Darf auch der Mord an Böhnhardt und Mundlos nicht aufgeklärt werden?

Der Polizei sind während der Ermittlungen zur sogenannten “Ceska-Mordserie” oder des “Heilbronner Polizistenüberfalls” eine lange Reihe von scheinbaren Pannen, eine kaum noch zufällige Häufung von elementaren Pfuschereien, unterlaufen. Durften die Verbrechen nicht aufgeklärt werden? Heute werden sie ohne Federlesens dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zugeschrieben. Doch auch in die aktuellen “Ermittlungen” gegen das “Trio” schleichen sich zahlreiche scheinbare “Pannen” ein. Dazu zählen die Ermittlungen zum gewaltsamen Ableben der beiden Männer am 04.11. – der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU”. Darf auch der Tod an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht aufgeklärt werden – und warum?

Die diversen parlamentarischen Untersuchungsausschüsse müssten es längst wissen – schon aus der Geschichte der Bundesrepublik, dass Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, Terrorangriffe betreffend, kritisch zu begleiten sind. Die Vertuschungen im Zuge der Oktoberfest-Bombe sind hinlänglich bekannt. Eine kritische Überprüfung durch Parlamente findet jedoch weiter nicht statt; die Bundesanwaltschaft agiert im Kern ihrer Tätigkeit, nicht an Nebenfronten, ohne Widerspruch.

Auch im NSU-Bereich gilt sie partei-übergreifend unter Parlamentariern als “sakrosankt”. Deshalb ist weiter ungeklärt, wie die als “NSU-Terroristen” vorverurteilten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ums Leben kamen. Am 04.11.11 wurden sie in einem teilweise ausgebrannten Wohnmobil in Stregda erschossen aufgefunden. In den darauffolgenden vier Wochen (!) fanden die Ermittler dort immer mehr “passende” Scheinbeweise für die offizielle Deutung der Ereignisse.

Eine gutes Beispiel dafür, wie führende Ermittler Parlamentarier hinters Licht führen, gab der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke vor dem Innenausschuss des Bundestags am 21.11.11. Die Obduktion hätte Brandruß in der Lunge von nur einem Bankräuber festgestellt. Damit wäre laut Generalbundesanwalt Harald Range klar, dass Mundlos zuerst Böhnhardt erschoss, dann Feuer im Wohnmobil legte (und Brandruß einatmete) und sich anschließend selbst in den Kopf wegschoss. Diese Darstellung hat sich als eine glatte Lüge erwiesen.

Die Aufklärung der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU” lag dem U-Ausschuss des Bundestages fern. Er beschäftigte sich mit den Vorkommnissen vom 04.11.11 erst gar nicht und verwies auf den NSU-Prozess.

“Beweismittel zu der Frage, ob die dem Trio zugerechneten Taten tatsächlich von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe begannen wurden, haben in der Beweisaufnahme des Ausschusses nur für die Bewertung der Arbeit der damals mit der Sachverhaltsaufklärung betrauten Behörden eine Rolle gespielt. Verzichtet hat der Ausschuss auch, Zeugen zu den Ereignissen am 4. November 2011 zu hören.

Sowohl das Geschehen in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau als auch die Ereignisse in Eisenach seien nach Auffassung der Mitglieder des Ausschusses Gegenstand des Strafverfahrens vor dem Oberlandesgericht München und dort zu klären.” Abschlussbericht, S. 13/14

Deshalb deckte erst der Thüringer die freche Lüge auf – in seiner letzten Sitzung Ende März 2014!  Es gab gar keinen Brandruß in der Lunge von Mundlos. Die Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Dorothea Marx, sprach sich anschließend für einen weiteren U-Ausschuss aus, denn …

„Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat“, sagte die Vorsitzende des Ausschusses, Dorothea Marx (SPD), gegenüber inSüdthüringen.de. Die SPD-Politikerin plädiert angesichts der länger werdenden „Liste offener Fragen“ für eine Fortsetzung der Untersuchung in die nächste Wahlperiode hinein. (hintergrund)

Wer weiß, was noch aufgedeckt worden wäre, wenn der Thüringer U-Ausschuss mehr Zeit in diese Frage investiert hätte, vorausgesetzt, der Wille zur Aufklärung wäre in diesem Gremium vollständig vorhanden gewesen.

So verhörte der Ausschuss nicht den Feuerwehrmann, der aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Dokumentationspflicht Fotos im Inneren des Wohnmobils gemacht hatte und dessen bis heute ungeklärt “verschwundene” Speicherkarte polizeilich beschlagnahmt wurde. Nicht vorgeladen waren die wichtigen Zeugen aus Stregda, sie hatten das Wohnmobil beobachtet und sahen vor dem Brand eine Person aus dem Fahrzeug fliehen.

Laut Aussage der Anwohner befragte sie kein einziger U-Ausschuss – ein ungeheurer Skandal auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Polizei die Zeugen nur rudimentär vernommen hat.

Der Buchautor Wolfgang Schorlau war im Gegensatz zu unseren Volksvertretern vor Ort und interessierte sich, was die Menschen auszusagen hatten. Schorlau bestätigte:

“Eine dritte Person ist von Nachbarn tatsächlich beim Verlassen des Campers gesehen worden. Die Staatsanwaltschaft aber erklärte, dass das nicht sein könne: Der Ausgang des Campers stünde an einem Abgrund, der so tief ist, dass man da nicht mehr rauskomme. Ich bin zum Tatort gefahren. Es gibt eine Grube, ja, aber da klettert selbst ein Achtzigjähriger noch rauf und runter. Wo immer ich zu recherchieren anfange, entsteht ein zweites Bild, das etwas anderes erzählt als das offizielle. Das ist das Unheimliche am NSU-Komplex.” (stuttgarter-zeitung)

Endlich müssen die Parlamentarier die rosarote Brille abnehmen und einsehen, dass sie den Aussagen von Bundesanwaltschaft und BKA eben nicht trauen können. Sie müssen die Hintergründe selbst überprüfen und ermitteln und ihre Machtbefugnisse im Sinne der Aufklärung ausnützen!

Die Beantwortung der Frage, was am 04.11. wirklich geschah und wie und von wem Beweismittel manipuliert wurden, könnte die Hintergründe der “Pannen” während der Ermittlungen zur Ceska-Mordserie und des Heilbronner Polizistenüberfalls aufhellen. Noch ist es nicht zu spät.

Die Zeit drängt aber, erfahrungsgemäß nimmt das Erinnerungsvermögen der Ermittler rapide ab, je länger ihre Arbeit zurück liegt. Und auch die Verjährungsfristen, zum Beispiel für Strafvereitelung oder Amtsmissbrauch, laufen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter “versehentlich” Akten schreddert, nimmt zu.

2 Gedanken zu „Darf auch der Mord an Böhnhardt und Mundlos nicht aufgeklärt werden?“

  1. Ich will nur wenige Worte dazu sagen..
    eins ist Fakt : die ganze Sache stinkt so zum Himmel das ich bald kotzen muss. Was hier an Ermittlungspannen passiert , oder was sich hier zurecht gereimt wird kann nicht normal sein . diese komischen Leute von Kriminalisten , u-Ausschuss oder wie die sich auch noch so nennen……………das geht mir übelst auf den Sack……… alle , aber wirklich alle die diesen “Fall” Untersuchen bzw Ermitteln sollten mal auf den Boden der Tatsachen schauen…
    Diese Leute klotzen zu viel Tatortfilme oder ähnlichen Scheiss…..
    wo immer alles gut geht…….
    Fakt ist : die Banken wurden ausgeraubt , die zehn Ausländischen Mitbewohner unser wunderbaren Demokratischen Republik wurden erschossen , kein zweifel….aber war das alles das Terrortrio ????? Nein …. Ich persönlich glaube nicht dran ……….. Ich glaube genau so wenig dran , wie an den “Selbstmord” von Mundlos und Böhnhardt.
    PS.:Könnt ihr ” Ermittler “ruhig Schlafen ???
    In meinen Sinne….. Lügen , Lügen , Lügen

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