Heute hörte das münchner NSU-Gericht eine Zeugin, die von einem brutalen Überfall auf eine Zwickauer Sparkassenfiliale am 05.10.2006 berichtete. Dabei wurde einem Mann in den Bauch geschossen. Er hatte zuvor versucht, dem maskierten Bankräuber aufzuhalten. Durch die Rangelei …
“… könnten sich durch die Atem- und Sprechaktivitäten des Täters seine DNA-Spuren auf den Hemds ärmel … von Herrn RESCH übertragen haben. Laut Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung konnten keine DNA-Spuren von Uwe MUNDLOS und Uwe BÖHNHARDT auf dem Hemdsärmel nachgewiesen werden.” (Bundestag)
Durch diese polizeiliche Darstellung ist anzunehmen, dass unbekannte DNA am Hemdsärmel gefunden wurde, die nicht mit Böhnhardt oder Mundlos übereinstimmt. Die DNA “könnte” dem Bankräuber gehören.
Hinzufügung 19.02: Diese Interpretation ist offenbar falsch. In einer von “fatalist” kürzlich veröffentlichten Polizeiakte steht: “Am gesamten untersuchten Spurenmaterial ergaben sich keine Hinweise auf Zellmaterialanhaftungen des unbekannten Täters.” (Quelle)
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