Im NSU-Untergrund: Uwe Böhnhardt benutzte abgehörtes Handy

Drei Wochen nach Uwe Böhnhardts Flucht hörten Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA) dessen Handy ab, vom 18.02.98 bis 17.03.98. In vier Wochen etwa 100 Telefonate (mdr).  Herr Böhnhardt telefonierte mit “wichtigen mutmaßlichen Fluchthelfern”. Die aufgezeichneten Gespräche mussten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Gera am 18.03.98 gelöscht werden, “obwohl nicht einmal alle Gesprächspartner identifiziert” worden waren (ebd). 

Siehe mdr-Bericht “NSU-Ermittlungen: Handy-Daten Böhnhardts 1998 gelöscht oder ignorierte”; Link zu “Vimeo“.

Im Buch “die Zelle” steht auf Seite 128:

“Bis zum 17. März zapfen die Polizisten das Handy an, aber nicht länger. Dabei wissen sie durch die Überwachung seines Sparkassenkontos, dass er das Mobiltelefon bis Mai 1998 nutzt: Im Februar werden für Gespräche 30,34 DM abgebucht, im März 35,39 DM, im April 38,44 DM und im Mai 56,58 DM.”

Die Lauschaktion ging bis zum 17.03.98, die “Verbindungsdaten samt der Standorte der Funkzellen” lagen vor. Böhnhardt telefonierte mit seinem Handy aber bis Mai 98. Warum wurde das Abhören gestoppt?

Dementsprechend kommentiert Prof. Hajo Funke:

„Dafür gibt es nur eine Erklärung. Sie wollten ihn nicht finden. Es gibt doch nicht einen vierwöchigen Blackout.“ (mdr)

Weitere Stimmen:

Hans-Christian Ströbele, Die Grünen, ehem. Mitglied im Bundestagsuntersuchungsausschuss:

„Das gehört tatsächlich zu den Punkten des totalen Versagens, aber wenn ich jetzt höre was in dem Mitschnitt alles drin war und was an Verbindungen alles festgestellt worden ist, dann kann ich da nicht mehr an Zufall denken.“ (ebd)

Martina Renner, Die Linke, ehem. Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss Thüringen:

„Das ist doch das was eigentlich jeder Kriminalist lernt in der Ausbildung das Umfeld abzuklopfen und eben auch zu sehen, ob z.B. das Mobiltelefon weiter genutzt wird und da ist natürlich die Möglichkeit der Ortung schon damals technisch möglich gewesen. Es ist einfach unklar warum dort nicht agiert wurde.“ (ebd)

Die “taz” schreibt, dass die BKA-Beamten “dem Bericht zufolge zur Unterstützung des Thüringer Landeskriminalamtes abgeordnet worden.” (taz)

Laut der Vorsitzenden des Thüringer Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx (SPD), hätte ihr Ausschuss gewusst, dass Böhnhardt sein abgehörtes Handy benutzte. Sie wiederholt gleichzeitig die behördliche Bewertung, dass “die Überwachung keinen Ermittlungsansatz ergeben” hätte. Eine …

“… Ortung des Gesuchten über Funkzellen sei damals vermutlich schwierig gewesen. Es sei nicht ersichtlich, dass hier schuldhaft etwas unterlassen worden sei.” (taz)

Auch das “Schäfer-Gutachten” des thüringer Innenministeriums betont, dass die Überwachung des Handys keine Erkenntnisse erbracht hätte. (mdr)  

“Das Landeskriminalamt (LKA) Thüringen verwies unterdessen auf die “Schäfer-Kommission” und teilte mit, dass es sich bei den Recherche-Ergebnissen nicht um neue Erkenntnisse handele. Bereits im Gutachten sei zu lesen, dass “keine Erkenntnisse aus den TKÜ-Maßnahmen (Anmerkung der Redaktion: Telekommunikationsüberwachung) bei den Eltern Böhnhardt und Mundlos und der Überwachung des Handys von Uwe Böhnhardt erlangt werden konnten.” (mdr)

Diese Darstellung passt zu den Aussagen zweier mutiger thüringer Polizisten.  Sie sagten, dass der damalige Präsident des Landeskriminalamtes Thüringen, Werner Jakstat, im Jahr 2003 die Fahndung nach Uwe Böhnhardt behinderte.

Erst warf ein anonymer LKA-Beamter in der Sendung Report Mainz dem heutigen Präsidenten Werner Jakstat vor, dass dieser die Anweisung gegeben habe “Kriegen sie da nichts raus”. Dann kam ein zweiter Polizist Herr Grosa und bestätigte öffentlich im thüringer Untersuchungsausschuss: Werner Jakstat hätte ihn 2003 angerufen und sinngemäß geäußert „Fahrt da hin, aber kriegt nichts raus“. (haskala)

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