Am 28.04.2000 warnte der sächsische Geheimdienst, vier Monate vor dem ersten Ceska-Mord: Der Zweck des untergetauchten Trios wäre „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“. So konnte der Dienst genehmigt bekommen, das Trio und ihr Umfeld abzuhören.
„Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“
„Report Mainz“ titelt:
Worauf basierte die NSU-Terrorwarnung im Jahr 2000? weiterlesen