Dem Bayerischen Rundfunk (BR) ist hoch anzurechnen, sich an ein “heißes Eisen” heran-zu-trauen. Heiß – weil es die sogenannten “Pannen” filmisch darstellt, die während der Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat (1980) gemacht wurden. Der Thriller “der blinde Fleck” setzt schlüssig die Fakten zu einer plausiblen Erklärung zusammen: Die Hintermänner hinter dem (angeblichen) Einzeltäter Gundolf Köhler sollten geschützt werden, das Terror-Netzwerk vertuscht und zwar von Staats wegen! Der Film basiert auf den Recherchen des investigativen Journalisten Ulrich Chaussy. Es ergeben sich Parallelen zur gegenwärtigen Staats-Affäre um das Netzwerk “Nationalsozialistischen Untergrund” (NSU) und dem Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe.
Terror-Netzwerk
Es war bekannt, dass der “Einzeltäter” Gundolf Köhler u. a. Kontakte zur “Wehrsportgruppe Hoffmann” hatte, “eine terroristische Vereinigung neonazistischer Prägung, die 1980 verboten wurde.” (wiki)
Auf die Frage, warum der “damalige Chef der Abteilung Staatsschutz im Innenministerium die Ermittlungen bewusst sabotierte?” antwortet Chaussy …
“Er war halt Überzeugungstäter. Er wollte partout nicht, dass bei der Aufklärung des Falles ein Zusammenhang mit dem rechten Netzwerk deutlich wird. Dieses Ergebnis war politisch nicht erwünscht. Franz Josef Strauß hatte das Problem des Rechtsextremismus kleingeredet und die Wehrsportgruppe Hoffmann, zu der auch Gundolf Köhler Kontakt hatte, als eine Art Kasperltruppe verharmlost. Diese Fehleinschätzung durfte eine Woche vor der Bundestagswahl, bei der Strauß als CDU/CSU-Kanzlerkandidat antrat, nicht auffliegen.” (der blinde fleck)
Der NSU-Bundestags-Untersuchungsausschuss befragte den damaligen Staatssekretär des Bundesinnenministeriums Klaus-Dieter Fritsche (CSU) über mögliche Hintermänner des Trios. Fritsche gab in der Befragung offen seine Haltung preis: Das “Staatswohl [ist] wichtiger als parlamentarische Aufklärung” (stern). Es wäre legitim, dem Ausschuss Informanten im Umfeld des NSU zu verschweigen. Weiter gäbe es “Schranken für Herausgabe von Akten”: Grundrechte Einzelner. Staatswohl. Staatsgeheimnisse (ebd). (Friedensblick)
Der Schauspieler Benno Fürmann spielte im Film Ulrich Chaussy und wurde gefragt …
“Am Ende schlägt DER BLINDE FLECK eine Brücke zu den NSU-Anschlägen der vergangenen Jahre. Wie aktuell kann ein Film sein, der von einem Ereignis aus dem Jahr 1980 handelt?
Benno Fürmann: Ich denke, dass das Bekanntwerden der NSU-Affäre und die damit einhergehende Diskussion über V-Leute und „Wer wusste wann wie viel?“ starke Parallelen zu den Ereignissen in den 80er Jahren aufweist. Damals wie heute wirft die skandalöse Aufarbeitung der Morde Fragen auf, die noch immer nicht beantwortet sind.
Wir müssen uns fragen: Wie können wir unsere Geheimdienste kontrollieren und wie schaffen wir es, dass staatliche Organe nicht bewusst Informationen deckeln? Der Quellenschutz darf nicht als Totschlagargument gegen jegliche Transparenz gebracht werden. Es kann einfach nicht angehen, dass Gewaltakte durch Grauzonen der Informationsdienste geschützt oder im schlimmsten Fall sogar unterstützt werden.” (der blinde fleck)
Bundesanwaltschaft als Vertuscher
Eine zentrale Rolle bei den “Pannen” spielte die weisungsgebundene Bundesanwaltschaft. Auf die Frage “Verteidigt heute wirklich noch jemand ernsthaft die Einzeltäter-Theorie? ” antwortete Ulrich Chaussy:
“Die Generalbundesanwaltschaft tat es in der Abschlussverfügung von 1982 und tut es bis heute in jedem ablehnenden Bescheid, wenn Journalisten anfragen, ob es aufgrund neuer Erkenntnisse nicht an der Zeit wäre, das Ermittlungsverfahren neu zu eröffnen. Die offizielle Wahrheit wird mit Zähnen und Klauen verteidigt, obwohl wahrscheinlich, bis in die Bundesanwaltschaft hinein, niemand daran glaubt.” (der blinde fleck)
Auch während der NSU-Ermittlungen und des münchner NSU-Prozesses steht die Bundesanwaltschaft in der Kritik, nicht zur Aufklärung beizutragen. So werden etwa wichtige Akten nicht zum Prozess beigezogen, an der Idee der “NSU-Kleinstzelle” (Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe) festgehalten. Wie bei Gundolf Köhler steht die Faktenlage klar dagegen und beweist, dass sie eher kleine Lichter waren, die als “Bauernopfer” benützt wurden (Friedensblick).
Ulrich Chaussy: Dr. Hans Langemann hat sehr kühl agiert. Er war ein Spezialist, der über das Phänomen Attentat promoviert hat. Der Begriff des „vorgeschobenen Einzeltäters“ stammt aus seiner Dissertation. Darin steht auch, wie wichtig es ist, nach einem politischen Attentat sofort im Umfeld der ausführenden Person zu ermitteln, damit nicht die Fäden ins Hinterland der Tat schon zurückgezogen sind. (der blinde fleck)
Akten- und Beweisvernichtung
Im Juni 2013 machte Ulrich Chaussy dem bayerischen Landtag vor Ort klar, dass es geheimgehaltende “weitere Akten gibt: sogenannte Spurenakten, die in München lagern.”
“Das bayerische Landeskriminalamt hat immer abgestritten, dass es sie noch gibt. Aber nach der Filmaufführung im Landtag habe ich den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gebeten, diese Akten dem Opferanwalt Werner Dietrich zugänglich zu machen. Der Innenminister hat öffentlich – und später auch im BR-Magazin „Kontrovers“ – versprochen: „Ja, das wird geschehen.“ “
Welche Erkenntnisse erwarten Sie aus diesen Akten?
Ulrich Chaussy: Ich hoffe, dass zutage kommt, was damals nach der serologischen Untersuchung der abgetrennten Hand, die am Explosionsort gefunden wurde, in den Akten festgehalten wurde. 1982 schrieb der damalige Generalbundesstaatsanwalt Kurt Rebmann in seinem Schlussbericht, dass die Hand serologisch zu keinem der Toten des Anschlags passt.” (der blinde fleck)
Diese “überzählige” Hand gehörte keinem bekannten Opfer des Anschlages. Deshalb drängte Chaussy im Jahr 2008 die Bundesanwaltschaft, die Hand solle einer DNA-Untersuchung unterzogen werden. Es könnte ein möglicher Mittäter Köhlers identifiziert werden. Erst wurde ihm erklärt, dass die Asservate bereits 1997 seitens der Bundesanwaltschaft zerstört wurden.
“Im November 2008 antwortete Bundesanwalt Walter Hemberger, seit Jahren der Sachbearbeiter des eingestellten Ermittlungsverfahrens, “dass die hier vorhandenen Asservate zwischenzeitlich vernichtet worden sind”. (…)
Im April dieses Jahres [2010] erfuhr ich von Hembergers Mitarbeiterin, der Staatsanwältin Fuhrmann, die Umstände der Entsorgung. Danach fragte Ende 1997 die Verwalterin der Asservatenkammer beim Sachbearbeiter an, ob die Asservate noch benötigt würden, es werde eng. Der Sachbearbeiter – offensichtlich Hemberger – überprüfte daraufhin, ob sich Wertgegenstände darunter befänden, die Zeugen oder Opfern zurückzugeben wären. Da dies nicht der Fall war, gab er das Einverständnis zur Vernichtung der Beweismittel. Auf mein ungläubiges Staunen hin beschied mir der jetzt zuständige Bundesanwalt Bernd Steudl, die Vernichtung der Asservate sei rechtens gewesen, da das Attentat nach strafprozessualen Vorschriften und Möglichkeiten als aufgeklärt anzusehen sei.” (zeit)
Die verschwundene Hand
Auf Seite 236 seines Buches “Oktoberfest, Das Attentat” zitiert Chaussy weiter das Schreiben von Bundesanwalt Helmberger:
“Unter den vernichteten Asservaten befand sich jedoch nicht das von Ihnen angesprochene Handfragment.”
Er fragt nach dem Verbleib der Hand:
“Wo war es dann abgeblieben? (…) Aber weder ist das wichtige Beweisstück (…) von ihnen [Münchner Ermittler] als Asservat nach Karsruhe geliefert worden, noch ist das darüber gefertigte serologische Gutachten in den Karlsruher Hauptakten. Zu den offenen Fragen der Ermittlungen (…) gehört, ob Gutachten und/oder Asservate beim Bayerischen Landeskriminalamt wieder auftauchen – oder ob diese ebenso wie die Beweisstücke in Karlsruhe [Bundesanwaltschaft] zwischenzeitlich vernichtet worden sind.” (Chaussy, Oktoberfest, 2014, S. 236)
Haben Sie Angst, dass die versprochenen Spurenakten noch kurzfristig geschreddert und dem Anwalt Werner Dietrich vorenthalten werden?
Ulrich Chaussy: Nach dem öffentlichen Bekenntnis des Innenministers wäre das die einzige Möglichkeit, den Skandal der Asservate-Zerstörung noch zu toppen. (der blinde fleck)
Der damalige Bundesinnenminister Hans-Georg Friedrich (CSU) trägt Mitverantwortung für die massive Vernichtung von Beweismaterial, NSU-Aktenbeständen des Verfassungsschutzes. Erst nach Schredderung von über 300 Akten erliess sein Ministerium schließlich einen Vernichtungsstopp. Mitarbeiter steckten …
“… insgesamt 310 Akten in den Reißwolf (…) – zusätzlich zu den sieben V-Mann-Akten, die ein Referatsleiter offenbar eigenmächtig am 11. November vernichten ließ und damit die „Schredder-Affäre“ auslöste.” (tagesspiegel)
Wichtige Geheimakten des NSU-Umfeld wurden just am 11.11.11 vernichtet, …
“… an jenem Freitag wurden nämlich erstmals die Verbindungen zwischen dem Zwickauer Neonazi-Trio und der Ermordung von neun Einwanderern öffentlich bekannt: Am Mittag dieses Tages wurden Gerüchte laut, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, die zuvor lediglich auf lokaler Ebene gerührt wurden, an sich ziehen wollte.” (spiegel)
Operation “Konfetti” lief bis Anfang/Mitte Juli. Siehe: “Die Vernichtung der NSU-Akten” (Friedensblick)
“In Gedenken
Beim Oktoberfestattentat wurden 211 Menschen verletzt, 68 von ihnen schwer. Außer dem Bombenleger starben:
Gabriele Deutsch, 17 Jahre
Robert Gmeinwieser, 17 Jahre
Axel Hirsch, 23 Jahre
Markus Hölzl, 44 Jahre
Paul Lux, 52 Jahre
Ignatz Platzer, 6 Jahre
Ilona Platzer, 8 Jahre
Franz Schiele, 33 Jahre
Angela Schüttrigkeit, 39 Jahre
Errol Vere-Hodge, 25 Jahre
Ernst Vestner, 30 Jahre
Beate Werner, 11 Jahre”