Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits am 30. Dezember 2020 bzw. am 7. Januar 2021, die Einstellung der Mordermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Michael Menzel (Az.: 227 Js 22943/17) und Michael Lotz (Az.: 227 Js 9836/18) in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verfügt. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich wurden aber zeitlich verzögert am 5. und 10. Februar 2021 erstellt, sodass ich erst jetzt davon Kenntnis erhalten habe.
Ich hatte die Einstellung der Ermittlungsverfahren seit längerem erwartet. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist dann aber doch bemerkenswert. Deutlich wird auch, dass ich Herrn Menzel im Gegensatz zu Herrn Lotz nicht wegen Mordes angezeigt hatte. Damit stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft diesen (Anfangs)Mordverdacht zuerst selbst bejaht, ein solches Verfahren dann über 3 Jahre als Mordermittlungsverfahren offenhält, und schließlich mit einer Begründung schließt, welche sowohl die ursprünglich in 2017 vorgetragenen Verdachtsgründe, als auch die (objektiven und damals neuen) Tatsachen aus Mitte 2018 mit keinem Wort erwähnt. Denn das was ursprünglich 2017 zur Strafanzeige gegen Herrn Menzel geführt hatte, war zwar offensichtlich geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Mordes zu begründen. Aber aus Sicht der neuen, objektiven und leicht nachvollziehbaren Tatsachen aus 2018, handelte es sich dabei nur noch um ein feines Details bzw. um ein belastendes Indiz unter Vielen, welches für sich genommen sicher keine Grundlage für die weitere Offenhaltung dieser Mordermittlungsverfahren über das Jahr 2018 hinaus gerechtfertigt hätte.
Mit anderen Worten sah die Staatsanwaltschaft selbst einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Michael Menzel gegeben, und eröffnete zu meiner Verwunderung ein Mordermittlungsverfahren, obwohl ich dieses Delikt ausdrücklich nicht benennen wollte, Danach hält die Staatsanwaltschaft dieses Mordermittlungsverfahren 3 Jahre offen und stellt dann mit einer Begründung ein, welche mit keinem Wort darauf eingeht, warum der von der Staatsanwaltschaft selbst unterstellte Anfangsverdacht für Mord im konkreten Sinne der Strafanzeige nicht zutreffen sollte.
Insofern erscheint es also naheliegend zu vermuten, dass politische Erwägungen diese taktischen Entscheidungen beeinflusst haben könnten. Tatsächlich ist es so, dass man mit dieser Art Universaleinstellungsbegründung praktisch jede Strafanzeige in Sachen NSU zurückweisen könnte, ohne überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Trotzdem ist es eine Tatsache, dass ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft selbst der Wille zur Aufklärung vorhanden gewesen sein muss. Sonst hätte man dort nicht solche Verfahren eröffnet und über 3 Jahre gegen einen der höchsten Beamten Thüringens offengehalten. Insofern bin ich der Staatsanwaltschaft dankbar.
Hier die Einstellungsvefügungen: