Schlagwort-Archive: Harald Range

NSU-Ausschüsse versagen: UNO-Untersuchung notwendig

Der damalige Generalbundesanwalt Harald Range bezeichnete die sogenannten NSU-Anschläge als “unseren 11. September 2001”. Genauso wie nach den Anschlägen in den USA sollten in Deutschland parlamentarische Untersuchungsausschüsse Ungereimtheiten in der medial propagierten Regierungsversion aufklären. Stattdessen werden Geheimdienste und Polizei dort  grundsätzlich weißgewaschen. Was könnten die Hintergründe sein? Welche Lösungsmöglichkeiten bestünden? NSU-Ausschüsse versagen: UNO-Untersuchung notwendig weiterlesen

Russ in den Augen der Journalisten – fehlende Nachrichtenehrlichkeit im NSU-Komplex

Der Blogger Dr. Andreas Müller dokumentierte im Dossier “Russ in den Augen der Journalisten” die fehlende Nachrichten-Ehrlichkeit führender bundesdeutscher Medien. Es wird mit aller Medienmacht der Doppel-Selbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt propagiert, entgegen der Faktenlage. Dafür verheimlichen die Medien sogar einen der größten Skandale der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Am Besten schnitt in der Medien-Analyse eine kleine Regional-Zeitung ab, die “Thüringer Allgemeine”.

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Fall “Corelli”: Deckt NRW-Justizminister Kutschaty (SPD) einen Mörder?

Das jüngste Beispiel, dass parlamentarische Untersuchungen vom Sicherheitsapparat an der Nase herum geführt werden, kommt aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Im April 2014 kam der langjährige NSU-Informant Thomas Richter alias “Corelli” wegen einer von Kritikern als “Blitzdiabetes” bezeichneten Weise ums Leben, als er in einem sogenannten “Zeugenschutzprogramm” untergebracht war. Schnell sprachen die Behörden von einer natürlichen Todesursache durch eine “unerkannte Diabetes-Erkrankung”. Doch der parlamentarische Innenausschuss des Bundestages wollte Akteneinsicht und den Gutachter befragen. Dies wird ihr bis heute von Justizminister Kutschaty verweigert. Warum?

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Bob Roberts kritisiert Verlinkung auf “Fatalist”-Blog

Bob Roberts kritisierte, dass der Blogger “Fefe” auf den “islamfeindlichen Blog” von “Fatalist” hingewiesen hätte, denn dort wird “unverhohlen gegen Linke und Muslime Stimmung gemacht”.

Der Blog “Fefe” wies auf eine lesenswerte Medien-Analyse im Blog von “Fatalist” hin, betreffend Zierckes und Ranges Lüge über vorhandenen Brandruß in Uwe Mundlos Lunge. “Fefe” kritisiert treffend, dass wir als Gesellschaft offenbar resignierten, dass der Bundestag einfach so an der Nase herum-geführt wird. Sowohl “Fefe” wie auch die sachliche Analyse geben keine anti-islamischen Äußerungen oder Überfremdungs-Ängste wieder. 

Das ist ein wichtiger Punkt, auch für mich. Keineswegs schließt sich “Fefe” mit dem Hinweis auf die Analyse allen anderen Inhalten im Blog von “Fatalist” an. Falls auch in der Analyse rechte Entgleisungen vorhanden gewesen wären, hätte ich Bob Roberts zugestimmt.

Es ist betrüblich, dass ein rechter Blogger die Ermittlungsakten auswertete und so zentrale NSU-Ermittlungsergebnisse widerlegt. Ich frage mich, warum dies nicht viel mehr von der NSU-Nebenklage oder Journalisten ausgeht. Aufklärung wäre das beste Mittel, “Fatalists” Blog den Zulauf zu entziehen.

Kündigte Bundesanwaltschaft “Schlußstrich” unter NSU-Ermittlungen an?

Die Bundesanwaltschaft und der NSU-Komplex. Auszüge aus der Jahrespressekonferenz der Behörde

Karlsruhe, 11. Dezember 2014, Jahrespressekonferenz des Generalbundesanwaltes. Auszüge u.a. zum NSU-Komplex im Wortlaut. Fragen und Antworten.

 GBA Harald Range:

„(…) So wie der Anschlag auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 eine umfangreiche Umgestaltung der globalen Sicherheitsstruktur zur Folge hatte, hat das NSU-Ermittlungsversagen zu neuen Strategien der deutschen Sicherheitsbehörden und auch der Staatsanwaltschaften geführt. Unser Weg, das Vorgehen des Generalbundesanwaltes: Im Zentrum stehen der NSU-Komplex und der Prozess in München gegen das einzige noch lebende mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Heute vor wenigen Tagen hat das Gericht bis Januar 2016 terminiert. So viel lässt sich heute schon sagen:

Die bisherige Beweisaufnahme spiegelt unsere Ermittlungsergebnisse und unsere Anklage wider. Neben dem Prozess in München führen wir Ermittlungen gegen neun weitere mögliche Unterstützer des NSU, gegen das uns bekannte Umfeld der Angeklagten. Außerdem führen wir ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt. Darin gehen wir jedem neuen Hinweis, jeder neuen Spur und jedem neuen Ermittlungsansatz auf weitere Taten oder weitere Unterstützer des NSU nach. Ich will hier nur das Stichwort „Corelli“ nennen. Diese Ermittlungsverfahren müssen wir selbstverständlich außerhalb der Hauptverhandlung führen. Nur so ist einerseits eine stringente und konzentrierte Beweisaufnahme über die strafrechtliche Verantwortung der in München angeklagten Personen möglich, und nur so ist andererseits auch eine umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes gewährleistet. (…)“

Anmerkung: Im Skript des GBA, das an die anwesenden Journalisten verteilt wurde, stand an dieser Stelle noch folgender Satz: „Einige Nebenkläger in München scheinen das nicht anerkennen zu wollen.“ Diesen Satz hat Range dann aber nicht gesprochen.

Frage Journalist:

„Der Untersuchungsausschuss in Thüringen hat ja im Prinzip hoheitlich festgestellt, daß es eine Verflechtung des Landeskriminalamtes und des Landesverfassungsschutzamtes in den NSU-Komplex gibt. Es stellt sich mehr als nur ein Anfangsverdacht. Wieso ermitteln Sie nicht gegen verantwortliche Personen dieser Ämter?“

GBA Range:

„Wir haben es natürlich mit Fakten zu tun, die Grundlage unserer Anklage sind und deswegen prüfen wir sehr genau, das habe ich versucht darzustellen, in einem weiteren Verfahren, ob es andere Verflechtungen noch gibt. Wir haben in diesem Zusammenhang auch natürlich die Frage der strafrechtlichen Verjährung zu prüfen. Und alles, was vor 2001 gewesen ist, ist nicht mehr von uns in Bezug auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich zu erfassen.“

Anmerkung: Der GBA spricht von möglicher „Verjährung“. Offensichtlich bewertet er das Verhalten des LKA und des LfV in Thüringen durchaus als strafwürdig.

 Frage:

„Es gibt drei neue Untersuchungsausschüsse, in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, weil die Abgeordneten der Meinung sind, daß die Morde bzw. Anschläge nicht aufgeklärt sind und weil speziell auch die Zwei-Täter-Theorie der Bundesanwaltschaft nicht haltbar ist. Werden Sie durch diese Ausschüsse nicht Lügen gestraft? Und wäre es nicht an der Zeit, Ihre Anklageschrift zu überarbeiten?“

GBA Range:

„Wir beziehen die Fakten, die wir von Untersuchungsausschüssen verschiedener Länder haben, natürlich mit ein in unsere Überlegungen. Aber im Prozess in München geht es jetzt um die Tatschuld der dort angeklagten Personen. Alles weitere, hab ich versucht darzustellen, wollen wir in den getrennten Verfahren, die wir führen, untersuchen.“

Bundesanwalt Thomas Beck, Leiter der Abteilung Terrorismus beim GBA: 

„Ergänzend kann ich dazu sagen, daß uns natürlich die Erkenntnisse aller Untersuchungsausschüsse des Bundes und auch der Länder vorliegen, daß wir die auch auswerten. Aber so wie Sie das darstellen, daß das jetzt ein Umdenken erfordert oder eine Neubewertung, solche Anhaltspunkte haben sich für uns daraus nicht ergeben. Wir gehen als Staatsanwälte da hin, wir müssen mit Beweisen arbeiten, nicht mit Vermutungen oder sonstigen Überlegungen oder Gedankenspielen. Sondern für uns zählen nur gerichtsfeste Beweise, die Anlaß geben, eine Anklage zu erheben oder nicht. Und, wie Ihnen bereits erläutert wurde, alle diese Hinweise in ihrer gesamten Komplexität, seien sie realistisch, weniger realistisch oder auf den ersten Blick überzeugend, die werden in den Verfahren, die wir Ihnen genannt haben, geprüft, evaluiert, vor dem Hintergrund der gesamten Erkenntnislage immer wieder neu bewertet und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden. Aber so einfach, wie Sie das darstellen, stellt es sich tatsächlich nicht dar.“

Anmerkung: „…und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden.“ Ein Freudscher Versprecher des Terrorismusermittlers Thomas Beck? Der Bundesanwalt und Nachfolger von Rainer Griesbaum war Beisitzer der Bundesanwaltschaft im NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages.

*

Frage:

„Eine Frage zur Informationspolitik Ihres Hauses: Sie haben im Herbst neue Ermittlungen gegen RAF-Mitglieder eröffnet und geben dazu keinerlei Auskunft. Das war in der Vergangenheit nicht so. In der Vergangenheit haben Sie Auskünfte gegeben, was Ermittlungsverfahren angeht. Warum wird das nun so restriktiv gehandhabt? Bzw.: Ich möchte Sie bitten, Auskünfte zu geben heute und hier zu diesen neuen Ermittlungen.“

Bundesanwalt Beck:

„Was Ermittlungsverfahren angeht oder neue Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der RAF: Da gilt nach wie vor, daß wir grundsätzlich zu Ermittlungsverfahren keine Auskünfte geben, wenn wir die einleiten. Die Tatsache, daß die bekannt geworden sind, beruht nicht auf Mitteilungen von uns. Das ist unsere gängige Informationspraxis, an der wir auch festhalten wollen.“

Anmerkung: Immerhin wird bestätigt, daß es diese Verfahren gibt. Gleichwohl widerspricht sich die Behörde. Denn nur wenige Minuten vorher hat sie mitgeteilt, daß es im NSU-Komplex nach wie vor neun weitere Ermittlungsverfahren gibt.

Bundestag machtlos – Generalbundesanwalt verweigert NSU-Akten

Der so genannte “Arbeitskreis NSU”, der in den letzten Wochen und Monaten von sich reden gemacht hat, besteht aus rund einem Dutzend Privatpersonen. Ohne erkennbares finanzielles Motiv untersucht die Gruppe zugespielte Ermittlungsakten, die aus dem Jahr 2012 zu stammen scheinen: Auf den dort festgehaltenen Ergebnissen beruht maßgeblich die Anklage gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe.

Der Arbeitskreis wies nach, dass sich die “Pannen-Serie” der Ceska- und Bombenermittler unverfroren weiter fortsetzt, auch nach der Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, der sogenannten “Selbstenttarnung des National-Sozialistischen-Untergrunds” (NSU) am 04.11.11. In den Akten wimmelt es nach den Ergebnissen des Arbeitskreises nur so von Manipulationen, Ungereimtheiten und Fehlern. Darauf machte der Arbeitskreis den Innenausschuss des Bundestags am 25.09.14 aufmerksam. Bundestag machtlos – Generalbundesanwalt verweigert NSU-Akten weiterlesen

Hans-Christian Ströbele zweifelt an NSU-Selbstenttarnung vom 04.11.11

Der grüne Bundestagsabgeordnete (MdB) Hans-Christian Ströbele und der Christdemokrat Clemens Binninger (MdB) sprachen am 03.11.14 mit der Zeitung “TAZ”. Dabei äußerten sie sich unzufrieden mit den gegenwärtigen Ermittlungen zum National-Sozialistischen Untergrund (NSU). Beide Spitzenpolitiker waren im NSU-Untersuchungsausschuss (2012-2013) des Bundestages tätig, der nicht die sogenannte “Selbstenttarnung des NSU” am 04.11.11 untersuchte. Damals hätten sich die Männer Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohnmobil voll mit Beweismittel selbst enttarnt, indem sie sich erschossen hätten.

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Uwe Mundlos entblößt Deutschland als Bananenstaat

Der Tod des Neo-Nazis Uwe Mundlos entwickelt sich zur Staatsaffäre; der Umstand seiner Ermordung soll offenbar mit aller Staatsgewalt vertuscht werden. Verstrickt wären darin parteiübergreifend Spitzenpolitiker, führende staatliche Institutionen wie Generalbundesanwaltschaft, und die Massen-Medien, die gleichgeschaltet den Sachverhalt verfälscht darstellen. Uwe Mundlos entblößt Deutschland als Bananenstaat weiterlesen