Schlagwort-Archive: LKD Michael Menzel

Staatsanwaltschaft Meiningen stellt Mordermittlungsverfahren gegen den LKD Michael Menzel und KHK Michael Lotz ein

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte bereits am 30. Dezember 2020 bzw. am 7. Januar 2021, die Einstellung der Mordermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten Michael Menzel (Az.: 227 Js  22943/17) und Michael Lotz (Az.: 227 Js 9836/18) in den Sterbefällen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verfügt. Die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich wurden aber zeitlich verzögert am 5. und 10. Februar 2021 erstellt, sodass ich erst jetzt davon  Kenntnis erhalten habe.

Ich hatte die Einstellung der Ermittlungsverfahren seit längerem erwartet. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist dann aber doch bemerkenswert.  Deutlich wird auch, dass ich Herrn Menzel im Gegensatz zu Herrn Lotz nicht wegen Mordes angezeigt hatte. Damit stellt sich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft diesen (Anfangs)Mordverdacht zuerst selbst bejaht, ein solches Verfahren dann über 3 Jahre als Mordermittlungsverfahren offenhält, und schließlich mit einer Begründung schließt, welche sowohl die ursprünglich in 2017 vorgetragenen Verdachtsgründe, als auch die (objektiven und damals neuen) Tatsachen aus Mitte 2018 mit keinem Wort erwähnt.  Denn das was ursprünglich 2017 zur Strafanzeige gegen Herrn Menzel geführt hatte, war zwar offensichtlich geeignet, einen Anfangsverdacht wegen Mordes zu begründen. Aber aus Sicht der neuen, objektiven und leicht nachvollziehbaren  Tatsachen aus 2018, handelte es sich dabei nur noch um ein feines Details bzw. um ein belastendes Indiz unter Vielen, welches für sich genommen sicher keine Grundlage für die weitere Offenhaltung dieser Mordermittlungsverfahren über das Jahr 2018 hinaus gerechtfertigt hätte. 

Mit anderen Worten sah die Staatsanwaltschaft selbst einen Anfangsverdacht wegen Mordes gegen Michael Menzel gegeben, und eröffnete zu meiner Verwunderung ein Mordermittlungsverfahren, obwohl ich dieses Delikt ausdrücklich nicht benennen wollte,  Danach hält die Staatsanwaltschaft dieses Mordermittlungsverfahren 3 Jahre offen und stellt dann mit einer Begründung ein, welche mit keinem Wort darauf eingeht, warum der von der Staatsanwaltschaft selbst unterstellte Anfangsverdacht für Mord im konkreten Sinne der Strafanzeige nicht zutreffen sollte.  

Insofern erscheint es also naheliegend zu vermuten, dass politische Erwägungen diese taktischen Entscheidungen beeinflusst haben könnten. Tatsächlich ist es so, dass man mit dieser Art Universaleinstellungsbegründung praktisch jede Strafanzeige in Sachen NSU zurückweisen könnte, ohne überhaupt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

Trotzdem ist es eine Tatsache, dass ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft selbst der Wille zur Aufklärung vorhanden gewesen sein muss. Sonst hätte man dort nicht solche Verfahren eröffnet und über 3 Jahre gegen einen der höchsten Beamten Thüringens offengehalten. Insofern bin ich der Staatsanwaltschaft dankbar.

Hier die Einstellungsvefügungen:

StA Mei Einstellung Menzel

StA Mei Einstellung Lotz

 

 

Staatsanwaltschaft Erfurt stellt Ermittlungen wegen Falschaussage vor UA 5/1 ein und trennt Ermittlungsverfahren bezgl. des UA 6/1 ab

Die Einstellungsverfügung wurde an eine alte Wohnanschrift geschickt. Deswegen hat es ein Weilchen gedauert, bis der Posteingang bei mir zu verzeichnen war.

Staatsanwaltschaft Erfurt Verfügung v. 071020

Ich möchte die Einstellungsgründe vorerst nicht kommentieren. In meinen letzten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte ich mehrfach angeregt, die dort anhängigen Ermittlungsverfahren mit dem vom Tatvorwurf her bedeutsameren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Meiningen zusammenzulegen. Denn beide Ermittlungsverfahren sind der Sache nach untrennbar miteinander verknüpft.

Nach meinem Dafürhalten ist es auch eine unnötige Belastung der Ressourcen der Staatsanwaltschaften, dass die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Falschaussagen vor dem Untersuchungsausschuss 6/1 von beiden Staatsanwaltschaften unabhängig voneinander geführt werden.  Aber ich kenne die internen Abläufe und Absprachen natürlich nicht und kann mich da auch irren.

 

Erschossen “Kollegen” die Polizistin Kiesewetter?

Vor 13 Jahren, am 25. April 2007 schossen Unbekannte den böblinger Bereitschaftspolizisten Michèle Kiesewetter und Martin Arnold in die Köpfe. Der Tatort war ein Streifenwagen, der neben einem Trafohäuschen auf der heilbronner Theresienwiese geparkt war. Die Polizisten hätten dort eine Pause gemacht. Kiesewetter starb sofort, ihr Streifenparter Arnold überlebte schwerverletzt, die Dienstwaffen wurden geraubt.

Die Täter wären die beiden „NSU-Rechtsterroristen“ Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gewesen, das steht für Politik und Medien seit November 2011 fest. Die Stuttgarter Zeitung berichtete dagegen im Jahr 2013 aus Arnolds Umfeld, dass ihn die Frage quäle, was wäre, wenn sein Attentäter noch frei herumlaufe?“1 Im NSU-Prozess zeigte sich allerdings sein Anwalt Walter Martinek auch überzeugt, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Schützen gewesen wären. Erschossen “Kollegen” die Polizistin Kiesewetter? weiterlesen

Schriftliche Urteilsbegründung im NSU Prozess vorgelegt – Nächste Etage des Kartenhauses fertiggestellt

Erwartungsgemäß hat der 6. Strafsenat des OLGs-München nur einen Tag vor Fristablauf –  also 93 Wochen nach dem Ende der Hauptverhandlung  der 1. Instanz -, die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Strafprozess vorgelegt.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/olg-muenchen-nsu-prozess-urteilsbegruendung-3025-seiten-beate-zschaepe/

Es dürfte den Strafverteidigern objektiv unmöglich sein, innerhalb eines Monats 3025 Seiten durchzulesen und analytisch für die Begründung der Revision auszuwerten, Mit demokratischer Rechtssprechung wie sie der Bürger versteht und mit dem Recht auf ein faires Verfahren, ist dies bereits dem ersten Anschein nach unvereinbar. Quasi als Kompensation gibt es für die “Teilnahmeberechtigten” des Strafprozesses eine ganze Reihe von Unsicherheiten außerhalb des strafprozessualen Geschehens.

Weder Tatgericht noch Revisionsgericht noch Anklage noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass gegen einen zentralen Zeugen der Anklage, den LKD Michael Menzel, seit Ende 2017 wegen Verdachts des Mordes an zwei von drei Mitgliedern der terroristischen Vereinigung NSU und  wegen Verdachts der  verfassungsfeindlichen Sabotage ermittelt wird. (Az. StA-Meiningen 227 Js 22943/17)

Zweifellos ist es eine herausragende journalistische “Meisterleistung” von Faktenfinder und Co, über ein derartig brisantes Verfahren mehr als zwei Jahre nicht berichtet zu haben. Immerhin können die Staatsanwaltschaften so ohne öffentlichen Druck ermitteln, und das versöhnt mich mittlerweile mit dieser Art von Pseudojournalismus.

Weitere Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zum Mord an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und wegen Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage richten sich gegen (ehemalige) Angehörige der KPS-Eisenach. (Az. StA-Meiningen 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18)

Ergänzend ist mitzuteilen, dass ich mit Schreiben vom 28.02.2020 Strafanzeige gegen den LKD Michael Menzel und den POR Thomas Gubert wegen Verdachts des versuchten Mordes an den Einsatzkräften der Feuerwehr, im Zusammenhang mit dem am 4. November 2011 durch die Polizei veranlassten Löscheinsatz gestellt habe. Die Bewertung der Staatsanwaltschaft Meiningen bzw. das Aktenzeichen dazu liegen noch nicht vor.

Weder Tat- noch Revisionsgericht noch Verteidigung werden sich später darauf berufen können, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt seit Ende 2017 gegen 12 Zeugen des Thüringer Untersuchungsausschusses 6/1 wegen uneidlicher Falschaussagen im Zusammenhang mit der Aufklärung der Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermittelt. Die (mutmaßlichen) Falschaussagen lassen sich auch als Beihilfe zum Mord interpretieren, sodass ich im Falle einer Verjährung sofort die entsprechende Strafanzeige neu stellen werde. (Az. StA Erfurt 525 Js 40761/17)

Des weiteren hatte die Staatsanwaltschaft München I innerhalb von nur 10 Tagen, mit einer objektiv rechtsfehlerhaften Begründung meine Strafanzeige gegen die Verteidiger Beate Zschäpes wegen des Verdachts des Parteiverrats, als gegenstandslos zurückgewiesen. Dagegen habe ich diesmal Beschwerde eingelegt. Weil die Sache doch von erheblichem öffentlichen Interesse ist, verlinke ich hier die Einleitung dieser Beschwerde:

Beschwerde GStA München

Selbstverständlich sind auch die zuständigen Rechtsanwaltskammern über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sofern sich Weiterungen – insbesondere zur Beschwerde – ergeben, werde ich diese hier veröffentlichen.

Eine weitere Untiefe, welche im Fahrwasser der Urteilsbegründung liegt, stellt der Mord an Michele Kiesewetter und der Mordversuch an Martin Arnold dar. Diesbezüglich hatte ich Strafanzeige wegen Beihilfe gegen den LKD Michael Menzel beim Generalbundesanwalt erstattet, wobei sich die Behörde offensichtlich weigert, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zu eröffnen bzw. die Nichteröffnung eines solchen Ermittlungsverfahrens entsprechend zu begründen. Näheres dazu hier:

GBA-OStA b. BGH

Die Frist ist mittlerweile abgelaufen. Trotzdem werde ich noch bis Ende Mai zuwarten, ehe ich dann ganz im Sinne Dr. Diemers weiteres veranlasse.

Letztendlich stellen jedoch all die vorgenannten Verfahren lediglich Nebenkriegsschauplätze dar, welche sich automatisch im Zuge der fortschreitenden Durchdringung des Sachverhalts öffneten. Schließlich habe ich neue Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen immer zeitnah den Behörden mitgeteilt und eben nicht hier auf dem Blog veröffentlicht. Es sei deswegen darauf hingewiesen, dass die Hauptstoßrichtung meiner Recherchen von Beginn an eine andere war,  als es hier den Anschein erweckt.

Betrachtet man die Facetten des NSU-Komplexes, so erscheinen der Strafprozess und die jetzt vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung lediglich als wichtige Sequenzen unter vielen. Es erfüllt mich mit brennender Neugier zu erforschen, inwieweit die Mitglieder des Tatgerichts in der Lage waren die notwendige Denkleistung aufzubringen,  um das von ihnen (mit) errichtete offizielle NSU-Kartenhaus auszubalancieren.