NSU-UA Sachsen: Darstellung der Todesumstände von Uwe Mundlos realitätsfern

Der “abweichende” NSU-Abschlussbericht der linken und grünen Landtagsabgeordneten beschränkt sich darauf, die offizielle Regierungsdarstellung zu propagieren. Besonders deutlich wird dabei die Inkompetenz oder das Desinteresse der Politiker. Ich fand dafür ein weiteres gravierendes Beispiel: Uwe Mundlos hätte sich mit einer Langwaffe (Pumpgun Winchester, Gesamtlänge 1 Meter) selbst in den Mund geschossen. Eine der vielen Ungereimtheiten bei der Darstellung lautet, dass hinter ihm keine Blutspritzer vorhanden sind, obwohl er nach hinten umkippte und gegen das Bett fiel.  Des weiteren warf seine Pumpgun nach dem Todesschuss noch die Hülse aus. Die “Erklärung” der Landtagsabgeordneten, sinnhaft zusammengefasst, lautet: Mundlos wäre gesessen und hätte die Langwaffe fallen lassen. Durch den Aufschlag wäre die Hülse von selbst rausgefallen.

“Mundlos repetierte sodann die Waffe und brachte sich, vermutlich in sitzender oder hockender Haltung, selbst einen tödlichen Schuss bei.3080 Die Tatsache, dass die dabei gezündete Hülse noch ausgeworfen wurde, obwohl Mundlos nicht mehr in der Lage gewesen sein kann, die Waffe zu repetieren, ist damit zu erklären, dass nach der Schussabgabe die Flinte nach unten fiel, der Pistolengriff auf dem Boden aufschlug und sich durch die Krafteinwirkung der Verschluss öffnete.Kriminaltechnische Versuche des BKA zeigen, dass dies möglich ist.3081″

Eine 1-Meter Pumgun kann nur unwesentlich nach unten fallen, wenn der Schütze sitzt oder hockt. Außerdem muss die Waffe mit dem Griff gerade nach unten fallen, aus mindestens 10 cm Höhe, damit die Schwerkraft den Verschluss öffnet.

Der Bundestagsausschuss vertrat daher eine alternative Idee:  Mundlos hätte sich stehend erschossen, im Abschlussbericht steht:

“Auf den ersten Blick irritierend war, dass auch die Hülse der Patrone, die Mundlos tötete, ausgeworfen wurde. Jedoch führte das BKA den Nachweis, dass die betreffende Pumpgun auch nachladen konnte, wenn der Griff aus einer Höhe von mindestens zehn Zentimetern mit Wucht auf dem Boden aufgeschlagen und hierdurch der Verschluss zurückgegangen wäre. Dies wäre der Fall gewesen, wenn sich Mundlos im Stehen in den Kopf geschossen hätte. Hierfür sprechen sowohl das relativ senkrechte Austrittsloch im Dach des Wohnmobils über dem Leichnam Mundlos als auch die Blutspritzer auf dem Toilettendeckel der Nasszelle des Wohnmobils, die von Mundlos stammten. Nach der Beweisaufnahme steht für den Ausschuss daher fest, dass die Annahme eines BKA-Gutachtens nicht richtig sein kann, wonach Mundlos in sitzender Haltung sich erschossen haben soll. Der Ausschuss geht davon aus, dass sich Mundlos im Stehen in den Kopf schoss.”

Sachsens NSU-Ausschuss berichtete über “Silvio G.”

Im abweichenden Abschlussbericht der sächsischen Linken und Grünen gibt es einen Abschnitt, der über einen “Silvio G.” informiert. Es würden mich auch mehr Infos über den “„Zittauer Schleuserring“ interessieren. Die Presseartikel stehen allerdings hinter einer Bezahlschranke. Wer weiß mehr? Sachsens NSU-Ausschuss berichtete über “Silvio G.” weiterlesen

Sachsen: Links-Grün veröffentlicht mangelhaften NSU-Abschlussbericht

In Sachsen untersuchten die letzten vier Jahren Landtagsabgeordnete den “National-Sozialistischen-Untergrund” (NSU). Die linken und grünen Abgeordneten veröffentlichten vor kurzem einen abweichenden Abschlussbericht. Zu meinem Unglauben werden dort die bestehenden Widersprüche nicht einmal erwähnt, stattdessen lediglich die offizielle Regierungsdarstellung wiedergegeben. Daher scheiterte auch dieser Untersuchungsausschuss, die bis heute offenen Fragen zu klären. Inzwischen müssen diese Ausschüsse als “Untersuchungs”-Attrappen bezeichnet werden. Der Journalist Thomas Moser bezeichnete zurecht den baden-württemberger Ausschuss als “So-tun-als-ob-Untersuchungsausschuss“. Ich werde den Vorwurf in drei Beispielen untermauern. 

Ich kritisiere in dem Artikel zwar linke Politiker, aber ich gehe davon aus, dass auch der offizielle Abschlussbericht (CDU, SPD, AfD) nicht viel besser sein wird. Sachsen: Links-Grün veröffentlicht mangelhaften NSU-Abschlussbericht weiterlesen

Unbekanntes NSU-Mitglied bis heute auf freiem Fuß? – aktualisiert am 28.07.2019

So könnte man die Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammenfassen, welche ich aufgrund meiner Strafanzeige gegen Bundesanwalt Diemer erhielt. 

Da gegen BAW Diemer kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da mir nicht bekannt ist, dass die StA Karlsruhe die Bundesbürger öffentlich davor gewarnt hat, dass sich möglicherweise ein weiteres unbekanntes NSU-Mitglied auf freiem Fuß befindet und damit weitere Morde begehen könnte, halte ich es für meine Pflicht, die Replik in dieser Sache zu veröffentlichen, Zitat:

“Staatsanwaltschaft Karlsruhe  

xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxx

Akademiestraße 6-8

76133 Karlsruhe                            

520 Js xxxxx/19 – Ihr Schreiben vom 16.06.2019

Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxxxxxxxx,

Ihr Schreiben vom 16.06.2019 habe ich erhalten und bedanke mich für die Erläuterung der Rechtslage. Ihre Ausführungen bezüglich des von mir gegen Bundesanwalt Diemer geäußerten Verdachts der Rechtsbeugung, sind in hohem Maße nachvollziehbar. Meine diesbezüglich geäußerten Vermutungen haben sich damit als haltlos herausgestellt.

Ich erlaube mir jedoch auf Folgendes hinzuweisen. Sie schreiben, Zitat:

„Dies gilt auch soweit der Anzeigeerstatter in seiner Ergänzung der Strafanzeige nunmehr geltend gemacht hat, dass ein bisher unbekannter Dritter das Drehbuch zu dem NSU-Bekennervideo erstellt haben muss. Selbst wenn die Schlussfolgerung des Anzeigeerstatters stimmte….“ Zitat Ende

Wenn die von mir vorgetragenen Tatsachen stimmen würden – und Sie haben nichts Gegenteiliges behauptet – dann läuft ein bisher unbekanntes Mitglied der Terrororganisation NSU frei herum. Denn dass das Bekennervideo unter tätiger Mithilfe eines unbekannten Dritten erstellt worden ist – und das dieser unbekannte Dritte wie von mir dargelegt, eine Vielzahl weiterer Beweismittel in der Zwickauer Frühlingsstraße hinterlassen hat – war nicht Gegenstand im NSU-Strafprozess. Demzufolge kann es sich bei dieser Person nicht um einen der dort Verurteilten handeln. Auch ist das Bekennervideo nicht irgendein Beweismittel in Sachen NSU, sondern es ist nach Aussage des Bundesanwalts Diemer das Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft in Sachen NSU.

Nun ist es eine offensichtliche Tatsache, dass sich bis zum heutigen Tag NSU-Untersuchungsausschüsse mit der Thematik beschäftigen. Hunderte Beamte wurden bisher zu der Frage vernommen, wie es möglich sein konnte, dass die Terroristen über ein Jahrzehnt unentdeckt ihre Verbrechen verüben konnten. Die gleichlautende Antwort war sinngemäß immer, dass die strategischen Tarnhandlungen im Zuge der Tatplanungen und Begehungen nahezu perfekt waren, niemand also hätte etwas ahnen – und demzufolge auch niemand eher hätte eingreifen können.

Deswegen, sehr geehrter Herr xxxxxx  xxxxxxxxxxxx, irritiert mich Ihr Schreiben. Denn ich entnehme daraus, dass Sie gar nicht abstreiten und nicht einmal den Versuch unternehmen, die von mir behaupteten Tatsachen zu widerlegen. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass dem Bundesanwalt Diemer eine Schuld nicht nachzuweisen wäre und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.

Was aber, wenn ich tatsächlich Recht hätte mit den von mir behaupteten Tatsachen bezüglich der Existenz eines weiteren – bisher noch unbekannten – Mitglieds der Terrororganisation? Bestünde dann nicht die Gefahr weiterer Morde? Nunmehr beispielsweise aus Rache für die Verurteilung der Komplizin Zschäpe? Hat dieses weitere NSU-Mitglied möglicherweise Herrn Lübcke ermordet oder war an der Tatplanung beteiligt? Plant es vielleicht gar den Bundesanwalt Diemer oder andere Mitglieder der Bundesanwaltschaft zu ermorden?

Es kann doch nicht sein, dass der Staat selbst über mittlerweile 7 Jahre einen ungeheuren Aufwand betreibt, um die Hintergründe dieser Terrororganisation aufzuklären und dann, wenn er darauf hingewiesen wird, dass das BKA selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses unbekannten Mitglieds der Terrororganisation ermittelt hat, der Sache nicht weiter nachgeht. Damit würde dieser Staat dann doch die gleichen Fehler wieder begehen, welche die Mordserie erst ermöglichten.

Um es nochmals deutlich zu sagen: Es geht hier nicht darum ob Bundesanwalt Diener sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Es geht darum, dass vom BKA eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ermittelt wurde, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße ein bisher unbekanntes NSU-Mitglied aufhältig gewesen sein muss, welches exponiert in die Erstellung des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft – nämlich des NSU-Bekennervideos – eingebunden war. Gesondert sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Andre Eminger handeln kann.

Die Aufklärung des Sachverhalts ist von hohem öffentlichen Interesse. Es besteht der begründete Verdacht, dass das bisher unbekannte NSU-Mitglied auch weiterhin Verbrechen begeht. Daraus folgt naheliegend ein weiterer Verdacht, nämlich dass die Terrororganisation mit der mutmaßlichen Ermordung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 – siehe hierzu Mordermittlungsvefahren der StA Meiningen 227 Js 22943/17 sowie wegen Beihilfe zum Mord 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18 – nicht untergegangen ist, sondern bis zum heutigen Tage fortbesteht.

Ich rege deswegen an, die von mir im Zusammenhang mit der Existenz eines weiteren unbekannten NSU-Mitglieds behaupteten Tatsachen inhaltlich zu prüfen und mich zu informieren, was an meinen Schlussfolgerungen falsch sein soll. Bitte setzen Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens in Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen”

Aktualisierung vom 28.07.2019

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.07.2019 geantwortet.  Darin enthalten ist eine im Fettdruck hervorgehobene Passage, welche als eine Art Gegendarstellung aufgefasst werden kann. Ich zitiere die Antwort der Staatsanwaltschaft deswegen wie folgt:

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende

Den weiteren Inhalt bzw. meine Antwort darauf, behandle ich vorerst vertraulich. 

NSU-Prozess: Hat das Gericht Recht gebeugt?

Wie auf diesem Blog bereits hier veröffentlicht, hatte ich sowohl gegen die Mitglieder des Strafsenats im NSU-Prozess, als auch gegen die Rechtsanwälte der Zschäpe-Verteidigung, Strafanzeigen erstattet. Da das eine Verfahren eingestellt ist und das andere nicht eröffnet wurde, ist eine öffentliche Debatte darüber statthaft. Sie ist allerdings auch geboten, denn sowohl bei Rechtsbeugung als auch bei Parteiverrat handelt es sich um Sonderdelikte. NSU-Prozess: Hat das Gericht Recht gebeugt? weiterlesen

Erkrankte Beate Zschäpe im Prozessverlauf an dem “memory distrust syndrom”?

Matthias Monroy veröffentlichte heute bei “telepolis” einen interessanten Artikel über sechs Isländer, die 1977 wegen Mordes verurteilt wurden. Die Urteile basierten teilweise auf ihren Geständnissen.  Eine Arbeitsgruppe, die der damalige isländische Justizminister 2011 gründete, sollte die Urteile überprüfen. Aufgrund der aufgedeckten Ungereimtheiten wurden sie 2018 aufgehoben, nach 41 Jahren! Erkrankte Beate Zschäpe im Prozessverlauf an dem “memory distrust syndrom”? weiterlesen

Thüringer SPD-Innenminister Maier verweigert NSU-Untersuchungsausschuss Namen von Polizei-Informanten

Es gibt den begründeten Verdacht, dass das “NSU-Trio” als Informanten für die thüringer Polizei beschäftigt war, siehe Artikel “Führte die thüringer Polizei ein NSU-Mitglied als Spitzel?” oder  “Im NSU-Untergrund: Uwe Böhnhardt benutzte abgehörtes Handy“. Daher passt es ins Bild, dass es einen (inszenierten?) Streit zwischen dem thüringer Innenminister Georg Maier (SPD) und dem thüringer parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschuss gibt. Es dreht sich um die Klarnamen der Informanten der thüringer Polizei.  Warum ist dies auch 7 Jahre nach der sogenannten “NSU-Selbstentarnung” nicht überprüft? Kam vorher niemand auf den Gedanken, dass die sogenannten “NSU-Verbrecher” vielleicht gar keine Informanten des Geheimdienstes sondern der Polizei gewesen sein könnten? Thüringer SPD-Innenminister Maier verweigert NSU-Untersuchungsausschuss Namen von Polizei-Informanten weiterlesen

Können Enteignungen den Mietwucher beenden?

Seitens des linken politischen Spektrums wird im Moment vorgeschlagen, dass Immobilieneigentümer ihren Grund und Boden an den Staat verkaufen müssen. Dann könnte der Staat günstigen Wohnraum garantieren. Die Richtung stimmt zwar, aber es gibt eine ganze Reihe von Problemen, die sich bei falscher Umsetzung ergeben könnten. Können Enteignungen den Mietwucher beenden? weiterlesen

Bundesregierung forderte nicht Freilassung von in Venezuela inhaftierten deutschen Journalisten “Billy Six”

Folgender Text stammt aus der Beschreibung des Interviews, welches “Billy Six” bei “SchrangTV” gab, Link zu youtube:

“Der deutsche Journalist Billy Six, der über 3 Monate in venezolanischer Haft war, gab exklusiv bei SchrangTV Talk ein explosives Interview. Brisant dabei ist, dass das Auswärtige Amt zu keinem Zeitpunkt die Freilassung vom freien Journalisten Billy Six gefordert hatte. Was unterscheidet ihn von dem deutsch-türkischen Mainstream-Publizist Deniz Yücel, für dessen Freilassung 2018 sich die Bundeskanzlerin sowie der Bundespräsident höchstpersönlich, als auch Intellektuelle und Künstler einsetzten?“

Zwei Zeuginnen sahen Rebecca am Tag ihres Verschwindens

Der Fall des verschwundenen 15-jährigen Mädchens Rebecca wird immer verworrener. Die berliner Polizei vermutet, dass sie nicht freiwillig die Wohnung ihrer Schwester verließ, und verdächtigt den Schwager dafür verantwortlich zu sein.

Journalisten recherierten vor Ort und befragten Nachbarn. Zwei Zeuginnen stellten sich vor die Kamera und teilten ihre Beobachtungen mit, sie hätten Rebecca am Tag ihres Verschwindens am Montag gesehen. Beide sprachen bereits mit der Polizei.

“Gundula”, 54 Jahre, Krankenschwester, hätte sie am Vormittag mit einer rosa Decke auf der Straße gesehen.

“Das Mädchen Rebecca habe ich auch gesehen genau und auch mit ihrer rosa Wolldecke. Das war ungefähr, müsste es 11:30 oder 12:00 sogar gewesen sein. (…) Aber es war irgendwann um mittag.” Siehe: https://www.bild.de/video/clip/berlin-regional/rebecca-ist-verschwunden-bild-auf-spurensuche-60474192.bild.html

Samantha sah sie an der Bushaltestelle gegen 18:00: “Ja, eigentlich stand sie ganz normal an der Bushaltestelle und hat da auch mit jemanden telefoniert gehabt. Das habe ich jedoch leider nicht mitbekommen, mit wem sie gesprochen hat.” https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Augenzeugin-will-Rebecca-an-Bushaltestelle-gesehen-haben-article20890715.html

Unverständlich erscheint, dass die Polizei ein Foto Rebeccas veröffentlicht, in dem ihre Lippen und Augen mit einem Bildbearbeitungsprogramm größer gemacht wurden.