Ein Verfassungsschützer am Tatort und eine Anklagebehörde, die Akten unterdrückt

Münchner Prozess/NSU-Mord Nummer 9 in Kassel:

Jeder der zehn Morde, die dem NSU-Trio angelastet werden, birgt ein besonderes Geheimnis. So auch das neunte Verbrechen im April 2006 an einem deutsch-türkischen Internetcafé-Betreiber in Kassel: Warum war ein Verfassungsschützer am Tatort? Vor dem OLG in München wurde vier Tage lang darüber verhandelt. Es war erst der Anfang, denn vor allem die Bundesanwaltschaft weiß mehr, als sie preisgibt.

 Am 4. April 2006 wurde der achte Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund verübt. Zwei Tage später, am 6. April, folgte der neunte in Kassel. Der 21jährige Halit Yozgat wurde gegen 17 Uhr in seinem Internetcafé mit zwei Kopfschüssen getötet. Der zweite Schuss wurde auf das am Boden liegende Opfer abgefeuert. Die Tatwaffe war eine Pistole der Marke Ceska. Sie wurde im November 2011 im Brandschutt der Wohnung in Zwickau gefunden, wo das Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe gelebt hatte. Bei allen neun Morden wurde die Ceska verwendet.

Während der Tat waren nachweislich noch mindestens fünf Menschen in dem Laden: Der Iraker Amadi S., der in einer Zelle von 16:54 bis 17:03 Uhr telefonierte, wie die Auswertung der Computeranlage ergab. Seltsam: Er ist bisher nicht als Zeuge zum Prozess in München geladen. Warum nicht, können selbst die Opferanwälte nicht beantworten. Die Türkin Hediye C. saß damals mit einem Kleinkind im sogenannten Familienraum und telefonierte. Die Jugendlichen Emre E. und Ahmed T. surften im hinteren Raum im Internet. Ahmed T. ist als Zeuge geladen, erscheint aber nicht. Warum, bleibt unklar. Die sechste Person in dem Laden war der Beamte des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz Andreas Temme. Er hatte sich um 16:51 Uhr im hinteren PC-Raum ein- und kurz vor 17:02 Uhr ausgeloggt.

Wenige Minuten nach 17 Uhr fand der Vater, Ismail Yozgat, seinen Sohn hinter dem Tresen auf dem Boden liegen. Er wollte ihn um 17 Uhr ablösen und hatte sich verspätet. Durch seine Schreie kamen die Kunden dazu. Alle gaben später an, kurz vorher ein dumpfes Geräusch gehört zu haben, so, als ob etwas zu Boden fällt. Nur der Verfassungsschützer Temme war nicht mehr da. Er hatte das Geschäft verlassen.

Ismail Yozgat, 58 Jahre, schildert vor Gericht, wie er seinen toten Sohn fand. Ein Vater, dessen Herz gebrochen ist. Er schreit seinen Schmerz hinaus. Er erlitt in der Folge einen Herzinfarkt und ist heute Frührentner. Am 8. April hat er Geburtstag, am Tag nach dem Todestag seines Sohnes. Er wird ihn nie mehr feiern, sagt er. Sein Sohn ist in der Holländischen Straße in Kassel 1985 geboren und dort gestorben. Er hat nur noch einen Wunsch: dass die Straße Halit-Yozgat-Straße heißen soll. Die Mutter, Ayse Yozgat, wendet sich an die Angeklagte Beate Zschäpe und bittet sie zu reden und alle Vorfälle aufzuklären. Seit sieben Jahren könne sie nicht mehr richtig schlafen.

Der Verfassungsschützer Temme ist die Schlüsselfigur. Warum war er am Tatort? Zufall? Hatte er das Internetcafé kurz vor der Tat verlassen oder war er noch da?, so wie die anderen fünf Besucher. Soll er dann beim Gehen das Opfer tatsächlich nicht bemerkt haben?

Vor dem Oberlandesgericht schildert Andreas Temme als Zeuge seine Version. Er tut das nicht zum ersten Mal, sagte schon vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Berlin aus und gab Fernsehinterviews. Am 6. April 2006 chattete er knapp elf Minuten lang auf der Kontakt-Webseite I love.de. Nach 17:01 h loggte er sich aus und fuhr das Programm herunter. Er wollte zahlen, sah den Besitzer nicht, ging auf die Straße, kehrt zurück, ging nach hinten, wo die Toiletten sind und wieder nach vorne. Weil Halit Yozgat nicht da gewesen sei, legte er ein 50 Centstück auf den Tresen und verließ das Lokal. Sein Auto parkte davor. Temme will nichts gesehen, gerochen oder gehört haben, was mit dem Mord in Zusammenhang stand. Auch kein dumpfes Fallgeräusch. Und auf der Straße niemand, der sich näherte. Für die Version des Verfassungsschützers bleibt ein Spielraum von vielleicht 20, 30 Sekunden für die Verübung des Mordes bis zum Erscheinen des Vaters. Das ist praktisch unmöglich.

Wenn Temme nicht selber der Mörder war, was die Staatsanwaltschaft ausschließt, muss er, auch wegen seiner Körpergröße von 1.90 m, zumindest das Opfer hinter dem Tresen liegen gesehen haben. Davon gingen auch die Ermittler aus. Dann aber war sein Weggehen eine Flucht, und er hätte er etwas mit der Tat zu tun. Wo soll der Ladenbesitzer Halit Yozgat zwischen 17:01 und 17:03 h gewesen sein, als Temme ihn gesucht haben will und ging? Halit wartete darauf, dass er jeden Moment von seinem Vater abgelöst wird. Er musste pünktlich weg, weil er einen Termin auf der Abendrealschule hatte. Immer, wenn er sich verspätete, sagt Ismail Yozgat vor Gericht, sei sein Sohn schon in der Tür gestanden.

Der Mord geschah an einem Donnerstag. Der LfV-Beamte Temme hatte für Freitag frei genommen, er stand zusammen mit seiner schwangeren Frau vor einem verlängerten Wochenende. Von dem Mord will er erst am Sonntag erfahren haben. Am Montag ging er normal zum Dienst und meldete sich nicht als Zeuge. Das muss man als Verdunkelung werten. Die Ermittler kamen ihm auf die Spur und nahmen in zwei Wochen später, am 21. April, fest. Er stand zunächst unter Tatverdacht. Das Ermittlungsverfahren wurde im Januar 2007 aber eingestellt.

Warum hat er sich nach dem Mord nicht gemeldet? Temme gibt sich zerknirscht. Er habe Angst vor dienstlichen Konsequenzen gehabt, denn in der Nähe gebe es ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, dort soll man eigentlich nicht auftauchen. Und er habe sich geschämt, weil er chattete, obwohl er jung verheiratet war und sie ihr erstes gemeinsames Kind erwarteten. Sein Auftritt ist ein Abbild von dem vor dem Berliner Untersuchungsausschuss im September. Wie damals stockt ihm auch jetzt die Stimme, er schluckt und redet scheinbar bewegt. Den vorsitzenden Richter Manfred Götzl beeindruckt das nicht. Er insistiert darauf, plausibel erklärt zu bekommen, warum ein Staatsbeamter sich derart verantwortungslos verhält. „Wollten Sie sich raushalten, aus welchen Gründen auch immer?“, fragt er. „Nein“, antwortet der, „wenn ich etwas wahrgenommen hätte, hätte ich das mitgeteilt.“ Und weiter: „Es war falsch, mich nicht zu melden. Ich glaube, ich habe mir meine Angst eingeredet. Ich verstehe mich ja selber nicht. Ich frage mich das seit sieben Jahren.“ Andreas Temme muss sich selbst erniedrigen, er muss diese Rolle spielen, um die wahrscheinlich wirklichen Hintergründe seiner Anwesenheit während eines Mordes zu verschweigen.

Der Ex-Verfassungsschützer, Arbeitsname „Alexander Thomsen“, führte damals sechs Quellen – fünf im Bereich Islamismus und eine im Bereich Rechtsextremismus. Der V-Mann dort hieß Benjamin Gärtner (Quelle „GP 389“). Am Tattag telefonierte Temme zweimal mit ihm, mittags und etwa eine Viertelstunde nach der Tat. Inhalt unbekannt. Vier Tage nach der Tat traf er sich mit ihm, angeblich nur, um ihm seinen Agentenlohn zu geben. Von der VS-Arbeit Temmes und der Verbindung mit dem V-Mann Benjamin G. kennt die Öffentlichkeit bisher nur Bruchstücke. Von den Treffs im Jahre 2006 existieren keine Berichte. Bemerkenswert: die Kontakte zwischen Temme/Thomsen und Gärtner gingen auch nach der Suspendierung des Verfassungsschützers weiter, telefonisch, festgestellt bei Telefonüberwachungen Temmes. Und auch mit der Quelle „GP 389“ arbeitete das Amt nach dem Ausscheiden Temmes zunächst weiter. Sie soll 2006 dann abgeschaltet worden sein. Nebenkläger haben beantragt, Benjamin G. selber als Zeugen in München zu hören.

Benjamin Gärtner war schon V-Mann, als ihn Temme im Jahr 2003 übernahm. Er hatte Kontakt zur Kasseler rechten Szene, aber auch nach Thüringen und war 2001 bei einer Aktion des Thüringer Heimatschutzes (THS) in Eisenach festgenommen worden. Das war im Untersuchungsausschuss in Berlin zu erfahren. Zum rechtsextremen THS zählten auch Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe sowie die in München Angeklagten Ralf Wohlleben, Carsten Schultze und Holger Gerlach. Der THS war unter starker Mitwirkung des Verfassungsschutzes geschaffen worden und von zahlreichen V-Leuten durchsetzt. Ein führender Aktivist war der V-Mann Tino Brandt. Der thüringer Verfassungsschutz wurde vom hessischen aufgebaut. Aus dem Thüringer Heimatschutz ging das spätere NSU-Netzwerk um Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe und Wohlleben hervor.

Fragwürdig auch das Verhalten der Amtsleitung, nachdem sein Mitarbeiter in Tatverdacht geriet. Während des Ermittlungsverfahrens trafen sich sowohl seine Vorgesetzte der Dienststelle Kassel als auch der LfV-Präsident Lutz Irrgang persönlich mit Temme. Das Treffen mit der Vorgesetzten fand nicht im Dienstgebäude statt, sondern in einer Autobahnraststätte, quasi konspirativ, denn es sollte nicht von der Polizei abgehört werden können. Die Inhalte der Gespräche sind nicht bekannt. Den ermittelnden Kriminalbeamten wurde die Vernehmung der Quellen Temmes untersagt – verantwortlich: der damalige Innenminister von Hessen und heutige Noch-Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Quellenschutz vor Aufklärung eines Mordes, so die Maßgabe.

Die Ermittlungen gegen den Verfassungsschützer Temme umfassen 35 Aktenordner. Sie liegen dem Gericht nicht vor, sondern befinden sich bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Nach dem Auffliegen des Terrortrios im November 2011übernahm sie das Verfahren. Noch nach dem Doppelmord im April 2006 an Mehmet Kubasik in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel hatte sich die Behörde geweigert, die Ermittlungen zu übernehmen, obwohl bei allen neun Morden die selbe Ceska-Pistole benutzt wurde und der Zusammenhang bekannt war. Im Mai 2006 kam es in Kassel zu einer Demonstration von Migrantenfamilien unter dem Motto „Kein zehnter Mord!“ Doch die oberste Anklagebehörde schloss rechtsextreme und fremdenfeindliche Tatmotive aus und sprach von einem privaten Rachefeldzug eines Einzeltäters.

Nach dem November 2011 wurden sämtliche Ermittlungen der zehn Morde überprüft – auch die 35 Ordner zum Verfassungsschützer Andreas Temme. Allerdings waren sie an mehreren Stellen geschwärzt, wie der BKA-Beamte Michael Stahl vor dem Gericht zugeben muss. Auch, ob die Akten vollständig sind, kann er nicht sagen. Allem Anschein nach fehlten Unterlagen aus der Telefonüberwachung. Und auch die damaligen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Kassel gegen Temme liegen dem Gericht nicht vor. Mehrere Nebenklägeranwälte stellen den Antrag, alle diese Akten zum Prozess beizuziehen. Sie beklagen ein „Minus an Kenntnissen“ gegenüber der Bundesanwaltschaft. Deren Vertreter widersprechen. In den Akten gebe es keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung oder Hintergründe der Tat. Und auch zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Herrn Temme sollten sie nicht ins Verfahren eingeführt werden. Schließlich gäben sie Einblick in dessen Privatleben.

Zum Beweis, dass die Akten doch wichtig sind, zitiert Rechtsanwalt Thomas Bliwier, der die Familie Yozgat vertritt, schließlich aus einem Protokoll der Telefonüberwachung Temmes. Ein Anruf von V-Mann Benjamin Gärtner auf dem Handy Temmes, den er nur unter seinem Tarnnamen Alexander Thomsen kannte. Auf der Mailbox hinterließ er den Satz: „Hi, Alex, ich bin’s, Benny. Es ist Post angekommen. Wenn du dein Handy anmachst, kannst du ja mal anrufen.“ Datum 28. April 2006, eine Woche nach der Festnahme seines VP-Führers.

Andreas Temme wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut vernommen werden. Bleibt noch zu vermelden, dass im Publikum an diesem Tag zwei Ministerialbeamte aus dem Bundesinnenministerium sitzen, die als offizielle BMI-Vertreter die Sitzungen des NSU-Untersuchungsausschusses in Berlin begleitet haben. „Rein privat“, erklären sie, gefragt, ob sie dienstlich da seien.

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