Keine genaue Bestimmung des Todeszeitpunktes Böhnhardts, Mundlos, weil Rechtsmedizin keinen Auftrag dazu hatte?

Gestern hörte der thüringer NSU-Untersuchungsausschuss die Gerichtsmediziner, die die Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untersuchten. Wichtiger Bestandteil wäre eine Messung der Körpertemperatur der Körper gewesen, um den genauen Todeszeitpunkt festzustellen. Diese Methode wurde jedoch nicht angewandt. Der “mdr” berichtete, dass laut der Obduzenten der “genaue Todeszeitpunkt von Mundlos und Böhnhardt nicht bestimmbar gewesen” sei. Die Linken-Abgeordnete und Mitglied des Ausschusses Katharina König twitterte, dass eine Temperaturmessung wegen Feuer und Löschwasser “keinen verlässlichen Wert” brächte.

Heute meldet jedoch die “Ostthüringer Zeitung” einen anderen Sachverhalt: Die Gerichtsmediziner bestimmten keinen genauen Todeszeitpunkt, weil das “nicht verlangt worden” sei. Deswegen wurde also die Körpertemperatur nicht gemessen!

“Keine genauen Angaben konnten die beiden Rechtsmediziner gestern im Ausschuss zum genauen Todeszeitpunkt vortragen. Das zu bestimmen, sei nicht verlangt worden.” (otz)

Anders als Königs Darstellung wurde also deswegen nicht der genaue Todeszeitpunkt Böhnhardts, Mundlos ermittelt: Es wurde nicht verlangt! Mit der Untersuchung der Totenflecken konnte verständlicherweise der Todeszeitpunkt nicht genau festgestellt werden, da die Untersuchung ja erst am nächsten Tag stattfand. 

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