Beobachter des Münchner NSU-Gerichtsprozess fragen sich schon länger, wen eigentlich die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe nun wirklich verteidigen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die sogenannte “NSU-Terrorzelle” (Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos) steht auf tönernen Füßen – zuviele Fragen und Ungereimtheiten stehen offenkundig im Raum: Zum Beispiel zeigt keines der Phantombilder des Heilbronner Polizistenüberfalls ein Mitglied des Trios.
Trotz allem bleiben Zschäpes Anwälte Wolfgang Heer, Anja Sturm, und Wolfgang Stahl im Kern zu oft stumm, ausgerechnet zwei Mal nicht, als sie Vertreter oder Informanten des so genannten “Verfassungsschutzes” vor Nachfragen der Nebenklage regelrecht in Schutz nahmen.
Am 24.10.14 kam es nun zu einem weiteren seltsamen Vorgang. Überführte Wolfgang Heer bei dieser Gelegenheit seine eigene Mandantin der Brandstiftung?
Am 04.11.11 gegen Mittag sei Frau Zschäpe auf bis heute “ungeklärte Weise” über den (angeblichen) “Selbstmord” ihrer beiden Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt informiert worden. Um Beweise zu vernichten, meint die Bundesanwaltschaft, hätte sie anschließend die gemeinsame Wohnung in Zwickau in Brand gesteckt. Am 08.11.11 stellte sich Zschäpe der Polizei, nachdem sie die sogenannten “NSU-Bekennerfilme” verteilt hätte. Dies ist die vielbeschworene sogenannte “Selbstenttarnung des NSU”. Beate Zschäpes Brandstiftung spielt dabei scheinbar eine wichtige Rolle – als indirektes Schuldeingeständnis.
Grundsätzlich widerspricht sich aber diese Darstellung selbst: Warum sollte Frau Zschäpe ihre Wohnung anzünden, um Beweise zu vernichten, wenn sie anschließend die vorgeblichen terroristischen Selbstbezichtungen, die sogenannten Bekennerfilme, verteilt? Warum schweigt sie seitdem und bekennt sich nicht mehr?
Die Beweislage gegen Beate Zschäpe und “ihre Uwes” ist äußerst dünn. Weder sie noch ihre beiden Freunde hinterließen auch nur an einem einzigen der “NSU”-Tatorte DNA oder Fingerabdrücke.
Das Motiv der Brandstiftung ist auch deshalb unklar, weil das Feuer aus Zschäpes Sicht keinen subjektiven Sinn hatte: Damit machte sie ja erst die Ermittler auf das “Terror-Nest” aufmerksam. Ein Forist hinterfragte im Internetforum “politikforum” treffend, warum sie Feuer gelegt haben sollte …
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Beweise für Brandstiftung dünn
Ermittler fanden einen Benzinkanister im Flur vor der Eingangstür der Wohnung. Damit habe Zschäpe Benzin in der Wohnung verteilt, eine Lunte zur Eingangstür gelegt und sie angezündet. Dann habe sie den Kanister im Flur liegengelassen und das Haus verlassen.
Quelle: Focus, 31/2012
Das Problem dieser Darstellung ist, dass am Kanister keine DNA oder Fingerabdrücke von Beate Zschäpe waren. Weiter wurden zwei unterschiedliche Benzinsorten in der Wohnung festgestellt, es gab jedoch nur einen Kanister und sie passen nicht zu den “Benzin-Socken” Zschäpes. Auch aufgrund weiterer Ungereimtheiten ist hier der dringende Verdacht einer Beweismittel-Fälschung gegeben, genauso wie er im Kontext des “Todes-Wohnmobils” von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besteht.
Auch die Zeugen vor Ort in Zwickau entlasten Beate Zschäpe eher als sie zu belasten. Nachdem sie scheinbar die Wohnung verlassen hatte, hätten Nachbarn sie erst auf den Brand aufmerksam gemacht. Laut ihren Aussagen hätte Zschäpe erschrocken reagiert, ihre Katzenkörbe abgestellt und wäre dann zurück ins brennende Gebäude geeilt, um ihre ältere Hausgenossin zu warnen. Verhält sich so jemand, der “flüchtet”?
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Auf dieser Grundlage erscheint das Verhalten der Anwälte von Beate Zschäpe am 24.10.14 (153. Verhandlungstag!) unverständlich. Aufgrund der Faktenlage hätten sie eigentlich den Vorwurf der Brandstiftung offensiv abstreiten müssen. Doch schlossen die Anwälte eine Brandstiftung ihrer Mandantin nicht aus und brachten einen sogenannten “Entlastungszeugen”.
Unverständliches Manöver der Anwälte
Kurz bevor sich Frau Zschäpe am 08.11.11 stellte, ging sie zu einem Anwalt, der sie dann zur Polizei begleitete. Dieser Anwalt, Herr Gerald Liebtrau, wurde von Zschäpes Anwälten der Schweigepflicht entbunden, jedoch nur in einem einzigen Punkt: Er durfte vor Gericht lediglich aussagen, dass Beate Zschäpe bei der älteren Mitbewohnerin geklingelt hätte, “bevor sie in Zwickau das Haus verlassen hat.”
“Zschäpe habe ihm berichtet, sie habe “vor dem Brandereignis” bei ihrer betagten Nachbarin geklingelt, um sicherzugehen, dass niemand im Haus sei, sagte der Anwalt. Die Nachbarin sei aber “nicht da” gewesen oder habe sich nicht gemeldet.” (welt)
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Diese Darstellung klingt in den Berichten der Massenmedien wie ein Schuldeingeständnis Zschäpes.
“Aus Sicht von Zschäpes Verteidigern belegt dies, dass ihre Mandantin die Nachbarin warnen wollte und man ihr deshalb keine Tötungsabsicht unterstellen könne. ” (sz)
Jedoch bleibt unklar, ob sie wirklich die Brandstiftung dem Anwalt gestanden hatte oder ihm nur erzählte, dass sie die “Omi” warnen hätte wollen. Warum erhielt Liebtrau keine Genehmigung von den Zschäpe-Anwälte, diesen Punkt anzusprechen? Liegt ein Versäumnis, gar eine strategische Entscheidung der Anwälte vor oder (mal wieder) eine Falschdarstellung der Medien?
Wolfgang Heer äußerte sich bei diesem entscheidenden Punkt offenbar unklar:
“Rechtsanwalt Wolfgang Stahl betonte im NSU-Prozess: Wenn es so gewesen sei, dass Frau Zschäpe vor dem Brand vor Ort in Zwickau war und bei Frau E. geklingelt habe, dann gebe es dafür nur eine Erklärung.
Wenn sie das Feuer gelegt habe, wollte sie die Nachbarin warnen.” (ta)
Der “Spiegel” feierte auf alle Fälle den dubiosen Vorgang als “geschickter Schachzug” oder als “durchaus erfolgreich”.
Quelle: Spiegel
Das genaue Gegenteil liegt allerdings nahe: Haben die eigenen Anwälte Frau Zschäpe der Brandstiftung überführt? Tatsächlich traten sie bereits in der Vergangenheit dem Vorwurf einer Brandstiftung nicht grundsätzlich entgegen. Sie forderten lediglich……
“… den Vorwurf der besonders schweren Brandstiftung in “schwere Brandstiftung” abzumildern. (tagesschau)
Gleichzeitig betonten sie, dass Zschäpe die Wohnung nicht angezündet hätte, “um Straftaten zu vertuschen.”
“Sie habe auch als Laie wissen müssen, dass Tatwaffen nicht durch einen Brand vernichtet würden.” (ebd)
So könnte Beate Zschäpe wegen Brandstiftung verurteilt werden. Die Nebenklage schätzte die Situation dementsprechend ein. Das Klingeln nach der Brandstiftung hätte gezeigt, dass …
“(…) sie davon ausging, dass ihre Nachbarin im Hause war und dass das Feuer diese in Lebensgefahr bringen würde.” (nsu-nebenklage)
Opferanwalt Alexander Hoffmann wertet die Erklärung der Zschäpe-Verteidigung als Eingeständnis für die Brandstiftung. “Nur die Brandstifterin konnte wissen, dass es gleich brennen werde und habe geklingelt”, erklärt er. “Und die Verteidigung geht davon aus, dass Beate Zschäpe geklingelt hat.” (ta)
Wolfgang Heer betonte:
“Wenn das so wäre, dann ist die Annahme der Bundesanwaltschaft, dass ein Feuer mit einer Mordabsicht gelegt wurde, ausgeräumt.” (ebd)
Das Zschäpe-Paradoxon
Könnte es zu einem “Geschäft” zwischen den Anwälten und dem Gericht gekommen sein? Frau Zschäpe wird “nur” wegen schwerer Brandstiftung verurteilt, dafür wird sie von den anderen Anklagepunkten freigesprochen?
Es gibt einen weiteren Punkt, den die Anwälte von Frau Zschäpe vergleichbar hinnehmen: Der (angebliche) Selbstmord von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos wird nicht wirklich hinterfragt. Beate Zschäpe selbst rief am 05.11.11 während ihrer “Flucht” bei den Eltern an, um sie über das freiwillige Ableben ihrer Söhne zu informieren.
“Die beiden Jungs haben sich das Leben genommen, sie haben keinen Ausweg mehr gesehen und wollten aber auch nicht ins Gefängnis gehen. (…)
Frau Böhnhardt, es tut mir so unheimlich leid, aber die beiden Uwes haben mich beauftragt, noch einmal einen letzten Gruß den Eltern zu schicken.” (SPON)
Auch der Selbstmord gehört als ein Art Schuldeingeständnis mit zur Legende der “Selbstenttarnung des NSU”. Die Faktenlage steht auch hier diametral dagegen.
Spielt Zschäpe ein doppeltes Spiel?
Schuldig und zugleich unschuldig – mit dem Finger anklagend auf “ihre Uwes” zeigen und den eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Strategie aufgeht.
“Auch ohne Zschäpes Hilfe bei der Tarnung des Trios auf Reisen und in der Zwickauer Nachbarschaft hätten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Taten erfolgreich begehen können, argumentieren Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm.” (presseportal)
Sehr guter und strukturierter Text, bio.
Das Ein- oder besser Zugeständnis, die “Oma” gewarnt zu haben, ist natürlich keine indirekte Bestätigung, dass Beate Z. die Brandstifterin ist – allenfalls räumt die Aussage eine Mitwisserschaft oder Tatbeteiligung ein, wenn die Warnung VOR dem Brand erfolgte.
Wenn man davon ausgeht, dass es tatsächlich die Angeklagte war, die bei der Nachbarin klingelte und dass Beate weder fähig war, einen “Präzisionsbrand” zu legen, noch rationale Gründe dafür hatte, wie Du ja darstellst, dann darf man in der Konsequenz annehmen, dass Beate Z. zumindest Kenntnis einer Brandstiftung durch Dritte hatte und entweder aus eigenem Antrieb die Nachbarin warnte – oder, was wahrscheinlicher ist, IM AUFTRAG Dritter, nämlich der Brandstifter und Planer des Showdowns am 04.11.11, die Nachbarin warnte, um das kommende juristischen Verfahren gegen eine Tötungsabsicht abzusichern.
Wahrscheinlich war Beate in diesem Fall nur EINE Warnerin in einem Sicherheitsnetz an Warnungen, Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen, um eine ernsthafte Gefährdung der Hausbewohner auszuschließen.
Die indirekte Belastung durch die Zschäpeanwälte ist keine Neuigkeit insofern, dass es die ALTE Vermutung einer Absprache bestätigt, Beate Z. solle für die Brandstiftung verurteilt werden, aber nicht für einen Mordversuch.