Archiv der Kategorie: Tiefer Staat am Beispiel NSU

Opferanwalt Martinek kritisiert NSU-Prozess

Am 06.01.2011 strahlte der SWR eine mutige Aussage von Walter Martinek aus. Er ist Anwalt von Martin Arnold, einem Geschädigten des Heilbronner Polizistenüberfalls. Arnolds damalige Kollegin Michele Kiesewetter überlebte nicht das Attentat. Die Einschätzung von Martinek, den münchner NSU-Gerichtsprozesses betreffend, ist, dass der Geheimdienst “Verfassungsschutz” “uns Sachen vorenthält. Prinzipiell vorenthält und sich auch im Recht fühlt, diese vorzuenthalten.”

heilbronner-polizistenueberfallQuelle: youtube, swr

Es wäre nach dem Heilbronner Polizistenüberfall sinnvoll gewesen,

“… das berufliche und das private Umfeld des Mordopfers Kiesewetter und auch meines Mandanten zu durchleuchten, zu durchforschen und warum das nicht gemacht wurde, das ist für mich nicht verständlich.”

“Diese ganzen einfach unterstellten Zufälle. Ich komme aus Zwickau nach Heilbronn, aus irgendwelchen Gründen verlängere ich die Mietdauer des genutzten Wohnmobiles. Ich komme dann im Verlängerungszeitraum an diesen Ort, wo zufällig mitten  in der Öffentlichkeit in der Theresienwiese dann dieses Polizeiauto da parkt und erschieße dann zufällig eine Polizeibeamtin, die wiederum zufällig aus dem selben Bundesland, teilweise fast aus dem selben Bekanntenkreis, wenn man den weit fasst, stammt, da habe ich persönlich meine Zweifel.”

Es bestehen tatsächlich offene Fragen, beispielsweise über Michele Kiesewetters Chef Thomas B. Seine Version des Tages steckt voller Widersprüche:

NSU: Kiesewetter-Chef Thomas B. verstrickt sich in Widersprüche

Wer stellte Polizisten Kiesewetter/Arnold Todesfalle?

Die Hintergründe des Heilbronner Polizistenüberfalls vom 25.04.2007 liegen weiter im Dunkeln. Zugespielte Polizeiakten der Sonderkommission “Parkplatz” zeigen, dass erst ab dem Jahr 2009/2010 ernsthaft ermittelt wurde. Der Kollegenkreis der Polizisten geriet ins Fadenkreuz, etwa durch freiwillige DNA-Tests. Die Ermittlungen wurden erst durch die “Selbstenttarnung des National Sozialistischen Untergrunds (NSU)” am 04.11.11 beendet. Ein weiterer Ansatz der Sonderkommission waren Ermittlungen, die Handys der erschossenen Michele Kiesewetter betreffend. Wer schickte die Streife “Kiesewetter/Arnold” in die Todes-Falle? Wer stellte Polizisten Kiesewetter/Arnold Todesfalle? weiterlesen

Beweismittel-Manipulation beim Heilbronner Polizistenmord?

 

Der Artikel ist veraltet und überholt. Bitte lesen Sie stattdessen: https://friedensblick.de/32340/einfuehrung-artikelserie-ueber-opferhandys/

Es erhärtet sich der Verdacht der Beweismittel-Manipulation am Tatort “Theresienwiese”. Er gründet sich auf dem Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom Jahr 2012 (runterladen), die Asservaten- und Spurenliste (Stand: 30.04.2007) der Sonderkommission “Parkplatz” und der DNA-Untersuchungsberichte ab 2009 (runterladen), die der Blogger “fatalist” kürzlich veröffentlichte. Darf der Heilbronner Polizistenmord vom 25.04.2007 an Michele Kiesewetter nicht aufgeklärt werden?  Beweismittel-Manipulation beim Heilbronner Polizistenmord? weiterlesen

Bob Roberts kritisiert Verlinkung auf “Fatalist”-Blog

Bob Roberts kritisierte, dass der Blogger “Fefe” auf den “islamfeindlichen Blog” von “Fatalist” hingewiesen hätte, denn dort wird “unverhohlen gegen Linke und Muslime Stimmung gemacht”.

Der Blog “Fefe” wies auf eine lesenswerte Medien-Analyse im Blog von “Fatalist” hin, betreffend Zierckes und Ranges Lüge über vorhandenen Brandruß in Uwe Mundlos Lunge. “Fefe” kritisiert treffend, dass wir als Gesellschaft offenbar resignierten, dass der Bundestag einfach so an der Nase herum-geführt wird. Sowohl “Fefe” wie auch die sachliche Analyse geben keine anti-islamischen Äußerungen oder Überfremdungs-Ängste wieder. 

Das ist ein wichtiger Punkt, auch für mich. Keineswegs schließt sich “Fefe” mit dem Hinweis auf die Analyse allen anderen Inhalten im Blog von “Fatalist” an. Falls auch in der Analyse rechte Entgleisungen vorhanden gewesen wären, hätte ich Bob Roberts zugestimmt.

Es ist betrüblich, dass ein rechter Blogger die Ermittlungsakten auswertete und so zentrale NSU-Ermittlungsergebnisse widerlegt. Ich frage mich, warum dies nicht viel mehr von der NSU-Nebenklage oder Journalisten ausgeht. Aufklärung wäre das beste Mittel, “Fatalists” Blog den Zulauf zu entziehen.

Kündigte Bundesanwaltschaft “Schlußstrich” unter NSU-Ermittlungen an?

Die Bundesanwaltschaft und der NSU-Komplex. Auszüge aus der Jahrespressekonferenz der Behörde

Karlsruhe, 11. Dezember 2014, Jahrespressekonferenz des Generalbundesanwaltes. Auszüge u.a. zum NSU-Komplex im Wortlaut. Fragen und Antworten.

 GBA Harald Range:

„(…) So wie der Anschlag auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 eine umfangreiche Umgestaltung der globalen Sicherheitsstruktur zur Folge hatte, hat das NSU-Ermittlungsversagen zu neuen Strategien der deutschen Sicherheitsbehörden und auch der Staatsanwaltschaften geführt. Unser Weg, das Vorgehen des Generalbundesanwaltes: Im Zentrum stehen der NSU-Komplex und der Prozess in München gegen das einzige noch lebende mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Heute vor wenigen Tagen hat das Gericht bis Januar 2016 terminiert. So viel lässt sich heute schon sagen:

Die bisherige Beweisaufnahme spiegelt unsere Ermittlungsergebnisse und unsere Anklage wider. Neben dem Prozess in München führen wir Ermittlungen gegen neun weitere mögliche Unterstützer des NSU, gegen das uns bekannte Umfeld der Angeklagten. Außerdem führen wir ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt. Darin gehen wir jedem neuen Hinweis, jeder neuen Spur und jedem neuen Ermittlungsansatz auf weitere Taten oder weitere Unterstützer des NSU nach. Ich will hier nur das Stichwort „Corelli“ nennen. Diese Ermittlungsverfahren müssen wir selbstverständlich außerhalb der Hauptverhandlung führen. Nur so ist einerseits eine stringente und konzentrierte Beweisaufnahme über die strafrechtliche Verantwortung der in München angeklagten Personen möglich, und nur so ist andererseits auch eine umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes gewährleistet. (…)“

Anmerkung: Im Skript des GBA, das an die anwesenden Journalisten verteilt wurde, stand an dieser Stelle noch folgender Satz: „Einige Nebenkläger in München scheinen das nicht anerkennen zu wollen.“ Diesen Satz hat Range dann aber nicht gesprochen.

Frage Journalist:

„Der Untersuchungsausschuss in Thüringen hat ja im Prinzip hoheitlich festgestellt, daß es eine Verflechtung des Landeskriminalamtes und des Landesverfassungsschutzamtes in den NSU-Komplex gibt. Es stellt sich mehr als nur ein Anfangsverdacht. Wieso ermitteln Sie nicht gegen verantwortliche Personen dieser Ämter?“

GBA Range:

„Wir haben es natürlich mit Fakten zu tun, die Grundlage unserer Anklage sind und deswegen prüfen wir sehr genau, das habe ich versucht darzustellen, in einem weiteren Verfahren, ob es andere Verflechtungen noch gibt. Wir haben in diesem Zusammenhang auch natürlich die Frage der strafrechtlichen Verjährung zu prüfen. Und alles, was vor 2001 gewesen ist, ist nicht mehr von uns in Bezug auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich zu erfassen.“

Anmerkung: Der GBA spricht von möglicher „Verjährung“. Offensichtlich bewertet er das Verhalten des LKA und des LfV in Thüringen durchaus als strafwürdig.

 Frage:

„Es gibt drei neue Untersuchungsausschüsse, in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, weil die Abgeordneten der Meinung sind, daß die Morde bzw. Anschläge nicht aufgeklärt sind und weil speziell auch die Zwei-Täter-Theorie der Bundesanwaltschaft nicht haltbar ist. Werden Sie durch diese Ausschüsse nicht Lügen gestraft? Und wäre es nicht an der Zeit, Ihre Anklageschrift zu überarbeiten?“

GBA Range:

„Wir beziehen die Fakten, die wir von Untersuchungsausschüssen verschiedener Länder haben, natürlich mit ein in unsere Überlegungen. Aber im Prozess in München geht es jetzt um die Tatschuld der dort angeklagten Personen. Alles weitere, hab ich versucht darzustellen, wollen wir in den getrennten Verfahren, die wir führen, untersuchen.“

Bundesanwalt Thomas Beck, Leiter der Abteilung Terrorismus beim GBA: 

„Ergänzend kann ich dazu sagen, daß uns natürlich die Erkenntnisse aller Untersuchungsausschüsse des Bundes und auch der Länder vorliegen, daß wir die auch auswerten. Aber so wie Sie das darstellen, daß das jetzt ein Umdenken erfordert oder eine Neubewertung, solche Anhaltspunkte haben sich für uns daraus nicht ergeben. Wir gehen als Staatsanwälte da hin, wir müssen mit Beweisen arbeiten, nicht mit Vermutungen oder sonstigen Überlegungen oder Gedankenspielen. Sondern für uns zählen nur gerichtsfeste Beweise, die Anlaß geben, eine Anklage zu erheben oder nicht. Und, wie Ihnen bereits erläutert wurde, alle diese Hinweise in ihrer gesamten Komplexität, seien sie realistisch, weniger realistisch oder auf den ersten Blick überzeugend, die werden in den Verfahren, die wir Ihnen genannt haben, geprüft, evaluiert, vor dem Hintergrund der gesamten Erkenntnislage immer wieder neu bewertet und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden. Aber so einfach, wie Sie das darstellen, stellt es sich tatsächlich nicht dar.“

Anmerkung: „…und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden.“ Ein Freudscher Versprecher des Terrorismusermittlers Thomas Beck? Der Bundesanwalt und Nachfolger von Rainer Griesbaum war Beisitzer der Bundesanwaltschaft im NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages.

*

Frage:

„Eine Frage zur Informationspolitik Ihres Hauses: Sie haben im Herbst neue Ermittlungen gegen RAF-Mitglieder eröffnet und geben dazu keinerlei Auskunft. Das war in der Vergangenheit nicht so. In der Vergangenheit haben Sie Auskünfte gegeben, was Ermittlungsverfahren angeht. Warum wird das nun so restriktiv gehandhabt? Bzw.: Ich möchte Sie bitten, Auskünfte zu geben heute und hier zu diesen neuen Ermittlungen.“

Bundesanwalt Beck:

„Was Ermittlungsverfahren angeht oder neue Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der RAF: Da gilt nach wie vor, daß wir grundsätzlich zu Ermittlungsverfahren keine Auskünfte geben, wenn wir die einleiten. Die Tatsache, daß die bekannt geworden sind, beruht nicht auf Mitteilungen von uns. Das ist unsere gängige Informationspraxis, an der wir auch festhalten wollen.“

Anmerkung: Immerhin wird bestätigt, daß es diese Verfahren gibt. Gleichwohl widerspricht sich die Behörde. Denn nur wenige Minuten vorher hat sie mitgeteilt, daß es im NSU-Komplex nach wie vor neun weitere Ermittlungsverfahren gibt.

Fall “Edathy”: Klärt U-Ausschuss auf oder sorgt für Vorverurteilung?

Edathys Fall – Ein Untersuchungsausschuß soll aufklären und sorgt eher für eine Vorverurteilung. Am 18. Dezember stellt sich Sebastian Edathy der Öffentlichkeit.

Ein Verdacht hält sich hartnäckig: Soll der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy kriminalisiert werden? Abgestraft für seine kritische Rolle als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses? Fall “Edathy”: Klärt U-Ausschuss auf oder sorgt für Vorverurteilung? weiterlesen

Bundestag machtlos – Generalbundesanwalt verweigert NSU-Akten

Der so genannte “Arbeitskreis NSU”, der in den letzten Wochen und Monaten von sich reden gemacht hat, besteht aus rund einem Dutzend Privatpersonen. Ohne erkennbares finanzielles Motiv untersucht die Gruppe zugespielte Ermittlungsakten, die aus dem Jahr 2012 zu stammen scheinen: Auf den dort festgehaltenen Ergebnissen beruht maßgeblich die Anklage gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe.

Der Arbeitskreis wies nach, dass sich die “Pannen-Serie” der Ceska- und Bombenermittler unverfroren weiter fortsetzt, auch nach der Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, der sogenannten “Selbstenttarnung des National-Sozialistischen-Untergrunds” (NSU) am 04.11.11. In den Akten wimmelt es nach den Ergebnissen des Arbeitskreises nur so von Manipulationen, Ungereimtheiten und Fehlern. Darauf machte der Arbeitskreis den Innenausschuss des Bundestags am 25.09.14 aufmerksam. Bundestag machtlos – Generalbundesanwalt verweigert NSU-Akten weiterlesen