Schlagwort-Archive: Sachsen-Anhalt

Beschluss Oberverwaltungsgericht – staatlich verordnete Medizinprodukte oder Arzneimittel müssen auch dann angewendet werden, wenn diese laut Packungsbeilage unwirksam oder schädlich sind

Friedensblick liegt ein Beschluss des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts vom 22. September 2021 vor (Az.: 4 M 190/21), in welchem in aller Deutlichkeit ausgeführt wird, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Zusammenhang mit der durch den Staat verordneten Einnahme oder Anwendung von Medizinprodukten oder Arzneimitteln, in  Sachsen-Anhalt nicht mehr existiert. Wörtlich heißt es auf Seite 5 des Beschlusses, Zitat:

Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, er fordere nur den Einsatz/die Verwendung von Tests, die lt. der Verbraucherinformation geeignet seien, bei asymptomatischen (Test)Personen den SARS-CoV-2 Virus nachzuweisen, verkennt er, dass ihm dieser Anspruch – wie oben unter Ziffer 2. bereits ausgeführt – mit Blick auf § 28b Abs. 3 Satz 1 IfSG nicht zusteht, weil die von der Antragsgegnerin verwendeten Testkits eine Zulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG haben. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung der Antragsgegnerin, die Gebrauchsanweisungen der Schnelltests zu lesen und die dort gezeigten Grenzen des Tests zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht, weil die Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG die Geeignetheit der Tests indiziert. Dem tritt der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht substantiiert entgegen;” Zitat Ende

Anhörungsrüge  wurde erteilt, Verfassungsbeschwerde wird ggf. erhoben, das Hauptsacheverfahren steht zeitnah an.

SARS-CoV-2-Antigen-Tests zur Eigenanwendung sind zweifellos Medizinprodukte, welche ein stark verkürztes Zulassungsverfahren des BfArM durchlaufen, und im Anschluss daran eine Sonderzulassung erhalten haben. Die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten und Arzneimitteln sind als untrennbarer Bestandteil der Produkte Teil des Zulassungsverfahrens. Das heißt,  wird für Medizinprodukte oder Arzneimittel für welche eine (Sonder)Zulassung beantragt wird und die einer Produktklasse angehören, für welche eine Gebrauchsanweisung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, im (Sonder)Zulassungsverfahren keine Gebrauchsanweisung vorgelegt, erfolgt keine Zulassung! Mehr dazu u.a. hier und hier.

Auf das Wesentliche verkürzt liest sich der Beschluss der Richter Schmidt – gleichzeitig Vizepräsidentin des OVGs, Dr. Bechler und Schneider dann so:

“Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf sein Interesse/Recht auf Leben und Gesundheit – körperliche Unversehrtheit – geltend macht, (…) verkennt er, dass ihm dieser Anspruch (…) nicht zusteht. (…) Eine darüber hinausgehende Verpflichtung (…) , die Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten oder Arzneimitteln zu lesen und die dort gezeigten Grenzen zu berücksichtigen, ergibt sich aus dem Gesetz gerade nicht,”

Es ist bereits prima facie unglaubhaft, dass die Angehörigen des 4. Senats des OVG LSA Gebrauchsanweisungen von Medizinprodukten ignorieren würden, wenn sie diese selbst einzunehmen bzw. an sich selbst anzuwenden hätten und bereits aus der Gebrauchsanweisung hervorginge, dass deren Anwendung nutzlos oder gar schädlich sei. Demzufolge kann es sich hier nicht um eine irrtümliche Überschreitung der gesetzlichen Grenzen durch das Gericht handeln, sondern es liegt eine bewusst fehlerhafte Anwendung geltenden Rechts vor, welche offenkundig unvertretbar ist. Der Verdacht der Rechtsbeugung drängt sich geradezu unabdingbar auf.

Zudem drängt sich der Verdacht des Prozessbetrugs durch die Schule und deren Prozessbevollmächtigte, das Landesschulamt auf. Denn auch für diese gilt der Satz des ausgeschlossenen Dritten: “Etwas kann nicht es selbst und gleichzeitig sein Gegenteil sein”. Will sagen, Bildungsministerium, Landesschulamt und Schule können nicht zuerst Regelungen und Ausführungsbestimmungen zur verpflichtenden Kenntnisnahme der Gebrauchsanweisungen der Schnelltests und diesbezüglicher Fragen und Bedenken der Eltern und Schüler erlassen, und diesen Regelungen und Ausführungsbestimmungen dann gleichzeitig vor Gericht entgegentreten.

So hatten Schule und Landesschulamt von den Eltern der Schüler ausdrücklich gefordert, Kenntnis vom Inhalt der Gebrauchsanweisungen der an den Schulen in LSA eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung zu nehmen:

Im vorliegenden Fall hatte zudem der Bildungsminister persönlich per handgezeichnetem Brief die Gebrauchsanweisungen des SARS-CoV-2-Schnelltests an die Beklagte und Antragsgegnerin, nämlich die Schule des Antragstellers/ Klägers via deren Prozessbevollmächtigte – das Landesschulamt – verschickt!  Auch heute noch abzurufen über folgenden Link: Gebrauchsanweisung dann ab Seite 5

Der Bildungsminister war es auch, welcher via Landesschulamt – also via Prozessbevollmächtigter der Beklagten und Antragsgegnerin -, den Schulen am 6. April 2021 u.a. schrieb: Zitat von Seite 2:

“Lehrkräfte müssen die Tests nicht bei den Kindern aktiv durchführen, sind aber gehalten, die Schüler bei der Durchführung der SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests zu beaufsichtigen und soweit notwendig behilflich zu sein und insbesondere die Videos abzuspielen bzw. die Anwendungsanleitungen vorzulesen” Zitat Ende

Im aktuellen “Rahmenplan-HIA-Schulen” führt das Bildungsministerium, welches gleichzeitig die Dienstaufsicht über die  Prozessbevollmächtigte der beklagten Schule inne hat aus, Zitat:

“Um Verunsicherungen entgegenzuwirken, ist geeignet auf die Fragen der Schüler einzugehen. Siehe dazu auch die Ausführungen im Schulleiterbrief vom 8. April 2021 und die Hinweise des Referates für Schulpsychologie des Landesschulamtes.” Zitat Ende

Und dort, in den Hinweisen des Referates für Schulpsychologie heißt es unter “übergeordnete Prinzipien“, Zitat:

“Transparenz – Transparenz über das genaue Verfahren an ihrer Schule gibt Ihnen sowie den Schülern und deren Eltern Sicherheit, sie sorgt für Berechenbarkeit und Vertrauen in das notwendige Vorgehen” Zitat Ende

Offener Rechtsbruch also, welcher wahrscheinlich der Angst geschuldet ist, dass die anderen Eltern in Sachsen-Anhalt erfahren, dass ihre Kinder seit März diesen Jahres mit einer wertlosen Simulation vorbeugenden Infektionsschutzes gequält und traumatisiert werden, während anderorts die auf dem Rücken der Kinder ergaunerten Provisions-Millionen in den Kassen klingeln!

Der Blog Sciencefiles hatte den SARS-CoV-2-Schnelltests zur Eigenanwendung der Fa. Teda-Laukötter einen eigenen Beitrag gewidmet und war darin ebenfalls der Frage der Geeignetheit dieser Tests, beim Einsatz an ausschließlich asymptomatisch infizierten Schülern nachgegangen. Hier nachzulesen. 

Der Antragsteller hatte im vorliegenden Fall nun nichts weiter getan, als ohne Arglist – und weil er annahm, dass den Lehrkörper seiner Schule der Sachverhalt auch interessieren würde -, ab dem 26. März 2021 Fragen zu den an seiner Schule eingesetzten Schnelltests zu stellen.  Zu diesem Zeitpunkt, am 26. März 2021, waren diese Schnelltests zur Eigenanwendung auch noch nicht verpflichtend und es war auch nicht abzusehen, dass deren Anwendung später verpflichtend geregelt werden würde. Die Fragen welche der Antragsteller bzw. Kläger also an seine Schule gerichtet hatte, stellten auch aus dieser Perspektive keinerlei Provokation dar, sondern waren sachlich auf Grundlage der Gebrauchsanweisungen der Fa. Roche bzw. Teda-Laukötter, der Publikationen des RKI und später auch auf Grundlage der Berichterstattung der Tagesschau gestellt.

Die Fragen des Antragstellers/ Klägers wurden indes bis heute nicht beantwortet. Der Schulleiter schrieb, er werde den Sachverhalt nicht diskutieren, da die Schule hier auf Anweisung handele. Die Klassenlehrerin sah sich ausdrücklich nicht verpflichtet, entsprechende Mails weiterzuleiten. Daraufhin reichte der Schüler Klage ein und und beantragte im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz u.a., Zitat:

“…den Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO zu verpflichten, die Fragen welche der Antragsteller zur Geeignetheit der vom Antragsgegner an seiner Schule eingesetzten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests der Firmen Teda-Laukötter Technologie GmbH und Roche Deutschland Holding GmbH seit 26. März 2021 an den Antragsgegner gerichtet hat, wissenschaftlich plausibel zu beantworten, oder für den Antragsteller zum Zwecke des Besuchs der Sekundarschule “X” SARS-CoV- 2-Antigen-Schnelltests zur Verfügung zu stellen, welche im Sinne des § 7 IfSG geeignet sind, akute Infektionen mit dem Krankheitserreger SARS-CoV-2 beim gesunden oder asymptomatischen Antragsteller mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können.”

Allein das die Antragsgegnerin die zweifellos berechtigten Fragen zur Sache seit 26. März 2021 nicht beantwortet, deutet mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hin, dass sie keine Antworten darauf hat! Der Kläger und Antragsteller demnach im Recht und seine Fragen und Bedenken zum Einsatz der Schnelltests berechtigt sind.

Um während der amtlich festgestellten tödlichen Pandemie Gefahr für Leib und Leben der Angehörigen der Schüler abzuwenden, hätte das OVG die Pflicht gehabt, die Geeignetheit der Tests von Amts wegen zu prüfen, deren Weiterverwendung an den Schulen ggf. zu untersagen und anzuordnen, dass die Schulen Schnelltests einsetzen  müssen, welche SARS-CoV-2-Infektionen bei den ausschließlich asymptomatischen Schülern mit hinreichender Genauigkeit erkennen können. Statt dessen versucht das OVG die Reißleine zu ziehen und beschließt absurderweise, dass seitens der Behörden keine Verpflichtung bestünde, die Gebrauchsanweisungen der ungeeigneten Schnelltests zur Kenntnis zu nehmen! Ein Kind verhält sich so, welches die Realität ausblenden will und sich deswegen die Augen und Ohren zuhält. Mit dem Unterschied, dass ein Kind damit nicht die Gesundheit der Bevölkerung im Rahmen der Pandemiebekämpfung untergräbt.

Wahlbetrug in Sachsen-Anhalt

Die Seite der Landeswahlleiterin gibt tiefere Einblicke. Demnach haben sich 6 Prozent stramm-linker Wähler nummehr zur CDU bekannt.

Quelle

Erinnert mich an die letzten  US-Präsidentschaftswahlen, wo quasi über Nacht der demente Joe Biden phantastische Stimmzuwächse erzielte.  Ein computergestützer Algorithmus zum Machterhalt – kalt und emotionslos. Aber es gibt ja Jörg Schönenborn und der wird diese “Wählerwanderung” doch gewiss plausibilisieren.

Wer glaubt, dass die CDU über Nacht und im Widerspruch zu sämtlichen Umfragen – etwa dieser hier – über 10 Prozentpunkte vor der AfD die Landtagswahlen legal gewonnen hat, der glaubt auch, dass Magenkrebs mit Aspirin heilbar wäre.

Was speziell die CDU unter Merkel und Haseloff diesem Land angetan haben, bedarf keiner weiteren Erörterung. (siehe u.a. hier)

Im übrigen war ich in meinem Leben noch nie wählen und war auch in Sachsen-Anhalt nicht wahlberechtigt – bin also in der Sache nicht befangen, weil nicht persönlich betroffen.   Ich bin nicht mehr bereit ein Fragezeichen hinter die Überschrift zu setzen,  da ich solche “Wahlen” bereits unter Honecker erlebt habe.

Ministerpräsident Dr. Haseloff von der CDU – einer der verlogenen Totengräber der Demokratie

oder was den Ministerpräsidenten Sachsen-Anhalts, Dr. Haseloff, mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten Thüringens, Herrn Kemmerich verbindet.

Unvergessen Dr. Haseloffs verlogene Rede zur sog. Bundesnotbremse, also der Abschaffung vieler bürgerlicher Grundrechte, Zitat Haseloff:

Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt am Donnerstag in der Sondersitzung des Bundesrats. Die Länderkammer berate ein Gesetz, „dessen Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend sind“. Zitat Ende (Link)

Sprach’s und enthielt sich der Stimme!

(Link)

In der Tat hat der Ministerpräsident Dr. Haseloff damit einen “Tiefpunkt der förderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland” selbst geschaffen.

Ein paar Wochen später :

(Link)

Zitat daraus:

“Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Bundesregierung für schlechtere Umfragewerte in seinem Bundesland mitverantwortlich gemacht. Haseloff kritisierte in der »Welt am Sonntag« insbesondere das Gesetz zur Bundesnotbremse, mit dem der Bund in der Pandemiebekämpfung mehr Vollmachten auf Kosten der Länder erhalten hatte. »Schauen Sie auf die Umfragen vor und nach der Verabschiedung dieses Gesetzes.«” Zitat Ende

Was für eine arme Suppe! Nicht die Kanzlerin hat die Macht an sich gezogen, sondern feige Halunken wie der Ministerpräsident Haseloff und seine Vasallen von der CDU, haben die Macht freiwillig aus den Händen gegeben, um den Bürgern den Rechtsweg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalts abzuschneiden und sich so der eigenen Verantwortung zu entledigen. 

Erinnert mich an den hier von der Lindner FDP:

http://friedensblick.de/29835/der-amtseid-des-thueringer-ministerpraesidenten-kemmerich/

Haseloff und Kemmerich, Totengräber der Demokratie im Geiste vereint!

Sachsen-Anhalt – Eindämmungsmaßnahmen und Impfungen lassen COVID-Todesfälle explodieren

Von März bis  31. Dezember 2020 wurden in Sachsen-Anhalt 30 479 Personen SARS-CoV-2 positiv getestet. 664 davon starben an oder mit SARS-CoV-2. Dies entspricht 1 Todesfall auf 46 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Vom 1. Januar bis zum 14. Februar 2021 waren in Sachsen-Anhalt dagegen 26303 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen zu verzeichnen, von denen 1 471 starben.  Dies entspricht 1 Todesfall auf 18 SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.

Demzufolge hat es die Regierung  des Bundeslandes Sachsen-Anhalt unter Federführung  des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff fertiggebracht, trotz Eindämmungsmaßnahmen und parallel zur “Durchimpfung” der Altenheime, die Todesfälle im Vergleich zur Gesamtzahl der “Corona-Fälle”  im Jahr 2021 geradezu explodieren zu lassen, – und gleichzeitig die Inzidenz von über 200 auf 82 zu senken.  Tatsache ist, dass in den ersten 6 Wochen des Jahres 2021, im Vergleich zu den “Corona-Fallzahlen” in Sachsen-Anhalt doppelt soviele SARS-CoV-2 Todesfälle zu verzeichnen sind, wie in den 10 Monaten zuvor! 

Offenkundig ist in Sachsen-Anhalt das Risiko für alte Menschen zu sterben, seit Beginn der Impfkampagne enorm gestiegen.  Anzumerken ist dabei, dass die Regierung des Naturwissenschaftlers Dr. Haseloff es kaum erwarten konnte, die Durchimpfung alter und oft dementer Menschen zu starten. Wir erinnern uns an den übereilten Impfbeginn am 26. Dezember 2020 , Zitat:

“Der Technische Leiter des Impfzentrums im Landkreis Harz hat den vorgezogenen Impfstart am Samstag verteidigt. „Es wurde immer gesagt: Bei Corona zählt jeder Tag“, sagte Immo Kramer der „Bild“-Zeitung vom Montag. „Wir hatten den Impfstoff am Samstag und waren bereit – warum sollten wir dann bis Sonntag warten? Das versteht kein Mensch.“

https://www.welt.de/vermischtes/article223263806/Sachsen-Anhalt-Spahn-irritiert-Leiter-erklaert-vorzeitigen-Impfbeginn.html

Selbstverständlich kenne ich den Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität. Insofern kann das parallel zur Durchimpfung eingesetzte Massensterben natürlich auch andere Ursachen haben und zum Beispiel auch Folge der Eindämmungsmaßnahmen  sein. Normal ist es sicher nicht.

Lockdown in Sachsen-Anhalt – seit März 78 Todesfälle durch Corona und 21 000 Todesfälle durch andere Ursachen

Mittlerweile neigt sich das Jahr dem Ende zu und die deutsche Datenbasis in Sachen COVID-19 wird damit immer belastbarer. Vergleichsweise könnten wir uns auch die Datenbasis der John-Hopkins-Universität vornehmen, welche in diesem Augenblick (30. Oktober 2020, 14.37 Uhr MEZ) die weltweiten COVID-19 Todesfälle seit Januar diesen Jahres mit 1182908 beziffert.  Eine gewaltige Zahl welche unser Verstand emotional kaum mehr zu verarbeiten in der Lage ist und die hier natürlich in Relation zur Gesamtzahl der anderen weltweiten Todesfälle seit Januar 2020 gesetzt werden müsste.

Es ist deswegen viel effektiver und näher an unserer Alltagswirklichkeit, sich mit (Todes)Zahlen auseinanderzusetzen, welche sich in einem für uns auch emotional, weil fassbaren Rahmen bewegen -, und außerdem einen geografischen und politischen Bezug aufweisen. Hier bietet sich das relativ kleine Bundesland Sachsen-Anhalt auch deshalb an, weil es nicht wie NRW, Sachsen oder Bayern Corona-Patienten aus dem Ausland (Tschechien/ Belgien) auf seinen Intensivstationen betreut.  Immerhin kann dadurch in diesen Bundesländern eine nennenswerte Zahl der 400 000 Kurzarbeiter des deutschen Gesundheitswesens, wieder einer geregelten (Vollzeit)Arbeit nachgehen

Tatsache ist aber, dass die Hilfe für unsere Nachbarn, die Aussagekraft der Zahlen des deutschen Intensivregisters, bezüglich der tatsächlichen Gefährdung der deutschen Bevölkerung verfälscht. Regional arbeiten deutsche Intensivstationen nicht deswegen an ihren Kapazitätsgrenzen, weil besonders viele positiv getestete deutsche Patienten dort eingeliefert wurden, sondern weil besonders viele schwere COVID-19 Fälle unserer europäischen Nachbarn behandelt werden. Das dies eine Selbstverständlichkeit ist, bedarf keiner weiteren Erörterung, aber die Verantwortlichen sollen dann nicht so tun, als ob in Deutschland der medizinische Notstand wegen Corona drohe.

Sachsen-Anhalt bietet also für eine Analyse der tatsächlichen Corona-Gefahrenlage günstige Voraussetzungen, weil die Statistik des Intensivregisters nicht durch ausländische Belegungen verfälscht wird und die tatsächlichen Corona-Sterbefälle in einem Bereich liegen, welcher noch nicht ins mathematisch Abstrakte abgleitet, sondern uns in seiner Bedeutung auch emotional durchdringt.

Die aktuelle Pressemitteilung (Stand 29.10.2020; 15.28 Uhr) des zuständigen Ministeriums beziffert die amtlich festgestellten Corona-Sterbefälle in Sachsen-Anhalt für den Zeitraum von März bis Oktober auf 78. (sic)

In 8 Monaten oder rund 240 Tagen starben also in Sachsen-Anhalt 78 Personen an oder mit SARS-CoV-2.

Zurückhaltend geschätzt starben im selben Zeitraum in Sachsen-Anhalt 21000 Personen an anderen Ursachen. Dies ergibt das monatliche Mittel der Sterbefälle der letzten 29 Jahre. Durchschnittlich starben in den letzten 29 Jahren in Sachsen-Anhalt jährlich 31459 Personen. ( Quelle )

Wer das taggenau und gegebenenfalls auch für andere Bundesländer nachprüfen möchte, kann das gerne hier ab Seite 74 tun.

Demzufolge haben wir in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt der letzten acht Monate die Situation, dass unter 269 Todesfällen lediglich 1 Corona-Sterbefall amtlich festgestellt wurde.  Anders ausgedrückt starben in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt der letzten 8 Monate täglich (sic) mehr Personen – nämlich 87 – an anderen Ursachen, als alle in dieser Zeit erfassten Corona-Toten – nämlich 78 – zusammen. 

Es ist also tatsächlich irre, dass COVID-19 in Sachsen-Anhalt überhaupt jemand irgendeine Bedeutung zumisst. Und dieser Irrsinn lässt sich noch auf eine andere Art deutlich machen.

Denn die oben eingeblendete Grafik der Sterbefälle der letzten 29 Jahre zeigt überaus signifikante Schwankungen der Todeszahlen. So starben 1991 in Sachsen-Anhalt 9159 Menschen mehr, als im Jahr 2004. In den letzten 29 Jahren schwankt demzufolge die Mortalität in Sachsen-Anhalt um einen Mittelwert von 33605 Todesfällen, bis zu 4580 Todesfälle nach oben oder nach unten. Da Sachsen-Anhalt nur 2,2 Millionen Einwohner hat, ist eine jährliche Schwankungsbreite von 4580 Toten besonders beachtlich.

Hat man in den vergangenen 29 Jahren aus Sachsen-Anhalt je etwas dazu vernommen? Wurden in Sachsen-Anhalt seit der Wiedervereinigung  irgendwelche Maßnahmen in Jahren getroffen, in welchen ein signifikantes Ansteigen der Todesfälle im vierstelligen Bereich zu verzeichnen war?

Es ist an intellektueller Unredlichkeit nicht mehr zu unterbieten, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts wegen 78 Todesfällen durch oder mit SARS-CoV-2, eine außerordentliche Gefahrenlage für die Bevölkerung unterstellt und am 2. November einen Lockdown verordnet, während sie in den Vorjahren bei Exzessmortalität im vierstelligen Bereich solche Maßnahmen nicht ergriff.

Die Sterbefälle durch Corona sind also auch in dieser Beziehung in Sachsen-Anhalt derartig geringfügig, dass man sich tatsächlich die Frage vorlegen muss, ob diejenigen, welche diese Maßnahmen angeordnet haben, noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Vernünftiges Handeln im Sinne einer tatsächlich nicht vorhandenen Bedrohung durch SARS-CoV-2, ist heute jedenfalls auszuschließen.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung kommt bereits in der Präambel zu dem Zirkelschluss, dass, Zitat:

“Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen unweigerlich binnen weniger Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle würde erheblich ansteigen” Zitat Ende

Nun, hat man dem Bürger nicht genau das auch im März diesen Jahres – also vor 8 Monaten erzählt? Ein Blick in das neu geschaffene Intensivregister entlarvt die Prognose der Regierung:

Es gibt kein exponentielles Wachstum bei der Auslastung der Intensivstationen. Die rot unterlegte Kurve der Corona-(Test)Fälle findet keinen Niederschlag in der Gesamtbelegung. Auch hier wieder der Hinweis, dass Patienten, welche aus dem Ausland zur Behandlung in deutsche Krankenhäuser verbracht werden, gesondert aufgeführt werden müssten. Wahrscheinlich würde sich dann ein ähnlich harmloses Bild ergeben, wie dies für Sachsen -Anhalt der Fall ist.

Stand 30.10.2020, 13 Uhr, waren in Sachsen-Anhalt lediglich 25 (sic) von insgesamt 730 intensivmedizinisch behandelten Patienten auch Corona-positiv getestet worden.  Die Gesamtzahl der in Sachsen-Anhalt vefügbaren Betten – ohne Notreserve -, war demzufolge zu 2,5 Prozent mit Corona-positiv getesteten Patienten belegt, was grafisch im Intensivregister wie folgt dargestellt wird:

Fazit

In Anbetracht der äußerst geringen absoluten (Corona)Fallzahlen für Sachsen-Anhalt, nämlich 78 Tote durch oder mit SARS-CoV-2, während im Vergleichzeitraum ca. 21000 Menschen an anderen Todesursachen verstarben, sowie eine intensivmedizinische Behandlung von lediglich 25 Corona-positiv getesteten Patienten, drängt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der aktuellen Coronaverordnung als geradezu unabdingbar auf.  Das die CDU geführte Landesregierung die Frechheit besitzt, ein vom Oberverwaltungsgericht am 27. Oktober 2020 gestopptes Beherbergungsverbot

bereits einen Tag später (sic) via Ministerpräsidentenkonferenz erneut zu beschließen – siehe Verordnung vom 30. Oktober 2020 -, hat es in der deutschen Rechtsgeschichte so wahrscheinlich noch nie gegeben. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat das Grundgesetz durch Aushebelung der Gewaltenteilung gebrochen.