Mit der sogenannten “Selbstenttarnung des NSU” Mitte November 2011 rückte die rechtsextreme Szene in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Die Kasseler Polizei führte daher in diesem Zeitraum einen “Abgleich der Telefondaten” durch, mit folgenden Ergebnis:
Der hessische Geheimdienst-Agent Andreas Temme telefonierte mit seinem Informanten aus der rechten Szene, Benjamin Gärtner, um 16:11 von seinem Festnetzanschluss im Büro. Ein Bericht der Staatsanwaltschaft Kassel vom 04.01.2012 informiert:
“Neu bekannt wurde aufgrund einer erneuten Überprüfung der erhobenen Massendaten, dass vermutlich [geschwärzt] am Tattag gegen 16.11 ein weiteres Telefonat mit [geschwärzt] führte.” (Bundestag, Anlage 58 – MAT A OLG-1, Sachakten, Ordner 145, Band 6.6, Ordner 4, S. 1-19)
“Dieser Abgleich war zum Zeitpunkt der Einstellung des Verfahrens gegen [geschwärzt] noch nicht möglich, da die Massendaten zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung standen. Dieser Abgleich ergab ein Telefonat zum angegebenen Zeitpunkt zwischen dem Anschluss [geschwärzt] und einem Anschluss in der Außenstelle des Landesamtes für Verfassungsschutz.” (ebd)
Es gibt bei dieser Darstellung Ungereimtheiten, die auch der zweite parlamentarische NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht aufklärte: Teil 5) Andreas Temme telefonierte nur “vermutlich” “gegen 16:11” mit Informanten Benjamin Gärtner weiterlesen