Soweit ist es also gekommen in diesem Staat:
Der Bundestagsabgeordnete trug keine Maske, sein Attest wurde von der Berliner Polizei nicht aktzeptiert. Soweit so schlecht.
Einerseits ist im Video zu sehen, dass ein Abgeordneter des Deutschen Volkes – also ein ordentlicher Angehöriger der Legislative – von der Exekutive brutal misshandelt wird. Das allein ist schon widerlich.
Aber das ein Abgeordneter welcher Immunität genießt,
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460
durch den Einsatz unmittelbarer körperlicher Gewalt durch die Polizei zu Boden gebracht und also misshandelt wird, ist eine Ungeheuerlichkeit. Denn das Nichttragen einer Maske stellt keine Straftat, sondern wenn überhaupt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Wie unverhältnismäßig das brutale Vorgehen der Berliner Polizei aber tatsächlich ist, eröffnet sich schlaglichtartig vor dem Hintergrund der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz. Denn es ist eine offensichtliche Tatsache, dass der Infektionsschutz erst durch das Vorgehen der brutal agierenden Polizeibeamten ad absurdum geführt wurde – und eben noch nicht deswegen, weil der Bundestagsabgeordnete keine Maske trug.
Die unmittelbare körperliche Nähe der Polizeibeamten in Verbindung mit der Anwendung körperlicher Gewalt – schnelles Atmen, Schreien, Anfassen etc. – hätte alle daran beteiligten Personen durchseucht, wenn auch nur eine davon infiziert gewesen wäre.
Und das führt automatisch zur nächsten Schlussfolgerung. Denn keiner der dort so brutal vorgehenden Polizeibeamten war innerlich davon überzeugt, dass von SARS-CoV-2 für ihn persönlich irgendeine Gefahr ausgehen würde. Sonst hätten die den Bundestagsabgeordneten nämlich garnicht nicht angefasst, sondern selbst Distanz gewahrt. Niemand von denen ist schließlich lebensmüde.
Denkt man das aber weiter, dann drängt sich der starke Verdacht auf, dass die aus purer Lust an der Ausübung von Gewalt gegen vermeintliche oder tatsächliche politische Gegner so vorgehen. Wohin uns das führen wird kennen wir in Deutschland ja nun zur Genüge.