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“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” – auf jeden Fall lesenswert

Nachdem im Beitrag

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/

nur brain freeze wirklich auf das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Wierig einging, ansonsten jedoch heftige Kritik an der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” selbst geübt wurde, möchte ich dieser Kritik noch einmal gesondert entgegentreten.

“Freigeist” kommentierte dort u.a. wie folgt, Zitat:

“Historische Quelle? Dokument der Zeitgeschichte?
Das ist in meine Augen völliger Unsinn! Hier versuchen nur die genannten Personen zum wiederholten Male persönliches Kapital aus der NSU Geschichte zu ziehen. Hier geht es darum nochmal Kohle zu verdienen und um sonst nichts. Siehe hierzu auch die schon vorher erschienen Bücher von „Professor Schultz“ wie zB. „Der Terror von Rechts und das Versagen des Staates“. Nichts Investigatives, nichts Schlaues, nur sinnloses nachplapppern von Dingen, die schon hundertmal woanders genauso gesagt wurden und teilweise sogar erwiesenermaßen falsch sind.

Beim Münchener NSU Prozess gab es keine Tonbandaufnahmen, keine Videomitschnitte und keine Gerichtsprotokollanten! Punkt! Es handelt sich um Mitschriften, die nach Gutdünken ausgewählt und verkürzt wurden. Natürlich spielt es da eine ganz entscheidende Rolle, welche politischen Positionen und Absichten die Herausgeber haben.” Zitat Ende

http://friedensblick.de/29420/nsu-prozess-plaedoyer-der-nebenklagevertreterin-angela-wierig-2/#comment-9268

Nur ein grob skizzierter konkreter Sachverhalt als Replik.

Der KriPo-Beamte Andre P. sollte Beate Zschäpe vernehmen, nachdem diese sich am 08.11.2011 den Behörden stellte. Frau Zschäpe machte von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch, unterhielt sich aber trotzdem mit dem Beamten.  Dieser fertigte in der Folge einen Vermerkt dieser Unterhaltung. Am 17. Verhandlungstag wurde Andre  P. als Zeuge im NSU-Prozess vernommen und sagte dort u.a. wie folgt aus, Zitat:

“Sie sagte, sie sei sechs Tage unterwegs gewesen, aber seit dem Brand am Freitag bis zum Dienstag bei der Polizei in Jena waren es ja nur fünf Tage” Zitat Ende

Die Autoren des Buches setzten unter diese Aussage in Klammern und Kursivschrift folgende Anmerkung, Zitat:

“Zschäpe floh am 4. November 2011 aus Zwickau und stellte sich am 8. November 2011 der Polizei” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 58)

Nun ist der Sachverhalt schon bekannt.  Der AK-NSU berichtete von der Vernehmung Andre P.’s  vor dem NSU-UA in Sachsen.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2016/06/21/nsu-sachsen-zschaepe-stellte-sich-nach-6-tagen-flucht-nicht-4-sondern-6-tage/

Allerdings ist der Informationsgehalt im Buch “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” doch erheblich erweitert. Der Zeuge irrt bei seiner Aussage nicht, sondern ist sich darüber im Klaren, dass Zschäpes Aussage im Widerspruch zur Tathergangshypothese der Anklage steht.  Zusätzlich fragt der Vorsitzende Richter Götzl in diesem Zusammenhang mehrere Male beim Zeugen nach, in welchem (Wach)Zustand sich Frau Zschäpe bei diesem Gespräch befunden habe.  Zschäpes Auftreten wurde vom Zeugen mit: “nicht schläfrig, nicht sprunghaft, ein wenig nervös und angespannt aber gut konzentriert” beschrieben.

Demzufolge ist es naheliegend anzunehmen, dass Frau Zschäpe bei diesem ersten Behördenkontakt nichts verwechselt hat. Auch ist klar, dass der Zeuge P. nichts verwechselt oder sich versprochen hat. Die Kommentierung der Autoren halte ich für überflüssig – es könnte der Eindruck entstehen, dass der Leser belehrt und auf dem “richtigen (Denk)Weg” gehalten werden soll.  Aber andererseits hat die Beweisaufnahme des Prozesses genau das ergeben – nämlich das Beate Zschäpe nur 4 Tage auf der Flucht war. Also bitteschön. Warum sollten die Autoren im Rückblick nicht schon an dieser Stelle darauf hinweisen dürfen.

Fakt ist, dass hier objektiv nichts “geglättet”, “verkürzt” oder sonstwie manipulativ beeinflusst wurde! Der Sachverhalt bildet ein gut dokumentiertes Indiz ab, welches die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Beate Zschäpe am 04.11.2011 nicht in Zwickau anwesend war.

Um bei diesem Punkt zu bleiben. Es gibt ja weitere Indizien welche dafür sprechen, dass Frau Zschäpe am 04.11.2011 entweder nicht in der Frühlingsstraße anwesend war, oder aber zumindest mit den ihr zur Last gelegten Handlungen nichts zu tun hatte. Da ist z.B. der Versand des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft, also der Versand des Bekennervideos.  Frau Zschäpe gesteht in ihrer Erklärung einen Versandweg, welchen sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht gewählt haben kann – nämlich den Einwurf von 15 oder 16 großformatigen Briefsendungen in den Briefkasten vor dem Haus in der Frühlingsstraße. Bemerkenswerterweise hatte ihr das jedoch die Bundesanwaltschaft in der Anklage nicht vorgeworfen. Womit sich bei mir die Frage stellte, welchen “Versandweg” für Sendungen der Terrororganisation aus dem Jenseits – siehe Patria-Versand – denn nun die Bundesanwaltschaft favorisierte.

Die Bundesanwaltschaft ist der Überzeugung, Frau Zschäpe hätte mit den Katzenkörben und den Briefsendungen zusammen das Haus verlassen, nachdem sie die vorher gelegte “Luntenspur” vom Hausflur aus, mit dem Feuerzeug in Brand gesetzt hatte. In der Folge war Frau Zschäpe der Versand des Bekennervideos wichtiger als ihre Katzen, sodass sie diese im Hauseingang der Nr. 22 abstellte, um danach die Briefe in einen  Briefkasten einzuwerfen, welcher sich nicht in der Frühlingsstraße befunden haben kann.

( “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seite 1516)

Ich bin ja nicht der Einzige, welcher sich Gedanken darüber gemacht hat, wie die Inbrandsetzung mit Explosionsfolge denn nun von Frau Zschäpe tatsächlich bewerkstelligt wurde. Auch hier bin ich im Protokoll auf in meinen Augen Bemerkenswertes gestoßen, ohne direkt danach gesucht zu haben, Der Sachverständige Dr. Setzensack wurde sowohl beim AK-NSU als auch bei NSU-Watch und auf diesem Blog von Georg bereits gewürdigt. Er sagte im Strafprozess am 74. Verhandlungstag aus und seiner Aussage war u.a. zu entnehmen, Zitat:

“Die Menge ist schwer zu schätzen. Man kommt auf eine absolute Untergrenze von fünf Litern raus. Ansonsten könnte man diese Druckschäden nicht erklären. Als Obergrenze würde ich 20 Liter schätzen, aber das ist wirklich äußerst ungenau. Also, dies hier ein anderer Fall. Dort sind 35 Liter verschüttet worden. So hat es in Zwickau nicht ausgesehen.”

(…)

Verteidiger Stahl: Mich interessiert nur das Zeitfenster: Wie viel Zeit nach Ausbringung des Brandlegungsmittels zur Verfügung steht, ohne dass es zur Explosion kommt.

Sachverständiger Dr. Setzensack: Bei einer durchgehenden Luntenspur wäre die Explosion etwa drei bis vier Sekunden nach der Entzündung gekommen. Wenn ich eine unterbrochene Luntenspur habe, dauert es etwas länger, vielleicht zehn Sekunden. Für eine Brandstiftung würde ich statt Benzin lieber Diesel benutzen, weil da keine Gefahr besteht, sich durch eine Explosion zu verletzen.” Zitat Ende

(“Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 270/271)

Das man besser Diesel als Benzin benutzen sollte, ist ein Rat vom Fachmann für Kenner, welcher zukünftig sicher berücksichtigt werden wird.  Jedenfalls hätte Beate Zschäpe also zuerst die Katzenkörbe mit den Katzen, sowie ihre Tasche mit den Bekennervideos, und zwei Flaschen Sekt  im Hausflur abstellen müssen. Zitat aus ihrer Erklärung:

“Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

Also zusätzlich noch 15 großformatige Umschläge mit Bekennervideos in die Tasche gepackt.

Dann ist sie zurückgegangen, hat in verschiedenen Räumen der Wohnung zwischen 5 und 20 Liter Benzin ausgegossen. Hat zum Schluss mit dem Benzinrest eine Luntenspur bei geöffneter Wohnungstür gelegt. Dann muss sie die Wohnungstür geschlossen, die Luntenspur mit dem Feuerzeug angezündet haben. Ist danach die Treppe runtergerannt, hat unten Katzenkörbe und Tasche mit Sekt und Bekennervideos aufgenommen, ist damit durch die Haustür nach draußen gelangt – und in Folge den bekannten Zeuginnen auf der Frühlingsstraße in die Arme gelaufen.

Beate Zschäpe lässt sich allerdings in ihrer durch RA Grasel verlesenen Erklärung wie folgt ein, Zitat:

“Ich nahm mein Feuerzeug, entzündete dies und hielt die Flamme an das Benzin, das sich auf dem Boden verbreitet hatte. Das Benzin fing sofort Feuer, und dieses schoss geradezu durch den gesamten Raum.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 821)

Ich lasse das einmal unkommentiert so stehen, obwohl dazu viel zu sagen wäre. Eine lesenswerte Kritik findet sich beim AK-NSU:

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/12/30/aeusserungen-des-brandgutachters-frank-d-stolt-aus-der-ard-doku-die-akte-zschaepe-gegenueber-dem-arbeitskreis-nsu/

Auf jedenfall hat das Protokoll auch hier dazu beigetragen, dass ich überhaupt ein konkretes Verständnis dafür entwickeln konnte, was die Anklage Beate Zschäpe vorgeworfen hat.  Manchmal dauert es halt etwas länger, bis sich herausstellt, wie es wirklich war.

https://friedensblick.de/22021/wtc-7-der-dritte-turm-die-sprengung-die-keine-sein-darf/

Aber das ist den Autoren des Protokolls nicht anzulasten. Die haben nur das wiedergegeben, was in der Beweisaufnahme des Prozesses zu diesem Thema vorgetragen wurde. Ich finde nicht, dass hier in dieser Sache irgenwie manipulativ oder “geglättet” protokolliert wurde. Man kann ja auch kein Buch mit 100 000 Seiten veröffentlichen, denn das wäre nicht mehr zu handhaben.

Weiter! Am 27. Verhandlungstag vernahm das Gericht die Zeugin Nadine R.  NSU-Watch hatte dazu etwas gebracht und auch das Protokoll vermerkt nur wenig mehr, Zitat:

Zeugin Nadine R.: Ich bin an dem Tag gegen 15 Uhr mit dem Auto stadtauswärts gefahren. und in die Frühlingsstraße eingebogen. Hundert Meter vor mir war überall weißer Rauch. Ich bin stehen geblieben und ausgestiegen, um zu sehen was passiert ist. Ich sah Flammen und hörte es Knistern. In dem Moment kam die Frau Zschäpe um die Ecke. Ich habe sie angesprochen weil ich erschrocken bin. Ich rief: “Hinter Ihnen brennts. Haben Sie das nicht gemerkt? Wir müssen die Feuerwehr alarmieren!” Da hat sie sich erschrocken und blitzartig umgedreht. Und ist in die Richtung aus der sie gekommen ist wieder zurückgelaufen.

Vorsitzender Richter Götzl: Hat Frau Zschäpe was geantwortet?

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.

Vorsitzender Richer Götzl: Sie haben ausgesagt: “Ich dachte mir, das wird sie wohl nicht allein schaffen, ihre Oma da rauszuholen.”

Zeugin Nadine R.: Stimmt, das habe ich gedacht.

Vorsitzender Richter Götzl: Ist Ihnen an Frau Zschäpe etwas aufgefallen?

Zeugin Nadine R.: Nein, nichts Außergewöhliches.

Vorsitzender Richter Götzl: An ihrem Gesichtsausdruck vielleicht?

Zeugin Nadine R.: Eigentlich war es ein freundlicher Gesichtsausdruck, entspannt. Er passte nicht zur Situation, man sah ja hinten schon Rauch.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seite 108)

Ein Art entspanntes Erschrecken also – aber geschenkt. Wichtig erscheint hier etwas ganz anderes. Denn Beate Zschäpe hatte ja in ihrer Erklärung gestanden, dass, Zitat:

“Bevor ich dieses Benzin verschüttete, begab ich mich zur Nachbarin, Frau Erber, um sie zu warnen und zu veranlassen, das Haus zu verlassen. Ich hatte mir überlegt, ihr mitzuteilen, dass es in meiner Wohnung brenne und sie sofort das Haus verlassen müsse. Ich hätte sie notfalls auch mit sanfter Gewalt hinaus begleitet, falls sie uneinsichtig gewesen wäre und nicht hätte gehen wollen. Hätte sie sich gesträubt, und wäre sie nicht mitgegangen, dann hätte ich mein Vorhaben abbrechen müssen. Was ich dann gemacht hätte, weiß ich nicht – das Abfackeln der Wohnung wäre schließlich nicht möglich gewesen. Ich klingelte mehrfach an der Eingangstür, ohne dass sie die Tür öffnete. Ich klingelte auch bei den übrigen Bewohnern, ohne Reaktion. Niemand war zu Hause. Ich bemerkte, dass die Eingangstür nicht eingerastet war und begab mich zur Wohnungstür der Frau Erber. Ich wartete geschätzte ein bis zwei Minuten und klopfte und klingelte mehrfach. Nachdem ich keine Geräusche vernahm und die Tür nicht geöffnet wurde, begab ich mich wieder in meine Wohnung. Ich setzte unsere zwei Katzen in ihren Korb, nahm eine Tasche, welche ich noch bei meiner Verhaftung bei mir hatte, legte zwei Flaschen Sekt und Schmerztabletten hinein und stellte alles auf den Flur.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 819/820)

nach Brandlegung unten angekommen aber, Zitat Nadine R.:

Zeugin Nadine R.: Sie hatte zwei Katzenkörbe in der Hand. Die hat sie auf den Fußweg gestellt. In dem Haus wäre noch ihre Oma, sie müsse nochmal schauen, sagte sie. Sie hat eine Nachbarin gefragt, ob sie ein paar Minuten auf die Katzen aufpassen könnte. Dann ist sie zurückgelaufen.” Zitat Ende

Ja wie denn das? Die Quittung für diesen geballten Stuss der Verteidigung hat ja Frau Zschäpe auch kassiert.  In der mündlichen Urteilsbegründung heißt es dann folgerichtig, Zitat:

“Frau Zschäpe lässt sich dahingehend ein, sie sei zum Zeitpunkt des Anzündens sicher gewesen, dass Frau Erber nicht zu Hause in ihrer Wohnung gewesen sei (…) Die Einlassung Frau Zschäpes ist nicht glaubhaft. Es sei hinsichtlich der Geschädigten Erber nur auf die glaubhaften Angaben der Zeugin R. hingewiesen, der gegenüber die Angeklagte kurz nach der Tat die Anwesenheit  der Geschädigten in der Wohnung angesprochen hat. Daraus ist ersichtlich, dass sie von der Anwesenheit Frau Erbers ausging. (…) Der bedingte Tötungsvorsatz der Angeklagten hinsichtlich der Geschädigten Erber…” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1848/1849)

Den Ausführungen des Vorsitzenden Richters bei der mündlichen Urteilsbegründung ist auch in Bezug auf die im Haus befindlichen Handwerker zuzustimmen. Das von Beate Zschäpes Strafverteidigern ausgearbeitete Geständnis, auch in diesem Punkt eine Ungeheuerlichkeit gegenüber der Mandantin.

Bei mir im Haus wohnt auch ein alter Mann. Der ist über 90. Nicht schwerhörig und überaus rüstig. Wir haben ein herzliches Verhältnis, aber niemand im Haus würde auf die Idee kommen, der wäre nur deswegen nicht zu Hause, weil er die Tür nach mehrmaligem Klingeln nicht öffnet. Natürlich öffnet er in der Regel – aber eben ab und zu auch mal nicht. So wie das nicht nur bei alten Menschen vorkommt, sondern bei jedem anderen Menschen  auch. Und diese banale Lebenswirklichkeit wird auch nicht durch den Genuss von zwei Flaschen Sekt außer Kraft gesetzt oder verzerrt! Das wussten die Rechtsanwälte Grasel und Borchert auch.

Eine schöne Zusammenfassung wurde übrigens beim AK-NSU erstellt.

http://arbeitskreis-n.su/blog/2017/09/12/saure-gurken-zeit-die-wege-der-katzen-frauen/

Im Rückblick sind über die Jahre doch an der einen oder anderen Stelle gute Beiträge auf Basis von weitergereichtem Aktenmaterial enstanden.  Wobei die Gastautorin auch selbst wichtige Dokumente  “ausgegraben” hatte.

Fazit:

Das die Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft Fragen aufwerfen, lässt sich auch der Publikation “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” entnehmen. Die Sachverhaltsdarstellungen der Bundesanwaltschaft überzeugen weder das eine, noch das andere Lager – wenn auch aus ganz verschiedenen Gründen.

Wahrscheinlich wissen weder Beate Zschäpe noch die Bundesanwaltschaft, was sich am 04.11.2011 in Zwickau tatsächlich ereignet hat. Die schriftliche Begründung des Urteils wird auch deswegen interessant, weil die Inbrandsetzung der Wohnung und der Versand des Bekennervideos ja Folge der Ereignisse von Eisenach gewesen sein sollen – und dies zweifellos auch zutrifft – aber möglicherweise anders als behauptet.

Denn die Staatsanwaltschaft Meiningen ermittelt seit Ende 2017 wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ein Teil dieses Mordermittlungsverfahrens bildet auch der Banküberfall auf die dortige Sparkasse. Die schwache – und aus der praktischen Lebenswirklichkeit  heraus nicht nachvollziehbare Tathergangshypothese der Bundesanwaltschaft zu Zwickau -, korrespondiert demzufolge mit den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Erfurt und Eisenach. Überspannt wird das Ganze durch ein wahrscheinlich falsches, und zudem wider besseren Wissens selbstbelastendes Geständnis Beate Zschäpes.

Auch hier der Hinweis, dass es sich dabei nicht um Verschwörungstheorien handeln kann, denn weisungsgebundene Staatsanwaltschaften ermitteln nicht wegen Verschwörungstheorien, sondern nur dann, wenn zumindest ein Anfangsverdacht gegeben ist. Deswegen ist dem Abgeordneten Kellner auch nicht zuzustimmen, wenn er in der FAZ ausführt, Zitat:

Nimmt man die Erkenntnisse der Justiz – zum Beispiel im Zschäpe-Prozess – und anderer Untersuchungsausschüsse hinzu, hat der Untersuchungsausschuss 6/1 darüber hinaus zwar viele Theorien und Spekulationen, aber nur wenige belastbare neue Erkenntnisse erbracht“. Zitat Ende

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/cdu-kritik-an-thueringer-nsu-untersuchungsausschusses-16386811.html

Ja, wenn man sich drückt, naheliegende Schlussfolgerungen aus den eigenen Ermittlungsergebnissen zu ziehen, dann kommt am Ende natürlich wenig dabei raus. Immerhin wird auch aufgrund der Erkenntnisse, welche die Ermittlungen des UA 6/1 erbracht haben, gegen Michael Menzel wegen Mordes an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen 12 Zeugen des Untersuchungsausschusses u.a. wegen verabredeten Falschaussagen. Die Thüringer Staatsanwaltschaften müssen also die Arbeit des Untersuchungsausschusses 6/1 erledigen,

Und bitte hierbei auch beachten, dass in Thüringen ein Ministerpräsident der Partei “Die Linke” regiert. Einer Partei also, welche sich dem antifaschistischen Engagement in ganz besonderer Weise verpflichtet fühlt, und welche deswegen Verschwörungstheorien in Sachen NSU, auch in ganz besonderer Weise entgegentritt. Deswegen kommt mir die Konstellation -“weisungsgebundene Staatsanwaltschaft unter politischer Führung der Partei Die Linke” – persönlich sehr entgegen, denn damit ist klar, dass der Sachverhalt restriktiv geprüft, und trotzdem zumindest ein Anfangsverdacht bejaht wurde.  Und das zeigt, dass auch die Partei “Die Linke” eine demokratische Partei ist.

“Der NSU-Prozess. Das Protokoll” bildet mindestens eine wertvolle Ergänzung für jeden, welcher sich mit dem NSU-Komplex befasst hat oder befassen möchte. Zweifellos ein historisches Dokument, welches auch im Sinne der Aufklärung im Internet, wertvolle Informationen für das Verständnis der prozessualen Abläufe liefert. Aber um das beurteilen zu können, muss man wesentliche Teile der Publikation auch gelesen haben. Die Protokolle bilden die prozessualen  Abläufe eben nicht nur einseitig ab, sondern ermöglichen aus politisch linker Perspektive ein Verständnis dafür, auf welche Weise das  Urteil sich aus der Beweisaufnahme des Strafprozesses ergab. Geschichtsschreibung war ja zu keinem Zeitpunkt apolitisch, sondern immer auch durch die persönliche Perspektive der Berichtenden geprägt.

Warum sich im Strafprozess beispielweise die Bundesanwaltschaft dagegen verwehrt hatte, dass Tonaufnahmen ihrer Plädoyers durch das Gericht gefertigt werden, bringt Bundesanwalt Diemer am 374. Verhandlungstag auf den Punkt, Zitat:

“Ich möchte nochmal auf die Missbrauchsgefahr zurückkommen. Ich bin davon überzeugt, dass die Tonaufnahme binnen kürzester Zeit im Internet stehen würde. Das ist ansich nichts Schlimmes, wenn es in Gänze rezipiert würde, dann könnte sich nämlich jeder ein objektives Bild machen. Stattdessen wird jeder Berichterstatter irgendein Zitat aus dem Mitschnitt verwenden” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 1; Seiten 1507)

Bei so einer Auffassung darf man konstatieren, dass “Der NSU-Prozess. Das Protokoll” auch ein Akt des Widerstands gegen das Vergessen ist. Immerhin stehen für die Authentizität des Inhalts, gleich vier renommierte Journalisten mit ihrem Namen ein. Und das was  möglicherweise tatsächlich zu kurz kam, findet man ausführlichst in anderen Quellen:  Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft, Wortprotokolle der Untersuchungsausschüsse, Fotos von Journalisten usw.

Ich bin gespannt, wie das Gericht sein Urteil schriftlich begründet und ob es dabei gelingt, eine Reihe offener Fragen zu beantworten.

 

 

 

 

 

 

 

 

NSU-Prozess: Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig

Die Journalisten Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler, haben dankenswerterweise über die Bundeszentrale für politische Bildung die Protokolle des NSU-Prozesses veröffentlicht. Da vom Prozess kein offizielles Protokoll gefertigt wurde, bildet diese Publikation tatsächlich ein Dokument der Zeitgeschichte und damit eine historische Quelle.

Es spielt dabei keine Rolle, dass die Wiedergabe des Prozessgeschehens stellenweise unvollständig erfolgte. Ich sehe auch keinen Mangel darin, dass die Herausgeber eindeutige politische Positionen beziehen. Man wird es nie allen recht machen können – so oder so nicht. Vor allem darf man nicht außer acht lassen, dass die Beweisaufnahme im NSU-Prozess regelmäßig etwas ganz anderes ergeben hat, als beispielsweise die Recherchen des AK-NSU, von Frau Muthesius, brain freeze, Thomas Moser und vielen anderen. Die Protokolle bilden in jedem Fall eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube für jeden zeitgeschichtlich Interessierten.

https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/293325/der-nsu-prozess-das-protokoll

Beeindruckt hat mich unter anderem das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig vom 396. Verhandlungstag. Zufällig hielt RAin Wierig ihr Plädoyer am 12. Dezember 2017, also an dem Tag, an welchem die Staatsanwaltschaft Meiningen das Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel eröffnete.

Wierigs Mandantin im NSU-Prozess war Aysen Tasköprü, eine Schwester des ermordeten Süleyman Tasköprü. Diese erklärte später außerhalb der Hauptverhandlung, dass sie sich von ihrer Anwältin hintergangen fühlte und beantragte, Angela Wierig von ihrem Mandat zu entbinden. Statt dessen wollte sie sich für den Rest des Verfahrens von der Nebenklage-Anwältin Gül Pinar vertreten lassen.

Am 22. Januar 2018 teilte Aysen Tasköprü dem Gericht per Telefax mit, dass sie auf eigenen Wunsch ihre Nebenklage zurückziehe. Sie begründete dies mit dem Plädoyer Wierigs und dem daraus hervorgegangenen Zerwürfnis mit ihrer Anwältin.

Hier nun auszugsweise das Plädoyer Angela Wierigs, gehalten am 12. Dezember 2017, dem 396. Verhandlungstag des NSU-Prozesses, Zitat:

“…Zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hat die Bundesanwaltschaft gesagt, es seien keine psychopathischen Mörder gewesen. Hierzu habe ich eine andere Meinung. Fakt ist, dass bereits das erste Mordopfer fotografiert wurde. Wobei sich die Frage stellt, ob zu diesem Zeitpunkt das Foto ausschließlich gemacht wurde, um im Bekennervideo eine Rolle zu spielen. Oder ob es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wichtig war, diesen Moment als eine Art Trophäe zu konservieren, wie es sich auch bei der letzten Tat in Heilbronn manifestierte. Dass keine weiteren offensichtlichen Trophäen gefunden wurden, spricht nicht unbedingt gegen die Annahme des generellen Trophäen-Nehmens über die Fotos der Opfer hinaus. Dieser Umstand ließe sich unschwer damit erklären, dass Alltagsgegenstände im Brandschutt der Frühlingsstraße nicht als solche mit Vorbesitzern erkennbar gewesen wären. Zu den weiteren Kriterien, die eine psychopathische Persönlichkeit ausmachen, haben wir in der Hauptverhandlung genügend Fakten erörtert. Es liegt im Auge des Betrachters, ob man diese Annahme teilen möchte. Was für diese Annahme spricht, ist die Tatsache, dass damit der fehlende Kitt im Beziehungsgeflecht zwischen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wäre.

Sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in erster Linie psychopathische Killer und Cleaner gewesen sein, so hat Beate Zschäpe deren mörderischen Neigungen die moralische Zuflucht des politischen Kampfes geboten. Und insofern betrachte ich nicht Ralf Wohlleben als das “Mastermind” des NSU – das Gehirn der Truppe war Beate Zschäpe. Die Frau mit der Botschaft. Ralf Wohlleben ist nur der, bei dem die Beweisaufnahme viele Fragen aufgeworfen hat. Und offenbar bin ich nicht allein mit meiner Ungewissheit, denn die Bundesanwaltschaft selbst nimmt einmal von ihm an, er habe mit unbedingter Gewalt im politischen Kampf gerechnet und sie befürwortet, um dann zu konstatieren, er habe den Marsch durch die Institutionen gewollt. Im Gegensatz zum Angeklagten Eminger – der sei für den Lösungsansatz durch Gewaltausübung gewesen.

Ralf Wohlleben sitzt aus einem einzigen Grund auf der Anklagebank. Und diesen Grund hat Carsten Schultze unsicher identifiziert, wobei er sich das Objekt seiner Identifizierung vorher – Zitat – “bestimmt 100 Mal” im Internet angesehen hat. Ich wage die Behauptung, dass eine so unsichere Angabe, mit der allen Beteiligten bekannten Fülle an unglücklichen Umständen – Stichwort: trügerisches Gedächtnis – in fast jedem anderen Verfahren als unzureichend für die Beweisführung eingestuft worden wäre. Die Bundesanwaltschaft flankt elegant über die Schwierigkeiten der Beweisführung, indem sie die unsichere Identifizierung der Ceska 83 durch Carsten Schultze gerade dafür heranzieht, das dies für die Wahrhaftigkeit der Angabe spricht. Und führt aus: “man müsste im Gegenteil skeptisch sein, wenn eine eindeutige Identifizierung stattgefunden hätte”. Dieses Argument überzeugt mich nicht. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem Carsten Schultze sicher, klar, unmissverständlich und eindeutig und sofort auf die Ceska 83 gezeigt hätte und die Reaktion “Skepsis” gewesen wäre. Weshalb auch der Umkehrschluss nicht gilt.

Und hinsichtlich des hier von mehreren Seiten vorgetragenen Arguments, eine Waffe mit Schalldämpfer sei dem einzigen Zweck gewidmet, Menschen zu töten: Das ist ein Scheinargument. Es gibt keinen solchen Erfahrungssatz. Wer sich einmal die Mühe macht, die Begriffe “Banküberfall” und “Schalldämpferwaffe” zu googeln, wird feststellen, dass die Verwendung einer Schalldämpferwaffe bei Banküberfällen durchaus üblich ist. Was auch Sinn ergibt. Wenn ein Warnschuss in die Decke abgegeben wird, soll schließlich nicht das ganze Viertel mitbekommen, dass gerade ein Überfall stattfindet. Und auf diesem wackligen Fundament der Waffenidentifizierung und eines Erfahrungssatzes, den es nicht gibt, beruht der Antrag der Bundesanwaltschaft, Herrn Wohlleben zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen.

Ich frage mich, ob auch der Bundesanwaltschaft bewusst war, auf welcher Basis sie ihren Beweis führte. Jedenfalls ist mir noch die Stimme von Oberstaatsanwalt Weingarten im Ohr, der in den Saal rief: “Wer wagt es da, noch etwas anderes zu denken.” Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich es unter keinen Umständen für ein Wagnis halte, zu denken. Ich halte es eher für gewagt, nicht zu denken. Und vor Gericht nicht zu denkern, sollte sich grundsätzlich verbieten. Insbesondere, wenn ein Verfahren so mit Emotionen befrachtet ist wie dieses. Da sind nicht nur die Taten selbst, die schlicht nur als pervers bezeichnet werden können; da ist in tragender Rolle das emotional belastende Moment des Nazi-Themas.

Das “Dritte Reich” ist seit fast drei Generationen Geschichte. Der Vorwurf aber, der Deutsche trage den Nationalsozialismus gleich einer Erbsünde ab Geburt in sich, ist überaus lebendig. Und offenbar manchmal auch zutreffend. Und bei jenen, wo er nicht zutreffend ist, herrscht oft eine tief verwurzelte, manchmal geradezu hysterische Furcht, sich diesem Vorwurf auszusetzen. Weshalb – so habe ich den Eindruck – es im Umgang mit Rechtsaußen des Öfteren an der Sachlichkeit fehlt. Vor Gericht aber bedarf es ständiger und sorgfältiger Abwägung, welche Vorwürfe emotional geprägt und welche auf leidenschaftslos geprägten Fakten basieren. Wenn eine Gesellschaft daran gemessen werden kann, wie sie mit den Schwächsten umgeht, dann kann ein Rechtsstaat daran gemessen werden, wie er mit dem politischen Gegner umgeht.

Mutet es merkwürdig an, wenn die Anwältin einer Hinterbliebenen Sachlichkeit anmahnt? Und nicht in die Emotionalität schlittert? Wie es hier so häufig geschehen ist. Das wäre nur dann anzunehmen, wenn es meiner Mandantin um Rache ginge. Doch darum geht es ihr nicht. Rache ist nichts, was ihr mit ihrem Schmerz hilft. Mit Emotionen hat meine Mandantin genug zu kämpfen. Was ihr helfen würde, wäre, die Wahrheit zu erfahren. Um es klar auszusprechen: Für meine Mandantin kann es hier kein gerechtes Urteil geben. Denn vieles, was ihr angetan wurde, ist überhaupt nicht justiziabel. Natürlich ist da zunächst der Verlust ihres Bruders: Eine Lücke wurde in ihr Leben gerissen, die sich nie wieder schließen wird. Und dann kam das Bekennervideo – und das, Frau Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Greger, war kein Stich ins Herz; da wurde ein Brustkorb gewaltsam geöffnet und das arme pumpende Herz herausgerissen, auf den Boden geworfen, bespuckt und mit Doc Martens darauf herumgesprungen. Die unfassbare Botschaft, dass Süleman ermordet wurde, weil er türkischer Abstammung war; im Leben meiner Mandantin spielte die ethnische Herkunft nie auch nur die geringste Rolle. Sie hat ihren Sohn dazu erzogen, auf die Frage, ob er Deutscher oder Türke sei, zu antworten: Ich bin ein Mensch.

Ich frage mich, ob all diesen wohlmeinenden Menschen, die im Laufe dieses Verfahrens, immer wieder den institutionellen Rassismus in seinen verschiedenen Ausprägungen und Erscheinungsformen angeprangert haben, bewusst war, was sie angerichtet haben. Natürlich gab es Ermittlungspannen. Die passieren immer wenn ermittelt wird. Weil Menschen ermitteln. Mit all ihren Eitelkeiten, Unzulänglichkeiten und manchmal auch schlichter Dummheit. Nur sollte man nie Bösartigkeit unterstellen, wenn Dummheit, Eitelkeit oder Unzulänglichkeit als Erklärung ausreichen. Ich möchte nur kurz an die Episode ereinnern, als ein Polizeibeamter auf die Wohnung stieß, in der Hans Martin Schleyer gefangen gehalten wurde. Der Hinweis, die Wohnung sei von einer Ausweisbeschafferin der RAF angemietet worden, wurde von der höheren Dienststelle schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Warum nicht, wurde nie abschließend geklärt. Allerdings findet sich unter den diversen Erklärungsversuchen für diese entsetzliche Ermittlungspanne, die den Tod eines Menschen zur direkten Folge hatte, nicht ein einziges Mal der Grund des institutionellen Rassismus.

(…)

Ist denn niemandem, der diesen Vorwurf erhoben hat, bewusst, dass damit die Hassbotschaft des NSU perpetuiert und konsolidiert wird? Das diese Vorwürfe bedeuten: Der NSU war nur die Speerspitze; der den Weg der Gewalt gewählt hatte, aber dessen Art zu denken in Deutschland weit verbreitet ist? Ausgerechnet bei der Polizei und den Ermittlungsbehörden weit verbreitet ist? Also gerade bei den Institutionen , von denen man sich Schutz vor Gewalt erhofft? In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch einen Gedanken: Ich kann mir nicht über alle Ermittlungsbeamten ein Urteil bilden. Jedenfalls aber über die Hamburger kann ich das. Weil ich Kontakt zu ihnen hatte. Und ich weiß, wie unendlich schwer sie die Vorwürfe des institutionellen Rassismus getroffen haben.

Ich weiß – wie Sie auch und wie jeder Polizeibeamte – , dass bei Tötungsdelikten der Täter meist im unmittelbaren Umfeld des Opfers zu finden ist. Insofern ist es überaus folgerichtig, im Umfeld des Opfers den Täter zu vermuten. Das ist kein institutioneller Rassismus, das sind Erfahrungssätze der Kriminologie. Ich weiß auch, dass die Ermittlungen in Hamburg in wirklich jede Richtung geführt wurden. Allein, es fehlten die Anhaltspunkte für eine heiße Spur in Richtung NSU. Was damit zusammenhängen mag, dass eine Tötungsserie wie die des NSU eben erstmals in Deutschland passiert ist. Und das gilt auch für die ersten Verdachtsmomente der Profiler – dort wurde ein rechtsextremer Hintergrund vermutet. Nur, auch dort: keine heiße Spur.

Hinsichtlich der weiteren Kritik, es sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden, dass Deutschland von einer rassistisch motivierten Mordserie heimgesucht wird. Stellen Sie sich bitte das Szenario vor: In der damalig bereits aufgeheizten Stimmung wird auf n-tv eine Pressekonferenz angekündigt. Sodann tritt ein Ermittler vor die Mikrofone und gibt kund, dass Migranten, die ein Kleingewerbe betreiben, offenbar im Fokus rassistisch motivierter Mordtaten stehen. Es seien bereits mehrere Taten bekannt, von den Tätern fehlt jede Spur, weitere Opfer sind zu befürchten. Falls jemand weiterführende Hinweise habe, möge er die unten eingeblendete Nummer anrufen, könne sich aber auch an jedes Polizeirevier wenden.

Ich denke nicht, dass ein solches Vorgehen zu ernst zu nehmenden Hinweisen geführt hätte. Ich bin mir aber sicher, dass Teile Hamburgs gebrannt hätten. Und ich halte die Möglichkeit von Ausschreitungen, Straßenschlachten und eventuell auch Toten für wahrscheinlich. Jedenfalls hätte ich nicht die Verantwortung übernehmen wollen, dieses Pulverfass zu zünden.

Zielführende Hinweise hätte ich noch am ehesten durch Informationen aus dem Umfeld des NSU erwartet. Um aber solche Informationen zu bekommen, musste man – zwingend – den Weg über V-Leute wählen. Auch dieses Vorgehen wurde zum Vorwurf gemacht.

In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein kurzes Wort zum viel beschworenen “Netzwerk”. Frei nach Benjamin Franklin: Selbstverständlich können drei Menschen ein Geheimnis bewahren. Wenn zwei von ihnen tot sind. Das hier dargestellte vermutete Unterstützer-Netzwerk des NSU hätte aus mehr Personen bestanden als ein dörflicher Männergesangsverein. Wenn so viele Personen von einem so monströsen Geheimnis wissen, halte ich es für ausgeschlossen, dass dieses Geheimnis über zehn Jahre lang durch sämtliche Alkoholabstürze, Bettgeflüster, persönliche Feindschaften oder schlicht durch die Möglichkeit, durch einen Deal der Strafverfolgung zu entgehen, gewahrt worden wäre. Ganz abgesehen von diesem altmodischen Gewissen, dass man Nazis generell abspricht, das aber bei dem einen oder anderen vielleicht doch zum Tragen gekommen wäre. Denn prinzipiell gegen jemanden etwas zu haben, ist etwas ganz anderes, als zu goutieren, dass diesem Jemand ins Gesicht geschossen wird.

Nach vier Jahren Verhandlung kann man, insbesondere durch die mediale Aufarbeitung des Prozesses, den Eindruck gewinnen, der NSU war lediglich durch den privaten und institutionellen Rassismus möglich. Was gewiss unzutreffend ist: Der NSU war möglich, weil ein höchst unglückliches Schicksal drei Menschen zusammengeführt hat, deren Wut, deren Hass, deren antisoziale Persönlichkeiten Mord und Terror über Deutschland brachten. Mit dem Ziel, Migranten die Botschaft zu vermitteln, dass Deutschland nicht ihre Heimat sei. Dass sie in Deutschland persona non grata seien. Unter diesem Aspekt war der NSU überaus erfolgreich. Die Botschaft an die Migranten, sie seien ihres Lebens nicht mehr sicher, ist zu meinem tiefsten Bedauern nicht mit dem NSU gestorben. Und diesmal sind es keine rechtsextremen Terroristen, die vermitteln, Deutschland sorge sich nur um die Deutschen, sondern es sind Anwälte und Journalisten. Ich kann im Namen meiner Mandantin nur appelieren, auch in der wohlmeinendsten Berichterstattung nicht die Herkunft eines Menschen als Erklärungsversuch heranzuziehen, wenn die Erklärungen fehlen. Das wäre auch das, was sich meine Mandantin für die Zukunft wünscht. Als Mensch wahrgenommen zu werden. Nicht als Opfer. Ihren Schmerz nicht von Menschen benutzen zu lassen, die ihre eigenen Ziele durchsetzen wollen und sich dabei anmaßen, für meine Mandantin zu sprechen.” Zitat Ende

(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1619 bis 1624)