Archiv der Kategorie: Zweifel an NSU-Täterschaft

Kein Strafprozess gegen den „Peter Urbach“ des NSU

1996 kam Thomas Starke aus dem Knast und wurde – nur für drei Monate? – zu Zschäpes Lover.

1997 soll er dem Trio mehr als 1 Kilo TNT-Sprengstoff beschafft haben, dessen Zweck und Verbleib unklar ist. Denn eine drohende Haftbefehl-Vollstreckung gegen Böhnhardt veranlasste das Trio zum Wechsel in den Untergrund. Dass die drei im Untergrund blieben, könnte mit diesem TNT zusammenhängen, denn Spuren davon fand die Polizei 1998 in der Garage, die Zschäpe am alten Wohnort Jena ausgerechnet von einem Polizisten angemietet hatte.

Starke selber, ein führender Blood-and-Honor-Mann in Sachsen, hatte keine Notwendigkeit, in den Untergrund zu gehen, sondern half den drei untergetauchten Thüringern, Unterschlupf in seinem Chemnitzer Umfeld zu finden. Seine waffen-affinen Leute hätten das Trio auf kurzem Wege und vor allem unauffällig mit den angeblich so begehrten Waffen versorgen können – aus vorhandenen Beständen.

Dagegen musste der in Thüringen zurückgebliebene angebliche Ceska-Beschaffer Ralf Wohlleben auf dem Weg nach Sachsen zwar keine bewachte Landesgrenze überwinden, aber als NPD-Politiker in Thüringen fühlte er sich (wohl zu Recht) bereits mehr als genug überwacht und hatte daher gute Gründe, nicht noch weitere Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Zumal er ja (anders als Starkes Leute) nicht über Bestände verfügte, sondern alles was er u.U. liefern wollte, sich selber erst mal riskant hätte beschaffen müssen.

Obwohl Starke also ein ganz wichtiger Helfer war, lebte er nicht im Untergrund und festgenommen wurde er erst im November 2000 – nicht als NSU-Helfer und nicht als Mitglied der kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung Blood & Honour, sondern im Zuge der Ermittlungen gegen die Berliner Neonazi-Band „Landser“. Vorgeworfen wurden ihm keine Gewalttaten oder Verstöße gegen Waffen- und Sprengstoff-Recht, sondern Volksverhetzung aufgrund seiner Beteiligung an der Produktion des Albums „Ran an den Feind“.

Nach dem Auffliegen des NSU erfuhr man, dass Thomas Starke ab 2000 „Vertrauensperson“ (VP) des Berliner Landeskriminalamts (LKA) war, letztlich fast die ganze Zeit bis zum bitteren Ende 2011. Nach und nach kam heraus, dass er 2001 schon als „langjähriger Vertrauensmann“ der Schlapphüte galt und sogar bereits in der DDR in den 80er Jahren für die Stasi Fussballfans ausspioniert hatte und vielleicht 1990 von den neuen Herren einfach nur übernommen werden musste, [1], [ 2] .

Ob er in der kritischen Zeit seiner TNT-Lieferung wirklich nicht im Sold der Dienste stand (was jenen aus PR-Gründen sehr gelegen käme), ist sehr zweifelhaft. Wenn (gemäß des offiziellen Narrativs) das Trio aber zusammenblieb bis 2011 und die Uwes ab 2002 mit Zschäpes Wissen und Mitwirken mordeten, dann müsste Starke dies mitbekommen haben.

Denn nicht nur seine Spitzel-Tätigkeit dauerte fast bis zur NSU-Enttarnung – man fand in Zschäpes letzter Wohnung DNA-Spuren eines Starke-Abkömmlings:
„In der Frühlingsstraße wurde eine DNA-Spur gefunden, die zunächst einem Kind Starkes zugeordnet wurde. Auf dieser Grundlage wurde Starke befragt, allerdings stellte sich später heraus, dass es sich um das DNA-Material einen Mitarbeiters des BKAs handelte, der das Asservat verunreinigt hatte“, [3].

Verunreinigungen durch Spurennehmer kommen schon mal vor, aber dass deren DNA zum Verwechseln ähnlich ist der DNA einer völlig anderen Person, die sich aber durchaus in der Wohnung der Spuren-Entnahme aufgehalten haben könnte – das ist doch arg viel des „Zufalls“. Oder war ein Starke-Abkömmling 2011 schon im berufstätigen Alter und bei der Polizei eingestellt worden?

Wie Tino Brandt, der Gründer, Leiter und ideologische Einpeitscher des „Thüringer Heimatschutzes“, ist Starke also deutlich mehr gewesen sein als ein bloßer Mit-Läufer und bezahlter Mit-Horcher. Zum Beispiel ein agent provocateur,  ein in den USA völlig normaler Tat-Provozierer, dessen Einsatz bei uns eigentlich illegal wäre.

„Eigentlich“: Immer mehr kommen bei uns verdeckte Ermittler zum Einsatz, die z.B. einen Dealer nur auf frischer Tat überführen können.  Bei einem „Gelegenheits-Dealer“ wird es grenzwertig, aber bei eingefleischten Serien-Dealern ist die Rechtsprechung bereit, statt einer verbotenen Tat-Provozierung eine bloße „Verschaffung einer Tatgelegenheit“ zu sehen, bei der nicht zu befürchten ist, ein noch unentschlossener Tat-Kandidat sei erst und nur durch den Ermittler ernsthaft in Versuchung und zur Tat gebracht worden – sprich: er wäre ohne diese Versuchung rechtstreu geblieben, [4].

Brandt und Starke sind nach diesen Maßstäben eindeutige Anstifter, Tatprovozierer. Dass sie dies mit Wissen und sogar mit Willen ihrer staatlichen Auftraggeber taten, ist höchst wahrscheinlich, wird vom Staatsapparat aber weder zugegeben noch ernsthaft untersucht.

Den ersten großen berühmt-berüchtigten Fall eines staatlich eingeschleusten V-Manns und Anstifters gab es Ende der 60er Jahre bei der RAF:
Der RAF-Forscher Wolfgang Kraushaar bezeichnete Peter Urbach als das beste Beispiel für einen geheimdienstlichen Einfluss auf die linksradikale Szene. Es gebe immer noch keine Stellungnahmen der damals beteiligten staatlichen Stellen, und die Öffentlichkeit werde in dieser Angelegenheit wie in einer Reihe vergleichbarer Fälle „einfach hängengelassen“, [5].

Ein „Hängenlassen“ der Öffentlichkeit war im Falle von Starke schon früh im überlangen Prozess absehbar gewesen: So wie Temme (trotz kurzzeitiger Haft nach der Bluttat von Kassel, trotz unaufgeklärter Merkwürdigkeiten) im Prozess ab 2013 vom Gericht durchgehend nur als Zeuge behandelt wurde, so war klar, dass die Bundesanwaltschaft Leute wie Starke „erst in einem zweiten Prozess anklagen“ wollten, damit ihnen im „ersten“ Prozess ein Aussageverweigungsrecht zusteht.
Und ob es zu diesem zweiten Prozess überhaupt kommen würde, erschien umso unwahrscheinlicher, je länger der erste andauerte.

Die Münchener Urteile verstärkten den Eindruck: Wohlleben bekam 10 Jahre für die sehr auf sehr dünnen Beweis-Beinchen stehende Ceska-Beschaffung, obwohl die Öffentlichkeit nicht erfuhr, wie lange und wie intensiv er nach dem Untertauchen der drei überhaupt noch Kontakt hatte und über Mord- oder sonstige Pläne sichere Infos bekam. Der mitangeklagte Holger Gerlach unterstützte das Trio dagegen bis zum Schluss – hatte also rund 10 Jahre länger intensiven Kontakt, also die ganze Zeit der Morde über!
Und obwohl er kein hilfsbereiter Naivling war, sondern die braune Gesinnung der Uwes teilte und seine Unterstützung auch Waffenbeschaffung umfasste, obwohl er vor Gericht statt reinen Tisch nur eine heikle Teilaussage ablieferte, kam Holger Gerlach mit nur drei Jahren davon.

Hart bestraft wurden also nur zwei Angeklagte:

  • die kinderliebe Katzenfrau Zschäpe, die nach Meinung der Uwes und der anderen „harten Männer“ nichts von der Ceska-Anlieferung mitbekommen sollte;
    .
  • Ralf Wohlleben, der in Sachen Ceska-Beschaffung vom eigentlichen Ausführungs-Täter Carsten Schultze mit dubiosen (aber medial unverständlicherweise bejubelten) Aussagen zum allein bestimmenden Anstiftungs-Täter aufgebauscht wurde

Die übrigen kamen sehr schonend davon bzw. scheinen eine Art Bonus bekommen zu haben …

Ein Jahr, nachdem die Revisionen von Zschäpe und Wohlleben vor dem BGH gescheitert und ihre Strafen dadurch rechtskräftig geworden waren, wurde dann Im September 2022 die Katze aus dem Sack gelassen:

„Eingestellt wurden die Verfahren von Thomas St. (heute Thomas M.), Jan W., Max-Florian B., Matthias D. und Mandy St.“, [6].

Die im Gegensatz z.B zu Italien gegenüber der Regierung weisungsgebundene Bundesanwaltschaft wagt den NSU-Schlussstrich, betitelt Thomas Moser seinen Aufsatz.

[1] https://friedensblick.de/8212/nsu-tnt-lieferant-starke-war-langjaehriger-vertrauensmann/

[2] https://www.spiegel.de/panorama/nsu-in-chemnitz-radikalisierung-in-sachsen-a-873908.html

[3] https://www.nsu-watch.info/2014/08/protokoll-133-verhandlungstag-31-juli-2014/

[4] https://kripoz.de/2022/03/31/unzulaessige-tatprovokation-durch-staatliche-ermittler-voraussetzungen-und-folgen/

[5] https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Urbach

[6] https://overton-magazin.de/krass-konkret/die-bundesanwaltschaft-wagt-den-nsu-schlussstrich

NSU-Urteilsbegründungen auf zweifelhaften Fundament

Nach einer in der deutschen Nachkriegsgeschichte einmaligen „Vorverurteilungskampagne“1 von Regierungsvertretern und Medien stimmte der Bundestag am 22. November 2011 einstimmig einer Resolution zu, dass eine „Neonazi-Bande“ die Täterin einer seit Jahrzehnten andauernden Verbrechensserie gewesen wäre. Ab dem Moment waren unabhängige Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft unmöglich. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter der Regierung, der vom Justizminister ernannt wird.

Am 23. Februar 2012 versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der zentralen Gedenkveranstaltung den Opfern vollständige Aufklärung. Das Versprechen ist allerdings nicht gehalten worden. Die Täter sind weiter auf freien Fuß. Diese Feststellung sollte dazu führen, Misstrauen gegen die durchgepeitschte Regierungsdarstellung zu wecken: Sind die toten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und die seit Jahren eingesperrte Beate Zschäpe nur Sündenböcke, die der Öffentlichkeit als Haupt- bzw. Einzeltäter des National-Sozialistischen-Untergrunds (NSU) vorgegauckelt werden?

Ein sachlich geführter Meinungsaustausch ist allerdings unmöglich: Seit Beginn der Staatsaffäre dreht sich die Diskussion um die Frage, ob die NSU-Mörderbande nur aus drei Personen bestand, oder ob es noch mehr Rechtsterroristen geben würde. Damit bewegt sich das zugelassene Meinungsspektrum seit November 2011 im gleichen Rahmen – es wird stets vorausgesetzt, dass Rechtsterroristen die Ceska-Mordserie begangen hätten, genauso wie den heilbronner Polizistenüberfall sowie drei Bombenanschläge in Köln und Nürnberg, dazu noch 15 Banküberfalle. Jede außerhalb des Meinungsspektrums stehende Stimme ist aus dem medialen Diskurs ausgeschlossen und wird diffamiert: Nachdem etwa der Vater von Uwe Mundlos im thüringer Untersuchungsausschuss (UA) die Täterschaft seines Sohnes anzweifelte, tuschelten die Abgeordneten „hinter vorgehaltener Hand“, er wäre ja nur ein „gebrochener Mann“2. Die Böhnhardt-Mutter wurde nach ihrer Zeugenaussage vor Gericht medial als verrückte Verschwörungstheoretikerin gebrandtmarkt.

Bis Mai 2020 muss Richter Manfred Götzl eine Urteilsbegründung verfassen

Nachdem der münchner Staatsschutzsenat Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 der Mittäterschaft verurteilte, muss die schriftliche Urteilsbegründung bis Mai 2020 verfasst sein. Die Indizien, die für ihre Mittäterschaft vorgebracht werden, sind angreifbar und ein schwaches Fundament:

  • Keine objektive Spuren auf “NSU-Trio” an allen Tatorten

Der grüne Bundestagsabgeordneter Wolfgang Wieland war Mitglied des ersten UA des Bundestages. Er fasste die Beweislast gegen das “NSU-Trio bei sämtlichen ihnen zur Last gelegten Verbrechen zusammen: „Wir hatten keine DNA-Spuren, die auf die Beiden hinweisen, wir hatten keine Fingerabdrücke an den Tatorten, ganz wenig Zeugenaussagen, die nicht sehr präzise waren.“3 Dementsprechend stimmt keines der heilbronner Phantombilder mit dem Aussehen des “NSU-Trios überein.

In den heilbronner Mordermittlungen tauchten bis Ende 2011 die Namen des “NSU-Trios nirgends auf. Das bestätigte der heilbronner Staatsanwalt Meyer-Manoras: „… solange wir die Ermittlungen geführt haben – also bis zum 04.11.2011- habe ich weder den Namen Mundlos, Böhnhardt oder Zschäpe gehört“.4

Ab November 2011 fokussierten sich die Ermittlungen auf das NSU-Trio. Der damalige bw Innenminister Reinhold Gall (SPD) hätte laut des Journalisten Thomas Moser gesagt: Die Ermittlungen waren nach dem 4.11.2011 darauf ausgerichtet, die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachzuweisen.5 Die Umpolung der bisherigen Ermittlungen, die sich gegen die organisierte Kriminalität richteten, auf den NSU wurde durch folgende Aussage der Ermittlerin des baden-württemberger Landeskriminalamtes (LKA) Sabine R. exemplarisch:

Sie legte einem Zeugen verschiedene Fotos von Rechtsextremisten vor, aber auch Fotos einer Person mit südländischen Aussehen (schwarze Haare, braungebrannte Hautfarbe). Die Frage war, welche Person dem beobachteten Mann am nähesten kam. Nachdem der Zeuge das Foto des südländisch aussehenden Mannes auswählte, wurde dem Hinweis nicht nachgegangen. Die Ermittlerin erklärte ihr Vorgehen den Abgeordneten damit, dass die Täter ja „in der Indizienlage“ Böhnhardt/Mundlos seien. „Also, ich kann das ja jetzt nicht anzweifeln und sagen: „Da gibt es eine dritte Person, die südländisch aussieht, und ihr habt die Falschen.“ Also, das würde ich jetzt hier nicht machen.“6 Sie kommentierte, dass viele ihrer früheren Ermittlungsergebnisse ab der “NSU-Selbstenttarnung” „mit Verlaub, für den Mülleimer“7 gewesen seien.

Das Ergebnis der seit November 2011 andauernden Ermittlungen ist trotz des massiven Aufwandes ernüchternd: Laut Thomas Moser sichtete das Bundeskriminalamt (BKA) die Faktenlage und kam zum Schluss, dass es nicht einmal dafür Nachweise gibt, dass Böhnhardt/Mundlos wenigstens in der Nähe des heilbronner Tatorts waren: „ … keinen eindeutigen Nachweis erbringen, dass Böhnhardt und Mundlos am Tattag in unmittelbarer Tatortnähe Theresienwiese waren.“8

Auch der letzte Chef der Sonderkommission “Parkplatz” Alex Mögelin sah keine „objektive Spuren“, dass Böhnhardt und Mundlos den Polizistenüberfall begangen haben könnten. Der Landtagsabgeordnete Jürgen Filius fragte ihn: „(…) Was hat man denn am Ort, auf der Theresienwiese, gefunden an, sage ich mal, Hinweisen, dass Mundlos und Böhnhardt dort waren? DNA-Spuren im Fahrzeug beispielsweise?

Z. A. M.: Also, wenn Sie objektive Spuren meinen, …

Abg. Jürgen Filius GRÜNE: Ja.

Z. A. M.: … nichts.“9

  • Keine DNA und Fingerabdrücke an gefundenen Tatorten und Tatwaffen

Gemäß der Untersuchungsergebnisse waren weder an den geraubten Dienst- noch an den Tatwaffen Fingerabdrücke des “NSU-Trios, auch nicht an der Munition. Wie sieht es mit der DNA aus?

Im Wohnmobil lagen die Dienstwaffen der überfallenen Polizisten, neben den mit Kopfschüssen getöteten blutverschmierten Böhnhardt/Mundlos. Es ist also kein Wunder, dass ihr Blut an den Dienstwaffen klebte, Hautschuppen der Männer gab es dagegen keine.10 Es handelt sich also um einen mehr als zweifelhaften “Beweis, dass sie noch zu Lebzeiten die Dienstwaffen berührten.

An den im Zwickauer Brandschutt gefundenen Tatwaffen war keine DNA des “NSU-Trios, sondern von anfangs unbekannten Personen. Am Abzug und Abzugsbügel der Radom, mit der MK erschossen wurde, befand sich die DNA der „unbekannten Person 1“ und ein Teilmuster der „unbekannten Person 4“. Ein weiteres DNA-Muster wurde einer berechtigten Person des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen zugeordnet. An der „Tokarev“-Schusswaffe, mit der auf Martin Arnold geschossen wurde, gab es ebenfalls anonyme DNA.

Im baden-württemberger (bw) UA sagte Diplom Biologin „Sv. Z. Dr. E. S.“ aus. Sie war vom BKA als Sachverständige für DNA-Analyse eingesetzt. Laut ihr wäre später herausgekommen, dass die DNA-Muster an den Tatwaffen berechtigen Spurenlegern11 gehörten. Es könnte sich etwa um Ermittler handeln, die die Waffen gefunden hätten. Auch an Kiesewetters Handschellen befand sich kein NSU, sondern DNA einer „berechtigen Person“. Um wem konkret es sich handelt, wurde der Zeugin nicht mitgeteilt, auch nicht inwieweit die Personen wirklich berechtigt waren.12

  • Die Jogginghose mit Blutstropfen Kiesewetters

Am 04. November 2011 hätte Beate Zschäpe gegen 15:30 ihre zwickauer Wohnung angezündet. In dem ausgebrannten „Katzenzimmer“ befand sich ein Kleiderschrank. In der Übersichtsaufnahme des Brandbereiches sind nur verkohlte Trümmerteile und Asche zu sehen.13 Darin soll sich eine vom Feuer unbeschädigte Jogginghose von Uwe Mundlos befunden haben, mit Blutstropfen der erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter! Die Tropfen wurden an die Hose „direkt angeschleudert“14. Der Nachweis, dass die Hose Mundlos gehörte, sind zwei gebrauchte Taschentücher mit seinen DNA-Fragmenten, die in Taschen der Hose steckten, und ein Haar. Abgesehen davon konnte die Hose Mundlos nicht zugeordnet werden, obwohl sie keinen gewaschen Eindruck machte. Dr. Eva S.,Sachverständige für DNA-Analysen beim BKA: „Außer den Blutspuren, die wir der Frau K. zugeordnet haben, konnten wir keine wirklichen Zuordnungen treffen.“15 Die vereinzelten Blutstropfen wären mit klarer Kontur erkennbar gewesen. Das heißt, dass die Hose nach dem Überfall nicht gewaschen wurde. Ansonsten wären die Flecken nach dem Waschgang verblasst. Es wurden allerdings ansonsten keine weitere DNA an der Hose gefunden. Wie ist das möglich?

Nach meiner Interpretation dürfte die Hose zuerst intensiv gewaschen worden sein, bevor die Blutstropfen nachträglich manuel angebracht wurden. Dann wurde sie verschmutzt. Anschließend dürften die genutzten Taschentücher in die Taschen gesteckt und die Hose dem NSU-Trio untergeschoben worden sein. Wenn die Hose nach dem Waschgang getragen worden wäre, wären DNA-Spuren festgestellt worden.

  • War das NSU-Wohnmobil im Raum Heilbronn unterwegs?

Nach dem Überfall schrieben Polizisten rings um den Tatort an 97 Kontrollpunkten die Kennzeichen tausender Fahrzeuge auf. Bei der „Ringfahndung“ wurden insgesamt 33.074 Kennzeichen erfasst. Die Soko-neu stellte 2010 fest, dass die Kennzeichen nur „unvollständig elektronisch erfasst und nur zum Teil in CRIME recherchierbar sind.“16 Der LKA-Ermittler Herbert T. schilderte, dass sie Jahre nach dem Überfall handbeschriebene Listen in Kartons aufgefunden hätten, „wie sie damals abgegeben wurden.“17 Daher erfolgte erst am 01. September 2010 der Auftrag, sie komplett abzuarbeiten, und die Halter der Kennzeichen zu ermitteln. Diese Kennzeichen wurden erstmal „recherierbar“ gemacht, indem sie in eine Datenbank eingespeist wurden.

Laut heutiger Darstellung wäre in einer Liste das Kennzeichen des “NSU-Wohnmobiles an zwanzigster Stelle aufgeschrieben gewesen, „C-PW 87“. An der Kontrollstelle Oberstenfeld, etwa 30 Kilometer südlich von Heilbronn, hätten Polizisten gegen 14:30 das Kennzeichen notiert. Der bw Ausschuss befragte den LKA-Beamten Jürgen G. zum Sachverhalt, der sich wiefolgt äußerte:

Nachdem am 08. November 2011 im Brandschutt Mietverträge von ausgeliehenen Fahrzeugen gefunden wurden, ermittelte er ab dem 09. November in diesem Komplex. Er überprüfte die abgespeicherte Gesamtliste aller erfassten Kennzeichen. Dort gab es auch die „ermittelten Halterdaten der Fahrzeuge“18. Am selben Tag entdeckte er in einem Unterordner eine fehlerhafte Erfassung von Kennzeichen. Es war ausgerechnet die Liste der Kontrollstelle aus Oberstenfeld betroffen. Die Liste wurde mit einem falschen Namen abgespeichert, weswegen ihre Daten bisland nicht übertragen wurden! Ausgerechnet dort befand sich das Kennzeichen des NSU-Wohnmobiles.

Eine weitere Ungereimtheit ist, dass der im Brandschutt gefundene Mietvertrag nur bis zum 19. April 2007 ging, der Überfall ereignete sich allerdings am 25. April. Es gibt keinerlei Unterlagen, die eine Verlängerung belegen. Die Wohnmobil-Vermieterin Christa H. bezeichnete den Vorhalt der Ermittler, es sei im Vertrag die Verlängerung der Mietdauer nicht eingetragen worden, als „Quatsch. Niemals“19. Ihr Sohn Alexander H. sagte als Zeuge im NSU-Prozess aus, dass er am Tattag „in der Ecke Heilbronn“ war. Er wollte ein Wohnmobil besichtigen, bei welchem Kaufinteresse bestand.

Als Anmieter seines Wohnmobiles identifizierte er die Person, die “aus den Medien bekannt” sei. Dementsprechend sagte der LKA-Beamte Jürgen G. dem bw UA, dass Alexander H. Uwe Böhnhardt wiedererkannte.20 Bei der Lichtbildvorlage vor Gericht zeigte Alexander H. jedoch nicht auf das Foto von Uwe Böhnhardt. Stattdessen erkannte er Holger G., der auf einem Foto „mit Brille und veränderter Frisur“21 gezeigt wurde!

Wie kam es zu dieser zweifelhaften „Idenifizierung“ Böhnhardts? Der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke schilderte den „Ermittlungsangriff“ auf Alexander H. und seiner Mutter dem Innenausschuss des Bundestages am 21. November 2011:

Das Wohnmobil in Heilbronn. Sie hatten von Gerlach als Anmieter gesprochen. Es war im ersten „Angriff“ – in Anführungsstrichen; Ermittlungsangriff – so, dass eine Zeugin gesagt hat: Ja, ich erkenne ihn wieder. – Beim zweiten Mal hat sie gesagt: Ich bin nicht ganz sicher. – Beim dritten Mal hat der Sohn dann gesagt: Nein, das ist er nicht; das ist ein anderer, nämlich einer von den beiden, die jetzt ums Leben gekommen sind. – Dann hat sie sich mit einem Mal mit ihrem Sohn darauf verständigt: Ja, das ist ja der, der da jetzt ums Leben gekommen ist.”22

Spielten bei diesem veränderten Aussagen eine Rolle, dass bei den Zeugen Hausdurchsuchungen stattfanden und sie massiv unter Druck gesetzt wurden?

Der Ermittlungsbeauftragte des ersten UA des Bundestags war Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg. Er war u. a. mit dem Komplex „Wohnmobile“ betraut gewesen und suchte in den Polizeiakten nach Hinweisen auf deren Kennzeichen. In seinem Endbericht vom 25. März 2013 schreibt er, dass es keinen einzigen “NSU-Tatort gibt, wo eines der Kennzeichen der angemieteten Fahrzeuge polizeilich erfasst worden wäre. In „etwa 900“ „Haupt,- Spuren-, Bei- und Handakten“ (allein) des bw LKA gab es „Keine Treffer“ für „C-PW 87“23! Offensichtlich blieb ihm der Fund von Jürgen G. vom 09. November 2011 unbekannt.

Es wäre wichtig, die handschriftliche Liste von Oberstenfeld zu überprüfen. Wurde das “NSU-Kennzeichen dort nachträglich dazugeschrieben? Unterscheidet sich das Schriftbild, wurden unterschiedliche Schreibmaterialien benutzt? Die damaligen Polizisten können sich verständlicherweise an das Wohnmobil, dessen Kennzeichen sie 2007 erfasst hätten, nicht erinnern. 2012 wurde das Wohnmobi erfolglos nach DNA des “NSU-Trios untersucht.

Von den Ungereimtheiten ließen sich die bw Landtagsabgeordneten parteiübergreifend nicht beeindrucken. Statt aufzuklären schlossen sie sich einfach der Behördenversion an und schreiben im Abschlussbericht: „Die Registrierung des Wohnmobils C-PW 87 an der Kontrollstelle in Oberstenfeld ist gegen 14.37 Uhr erfolgt.“24

  • Rechtsextreme Vergangenheit des NSU-Trios

Es kann natürlich weiter mit dem Zschäpe-Geständnis entgegnet werden, dass Mundlos/Böhnhardt für die Verbrechen verantwortlich seien. Beate Zschäpe offenbarte jedoch in ihrer vorgelesenen Aussage vor Gericht kein Täterwissen, sondern wiederholte in vielen Punkten einfach die Anklageschrift. Mit ihren vielen widersprüchlichen Aussagen schuf sie überhaupt die Grundlage ihrer eigenen Verurteilung. Die Richter konnten zurecht annehmen, dass sie log.

Die braune Vergangenheit der Drei in den 90er Jahren macht eine rechtsterroristische Verbrechensserie vorstellbar, jedoch verhielt sich das “NSU-Trio in den 2000er Jahren freundlich gegenüber Menschen mit Immigrationshintergrund: Dem griechischen Betreibern der Taverne „Thasso“ schenkten sie beispielsweise ihre Kühltruhe und machten ihm weitere kleinere Geschenke zur Geschäftseröffnung.25 Beate Zschäpe sang „dem türkischen Pizzabäcker um die Ecke ein Geburtstagsständchen.“26 Zu ihrem Nachbar Abdul waren sie immer freundlich. Abduls kleinen Sohn Tawab half einer der Männer, das Fahrrad in die Wohnung hochzutragen, Er hat gelächelt und mir auf die Schulter geklopft27. Beate Zschäpe warnte den Sohn ihrer Freudin Heike K., nicht in die rechte Szene abzugleiten: „Lass die Finger davon“, soll sie gesagt haben. „Das bringt nur Unglück.“28 Der Tenor der Medienberichte ist stets der gleiche: Diese Gesten hätten lediglich der Tarnung gedient, um eine bürgerliche Fassade vorzutäuschen. Das Trio hätte in Wahrheit ein Doppelleben geführt und aus Hass Ausländer und Polizisten angegriffen und ermordet.

  • Aufgefundene Dienst- und Tatwaffen sprechen für “NSU-Täterschaft?

Michael Buback ist der Sohn des von der Terrorgruppe „roten Armee Fraktion“ (RAF) erschossenen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback. Seit Jahrzehnten recheriert er die Hintergründe des Mordfalles und wurde so zum Kritiker der Bundesanwaltschaft, denn: Die Bundesanwälte hätte ihm im Fall seines erschossenen Vaters versichert, dass Mörder immer die Tatwaffe schnell weitergegeben würden. Daher wäre die RAF-Terroristin Verena Becker nicht die Mörderin seines Vaters, obwohl bei ihr die Tatwaffe sichergestellt wurde. Beim NSU wäre es dagegen umgekehrt: Auch weil die Ceska-Tatwaffe im Besitz des “NSU-Trios war, müssten sie auch die Täter gewesen sein.29

Der damalige Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger (CDU) stellte in diesem Zusammenhang eine interessante Frage an Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer: Was wäre gewesen, wenn die Waffen bei „irgendeinem anderen Neo-Nazi im Haus“ gefunden worden wären – wäre der dann der Täter gewesen? Dr. Diemer antwortete darauf, dass die Frage „ja recht hypothetisch“ wäre, „Aber wir haben es jetzt halt da gefunden“30. Die Beweismittelfunde in Wohnmobil und Wohnung bewertete der Bundesanwalt als klaren Beweis für die Täterschaft des “NSU-Trios, wortwörtlich: „Das ist einfach Wahnsinn, was wir haben. So viel hat man bei einem heimtückischen Mord ganz, ganz selten.“31

Böhnhardt und Mundlos ermordet und Beweismittel untergeschoben?

Der heilbronner Staatsanwalt Meyer-Manoras betonte: Wem diese Beweislast nicht ausreiche, „der muss zu dem Ergebnis kommen, dass irgendjemand ihnen diese Beweismittel alle untergeschoben hat. Aber das wäre ein extremer logistischer Aufwand. Also, ich wüsste nicht, wer dazu in der Lage ist, und vor allem, wer das Interesse dazu hat.“32 Es gibt offenbar dementsprechende Anhaltspunkte, denn aktuell sind im Zusammenhang mit dem NSU verschiedene Verfahren anhängig.

Weitere Auskünfte können erst erteilt werden, wenn das jeweilige Verfahren eingestellt ist. (§ 353d Nr. 3 StGB) Die Veröffentlichung der Aktenzeichen und der Verfahrensgegenstände erfolgt wegen des mittlerweile auch höchstrichterlich festgestellten, erheblichen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit.

Es ist aufgrund der seit 2017 laufenden Mordermittlungen unverständlich, wie es überhaupt 2018 zu den Verurteilungen kommen konnte.

1Rechtsanwalt Wolfgang Heer während eines Gastvortrages in der „Bucerius Law School“, 01.11.18, Zeitindex: 11:48, online: https://www.youtube.com/watch?v=LyphOjEyPrw„Der bayerische Staatsminister Herrmann bezeichnete Frau Zschäpe als Mörderin, ebenso wie die damalige Ministerpräsidentin des Freistaates Thüringen Lieberknecht.“

2InSüdThüringen, „Sie wollten niemanden in die Luft sprengen”, 12.11.13, online: https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Sie-wollten-niemanden-in-die-Luft-sprengen;art83467,2951765

3ZDF, Frontal 21, „Die Waffe des Terrortrios NSU aus Zwickau“, 25.09.12

4Bundestag, NSU-UA, 29. Sitzung, 13.09.12, S. 72

5Telepolis, “Umpolung”, 09.08.15, Thomas Moser, online: https://www.heise.de/tp/features/Polizistenmord-von-Heilbronn-Umpolung-3374722.html – Gall war von Mai 2011 bis Mai 2016 bw Innenminister.

6Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 25. Sitzung, 24.07.15, S. 144

7Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, Abschlussbericht, 20.12.18, S. 866

8Online-Portal Telepolis, „Polizistenmord von Heilbronn: “Umpolung”, 09.08.15, Thomas Moser, https://www.heise.de/tp/features/Polizistenmord-von-Heilbronn-Umpolung-3374722.html

9Landtag, Baden-Württemberg, NSU-UA, 19. Sitzung am 22.05.15, S. 120

10Vgl. Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 37. Sitzung am 07.12.15, S. 186. Sv. Z. Dr. E. S. „Also, ich muss dazu sagen, die Spuren, die wir da zum Teil untersucht haben, da hatte sich herausgestellt, dass es sich dabei um Blut handelte.“

11Vgl. Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 37. Sitzung am 07.12.15, S. 185: „Als Ergebnis hatten wir in vier Spuren Muster bzw. Teilmuster von zunächst unbekannten Spurenlegern. Die hatten wir als P 1, P 3 und P 4 im Untersuchungsbericht bezeichnet. Mittlerweile haben sich aber alle drei Personen als berechtigte Spurenleger herausgestellt.“ In ihrer ersten Befragung am 02.10.15, 28. Sitzung, S. 68, wusste die DNA-Expertin noch nichts über die berechtigen Spurenleger: „Z. Dr. E. S.:Ja. –Ich muss noch mal dazusagen: In meiner Vorbereitunghabe ich mich jetzt speziell auf das Gutachten vom 15.08.2012 vorbereitet. Die anderen Gutachten habe ich jetzt nicht mitgebracht. (…) Ich müsste aber noch mal wissen, um welche Waffen es sich da genau handelt. Abg. Jürgen FiliusGRÜNE: Die Radom und die Tokarev. Z. Dr. E. S.: Die wurden meiner Erinnerung nach in der ausgebrannten Wohnung festgestellt, und die waren in einem sehr schlechten Zustand aufgrund dieser Brandeinwirkung, und wir hatten da, glaube ich, gar keine verwertbaren Spuren festgestellt.“

12ebd, S. 181, Sv. Z. Dr. E. S.: „Inwieweit diese Personen berechtigt waren, darüber liegen mir jetzt keine Informationen vor. Auch die Berechtigtenproben untersuchen wir anonymisiert. Ob das jetzt Polizeibeamte waren oder –ich sage mal –Personen, die ––oder Feuerwehrleute, die vielleicht eingesetzt waren, oder sonstige Personen, die berechtigten Umgang hatten, das weiß ich jetzt nicht.“

13Vgl. BKA, NSU-Ermittlungsordner „Bd 4-2-2 Brandbericht Zwickau Anl7 LiBi-Mappe Bd 1“, S. 27

14NSU-Nebenklage, „Geglättete Ermittlungen“, 22.01.14 online: https://www.nsu-nebenklage.de/blog/tag/kiesewetter/

15Landtag Baden-Württemberg, UA, 28. Sitzung, 02.10.15, S. 60

16O. 34, S. 327

17Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 29. Sitzung, 16.10.15, S. 183

18Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, Abschlussbericht, 28.04.16, S. 194

19Generalbundesanwaltschaft, Sachakte Komplex Fahrzeuganmietungen“, S. 232

20Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 29. Sitzung, 16.10.15, S. 104: „Die C. H. und ihr Sohn A. wurden am 14.11. von Beamten des Regionalen Einsatzabschnitts Sachsen und des BKA vernommen. Im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage konnten beide den Uwe Böhnhardt als sogenannten „Kunden“ H. G. identifizieren.“

21NSU-watch, 54. Verhandlungstag, 12.10.13, online: https://www.nsu-watch.info/2013/11/protokoll-54-verhandlungstag-12-november-2013/: „Dann wird H. ein Bogen mit Lichtbildern vorgelegt, als Nummer 2 ist der Angeklagte Holger G. mit Brille und veränderter Frisur zu sehen. H. sagt, dieser Herr sei bei ihm gewesen. Auf vorgelegten Bildern von Frauen, darunter Zschäpe, erkennt er niemanden. Auf einem weiteren Bogen, auf dem Uwe Mundlos, Holger G. und André E. zu sehen sind, erkennt er ebenfalls niemanden. “

22Bundestag, Innenausschuss, 58. Sitzung, 21.11.11, S. 36

23Bundestag, NSU-UA, Bericht von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, 25.03.13, online: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/CD14600/Dokumente/Dokument%2001.pdf: „Die amtlichen Kfz-Kennzeichen (…) „C-PW 87″ (…) waren für die mutmaßlich von Böhnhardt und Mundlos benutzten Mietfahrzeuge zu den Tatzeiten (…) ausgegeben. Keine Treffer.“

24Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, Abschlussbericht, 28.04.16, S. 870

25Taz, „Die netten Mörder von Platz M80“, 06.04.12, online: http://www.taz.de/!5096627/

26Tagesschau, „Sie hatte die Jungs im Griff”, 08.11.12, online: www.tagesschau.de/inland/zschaepeportraet100.html

27FR, „Ein ganz normales Leben in Zwickau“, 09.02.12, online: www.fr-online.de/politik/neonazi-zelle-zwickau-wie-die-neonazis-unbeachtet-durchs-leben-gingen,1472596,11584036.html

28Süddeutsche, „Zschäpe hielt die sozialen Kontakte“, 20.02.12, online: https://www.sueddeutsche.de/politik/vom-unauffaelligen-leben-der-nsu-mitglieder-ganz-nette-sympathische-hoefliche-leute-1.1288416-2

29Vgl. Telepolis, Interview mit Siegfried Buback, 29.06.14, online: https://www.heise.de/tp/features/Es-war-ein-Schock-fuer-mich-diese-Aeusserungen-zum-Karlsruher-Attentat-zu-lesen-3366003.html

30Bundestag, NSU-UA, Anlage 32, 51. Sitzung, 09.03.17, S. 73

31Bundestag, NSU-UA, Anlage 32, 51. Sitzung, 09.03.17, S. 12: „Also, das sind alles hieb- und stichfeste Hinweise dafür, dass diese beiden jedenfalls vor Ort waren. Wir haben leider keinen hieb- und stichfesten Hinweis dafür, dass die Angeklagte vor Ort war, aber nach der Rechtsprechung des Bundesge­richtshofs brauchen wir das auch nicht unbe­dingt.“

32Landtag, Baden-Württemberg, NSU-UA, 25. Sitzung, 24.07.15, S. 77

NSU-Prozess: Der Kaiser ist nackt!

Am 1. Oktober 2019 wurde in Berlin das Urteil im sogenannten “Rockerprozess” gesprochen.  Die BZ schreibt dazu unter anderem, Zitat: 

“Dann der Hammer: Die als Mörder Verurteilten bekommen jeweils mindestens zwei Jahre Knast erlassen! Mögliche Fehler der Polizei beim Schutz des Opfers kommen den Killern als sogenannte „Vollstreckungslösung“ zugute!

Fehler bei der Polizei?

Seit Juli 2018 läuft gegen drei Berliner Polizeibeamte ein Ermittlungsverfahren. Der schlimme Verdacht: Totschlag durch Unterlassen! Die Polizei soll wider besseren Wissens das Opfer nicht gewarnt haben! Stand des Verfahrens? „Läuft“, sagt Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Er fügt hinzu: „Die Staatsanwaltschaft hält es für falsch, dass etwaiges Fehlverhalten von Polizeibeamten jetzt den Angeklagten zugute kommen soll.“ Zitat Ende

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/wettbuero-mord-in-reinickendorf-urteile-im-prozess-acht-rocker-zu-lebenslanger-haft-verurteilt

Demzufolge wurde in einem der größten Strafprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte, ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin strafmildernd berücksichtigt, welches “läuft”.

Das heißt, keiner der dort tatverdächtigen Polizisten wurde bisher verurteilt. Gegen keinen dieser tatverdächtigen Polizisten wurde Anklage erhoben, keiner vom Dienst suspendiert. Für alle tatverdächtigen Polizisten gilt also die Unschuldsvermutung! Aber trotzdem wurde dieses Ermittlungsverfahren in der Beweisaufnahme des Rockerprozesses erörtert und trotzdem wurde es strafmildernd berücksichtigt! 

Und beim NSU-Prozess?! Da “liefen” zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung sogar 2 Ermittlungsverfahren, nämlich ein Mordermittlungsverfahren gegen den Leitenden Kriminaldirektor Menzel mit dem Vorwurf, zwei von drei Mitgliedern der Terrororganisation NSU entweder eigenhändig ermordet, oder zumindest Beihilfe dazu geleistet zu haben.  Und ein weiteres Ermittlungsverfahren, welches sich gegen 12 Zeugen der Thüringer NSU-Untersuchungsausschüsse  5/1 und 6/1 richtet und diesen Zeugen Falschaussagen im Zusammenhang mit der Vertuschung der Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vorwirft.

http://friedensblick.de/28147/staatsanwaltschaft-ermittelt-seit-2017-gegen-michael-menzel-aufgrund-mordverdachts-an-boehnhardtmundlos/

Damit stellt sich die Frage, wieso ein “laufendes” Ermittlungsverfahren im Rockerprozess strafmildernd berücksichtigt wurde, während Ermittlungsverfahren mit offensichtlich weitaus brisanteren Sachverhalten, im NSU-Strafprozess nicht zugunsten der Angeklagten berücksichtigt – sondern wider besseren Wissens von allen Verfahrensbeteiligten totgeschwiegen wurden.

Das hier etwas nicht stimmen kann, ist für jeden Bürger offensichtlich.  Die sogenannten Straf(pflicht)verteidiger der mittlerweile Verurteilten Beate Zschäpe mögen sich noch so viel Mühe geben der Öffentlichkeit weiszumachen, dass sie ihren öffentlich-rechtlichen Pflichten nachgekommen sind. Sie sind im übertragenen Sinne genauso nackt wie der 6. Strafsenat des OLGs München.

Es wird sich zeigen, inwieweit der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof einer solchen Vergewaltigung unseres Rechtsstaats Einhalt gebietet. Wahrscheinlich kann er das garnicht. Dies aber würde dann zur Kernfrage führen, welche uns alle seit Jahren bewegt. Was hat das alles noch mit demokratischer Rechtssprechung zu tun, oder haben wir alle am Ende ein falsches Verständnis von Demokratie?

Senator Ron Wyden, Mitglied im Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses der Vereinigten Staaten, Zitat:

“Das amerikanische Volk sollte wissen wann der Präsident einen amerikanischen Staatsbürger töten kann und wann nicht. Und doch ist es fast so, als ob es zwei Gesetze in Amerika gäbe. Die Amerikaner wären sehr überrascht wenn sie wüssten, wie groß der Unterschied sein kann, zwischen dem, was sie für die Aussage eines Gesetzes halten und seiner geheimen Interpretation.” Zitat Ende

Es wird sich in den nächsten Monaten auch zeigen, ob der 6. Strafsenat am OLG München und die Pflichtverteidiger Beate Zschäpes, über eine Interpretation des Grundgesetzes verfügen, von welcher das Deutsche Volk keine Kenntnis hat.

Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte

Der zweite parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages war parteiübergreifend überzeugt, dass es ein bisher unbekanntes rechtsterroristisches Netzwerk gäbe. Auf diese Art erklärten sich die Bundestagsabgeordneten die sogenannte “Todesliste”, die im Brandschutt vor Beate Zschäpes Haus Mitte November 2011 gefunden wurde. Das Trio hätte unmöglich alleine hunderte (angebliche) Anschlagsziele auskundschaften können. Aber handelte es sich überhaupt immer um Anschlagsziele? Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte weiterlesen

Unerschütterlicher Glaube an NSU-Täterschaft

Seit Jahren drehen sich die Diskussionen um die Frage, ob der “National-Sozialistische-Untergrund” nur aus drei Personen bestand (Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe), oder ob es noch mehr Täter gegeben hätte. Damit bewegt sich das Meinungsspektrum seit November 2011 im gleichen Rahmen – es wird stets vorausgesetzt, dass “NSU-Rechtsterroristen” die Ceska-Mordserie begangen hätten, genauso wie den heilbronner Polizistenüberfall sowie zwei Bombenanschläge in Köln und einen weiteren in Nürnberg. Wer dies anzweifelt, bricht ein Tabu, obwohl die Beweislage für eine NSU-Täterschaft sehr dünn ist.

Daher sollte die Diskussion endlich eine dritte Möglichkeit ins Auge fassen: Dient der NSU als Tarnlegende, um die wahren Hintergründe zu vertuschen? Wurde das Trio gezielt 1998 in den Untergrund platziert, um ihnen später Verbrechen als (angebliche) Rechtsterroristen anhängen zu können? 

Im Folgenden werden erst die Aussagen des Informanten “Erbse” diskutiert, dann geht es um den Bericht des hessischen Geheimdienstes, dem sogenannten “Verfassungsschutz”, der 120 Jahre weggeschlossen werden soll. Was spricht für die dritte Möglichkeit, was dagegen? Unerschütterlicher Glaube an NSU-Täterschaft weiterlesen

Worauf basierte die NSU-Terrorwarnung im Jahr 2000?

Am 28.04.2000 warnte der sächsische Geheimdienst, vier Monate vor dem ersten Ceska-Mord: Der Zweck des untergetauchten Trios wäre „schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen“. So konnte der Dienst genehmigt bekommen, das Trio und ihr Umfeld abzuhören.

 „Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen.“

„Report Mainz“ titelt:

Worauf basierte die NSU-Terrorwarnung im Jahr 2000? weiterlesen

Institutioneller Rassismus spielte keine Rolle bei Ceska-Morden, am Beispiel des 8. Mordopfers Mehmet Kubasik

Thüringer Parlamentarier warfen Ermittlern freiwillige “Erkenntnis-Isolation” vor, weil das sogenannte NSU-Trio seit 1998 trotz Zielfahndung und Haftbefehlen nicht festgenommen hätte werden können. “Erkenntnis-Isolation” herrscht jedoch auch innerhalb der politischen Klasse. Hartnäckig werfen Politiker Ermittlern vor, sie hätten Spuren auf rechtsextremistische Täter ignoriert, wegen des in Behörden herrschenden “institutionellen Rassismus”. Stattdessen wären die Hinterbliebenen verdächtigt worden – wegen des vorgefertigten Weltbildes (angeblich) krimineller Immigranten. Anhand des vorletzten Ceska-Mordes an Mehmet Kubasik in Dortmund wird diese Darstellung in Frage gestellt und verworfen. Es wird deutlich, dass der Ausschuss die sich aufdrängenden Ungereimtheiten dagegen ignorierte.  Institutioneller Rassismus spielte keine Rolle bei Ceska-Morden, am Beispiel des 8. Mordopfers Mehmet Kubasik weiterlesen

NRW-Parlamentarier auf der Jagd nach dem NSU-Netzwerk

In Nordrhein-Westfalen (NRW) untersuchte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Verbrechen, für die behördlich eine rechtsterroristische Kleinstzelle namens „National Sozialistischer Untergrund“ (NSU) verantwortlich gemacht wird. Der Ausschuss stellte kürzlich seinen Endbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Er konzentriert sich auf drei Tatorte, die in NRW liegen: Die Kölner Bombenanschläge in der Probsteigasse am 19.01.2001 und Keupstraße, 09.06.2004, sowie die Erschießung von Mehmet Kubasik in Dortmund am 04.04.2006.

Es wird deutlich, dass die Parlamentarier parteiübergreifend, der seit dem 22. November 2011 geltenden Marschroute folgen: Damals beschloss der Bundestag einstimmig, dass die Täter aus Fremdenhass handelte Neo-Nazis gewesen wären. Diese Theorie steht jedoch auf wackligen Beinen. NRW-Parlamentarier auf der Jagd nach dem NSU-Netzwerk weiterlesen

Ehe. Thüringer Verfassungsschutz-Chef Roewer: Ermordung von Böhnhardt, Mundlos Entsorgungsgeschäft?

Helmut Roewer war Präsident des Thüringer Geheimdienstes „Verfassungsschutz“, von 1994 bis 2000. Anfang Dezember 2016 veröffentlichte „Quer-Denken“ ein Interview mit ihm. Er äußerte Andeutungen, die aufgrund seiner Nähe zum Geschehen relevant sind, aber auch unglaubwürdig: Er müsste wissen, was passierte. Bevor seine Spekulationen diskutiert werden, ein paar Worte zu seiner Biographie. Ehe. Thüringer Verfassungsschutz-Chef Roewer: Ermordung von Böhnhardt, Mundlos Entsorgungsgeschäft? weiterlesen

NSU-Skeptiker werden als Querfront-Sympathisanten diffamiert

Linke Spitzenpolitiker wie Katharina König verteidigen vehement die offizielle NSU-Darstellung, gleichzeitig sind keine Aufklärungsbemühungen erkennbar. Im “Blättchen” beschrieb Gabriele Muthesius die destruktive Blockadehaltung, die König im thüringer NSU-Untersuchungsausschuss an den Tag legt. Aus Muthesius Artikel „Besenrein“ – oder: „Wie viel Staat steckt im NSU?“, ihr Fazit:

“Im Falle der Katharina König kann sich die Autorin überdies des Eindrucks nicht erwehren, dass unter dem Motto „Verschwörungstheorien abwehren“ eine recht selektive Wahrnehmung und Interpretation von Fakten, Erklärungen, Zusammenhängen und Indizien stattfindet.”

Für Gabriele Muthesius ist es ein Rätsel, warum gerade Katharina König nicht die massiven Bedenken und sachlichen Einwände teilt.

“Nicht zuletzt wegen der Aggressivität, mit der Katharina König im Grünen Salon – ich habe dies live miterlebt – alle Fragen und Argumente vom Tisch gefegt hat, die nicht ihrer Sichtweise entsprachen.” (Forum, das Blättchen)

Bereits 2012 kam es in der linken Bewegung zu einem massiven Konflikt. Die linke Zeitung “Ossietzky” veröffentlichte folgenden Artikel:

Über eine gelungene imperialistische Operation
Köder NSU begierig geschluckt
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“, Sektion Mannheim, berichtete online über verschiedene Aussagen: 

“Für Geheimdienste ist es keine besonders schwierige Aufgabe, zwei Menschen auszuschalten, ein Haus in die Luft zu sprengen und eine DVD – wie auch die Waffen – zu platzieren und dann zu „finden“.”

Inzwischen ist der Artikel dort nicht mehr zu finden! NSU-Skeptiker werden als Querfront-Sympathisanten diffamiert weiterlesen