Die Bundesanwaltschaft baut die Anklage im so genannten NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe et al. auf der nicht hinterfragten Annahme auf, dass Uwe Mundlos seinen Freund Uwe Böhnhardt und sich selbst in einem Wohnmobil am 04.11.11 erschossen habe. Mundlos hätte Böhnhardt und sich mit einer “Pumpgun” in die Köpfe geschossen. Dies hätte zur “Selbstentarnung” der rechtsterroristischen Gruppe “National-Sozialistischer-Untergrund” (NSU) geführt.
Der Öffentlichkeit erklärten “Ermittler” vom Bundeskriminalamt (eine personalisierte Chiffre für die Öffentlichkeitsabteilung der Bundesanwaltschaft), dass zwei von Mundlos abgefeuerte, leere Pumpgun-Hülsen im Stregdaer Wohnmobil gefunden worden seien.
Für unabhängige Waffenexperten war schon im Herbst 2013, als einschlägige Gerüchte aufgekommen waren, schwer vorstellbar, wie Mundlos’ Pumpgun nach dem Todesschuss noch eine leere Hülse auswerfen hätte sollen. Zugespielte NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA), die offenkundig mit den Gerichtsakten identisch sind, zeigen Tatortfotos vom Inneren des Wohnmobils und bestätigen die Vorbehalte gegen die offizielle Version der Geschehnisse, allerdings auf eine andere Weise, als sie dem desinformierten Publikum im Herbst 2013 aufgeschwatzt worden waren.
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