Gestern hörte der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss die Gerichtsmediziner, die die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untersuchten. Wichtiger Bestandteil wäre eine Messung der Körpertemperatur der Körper gewesen, um den genauen Todeszeitpunkt festzustellen. Diese Methode wurde jedoch nicht angewandt. Der “mdr” berichtete, dass laut der Obduzenten der “genaue Todeszeitpunkt von Mundlos und Böhnhardt nicht bestimmbar gewesen” sei. Die Linken-Abgeordnete und Mitglied des Ausschusses Katharina König twitterte, dass eine Temperaturmessung wegen Feuer und Löschwasser “keinen verlässlichen Wert” brächte.
Heute meldet jedoch die “Ostthüringer Zeitung” einen anderen Sachverhalt: Die Gerichtsmediziner bestimmten keinen genauen Todeszeitpunkt, weil das “nicht verlangt worden” sei. Deswegen wurde also die Körpertemperatur nicht gemessen! Keine genaue Bestimmung des Todeszeitpunktes Böhnhardts, Mundlos, weil Rechtsmedizin keinen Auftrag dazu hatte? weiterlesen →