Trotz der Arbeit verschiedener parlamentarischer Untersuchungsausschüsse und des münchner Gerichtsprozesses kann von Aufklärung keine Rede sein. Ungeklärt ist vor allem, wer den Bekennerfilm erstellte und verteilte. Dort wird das Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe schwer belastet, als National-Sozialistischer-Untergrund (NSU) schwerste Straftaten begangen zu haben. Ermittler kommen zum Schluss, dass „insbesondere“ das Verschicken der Filme, die Existenz einer rechtsextremistischen Terrorgruppe bestätigt.
„Durch das Auffinden der DVD und insbesondere der Feststellungen, das diese DVD verschickt und somit öffentlich gemacht werden sollte, kann der Beweggrund der Täter für die Fotoaufnahme teilweise erklärt und das Motiv im rechtsideologischen Gedankengut gefunden werden.“
Mitte Februar 2014, also vor fast drei Jahren, stellte ich zu diesem Thema bereits einen Teil der Ungereimtheiten ausführlich dar. Es ist ein Armutszeugnis hochbezahlter Aufklärer, Politiker und Anwälte, dass sich bis heute kaum etwas getan hat.
So durchforstete ich in letzter Zeit u. a. veröffentlichte Ermittlungsakten und suchte dementsprechende Aussagen aus dem Gerichtsverfahren und diverser Ausschüsse. Darauf aufbauend stelle ich den Sachverhalt neu dar.
Es gab fünf verschiedene Weg, wie der Film in die Hände der Ermittler gelangte:
USB-Sticks im Wohnmobil
Am 04.11.11 wurden Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos erschossen in einer “fahrenden Asservatenkammer” gefunden. Die Spurensicherung des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen fand in dem Wohnmobil u. a. drei USB-Sticks, auf denen der 15-minütige Film abgespeichert gewesen wäre. Dies sagte die BKA-Auswerterin Jeanette Pf. während des Prozesses aus. In der Asservatenliste wird als Affindedatum der 05.11.11 angegeben, “gesichert”, und als “gesichtet”. Der Inhalt wird zweimal als “rechtsradikaler Hintergrund”, Asservatennummer 1.4./161 und 1.4/162, und einmal als „rechtsradikaler Hintergrund, NSU“, Nr: 1.4./150, bezeichnet.
Kein vor Ort tätiger Polizeibeamter erwähnte in seinen Zeugenaussagen vor Gericht und in den Ausschüssen diese Sichtungen näher. Freilich fragten man dort auch nicht gezielt nach. In den Ermittlungsakten findet sich keine Auswertung der Sticks. Auch in der medialen Berichterstattung spielen sie keine Rolle.
An den USB-Sticks konnte die Spurensicherung kein DNA-Muster feststellen, es wäre eine “Mischung” gewesen.
Bekennerfilme im Wohnmobil
Über diesen dubiosen Bereich schrieb ich bereits einige Artikel. Die Filme wären erst am 01.12.11 in einem bereits am 05.11.11 durchsuchten Rucksack nachträglich gefunden worden. Davor fanden sie keinen Eingang in die Ermittlungsakten.
Laut des Baden-Württemberger Polizisten Manfred Nordgauer hätte er die Filme im Rucksack zwar gesehen, aber als Musik-CDs bewertet. Deshalb hätte er sie nicht beachtet, was die “Linksfraktion” des Bundestages als “glaubwürdig” erachtete.
„In Eisenach war Nordgauer mit der Sammlung und Sichtung der Asservate aus dem Wohnmobil befasst. Er konnte sich sofort an die dort in einem Rucksack gefundenen vermeintlichen Bekenner-DVDs des NSU erinnern, habe ihnen aber damals, da er sie für Nazi-Musik-CDs hielt, keine größere Beachtung geschenkt. Vor dem Hintergrund der diversen Waffenfunde und der rasanten Entwicklung am 5. November erscheint das glaubwürdig.”
An den sechs Filmen gab keine vollständigen DNA-Muster bzw. Teilmuster des Trios. Es gab lediglich DNA-Muster, bei denen es „nicht ausgeschlossen“ werden konnte, dass sie von UB stammen. Desweiteren gab es unbekannte DNA. An einem Film, Nr. 1.7.30.3.1, konnte ein Fingerabdruck festgestellt werden, Spur-Nr. 1.7.30.3.1-D1. Es handelt sich um eine „nicht zugeordnete daktyloskopische Spur“.
Verschickte Bekennerfilme
Laut Darstellung der Bundesanwaltschaft hätte sich Beate Zschäpe ab dem 04.11.11 auf einer Bahnreise von Stadt zu Stadt befunden. Am 08.11.11 endete ihre Reise, indem sie sich der Polizei stellte. Davor hätte sie an 15 verschiedene Adressen Umschläge mit Filmen verschickt. Laut Zschäpes anwaltlich verlesener Aussage schmiss sie die Umschläge mit den Filmen am 04.11.11 in den Briefkasten, der sich vor ihrer Mietwohnung in der Frühlingsstrasse befand.
Diese Darstellungen können nicht wahr sein: Der Briefkasten wurde aufgrund der Löscharbeiten abgebaut und der Inhalt seitens zweier Postbediensteter besichtigt.
“Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4.” (nsu-watch)
Laut des Inhabers des Patria-Versandes, Franz Ludwig G., ging das Kuvert mit Film erst am 23.11.2011 ein.
“Vorgestern am 23.11.2011 gegen 11 Uhr kam die Post. Meine Tochter, Claudia G., öffnete unter anderem ein braunes DIN-A5-Kuvert.”
Die Nürnberger Nachrichten bezeugten mir schriftlich, dass ihr Film erst am 11.11.11 bei ihnen „abgegeben“ worden wäre. Er wurde also nicht per Post zugestellt worden, sondern unfrankiert einfach in ihren Briefkasten geschmissen. Das passierte zu einem Zeitpunkt, als Beate Zschäpe bereits in Haft war.
In den Akten wird dieser Sachverhalt nicht wahrheitsgemäß wiedergegeben: Dort heißt es lediglich, dass da der „Umschlag (…) entsorgt“ worden wäre und daher keine Aussage „zu Absender sowie Poststempel/Briefzentrum“ getroffen werden könnte.
Die Sachverständige Andrea Röpke erklärte den bayerischen Volksvertretern in deren NSU-Ausschuss den Sachverhalt. Ihre Ausführungen schafften es sogar in den Abschlussbericht!
“Die Sachverständige stelle sich folgende Frage: Wie kann es sein, dass tatsächlich zwei unfrankierte DVDs mit dem „Paulchen Panther“-Logo in Nürnberg direkt in die Briefkästen eingeworfen wurden? Wer habe diese Bekenner-DVDs eingeworfen, wenn nicht Frau Zschäpe? Also, müsse es irgendwo irgendjemanden gegeben haben, der in der Lage gewesen sei, diese DVDs einzuwerfen.” (S. 35, Abschlussbericht, Bayerischer Landtag, NSU-Ausschuss)
In den Ermittlungsakten sind nur 9 verschickte Filme aufgeführt. Vier Umschläge waren bei den Empfängern noch auffindbar. Sie waren am 06.11.11 im “Briefzentrum 04” Leipzig-Schkeuditz abgestempelt worden. Zum “Briefzentrum 04” werden die Briefe aus Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt angeliefert, die am Samstag oder Sonntag in Briefkästen geschmissen wird. Die anderen Umschläge waren bereits entsorgt worden.
Bei den Filmen handelte es sich hochwahrscheinlich um die 15-minütige Version, nicht um die kürzeren Vorgängerversionen. Laut Darstellung eines Empfängers hätte er zwar am 09.11.11 den etwa “20-minütigen Film” sich angeschaut, ihm jedoch keine Bedeutung zugemessen und beiseite gelegt! Erst durch die Berichterstattung am 12.11.11 erinnerte er sich wieder an den Film und trat an die Polizei heran.
Versteckter Text/Bild
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An sämtlichen verschickten Sendungen konnten weder DNA noch Fingerabdrücke des Trios festgestellt werden, bis auf eine Ausnahme. An der Sendung an den “Patria-Versand” befand sich ein Fingerabdruck von Böhnhardt.
Stattdessen existieren eine Vielzahl von Spuren, von bis heute unbekannten Personen. Im Zuge der Spurensicherung wurden der Polizei alle Personen angegeben, die mit dem Umschlag und DVD in Berührung gekommen sein könnten. Nach Abzug dieser „berechtigten Spurenleger“ sind weiter offen:
- DNA von weiblicher „Person 27“, (Kontaktspuren an „D1-D2“), Sendung „Television“, Nr. 7.1.1.; zwei Fingerabdrücke an Briefumschlag, „D1-D3“
- Fingerabdruck an Briefumschlag, Nr. 17.1.1.1.1, „D1“ (Sendung an „PDS Kreisverband Riesa-Großenhain“); zwei DNA-Spuren von unbekannter Person „P6“ an DVD Hülle. An einer Kunststoffflasche im Wohnmobil wurde DNA festgestellt, bei der nicht „ausgeschlossen werden kann“, dass es sich um „P6“ handelt.
- Sieben verschiedene Fingerabdrücke wurden bei der Sendung an die „PDS-Halle“ festgestellt, Nr. 3.1.: Am Umschlag sechs Fingerabdrücke („D1-D6), an der DVD, ein einziger Abdruck, nochmals „D1“. Identifiziert konnte später ein Abdruck werden, er stammte von dem berechtigten, freien Büromitarbeiter Tilo G.. Desweiteren ein DNA-Teilmuster der unbekannten Person „P7“ an DVD-Hülle.
Der polizeiliche Untersuchungsbericht stellt klar, dass …
“… keine der beschuldigten Personen (…) als beteiligter Spurenverursacher der oben aufgelisteten Befunde in Betracht (…)”
kommen.
Während des Prozesses stellte die BKA-Auswerterin Jeanette Pf. den Sachverhalt falsch dar und wurde von den Anwälten von Beate Zschäpe nicht korrigiert. Sie sagte dem Gericht, dass an der Sendung an die “Lippische Landes-Zeitung” zwei Fingerabdrücke von ihr festgestellt worden wären. Daraufhin fragte Zschäpes Anwalt Stahl offenbar nur nach, ob sie den Umschlag selbst gesehen hätte.
Versteckter Text/Bild
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NSU-DVD´s, abgespeicherte Filme auf Festplatte “EDV11” aus Schutthaufen
Am 04.11.11 explodierte die Wohnung von BZ in Zwickau. Die Festplatte wurde dort gefunden und bereits am 06.11.11 untersucht. In der Wohnung selber wurden keine NSU-Bekennerfilme gefunden: Nicht auf der Computerfestplatte (Nr. EDV01), nicht auf den 76 gefundenen CD/DVDs (Nr. EDV03,-04,-05,-06). Hier handelte sich zum Großteil um Rohlinge, es gab auch abgespeicherte (harmlose) Spielfilme etc. Folgende gebrannte Filme sind unter EDV05 angegeben: “Harper´s Island“ (Pro7), „Alias“ (Pro7),„Malcom Mittendrin“ (Pro7),„The Devil´s Rejects“.
Der Inhalt der Festplatte “EDV01”, vor allem der Browserverlauf, zeigen, dass BZ nicht über die Vorgänge am 04.11.11 informiert war. Sie suchte im Internet nach „Zwickauer news“ (um 12 Uhr 11 Minuten), „blldl“ (12:15), „bild 3 11“ (12:24), „sachsen radio“ (12:43), „greenpeace“ (13:07), „gegen pelze“ (13:13) und schließtlich „biobauern zwickau“ (13:26). Darüber schrieb ich bereits mehrere Artikel.
EDV11
Sämtliches belastende NSU-Material, die mobile Festplatze Nr 11, und 45 (nicht verschickte) NSU-Filme in Umschlägen, wurde erst bei einer sogenannten „Nachsuche“ gefunden, vor allem am 09.11.11! Diese „Nachsuche“ fand im Schutthaufen vor der Wohnung statt, der sich durch die Explosion am 04.11.11 dort auftürmte. Aktenauszug:
„Die Asservate EDV01 und EDV02 wurden von den Brandursachenermittlern (BUA) am 06.11.11 an Unterzeichner übergeben. Diese stammen aus dem Objekt Frühlingsstraße (…). (…)
Die Asservate EDV11-EDV20 und Mobil05-MOBIL08 stammen aus der Nachsuche im Brandschutt vom 09.11.2011.“
Ab dem 08.11. siebte und grub auch der Baden-Württemberger Ermittler Manfred Nordgauer im Schutthaufen. Seine (angeblichen) Aussagen in einem Ausschuss werden von dem Blogger “Mayr” wiefolgt zusammengefasst:
„In Zwickau war Nordgauer an der Durchsuchung des Brandschutts beteiligt, in dem von einem Polizisten auch die Ceska-Waffe gefunden wurde, die er selbst entgegennahm.
Da sie am Vortag im Brandschutt den Ordner mit Zeitungsartikeln zu allen Ceska-Morden gefunden hatten, war sich Nordgauer sofort sicher, hier die Tatwaffe in Händen zu haben. Laut Nordgauer wurde in Zwickau zu jedem Mord eine Tüte mit der entsprechenden Kleidung gefunden, was jedoch beispielhaft nur mit der Jogginghose aus dem Kiesewetter-Mord ausgeführt wurde.“(Mayr)
Auf der Festplatte “EDV11” waren sowohl Endversion, wie auch Vorgängerversionen des Bekennerfilms abgespeichert. Die Untersuchung fand in einem Speziallabor statt, wegen der Brandbeschädigung. Sie erbrachte das Ergebnis, dass es sich hier lediglich um eine Platte zur Datensicherung handelte. Aktenauszüge:
„Auf dem Asservat EDV11 befinden sich keine installierten Programm, die für die Erstellung der Corel-Dateien möglich wären. Es handelt sich um eine reine Datenfestplatte.“
„Festgestellt werden kann, dass mit der Summe der auf Asservat EDV11 vorhandenen Dateien, das Video in der vorliegenden Form nicht erstellt werden kann, da Fragmente für das Video fehlen.“
Es kann keine „belastbare Bewertung abgegeben werden, warum sich persönliche Dateien von Andre E. Bzw. Familie E. Auf der Festplatte (EDV11) befinden (…).“
Laut Auswertung der Sachverständigen konnte auf dieser Platte der Bekennerfilm nicht erstellt worden sein.
Umschläge mit Bekennerfilmen aus Schuttberg
Auch hier stellte die BKA-Auswerterin Jeanette Pf. vor Gericht die Untersuchungsergebnisse falsch dar. Es hätten sich Fingerabdrücke von Mundlos und Böhnhardt an den Umschlägen befunden.
„Dabei habe es daktyloskopische Spuren und molekulargenetische Treffer gegeben, die Mundlos und Böhnhardt hätten zugeordnet werden können.“
Das entspricht nicht der Wahrheit: Es gab an keinen der fünfundvierzig Umschläge irgendwelche Fingerabdrücke des Trios. Im Gegenteil: An einer Sendung wurde zwar ein Fingerabdruck festgestellt, Nr. 2.12.460.1.1 D1 und mit den Abdrücken der Angeklagten verglichen, jedoch mit dem Ergebnis: „nicht zugeordnete, Spur“.
An lediglich drei der nicht verschickten Sendungen aus dem Schutthaufen wurde die DNA von Uwe Mundlos festgestellt: Nr. 2.12.446.1.1, eine DVD-Hülle, Nr. 2.12.451.1, ein Briefumschlag, und Nr. 2.12.464.1.1, wieder eine DVD-Hülle.
Diese Spuren könnten auch durch Kontamination im Schutthaufen erklärbar sein, etwa durch Löschwasser. Die unbekannte Person 12 hinterließ an einer DVD-Hülle ihr DNA-Teilmuster, Nr. 2.12.456.1.1, genauso wie an einer Diskette (Nr. 2.12.710.31).
Normalerweise hätte Jeanette Pf. geteert und gefedert den Gerichtssaal verlassen müssen.
Fazit
Bis heute ist ungeklärt, wer wirklich die Bekennerfilme verschickte. Die Fakten lassen den Schluss zu, dass dem Trio nachträglich, nach dem 04.11.11, die Verbrechen angehängt werden sollten. Es ist ein Schema der “Nachfindungen” erkennbar. Hoch wahrscheinlich wurden ihnen die Filme, samt Beweismaterial, von Unbekannten nachträglich untergeschoben.
Auch ein noch so guter „Bekennerfilm“ (was der „NSU“-Film inhaltich bestimmt nicht ist) kann nicht wettmachen, was die angeblich politisch-fanatischen Täter Mord für Mord „versäumten“: ein Bekenner-Schreiben oder wenigstens eine Hakenkreuz-Schmiererei.
Politische Terroristen agieren u.U. anonym, aber frönen keinesfalls einer heimlichen Gesinnung, sondern haben eine ganz bestimmte Botschaft an eine ganz bestimmte Zielgruppe. Die Auswahl des Opfers ist eher beliebig-zufällig, denn der Mord ist „nur“ Mittel zum Zweck, die Botschaft mögichst weit zu verbreiten und vor allem einprägsam zu gestalten. damit sie ernst genommen wird.
Terror ist meist blutig, heißt aber eigentlich Angst und Schrecken. Das Blut der einen soll bei vielen anderen die Angst auslösen, man selber (oder die eigene Familie) könnten als nächste dran sein. Speziell für Neonazi-Terror ist der „Endsieg“ erreicht, wenn verängstigte Zuwanderer in ihre Heimat zurückkehren – und zwar panisch und in Scharen, nicht nur einzelne.
Wird die Botschaft missverstanden (innertürkischer Mafia-Mord statt Neonazi-Mord), dann versteht das kein einziger Türke als Aufforderung zur Rückwanderung und der Mord war sinnlos und nicht den Aufwand und das Risiko wert.
Hätten die beiden Uwes bei den unterstellten Taten die unterstellte Gesinnung gehabt, dann hätten sie Mord für Mord ihr völliges Scheitern erkennen und ihr künftiges Vorgehen ändern müssen. Als perfekte Spurenvermeider hatten sie den nötigen Grips dazu; Mundlos betätigte sich zudem „literarisch“ in Nazi-Postillen.
So haben die Uwes gemäß ihrer amtlichen Vita ganz schon viel „versäumt“: DNA- u.a. Spuren an sämltichen Tatorten zu hinterlassen, ebenso dort Bekennerbriefe / Hakenkreuze abzulegen und zuletzt den eigenen selbstbestimmten Suizid gegen Hinrichtungs-Indizien zu schützen. Wie schön, dass sie da doch noch so vorausschauend daran gedacht haben sollen, wenigstens die Nachwelt mit einem „Was-ich-schon-immer-mal-sagen-wollte“-Film zu beglücken!
Wo sind denn all die polizeilichen Profiler, die in TV-Sendungen mit wichtiger Miene erklären, wie man aus einem Tatverhalten auf Motive und Persönlichkeit des Täters schließen kann? Hätten sie den Fall knacken können bzw. wie erklären die sich das doch recht verblüffende „Ermittlungs“-Ergebnis?