In bzw. an Zschäpes zwickauer Wohnung sicherte am 05. und 06.11.11 der sächsische Polizist Frank Lenk drei Schusswaffen, die jedoch laut ihm (angeblich) ohne Dokumentation vor Ort einfach abtransportiert worden wären. Damit hätte die Polizei gegen elementare Gebote der Beweismittel-Sicherung verstoßen. Was könnte hinter dieser Ungereimtheit stecken?
Der Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages legte sich fest, dass eine der Tatwaffen des Heilbronner Polizistenüberfalls am 05.11.11 in Zschäpes Wohnung gefunden worden wäre, am 06.11.11 die zweite im Schutthaufen vor ihrer Wohnung.
Dabei spricht die Aussage des hochrangigen zwickauer Polizisten Bernd Hoffmann gegen diese Darstellung, laut ihm wären elf Waffen allesamt erst am 09.11. sichergestellt worden! Seine Darstellung würde die Ungereimtheiten in den Akten erklären, zum Beispiel die logischen Brüche in den Durchnummerierung (W1-W11) der Waffen.
Handelt es bei der fehlenden Dokumentation der Beweismittel-Sicherung nur um eine Schutzbehauptung? Will der entscheidene Zeuge Frank Lenk damit vertuschen, dass er am 05.-06.11. noch gar keine Waffen gefunden hatte?
Teil 2) Leiter Kripo Zwickau Bernd Hoffmann: Tatwaffen Heilbronner Polizistenüberfall erst am 09.11. gefunden weiterlesen