Der Anwalt von Beate Zschäpe verlas heute ihre Erklärung zur Anklageschrift. Die Angeklagte bestätigt darin im Grunde die Version der Bundesanwaltschaft. Für die Morde und Anschläge wäre die rechtsterroristische NSU-Organisation der Männer Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verantwortlich gewesen. Sie hätten sich nach einem Banküberfall am 04.11. selbst getötet. Beate Zschäpe hätte die gemeinsame Wohnung in deren Auftrag angezündet und die NSU-Bekennerfilme verteilt.
Gleichzeitig versucht sie, ihren eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen: Sie hätte im Vorfeld nichts von den Taten gewusst und wäre in einem emotionalen Abhängigkeitsverhältnis zu Böhnhardt gestanden. Sie konnte sich trotz Gewissenbisse von ihm nicht trennen und wäre aber nicht Mitglied deren Zelle gewesen.
Das passt zur bisherigen Strategie ihrer Anwälte, trotz eklatanter Schwächen der Anklage die Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos nicht in Frage zu stellen sondern indirekt zu bestätigen. Die Frage ist, warum Beate Zschäpe jetzt die Anklageschrift sogar aktiv bestätigt und sich damit selbst massiv belastet. Es erscheint, als ob die Anklage heute einen Trumpf ausspielte. Beate Zschäpe müsste sich damit wohl selbst lebenslänglich hinter Gitter gebracht haben, denn ihre Ausflüchte sind nicht glaubhaft. Die Hintergründe sind offen.
Beate Zschäpe bestätigt NSU-Version der Bundesanwaltschaft weiterlesen