bekir: “Schwedens relativ hohe Zahl an Corona-infiziertenToten im Spätwinter / Frühjahr wird von unseren Massenmedien meist verkürzend mit Schwedens Sonderweg (kein Lockdown, mehr Eigenverantwortung der Bürger) in Verbindung gebracht – mit der überwiegend nur angedeuteten (aber dennoch sehr publikumswirksamen) Unterstellung, ein Lockdown von Schulen und Straßencafés hätte zu weniger Toten (in den Altersheimen!) geführt.
So hält es abermals aktuell der FOCUS: https://www.focus.de/gesundheit/news/experten-zweifeln-an-these-staatsepidemiologe-tegnell-hat-erklaerung-fuer-die-vielen-corona-toten-in-schweden_id_12458247.html Schweden verteidigt den Corona-Sonderweg weiterlesen
In Deutschland starb am 20. September kein einziger Mensch mit Coronavirus
Heute verkündete der bayerische Ministerpräsident Markus Söder neue Verschärfungen der sogenannten “Corona-Maßnahmen”, aufgrund steigender sogenannter “Infektionen”, sprich positiver Testergebnisse. Die Panikmache ist nicht in Übereinstimmung zu bringen mit der Situation in Krankenhäuser, die 400.000 Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt haben, Quelle Ärzteblatt. Dazu passt, dass am 20. September kein einziger Mensch mit oder an dem Coronavirus gestorben ist, Quelle Wikipedia, siehe Grafik unten:
Dr. Martin Marianowicz: „Jeden Tag sterben in Deutschland rund 2600 Menschen an Herzinfarkten, Krebs, Verkehrsunfällen oder Altersschwäche. Das sind im Jahr 950 000 Tote„, so der Arzt. Das RKI zähle bisher 9200 Tote in Deutschland, die mit oder an Corona gestorben sind. Auf der ganzen Welt seien aber in diesem Jahr bis heute allein rund 8,2 Mio. Menschen an übertragbaren und heilbaren Krankheiten gestorben. „Redet irgendjemand darüber?“ (Bild).
Bündnis90/die Grünen in der Coronaangst
Auf der “Querdenker”-Bühne hielt David Claudio Sieber eine beeindruckende Rede, siehe youtube. Auf der Bühne der Demonstration “Berlin invites Europe” schilderte er am 29. August 2020 seine abgewehrten Versuche, während der Coronakrise mäßigend in grüne Parteistrukturen hineinzuwirken. In einem Gespräch mit grünen Bundestagsmitgliedern machten sie sich über ihn lustig und waren nicht bereit, sich seine Argumente überhaupt anzuhören. Stattdessen verließen sie sich auf Prof. Drosten. Die grünen Bundestagsabgeordneten sagten:
“Die Bundesregierung war so nett, sie hat uns Herrn Drosten ausgeliehen, für ein Meeting und Herr Drosten hat uns informiert. Er hat uns gesagt: Über eine Million Menschen werden in der Intensivstation liegen, über hunderttausend Menschen werden in Deutschland sterben, wenn wir keinen Lockdown machen.”(Zeitindex 3:30)
David Claudio Sieber ist Student der Politik- und Kulturwissenschaften, sowie Bürgerschaftliches Mitglied Bündnis90/Die Grünen. Nach seiner Rede warfen ihn seine flensburger Grünen aus ihrer Ratsfraktion. Der Grund:
„Wer auf Demos von Verschwörungsfundis redet, zu denen AfD und NPD mobilisieren und wo später nebenan in völliger Enthemmung und unter Reichsfahnen der Deutsche Bundestag ,gestürmt’ werden soll, ist bei uns Grünen falsch“, erklärte der Landesvorsitzende der Nord-Grünen, Steffen Regis, auf Facebook.” (mmnews)
Diese Entscheidung zeigt mir, wie weit die Partei sich von ihren Wurzeln entfremdet hat.
- Statt Demokratie- und Bürgerrechte zu schützen, stützen viele Grüne die Errichtung eines Kontroll- und Überwachungsstaat.
- Sie rennen einfach der Regierungsdarstellung hinterher, statt sich selbst eine Meinung zu bilden.
- Kritiker werden auf persönlicher Ebene diffamiert, statt sich ihre Argumente ernsthaft anzuhören.
- Sämtliche Demonstranten werden mit der sogenannten “Kontaktschuld” zu Rechten gemacht. Dabei müssten es die Grünen aus ihrer Vergangenheit wissen, wie das Spiel läuft: Während Anti-Atomkraftprotesten wurden die Demonstranten in Gorleben oder Wackersdorf als gefährliche Chaoten medial dargestellt, obwohl nur eine kleine Minderheit gewalttätig war.
Viele gebildete Parteianhänger gelingt es nicht, “über ihren Schatten zu springen”. Weil sie in der Coronaangst sind, schmeißen sie alles über Bord, was ihnen wichtig ist.
Polizeiführung lässt Demonstrationszüge nicht losgehen
Die Begründung der Polizeiführung ist, dass die Mindestabstände von 1,50 Meter nicht eingehalten werden. Durch die Absperrungen der Demonstrationszüge wird allerdings verursacht, dass sich die Demonstranten noch mehr aufstauen. Die Veranstalter appellieren, dass die Mindestabstände eingehalten werden, es Mund- Nasenschutz aufgesetzt wird. Es dürfen Personen nur bis zu 10 Personen aus einem Haushalt zusammenstehen.
Die Situation darf sich nicht weiter zuspitzen
Polizisten gehen in die sich aufstauenden Menschenmengen und errichten neue Barrikaden. Die Polizei droht, die Veranstaltung aufzulösen.
Live-Streams:
Demo gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Berlin, Redaktionsnetzwerk Deutschland
Hier ist ein live-stream, der noch nicht abgebrochen ist: Carsten Lahn: https://www.youtube.com/watch?v=b77DctviRaY
Argentinien: 4-monatiger Lockdown verhindert nicht Coronawelle
In den Medien werden “Horrormeldungen” aus Brasilien verbreitet, dass soviele Menschen an dem Coronavirus sterben würden. Schuld daran wäre Präsident Bolsonaro, der keinen Lockdown, keine Kontakt- und Ausgangssperren anordnen würde. Genau diesen Weg ging die argentinische Regierung unter Präsident Fernández, der Ende März den längsten Lockdown der Welt verhängte. Beispielsweise werden Armenviertel von der Polizei abgeriegelt und die Menschen nicht aus ihren Hütten gelassen, wenn es zu einem “Ausbruch” gekommen ist. Über die wirtschaftlichen und sozialen Folgen berichten weder die staatlichen noch die großen privaten Medien. Immer wieder hört man in den sozialen Medien, dass zwar nicht am Coronavirus gestorben wird, dafür am Hunger.
Die Strategie ist gescheitert: Jetzt sterben in Argentinien genauso viele Menschen an oder mit dem Coronavirus wie in Brasilien, umgerechnet auf die Einwohnerzahl:
Brasilien: 200 Millionen Einwohner, 1200 Tote am Tag. (worldometers)
Argentinien: 40 Millionen Einwohner, 250 Tote am Tag. (worldometers)
Die argentinische Regierung konnte die Verbreitung des Coronavirus mit den brutalen Maßnahmen verlangsamen. Aber zu welchen sozialen und wirtschaftlichen Kosten? Die Frage ist, ob nicht Menschen “gerettet” wurden, die sowieso früher oder später an ihrem hohen Alter oder Vorerkrankungen gestorben wären?
Muss der Münchner NSU-Prozess neu aufgerollt werden?
von Gabriele Muthesius
Das nach fünfjähriger Dauer am 11. Juli 2018 im Münchner NSU-Prozess ergangene Urteil lautete lebenslänglich für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe – überdies wurde besondere Schwere der Schuld festgestellt – sowie auf Haftstrafen von zweieinhalb bis zehn Jahren für ihre vier Mitangeklagten.
Die am 21. April 2020 – 650 Tage später und nur 36 Stunden, bevor das Verfahren wegen Fristüberschreitung hätte neu eröffnet werden müssen – vom Vorsitzenden Richter des 6. Strafsenats des Münchner Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, und seinen beisitzenden Kollegen präsentierte, 3025 Seiten umfassende Urteilsbegründung, die der Autorin seit kurzem vorliegt, darf durchaus als Bestätigung der zentralen Kritikpunkte interpretiert werden, die im Hinblick auf den Prozess, das Urteil sowie die mangelhafte behördliche Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes von der Verteidigung, den Opferfamilien (Nebenklägern) und in den Medien vielfach geltend gemacht worden sind. (Einiges davon hatte ich in einem Blättchen-Beitrag unmittelbar nach der Urteilsverkündung zusammengetragen.)
So liefert das Urteil zu allen dem NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zur Last gelegten Verbrechen – zehn Morde, zwei Sprengstoffattentate und 15 Raubüberfälle – so minutiöse Tatvorbeitungs- und -hergangsdarstellungen, als wären die Richter quasi unmittelbare Beobachter der Vorgänge gewesen. So heißt es etwa zur „Tat zulasten von Enver Şimşek in Nürnberg am 09. September 2000“ (sogenannter erster NSUMord): „Am 09. September 2000 kurz vor 13:00 Uhr stand das Opfer auf der Ladefläche seines Transporters, den er hinter seinem mobilen Blumenverkaufsstand in der Liegnitzer Straße geparkt hatte. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt traten an die geöffnete Schiebetür an
der Beifahrerseite des Transporters heran, um Enver Şimşek zu töten. […] Entsprechend dem gemeinsamen Tatplan gab Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos […] sofort und für das Opfer vollkommen unerwartet mit der Pistole Ceska 83 Kaliber 7,65 mm mit der Waffennummer 034678 […] vier Schüsse auf Kopf und Körperzentrum des Geschädigten ab, um diesen zu töten. […] Der andere der beiden Männer gab mit der Pistole Bruni Modell 315 Kaliber 6,35 mm mit der Waffennummer 012289 mindestens einen Schuss in Richtung des Kopfes des Geschädigten ab.“ ( Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken) Und zum „Anschlag in der Probsteigasse in Köln im Dezember 2000/Januar 2001“ (Sprengstoffattentat) heißt es: „Nach ihrem gemeinsamen Plan hatten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt […] die Aufgabe, vor Ort in Köln tätig zu werden. […] Einer von beiden betrat, während der andere vor dem Laden wartete, am späten Nachmittag mit einem Weidenkorb, in dem sich der Sprengsatz, versteckt in einer metallenen Christstollendose befand, den Laden
und traf dort auf den Ladeninhaber […]. Um einen Einkauf vorzutäuschen, sammelte er einige Lebensmittel in dem Laden ein und legte diese in den Weidenkorb zu der roten, weihnachtlich mit Sternen verzierten Christstollendose mit der Sprengvorrichtung. […] Unter dem Vorwand, sein vergessenes Portemonnaie aus der nahegelegenen Wohnung holen und umgehend zurückkehren zu wollen, stellte der Täter den Korb […] an der Kasse des Ladengeschäfts ab […] und begab sich zu seinem wartenden Mittäter.“ (Zur Gesamtdarstellung dieser Tat in der Urteilsbegründung hier klicken.) Und so weiter und so fort.
Gedeckt durch die Beweisaufnahmen im Prozess selbst sind diese Darstellungen in ihrem Kernpunkt, dem Tatvorwurf gegenüber Mundlos und Böhnhardt, hingegen in keinem einzigen Fall. Denn für alle 27 mutmaßlichen NSU-Tatorte konnten die Ermittler (Bundeskriminalamt) keine forensischen Nachweise (Fingerabdrücke, DNA) für die physische Anwesenheit von Mundlos und Böhnhardt zu den Tatzeitpunkten erbringen und die Anklagebehörde (Bundesanwaltschaft) vulgo im Prozess auch nicht vorlegen. Dasselbe gilt für Zeugenaussagen und erstellte Phantombilder. Eine in der deutschen Kriminalgeschichte singuläre Serie (siehe ausführlich Blättchen-Ausgabe 10/2017).
Dass Richter Götzl auf ein stenografisches Protokoll der Hauptverhandlung ebenso verzichtete wie auf eine Bandaufzeichnung der 438 Verhandlungstage ist zwar, so Annette
Ramelsberger von der Süddeutschen Zeitung (SZ), eine „Praxis aus der Zeit, als die Strafprozessordnung entstand: Das war 1877“, aber so ist leider nicht „offiziell“ feststellbar, wie oft in diesem Prozess der Begriff „Verfassungsschutz“ zur Sprache kam. „[…] tausendfach“, meint jedenfalls Tom Sundermann (DIE ZEIT) mit Verweis auf die zahlreichen „Gelegenheiten, bei denen Sicherheitsbehörden und Ermittler gepatzt haben“ und „Situationen, in denen die drei untergetauchten Rechtsextremisten mutmaßlich rechtzeitig hätten gefasst werden können“. Weitgehend protokolliert haben die Verhandlungen dagegen die Prozessbeobachter der SZ; die vier Bände mit zusammen 1860 Seiten samt einem zusätzlichen Materialband wurden im Jahre 2018 publiziert. Darinnen immerhin um die 90 Verhandlungstage mit direkten Bezügen zum Verfassungsschutz – inklusive des Sachverhalts, dass sich am Tatort des 6. Juni 2006 in Kassel, wo Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde, zum Tatzeitpunkt mit Andreas Temme ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes aufgehalten hat. Temme selbst war im Münchner Prozess mehrfach vernommen worden. Doch in der voluminösen Urteilsbegründung von Götzl und Kollegen kommen der Begriff „Verfassungsschutz“ und der Name Temme überhaupt nicht vor. Es dürften nicht zuletzt Ungereimtheiten wie diese sein, die Nebenkläger wie deren Anwälte
erneut zu teils geharnischter Kritik am gesamten Prozess veranlasst haben. Die Urteilsbegründung hätte Ergebnisse des Verfahrens „bis zur Unkenntlichkeit verkürzt oder dreist verschwiegen“ und gezeigt, dass die Richter „kein Interesse an einer Aufklärung hatten“. Nach deutscher Rechtspraxis steht der Nebenklage im Falle einer Täterverurteilung allerdings kein Recht auf Revision zu.
Revision eingelegt hat indes die Bundesanwaltschaft und zwar gegen das aus deren Sicht mit bloß zweieinhalb Jahren zu niedrige Urteil gegen Zschäpes Mitangeklagten André Eminger, das Neonazis am 11. Juli 2018 im Gerichtssaal mit Johlen begrüßt hatten. Götzl und Kollegen hatten Eminger in vier von fünf Anklagepunkten freigesprochen und aus dem Gerichtssaal auf freien Fuß gesetzt – jenen Mann, der 13 Jahre lang Vertrauter von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewesen war. Der hatte dem Trio unter seinem Namen eine Wohnung angemietet, hatte Einkäufe erledigt, den beiden Uwes auch mal seine Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellte, ihnen dreimal zu einem (angemieteten) Wohnmobil verholfen und vieles andere mehr. Daher erläuterte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft, die gegen Eminger zwölf Jahre beantragt hatte: Es sei nicht glaubhaft, dass Eminger die ganze Zeit lang quasi nur neben dem NSU-Trio „hergetrottet“ sei, ohne Fragen zu stellen. Etwa: „Wovon lebt ihr eigentlich, warum im Untergrund, und was macht ihr eigentlich den ganzen Tag lang?“ Doch genau so sah es offenbar der Götzl-Senat und attestierte jetzt: „Eine derartige lockere persönliche Beziehung in Zusammenschau mit ihrer ideologischen
Verbundenheit eröffneten (sic! – G.M.) für den Angeklagten Eminger jedoch keine tiefgehenden Einblicke in die Lebensumstände der drei untergetauchten Personen.“ Und daraus schloss „der Senat, dass der Angeklagte Eminger bei lebensnaher Betrachtung davon
ausgegangen ist, die drei würden ihren Lebensunterhalt aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen bestreiten“.
Das abenteuerlichste Konstrukt freilich komponierten Götzl und Kollegen mit Ihrer Begründung der unmittelbaren Beteiligung von Zschäpe an den Mundlos und Böhnhardt zugeschriebenen Verbrechen und damit zum Nachweis ihrer direkten Mittäterschaft sowie des verhängten Urteils lebenslänglich, mit besonderer Schwere der Schuld – und zwar mit der ebenso feinsinnigen wie sophistischen Anschuldigung, dass gerade Zschäpes offenkundige
Abwesenheit von allen Tatorten den Kern ihrer Mittäterschaft bilde. Oder in bestem Juristendeutsch: „Gemäß dem gemeinsam gefassten Tatkonzept und der gemeinsam durchgeführten konkreten Tatplanung wäre die Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe am Tatort und die Begehung einer tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung dort durch sie planwidrig gewesen. Vielmehr waren nach diesem Konzept gerade ihre Abwesenheit vom Tatort im engeren Sinne und ihr Aufenthalt in oder im Nahbereich der jeweiligen Wohnung geradezu Bedingung dafür, dass die jeweiligen Taten überhaupt begangen werden konnten. Denn nur durch die örtliche Aufteilung der Angeklagten Zschäpe einerseits sowie Uwe
Mundlos’ und Uwe Böhnhardts andererseits war gesichert, dass die von allen drei Personen gewollte Legendierung der Wohnung erfolgt und dass der festgestellte ideologische Zweck der Gewalttaten letztendlich erreicht werden würde. Da die Schaffung eines sicheren Rückzugsraums und die Erreichung des ideologischen Zwecks der Tatserie bei der Angeklagten Zschäpe als auch bei den beiden Männern Bedingung für die Begehung einer Tat war, hatte die Angeklagte Zschäpe durch das Erbringen ihres Tatbeitrags bestimmenden Einfluss auf das ‚Ob‘ der Taten, also ob sie überhaupt begangen wurden.“ Auf vergleichbare Weise begründete der Senat auch Zschäpes direkten Einfluss auf das „Wo“, „Wann“ und
„Wie“ der Tatausführungen.
Dass eine solche Interpretation der juristischen Tatbestände der Mittäterschaft und der Beihilfehandlung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) seiner Auffassung nach eklatant widerspreche, hat Zschäpe-Anwalt Mattias Grasel bereits in seinem Schlussvortrag während des Prozesses ausgeführt und begründet. Revision gegen das Urteil eingelegt haben neben Grasel auch Zschäpes ursprüngliche Pflichtverteidiger Anja Sturm und Wolfgang Heer mit einen Schriftsatz sowie Wolfgang Stahl mit einem eigenen gesonderten.
Schnell weitergehen wird es deswegen nun aber nicht. Mit einer Entscheidung des BGH über Annahme oder Ablehnung der Revisionen rechnen Experten erst in ungefähr zwei Jahren. Erst dann wird man wissen, ob der NSU-Prozess neu aufgerollt werden muss.
Ursprünglich erschienen am 20. Juli 2020 in Das Blättchen 15/2020
Bundesgesundheitsministerium: Coronavirus-Infektion “verläuft in den meisten Fällen mild und ist für die meisten Menschen nicht lebensbedrohlich”
Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums befindet sich ein “Informationsplakat zum Coronavirus”, dessen Inhalt der Panikmache von Politik und Mainstream-Medien widerspricht. Auszüge:
“Wie gefährlich ist das Virus?
- Die Infektion verläuft in den meisten Fällen mild und ist für die meisten Menschen nicht lebensbedrohlich.
- Das Virus kann grippeähnliche Symptome wie Husten, Abgeschlagenheit und Fieber auslösen. Bei einem schweren Verlauf können Atemprobleme oder eine Lungenentzündung hinzukommen.
- Den meisten erkrankten Menschen helfen bereits Ruhe, viel trinken und, bei Bedarf, fiebersenkende Medikamente.”
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Informationsplakat zum Coronavirus, heruntergeladen am 14.07.20
Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz warnt: 80.000 Tote wegen Corona-Impfung realistisch
“In einem Interview Markus Langemann, erklärt Hockertz erstmals ausführlich öffentlich die Impfproblematik und die von der geplanten Impfung ausgehende Gefahr. Wer verstehen möchte, wie Impfungen entwickelt werden und wirken und worin das Problem der „Corona-Impfung“ besteht, sollte das Interview, das am Dienstag den 7.7. ab 21:00 Uhr hier im Club der klaren Worte und auf YouTube veröffentlicht.”
Hinzufügung, 11.07.20: Da das Interview bei youtube gelöscht wurde, ist bei “bichute” hochgeladen worden und dort zu sehen.
US-Landeshauptmann von Texas wehrt sich gegen mediale Panikmache aufgrund “steigender Ansteckungsfälle”
Der Landeshauptmann des US-Bundesstaates Texas ist Dan Patrick. Er gab dem Fernsehsender “Fox” ein Interview und hatte den Mut, sich der medialen Panikmache entgegenzustellen. Im Moment treiben die Medien eine neue Sau durchs Dorf: Immer mehr Menschen werden in den USA positiv auf den Covidvirus getestet. Präsident Trump müsse einen Maskenzwang einführen. Er hätte ansonsten Menschenleben auf dem Gewissen.
US-Landeshauptmann von Texas wehrt sich gegen mediale Panikmache aufgrund “steigender Ansteckungsfälle” weiterlesen
CORRECTIV als Wächter des offiziellen Narrativs
CORRECTIV ist ein 2014 gegründeter Verein, der vom Mainstream als Faktenchecker-Portal bejubelt wird und in dieser Funktion folglich unter allgemeinem Wohlwollen seit 2017 für Facebook offiziell tätig wird. Kritische Journalisten teilen diese Begeisterung allerdings nicht, [1]. CORRECTIV als Wächter des offiziellen Narrativs weiterlesen