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Worauf basierte die NSU-Terrorwarnung im Jahr 2000?

Am 28.04.2000 warnte der sächsische Geheimdienst, vier Monate vor dem ersten Ceska-Mord: Der Zweck des untergetauchten Trios wäre „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“. So konnte der Dienst genehmigt bekommen, das Trio und ihr Umfeld abzuhören.

 „Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“

„Report Mainz“ titelt:

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Die Aussage von Ralf Wohlleben schützt den tiefen Staat

Ralf Wohlleben ist Angeklagter im NSU-Prozess. Zwei Jahre nach Prozessbeginn verlas er Ende 2015 eine Erklärung in der er verschiedene Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen sich zurückwies. Ihm war nicht bekannt, dass das Trio die Verbrechen begangen hätte, einen NSU erwähnte er nicht ein einziges Mal. Wegen seiner (angeblichen) Ahnungslosigkeit erhellten seine Ausführungen nicht die Hintergründe. Ähnlich wie bei der vorherigen Erklärung von Beate Zschäpe werden offensichtlich Geheimdienste und Polizei geschont. Seine Erklärung liegt als Wortprotokoll dank der Mitschrift von “Querläufer” vor. Die Aussage von Ralf Wohlleben schützt den tiefen Staat weiterlesen