NSU-Handy: Hat geschaßter Bundespolizist Hans-Dieter M. Recht?

Im Jahr 2012 äußerte der damalige hochrangige Bundespolizist „Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium (…) gegenüber ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht”, das …

“… Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten ‚im Umfeld des Trios’ geführt haben – ein schwerer Vorwurf.“ (gdpbundespolizei)

“Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium”

“… gegenüber ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht geäußert [haben], das Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten ‚im Umfeld des Trios’ geführt haben – ein schwerer Vorwurf.“

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Bundespolizist “Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium”

“… gegenüber ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht geäußert [haben], das Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten ‚im Umfeld des Trios’ geführt haben – ein schwerer Vorwurf.“

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Bundespolizist “Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium”

“… gegenüber ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht geäußert [haben], das Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten ‚im Umfeld des Trios’ geführt haben – ein schwerer Vorwurf.“

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Bundespolizist “Heinz-Dieter M., Abteilungsleiter im Potsdamer Präsidium”

“… gegenüber ranghohen Beamten des Ministeriums offiziell den Verdacht geäußert [haben], das Bundeskriminalamt (BKA) könne einen Informanten ‚im Umfeld des Trios’ geführt haben – ein schwerer Vorwurf.“

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Der Hintergrund war, dass die Bundespolizei die Handydaten des NSU-Angeklagten Andre E. auswertete.

“Als die Ergebnisse übermittelt waren, sollte die Polizei ihre Daten dann wieder löschen. Von diesem Plan wurden allerdings – verdächtigt wird ein hochrangiger Bundespolizist – Medien unterrichtet, die von gezielter Vernichtung von Ermittlungsergebnissen schrieben.” (welt)

Mehr Infos: “Mutige NSU-Informanten werden aus dem Apparat entfernt”

Anfang Januar 2013 kam heraus: Die Auswertung von Andre E. Handy hätte “auffällige Lücken”:

»So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011.« (Lücken in den Handydaten, FR vom 28.1.2013) (wetzel)

Die Gewerkschaft der Polizei vertrat  den “betroffenden Kollegen auch gegen diese Falschberichterstattung.” Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Handyauswertung durch die Bundespolizei und “angeblich “auffälligen Lücken”.

“Die darin gemachten Darstellungen sind in erheblichem Maße falsch, insbesondere die Darstellung, dass es einen Zusammenhang zwischen der Handyauswertung durch die Bundespolizei und angeblich “auffälligen Lücken” gäbe. Das Landgericht Berlin hat deshalb die Weiterverbreitung dieses unwahren Artikels mit Urteil vom 14. Februar 2013 untersagt. Der verantwortliche Berliner Verlag hat die dagegen eingelegte Berufung beim Kammergericht Berlin zurückgezogen, eine anerkennende Unterlassungserklärung abgegeben und darüber hinaus eine Gegendarstellung veröffentlicht.” (Gewerkschaft der Polizei)

Darauf fragte ich die Gewerkschaft, …

“… ob es jetzt diese Lücken wirklich gibt. Deren mögliche Existenz beweist keine Löschung sondern sagt offenbar nur aus, dass der NSU-Angeklagte tagelang nicht mit seinem Handy telefonierte und keinerlei SMS geschrieben hat, oder es gab einen technischen Defekt.”

Antwort der Polizei-Gewerkschaft

“Auskünfte aus den Ermittlungsakten (“…ob es diese Lücken wirklich gibt”) erteilt der Generalbundesanwalt. Urteilsabschriften können bei Nachweis eines berechtigten Interesses bei dem erlassenden Landgericht beantragt werden.”

Darauf schrieb ich eine email an den Generalbundesanwalt.

3 Gedanken zu „NSU-Handy: Hat geschaßter Bundespolizist Hans-Dieter M. Recht?“

  1. email abgeschickt am 29.11.2013 um 10:21

    NSU-Verfahren, Handy v. Andre Emminger und Ralf W.

    Sehr geehrter Generalbundesanwalt Range,

    ich würde Sie bitten, mir drei Fragen zu beantworten:

    1) Ende Januar 2013 berichtete die Frankfurter Rundschau, dass es eine “Lücke” gäbe bei den Telefonverbindungen des Angeklagten Andre E. “So tauchen etwa Telefonverbindungen erst ab dem Datum 8. November 2011 wieder auf; bei den SMS reicht die Lücke vom 6. November bis zum 14. November 2011.” FR vom 28.1.2013, “Lücken in den Handydaten”.
    Die Gewerkschaft der Polizei wies mich darauf hin, dass “Auskünfte aus den Ermittlungsakten (“…ob es diese Lücken wirklich gibt”) (…) der Generalbundesanwalt [erteilt].” Hiermit frage ich:
    Können Sie bestätigen, das die Telefonverbindungen in den Tagen nach dem 04.11.11 “erst ab dem Datum 08. November 2011” auftauchen sowie keine SMS vorhanden sind “vom 06.11 bis zum 14.11”? Wenn ja: Wie erklären Sie diese “Lücke”? Wurde die (lückenhafte) Auswertung in die Ermittlungsakten integriert?

    2) Weiter würde mich interessieren, ob das Handy vom angeklagten Ralf W. a) auch ausgewertet wurde und b) welche Ergebnisse sich ergaben.

    3) Desweiteren würde mich betreffend des “Selbstmordes” von Uwe M. interessieren, ob nicht nur die beiden Hülsen seiner Pumpgun sondern auch Reste der abgeschossenen Munition gefunden wurde.

    mfg

  2. Antwort kam: “Auskunftsersuchen” abgelehnt,
    “… gemäß § 475 Abs. 1 S. 1 der Strafprozessordnung Auskünfte an Privatpersonen nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesse. Dabei sind vom Antragsteller insbesondere der Grund und das Erfordernis der benötigten Auskunft dazulegen.” StA Schmid

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