Die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft ist die federführende Behörde bei den Ermittlungen, die den “National-Sozialistischen-Untergrund” (NSU) betreffen. Laut der Anklageschrift gegen Beate Zschäpe hätte sie zusammen mit Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt eine NSU-Terrorgruppe gebildet und neun Kleinunternehmer mit einer Handfeuerwaffe der Marke “Ceska” erschossen, außerdem zwei Bombenanschläge und sechzehn Banküberfälle begangen. Veröffentlichte NSU-Ermittlungsakten beweisen jedoch, das die Darstellung falsch ist. Wichtige Beweismittel tragen Körperspuren (DNA) von bis heute unbekannten Personen. Ermittler unterließen Nachforschungen und Untersuchungen, nachgewiesenermaßen in einem Fall nach Eingabe der Bundesanwaltschaft.
Die sabotierte Jagd der NSU-Ermittler nach dem Terrornetzwerk weiterlesen