbst keine Gewährsperson hätte führen können.

Die folgenden Treffen habe der Zeuge allein abgehalten. Auch wenn eine weibliche V-Person normalerweise entweder von einer V-Mann-Führerin oder von zwei Mitarbeitern geführt werde, habe er die Treffen mit der Gewährsperson alleine abgehalten, da keine anderen Mitarbeiter zur Verfügung gestanden hätten. Er hätte sich daran gehalten, doch sei für ihn bereits nach dem ersten Treffen absehbar gewesen, dass die Quelle nur persönliche Daten von Wohlleben preisgibt.

Wie lange der Kontakt zur Gewährsperson bestand und wie häufig die Treffen stattfanden, konnte der Zeuge Norbert Wießner nicht sagen. Er bestätigte aber, dass sämtliche Quittungen einer Quelle im Vorgang abgeheftet würden und stimmte zu, dass in Anbetracht des Zeitraums von vier Wochen bis zu drei Monaten, in welcher die Gewährsperson „Jule“ geführt worden sei, die Anzahl von mehr als vier Dutzend Quittungen als enorm viel erscheine.

Nicht erklären konnte der Zeuge Norbert Wießner die in der Akte „Drilling“ in einem Umschlag, welcher mit „Jule“ gekennzeichnet ist, befindlichen hands-schriftlichen Notizen von Telefonnummern sowie teilweise Telefoninhalten, welche u. a. von Jürgen Helbig geführt wurden. Die Handschrift sei jedoch seine.”

Die “Jule”-Akten wurden nach dem 04.11.11 im Bundeamt für Verfassungsschutz geschreddert, genauso wie die von Thomas Starke. Ausgerechnet zu ihm flüchtete das Trio am 05.02.98!

Thomas Starke

Durch Auswertung der Kontaktliste von Uwe Mundlos, die in Beate Zschäpes Garage gefunden wurde, war Starke als Anlaufpunkt der Polizei bekannt. Ein ermittelnder BKA-Beamte hätte sogar ausdrücklich die thüringer Polizei auf Starke, der in Chemnitz lebte, aufmerksam gemacht. Die thüringer Polizisten sagten dagegen aus, dass “erst im Mai 1999 der Verdacht” sich erhärtet hätte, “dass sich die Drei im Raum Chemnitz aufhielten.” Der thüringer U-Ausschuss schreibt:

“Die Zeugen berichten übereinstimmend, die Flüchtigen seien ab Mitte 1998 in Sachsen, namentlich im Raum Chemnitz, vermutet worden. Dabei hatte bereits am 20. Februar 1998 der mit der Auswertung der Asservate aus der Garagendurchsuchung befasste BKA Beamte, der Zeuge Michael Brümmendorf, vermerkt:

„Hinweis auf Thomas STARKE und Torsten SCHAU als mögl. Unterschlupf“.

Der Zeuge KHK Michael Brümmendorf gab an, diesen Vermerk dem Zeugen Dressler zur Verfügung gestellt zu haben.

Der Zeuge EKHK Jürgen Dressler wie auch der Zeuge KHK Sven Wunderlich behaupteten indessen, dieser Vermerk sei ihnen nicht zur Kenntnis gelangt. Aus anderen Quellen bzw. eigenen Maßnahmen, hier insbesondere der TKÜ gegen Jürgen Helbig und seiner nachfolgenden Befragung, habe sich letztlich erst im Mai 1999 der Verdacht erhärtet, dass sich die Drei im Raum Chemnitz aufhielten.

Der Name Thomas Starke sei aus dem Zusammenhang mit der rechten Musikszene aufgetaucht. Eine Fahndung lief jedoch selbst dann immer noch äußerst schleppend an. Der Zeuge KHK Sven Wunderlich meinte, das TLfV sei gefragt gewesen, „dort seine Hausaufgaben zu machen“. Stattdessen habe man gegenüber der Zielfahndung eine Flucht nach Belgien oder USA „vorgegeben“.

Zu diesen Äußerungen passt indessen nicht, dass sich in den Akten der Zielfahndung ein Dokument mit handschriftlichen Ergänzungen des Zeugen Wunderlich befindet, das auf ein früheres Wissen oder zumindest auf einen weitaus früheren Verdacht des Zeugen zum vermuteten Fluchtziel Chemnitz hindeutet. Unter einer Tabelle, die u. a. die damaligen Adressen von Thomas Starke und Jan Werner aufführt, hat der Zeuge handschriftlich u. a. Daten zum Verkehrsunfall des vermutlichen Fluchtfahrzeugs, das am 16. Februar 1998 auf der BAB 4 einen Unfallschaden erlitt, vermerkt.”

Thomas Starke war ein langjähriger Mitarbeiter verschiedener Behörden, höchstwahrscheinlich schon im Jahr 1998! Desweiteren gibt es Hinweise, dass Wohlleben auch ein Informant gewesen sein könnte.

Ralf Wohlleben

Der Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster war im NPD-Verbotsverfahren beteiligt. Er arbeitete in der Abteilung “Innere Sicherheit” im Bundesinnenministerium als Unterabteilungsleiter. Dort las er auf …

… auf einem vom BfV [Bundesamt für Verfassungsschutz] in die Arbeit eingeführten DIN A 3-Blatt den Namen „Wohlleben“ (…). Als vom Verfassungsschutz geführten V-Mann!” (20)

Der Chefs des Bundeswehrgeheimdienstes “MAD” Karl-Heinz Brüsselbach wurde seitens des U-Ausschusses zu einem “Vermerk” befragt. Dort wurden Soldaten aufgelistet, die mit Bundeswehrbezug im Fallkomplex NSU pressewirksam geworden wären. Zufälligerweise war darunter ein Soldat mit dem gleichen Vor-und Nachnamen wie der NSU-Angeklagte Ralf Wohlleben. Der Doppelgänger wäre jedoch 1976 geboren worden, mehr als ein Jahr später als Wohlleben. Um wem es sich handelt, ist völlig offen.

Laut verschiedener Medienberichte, hätte ein MAD-Informant “kurz nach dem Abtauchen des Nazi-Trios 1998” über deren Aufenthaltsort informiert. Diese Person kann jedoch nicht Helbig gewesen sein, da er erst 1999 zur Bundeswehr kam! Außerdem wurde er nur als Kurier eingesetzt und war nicht informiert, wo sich das Trio aufhielt.

“Zudem ermittelte nach ARD-Informationen auch der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr im Umfeld der drei Neonazis. Eine Verbindung könnte der Sprengstoff sein, den das Trio zum Bau von Rohrbomben eingesetzt hatte. Die Explosivstoffe könnten aus Bundeswehr-Beständen stammen. Laut “Focus” wurde der MAD kurz nach dem Untertauchen des Trios 1998 über dessen Aufenthaltsort informiert. Ein V-Mann des MAD habe diese Information damals an eine Außenstelle der Behörde in Leipzig weitergegeben – die Information sei aber in der MAD-Zentrale in Köln liegengeblieben.” ARD 19.11.2011

Es könnte sich um Mario Brehme gehandelt haben.

Ein Hinweis ist auch die Straffreiheit Wohllebens. Der thüringer Untersuchungsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass er nicht strafrechtlich belangt wurde, obwohl der dem Trio bei der sogenannten “Flucht” half!

“Auch die über TKÜ-Maßnahmen der Unterstützung überführten Wohlleben und Helbig blieben strafrechtlich völlig unbehelligt. Die hierzu vom Zeugen Jürgen Dressler gegebene Erklärung, es habe die Ergreifung der Flüchtigen im Mittelpunkt gestanden, befriedigt nicht.

Bei Strafvereitelung handelt es sich nicht um ein Antragsdelikt und die Polizei ist entsprechend gehalten, jedem Verdacht auf Straftaten nachzugehen. Ob ein höherer Verfolgungsdruck gegenüber der Unterstützerszene zwangsläufig die Fahndung erschwert hätte, ist zudem spekulativ. Auch ein gegenteiliger Effekt ist durchaus denkbar.”

Der Blogger “Fatalist” schreibt, dass in den Ermittlungsakten nicht die Auswertung der Handyaktivitäten von Wohlleben vorhanden wäre. Dass Wohllebens Handy beschlagnahmt wurde, macht er an einem Bericht der “Financial Times” fest. Dort heißt es, dass am 24.11.11 zwei Handys sichergestellt wurden. Eines gehörte dem festgenommenen Angeklagten Andre E. Wem das andere gehörte, bleibt im Artikel offen. Es gibt jedoch einen “stern”-Bericht, dass am 24.11.11 die Wohnung Wohllebens durchsucht worden wäre.

Tatsächlich warf ein hoher Bundespolizist dem BKA vor, Handydaten gelöscht zu haben. Es soll damit wahrscheinlich ein Informant geschützt werden. Mehr Infos hier.

“Tristan”

Laut des thüringer Ausschusses würde es einen weiteren Spitzel geben, “Tristan”, “ein früherer Freund Wohllebens.”

“Als gezielter, aber letztlich aufgegebener Werbungsversuch im Umfeld der Gesuchten ist nur Juliane Walther aktenkundig. Sie ist damals Freundin des Ralf Wohlleben gewesen und hatte den Wohnungsschlüssel von Beate Zschäpe im Besitz. Ebenfalls angeworben werden sollte Jürgen Helbig, der als direkter Unterstützer über eine TKÜ des TLKA identifiziert worden war. Dieser informierte jedoch sogleich Ralf Wohlleben über den Anwerbe-versuch, worauf dieser abgebrochen wurde.

Offenbar versuchte das TLfV Quellen im direkten Umfeld der als maßgeblich identifizierten Unterstützer wie Wohlleben oder identifizierte Kontakt-personen anzusprechen. Die Quelle „Tristan“, ein früherer Freund Wohllebens, welche aus der Operation Rennsteig gekommen sei, wurde auch deswegen als Gewährsperson geführt, um einen weiteren Zugang zu Unterstützern des Trios zu erhalten. Der Untersuchungsausschuss hat zu dieser Fragestellung auch Beweise erhoben, die jedoch der Geheimhaltung unterliegen.”

Übergabe der Schusswaffe mit Schalldämpfer

Wohlleben bestätigt in seiner Aussage, dass im Szeneladen “Madley” eine Schusswaffe mit aufschraubbaren Schalldämpfer an Carsten Schultze verkauft wurde. Nur hätte er mit der Besorgung von Waffen nichts zu tun gehabt, Schultze wäre “beauftragt worden”. Von wem, sagt er nicht. Schultze zeigte ihm die Waffe, es hätte sich nicht um eine Ceska gehandelt.

“Ich wollte zu Anfang keine Waffe besorgen. Deshalb ist Carsten Schulze beauftragt worden. Wo man die Waffe besorgen hätte können hatte Mundlos gesagt. Der meinte man soll ins Madley gehen, und Andreas Schulz wüsste dies. Ich selber habe nicht geglaubt, dass man sowas dort bekommt. Ich habe kein Geld zugeschossen für eine Waffe. Wie ich weiß wollte Carsten Schulze die Waffe mir nicht zeigen, weil er von einer Dauerüberwachung ausging. Doch er zeigte mir diese. Die Waffe hatte einen Schalldämpfer und ich habe diesen dann auf die Waffe aufgeschraubt. Dass ich Handschuhe angezogen habe und auf ihn gezielt hätte weise ich zurück. Die Waffe habe ich ganz anders in Erinnerung, die Waffe war kürzer als der Schalldämpfer und klobiger als die (Ceska 83).

Auch Jürgen Helbig bestätigt, dass es bekannt gewesen wäre, dass es im “Madley” Schusswaffen gäbe!

“Götzl fragt wieder selbst, ob die Übergabe von Schusswaffen mal Thema zwischen ihm, Wohlleben und S. gewesen sei. He. verneint. Ob er damals Kenntnis gehabt hätte, wo man sich Schusswaffen besorgen konnte. He. antwortet, dass was man so von Gesprächen gehört hätte. Da hätte er erfahren, dass es in der Wagnergasse einen Szeneladen  gab.”

Zur Aufklärung des Sachverhaltes wäre die Aussage von Andreas Schultz wichtig gewesen. Laut der Bundesanwaltschaft hätte Schultz die Ceska-Schusswaffe mit Schalldämpfer von einem Jürgen Länger bekommen, der dies vor Gericht jedoch abstritt. Laut des Bloggers “fatalist” würde es sich hier um die gleiche Person, Spitzname “der Lange“, handeln, der auch bei der “Flucht” half.

Carsten Schultze bestätigte vor Gericht, dass er die Ceska im “Madley” von Schultz kaufte. In seiner gerichtlichen Aussage verstrickte er sich jedoch in gravierende Widersprüche und lag teilweise konträr zur polizeilichen Aussage von Andreas Schultz.

Interessanterweise sagte Schultze aus, dass er 1998 half, in die [polizeilich überwachte] Wohnung von Beate Zschäpe einzubrechen, zusammen mit Jürgen Helbig. Laut Helbig sei währenddessen die Polizei “mit Blaulicht” gekommen. Er hätte Schultze telefonisch gewarnt und sei dann alleine mit seinem Auto geflüchtet. Hier nochmals eine Aussage:

Vorhalt zur Thematik Zschäpes Wohnung: er hätte vor der Wohnung im Auto gesessen während S. dann reinging. Dann kam die Polizei, er rief ihn an dass die Polizei kommt und er ist dann auch weg. Sie seien getrennt voneinander verschwunden.” (nsu-watch, 112. Verhandlungstag)

“Die Polizei habe er kommen sehen weil es dunkel war und sie das Blaulicht anhatten. Pausch hält ihm den Einsatzbericht vor, darin stünde, dass es 12.20 Mittags gewesen sei, am 26.8.1998. He. sagt, „dann muss ich mich ja irren“.”

Carsten Schultze erwähnte in seiner Aussage offenbar nicht die während seines Wohnungs”einbruches” ankommende Polizei.  

“Er berichtet von einem Einbruch in Zschäpes Wohnung, den er zusammen mit Jürgen H. begangen habe, der Vernichtung der dort im Auftrag der Untergetauchten gestohlenen Unterlagen und von einem gemeinsam mit Wohlleben versuchten, aber gescheiterten Motorraddiebstahl für die Drei.” (nsu-watch, 5. Verhandlungstag) 

“Götz fragt nun zum Einbruch in Zschäpes Wohnung. Warum Jürgen H., der ‚Schmiere stand‘,  dabei eingeweiht wurde, sei ihm unklar, so S.. Götzl fragt, woher S. gewusst habe, dass die Wohnung nicht anderweitig bewohnt sei? Da habe ja die Fahne dort geweht, die er dann beim Einbruch auf dem Boden liegend gefunden und mitgenommen habe, und irgendwie müsse das klar gewesen sein, so S. Götzl: „Damit gebe ich mich nicht zufrieden. Mir ist das nicht klar.“

S. sagt, er habe die „Order“ bekommen, dort einzubrechen, sei davon ausgegangen, dass die Wohnung nicht anderweitig bewohnt sei, und habe das dann gemacht. Götzl: „Sie benutzen das Passiv. Von wem kam die Order? Wenn sie es direkt sagen, dann muss ich nicht nachfragen.“

S. sagt, er könne sich an keine konkrete Order erinnern. Warum er denn das Risiko eines solchen Einbruchs eingegangen sei, fragt Götzl. S. antwortet: „Das gehörte so dazu irgendwie. Ich wüsste nicht, dass ich das diskutiert habe. Das war irgendwie klar, dass ich das machen sollte und der Jürgen dabei Schmiere stehen.“ (nsu-watch, 6. Verhandlungstag)

Obwohl die Polizei Schultze störte, war er trotzdem erfolgreich: Zusammen mit Ralf Wohlleben hätte er dann Zschäpes Ausweise und Akten verbrannt. Um welche Papiere es sich genau gehandelt hätte – daran konnte er sich nicht erinnern, genausowenig, warum die Unterlagen überhaupt vernichtet wurden.

“RA Prosotowitz fragt zum Einbruch in die Wohnung Zschäpes. Ob er gewusst habe, welche Unterlagen er mit nehmen soll, ob er in den Aktenordnern gelesen habe und warum er die Ausweise habe verbrennen sollen. Auch zum Diebstahl des Motorrades fragt Prosotowitz hartnäckig nach. Auf die Fragen sagt S. meist, er könne sich nicht erinnern, er wisse es nicht. Prosotowitz fragt: „Warum wissen sie das nicht?“ S. antwortet: „Ich habe alles gesagt, was ich bisher wieder hergestellt habe. Ich habe kein Tagebuch geführt.“ (nsu-watch, 10. Verhandlungstag)

“Ende 1998 baten mich die zwei Uwes, die Wohnung von Beate Zschäpe aufzubrechen. Sie wollten die Akten und die Ausweispapiere”, fährt Schultze fort. “Das habe ich dann auch gemacht, das war aber nicht so einfach.” Mit Wohlleben habe er dann die Ausweise nach dem Einbruch in die von Zschäpe verlassene und bereits überwachte Wohnung hinter einer Scheune vergraben, die Akten verbrannt und die Tasche im Fluss versenkt.” (swp)

In der Zwickauer Wohnung von Beate Zschäpe, die sie am 04.11.11 angezündet haben will, wurden Prozess- und Vernehmungsakten gefunden.

Außerdem gibt es auch hier Hinweise, dass Schultze ein Informant gewesen sein könnte und später in ein Aussteigerprogramm unterkam. Schultze war den Behörden frühzeitig als “Verbindungsmann” zum Trio (“Terzett”) bekannt. 

Im Frühjahr 2000 erstellte das Landesamt für Verfassungsschutz ein Ergebnisprotokoll zum “Terzett”. Anlässlich einer geplanten Kripo-Live-Sendung wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, das Trio ausfindig zu machen, unter anderem ging es um “G-10 Maßnahmen”, etwa dem Abhören von Telefonanschlüssen. Die Maßnahmen sollten gegen “Quelle 2045, Mario Brehme, Schultze und K.” vorverlegt werden, und … 

„Sollte dies nicht klappen wird das LKA Thüringen eine kurzfristige Maßnahmen nur gegen den, so vom LfV Thüringen nicht genannten, Verbindungsmann vom Terzett nach Thüringen, Carsten Schultze, beantragen.“

Die “welt” liegen Akten der Operation vor, nach der sie“endgültig erst mit der Benachrichtigung der Betroffenen mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 abgeschlossen – bzw. mit einem Vermerk des SMI vom 31. November 2010″ wurde (Friedensblick).

Obwohl das “Terzett” in Sachsen lebte, obwohl drei der vier Abgehörten jetzt zum NSU-Umfeld gezählt werden, hätte der sächsische Geheimdienst das Trio aus den Augen verloren!

Die wichtige Aussage von Andreas Schultz wurde jedoch ausgerechnet von den Anwälten Wohllebens sabotiert. Der Blogger “fatalist” schreibt: “Als Rechtsanwalt Klemke seinen Mandanten Wohlleben ans Messer lieferte.” 

Die Strategie von Ralf Wohlleben ist unklar. Warum packt er nicht aus und bleibt lieber im Gefängnis? Was hätte er zu Befürchten oder geht es um Loyalität? Aber zu wem ist er loyal, wer ist die zentrale Figur im Hintergrund?

10 Gedanken zu „Die Aussage von Ralf Wohlleben schützt den tiefen Staat“

  1. Beim Haftbefehl vom 01.02.2012 gegen Carsten Schultze ging es um Mordbeihilfe durch Beschaffung einer Waffe, die aber zumindest in der zeitgleichen Pressemitteilung [1] weder als Ceska noch als Mordwaffe bezeichnet wurde. (“Bislang ist es allerdings ungeklärt, ob sie tatsächlich für terroristische Straftaten des ‘NSU’ eingesetzt worden ist.”)
    Wo bleiben da eigentlich die Beschaffer der übrigen zahlreichen Waffen, fragt man sich unwillkürlich. Geeignet zum Morden waren sie schließlich alle und ein Schalldämpfer kann auch für reine Schießübungen nie schaden, wenn Waffenbesitz und eigener Wohnstatus nicht amtlich abgesegnet sind.

    Durch Nennung von Beschaffungszeit (“2001 oder 2002”) und Opferzahl (Beihilfe bei nur 6 statt bei allen ausdrücklich mit 9 bezifferten Migranten-Morden des “NSU”) gab die GBA aber jedenfalls klar zu erkennen, dass die ersten Morde ihrer (damaligen) Meinung nach nicht mit der von Schultze / Wohlleben beschafften Waffe begangen worden sein können. Diese Lücke schloss sich später durch die Vorverlegung auf 1999, schuf dadurch aber das Paradoxon, dass der Treffpunkt zur Übergabe an die Uwes eine baulich noch gar nicht erstellte Lokalität gewesen sein müsste.

    Ein weiteres “Detail”, das nachher im Prozess sich ganz anders darstellte: von Schultze ausgeführt worden sei nur der Teil-Transport vom Laden zu Wohlleben, “der einen Kurier mit dem Transport zu den ‘NSU’-Mitgliedern nach Zwickau betraut” habe. Ab Prozessbeginn klang das plötzlich bei Anklage und Schultze übereinstimmend und als hätte es nie eine andere Info gegeben: Niemand anderer als Schultze selber war dieser “zweite Kurier”. Alles Faktische (Bestellung beim Verkäufer, Abholung, Bezahlung, Transport zu Wohlleben, Weitertransport zu den Uwes mit Übergabe hinter Zschäpes Rücken) hatte somit er auf sich allein genommen, der er zeitweilig der Einzige war, “der unmittelbaren Kontakt zur sogenannten Zwickauer Zelle hatte”.

    Die GBA steht mehr im Rampenlicht der Öffentlichkeit als das BKA oder gar “die Dienste”. Sie scheint daher bei der Verhaftung des Carsten Schultze noch keine große Lust verspürt zu haben, die ihr zugedachte knifflige Rolle zu spielen: Den undurchsichtigen Schultze als ausführenden (Allein-)Täter in “Obhut” nehmen, um Stück für Stück quasi das Böse aus ihm heraus zu exorzieren und auf Wohlleben (als allein verantwortlichen “Anstiftungstäter”) zu übertragen. So gründlich, dass Schultze (der sich zur “Tatzeit” immerhin als NPD-Nachwuchsführungskraft profilierte) als desorientierter Jüngling gelten konnte, der willenlos zum väterlichen Freund Wohlleben aufblickte und den man getrost als harmlos aus der U-Haft entlassen kann – im Gegensatz zum großen Anstifter.

    Zwischen Verhaftung und Prozessbeginn war dann noch genug Zeit, das Drehbuch anzupassen und die GBA davon zu überzeugen, dass sie in ihrer unumgänglichen staatstragenden Rolle nicht allein gelassen wird. Die bis heute stramm stehenden Massenmedien sind der beste Beweis dieses Rückhalts, denn noch so grasse Widersprüche und Lücken in den Äußerungen des Carsten Schultze konnten den Presse-Jubel nicht bremsen über den aus der Szene “ausgestiegenen” (tatsächlich jedoch nach dem “Coming Out” hinausgemobbten) Angeklagten.
    Paradebeispiel war die (Fang-)Frage von Anwalt Klemke nach der Geldquelle für die Waffe: “Das erinnere ich nicht.” Er wisse nur hundertprozentig, dass es nicht von mir kam”. – “Ein anderer als Herr Wohlleben kommt für Sie nicht in Frage?” – “Nein, ich weiß, dass das Geld von ihm kam” etc. [2]
    Wohllebens Anwalt musste ihn sozusagen daran erinnern, vor lauter vorgeschützten Gedächtnislücken nicht zu vergessen, dass er ja ganz nebenbei noch Wohlleben belasten wollte.
    Beim Einschwenken auf das amtliche Narrativ berief er sich immer wieder auf sein großes “Gefühl”, was man wohl nicht hinterfragen darf, ohne als homophob zu gelten.

    Das führt zur Frage, wie dieser Carsten Schultze eigentlich in die Fänge der Justiz geriet. Offiziell neigte er in Gesprächen mit seinem Freund und mit seinem Anwalt dazu, sich zu stellen und reinen Tisch zu machen, wobei ihm die plötzliche Verhaftung aber die Entscheidung abgenommen haben soll. [3]
    Sprich: Nichts Genaues weiß man nicht, aber als oberflächlicher Leser man darf ruhig glauben, dass er in jedem Falle auf die eine oder andere Art vor Gericht gelandet wäre.

    Ein Trugschluss, denn wer so ausschließlich mit eigenen Aussagen konfrontiert wird, sich dabei so in gespielter Reue windet, sich selbst widerspricht und hinter nicht glaubhaften Gedächtnislücken versteckt, der arbeitet vielleicht in heimlichen Einvernehmen mit einer (ihn schonenden) Anklage – aber der Beginn dieser Zusammenarbeit sieht eher nach einer Erpressung aus als nach Überführung oder Sich-Stellen.

    Und egal, worin das Druckmittel bestand, “Ceska-bezogen” war es jedenfalls eher nicht, denn alles was Schultze belastet, kam (ebenso wie alles Wesentliche, was Wohlleben belasten könnte) erst aus Schultzes eigenem Mund – nach der Verhaftung und ohne unabhängige Bestätigung. Also wurde es in diesen Mund hineingelegt von genau den Leuten, die schon vorab “ergebnisorientiert” wussten, was sie von ihrem zu verhaftenden “Kronzeugen” an Details rausholen wollten.

    Wohlleben scheint unter einem ähnlichen Druck zu stehen, das NSU-Märchen mittragen zu müssen. Es bleibt aber vorerst offen, ob erst jetzt seine “V-Leute-aussparende” Aussage Teil eines Deals ist oder schon das vorangegangene Schweigen. Der (anders als bei Schultze) hohe Preis einer jahrelangen U-Haft lässt an einem (frühen) Deal zweifeln. Aber vielleicht ist seine Beziehung zu unserem “Schattenstaat” vielschichtiger als wir alle ahnen und mit mehr als nur einem einzigen Deal gepflastert.

    [1] http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=433
    [2] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-mitangeklagter-carsten-s-sagt-aus-a-927198.html
    [3] http://www.zeit.de/2013/16/nsu-mordwaffe-carsten-s-prozess

  2. Wie unglaubwürdig darf man eigentlich sein, um als “Wohlleben-Belaster” noch gerichtstauglich zu bleiben?
    Die zwei Hauptbelastungszeugen sind ganz “zufällig” Mitangeklagte, die längst aus der U-Haft raus sind
    – trotz des problematischen Wahrheitsgehalts ihrer Aussagen,
    – trotz nicht ausgeräumter eigener Belastung.

    Wenn man als (Mit-)Angeklagter sich die Freiheit nicht durch durch (öffentlich hörbare) Wahrheitsliebe erlangt hat, dann vielleicht durch besonders große “Kooperationsbereitschaft” hinter den Kulissen, Stichwort bestellter Belastungseifer?

    Ralf Wohlleben hatte jedenfalls im November 2011 seine Hausdurchsuchung gerade einige Tage ohne Inhaftierung überstanden, als Holger Gerlach ihn doch noch in die (bis heute andauernde) U-Haft brachte: durch die Anschuldigung, Wohlleben habe ihn als Waffenkurier zu den Uwes geschickt.

    Diese Anschuldigung galt zumindest bis zur Verhaftung des anderen dubiosen Mitangeklagten und Wohlleben-Belasters (Carsten Schultze) im Februar 2012 der Anklagebehörde als glaubhaft (siehe Pressemitteilung) und damit als berechtigter Grund für das Andauern von Wohllebens U-Haft.

    Es war jedoch eindeutig eine falsche Anschuldigung, denn in Anklageschrift und Prozess ab 2013 nimmt Carsten Schultze diesen “zweiten Kurier-Weg” auf seine Kappe, wobei ihm die Anklage die (von ihr offensichtlich heiß ersehnten und für ihn nützlichen) Anstiftungs-Vorwürfe gegen Wohlleben trotz fehlender unabhängiger Bestätigung bereitwillig glaubt.
    Carsten Schultze ist allerdings derjenige von Wohllebens beiden mitangeklagten Ex-Freunden, der den unreifen, leicht steuerbaren, nahezu unzurechnungsfähigen Jüngling anhand seines damaligen Alters zumindest ansatzweise markieren kann – eine Rolle, die für Holger Gerlach von vorneherein ausscheidet, ist er doch einige Monate älter als Wohlleben.

    Die ungeklärte falsche Anschuldigung gegen Wohlleben verhinderte Gerlachs U-Haft-Entlassung (und Wohllebens fortdauernde U-Haft) jedoch genausowenig wie Gerlachs auch im übrigen völlig ungeklärte eigene Rolle:

    a) Gerlach machte mit seinem sog. “Teilschweigen” sehr früh und offensichtlich nahezu folgenlos genau das, was bei Zschäpe und Wohlleben schon lange vor ihren Aussagen ständig zum ggf. rechtlich für sie selbst hochproblematischen Verhalten hochstilisiert wurde: Bei Prozessbeginn verlas er eine Erklärung, in der er die Vorwürfe gegen sich teils abstritt, teils ignorierte. Dann schwieg er wieder.

    b) Hinter der (falschen) Selbstbezichtigung, FÜR WOHLLEBEN Waffen zu den Uwes transportiert zu haben, könnte sich die Wahrheit verbergen, unabhängig von Wohlleben/Schultze derartiges für die Uwes besorgt zu haben. Sein Beitrag zur Klärung dieser Frage scheint so gering zu sein, wie das Interesse von Gericht, Anklage, Nebenklage und Verteidigung daran.

    c) Offensichtlich hat er nicht nur an den optisch ähnlichen Böhnhardt gefälligkeitshalber seine eigene Identität verliehen, sondern dem Trio insgesamt verschiedenste Ausweis-Papiere besorgt – über Jahre hinweg bis ganz zum Schluss, d.h. bis 2011. Innerhalb des offiziellen Narrativs kann es wohl kaum als glaubhaft gelten, dass die liebestolle und Böhnhardt-abhängige, aber (“aus Männersicht”) emotional-unzuverlässige Zschäpe von allen Morden zeitnah Geständnisse erhalten habe, nicht jedoch der coole treue Freund und Dauer-Unterstützer Gerlach.

    d) Bei Wohlleben wurde nie richtig thematisiert, wie lange wie intensiv denn nun seine Kontakte zum Trio geblieben waren. Man darf annehmen, dass sie weniger intensiv und anhaltend waren als die des Zschäpe-Lovers, Sprengstoff- und Wohnungsbeschaffers Thomas Starke, der am sächsischen Fluchtziel Platzhirsch und Führungsfigur war – anders als der Thüringer NPD-Funktionär Wohlleben. Starke genießt als erwiesener V-Mann (bis 2011!) und Agent provocateur (1997) sowieso staatliche Protektion, geduldet auch von Wohllebens Verteidigung. Und obwohl sich in der letzten Zwickauer Wohnung DNA-Spuren eines Starke-Abkömmlings fanden.

    Wohllebens Trio-Kontakte dürften aber auch im Gegensatz zu Gerlach deutlich vor 2011 geendet haben. Vielleicht schon früher geendet – oder auf ein Minimum geschrumpft – als zu dem (unbekannten) Zeitpunkt vor oder in 2000, als das Trio laut offiziellem Narrativ vom Ziel “Flucht nach Südafrika” zum Ziel “Serienmord in Deutschland” umschwenkte.

    Von diesem angeblichen Gesinnungswandel wissen wir fast nichts. Außer dass, wenn es ihn gegeben haben sollte, Gerlach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon was mitbekommen haben musste und somit fortan Serienmörder bei der Plan-Umsetzung logistisch unterstützt hat. Schon das allein müsste ihn in amtlicher Sicht zum Mittäter machen, selbst wenn die Unterstützung keine Waffenlieferungen umfasst hätte.

    Viele Indizien sprechen also gegen Gerlach, wogegen bei Wohlleben nur falsche (=Gerlach) bzw. völlig unglaubhafte (=Schultze) Bezichtigungen von Leuten vorliegen, die von diesen Bezichtigungen profitieren wollen und (da anklage-konform) von Anfang an unübersehbar auch profitieren sollen.

    Hinsichtlich Wohlleben ist der Prozess eine Farce, die er samt Anwälten (von Haftentlassungs-Anträgen abgesehen) aber ganz offensichtlich mitspielt. Rätselhaft ist nur die lange Dauer, deren obrigkeitliches Motiv (Ermüdung/Desinteresse) natürlich verständlich ist, nicht aber das Mitspielen eines jahrelang inhaftierten Familienvaters.

    1. “Zwickauer Wohnung DNA-Spuren eines Starke-Abkömmlings”
      Es soll sich ja um einen BKA-Beamten handeln, einen unglaublichen Zufall, dass diese Person auch die fast gleiche DNA hätte. Es wäre interessant gewesen, die Zwickauer DNA-Funde mit den Kindern Starkes abzugleichen und ob es sich um ein Kind von Zschäpe handelt.
      deren obrigkeitliches Motiv (Ermüdung/Desinteresse) natürlich verständlich ist, nicht aber das Mitspielen eines jahrelang inhaftierten Familienvaters.
      Das frage ich mich auch. Was bewirkt, dass Wohlleben und Zschäpe mitspielen? Es scheint, dass es ein “stilles” Übereinkommen zwischen der Verteidigung und der Anklage gibt, dass “die Uwes” die Haupttäter sind und sich im Wohnmobil selbst getötet hätten.
      Vielleicht ist es eine rationale Entscheidung der Angeklagten. Das heißt, das etwas sehr viel schwerwiegendes gegen sie vorliegt, als die Anklage ihnen vorwirft bzw. das ihnen zugesagte Strafmaß. Aber nach ihren jüngsten Geständnissen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, dass beispielsweise Zschäpe nur wegen Brandstiftung verurteilt wird…

  3. Das Wesentliche ist bei den Aussagen Wohllebens, dass er 2015 die Ceska 83 bestritt, und 2016 nicht mehr: Da war die Pistole nicht mehr “klobiger” und hatte auch keinen wesentich kürzeren SD mehr, denn Wohlleben hatte sie in der Version 2016 “eigentlich gar nicht richtig angeschaut”, als er den SD draufschraubte. LOL.

    Das ist erkennbar ein DEAL, und “Wolle” wird alsbald aus der U-Haft entlassen werden. Hält wer dagegen?

  4. Aktuell wird das Glaubwürdigkeitsdefizit von Gerlach und Schultze dadurch vertuscht, dass Staatsanwalt Moldenhauer dem Gericht von den vorgerichtlichen Aussagen der beiden “berichtet”.
    Er beweihräuchert die beiden geradezu:
    “Als ‘Meilenstein für die Ermittlungen’ bezeichnet der Zeuge die Angaben von Carsten S. ‘Das war wahnsinnig spannend, was er erzählt hat.’ ” Eine im Ton schon fast kindliche Begeisterung ersetzt hier die nüchterne Analyse des Wahrheitsgehalts.

    “Ohne die Angaben von Herrn G. hätte der dringende Tatverdacht gegen Herrn Wohlleben und später auch gegen Herrn Carsten S. nicht begründet werden können.” Das mag von der Verhaftungs-Reihenfolge her stimmen.

    Es hat aber den kleinen Schönheitsfehler, dass Moldenhauer ausgerechnet denjenigen der drei Männer anhimmelt, der von Anfang bis Ende die konspirative Existenz des BMZ-Trios aktiv gefördert hat. Schultze und Wohlleben waren dagegen rund ein Jahrzehnt weniger für BMZ tätig, evtl. nicht mal bis zum ersten Mord. Ihr Handeln ließe sich erklären als reine Fluchthilfe bis zur Verjährung alter Taten. Nicht so bei Gerlach: Wie BMZ samt Umfeld bereits beim Abtauchen wussten, musste auch ihm klar gewesen sein, dass nach einigen Jahren BMZ-Untergrund die alten Sachen verjährt waren und er mit seinem Pass somit die Begehung neuer Taten unterstützte.

    Immerhin stellt Moldenhauer klar, dass “Erst durch die Aussage von Carsten S. sei ihm klar geworden, dass S. und G. dem NSU offenbar zwei verschiedene Waffen geliefert haben.”
    Dass Wohlleben nicht überall Anstifter gewesen sein muss – beim “schwankenden Jüngling” Schultze ebenso wie beim abgebrühten Langzeit-BMZ-Unterstützter Gerlach, sondern von beiden evtl. nur als bequemer Sündenbock angeschwärzt wird, kommt ihm aber nicht in den Sinn – würde das doch einen verwerflichen Schatten auf die beiden heißgeliebten Kronzeugen der Anklage werfen.

    Ob wirklich Schultze und nicht vielleicht Gerlach die ominöse Ceska den Uwes geliefert hat, scheint Moldenhauer wie dem Rest der Justiz auch keinerlei Überlegung mehr wert.
    Wann die Uwes gem. Narrativ ihre Mordpläne fassten und vor allem wann wem mitteilten (darunter Wohlleben? Schultze? Gerlach?) – um diese Frage machte der Mammutprozess bisher und wohl bis zum bitteren Ende einen großen Bogen.

    Teilschweigen ist hochproblematisch, aber nur wenn Zschäpe oder Wohlleben es praktizieren: “Holger G. sieht jedenfalls keine Notwendigkeit, noch einmal vor Gericht zu sprechen, sagt sein Verteidiger am Ende des Verhandlungstages.”
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-staatsanwalt-lobt-aussagen-von-carsten-s-und-holger-g-a-1073043.html

    Auch Gisela Friedrichsen vom Hamburger Sturmgeschütz der Demokratie hat eine verlässliche Wahrheits-Schablone in ihrer Schublade:
    “Doch so ist dieser Angeklagte eben. Seine sprunghaften Angaben passen zu seiner Person. Gerade die Mängel seiner Aussage tragen zu ihrer Glaubhaftigkeit bei”, urteilt sie jetzt ohne weitere Begründung über Holger Gerlach.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepe-warum-die-aussage-ihr-eher-selbst-schadet-a-1073433.html
    Und das, obwohl Gerlach keine Notwendigkeit sieht, noch einmal vor Gericht zu sprechen?

    Vor zwei Jahren schrieb sie fast gleich über Carsten Schultze:
    “Doch dieser Angeklagte ist, wie er ist: Einer, der nicht präzise Antworten geben kann, weil er sich allenfalls an Bilder, Gefühle und Eindrücke erinnert und dies auch offen zugibt, nicht aber an konkrete Fakten. Einer, der assoziiert, der immer wieder sagt: ‘Ich gehe mal davon aus, dass…’ oder ‘Ich habe das Gefühl, dass…’ “. – “Er ist zwar glaubhaft, aber wenig verlässlich, oft kann er sich an Fakten nicht erinnern, eher an Gefühle und Eindrücke.”
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-mitangeklagter-carsten-s-sagt-aus-a-927198.html

    So viel Gleichklang hinsichtlich “gefühlter Wahrheit vor Fakten” bei MSM wie Justiz sieht nicht nach Wohllebens U-Haft-Entlassung aus. Nach vier Jahren U-Haft kann das Gericht übrigens nicht einfach “Sorry” sagen, ohne sein Gesicht zu verlieren. Und anders als bei Zschäpe (Mittäterin, Helferin oder reine Brandstifterin?) gibt es für Wohlleben kaum Abstufungs-Möglichkeiten: Entweder hat er unverjährbar die Morde wissentlich mitermöglicht oder halt nur drittklassige Taten begangen, die bei seiner Verhaftung bereits verjährt waren. Letzteres wäre eine zusätzliche Blöße, die sich das Gericht auch nicht unbedingt geben will.

  5. Neulich vor Gericht, ein Auftritt mit Widerwille, Überheblichkeit und (evtl. gespielter?) Prozess-Unerfahrenheit:
    Reiner G., damaliger V-Mann-Führer von “Piatto”, der 1998 von jenem erfahren hatte, “dass das untergetauchte Trio sich offenbar in Sachsen aufhielt und die dortige Neonazi-Größe Jan W. den Auftrag gehabt habe, Waffen für die drei zu besorgen”. [1]

    Die Beschaffung der 2011 überreichlich vorgefundenen Waffen ging somit gem. Narrativ sehr früh los. Ob der “Auftrag” (wenn er nicht sowieso vom Trio selber kam), wohl eher von Thomas Starke (=in Sachsen vernetzter Zschäpe-Lover und staatlich bezahlter Anstifter) kam oder vom Thüringer Wohlleben, darüber erfahren wir aus dem Prozessbericht leider nichts. Staatlicherseits gegen Jan W.s Waffenbeschaffung einschreiten wollte man jedenfalls ebensowenig, wie man das Trio ja auch nicht verhaften lassen wollte (und bis dato einem Thomas Starke – noch? – nicht den Prozess machen will).

    Aber wozu sollte Böhnhardt eigentlich noch Schultze / Wohlleben im fernen Thüringen wegen der Beschaffung einer einzigen (!) Waffe belästigen, wenn er am neuen Chemnitzer Wohnsitz mit dem Beschaffer so vieler Waffen Tür an Tür wohnte und bei diesem sozusagen unter staatlicher Aufsicht problemlos einkaufen konnte?

    Und warum sollte er sich 3 Jahre später nochmals (und wieder nur wegen einer einzigen Waffe) an den fernen Wohlleben wenden?
    Wiederum mit Beteiligung eines angeblich ahnungslos-naiven Kuriers? (Jetzt aber statt “Frühaussteiger” Schultze in Person des “NSU-Langzeitunterstützers” Gerlach.)
    “2001 oder 2002 verlangte Wohlleben von ihm erneut einen Kurierdienst. Diesmal sollte Gerlach eine Tasche, in der er eine Pistole ertastete, nach Zwickau bringen”. [2]

    Ob 1998 Schultze wirklich eine Ceska 83 mit SD im Madley bekam, ist weiterhin sehr fragwürdig [3] – aber 2001/2002 wäre für die ersten Morde halt zu spät.

    Warum aber soll ausgerechnet Wohlleben gewusst haben, dass “seine” (welche auch immer) Waffe die spätere Mordwaffe wird? Was soll denn beweisen, dass die gem. Narrativ unterstellte kriminelle Energie sowie ein Vorwissen um Anschlagspläne nur bei Wohlleben vorhanden gewesen sei und nicht mindestens genauso und noch stärker bei den Beschaffern / Beschaffungshelfern Gerlach, Schultze, Starke und Jan Werner?

    [1] http://www.sueddeutsche.de/politik/rechte-terrorgruppe-zeuge-im-nsu-prozess-geheimdienst-wusste-von-geplanter-waffenbeschaffung-1.2889895
    [2] http://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/8015
    [3] http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/01/21/die-schluesselfigur-der-anklage-ist-holger-gerlach-staatsanwalt-moldenhauer/

  6. Inzwischen sind wir nochmals zwei Jahre weiter, die Nebenkläger halten ihre (Schluss-?)Plädoyers. Taşköprü-Anwältin Angela Wierig sorgt für einen Eklat mit der objektiv nachvollziehbaren, aber nicht zu ihrer Rolle passenden Äußerung, dass die Beweislage gegen den Mitangeklagten Ralf Wohlleben nicht für eine Verurteilung wegen neunfacher Beihilfe zum Mord reicht.

    Außerdem nimmt sie die ersten „Dönermord“-Ermittler gegen den Vorwurf in Schutz, auf dem rechten Auge blind gewesen zu sein. Sie greift damit kaum verhüllt die Narrativ-Umschreibung im November 2011 an, ab wo erstmals Milieu-interne Ausländer-Morde hochoffiziell und höchst medienwirksam (plus Merkel- und Bundestag-Statement) zu ausländerfeindlichen Morden von Deutschen an Ausländern umgeschrieben wurden.

    Beim Boulgarides-Schlussplädoyer stellt sich ein anderer „dubioser Feindkontakt“ heraus, nämlich dass die Hinterbliebenen des Griechen sich mit Carsten Schultze getroffen hatten, „dem geständigen Mitangeklagten, der die NSU-Tatwaffe Ceska 83 besorgt haben soll“. Ob er bei Tee und Keksen wohl endlich mal entspannt seine vielen Lügen und Lücken zurechtgerückt hat? Und warum er als „Angestifteter“ zu Recht (?) in Freiheit ist, während sein „Anstifter“ weiter in U-Haft schmort? Warum er trotz damaliger NPD-Führungsämter (mit dem Ruf einer begabten Nachwuchskraft) und späterem Studium so viel naiver und harmloser gewesen sein muss als der Informatiker Wohlleben? Na wenigstens entschuldigte er sich bei diesem Gespräch erneut, wofür auch immer. Und Yvonne Boulgarides übte im Gerichtssaal Kritik an Ermittlern, Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft.
    http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2018/02/09/medienlog-ende-nebenklage-plaedoyers-nsu/#more-14434

    Auf der Zielgeraden werden sogar Wohllebens Anwälte nochmals ernsthaft aktiv: Sie wollen beweisen, dass nicht er, sondern zwei andere Thüringer Rechtsextreme die vom NSU verwendete Pistole Ceska 83 besorgt haben. Träfe dies zu, dann hätte Wohlleben eine beliebige Ceska in der Hand gehalten, nicht aber die Mordwaffe. „Die Anklage wegen Beihilfe wäre nicht zu halten“, schreibt der Journalist Christoph Lemmer in seinem Blog,
    http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/

    Bei der routinierten Ablehnung des Beweisantrags argumentiert das Gericht unbeeindruckt, dennoch hochgefährlich: Der NSU habe Waffen beschafft und auch wieder weggegeben – eine möglicherweise von den [„zwei anderen“] Thüringern besorgte Ceska-Pistole müsse nicht zwangsläufig die Mordwaffe gewesen sein.
    Ein klassicher Bumerang – konnte das Gericht denn nicht sehen, dass für Wohlleben / Schultze genau das gleiche Argument gilt? Wenn das Gericht vom bisherigen Prozess-Dogma abrückt, dass der NSU stets mit derselben Mordwaffe hantiert habe, dann kann es auch kein Wohlleben-Wissen um einen geplanten Serienmord mit „seiner“ Waffe gegeben haben.

    Zumal ein solches Wissen bei Wohlleben bisher wohl immer nur unterstellt wird – wodurch soll es bewiesen sein? Wann sollen die Uwes ihre „Ceska-Vorliebe fürs Morden“ überhaupt entdeckt und wem wann gebeichtet haben?

    Steht nicht jeder einzele Lieferant (soweit als Gesinnungsgenosse liefernd) der vielen anderen Waffen im überprüfungsbedürftigen Verdacht, genausoviel oder noch mehr von Mordplänen gewusst zu haben als Wohlleben / Schultze? Selbst die bisher angenommene Festlegung der Uwes in freier Wahl unter vier Augen auf eine (bereits beschaffte) ganz bestimmte Waffe als „Lieblings-Mordwaffe“, kann ja wohl kaum reichen, deren Lieferant zum Mit-Mörder zu machen und den anderen Waffen-Lieferanten (insbes. Thomas Starke, Jan Werner, Holger Gerlach …) den „Status Unschuldslamm“ zu belassen.

  7. Sollte Wohllebens schläfrige Verteidigung nach 5 Jahren Prozess (und kurz vor dessen Ende) tatsächlich noch den großen Joker ziehen? Und von wem bekam sie diesen überhaupt zugesteckt?
    Thomas Moser bericht jetzt auf Telepolis von der Befragung des rechtsextremen Zeugen Jug Puskaric, der vorm Stuttgarter PUA einräumte, Ende der 90er Jahre drei Schusswaffen besorgt zu haben, die er dann dem Thüringer Neonazi und THS-Mitglied Sven Rosemann übergeben haben will:
    https://www.heise.de/tp/features/NSU-Ausschuss-Zeuge-gesteht-Waffenbeschaffung-3987701.html?seite=all

    Einerseits stand der Zeuge anscheinend „merklich unter Druck und gab Antworten, die er offensichtlich so nicht geben wollte“. Er habe nicht nur jahrelange Polizeibeobachtung hinter sich, sondern sei „im Mai 2017 von höchster Stelle verhört worden“.

    Andererseits sei er bei der Bundesanwaltschaft immer angeschrien worden, er dürfe niemanden falsch bezichtigen, sonst sei er wegen Falschaussage dran; deshalb habe er manche frühere Aussage wieder zurückgezogen. Er sei vom Verfassungsschutz bedroht worden, will dies aber nicht an die große Glocke hängen: „Das bringt doch nichts. Wie soll mich etwas Staatliches vor dem Staat schützen? Vielleicht bekomme ich ja einen Zuckerschock.“ Laut Moser schütze Puskaric „nicht nur sich, sondern auch andere Personen, inklusive Rosemann“.

    Selbst wenn unter den drei Waffen keine Ceska gewesen sein sollte: Von 20 angeblichen NSU-Waffen gibt es bisher nur Herkunfts-Erkenntnisse über die zwei geraubten Heilbronner Polizisten-Waffen und eben über die Ceska. Die Herkunft der anderen 17 Waffen schien unaufklärbar. Oder jedenfalls merkwürdig uninteressant in den Augen von Ermittlungsbehörden und Justiz: 1 Täter-Duo, 1 Tatwaffe, 1 Waffenbeschaffungsspur – mehr brauchten und wollten die Anhänger eines kleinst-möglichen NSU nicht.

    Wenn das jetzt, kurz vor dem „drohenden“ Prozess-Ende, anders sein sollte und die Beteiligten plötzlich den Blick weiten wollten – dann könnte man doch glatt auf die Idee kommen, die „staatlichen Stellen“ hätten ein Interesse (und mit Puskaric einen Weg gefunden), den endlosen Prozess doch noch weiter in die Länge zu ziehen? (Ein unbewiesener Verdacht, der aber nie ganz abwegig war, allem vordergründigen Blockieren zum Trotz.)

    Vorerst braucht aber niemand ein wundersam-neues Interesse an allen 20 NSU-Waffen heucheln: „Ein Zeuge hatte ausgesagt, bei Rosemann eine Ceska-Pistole gesehen zu haben, die Puskaric besorgt haben soll.“ Das ist ein guter Kompromiss, um einerseits den Prozess ohne Verdacht sachfremder Interessen nochmals in die Verlängerung zu schicken – und ohne andererseits das Klein-NSU-Ceska-Narrativ schon jetzt aufzugeben: Denn die vom ungenannten Zeugen gesichtete Ceska „hatte einen sogenannten gedrehten Polygon-Lauf, der Geschosse stabiler macht“, unterscheidet sich also von der Mord-Ceska mit ihrem „weniger guten sogenannten gezogenen Lauf“. (Zwei Ceskas aus einer Mini-Serie, die auf zwei völlig verschiedenen Wegen beim NSU gelandet sein sollen, wären aber doch ein bisschen viel des Zufalls. Hingegen hat die Justiz beim Thema Zusammenbau einer Ceska aus Teilen von anderen Ceskas noch Nachholbedarf.)

    Das reichlich plump gezeigte Desinteresse des Münchner OLG an einem möglichen Mordwaffen-Status der Puskaric-Rosemann-Ceska ist höchst revisionsverdächtig. Ein Prozess-Manko, das sich nur durch eine neue Runde an Terminen zur doch noch erfolgenden Beweisaufnahme heilen ließe. So schafft man auch die passenden rechtlichen Zwänge, denen man dann leider, leider folgen muss.

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