Archiv der Kategorie: Demokratie & Frieden in Gefahr

Es gab BUK-fremde Sprengstoffreste an mh-17

Im Internetportal “Telepolis” berichtete Florian Rötzer über den Stand der mh17-Untersuchung. Es wurde im Forum ein kompetent erscheinener Kommentar zum Artikel veröffentlicht. Über den Wahrheitsgehalt der dort getroffenen Aussagen kann ich keine abschließende Bewertung abgeben.

Ein “OckhamOS” studierte offenbar eingehend den Abschlussbericht des “JIT” (Joint Investigation Team), welches den Abschuss des Passagierflugzeugs mh17 untersuchte, und gibt auch eine Quellenangabe, wo die JIT-Berichte nachgelesen werden können. Er schreibt:

“Wie auch immer, ich hab mir die Mühe gemacht und mich nochmal durch den Abschlussbericht der Niederländer gekaut.
https://www.onderzoeksraad.nl/en/onderzoek/2049/investigation-crash-mh17-17-july-2014/publicatie/1686/found-buk-missile-parts-in-final-report-dutch-safety-board#fasen”

Unter der oben angegebenen Internetseite ist der Abschlussbericht, sowie verschiedene Anlagen veröffentlicht.

Das JIT analysierte 126 Proben nach Sprengstoff-Rückständen. An 30 Proben wurde TNT und RDX und zum Teil PETN festgestellt. Die Rückstände auf die BUK-fremden Sprengstoffe TNT und PETN wären auf die Kämpfe und dem Transport zurückzuführen. Es würde sich um “Verunreinigungen” handeln. Bei den anderen Proben wurde offenbar gar nichts gefunden. Im JIT-Bericht steht …

Mit “Verunreinigungen” werden also die zwei gefundenen Sprengstoffarten bezeichnet, die nicht in der BUK-Rakete verbaut sind: TNT und PETN. 

“- Abschnitt 2.16.3, zweiter Abschnitt: In 30 der 126 untersuchten Proben wurden außer dem Sprengstoff RDX (aus der BUK) auch die Sprengstoffe TNT und PETN gefunden.
Wurde auf “Verunreinigungen” zurückgeführt. Nicht weiter wichtig, weiterlesen, hier gibts nichts zu sehen. Aber es war (komischerweise) KEINES der BUK-Fragmente verunreinigt.” 

Hervorzuheben ist, dass an dem gefundenen BUK-Raketenteil keine Verunreinigung war, sondern nur der Sprengstoff RDX.

 “OckhamOS” hinterfragt kritisch, warum im Körper der Piloten und im Cockpit selber “Verunreinigungen” gewesen wären:

“(…) die BUK-Fragmente im Pilotenkörper zeigten nur den BUK-Sprengstoff, aber an anderen Stellen im Pilotenkörper und im Cockpit wurden weitere andere Sprengstoffe in Spuren gefunden.”

Diese Darstellung stimmt so nicht. JIT schreibt nicht, dass die Fremdkörper / BUK-Schrapnelle aus den Leichen nach Sprengstoffresten untersucht wurden. JIT schreibt nur von einem (einzigen) BUK-Raketenteil, welches untersucht wurde. Ansonsten wären nur Wrackteile untersucht worden.

“Das waren dann “Verunreinigungen”, während die auch dort befindlichen BUK-Fragmente eben nicht “verunreinigt” waren. Steht jedenfalls so im Bericht. Fand ich merkwürdig.
Und es wurde nicht im Entferntesten die Möglichkeit diskutiert, dass die BUK-Teile die Verunreinigung darstellen könnten.”

Der telepolis-Kommentator “Russischer Hacker” lieferte eine mögliche (Teil)-Erklärung für die BUK-fremden Sprengstofffunde:

“mögliche Erklärung:

Die Absturzstelle wurde von der Ukrainischen Armee immer wieder mit Artillerie beschossen.

https://sputniknews.com/europe/201411101014568239/

nytimes.com/2014/07/29/world/europe/malaysian-plane-ukraine.html?mcubz=0

Kein Wunder dass man dort Spuren von allen möglichen Sprengstoffen finden konnte.

Und wer weiß, ob die Art des Sprengstoffs die einer Buk Rakete zugeordnet wurde, nicht von einer Artilleriegranate stammte.

Auch die Fragemente die man gefunden hat sind derart verformt. Das kann Alles sein.”

Sprengstoffe TNT und PETN passen zum Schadensbild eines Bordkanonen-Einsatzes

– Abschnitt 2.12.2: Schadensbilder der Außenhaut und eines Pilotensitzes ab Figure 15:

Die runden bzw. ovalen Einschusslöcher mit einem ziemlich identischen Querschnitt von 30 mm, die auf mehreren Bildern auftauchen (sehr hübsch in Fig. 32 und 33) wurden nicht gesondert untersucht bzw. identifiziert, da man sich (Abschnitt 3.6.1) schon mal auf die BUK als alleinige Waffe festgelegt hatte. In keinem der Bilder wurde das Fragment der linken Cockpitseite so gezeigt, wie es in …

http://www.vol.at/2014/07/mh17_crash_part_shrapnell_ap.jpg

… dargestellt ist (ist das in Fig. 33 gezeigte Trümmerteil. Warum haben die Bilder keine Messlatte?). In diesem Bild aus anderem Blickwinkel und anderer (besserer) Beleuchtung und Auflösung erkennt man SEHR deutlich 5 (FÜNF!) fast identische schräge ovale Einschusslöcher in fast konstantem Abstand mit ca. 30 mm Querschnitt (von links oben nach rechts unten auf fast einer Linie verlaufend – gekrümmte Oberfläche). Kann jeder, der die Augen aufbekommt, für sich feststellen, ob das nach einer Garbe aussieht. Für so eine zielsichere Garbe müßte die Waffe (Maschinenkanone Kaliber 30 mm) aus einem mit fast gleicher Geschwindigkeit fliegenden Flugzeug von hinten unten oder hinten oben kommend abgefeuert werden.

Und diese Maschinenkanonen arbeiten mit anderen Patronenladungen -TNT und PETN. Die Geschosse haben eine so hohe Geschwindigkeit (und Energie) und Form, dass sie – anders als die Schrapnelle, die im Pilotenkörper stecken bleiben Fig.37 ! – durchschlagen – es können also nur Reste, Splitter, Abrieb (gleiches Metall wie die Schrapnelle?) und eben die Schmauchspuren anderer Sprengstoffe nachgewiesen werden. Und tatsächlich lassen sich einigermaßen runde Durchschüsse auch im Pilotensitz (aus sehr festem Metall) finden, Fig. 24, 26. Explosivgeschosse sind von dieser Betrachtung nicht ganz erfasst, sie explodieren nämlich nicht bei der Oberflächenberührung, sondern µs später im Inneren und würden kleine Splitter hinterlassen – aus einem ähnlichen Metall wie die Schrapnelle.

Der Report schließt das von vornherein aus und nimmt als diskutierte Möglichkeit ein von vorn kommendes Flugzeug (Abschnitt 3.6), was natürlich durch die irrsinnig hohe Relativgeschwindigkeit keine Schussgenauigkeit haben kann und deshalb kaum Treffer erzielen wird (womit der geneigte Leser gleich von vornherein in eine bestimmte Richtung gelenkt wird, nämlich dass es kein Flugzeug gewesen sein kann – naja, wers mit sich machen lässt).

Diese Geschosse würden mit Sicherheit das Cockpit durchschlagen und die Crew töten – aber womöglich nicht das Flugzeug strukturell so zerstören, dass es zerbricht. Das kann eigentlich wohl nur durch Raketenschrapnells mit großflächiger Zerstörung und die Druckwelle passieren. Und die würden dann womöglich auch Beschusspuren unkenntlich machen – aber wohl nicht ganz, wenn man die Augen aufmacht.

Natürlich wurden keine ausführlichen Vergleiche der Schrapnelltypen von Luft-Luft-Raketen angestellt – nur eine ausgewählte Liste von “typisch in der Region verwendeten” (Table 14), die alle keine solchen Schrapnelle erzeugen. Aber sehr ausführlich wurden alle anderen Abschüsse in der Region bei den militärischen Auseinandersetzungen gelistet. Wieder so eine Nebelkerze?

Und wieder der Hinweis, “ein anderes Flugzeug hätte man im Radar gesehen” (s. 128) – aber Radardaten lagen noch nicht vor….

Schadensbild in Außenhaut passt nicht zu BUK 1-Schrappnellen “Schmetterling” (“Bow-tie shaped”)

“Wobei mir jetzt eben beim Lesen im Bericht erst auffiel, dass nicht ein einziges Foto einer dieser sehr charakteristischen Stanzspuren eines typischen BUK-Fragments in der Außenhülle des Flugzeugs gezeigt wurde (“bow-tie shaped”, 14×14 mm²) – das wäre für mich der “rauchende Colt”. Auch für die Ermittler, also gehe ich davon aus, dass so etwas nicht gefunden wurde. Was nicht heißt, dass so etwas nicht vorhanden war – nur eben nicht gefunden. Und solche Stanzspuren entstehen eben nur zufällig, nicht zwangsläufig.!

Der BUK-Raketenkopf besteht aus ca. 6.000 Schrapnellen. Es gab insgesamt 800 Einschläge (“over 800 hits are estimated”) im Flugzeug. Es gibt in den JIT-Berichten keine einzige Aufnahme eines typischen schmetterling-förmigen Einschlagloches! Dafür gibt es ein Foto eines Schmetterling-Schrapnelles. Quelle ist der ukrainische Geheimdienst. Insgesamt wurden nur vier (!) Schrapnelle gefunden, die zu einer BUK-Rakete passen.

“43 of the 72 fragments were found to be made of unalloyed steel and four of these fragments, although heavily deformed and damaged, had distinctive shapes; cubic and in the form of a bow-tie.”

Der BUK-Raketenhersteller Almaz-Anley ließ eine baugleiche Rakete an einem Cockpit explodieren. Das Schadensbild mit den typischen schmetterlings-förmigen Stanzmarken unterscheidet sich deutlich, genauso wie die Funde vieler schmetterlingsförmiger Schrappnelle, vom Schadensbild der Außenhaut von mh17.

Quelle: sputnik

Auswertung des Stimmenaufzeichnung

“Aber bestimmte Ungenauigkeiten lassen sich auch als Manipulationsversuche bewerten. Dafür ein Beispiel:

Auf Seite 46 zeigt ein Schaubild die Aufzeichnung der letzten Millisekunden der 4 Mikrofone im Cockpit (Cockpit Voice Recorder CVR, Figure 9). Im entfernteren Text wurde bereits beschrieben, dass der Beschuss zum sofortigen Ausfall der Stromversorgung führte (bei der Begründung, warum die Sauerstoffmasken nicht auslösten, Abschnitt 2.18.2) und beim Ausfall der Stromversorgung der Flugdatenrecorder und der Audiorecorder unmittelbar keine Aufzeichnung mehr vornehmen.

Die Merkwürdigkeiten sind jetzt:

  1. Zwei sehr laute Schallsignale mit 20 msec Abstand direkt vor dem Aufzeichnungsabbruch. (nebenbei bemerkt ist das der Abstand zwischen zwei Schüssen der Maschinenkanone einer SU25 – https://de.wikipedia.org/wiki/Grjasew-Schipunow_GSch-30-2). Man möchte schon mal da reinhören, um sich selbst einen Eindruck machen zu können, was das für ein Ton war (die Zusammenfassung schreibt, dass keine “relevanten Gespräche zu Warnungen oder Vorkommnissen” zu hören sind – ja und? Das andere?), auch weil die Diagramme kaum eine fundierte Analyse zulassen – die Ausschnitte blenden die wichtigen Zeitsignale fast komplett aus. Und aus den Zeitdifferenzen der Signale läßt sich sogar relativ exakt messen, WO das Schallereignis links, rechts oder mittig im Cockpit stattfand (1 msec entspricht ca 35 cm Laufweg in Luft) – merkwürdig nur: diese Untersuchung wurde nicht erläutert – nicht gemacht? Dann sollte man jemanden an den Ohren ziehen…
  2. Etwa 10 msec nach dem 2 Schallereignis fallen der CVR bzw. DREI der Mikrofone direkt elektrisch aus (“fade out” als Fachausdruck unter Akustikern), nur das 4. Mikro (OBS) zeichnet 40 msec nach dem 2. Ereignis noch einmal ein drittes Schallsignal auf, das nicht im Bericht erwähnt und bewertet wird. Wieso lief dieses 30 msec länger, wenn doch alle am gleichen Stromkreis hingen (das ist anders nicht erläutert, oder hat der CVR eine Stützbatterie?) und den gleichen einzigen CVR bedienten? Wird leider nicht erklärt und ist wirklich SEHR seltsam. Wenn ich selbstverständlich davon ausgehe, dass die Signalaufzeichnungen nicht manipuliert sind – was also ist die Ursache? Erklärungen werden nicht geboten.

Für die These einer Manipulation der Stimmenrekorder spricht, dass ein toten Passagier mit einer Sauerstoffmaske gefunden wurde. Das spricht dafür, dass der Stromausfall nicht so abrupt vonstatten ging, wie das JIT ihn beschreibt.

BR-Rundfunkratsvorsitzender Dr. Lorenz Wolf: Beim NSU-Fall müssen Staatsorgane ermitteln, auswerten, offene Fragen beantworten

Mitte Februar 2017 schrieb ich eine Programmbeschwerde über den als “Dokumentarfilm” beworbenen “Der NSU-Komplex”, für den Stefan Aust und Dirk Laabs verantwortlich sind. Der Film wird im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen gezeigt und beworben, produziert vom Bayerischen Rundfunk (BR).

In diesem Machwerk werden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als rechtsterroristische NSU-Mörder diffamiert, ohne auf die sie entlastenden Indizien einzugehen, ohne die Möglichkeit anderer Täter und Hintergründe anzuführen. Es wird dazu auf eklatante Weise gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, sowie gegen den Grundsatz der Objektivität.

Als Antwort schrieb mir Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des BR-Rundfunkrates, sinngemäß, dass doch nicht ernsthaft an der Schuld der zwei Männer gezweifelt werden könnte. BR-Rundfunkratsvorsitzender Dr. Lorenz Wolf: Beim NSU-Fall müssen Staatsorgane ermitteln, auswerten, offene Fragen beantworten weiterlesen

Aust/Laabs bezeichnen Böhnhardt/Mundlos als “NSU-Mörder”

Hier einige Beispiele, bei denen vor allem die Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs Böhnhardt/Mundlos als “NSU-Mörder” bezeichnen, ohne ein “mutmaßlich”. Was sie im Film “NSU-Komplex” machten, war also keine Ausnahme gewesen.

NSU-Mörder arbeitete bei V-Mann des Verfassungsschutzes (…) “In den letzten beiden Jahren seiner V-Mann-Tätigkeit betrieb er eine Baufirma in Zwickau und beschäftigte dort den NSU-Mörder Uwe Mundlos, (…)” Von Stefan Aust, Helmar Büchel, Dirk Laabs, 

“(…)wonach zumindest der NSU-Mörder Uwe Mundlos, möglicherweise aber auch Beate Zschäpe bei (…)” Von Stefan Aust, Helmar Büchel, Dirk Laabs 

“Immerhin waren die NSU-Mörder Böhnhardt und Mundlos da noch unterwegs. Aber nach deren Selbstentlarvung durch Selbstmord gab und gibt es keinen Grund mehr, die Aufklärung einer zehnfachen Mordserie zu behindern.” Stefan Aust, 01.03.2015

“Wie nah war der Verfassungsschutz den NSU-Mördern? (…) alle von ihnen heute entweder tote Täter wie Mundlos und Böhnhardt – oder als mutmaßliche Helfer (…).” Stefan Aust, Per Hinrichs, Dirk Laabs | Veröffentlicht am 01.03.2015

“Das unverschämte Glück der NSU-Mörder (…) Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hätten schon bei ihrem ersten Mord auffliegen können.”  Hannelore Crolly, 10.07.2013

“(…) kamen die Ermittler der Soko Bosporus den Persönlichkeiten der zwei NSU-Mörder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sehr nahe.” kein Journalist als Autor genannt, 06.03.2013

Einspruch gegen die Antwort des BR-Rundfunkrates zur Programmbeschwerde NSU-Komplex

Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
Rundfunkplatz 1
80335 München

Einspruch gegen Ihre Antwort vom 22.05.17 auf meine Programmbeschwerde zum „NSU-Komplex“ vom 14.02.2017

Sehr geehrter Herr Rundfunkratsvorsitzender Dr. Wolf,  Einspruch gegen die Antwort des BR-Rundfunkrates zur Programmbeschwerde NSU-Komplex weiterlesen

Programmbeschwerde zum Film NSU-Komplex und Antwort des BR-Rundfunkrates

Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
Rundfunkplatz 1
80335 München

Programmbeschwerde „NSU-Komplex“, BR-Produktion, gelaufen am 18.10.2016

14.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren des BR-Rundfunkrates,

das Angebot zur Meinungsbildung in den öffentlich-rechtlichen Sendern muss dem Grundsatz der “Objektivität” folgen. Der sogenannte “Dokumentarfilm” „NSU-Komplex” verstößt gegen diesen Grundsatz auf eklatante Weise. Auf der BR-Internetseite wird der Film folgendermaßen beworben:

“Der Dokumentarfilm von Stefan Aust und Dirk Laabs liefert einen umfassenden und genauen Überblick über die Hintergründe des NSU-Terrors (…).”

Diese Werbeaussage stimmt nicht, da kein Dokumentarfilm vorliegt. Es wird kein authentisches, wahrhaftes Bild der Hintergründe des sogenannten „NSU-Terrors“ gegeben, sondern eine Fiktion beschrieben. Zwar ist der Film stellenweise um genaue Aufklärung bemüht, es kommen Zeitzeugen zu Wort, z. B. vom sogenannten „Thüringer Heimatschutz“, seine zentrale Aussage ist jedoch maßlos übertrieben, da entgegen der tatsächlichen Beweislast: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhart wären rechtsextremistisch motivierte Haupttäter der Ceska-Morde gewesen, sowie Bombenleger und Bankräuber. Schon in den ersten 20 Sekunden des Filmes wird dies klargemacht:

„Jagdszenen in Dunkeldeutschland. Hier in Thüringen begann es und hier endete es auch. Ein mörderisches Drama mit zehn toten Opfer und zwei toten Tätern.“

Für diesen roten Faden biegen die Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs sich (ihre) Wahrheit zurecht. Sie mutmaßen nicht, sondern legen sich fest. Das wird aber dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht. Dies werde ich in den kommenden Seiten begründen.

Ich gehe davon aus, dass Sie als Rundfunkrat ihrer Kontrollpflicht nachkommen werden und meine Programmbeschwerde prüfen.
Mit freundlichen Grüßen

Georg Lehle

Vorverurteilungen, Ceska-Mordserie

Der Film verzichtet darauf, die Männer als mutmaßliche Ceska-Schützen zu benennen, sondern vermittelt den Eindruck, die Täterschaft wäre klar ihnen zuzuordnen. So wird dort erzählt:

“Im September 2000 suchten sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ein Ziel: Am Rande von Nürnberg, unweit des Reichsparteitagsgeländes, fanden sie einen Mann, der Blumen an einen Straßenstand verkaufte. Mit zwei Waffen feuerten die Täter auf den Mann, (…). Er wurde das erste von zehn Opfern einer beispiellosen Mordserie.”

Objektiv kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Männer tatsächlich die Mörder von Enver Simsek waren: Genauso wie bei den anderen Ceska-Morden gab es keine DNA und Fingerabdrücke der beiden Männer am Tatort. Gesehen wurden sie auch nicht. Eine Zeugin beim Mordfall Simsek berichtete von einem Streit Simseks mit einem dunkelhaarigen Mann, kurz vor der Tat, siehe Phantombild links.

Bei einigen Ceska-Mordfällen sicherten Ermittler verdächtige DNA von bis heute anonymen Personen. Auch Phantombilder der anderen Fälle entlasten eindeutig Böhnhardt, Mundlos. Es wurden meistens verdächtige dunkelhäutige bzw. dunkelhaarige Männer beobachtet.

Kein einziger Zeuge beobachtete jedoch hellhäutige Männer mit fast-Glatzen, wie sie Böhnhardt und Mundlos in den 2000er Jahren hatten, oder bemerkte die abstehenden Ohren Böhnhardts.

Bombenleger

Uwe Mundlos wird im Film als ein Bombenleger der Keupstraße bezeichnet:

“So auch im Juni 2004 als Uwe Mundlos in der kölner Keupstraße ein Fahrrad abstellte, auf dem Gepäckträger eine Nagelbombe.”

Beide Männer werden als Bombenleger von Nürnberg dargestellt:

“Zwei Monate nach Coplands letzten Anschlag machten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ernst. In Nürnberg unweit des Bahnhofs legten sie in einer kleinen Kneipe, die von einem Türken geführt wurde, eine Bombe ab.”

Auch hier gibt es keine DNA oder Fingerabdrücke der beschuldigten Männer, obwohl verdächtige DNA am Fahrrad des Keupstraßen-Bombenlegers gesichert wurde. Wie gehabt erwähnt der Film nicht diesen entlastenden Punkt, auch Zeugenaussagen südländisch wirkender Verdächtiger.

Die Zeugin Gerlinde B. sah einen der Kölner Bombenleger, als er sein Fahrrad in die Keupstraße schob. Sie bezeichnete ihn als „mediterranen Typ“. Bei „Aktenzeichen ZY“ ungelöst wurde ihre Aussage im Jahr 2005 folgendermaßen dargestellt:

„Jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer den Täter auf die Spur zu kommen, nämlich dieses Phantombild. Angefertigt wurde es mit Hilfe einer Zeugin, die einen der Täter gesehen haben will: Mitte 20, etwa 180 groß, schlank, dunkler Teint, dunkle Augen, mediterranen Typ.„
Nach ihren Vorgaben wurde Phantombild links erstellt.

phantom keup

Quelle: youtube

Bankräuber

Die Journalisten Aust/Laabs bezeichnen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Bankräuber:

“Böhnhardt und Mundlos änderten jedoch zunächst nicht ihre Vorgehensweise sondern überfielen wie gehabt regelmäßig Banken.”

“4 Tage nach der Sendung überfällt Uwe Böhnhardt eine Bank, allein.”

Uwe Böhnhardt wird als einer der Bankräuber von Stralsund dargestellt. Der Bankraub fand am 18. Januar 2007 statt. Der „NSU-Komplex“ zeigt ein Phantombild eines jugendlich wirkenden Täters mit vollen Haupthaar, ohne abstehende Ohren. Damit der Vergleich zu Böhnhardt passt, vergleicht der Film das Phantombild mit einem Foto des jugendlichen Böhnhardts aus den 90er Jahren! Tatsächlich schaute Böhnhardt 2007 wesentlich älter aus, mit fast Glatze und Geheimratsecken. Im Film heißt es:


„Jetzt gab es sogar ein Phantombild von Uwe Böhnhardt als Bankräuber.“

Auch hier sprechen in den Banken gesicherte DNA und sogar Fingerabdrücke dagegen, dass Böhnhardt/Mundlos die Täter gewesen sein könnten. Beim zweiten Überfall (inklusive des Edeka-Überfalls) wurde DNA des Räubers festgestellt.

Clemens Binninger (CDU-Bundestagsabgeordneter): “Aber für mich war es eben von Interesse, weil auch der Abgleich heute – das ist dann der zweite Überfall – mit Mundlos und Böhnhardt leider nicht übereinstimmt.”

Bei einem anderen Überfall wurde sogar ein Fingerabdruck des Bankräubers gesichert worden, keine Übereinstimmung:

“Clemens Binninger: (…) Ich will Sie was Zweites fragen. Bei dem Banküberfall in Chemnitz, Johannes-Dick-Straße 4, 30. November 2000, da konnten wir den Akten entnehmen, dass ein Fingerabdruck gesichert wurde, und dieser Fingerabdruck wurde zwischenzeitlich auch abgeglichen mit Mundlos und Böhnhardt, mit dem Ergebnis: Er passt für beide nicht.”

In der letzten Wohnung von Beate Zschäpe in Zwickau gab es Überwachungskameras. Trotz Auswertung der Bänder durch die Polizei gibt es keine Beweise, dass die Wohnung tatsächlich als „Depot“ genutzt wurde, wie Aust/Laabs meinen. Ihr Film berichtet falsch:

“Auch ein weißer Camper wurde von der Kamera erfasst. Mit dem gingen Böhnhardt und Mundlos auf ihren nächsten Beutezug, überfielen zunächst im September 2011 eine Bank in Arnstadt, dann am 04. November eine Sparkasse in Eisenach.”

Die von der Überwachungskamera erfasste Straßenszene zeigt nicht das Wohnmobil, mit dem sie in Arnstadt auf „Beutezug“ gegangen wären. Der Mietvertrag dieses Wohnmobils ging vom 05.09.11 bis 10.09.11! Der Zeitstempel der erfassten Aufnahmen zeigt stattdessen das Datum 26.10.11. Der Film zeigt folgenden Ausschnitt, mit dem angeblichen (Arnstädter) Wohnmobil:

In Wahrheit gibt es keine Aufnahmen des Arnstädter Wohnmobils in den Bändern, sondern von dem Wohnmobil, welches für den Bankraub in Eisenach am 04.11. genutzt worden wäre. Zu denken muss hier geben, dass die (angeblichen) Bankräuber Böhnhardt/Mundlos 40 Kartons mit Materialen ins Wohnmobil luden, darunter Kinderspielzeug, Geld von vorherigen Banküberfällen in Arnstadt und Stralsund, die geraubten Dienstwaffen der in Heilbronn überfallenen Polizisten, die erst am 01.12. gefundenen NSU-Bekennerfilme etc. Warum gibt es keine Aufnahmen, wie das Wohnmobil beladen wird?

Sogenannter „NSU-Bekennerfim“

Hier verdächtigen die Journalisten Uwe Mundlos den „Bekennerfilm“ selbst hergestellt zu haben.

“Hier stellten sie später auch die erste Version eines Bekennervideos her.”

“Am Tag der Ausstrahlung der Fernsehsendung begann vermutlich Uwe Mundlos (…) eine neue Bekenner-DVD des NSU zu schneiden. Sechs Wochen arbeitet er unter Hochdruck an einem Film (…).”

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist 2012 in einem Urteil darauf hin, dass Uwe Mundlos den Bekennerfilm nicht hätte programmieren können. Wenn, dann wäre laut BGH der Beschuldigte Andre E. dazu in der Lage gewesen:

„Im Umfeld des “Nationalsozialistischen Untergrunds” verfüge – aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit – allein der Beschuldigte über die erforderlichen Fähigkeiten. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien selbst nicht in der Lage gewesen, die Videosequenz herzustellen.“ (Bundesgerichtshof, AK 17/12, Absatz 23)

Also ist die Verdächtigung gegen Mundlos unbegründet, auch aus folgendem Grund: Der Bekennerfilm wurde nicht auf den in Zschäpes Wohnung gefundenen Festplatten programmiert. Es fehlen Dateien und Zeichensätze. Auszug aus den Ermittlungsakten der Polizei:

„Auf dem Asservat EDV11 befinden sich keine installierten Programm, die für die Erstellung der Corel-Dateien möglich wären. Es handelt sich um eine reine Datenfestplatte.“

„Festgestellt werden kann, dass mit der Summe der auf Asservat EDV11 vorhandenen Dateien, das Video in der vorliegenden Form nicht erstellt werden kann, da Fragmente für das Video fehlen.“

Der Film wurde lediglich auf eine mobile Festplatte kopiert, die während einer „Nachsuche“ im Schutthaufen vor der Wohnung Zschäpes gefunden wurde. Außerdem wurden an den (angeblich) von Beate Zschäpe verschickten Filmen (und Briefumschlägen) keine DNA oder Fingerabdrücke des Trios gefunden, sondern von bis heute anonymen Personen. Im Film tritt das Trio persönlich nicht auf, weder körperlich noch sprachlich.

Falschinformation der Ceska-Ermittlungen

Die Journalisten desinformieren über die Hintergründe der fehlgeschlagenen Ceska-Ermittlungen. Der entscheidende Fehler wäre gewesen, keine rechtsextremistisch motivierten Täter in Erwägung gezogen zu haben. Erst nach dem letzten Mord in Kassel im Jahr 2006 wäre es zu einer „Wende“ gekommen:

„Und doch war der Mord in Kassel die Wende bei den Ermittlungen der BAO Bosporus. Man nahm Abstand von der Theorie, dass die Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität stammen könnten.“

Als Kronzeugen benützen die Journalisten den münchner Polizeibeamten und „Profiler“ Alexander Horn. Im Jahr 2006 erstellte er eine operative Fallanalyse, die zwei individuell handelnde Scharfschützen (Einzeltäter-Theorie) für möglich hält, mit fremdenfeindlicher Gesinnung. Horn sagte im Film:

„Und wenn man auf eine situative Opferauswahl geht, dann sind sie austauschbar (…). Und dann ist darunter eine andere Motivlage, eben eine fremdenfeindliche Motivlage. Dann macht auch das Beibehalten der Waffe Sinn. Denn dann ist die Waffe sozusagen die Botschaft.„

Kommentar Aust/Laabs:

„Alles deutete nun endlich auf das Naheliegende hin. Die Mörder stammten aus der rechten Szene (…).“

Widerlegung

Keineswegs übernahmen Ermittler ab 2006 Horns Fallanalyse. Es gab keine “Wende” in der Ermittlungsrichtung. Die Reaktion auf Horns Analyse beschreibt der Abschlussbericht des ersten NSU-Ausschusses des Bundestages:

“Im Übrigen sei das Meinungsbild in der Steuerungsgruppe so gewesen, dass die „Einzeltätertheorie“ nachrangig betrachtet und der „Organisationshypothese“ der Vorrang eingeräumt worden sei, und zwar von allen Ermittlungseinheiten mit Ausnahme der Bayern.”

Ein führender Ermittler bei zwei Mordfällen war Wolfgang Wilfing. Er reagierte auf die sogenannte „Selbstenttarnung des NSU“ im November 2011 mit Unglauben, denn während seiner Ermittlungen war kein NSU erkennbar gewesen. Um die 100 Zeugen wurden vernommen, niemand hätte etwas von Nazis gesagt. Allein die Fallanalyse des münchner Profilers, es könnte auch ein fremdenfeindlicher Hintergrund vorliegen, hätte nicht gereicht, denn: „Man braucht konkrete Hinweise.“

Auch ein Sachstandsbericht der Polizei aus dem Jahr 2005 steht im Widerspruch zur Darstellung im „NSU-Komplex“. Der Bericht zeigt, dass Ermittler sehr wohl die Einzeltäter-Theorie frühzeitig in Erwägung zogen, aber verwarfen, aus guten Gründen!

Gegen einen Scharfschützen mit „eigenen Motiven“ spräche, dass fast alle Mordopfer im Vorfeld bedroht wurden. Das Beibehalten der Ceska-Waffe würde auch in diesem Fall Sinn machen: Sie könnte als „Zeichen der Bedrohung für einen bestimmten Personenkreis“ dienen. Durch die Ceska-Serie erhielten die Täter eine „gewisse „Berühmtheit“, die durchaus als gewollt unterstellt werden kann.“

„Aufgrund des Umstandes, dass sich bei den Opfern kein konkretes Motiv ergibt, kriminelle Bezüge nicht zu finden sind und Beziehungen untereinander fehlen, werden auch Überlegungen zu Einzeltätern mit einbezogen, die ohne Mordauftrag Dritter aus eigenen Motiven (ähnlich den in den USA aufgetretenen „Snipern“) handeln.
Dagegen spricht, dass fast alle Opfer vor den Tatzeiten von Personen aufgesucht wurden, die nicht zur Stammkundschaft oder zum näheren Bekanntenkreis der Opfer gezählt werden können. Die Besuche wurden von unbeteiligten Zeugen als Bedrohungslagen oder als Streitgespräche interpretiert. Weiterhin liegen Aussagen vor, dass es z.B. bei den Opfern SIMSEK und TASKÖPRÜ zu Wesensveränderungen in den Wochen vor der Tat gekommen war, was ebenfalls gegen diese Theorie spricht.“
„Auch wenn die Motivlage nicht feststeht und unterschiedliche Ausgangslagen vorliegen können, handelt es sich in dieser Serie offensichtlich um Auftragsmorde.
Die beiden Schützen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Gruppierung zuzuordnen, die sich mit Schuldeneintreibungen aller Art befasst und dazu auch Tötungsaufträge durchführt.
Die Verwendung der gleichen Waffe kann als ein Zeichen der Bedrohung für einen bestimmten Personenkreis interpretiert werden. Die Taten sorgen zudem für europaweites Aufsehen in der Presse und für Unruhe in der Bevölkerung. Dadurch erreichten die Täter, zumindest in ihren kriminellen Kreisen, ein gewisse „Berühmtheit“, die durchaus als gewollt unterstellt werden kann.“ (Sachstandsbericht 2005)

Anfang 2007 präsentierte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Fallanalyse, die konkret auf die Thesen Horns eingeht und sich gegen sie stellt. Darin heißt es:

“Gegen eine solche Theorie spricht […], dass alle Opfer weitere Gemeinsamkeiten aufweisen, die von außen für einen Täter ohne Opferbezug nicht erkennbar sind und somit für solch einen Täter kein Auswahlkriterium darstellen können: Geldprobleme und somit Empfänglichkeit für risikobehaftete und gegebenenfalls illegale Tätigkeiten, u. a. Glücksspiel.
[…]
Weitere Aspekte sprechen ebenfalls gegen einen Täter, der aus einem inneren Antrieb heraus willkürlich seine Opfer auswählt:
– Zwischen den Taten liegen z. T. sehr lange Zeitspannen, z. T. wiederum sehr kurze […]
– Die Täter haben sich an einigen Tatorten ausgekannt (Ortskenntnis) und gleichzeitig haben sie mehr oder weniger konkretes Wissen zur Verfügbarkeit der jeweiligen Opfer gehabt. Dies spricht gegen den Täter, der willkürlich nach Zufallsopfern Ausschau hält.
– Mehrere Tatobjekte waren per se nicht als türkische Geschäfte erkennbar, eine Auswahl der Opfer anhand des bloßen Merkmals „türkischer Kleingewerbetreibender“ ist damit nicht realisierbar.
– […]
– Ein Opfer war Grieche (Verwechslung ausgeschlossen, da sein Geschäft in einem Griechen-Viertel lag) und zudem war auch sein Geschäft nicht als ausländisches Geschäft erkennbar (nur rein deutsche Aufschrift vor dem Geschäft).
Bei einigen Opfern waren vor der Tat Verhaltensänderungen wahrnehmbar (laut Zeugenaussagen).” Abschlussbericht 1. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (S. 577f.)

Fazit

Um die Zuschauer objektiv zu informieren, hätte Aust/Laabs auch die Argumente bringen müssen, die gegen eine Täterschaft Böhnhardts und Mundlos sprechen und für andere Täter, Hintergründe. Dies wurde unterlassen.

Es kommt im sogenannten „Dokumentarfilm“ klar der Wille der Autoren zum Vorschein, eine stimmige Geschichte zu erzählen. Die Geschichte, dass Böhnhardt, Mundlos Bombenleger und Bankräuber gewesen wären sowie die Haupttäter der Ceska-Morde, aus fremdenfeindlichen Motiven begangen. Dafür wird indirekt suggeriert, dass Ermittler, weil auf dem rechten Auge blind, Böhnhardt/Mundlos nicht hätte fassen können.

Alle Ungereimtheiten an ihrer Theorie wischen die Journalisten damit zur Seite und verschweigen Widersprüche den Zuschauern komplett, etwa die Drohungen gegen die Ceska-Mordopfer. Sie verstoßen damit gegen den Programmauftrag „Objektivität“ des Bayerischen Rundfunkes.

Desweiteren ist es, angesichts der mangelnden Beweise, skrupellos, den Ruf der toten Männer und ihrer Eltern derat zu zerstören, nur um mit einer spektakulären Nazi-Geschichte aufzuwarten. Und was wird den Hinterbliebenen und den verletzten Opfern der Verbrechen angetan, wenn ihnen möglicherweise falsche Täter untergejubelt werden, während die wirklichen Täter noch immer auf freien Fuß sind?

Der Film verstößt daher in seiner massiven Vorverurteilung auch gegen die Menschenwürde aller Betroffenen und ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

Zum Abschluss eine Stellungsnahme von Clemens Binninger, die dem Film gutgetan hätte:

„Ich habe meine Zweifel, ob wirklich alle 27 Verbrechen (zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle) allein von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen wurden, denn an keinem der Tatorte wurden DNA oder Fingerabdrücke der beiden gefunden.“

Antwort von Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des Rundfunkrats 

Sehr geehrter Herr Lehle,

Ihre Zuschrift vom 14. Februar 2017 habe ich erhalten und eine ausführliche Stellungnahme der Programmverantwortlichen eingeholt. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann.

Sie sind der Meinung, der federführend vom BR betreute, in Koproduktion mit dem NDR und MDR realisierte Dokumentarfilm .,Der NSU-Komplex” sei keine Dokumentation, sondern eine Fiktion, er sei nicht objektiv und würde kein authentisches, wahrhaftes Bild der Hintergründe des sogenannten ,NSU-Terrors’ geben. Ferner vertreten Sie die Ansicht, nicht Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien die Haupttäter der zwischen 2000 und 2006 begangenen Mordserie des .,Nationalsozialistischen Untergrundes” (NSU), sondern die Täter seien dunkelhaarige, südländisch wirkende Männer gewesen.

Die von den Autoren Stefan Aust und Dirk Laabs in dem Dokumentarfilm dargestellten Sachverhalte basieren neben den Eigenrecherchen der Autoren auf einer Vielzahl öffentlich zugänglicher Quellen. Neben den Berichten der verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüsse zählen hierzu die umfängliche journalistische Berichterstattung, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) München seit Mai 2013 verhandelte NSU-Prozess und eine Reihe von Sachbüchern zum Themenkomplex NSU.

Die neonazistische Gesinnung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und deren Täterschaft bei den sogenannten Ceska-Morden, die die beiden mit dem im November 2011 postum veröffentlichten NSU-Bekennervideo für sich reklamierten, kann wohl kaum mehr ernsthaft bezweifelt werden. Auch Beate Zschäpe, die ehemalige Lebensgefährtin der beiden inzwischen verstorbenen Männer, deren Verfahren derzeit noch immer vor dem OLG München verhandelt wird, hat in einer Teileinlassung vor Gericht am 9. Dezember 2015 die dem NSU zugeordneten Bombenanschläge, die Mordserie und die Raubüberfälle von Mundlos und Böhnhardt bezeugt.

Es steht außer Frage, dass mit dem sogenannten “NSU-Komplex” noch eine Vielzahl offener Fragen verbunden ist. Entscheidungen und Darstellungen von Polizeibehörden sowie der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben sich als kritikwürdig
erwiesen. Im Hinblick auf die Rolle des deutschen Inlandsgeheimdienstes haben Politikerfraktionsübergreifend in den zahlreichen Untersuchungsausschüssen Kritik geübt und Aufklärung angemahnt. Eine kritische demokratische Öffentlichkeit – vertreten u.a. durch Politiker, Initiativen der von den NSU-Verbrechen Betroffenen, Journalisten und engagierte Persönlichkeiten – war und ist Motor dafür, dass die Aufklärung der Verbrechen des NSU vorangetrieben wird. ln diesem Sinn sind kritische Fragen und auch ein Hinterfragen der Darstellungen der Behörden selbstverständlich notwendig. Ein Endergebnis kann naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargetan werden.

Der in einer Kurzfassung am 6. April 2016 in Das Erste gezeigte und in der Langfassung am 18.Oktober 2016 erstausgestrahlte Dokumentarfilm “Der NSU-Komplex” bietet auf diesem Hintergrund eine Zusammenschau des NSU-Terrors, mit der die zentralen Ereignisse der Ceska-Mordserie nachgezeichnet und in einen Kontext gesetzt werden. Eine Reihe offener Fragen wird angesprochen. Beispielhaft möchte ich hier auf die Minuten 87-89 in der Langfassung des Dokumentarfilms verweisen, in der die Frage nach weiteren Tatbeteiligten und Unterstützern des NSU im Off-Kommentar und mittels Aussagen von Hans-Geerg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, und Wolfgang Geier, ehemaliger Leiter der Sonderkommission Bosporus in Nürnberg, als Fazit formuliert werden.

Meines Erachtens zeichnet der Film ein ausgewogenes Bild des Gesamtgeschehens nach, da er sowohl belegte Fakten als auch noch ungeklärte Fragen dokumentiert. Einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Objektivität ist nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Lorenz Wolf

Kommunalwahl-Ergebnis in Maripol widerlegt angebliche von Separatisten besetzte Ost-Ukraine

Die “Progandaschau” berichtete Mitte Mai 2017 über ein neues “wording” in der Ukraine-Propaganda der öffentlich-rechtlichen Medien. Die bereits hier kritisierte ARD-Journalistin Golineh Atai ist für einen Bericht verantwortlich, der in den “tagesthemen” am 10.05.17 gesendet wurde. Ihre Botschaft: Die Ostukraine wäre von Separatisten besetzt worden. Kommunalwahl-Ergebnis in Maripol widerlegt angebliche von Separatisten besetzte Ost-Ukraine weiterlesen

Welt.de vorverurteilt Assad-Regime, “Giftgasangriff”

Die fette Schlagzeile von “welt.de“:

“NACH GIFTGASANGRIFF

USA feuern Marschflugkörper auf Luftwaffenbasis in Syrien ab”

Dabei ist gar nicht geklärt, ob es einen “Giftgasangriff” überhaupt gegeben hat. Erst im Textteil steht etwas von “mutmaßlich”.

Als Vergeltung für einen mutmaßlichen Giftgasangriff haben die USA den Luftwaffenstützpunkt al-Schairat in Syrien attackiert.”

Die Kommentarfunktion des Artikel ist bei mir nicht erreichbar, 07:48. Ausgeschaltet?