Nach einer in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen „Vorverurteilungskampagne“ von Regierungsvertretern und Medien stimmte der Bundestag am 22. November 2011 einstimmig einer Resolution zu, dass eine „Neonazi-Bande“ die Täterin einer seit Jahrzehnten andauernden Verbrechensserie gewesen wäre. Ab dem Moment waren unabhängige Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft unmöglich. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter der Regierung, der vom Justizminister ernannt wird.
Am 23. Februar 2012 versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der zentralen Gedenkveranstaltung den Opfern vollständige Aufklärung. Das Versprechen ist allerdings nicht gehalten worden. Die Täter sind weiter auf freien Fuß. Diese Feststellung sollte dazu führen, Misstrauen gegen die durchgepeitschte Regierungsdarstellung zu wecken: Sind die toten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und die seit Jahren eingesperrte Beate Zschäpe nur Sündenböcke, die der Öffentlichkeit als Haupt- bzw. Einzeltäter des National-Sozialistischen-Untergrunds (NSU) vorgegauckelt werden?
Ein sachlich geführter Meinungsaustausch ist allerdings unmöglich: Seit Beginn der Staatsaffäre dreht sich die Diskussion um die Frage, ob die “NSU-Mörderbande“ nur aus drei Personen bestand, oder ob es noch mehr Rechtsterroristen geben würde. Damit bewegt sich das zugelassene Meinungsspektrum seit November 2011 im gleichen Rahmen – es wird stets vorausgesetzt, dass Rechtsterroristen die Ceska-Mordserie begangen hätten, genauso wie den heilbronner Polizistenüberfall sowie drei Bombenanschläge in Köln und Nürnberg, dazu noch 15 Banküberfalle. Jede außerhalb des Meinungsspektrums stehende Stimme ist aus dem medialen Diskurs ausgeschlossen und wird diffamiert: Nachdem etwa der Vater von Uwe Mundlos im thüringer Untersuchungsausschuss (UA) die Täterschaft seines Sohnes anzweifelte, tuschelten die Abgeordneten „hinter vorgehaltener Hand“, er wäre ja nur ein „gebrochener Mann“. Die Böhnhardt-Mutter wurde nach ihrer Zeugenaussage vor Gericht medial als verrückte Verschwörungstheoretikerin gebrandtmarkt.
Bis Mai 2020 muss Richter Manfred Götzl eine Urteilsbegründung verfassen
Nachdem der münchner Staatsschutzsenat Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 der Mittäterschaft verurteilte, muss die schriftliche Urteilsbegründung bis Mai 2020 verfasst sein. Die Indizien, die für ihre Mittäterschaft vorgebracht werden, sind angreifbar und ein schwaches Fundament:
- Keine objektive Spuren auf “NSU-Trio” an allen Tatorten
Der grüne Bundestagsabgeordneter Wolfgang Wieland war Mitglied des ersten UA des Bundestages. Er fasste die Beweislast gegen das “NSU-Trio“ bei sämtlichen ihnen zur Last gelegten Verbrechen zusammen: „Wir hatten keine DNA-Spuren, die auf die Beiden hinweisen, wir hatten keine Fingerabdrücke an den Tatorten, ganz wenig Zeugenaussagen, die nicht sehr präzise waren.“ Dementsprechend stimmt keines der heilbronner Phantombilder mit dem Aussehen des “NSU-Trios“ überein.
In den heilbronner Mordermittlungen tauchten bis Ende 2011 die Namen des “NSU-Trios“ nirgends auf. Das bestätigte der heilbronner Staatsanwalt Meyer-Manoras: „… solange wir die Ermittlungen geführt haben – also bis zum 04.11.2011- habe ich weder den Namen Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe gehört“.
Ab November 2011 fokussierten sich die Ermittlungen auf das “NSU-Trio“. Der damalige bw Innenminister Reinhold Gall (SPD) hätte laut des Journalisten Thomas Moser gesagt: „Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen.“ Die Umpolung der bisherigen Ermittlungen, die sich gegen die organisierte Kriminalität richteten, auf den NSU wurde durch folgende Aussage der Ermittlerin des baden-württemberger Landeskriminalamtes (LKA) Sabine R. exemplarisch:
Sie legte einem Zeugen verschiedene Fotos von Rechtsextremisten vor, aber auch Fotos einer Person mit südländischen Aussehen (schwarze Haare, braungebrannte Hautfarbe). Die Frage war, welche Person dem beobachteten Mann am nähesten kam. Nachdem der Zeuge das Foto des südländisch aussehenden Mannes auswählte, wurde dem Hinweis nicht nachgegangen. Die Ermittlerin erklärte ihr Vorgehen den Abgeordneten damit, dass die Täter ja „in der Indizienlage“ Böhnhardt/Mundlos seien. „Also, ich kann das ja jetzt nicht anzweifeln und sagen: „Da gibt es eine dritte Person, die südländisch aussieht, und ihr habt die Falschen.“ Also, das würde ich jetzt hier nicht machen.“ Sie kommentierte, dass viele ihrer früheren Ermittlungsergebnisse ab der “NSU-Selbstenttarnung” „mit Verlaub, für den Mülleimer“ gewesen seien.
Das Ergebnis der seit November 2011 andauernden Ermittlungen ist trotz des massiven Aufwandes ernüchternd: Laut Thomas Moser sichtete das Bundeskriminalamt (BKA) die Faktenlage und kam zum Schluss, dass es nicht einmal dafür Nachweise gibt, dass Böhnhardt/Mundlos wenigstens in der Nähe des heilbronner Tatorts waren: „ … keinen eindeutigen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren.“
Auch der letzte Chef der Sonderkommission “Parkplatz” Alex Mögelin sah keine „objektive Spuren“, dass Böhnhardt und Mundlos den Polizistenüberfall begangen haben könnten. Der Landtagsabgeordnete Jürgen Filius fragte ihn: „(…) Was hat man denn am Ort, auf der Theresienwiese, gefunden an, sage ich mal, Hinweisen, dass Mundlos und Böhnhardt dort waren? DNA-Spuren im Fahrzeug beispielsweise?
Z. A. M.: Also, wenn Sie objektive Spuren meinen, …
Abg. Jürgen Filius GRÜNE: Ja.
Z. A. M.: … nichts.“
- Keine DNA und Fingerabdrücke an gefundenen Tatorten und Tatwaffen
Gemäß der Untersuchungsergebnisse waren weder an den geraubten Dienst- noch an den Tatwaffen Fingerabdrücke des “NSU-Trios“, auch nicht an der Munition. Wie sieht es mit der DNA aus?
Im Wohnmobil lagen die Dienstwaffen der überfallenen Polizisten, neben den mit Kopfschüssen getöteten blutverschmierten Böhnhardt/Mundlos. Es ist also kein Wunder, dass ihr Blut an den Dienstwaffen klebte, Hautschuppen der Männer gab es dagegen keine. Es handelt sich also um einen mehr als zweifelhaften “Beweis“, dass sie noch zu Lebzeiten die Dienstwaffen berührten.
An den im Zwickauer Brandschutt gefundenen Tatwaffen war keine DNA des “NSU-Trios“, sondern von anfangs unbekannten Personen. Am Abzug und Abzugsbügel der Radom, mit der MK erschossen wurde, befand sich die DNA der „unbekannten Person 1“ und ein Teilmuster der „unbekannten Person 4“. Ein weiteres DNA-Muster wurde einer berechtigten Person des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen zugeordnet. An der „Tokarev“-Schusswaffe, mit der auf Martin Arnold geschossen wurde, gab es ebenfalls anonyme DNA.
Im baden-württemberger (bw) UA sagte Diplom Biologin „Sv. Z. Dr. E. S.“ aus. Sie war vom BKA als Sachverständige für DNA-Analyse eingesetzt. Laut ihr wäre später herausgekommen, dass die DNA-Muster an den Tatwaffen berechtigen Spurenlegern gehörten. Es könnte sich etwa um Ermittler handeln, die die Waffen gefunden hätten. Auch an Kiesewetters Handschellen befand sich kein NSU, sondern DNA einer „berechtigen Person“. Um wem konkret es sich handelt, wurde der Zeugin nicht mitgeteilt, auch nicht inwieweit die Personen wirklich berechtigt waren.
- Die Jogginghose mit Blutstropfen Kiesewetters
Am 04. November 2011 hätte Beate Zschäpe gegen 15:30 ihre zwickauer Wohnung angezündet. In dem ausgebrannten „Katzenzimmer“ befand sich ein Kleiderschrank. In der Übersichtsaufnahme des Brandbereiches sind nur verkohlte Trümmerteile und Asche zu sehen. Darin soll sich eine vom Feuer unbeschädigte Jogginghose von Uwe Mundlos befunden haben, mit Blutstropfen der erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter! Die Tropfen wurden an die Hose „direkt angeschleudert“. Der Nachweis, dass die Hose Mundlos gehörte, sind zwei gebrauchte Taschentücher mit seinen DNA-Fragmenten, die in Taschen der Hose steckten, und ein Haar. Abgesehen davon konnte die Hose Mundlos nicht zugeordnet werden, obwohl sie keinen gewaschen Eindruck machte. Dr. Eva S.,Sachverständige für DNA-Analysen beim BKA: „Außer den Blutspuren, die wir der Frau K. zugeordnet haben, konnten wir keine wirklichen Zuordnungen treffen.“ Die vereinzelten Blutstropfen wären mit klarer Kontur erkennbar gewesen. Das heißt, dass die Hose nach dem Überfall nicht gewaschen wurde. Ansonsten wären die Flecken nach dem Waschgang verblasst. Es wurden allerdings ansonsten keine weitere DNA an der Hose gefunden. Wie ist das möglich?
Nach meiner Interpretation dürfte die Hose zuerst intensiv gewaschen worden sein, bevor die Blutstropfen nachträglich manuel angebracht wurden. Dann wurde sie verschmutzt. Anschließend dürften die genutzten Taschentücher in die Taschen gesteckt und die Hose dem NSU-Trio untergeschoben worden sein. Wenn die Hose nach dem Waschgang getragen worden wäre, wären DNA-Spuren festgestellt worden.
- War das “NSU-Wohnmobil“ im Raum Heilbronn unterwegs?
Nach dem Überfall schrieben Polizisten rings um den Tatort an 97 Kontrollpunkten die Kennzeichen tausender Fahrzeuge auf. Bei der „Ringfahndung“ wurden insgesamt 33.074 Kennzeichen erfasst. Die Soko-neu stellte 2010 fest, dass die Kennzeichen nur „unvollständig elektronisch erfasst und nur zum Teil in CRIME recherchierbar sind.“ Der LKA-Ermittler Herbert T. schilderte, dass sie Jahre nach dem Überfall handbeschriebene Listen in Kartons aufgefunden hätten, „wie sie damals abgegeben wurden.“ Daher erfolgte erst am 01. September 2010 der Auftrag, sie komplett abzuarbeiten, und die Halter der Kennzeichen zu ermitteln. Diese Kennzeichen wurden erstmal „recherierbar“ gemacht, indem sie in eine Datenbank eingespeist wurden.
Laut heutiger Darstellung wäre in einer Liste das Kennzeichen des “NSU-Wohnmobiles“ an zwanzigster Stelle aufgeschrieben gewesen, „C-PW 87“. An der Kontrollstelle Oberstenfeld, etwa 30 Kilometer südlich von Heilbronn, hätten Polizisten gegen 14:30 das Kennzeichen notiert. Der bw Ausschuss befragte den LKA-Beamten Jürgen G. zum Sachverhalt, der sich wiefolgt äußerte:
Nachdem am 08. November 2011 im Brandschutt Mietverträge von ausgeliehenen Fahrzeugen gefunden wurden, ermittelte er ab dem 09. November in diesem Komplex. Er überprüfte die abgespeicherte Gesamtliste aller erfassten Kennzeichen. Dort gab es auch die „ermittelten Halterdaten der Fahrzeuge“. Am selben Tag entdeckte er in einem Unterordner eine fehlerhafte Erfassung von Kennzeichen. Es war ausgerechnet die Liste der Kontrollstelle aus Oberstenfeld betroffen. Die Liste wurde mit einem falschen Namen abgespeichert, weswegen ihre Daten bisland nicht übertragen wurden! Ausgerechnet dort befand sich das Kennzeichen des “NSU-Wohnmobiles“.
Eine weitere Ungereimtheit ist, dass der im Brandschutt gefundene Mietvertrag nur bis zum 19. April 2007 ging, der Überfall ereignete sich allerdings am 25. April. Es gibt keinerlei Unterlagen, die eine Verlängerung belegen. Die Wohnmobil-Vermieterin Christa H. bezeichnete den Vorhalt der Ermittler, es sei im Vertrag die Verlängerung der Mietdauer nicht eingetragen worden, als „Quatsch. Niemals“. Ihr Sohn Alexander H. sagte als Zeuge im NSU-Prozess aus, dass er am Tattag „in der Ecke Heilbronn“ war. Er wollte ein Wohnmobil besichtigen, bei welchem Kaufinteresse bestand.
Als Anmieter seines Wohnmobiles identifizierte er die Person, die “aus den Medien bekannt” sei. Dementsprechend sagte der LKA-Beamte Jürgen G. dem bw UA, dass Alexander H. Uwe Böhnhardt wiedererkannte. Bei der Lichtbildvorlage vor Gericht zeigte Alexander H. jedoch nicht auf das Foto von Uwe Böhnhardt. Stattdessen erkannte er Holger G., der auf einem Foto „mit Brille und veränderter Frisur“ gezeigt wurde!
Wie kam es zu dieser zweifelhaften „Idenifizierung“ Böhnhardts? Der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke schilderte den „Ermittlungsangriff“ auf Alexander H. und seiner Mutter dem Innenausschuss des Bundestages am 21. November 2011:
“Das Wohnmobil in Heilbronn. Sie hatten von Gerlach als Anmieter gesprochen. Es war im ersten „Angriff“ – in Anführungsstrichen; Ermittlungsangriff – so, dass eine Zeugin gesagt hat: Ja, ich erkenne ihn wieder. – Beim zweiten Mal hat sie gesagt: Ich bin nicht ganz sicher. – Beim dritten Mal hat der Sohn dann gesagt: Nein, das ist er nicht; das ist ein anderer, nämlich einer von den beiden, die jetzt ums Leben gekommen sind. – Dann hat sie sich mit einem Mal mit ihrem Sohn darauf verständigt: Ja, das ist ja der, der da jetzt ums Leben gekommen ist.”
Spielten bei diesem veränderten Aussagen eine Rolle, dass bei den Zeugen Hausdurchsuchungen stattfanden und sie massiv unter Druck gesetzt wurden?
Der Ermittlungsbeauftragte des ersten UA des Bundestags war Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg. Er war u. a. mit dem Komplex „Wohnmobile“ betraut gewesen und suchte in den Polizeiakten nach Hinweisen auf deren Kennzeichen. In seinem Endbericht vom 25. März 2013 schreibt er, dass es keinen einzigen “NSU-Tatort“ gibt, wo eines der Kennzeichen der angemieteten Fahrzeuge polizeilich erfasst worden wäre. In „etwa 900“ „Haupt,- Spuren-, Bei- und Handakten“ (allein) des bw LKA gab es „Keine Treffer“ für „C-PW 87“! Offensichtlich blieb ihm der Fund von Jürgen G. vom 09. November 2011 unbekannt.
Es wäre wichtig, die handschriftliche Liste von Oberstenfeld zu überprüfen. Wurde das “NSU-Kennzeichen“ dort nachträglich dazugeschrieben? Unterscheidet sich das Schriftbild, wurden unterschiedliche Schreibmaterialien benutzt? Die damaligen Polizisten können sich verständlicherweise an das Wohnmobil, dessen Kennzeichen sie 2007 erfasst hätten, nicht erinnern. 2012 wurde das Wohnmobi erfolglos nach DNA des “NSU-Trios“ untersucht.
Von den Ungereimtheiten ließen sich die bw Landtagsabgeordneten parteiübergreifend nicht beeindrucken. Statt aufzuklären schlossen sie sich einfach der Behördenversion an und schreiben im Abschlussbericht: „Die Registrierung des Wohnmobils C-PW 87 an der Kontrollstelle in Oberstenfeld ist gegen 14.37 Uhr erfolgt.“
- Rechtsextreme Vergangenheit des “NSU-Trios“
Es kann natürlich weiter mit dem Zschäpe-Geständnis entgegnet werden, dass Mundlos/Böhnhardt für die Verbrechen verantwortlich seien. Beate Zschäpe offenbarte jedoch in ihrer vorgelesenen Aussage vor Gericht kein Täterwissen, sondern wiederholte in vielen Punkten einfach die Anklageschrift. Mit ihren vielen widersprüchlichen Aussagen schuf sie überhaupt die Grundlage ihrer eigenen Verurteilung. Die Richter konnten zurecht annehmen, dass sie log.
Die “braune Vergangenheit“ der Drei in den 90er Jahren macht eine rechtsterroristische Verbrechensserie vorstellbar, jedoch verhielt sich das “NSU-Trio“ in den 2000er Jahren freundlich gegenüber Menschen mit Immigrationshintergrund: Dem griechischen Betreibern der Taverne „Thasso“ schenkten sie beispielsweise ihre Kühltruhe und machten ihm weitere kleinere Geschenke zur Geschäftseröffnung. Beate Zschäpe sang „dem türkischen Pizzabäcker um die Ecke ein Geburtstagsständchen.“ Zu ihrem Nachbar Abdul waren sie immer freundlich. Abduls kleinen Sohn Tawab half einer der Männer, das Fahrrad in die Wohnung hochzutragen, „Er hat gelächelt und mir auf die Schulter geklopft“. Beate Zschäpe warnte den Sohn ihrer Freudin Heike K., nicht in die rechte Szene abzugleiten: „Lass die Finger davon“, soll sie gesagt haben. „Das bringt nur Unglück.“ Der Tenor der Medienberichte ist stets der gleiche: Diese Gesten hätten lediglich der Tarnung gedient, um eine bürgerliche Fassade vorzutäuschen. Das Trio hätte in Wahrheit ein Doppelleben geführt und aus Hass Ausländer und Polizisten angegriffen und ermordet.
- Aufgefundene Dienst- und Tatwaffen sprechen für “NSU-Täterschaft“?
Michael Buback ist der Sohn des von der Terrorgruppe „roten Armee Fraktion“ (RAF) erschossenen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback. Seit Jahrzehnten recheriert er die Hintergründe des Mordfalles und wurde so zum Kritiker der Bundesanwaltschaft, denn: Die Bundesanwälte hätte ihm im Fall seines erschossenen Vaters versichert, dass Mörder immer die Tatwaffe schnell weitergegeben würden. Daher wäre die RAF-Terroristin Verena Becker nicht die Mörderin seines Vaters, obwohl bei ihr die Tatwaffe sichergestellt wurde. Beim NSU wäre es dagegen umgekehrt: Auch weil die Ceska-Tatwaffe im Besitz des “NSU-Trios“ war, müssten sie auch die Täter gewesen sein.
Der damalige Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger (CDU) stellte in diesem Zusammenhang eine interessante Frage an Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer: Was wäre gewesen, wenn die Waffen bei „irgendeinem anderen Neo-Nazi im Haus“ gefunden worden wären – wäre der dann der Täter gewesen? Dr. Diemer antwortete darauf, dass die Frage „ja recht hypothetisch“ wäre, „Aber wir haben es jetzt halt da gefunden“. Die Beweismittelfunde in Wohnmobil und Wohnung bewertete der Bundesanwalt als klaren Beweis für die Täterschaft des “NSU-Trios“, wortwörtlich: „Das ist einfach Wahnsinn, was wir haben. So viel hat man bei einem heimtückischen Mord ganz, ganz selten.“
Böhnhardt und Mundlos ermordet und Beweismittel untergeschoben?
Der heilbronner Staatsanwalt Meyer-Manoras betonte: Wem diese Beweislast nicht ausreiche, „der muss zu dem Ergebnis kommen, dass irgendjemand ihnen diese Beweismittel alle untergeschoben hat. Aber das wäre ein extremer logistischer Aufwand. Also, ich wüsste nicht, wer dazu in der Lage ist, und vor allem, wer das Interesse dazu hat.“ Es gibt offenbar dementsprechende Anhaltspunkte, denn aktuell sind im Zusammenhang mit dem NSU verschiedene Verfahren anhängig.
Weitere Auskünfte können erst erteilt werden, wenn das jeweilige Verfahren eingestellt ist. (§ 353d Nr. 3 StGB) Die Veröffentlichung der Aktenzeichen und der Verfahrensgegenstände erfolgt wegen des mittlerweile auch höchstrichterlich festgestellten, erheblichen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit.
Es ist aufgrund der seit 2017 laufenden Mordermittlungen unverständlich, wie es überhaupt 2018 zu den Verurteilungen kommen konnte.