Alter Landesvater kehrt zu seinen maoistischen Wurzeln zurück
Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident meint gegenüber der taz: Freiheit, Vernunft und Pflicht müssen angesichts von Pandemie und Klimakrise neu justiert werden, [1].
„In einer Krise wie der Pandemie brauchen wir plötzlich Zustimmungen, die das demokratische Mehrheitsprinzip so nicht vorsieht, beim Impfen jetzt über 90 Prozent. Solche Mehrheiten zu erzwingen, ist eine große Herausforderung.“
Jetzt in der Pandemie sei es „verstörend, dass sich eine starke Minderheit weigert, sich auf der Grundlage von Tatsachen impfen zu lassen. Spätestens seit Kant ist der Freiheitsbegriff immer an die Vernunft gebunden“.
Philosophen-Namen wie Kant und Hegel fallen noch einige Male. Dagegen nicht der Name des antiken Griechen Platon, der ganz ausdrücklich eine Herrschaft der Philosophen ersehnte, denn die Demokratie als Herrschaft des dummen Pöbels könne auch nur dumme Führer hervorbringen. Solche wie Kretschmann, mag man sich hinzudenken – aber selbiger macht uns ja klar, dass er trotz des Makels seiner demokratischen Bestellung in Wirklichkeit ein wahrer Philosoph im Platon’schen Sinne sei …
Denn mit banalen Tatsachen, die die „Weigerer“ ins Feld führen, will er sich natürlich ebensowenig befassen wie sein Interviewer.
An echten (sprich: wissenschaftlichen) Tatsachen gibt es für beide nämlich nur solche, die fürs Impfen sprechen. Daher hält er es – wie heutzutage jeder solide Impf-Fanatiker – nicht für nötig, ungefragt auch nur ein Wort an die Möglichkeit zu verschwenden, dass es auch Tatsachen geben könnte, die dagegen sprechen.
Wenn es schon keine Tatsachen zu diskutieren gibt, sieht er in den Imfpgegnern wenigstens menschliche Wesen, denen man sich mit Empathie nähern kann / darf?
„Der Mensch denkt halt gern in die eigene Richtung oder in die, die ihm genehm ist. Dadurch entsteht ein Einfühlungsdefizit. Ich versuche, mich in Impfgegner hineinzuversetzen, sie nicht alle in einen Topf zu werfen. Aber umgekehrt besteht ein Mangel. Das merke ich an Diskussionen, die ich im eigenen Bekanntenkreis hatte.“
Empathie und Unterscheidungsvermögen:
Das Monopol der Impf-Fanatiker – in der Praxis leider unsichtbar
Kretschmann bescheinigt sich selber also ein maximales Einfühlungs- und Differenzierungs-Vermögen, vermisst aber umgekehrt diese Fähigkeiten bei der Gegenseite. Da kommt der gelernte Lehrer zum Vorschein, der sich als Inhaber der amtlichen Wahrheiten selbstlos größte Mühe gibt, aber bei den ungezogenen, unvernünftigen Rabauken auf nur wenig Einsicht stößt.
Und der die lästigen Fragen der dummen Unmündigen kurz und knapp abfertigen darf, denn die warten ja nur auf den Pausengong und darauf, dass der Herr Lehrer nicht mehr dazu kommt, noch eine tüchtige Portion Hausaufgaben zu verhängen.
Die Freiheit der Hausaufgaben- bzw. „Impfverweigerer“ ist für ihn somit eine reine Freiheit zu Unvernunft und sturem Eigensinn. Sowohl für Freiheitsrechte als auch für den Datenschutz will er – auch für künftige Pandemien – dem Staat mehr Rechte geben.
Als neu bekehrter Gegner der offenen Gesellschaft möchte er aber dennoch nicht gelten: „Wenn wir die Pandemie effektiv bekämpfen, sind die Freiheitseinschnitte am Ende weniger tief und andauernd.“
Sinngemäß soll das wohl heißen: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Warum dann nach einjährigem Impfen die Inzidenzen höher sind als vor Impf-Beginn, dazu fällt ihm nichts ein. Muss ihm auch nicht, denn solche narrativ-widrigen Fragen würde ein plandemisch ausgerichteter ordentlicher taz-Journalist ihm auch niemals stellen.
Der liefert ihm stattdessen das nächste Stichwort: Dauerhaft?
„Nein, natürlich nicht. Wenn wir die Pandemie niedergezwungen haben, dann werden die Freiheitsrechte wieder voll hergestellt.
Das Versprechen geben wir. Aber da sind wir jetzt mitten in einer fundamentalen Debatte: Was heißt Freiheit im 21. Jahrhundert angesichts von Pandemie und der Klimakrise?“
Grundrecht Freiheit: Immer offener runtergestuft zum reinen, unverbindlichen Politiker-Versprechen
Selbst die Leserkommentatoren, die überwiegend impfgläubig sind wie ihre taz, mucken an dieser Stelle auf: Was sind gegebene Politiker-Versprechen wert? Eigentlich nicht viel mehr als zwei Worte: „geänderte Rahmenbedingungen“ – von Politikern fleißig und meist floskelartig benutzt, so dass sie gleich ohne weitere Begründung sagen könnten: „ist gecancelt“.
Und vorliegend gibt der gemütliche Landesopa Kretschmann ja in seltener Offenheit im Folgesatz freimütig zu, dass sein Versprechen schon von vorneherein ein wertloses ist:
Nach der Plandemie ist nämlich vor der Klimakratie
Bolschewiken-Revolution beim Ethikrat?
Ein anonym bleibender Philosophie-Dozent einer deutschen Uni berichtet unterdessen bei Norbert Häring von einer Radikalisierung beim Deutschen Ethikrat, die mich ein bisschen erinnert an den Sieg der Bolschewiken 1917 über die Menschewiken – also den Putsch einer Minderheit, die sich anschließend als angebliche Mehrheit (bzw. als deren wahre Vertreter) inszenierte und ihre Tat als „dialektischen“, geschichtsnotwendigen Schritt ausgab, [2].
Statt der 26 (sowieso eigentlich politisch handverlesenen) Mitglieder gibt es derzeit nur 24 und sogar davon waren vier zeitweise „verschwunden“.
Die anderen 20 beschlossen mit 13 zu 7 Stimmen etwas, was man eher Impf-Dogma als Impf-Gutachten nennen kann.
Ethiker-Freibrief für künftige „Ermächtigungsgesetze“?
Der Ethikrat bestätige die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht, ohne auch nur die konkrete Gestalt der Maßnahme zu kennen oder zu benennen: Ab wann soll sie gelten und wie oft muss geimpft werden? Unbekannt. Insgesamt entstehe der Eindruck, dass hier eine „gesetzliche Impfpflicht auf Vorrat installiert“ und die „Inpflichtnahme auf Dauer gestellt“ werden solle, ohne Risiken dieser Maßnahme oder alternative Maßnahmen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Gegenpositionen würden erst gar nicht ernst genommen. Die Empfehlung „suggeriert eine ergebnisoffene Abwägung, ohne indes im Ergebnis mit der Vertretbarkeit unterschiedlicher Ansichten ernst zu machen“.
Der Gastautor schildert hier nicht seine eigene Wertung, sondern das, was die vier (eben zeitweise verschwundenen) „Dissidenten“ inzwischen gemeinsam monieren.
Äußerungen einzelner Mitglieder und insbesondere der Vorsitzenden Alena Buyx hatten die putschartige Kehrtwende bereits angekündigt. Für den Gastautor ist die Entscheidung des zuvor personell „gesäuberten“ Rates „ein vergiftetes und perfides Dokument“.
Legitimes Staatshandenln:
künftig möglich ohne Rücksicht auf Verluste?
Denn der Ethikrat verzichtet nicht nur auf das abwägende Begründen seiner Entscheidung (also das, was eigentlich seine Kerntätigkeit und Existenzberechtigung ausmacht).
Er empfiehlt irreversible, einschneidende Maßnahmen, für deren mögliche negative Folgen er aber bereits vorab erklärt, nicht die Verantwortung übernehmen zu wollen.
Bei sich künftig herausstellenden, noch so verheerenden Schäden wird er achselzuckend sagen können:
„Auf dem damaligen Wissensstand war unsere Empfehlung korrekt, auch wenn wir es jetzt besser wissen.“
Als Punkt 2 beanstandet der Gastautor die Parteilichkeit in der Ausdrucks- und Vorgehensweise des Gremiums.
„Philosophisch betrachtet liegt der Fehler in Folgendem: Entweder man untersucht einen Menschen empirisch und fragt sich nach den psychologischen und soziologischen Ursachen seiner Überzeugungen, gleich ob man sie teilt oder nicht. Oder aber man lässt sich auf eine Diskussion mit ihm ein, und hört und bewertet seine Argumente.“
Als Nicht-Philosoph würde ich eine juristische Metapher bevorzugen: Wer ein Richteramt hat, darf nicht zugleich als (Staats-)Anwalt agieren und umgekehrt. Die Verletzung dieses Prinzips war nämlich (wenn auch ungleich blutiger) das Erschreckende an Stalins bolschewistischen Schauprozessen.
Notlage rechtfertigt (fast) alles
– unter Punkt 3 beklagt Härings Gastautor etwas, was der Ethikrat dem aktuellen Urteil zur „Bundesnotbremse II“ abschaut: „Verhältnismäßig ist jedes geeignete Mittel, auch die unverhältnismäßigen.“
Das von Merkel neu aufgestellte Bundesverfassungsgericht hatte Ende November die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung vom Frühjahr dieses Jahres als verhältnismäßig bewertet, [3].
Klingt widersprüchlich, daher zur Erläuterung:
Verhältnismäßige Mittel müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hierbei heißt
– erforderlich (Stufe 2): mildere Mittel sind nicht ersichtlich
– angemessen (Stufe 3): das wirksame Mittel darf nicht mehr Schaden anrichten, als es Nutzen bringen soll (Übermaßverbot).
Die dritte Stufe – Angemessenheit (Übermaßverbot) – bezeichnet man traditionell als Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne.
Was der Gastautor also sagen will: Von den drei Stufen der Verhältismäßigkeit entfällt die Prüfung der zweiten und der dritten Stufe, sobald der Staat Alarm, Pandemie oder etwas Ähnliches ruft.
Im Alarmfall kann der Staat alles Geeignete (bzw. was er dafür ausgibt) tun, Alternativen müssen nicht geprüft und daher die Prüfung und Gewichtung von Alternativen künftig nicht öffentlich dargelegt werden, damit staatliche Handlungen vor Gerichten Bestand haben können.
Praktisches Beispiel Intensivbetten
Unser Staat kann im dritten Pandemie-Winter hintereinander Betten abbauen und dann anschließend unsere Freiheiten beschränken, weil eben nicht genügend Intensiv-Betten vorhanden sind. Zwei Winter hintereinander hat es ja schließlich geklappt ohne nennenswerten Aufschrei in Parlamenten, Medien und Mehrheits-Bevölkerung – also muss man als Beobachter kein Prophet sein. Und als Täter nicht viel Mut aufbringen; der Irrsinn hat nämlich Methode, Akzeptanz und jetzt auch eine ordentliche ethische und verfassungsgerichtliche Rückendeckung.
Die Mehrheit der Impf-Willigen hat schon die ganze Zeit über nicht einmal bemerkt, dass der (vermeidbare) Freiheitsentzug eben keine reine Frage der Impf-(Un-)Willigkeit ist, sondern alle betrifft, egal was sie wollen oder tun (ganz nach dem Gates-Motto: Sie glauben, sie hätten eine Wahl – die haben sie aber nicht).
Es läuft vorhersehbar wie schon bei den vormals ausgegebenen Zielmarken 60 oder 70 Prozent: Auch bei Erreichen von 90 (oder 95) Prozent Impfquote werden keine Erleichterungen kommen, sondern bloß eine noch höhere Quote oder eine irgendeine andere, vermeintlich nur kleine und vermeintich nur kurzfristige Hürde.
Eine neue Inzidenz für irgendein Schreckens-Merkmal, das man als Plandemiker im Hintergrund selber nach Belieben steuern kann: Infizierten-Anzahl (=per Testhäufigkeit) oder eben Betten-Belegungsquote (=per Betten-Abbau-Subventionen) etc.
Auf den Intensivstationen landen ganz überwiegend die Ungeimpften:
eine Narrativ-Behauptung, die großen Eindruck machte und den Glauben in Nützlichkeit und Notwendigkeit der Impfung enorm förderte. Passt dazu aber die Ungeimpften-Quote auf den Intensivstationen einfach nicht, dann wächst auf ungeklärte Weise in der Statistik die Zahl der „ungeklärten Fälle“ auf zwei Drittel – aber niemand erklärt der Friseurin, wieso sie den Impfstatus ihrer Kunden zuverlässig erheben muss, wenn doch anscheinend Klinik-Personal und Behörden-Statistiker mit vereinten Kräften diese Leistung nur für eine Minderheit ihrer Fälle auf die Reihe bekommen.
Ethikrat und Verfassungsgericht müssen sich über solche Kleinigkeiten künftig nicht mehr den Kopf zerbrechen: Behauptet der Staat Alternativlosigkeit, dann ist das eben so und von allen als wahr hinzunehmen. Und an der einzig noch möglichen Alternative (d.h. die, für die der Staat sich entschieden hat) kann man dann schon aus technischen Gründen nicht mehr mäkeln – weil es eben keine zweite Alternative gibt.
Die Plandemiker haben richtig erkannt und geschickt eingefädelt: Fürs Volk ist es einfacher und attraktiver, auf ungeimpften Sündenböcken herumzuhacken statt kritisch zu fragen nach dem Verbleib der Intensivbetten und der staatlichen Planung generell!
Ähnliches und Unterschiedliches zu 1968:
Honorige APO gegen Papiertiger Notstandsgesetze
Die protestierende Außerparlamentarische Opposition – APO – galt als links und (außer in rechten Kreisen) als fortschrittlich; viele der späteren (teils bis heute tätigen) biederen Politiker haben dort ihre Wurzeln, so auch Kretschmann. Damals ging es aber nur um einen theoretischen Notfall, eine befürchtete Handlungsunfähigkeit im Krisenfall, [4].
Eine tatsächliche Krise blieb aus, die APO schlief ein und am Ende war alles war nur wie ein schlechter Traum auf bedrucktem Papier, was bekanntlich seit 2020 sich ganz anders entwickelt – die heutigen neuen Regeln sehen einer baldigen Anwendung entgegen.
Merkels leichtfertig auf den Lippen geführte und oft bespöttelte Alternativlosigkeit bekommt jetzt quasi Verfassungsrang.
„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“
– diese berühmt-berüchtigte Formulierung wird zum Normalzustand, der an die Stelle der eigentlich vorgesehenen Volkssouveränität tritt. Sie stammt von Carl Schmitt (1888–1985), bekannt als „Kritiker des Parlamentarismus“, „Theoretiker des Ausnahmezustands“ und „Kronjurist des Dritten Reiches“, [5].
Jurist Heribert Prantl, langjähriger Ressort-Leiter bei der Süddeutschen Zeitung, zum Corona-Urteil des personell und inhaltlich gewendeten Bundesverfasssungsgerichts, [6]:
„Ich bin ungläubig, empört, zornig!“
Er hält das Karlsruhe-Urteil zu Corona für „dürftig, gefährlich, feige“; das Grundgesetz werde unter Pandemie-Vorbehalt gestellt.
[1] https://taz.de/Kretschmann-ueber-Klima-und-Pandemie/!5817676/
[2] https://norberthaering.de/medienversagen/die-impfpflicht-empfehlung-des-deutschen-ethikrats-unter-der-lupe-kein-schoener-anblick/
[3] https://www.tagesschau.de/inland/bundesnotbremse-bundesverfassungsgericht-101.html
[4] https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/269874/notstandsgesetze
[5] https://www.swr.de/swr2/programm/download-swr-5506.pdf
[6] https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/prantl-zu-corona-urteil-ich-bin-unglaeubig-empoert-zornig-li.198750