Die Journalisten Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler, haben dankenswerterweise über die Bundeszentrale für politische Bildung die Protokolle des NSU-Prozesses veröffentlicht. Da vom Prozess kein offizielles Protokoll gefertigt wurde, bildet diese Publikation tatsächlich ein Dokument der Zeitgeschichte und damit eine historische Quelle.
Es spielt dabei keine Rolle, dass die Wiedergabe des Prozessgeschehens stellenweise unvollständig erfolgte. Ich sehe auch keinen Mangel darin, dass die Herausgeber eindeutige politische Positionen beziehen. Man wird es nie allen recht machen können – so oder so nicht. Vor allem darf man nicht außer acht lassen, dass die Beweisaufnahme im NSU-Prozess regelmäßig etwas ganz anderes ergeben hat, als beispielsweise die Recherchen des AK-NSU, von Frau Muthesius, brain freeze, Thomas Moser und vielen anderen. Die Protokolle bilden in jedem Fall eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube für jeden zeitgeschichtlich Interessierten.
https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/293325/der-nsu-prozess-das-protokoll
Beeindruckt hat mich unter anderem das Plädoyer der Nebenklagevertreterin Angela Wierig vom 396. Verhandlungstag. Zufällig hielt RAin Wierig ihr Plädoyer am 12. Dezember 2017, also an dem Tag, an welchem die Staatsanwaltschaft Meiningen das Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel eröffnete.
Wierigs Mandantin im NSU-Prozess war Aysen Tasköprü, eine Schwester des ermordeten Süleyman Tasköprü. Diese erklärte später außerhalb der Hauptverhandlung, dass sie sich von ihrer Anwältin hintergangen fühlte und beantragte, Angela Wierig von ihrem Mandat zu entbinden. Statt dessen wollte sie sich für den Rest des Verfahrens von der Nebenklage-Anwältin Gül Pinar vertreten lassen.
Am 22. Januar 2018 teilte Aysen Tasköprü dem Gericht per Telefax mit, dass sie auf eigenen Wunsch ihre Nebenklage zurückziehe. Sie begründete dies mit dem Plädoyer Wierigs und dem daraus hervorgegangenen Zerwürfnis mit ihrer Anwältin.
Hier nun auszugsweise das Plädoyer Angela Wierigs, gehalten am 12. Dezember 2017, dem 396. Verhandlungstag des NSU-Prozesses, Zitat:
“…Zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hat die Bundesanwaltschaft gesagt, es seien keine psychopathischen Mörder gewesen. Hierzu habe ich eine andere Meinung. Fakt ist, dass bereits das erste Mordopfer fotografiert wurde. Wobei sich die Frage stellt, ob zu diesem Zeitpunkt das Foto ausschließlich gemacht wurde, um im Bekennervideo eine Rolle zu spielen. Oder ob es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wichtig war, diesen Moment als eine Art Trophäe zu konservieren, wie es sich auch bei der letzten Tat in Heilbronn manifestierte. Dass keine weiteren offensichtlichen Trophäen gefunden wurden, spricht nicht unbedingt gegen die Annahme des generellen Trophäen-Nehmens über die Fotos der Opfer hinaus. Dieser Umstand ließe sich unschwer damit erklären, dass Alltagsgegenstände im Brandschutt der Frühlingsstraße nicht als solche mit Vorbesitzern erkennbar gewesen wären. Zu den weiteren Kriterien, die eine psychopathische Persönlichkeit ausmachen, haben wir in der Hauptverhandlung genügend Fakten erörtert. Es liegt im Auge des Betrachters, ob man diese Annahme teilen möchte. Was für diese Annahme spricht, ist die Tatsache, dass damit der fehlende Kitt im Beziehungsgeflecht zwischen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden wäre.
Sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in erster Linie psychopathische Killer und Cleaner gewesen sein, so hat Beate Zschäpe deren mörderischen Neigungen die moralische Zuflucht des politischen Kampfes geboten. Und insofern betrachte ich nicht Ralf Wohlleben als das “Mastermind” des NSU – das Gehirn der Truppe war Beate Zschäpe. Die Frau mit der Botschaft. Ralf Wohlleben ist nur der, bei dem die Beweisaufnahme viele Fragen aufgeworfen hat. Und offenbar bin ich nicht allein mit meiner Ungewissheit, denn die Bundesanwaltschaft selbst nimmt einmal von ihm an, er habe mit unbedingter Gewalt im politischen Kampf gerechnet und sie befürwortet, um dann zu konstatieren, er habe den Marsch durch die Institutionen gewollt. Im Gegensatz zum Angeklagten Eminger – der sei für den Lösungsansatz durch Gewaltausübung gewesen.
Ralf Wohlleben sitzt aus einem einzigen Grund auf der Anklagebank. Und diesen Grund hat Carsten Schultze unsicher identifiziert, wobei er sich das Objekt seiner Identifizierung vorher – Zitat – “bestimmt 100 Mal” im Internet angesehen hat. Ich wage die Behauptung, dass eine so unsichere Angabe, mit der allen Beteiligten bekannten Fülle an unglücklichen Umständen – Stichwort: trügerisches Gedächtnis – in fast jedem anderen Verfahren als unzureichend für die Beweisführung eingestuft worden wäre. Die Bundesanwaltschaft flankt elegant über die Schwierigkeiten der Beweisführung, indem sie die unsichere Identifizierung der Ceska 83 durch Carsten Schultze gerade dafür heranzieht, das dies für die Wahrhaftigkeit der Angabe spricht. Und führt aus: “man müsste im Gegenteil skeptisch sein, wenn eine eindeutige Identifizierung stattgefunden hätte”. Dieses Argument überzeugt mich nicht. Ich kann mir kein Szenario vorstellen, in dem Carsten Schultze sicher, klar, unmissverständlich und eindeutig und sofort auf die Ceska 83 gezeigt hätte und die Reaktion “Skepsis” gewesen wäre. Weshalb auch der Umkehrschluss nicht gilt.
Und hinsichtlich des hier von mehreren Seiten vorgetragenen Arguments, eine Waffe mit Schalldämpfer sei dem einzigen Zweck gewidmet, Menschen zu töten: Das ist ein Scheinargument. Es gibt keinen solchen Erfahrungssatz. Wer sich einmal die Mühe macht, die Begriffe “Banküberfall” und “Schalldämpferwaffe” zu googeln, wird feststellen, dass die Verwendung einer Schalldämpferwaffe bei Banküberfällen durchaus üblich ist. Was auch Sinn ergibt. Wenn ein Warnschuss in die Decke abgegeben wird, soll schließlich nicht das ganze Viertel mitbekommen, dass gerade ein Überfall stattfindet. Und auf diesem wackligen Fundament der Waffenidentifizierung und eines Erfahrungssatzes, den es nicht gibt, beruht der Antrag der Bundesanwaltschaft, Herrn Wohlleben zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen.
Ich frage mich, ob auch der Bundesanwaltschaft bewusst war, auf welcher Basis sie ihren Beweis führte. Jedenfalls ist mir noch die Stimme von Oberstaatsanwalt Weingarten im Ohr, der in den Saal rief: “Wer wagt es da, noch etwas anderes zu denken.” Ich möchte Ihnen dazu sagen, dass ich es unter keinen Umständen für ein Wagnis halte, zu denken. Ich halte es eher für gewagt, nicht zu denken. Und vor Gericht nicht zu denkern, sollte sich grundsätzlich verbieten. Insbesondere, wenn ein Verfahren so mit Emotionen befrachtet ist wie dieses. Da sind nicht nur die Taten selbst, die schlicht nur als pervers bezeichnet werden können; da ist in tragender Rolle das emotional belastende Moment des Nazi-Themas.
Das “Dritte Reich” ist seit fast drei Generationen Geschichte. Der Vorwurf aber, der Deutsche trage den Nationalsozialismus gleich einer Erbsünde ab Geburt in sich, ist überaus lebendig. Und offenbar manchmal auch zutreffend. Und bei jenen, wo er nicht zutreffend ist, herrscht oft eine tief verwurzelte, manchmal geradezu hysterische Furcht, sich diesem Vorwurf auszusetzen. Weshalb – so habe ich den Eindruck – es im Umgang mit Rechtsaußen des Öfteren an der Sachlichkeit fehlt. Vor Gericht aber bedarf es ständiger und sorgfältiger Abwägung, welche Vorwürfe emotional geprägt und welche auf leidenschaftslos geprägten Fakten basieren. Wenn eine Gesellschaft daran gemessen werden kann, wie sie mit den Schwächsten umgeht, dann kann ein Rechtsstaat daran gemessen werden, wie er mit dem politischen Gegner umgeht.
Mutet es merkwürdig an, wenn die Anwältin einer Hinterbliebenen Sachlichkeit anmahnt? Und nicht in die Emotionalität schlittert? Wie es hier so häufig geschehen ist. Das wäre nur dann anzunehmen, wenn es meiner Mandantin um Rache ginge. Doch darum geht es ihr nicht. Rache ist nichts, was ihr mit ihrem Schmerz hilft. Mit Emotionen hat meine Mandantin genug zu kämpfen. Was ihr helfen würde, wäre, die Wahrheit zu erfahren. Um es klar auszusprechen: Für meine Mandantin kann es hier kein gerechtes Urteil geben. Denn vieles, was ihr angetan wurde, ist überhaupt nicht justiziabel. Natürlich ist da zunächst der Verlust ihres Bruders: Eine Lücke wurde in ihr Leben gerissen, die sich nie wieder schließen wird. Und dann kam das Bekennervideo – und das, Frau Oberstaatsanwältin beim Bundesgerichtshof Greger, war kein Stich ins Herz; da wurde ein Brustkorb gewaltsam geöffnet und das arme pumpende Herz herausgerissen, auf den Boden geworfen, bespuckt und mit Doc Martens darauf herumgesprungen. Die unfassbare Botschaft, dass Süleman ermordet wurde, weil er türkischer Abstammung war; im Leben meiner Mandantin spielte die ethnische Herkunft nie auch nur die geringste Rolle. Sie hat ihren Sohn dazu erzogen, auf die Frage, ob er Deutscher oder Türke sei, zu antworten: Ich bin ein Mensch.
Ich frage mich, ob all diesen wohlmeinenden Menschen, die im Laufe dieses Verfahrens, immer wieder den institutionellen Rassismus in seinen verschiedenen Ausprägungen und Erscheinungsformen angeprangert haben, bewusst war, was sie angerichtet haben. Natürlich gab es Ermittlungspannen. Die passieren immer wenn ermittelt wird. Weil Menschen ermitteln. Mit all ihren Eitelkeiten, Unzulänglichkeiten und manchmal auch schlichter Dummheit. Nur sollte man nie Bösartigkeit unterstellen, wenn Dummheit, Eitelkeit oder Unzulänglichkeit als Erklärung ausreichen. Ich möchte nur kurz an die Episode ereinnern, als ein Polizeibeamter auf die Wohnung stieß, in der Hans Martin Schleyer gefangen gehalten wurde. Der Hinweis, die Wohnung sei von einer Ausweisbeschafferin der RAF angemietet worden, wurde von der höheren Dienststelle schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Warum nicht, wurde nie abschließend geklärt. Allerdings findet sich unter den diversen Erklärungsversuchen für diese entsetzliche Ermittlungspanne, die den Tod eines Menschen zur direkten Folge hatte, nicht ein einziges Mal der Grund des institutionellen Rassismus.
(…)
Ist denn niemandem, der diesen Vorwurf erhoben hat, bewusst, dass damit die Hassbotschaft des NSU perpetuiert und konsolidiert wird? Das diese Vorwürfe bedeuten: Der NSU war nur die Speerspitze; der den Weg der Gewalt gewählt hatte, aber dessen Art zu denken in Deutschland weit verbreitet ist? Ausgerechnet bei der Polizei und den Ermittlungsbehörden weit verbreitet ist? Also gerade bei den Institutionen , von denen man sich Schutz vor Gewalt erhofft? In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir noch einen Gedanken: Ich kann mir nicht über alle Ermittlungsbeamten ein Urteil bilden. Jedenfalls aber über die Hamburger kann ich das. Weil ich Kontakt zu ihnen hatte. Und ich weiß, wie unendlich schwer sie die Vorwürfe des institutionellen Rassismus getroffen haben.
Ich weiß – wie Sie auch und wie jeder Polizeibeamte – , dass bei Tötungsdelikten der Täter meist im unmittelbaren Umfeld des Opfers zu finden ist. Insofern ist es überaus folgerichtig, im Umfeld des Opfers den Täter zu vermuten. Das ist kein institutioneller Rassismus, das sind Erfahrungssätze der Kriminologie. Ich weiß auch, dass die Ermittlungen in Hamburg in wirklich jede Richtung geführt wurden. Allein, es fehlten die Anhaltspunkte für eine heiße Spur in Richtung NSU. Was damit zusammenhängen mag, dass eine Tötungsserie wie die des NSU eben erstmals in Deutschland passiert ist. Und das gilt auch für die ersten Verdachtsmomente der Profiler – dort wurde ein rechtsextremer Hintergrund vermutet. Nur, auch dort: keine heiße Spur.
Hinsichtlich der weiteren Kritik, es sei nicht öffentlich bekannt gemacht worden, dass Deutschland von einer rassistisch motivierten Mordserie heimgesucht wird. Stellen Sie sich bitte das Szenario vor: In der damalig bereits aufgeheizten Stimmung wird auf n-tv eine Pressekonferenz angekündigt. Sodann tritt ein Ermittler vor die Mikrofone und gibt kund, dass Migranten, die ein Kleingewerbe betreiben, offenbar im Fokus rassistisch motivierter Mordtaten stehen. Es seien bereits mehrere Taten bekannt, von den Tätern fehlt jede Spur, weitere Opfer sind zu befürchten. Falls jemand weiterführende Hinweise habe, möge er die unten eingeblendete Nummer anrufen, könne sich aber auch an jedes Polizeirevier wenden.
Ich denke nicht, dass ein solches Vorgehen zu ernst zu nehmenden Hinweisen geführt hätte. Ich bin mir aber sicher, dass Teile Hamburgs gebrannt hätten. Und ich halte die Möglichkeit von Ausschreitungen, Straßenschlachten und eventuell auch Toten für wahrscheinlich. Jedenfalls hätte ich nicht die Verantwortung übernehmen wollen, dieses Pulverfass zu zünden.
Zielführende Hinweise hätte ich noch am ehesten durch Informationen aus dem Umfeld des NSU erwartet. Um aber solche Informationen zu bekommen, musste man – zwingend – den Weg über V-Leute wählen. Auch dieses Vorgehen wurde zum Vorwurf gemacht.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir ein kurzes Wort zum viel beschworenen “Netzwerk”. Frei nach Benjamin Franklin: Selbstverständlich können drei Menschen ein Geheimnis bewahren. Wenn zwei von ihnen tot sind. Das hier dargestellte vermutete Unterstützer-Netzwerk des NSU hätte aus mehr Personen bestanden als ein dörflicher Männergesangsverein. Wenn so viele Personen von einem so monströsen Geheimnis wissen, halte ich es für ausgeschlossen, dass dieses Geheimnis über zehn Jahre lang durch sämtliche Alkoholabstürze, Bettgeflüster, persönliche Feindschaften oder schlicht durch die Möglichkeit, durch einen Deal der Strafverfolgung zu entgehen, gewahrt worden wäre. Ganz abgesehen von diesem altmodischen Gewissen, dass man Nazis generell abspricht, das aber bei dem einen oder anderen vielleicht doch zum Tragen gekommen wäre. Denn prinzipiell gegen jemanden etwas zu haben, ist etwas ganz anderes, als zu goutieren, dass diesem Jemand ins Gesicht geschossen wird.
Nach vier Jahren Verhandlung kann man, insbesondere durch die mediale Aufarbeitung des Prozesses, den Eindruck gewinnen, der NSU war lediglich durch den privaten und institutionellen Rassismus möglich. Was gewiss unzutreffend ist: Der NSU war möglich, weil ein höchst unglückliches Schicksal drei Menschen zusammengeführt hat, deren Wut, deren Hass, deren antisoziale Persönlichkeiten Mord und Terror über Deutschland brachten. Mit dem Ziel, Migranten die Botschaft zu vermitteln, dass Deutschland nicht ihre Heimat sei. Dass sie in Deutschland persona non grata seien. Unter diesem Aspekt war der NSU überaus erfolgreich. Die Botschaft an die Migranten, sie seien ihres Lebens nicht mehr sicher, ist zu meinem tiefsten Bedauern nicht mit dem NSU gestorben. Und diesmal sind es keine rechtsextremen Terroristen, die vermitteln, Deutschland sorge sich nur um die Deutschen, sondern es sind Anwälte und Journalisten. Ich kann im Namen meiner Mandantin nur appelieren, auch in der wohlmeinendsten Berichterstattung nicht die Herkunft eines Menschen als Erklärungsversuch heranzuziehen, wenn die Erklärungen fehlen. Das wäre auch das, was sich meine Mandantin für die Zukunft wünscht. Als Mensch wahrgenommen zu werden. Nicht als Opfer. Ihren Schmerz nicht von Menschen benutzen zu lassen, die ihre eigenen Ziele durchsetzen wollen und sich dabei anmaßen, für meine Mandantin zu sprechen.” Zitat Ende
(aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1619 bis 1624)
Ich lese gerade das Vorwort und stolperte über folgende Falschdarstellung:
“Am Tatort gab es Zeugen, die niemanden sahen außer Florian H. Der hatte sich kurz zuvor an der Tankstelle Benzin gekauft, das er dann entzündete. ”
1. Es gibt -keine- Zeugen, die Florian H. lebendig gesehen haben, nur Geister-Zeugen: http://friedensblick.de/19509/geister-zeugen-beobachteten-florian-heilig-kurz-vor-feuertod/
2. Die Tankstelle, bei der Florian H. das Benzin gekauft hätte, wurde niemals gefunden. Und das obwohl Ermittler den hinterbliebenden Eltern genau sagten, als sie die Todesnachricht überbrachten, in der und der Tankstelle hätte ihr Sohn das Benzin gekauft! Der Ermittler war der Bruder eines Polizisten, der früher beim Ku Klux Klan dabei war!
http://friedensblick.de/21547/wolfgang-drexler-spd-siehe-keine-hinweise-auf-fremdverschulden-bei-todesfall-florian-heilig/
http://friedensblick.de/19469/manipulierten-polizisten-zeugenaussagen-ueber-florian-heilig/
Da sich Brandbeschleuniger mittlerweile recht gut identifizieren lassen, ein für die KT bemerkenswerter Vorgang der nahelegt dass das überhaupt nicht untersucht worden ist oder die asservierten Proben bis Heute auf einer 70°C warmen Heizung liegen.
Wierig versteht die ganze psychologische und praktische Unmöglichkeit der über viele Jahre funktionierenden Terrorzelle NSU, zieht aber nicht die einzig logische Konsequenz der Nicht- oder besser Scheinexistenz, die sie in unmittelbaren Interessenkonflikt mit ihrer Mandantin gebracht hätte.
In einer Art Ausweg- und Kompromissuche entlastet sie ersatzweise Wohlleben – völlig zu Recht zwar, aber natürlich stand ihr als Anwältin der Nebenklage nicht einmal das zu.
Eine sicher engagierte Strafverteidigerin in einer falsch besetzten Rolle dieser traurigen Farce.
“Die Journalisten Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm, Tanjev Schultz und Rainer Stadler, haben dankenswerterweise über die Bundeszentrale für politische Bildung die Protokolle des NSU-Prozesses veröffentlicht. Da vom Prozess kein offizielles Protokoll gefertigt wurde, bildet diese Publikation tatsächlich ein Dokument der Zeitgeschichte und damit eine historische Quelle.
Es spielt dabei keine Rolle, dass die Wiedergabe des Prozessgeschehens stellenweise unvollständig erfolgte. Ich sehe auch keinen Mangel darin, dass die Herausgeber eindeutige politische Positionen beziehen. Man wird es nie allen recht machen können – so oder so nicht. Vor allem darf man nicht außer acht lassen, dass die Beweisaufnahme im NSU-Prozess regelmäßig etwas ganz anderes ergeben hat, als beispielsweise die Recherchen des AK-NSU, von Frau Muthesius, brain freeze, Thomas Moser und vielen anderen. Die Protokolle bilden in jedem Fall eine nahezu unerschöpfliche Fundgrube für jeden zeitgeschichtlich Interessierten.”
Zitat Ende Kay-Uwe Hegr
Historische Quelle? Dokument der Zeitgeschichte?
Das ist in meine Augen völliger Unsinn! Hier versuchen nur die genannten Personen zum wiederholten male persönliches Kapital aus der NSU Geschichte zu ziehen. Hier geht es darum nochmal Kohle zu verdienen und um sonst nichts. Siehe hierzu auch die schon vorher erschienen Bücher von “Professor Schultz” wie zB. “Der Terror von Rechts und das Versagen des Staates”.
Nichts Investigatives, nichts Schlaues, nur sinnloses nachplapppern von Dingen, die schon hundertmal woanders genauso gesagt wurden und teilweise sogar erwiesenermaßen falsch sind.
Beim Münchener NSU Prozess gab es keine Tonbandaufnahmen, keine Videomitschnitte und keine Gerichtsprotokollanten! Punkt! Es handelt sich um Mitschriften, die nach gutdünken ausgewählt und verkürzt wurden. Natürlich spielt es da eine ganz entscheidende Rolle, welche politischen Positionen und Absichten die Herausgeber haben.
Über die Texte, die da entstanden sind, sagen die Reporter selbst, dass sie das im Gerichtssaal Gesagte nicht 1:1 wiedergeben, sondern geglättet, verdichtet und gestrafft, dass sie Redundanzen weggelassen und etwa unergiebige stundenlange Zeugen-Aussagen auf zentrale Aussagen und Dialoge reduziert haben. Wo ist da bitte die Authentizität?
Ich schließe mich ja dem Herrn Aust nur selten an, aber hier hat er vollkommen Recht.
“Stefan Aust und Dirk Laabs sehen die Veröffentlichung der Protokolle zum NSU-Prozess kritisch. Ein Effekt wie etwa bei den Stammheim-Protokollen stellt sich für die Rezensenten nicht ein, schon da die aus den Verhandlungstagen ausgewählten Abschnitte weitgehend bereits veröffentlicht beziehungsweise bekannt sind, wie sie feststellen. Etwas ratlos lassen die fünf Bände die Rezensenten auch deshalb zurück, weil die Auswahl der Aussagen der Hinterbliebenen künstlich ist, wie Aust und Laabs erkennen, und den wichtigen Vergleich mit anderen Zeugenaussagen gar nicht zulässt. Das Dilemma, mit den Lügen des Verfassungsschutzes umzugehen, können die Herausgeber zudem nicht lösen, finden Aust/Laabs. Ihre bloße Protokollierung führt ihrer Meinung nach in eine Sackgasse. Eine gut vernetzte Recherche ersetzt das Buch nicht.”
Wie schon Georg Lehle zutreffend ausführt, fangen die Falschdarstellungen schon im Vorwort an. Niemand sah Heilig vor seinem Tod, denn der saß vollgepumpt mit Betablockern, Antidepressiva, Valium und diversen anderen Medikamenten zugedröhnt und wahrscheinlich schon nicht mehr handlungsfähig in seinem Fahrzeug. Zur Tankstelle ist auch schon alles gesagt, ein Paradebeispiel,wie Manipulation der breiten Öffentlichkeit funktioniert, hundertmal nachgeplappert, irgendwas wird schon hängen bleiben! Es gibt sie bis heute nicht, es gibt keinen Beleg, kein Video, keine Aussage eines Pächters, das Florian H. an einer Tankstelle Benzin kaufte, welches er dann für seinen vermeintlichen Suizid benutzte, einfach nichts!
Permanent werden schon im Vorwort Spekulationen zu Fakten und Wahrheiten.
Was soll denn der unbedarfte Leser denken, wenn er ließt :
„Verschwörungstheorien ranken sich auch um den Mord an der Polizistin Michele Kiesewetter,
die 2007 in Heilbronn getötet wurde. Als Schützen gelten Mundlos und Böhnhardt, das Blut von Kiesewetter wurde an einer Hose von Mundlos im Katzenzimmer in Zwickau gefunden“
(Quelle: Der NSU Prozess, die Protokolle)
Weder das eine noch das andere steht bis heute fest.
Es könnte auch Heribert W. aus Castop Rauxel geschossen haben, wer weiß.
Der NSU, wie er uns heute verkauft wird wurde am 08.11.2011 geboren und lebt wahrscheinlich noch die nächsten 100 Jahre weiter. In München fand in folge dessen ein aberwitziger Schauprozess statt, der allem diente, nur nicht der Wahrheitsfindung. Man denke nur an die unzähligen Elfmeter ohne Torwart, die die Rechtsbeistände verstolperten oder über das leere Tor schossen.
Absicht? Dilettantismus? Vorgaben aus dem Hinterzimmer? Hervorzuheben sind hier im besonderen die Identifizierung der Ceska Waffe, die Wohlleben von Schultze bekommen haben soll oder der Auftritt von Martin A. (10 Minuten schwarzes Loch), den jeder drittklassige Anwalt dazu genutzt hätte Zschäpe da raus zu hauen. Aber sie hat ja gestanden. Jedenfalls lohnt es sich nicht weitere 80€ für ein Märchenbuch auszugeben, ohne jeglichen Gewinn an neuen Erkenntnissen.
Ja, vollumfängliche Zustimmung. Es geht um Geldschneiderei und Zementierung der “bekannten Halb- und 3/128 tel Wahrheiten”.
Es dient weder der Wahrheitsfindung noch der Aufklärung über dieses Verfahren.
“Jedenfalls lohnt es sich nicht weitere 80€ für ein Märchenbuch auszugeben, ohne jeglichen Gewinn an neuen Erkenntnissen.” Zitat Freigeist Ende
Etwas nicht lesen zu wollen und dann zu behaupten, das Buch enthalte keine neuen Erkenntnisse, ist schon ansich paradox. Sie stützen diese Behauptung jedoch auch noch auf die Aussage von Journalisten, welchen Sie sonst nicht vertrauen. Sie bilden sich also ein Urteil vom Hörensagen auf Basis von Zeugen, welchen Sie ansonsten keine hohe Glaubhaftigkeit zubilligen. Mithin bilden Sie sich Ihr Urteil genau auf der Basis, welche Angela Wierig beim Gericht im Fall Wohlleben kritisiert – Nichtwissen und unglaubhafte Zeugen.
“Eine gut vernetzte Recherche ersetzt das Buch nicht.“ Eben – eine Binse!
Erhoffen Sie sich Erkenntnisse zum Verfahren, oder über die Autoren?
Der NSU-Prozess ist zweifellos ein Teil des Ganzen. Eine Sequenz, welche es genauso zu erforschen gilt, wie beispielsweise die Vorgänge am 04.11.2011 in Eisenach und Zwickau oder die Sequenz “Mordfall Kiesewetter”.
Es geht meines Erachtens also nicht darum, welchen “Wahrheitsgehalt” oder “Erkenntnisgewinn” man solchen (Spuren) Texten zubilligt – weil das eh eine subjektive und damit unbrauchbare Einstufung wäre – sondern es geht um die systematische Ergänzung der eigenen Geschehensauffassung. Sie können ja nicht nur das lesen, was Ihnen ins Bild passt, sondern Sie müssten bei ernsthaftem Interesse gerade das begierig verschlingen, was von ihrer Meinung abweicht oder mit dieser unvereinbar erscheint.
Es gibt Ungereimtheiten, was die Zeugen eigentlich gesagt haben. Die heilbronner Streifenpolizistin Kerstin K. hätte die überfallenen Polizisten zuerst gefunden, zusammen mit Joachim T.. Wie lag MK, wie war die Auffindesituation?
Die Organisation „nsu-watch“ fasst in eigenen Worten ihre Aussage sinnhaft zusammen:
„Die Kollegin sei halb draußen in Richtung auf den A-Holm gelegen, der Kollege, wie gesagt, draußen. Auf dem Beifahrersitz seien eine Sonnenbrille und Zigaretten gelegen. Bei der Kollegin sei das Gürtelsystem seitlich verdreht gewesen. Als Verletzungen beim Kollegen habe sie vor allem festgestellt, dass er am Kopf geblutet habe. Sie hätten die Kollegin zur Seite getragen.“ (nsu-watch)
Was heißt „halb draußen“? Wie kommt „nsu-watch“ auf diese unklare Darstellung? Damit wird der Eindruck erweckt, dass Kiesewetter noch immer im Auto saß und der Tatortbefund richtig wäre – zufälligerweise?
Diese irreführende Darstellung fliegt durch ein Wortprotokoll des Bayerischen Rundfunks auf! Dort steht, laut Kerstin Ki. Kiesewetter neben dem Auto, auf dem Boden lag!
„G.: Wie lagen die Opfer?
K.: Die Kollegin lag draußen, der Kollege hatte die Füße noch im Auto, lag auf dem Rücken, seine Zigaretten und seine Sonnenbrille lagen da noch. Der Kollege hat am Kopf geblutet. Beim Kollegen haben wir die Schutzweste und das Hemd aufgemacht, die Kollegin ist später auf die Seite getragen worden.“ (br)
http://friedensblick.de/26140/nsu-watch-fasst-unsauber-gerichtliche-aussage-zusammen/
Was steht also im Buch “Der NSU-Prozess?
“(…) Als wir ankamen, hab ich gleich gesehen, dass die Kollegin ex ist. Ich bin rüber zum Kollegen, der lag auf dem Boden, die Augen geschlossen. (…)
Götzl Wie war die Lage, als Sie am Einsatzort ankamen?
“Die Kollegin lag Richtung A-Holm gelehnt, so halb draußen aus dem Fahrzeug. Der Kollege lag auf der Beifahrerseite halb draußen, seine Füße noch im Fußraum. Auf dem Sitz lagen seine Sonnenbrille und eine Zigarette. Das Gürtelsystem der Kollegin war total verdreht.
Götzl Haben Sie Verletzungen gesehen?
Nur beim Kollegen, er hat am Kopf geblutet. Wir haben die Schutzweste aufgemacht und das Hemd. Die Kollegin wurde weggetragen.” (books-google)
Es ist seltsam, dass Kerstin K. zweimal die Aussagen “halb draußen” benutzt haben soll, bei beiden Opfern.
Mir geht es nicht darum zu lesen was ich “möchte”, das macht den Text dann schon hochgradig dubios, sondern ob sich die Autoren einer bestimmten SV-Darstellung verpflichtet fühlen und das Geld eher zum Fenster hinaus geworfen ist. Sie dürfen bei mir Kenntnis wissenschaftlicher Arbeit mit KT-Bezug voraussetzen, fachliches Interesse liegt da auf einigen Teilgebieten bei dem Tatkomplex vor.
Eine systematische Ergänzung ist die Darstellung davon unabhängig sicher.
@Karl Müller
„Mir geht es nicht darum zu lesen was ich „möchte“, das macht den Text dann schon hochgradig dubios,…“ Zitat Ende
Das verstehe ich nicht. Wenn Sie etwas erforschen wollen, dann müssen Sie in Bezug auf den Forschungsgegenstand „möchten wollen“ – und zwar in jeder Hinsicht. Der „Spurentext“ als solcher kann nie „dubios“ sein. Schon garnicht deswegen, weil Sie von vornherein einen Widerwillen haben, den überhaupt zu lesen. Ein KT-Gutachten ist auch Spurentext und das lesen Sie ja auch. Und zwar auch dann, wenn Ihnen das Ergebnis fragwürdig erscheint.
Zitat:
….sondern ob sich die Autoren einer bestimmten SV-Darstellung verpflichtet fühlen…Zitat Ende
Jeder Autor fühlt sich zu einer bestimmten Darstellung verpflichtet. Sie haben Ihre Meinung, ich die meine, der Gutachter hat seine usw. und deswegen schreiben wir was wir schreiben. In Bezug auf die Auswertung von Spurentexten ist eine klare Position der Autoren jedoch gerade hilfreich.
Zitat:
„…und das Geld eher zum Fenster hinaus geworfen ist.“ Zitat Ende
Ich habe 7 Euro dafür bezahlt. Das Risiko war also von vornherein minimal. Hab gestern mal gegoogelt und tatsächlich kostet es jetzt erheblich mehr.